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DE29808734U1 - Nabe - Google Patents

Nabe

Info

Publication number
DE29808734U1
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Authority
DE
Germany
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hub
hub according
starter ring
anchors
starter
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29808734U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Andreas Stihl AG and Co KG
Original Assignee
Andreas Stihl AG and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Andreas Stihl AG and Co KG filed Critical Andreas Stihl AG and Co KG
Priority to DE29808734U priority Critical patent/DE29808734U1/de
Publication of DE29808734U1 publication Critical patent/DE29808734U1/de
Priority to US09/311,166 priority patent/US6178931B1/en
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F02COMBUSTION ENGINES; HOT-GAS OR COMBUSTION-PRODUCT ENGINE PLANTS
    • F02NSTARTING OF COMBUSTION ENGINES; STARTING AIDS FOR SUCH ENGINES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F02N3/00Other muscle-operated starting apparatus
    • F02N3/02Other muscle-operated starting apparatus having pull-cords

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structures Of Non-Positive Displacement Pumps (AREA)
  • Mechanical Coupling Of Light Guides (AREA)

Description

Patent- und Rechtsanwalts-Kanzlei
Patentanwalt Dipl. Ing. Walter Jackisch & Partner
Menzelstr. 40 · 70192 Stuttgart
Andreas Stihl AG & Co. A 40 998/styu
Badstr. 115 ^
71336 Waiblingen
Nabe
Die Erfindung betrifft eine Nabe eines Kunststoff-Lüfterrades für einen Verbrennungsmotor. Das Lüfterrad fördert einen Kühlluftstrom zum Verbrennungsmotor. Eine Nabenhülse der Nabe besteht aus einem zugfesten Werkstoff, insbesondere Metall, und trägt einen Radkörper aus Kunststoff. Die Nabenhülse wird drehfest auf einer Kurbelwelle des Verbrennungsmotors gehalten und mittels eines Spannelementes axial festgelegt. Die drehfeste Verbindung der Nabenhülse kann zusätzlich durch ein formschlüssiges Verbindungselement als Mitnehmer, wie Paßfedern oder ähnliches, gesichert werden.
Bekannte Naben für Kunststoff-Lüfterräder werden aus mehreren Teilen gefügt. Die Nabenhülse ist in der herkömmlichen Anordnung ein Drehteil, an dessen Umfang eine Scheibe aufgepreßt und befestigt wird-,r~an die der Kunststoff-Radkörper angespritzt wird. Die Scheibe wird am Umfang der Stahlnabenhülse verlötet und greift am Lüfterrad in den Kunststoff-Radkörper ein, so daß die Drehmomentübertragung zwischen der Nabenhülse und dem Radkörper gewährleistet ist.
Auf einer Stirnseite der Nabe ist ein Anwerfring konzentrisch zur Nabenachse befestigt, welcher von einer einkuppelbaren Anlaßvorrichtung des Motors mitnehmbar ist. Die Anlaßvorrichtung kann beispielsweise ein Seilzugstarter sein, dessen Starterseil bei ziehender Betätigung Mitneh-
merelemente in Eingriff mit einer Mitnehmerverzahming 'des Anwerfringes bringt. Beim Ziehen des Starterseils wird ein Drehmoment erzeugt und vom Anwerfring über den Kunststoff des Radkörpers und die Nabenhülse auf die Kurbelwelle übertragen und so der Verbrennungsmotor in Betrieb genommen.
Die Herstellungskosten einer solchen Nabe sind sehr hoch, da neben den Materialkosten der einzelnen Nabenbauteile insbesondere die Handhabungsvorgänge beim Positionieren und Fügen der Nabenbauteile mit der erforderlichen Sorgfalt zeitaufwendig und daher teuer sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Nabe der gattungsgemäßen Art zu schaffen, welche kostengünstig herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Nabenhülse und der Anwerfring werden erfindungsgemäß in einem einstückig urgeformten Nabengehäuse ausgebildet. Das Nabengehäuse kann gegossen werden, wobei die einzelnen Elemente des Nabengehäuses, nämlich insbesondere die Nabenhülse und der Anwerfring, bei jedem abgegossenen Bauteil in gleicher Lage relativ zueinander angeordnet sind. Auch bei großen Stückzahlen der Nabe werden durch das Abgießen jeweils formgleiche Bauteile gefertigt, welche ohne weiteres Positionieren der einzelnen Funktionselemente mit dem Kunststoff-Radkörper versehen werden können. Außerdem werden bei der einstückigen Ausbildung des Nabengehäuses die bei Betätigung der Anlaßvorrichtung auf den Anwerfring wirkenden Drehmomente über den metallischen Grundkörper des Nabengehäuses direkt auf die Kurbelwelle übertragen. Span-
409 98BE . NA
nungen im Kunststoffmaterial treten dabei nicht auf. Das Nabengehäuse besteht bevorzugt aus Aluminium und wird im Druckgußverfahren hergestellt.
Zweckmäßig sind am Umfang des Nabengehäuses radial ausgerichtete Anker angeformt. Die Anker überragen den Anwerfring in radialer Richtung und greifen im Lüfterrad in den Kunststoff-Radkörper ein. über die Anker erfolgt die Drehmomentübertragung zwischen Nabe und Lüfterradkörper. Zwischen den Ankern verbleibt jeweils ein Spalt bzw. ein Raum, welcher mit dem Kunststoffmaterial des Radkörpers gefüllt wird, wodurch die formschlüssige Bindung zwischen der Aluminiumnabe und dem Kunststoffradkörper verbessert ist.
Die Anker sind vorteilhaft drehsymmetrisch an dem Nabengehäuse angeordnet. Die Anzahl der Anker kann dabei gleich der Anzahl der Mitnehmerzähne an der Innenseite des Anwerfringes sein, so daß jedem Mitnehmerzahn ein Anker zugeordnet ist. Die Anker fußen vorteilhaft an der Nabenhülse, so daß die Anker direkt in drehmomentübertragender Verbindung mit der Kurbelwelle stehen. Zweckmäßig sind die Anker dabei flach ausgeführt und liegen in einer senkrecht zur Nabenachse stehenden Ebene. Der Anwerfring kann axial von der Nabenhülse beabstandet liegen, so daß in der Einbaulage des Lüfterrades der Anwerfring nahe an der Innenwand eines Motorgehäuses liegt und so in einfacher Weise durch den von außerhalb des Gehäuses zu betätigenden Starterseilzug der Anlaßvorrichtung antreibbar ist. Der Anwerfring wird dabei von einem Stützmantel getragen, welcher den axialen Abstand des Anwerfringes von der Nabenhülse gewährleistet. Der Anwerfring kann dabei teilweise in Oberdeckung mit dem Endabschnitt der Nabenhülse liegen. In einer vorteilhaften Ausbildung des Nabengehäuses erhebt sich der Stützmantel des
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Anwerfringes axial aus einer Scheibe, welche durch die nebeneinander liegenden Anker gebildet ist.
Die Nabe kann kegelförmig ausgebildet sein und nach Art der Kegelverbindung an der Kurbelwelle gehalten sein. Das Ende der Kurbelwelle ist entsprechend kegelförmig ausgestaltet. Mit einer Spannmutter wird die Kegelnabe vorgespannt, wodurch das Nabengehäuse axial auf dem Ende der Kurbelwelle festliegt. In der Nabe kann eine Nut ausgebildet sein, in die ein Verdrehsicherungselement einlegbar ist, welches in eine entsprechende Nut in der Kurbelwelle eingreift. Dabei ist besonders vorteilhaft, wenn in der Nabe eine keilförmige Erhebung ausgebildet ist und dieser Keil in Eingriff mit der Nut in der Kurbelwelle bringbar ist. Der Keil wird ebenso bei der Urformgebung des Nabengehäuses mitgeformt, so daß eine besonders einfache Montage des Lüfterrades gewährleistet ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Nabe,
Fig. 2 eine Draufsicht der Nabe gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht der Nabe entlang der Linie III-
III in Fig. 2,
Fig. 4 eine Schnittansicht der Nabe entlang der Linie IV-
IV in Fig. 2,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausgestaltung der Nabe,
409 98BE . HA
Fig. 6 eine Schnittansicht eines Arbeitsgerätes, dessen Antriebseinheit ein Lüfterrad mit einer erfindungsgemäßen Nabe aufweist.
Fig. 6 zeigt in einer Schnittansicht ein handgeftihrtes Arbeitsgerät, dessen Werkzeug 44 von einem Verbrennungsmotor 30 angetrieben wird. Das Werkzeug ist im gezeigten Ausführungsbeispiel ein Gebläserad 36, welches in einem Gebläsegehäuse 38 umläuft und durch eine öffnung einen Blasluftstrom ausschiebt, welcher auf abzublasende Flächen zu richten ist. Das handgeführte Arbeitsgerät kann jedoch auch eine Motorkettensäge, ein Trennschleifer, ein Freischneidegerät oder ähnliches sein, dessen Werkzeug von einem Verbrennungsmotor 30 angetrieben wird.
In dem Verbrennungsmotor 30 ist ein Kolben 32 längßbeweglich angeordnet, dessen Hin- und Herbewegungen in einem Kurbeltrieb über eine Pleuelstange 33 und eine Kröpfung 35 eine Kurbelwelle 34 rotierend antreiben. Die Kurbelwelle 34 ist auf beiden Seiten des Verbrennungsmotors 30 aus dem Kurbelgehäuse herausgeführt, wobei auf dem abtriebsseitigan Ende der Kurbelwelle 34 das Werkzeug (Gebläserad 36) drehfest gehalten ist. Der Verbrennungsmotor 30 ist innerhalb eines Motorgehäuses 37 angeordnet, welches auch die Kurbelwelle 34 aufnimmt.
Auf der dem Werkzeug 44 gegenüberliegenden Seite des Verbrennungsmotors 30 ist auf der Kurbelwelle 34 ein Lüfterrad 20 drehfest gehalten. Die Beschaufelung des Lüfterrades 20 fördert einen Kühlluftstrom Kl, welcher durch das Motorgehäuse 37 auf die Kühlrippen 31 des Verbrennungsmotors 30 geleitet wird. Das Lüfterrad 20 besteht weitgehend aus Kunststoff, der als Werkstoff ein günstiges Masse/Volumen-
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Verhältnis aufweist, wodurch das Lüfterrad leicht ist und dabei eine wirkungsvolle Beschaufelung aufweist. Dabei besteht jedoch eine Nabenhülse, welche auf das Bnde der Kurbelwelle aufgeschoben ist und die Nabe 1 des Lüfterrades bildet, aus einem zugfesten Werkstoff, insbesondere Metall. Im Ausführungsbeispiel ist die Nabe aus Aluminium gefertigt. Die Nabenhülse trägt auf ihrem Umfang den Radkörper 21, welcher aus Kunststoff besteht und die Beschaufelung aufweist.
Das Lüfterrad 20 ist auf dem Ende der Kurbelwelle 34 axial festgelegt durch eine Schraubverbindung. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Welle/Nabe-Verbindung des Lüfterrades 20 als Kegelverbindung ausgebildet, wobei das Ende der Kurbelwelle mit einem Gewinde versehen ist, auf das eine Spannschraube aufgeschraubt ist, welche an der Nabenhülse aufliegt und mit einer entsprechenden Vorspannkraft die Kegelverbindung fixiert.
In Richtung der Nabenachse 9 des Lüfterrades 20 ist hinter dem freien Ende der Kurbelwelle 34 eine Anlaßvorrichtung 40 des Verbrennungsmotors 30 angeordnet. Die Anlaßvorrichtung 40 ist ein Seilzugstarter, dessen Seiltrommel 42 koaxial zur Nabenachse 9 des Lüfterrades 20 an einem Lüfterdeckel 22 drehbar gehalten ist. Der Lüfterdeckel 22 verschließt das Motorgehäuse 37 und weist öffnungen auf, durch die das Lüfterrad 20 die Kühlluft Kl ansaugt. Auf der Innenseite des Lüfterdeckels 22 ist ein Lagerbolzen ausgebildet, auf dem die Seiltrommel 42 drehbar gelagert ist. Der Seilzug 41 ist aus dem Motorgehäuse 37 herausgeführt und weist an seinem Ende einen hier nicht dargestellten Handgriff auf. Durch Ziehen des Seilzuges 41 kann die Seiltrommel in Drehbewegung versetzt werden. Die Drehung der Seiltrommel 42 erfolgt dabei gegen die rückstellende Kraft einer Feder,
40998BE.MA
ft ·
welche das Einrollen des Seilzuges 41 nach der Betätigung der Anlaßvorrichtung 40 veranlaßt. Die Anlaßvorrichtung weist weiter eine Freilaufkupplung auf, welche beim Ziehen des Seilzuges das Anlaßdrehmoment der in Bewegung gesetzten Seiltrommel auf die Kurbelwelle 34 überträgt und so den Verbrennungsmotor 30 in Betrieb nimmt. An der Nabenhülse ist konzentrisch zur Nabenachse 9 ein Anwerfring 3 ausgebildet, welcher bei eingekuppelter Anlaßvorrichtung 40 formschlüssig mitgenommen wird. An der Innenseite des Anwerfringes 3 sind hierzu Kupplungszähne ausgebildet (siehe Fig. 1 bis 5), mit denen Mitnehmerklinken oder ähnliches des Seilzugstarters 40 in Eingriff bringbar sind.
Erfindungsgemäß sind bei der Nabe 1 des Lüfterrades 20 die Nabenhülse und der Anwerfring 3 in einem einstückig urgeformten Nabengehäuse ausgebildet. Fig. 1 zeigt eine Ansicht des Nabengehäuses 5 des Lüfterrades, welches aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne den Radkörper aus Kunststoff dargestellt ist. Der Radkörper kann durch Kunststoff-Spritzguß an das Nabengehäuse 5 angespritzt werden. Der Anwerf ring 3 liegt axial von der Nabenhülse 2 beabstandet, wodurch einerseits eine breitere Ausführung des luftfördernden Kunststoff-Radkörpers ermöglicht ist und andererseits in der Einbaulage des Lüfterrades zwischen dem Lüfterdeckel und der Stirnseite des Lüfterrades ein Zwischenraum gebildet wird, durch den genügend Kühlluft förderbar ist. Der Anwerfring 3 der Nabe 1 wird dabei von einem Stützmantel 4 getragen. Der Anwerfring 3 weist einen größeren Durchmesser auf als die Nabenhülse 2; der Durchmesser des Anwerfringes 3 ist mit der Geometrie und den Abmessungen des hier nicht dargestellten Seilzugstarters und dessen Kupplung abgestimmt. Die Mantelfläche des Anwerfringes 3 überdeckt dabei in axialer Richtung den Endabschnitt der Nabenhülse 2.
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Am Umfang des Nabengehäuses 5 sind radial ausgerichtete Anker 6 angeformt, welche im Lüfterrad in den Kunststoff-Radkörper eingreifen und die formschlüssige Kraftübertragung in den Radkörper gewährleisten. Die Anker 6 sind scheibenförmig ausgeführt und erstrecken sich in Umfangsrichtung der Nabe 1. Sie liegen jeweils in gleicher axialer Höhe der Nabe 1 in einer senkrecht zur Nabenachse 5 stehenden Ebene und bilden eine gemeinsame, die Nabenhülse 2 umgebende Ankerscheibe 8 aus. Aus der durch die Anker 6 gebildeten Scheibe 8 erhebt sich der Stützmantel 4 des Anwerfringes 3, wodurch innerhalb des Nabengehäuses 5 ein durch den Anwerfring 3, den Stützmantel 4 und die Scheibe 8 begrenzter Raum zur Aufnahme der Starterkupplung und der Spannschraube zur Fixierung der Nabe auf der Kurbelwelle gebildet ist.
Die Anker 6 des einstückigen Nabengehäuses 5 überragen den Anwerfring radial und greifen tief in den Kunststoff-Radkörper ein. Sie sind drehsymmetrisch am Umfang der Nabe 1 angeordnet, so daß das Nabengehäuse 5 unwuchtsfrei rotieren kann. Im gezeigten Ausführungsbeispiel weist das Nabengehäuse 5 sechs Anker 6 auf. Die Anzahl der Anker 6 ist hier gleich der Anzahl der Kupplungszähne 14, die an der inneren Wandung des Anwerfringes 3 ausgebildet sind. Die Anker 6 liegen dabei in etwa gleicher Drehwinkellage wie die Kupplungszähne 14.
Die Anker 6 sind mit Durchbrüchen 7 versehen, welche beim Anspritzen des Radkörpers von Kunststoff durchdrungen werden und den Formschluß zwischen Nabe und Radkörper verbessern. Die Durchbrüche 7 erstrecken sich von einem Bereich nahe den freien Enden der Anker 6 in radialer Richtung bis in den innerhalb des vom Anwerfring 3 überdeckten
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Bereiches der Ankerscheibe 8. In dem Stützmantel 4 sind ebenfalls Durchbrüche 17 ausgespart, welche sich demnach axial erstrecken und bezüglich ihrer Drehwinkellage in überdeckung mit den radialen Durchbrüchen 7 in den Ankern liegen. Das angespritzte Kunststoffmaterial dringt somit in den innerhalb des Stützmantels 4 des Anwerfringes 3 gebildeten Raum bis zum Umfang der Nabenhülse 2 vor. Die Stirnseite der Nabenhülse 2 reicht in axialer Richtung der Nabe
1 auf den Anwerfring 3 weiter als die axiale Erstreckung der Durchbrüche 17 im Stützmantel 4, so daß die Nabenhülse
2 sich über die Oberfläche des angespritzten Kunststoffmaterials erhebt und die Nabe 1 frei zugänglich ist.
Abhängig von der erforderlichen Förderleistung des Lüfterrades, welche durch die Gestaltung des Radkörpers und auch die Drehzahl des Lüfterrades definiert wird, werden in jedem Anwendungsfall der erfindungsgemäßen Nabe bei unterschiedlichen Arbeitsgeräten und verschiedenen Motorleistungen unterschiedliche Drehmomente erzeugt, welche durch das Nabengehäuse 5 zu übertragen sind. Durch geeignete Gestaltung des Stützmantels 4 bezüglich seiner axialen Länge und der Wandstärken in einzelnen Teilbereichen kann die erforderliche Steifigkeit und damit die sichere Drehmomentübertragung in jedem spezifischen Anwendungsfall erreicht werden. Bei dem erfindungsgemäß einstückigen Nabengehäuse 5 wird beim Einkuppeln des Seilzugstarters das Starterdrehmoment materialschlüssig vom Anwerfring 3 auf die Nabenhülse 2 und somit direkt auf die Kurbelwelle übertragen, so daß im Gegensatz zu bekannten Konstruktionen ein Kraftfluß über den Kunststoff des Radkörpers hinfällig ist.
In der Fig. 2 ist das Nabengehäuse in einer Draufsicht auf die mit dem Anwerfring 3 versehene Seite gezeigt. Aus dieser Darstellung wird besonders deutlich, daß die Breite der
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drehsymmetrisch am Umfang des Nabengehäuses angeordneten Anker 6 zu den freien Enden stetig verringert ist. Unter der Breite ist hier die Erstreckung der scheibenförmigen Anker 6 in Umfangsrichtung des Nabengehäuses zu verstehen. Die Anker 6 liegen in einer gemeinsamen Ebene und bilden die Ankerscheibe 8 aus, welche den vom Anwerfring 3 umschlossenen Raum axial begrenzt. Die benachbart liegenden Seitenkanten 23 zweier Anker 6 sind an einem geringeren Radius bezüglich der Nabenachse zusammengeführt als dem Radius des Anwerfringes, so daß innerhalb der vom Anwerfring 3 umrandeten Fläche der Ankerscheibe 8 Aussparungen gebildet sind, durch die Kunststoffmaterial des anzuspritzenden Radkörpers ins Innere des Nabengehäuses dringen kann. Dabei ist im axialen Stützmantel des Anwerfringes 3 eine in Oberdeckung mit dieser Aussparung gebildete öffnung vorgesehen, welche in dieser Darstellung nicht sichtbar ist. Die durch die Seitenkanten der Ankerkanten 23 gebildeten Aussparungen in der Ankerscheibe 8 liegen in axialer überdeckung hinter jeweils einem der Kupplungszähne 14, welche aus der inneren Wandung des Anwerfringes 3 zum formschlüssigen Eingriff des Seilzugstarters ragen. Die am Fußbereich der Anker 6 durch die aneinander grenzenden Seitenkanten 23 gebildeten Aussparungen bzw. öffnungen der Ankerscheibe 8 sind in der Zeichnungsfigur punktiert dargestellt.
Der Durchmesser Dr des Anwerfringes 3 ist abgestimmt mit den einkuppelbaren Bauteilen des Seilzugstarters. Die radial ausgerichteten Anker 6 überragen den Anwerfring 3 in radialer Richtung, so daß sie tief in den Kunststoffkörper des Lüfterrades eingreifen und für sichere Drehmomentübertragung sorgen. Der Durchmesser D^ eines Umkreises der freien Enden der Anker 6 beträgt etwa das 1,2- bis 2,5-fache des Durchmessers Dr des Anwerfringes 3. Im Ausführungsbeispiel ist eine besonders vorteilhafte Dimensio-
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Ii .: :
nierung des Nabengehäuses mit einem Verhältnis D^/Dr von 1,44 gezeigt.
In jedem der Anker 6 ist ein radialer Durchbruch 7 ausgespart, welcher sich von einem Bereich benachbart der freien Enden der Anker 6 bis über den vom Anwerfring 3 überdeckten Ringabschnitt der Ankerscheibe 8 bis ins Innere des vom Anwerfring 3 berandeten Innenraums des Nabengehäuses erstreckt.
Aus der Fig. 3 ist in dem gezeigten Längsschnitt des Nabengehäuses entlang der Linie III-III in Fig. 2 deutlich ersichtlich, daß die radialen Durchbrüche 7 in der Ankerscheibe 8 mit den axialen Aussparungen 17 im Stützmantel 4 des Anwerfringes 3 eine gemeinsame öffnung bilden. Der Stützmantel 4 erhebt sich axial aus der durch die Anker 6 gebildeten Ankerscheibe 8 mit einem etwa dem Durchmesser des Anwerfringes 3 entsprechenden Durchmesser. Durch die einstückige Ausführung des Nabengehäuses ist der Anwerfring 3 materialschlüssig über den Stützmantel 4 und die Ankerscheibe 8 mit der Nabenhülse 2 verbunden, so daß die Drehmomente des Seilzugstarters materialschlüssig über das zugfeste Material des Nabengehäuses (welches vollständig aus Aluminium besteht) von der Nabe 1 auf die Kurbelwelle des Verbrennungsmotors übertragen werden.
Die freien Enden 19 der Anker 6 sind abgewinkelt ausgebildet , wodurch der Formschluß zwischen dem Nabengehäuse und dem Kunststoff-Radkörper weiter verbessert wird. Die abgewinkelten Enden 19 sind dabei zu der dem Anwerfring 3 gegenüberliegenden Stirnseite des Nabengehäuses gerichtet. Abhängig von der erwarteten Belastung des Lüfterrades und der entsprechenden Dimensionierung der Elemente des Nabengehäuses können die Enden 19 der Anker auch in andere
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Richtungen abgewinkelt sein. Die Aussparungen 7 in der Ankerscheibe 8 reichen in den Ankern 6 bis etwa in den Fußpunkt der Abwinkelung der freien Enden 19. Die Ankerscheibe 8 ist am Umfang der Nabenhülse 9 angeformt, so daß die Anker 6 an der Nabenhülse 2 fußen. Die Wandstärke der Ankerscheibe 8 kann örtlich erhöht sein. Durch Variation der Scheibendicke kann die Festigkeit des Nabengehäuses der Materialbeanspruchung im vorgesehenen Belastungsfall angepaßt werden. Die Stirnseite der Nabenhülse 2 ist über die innenliegende Stirnseite der Ankerscheibe 8 in den Innenraum des Nabengehäuses 5 hineingeführt und bildet eine radiale Schulter 12 aus. Die Schulter 12 ist zur Anlage einer Spannmutter zur axialen Fixierung der Nabe 1 bestimmt und erhebt sich aus der Ebene der. Ankerscheibe 8. Dadurch ist ein Ringraum um die Nabenhülse 2 gebildet, welcher beim Anspritzen des Radkörpers mit Kunststoffmaterial angefüllt wird.
Die Nabe 1 ist kegelförmig ausgebildet und wird nach Art der Kegelverbindung an der Kurbelwelle des Verbrennungsmotors gehalten. Der Durchmesser der Nabe 1 ist dabei kegelförmig zum Anwerfring 3 verjüngt und wird beim Anziehen der Spannverbindung auf das entsprechend kegelförmig ausgebildete Ende der Kurbelwelle gepreßt. Wie sich aus dem in Fig. 4 gezeigten Schnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 2 ergibt, weist die in der Nabenhülse 2 ausgebildet Kegelnabe eine Nut 16 auf, in die ein Verdrehsicherungselement einlegbar ist. Das Verdrehsicherungselement kann eine Paßfeder sein, wobei ein Keil als besonders vorteilhaft angesehen wird. Die Nut 16 ist durchgängig ausgebildet und kann an der Innenseite der Nabenhülse 2 durch Räumen oder Stoßen ausgespart werden oder besonders vorteilhaft bereits bei der Urformgebung des Nabengehäuses berücksichtigt werden.
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Fig. 5 zeigt in einer perspektivischen Darstellung eine alternative Ausführungsform der Aluminiumnabe, wobei als Verdrehsicherungselement ein Keil 15 in der Nabe 1 bereits bei der Urformgebung am Nabengehäuse angeformt wird. Der Keil 15 greift in der Einbaulage in eine entsprechende Nut der Kurbelwelle ein und gewährleistet die drehfeste Verbindung. Das innerhalb des Nabengehäuses liegende Ende der Nabenhülse 2 ist bezüglich des Durchmessers zu einem Aufnahmetopf 11 für das freie Ende der Kurbelwelle erweitert. Den Boden des Aufnahmetopfes 11 bildet die radiale Schulter 12 zur Anlage der Spannmutter, welche sich in der Einbaulage des Lüfterrades ebenfalls innerhalb des Aufnahmetopfes 11 befindet. Der Aufnahmetopf 11 weist eine umlaufende Wandung auf, so daß Kunststoffmaterial beim Anspritzen des Radkörpers an das Nabengehäuse nicht in den Aufnahmetopf 11 eindringen kann. Das Kunststoffmaterial dringt beim Spritzvorgang durch die Durchbrüche 17 des Stützmantels 4 sowie die Aussparungen in der Ankerscheibe 8 (siehe Fig. 2 bis 4) in das Nabengehäuse 5, wobei sich der Rand 13 aus der Oberfläche des innerhalb des Nabengehäuses 5 befindlichen Kunststoffmaterials des Radkörpers erhebt. Beiderseits der Durchbrüche 7, 17 der Anker 6 bzw. des Stützmantels 4 sind jeweils Konsolenstege 45 angeordnet. Die Konsolenstege 45 erhöhten die Steifigkeit der Anbindung der Ankerscheibe 8 an das Nabengehäuse 5 und verbessern den Formschluß zwischen dem Nabengehäuse und dem Kunststoff-Radkörper.
Innerhalb des Nabengehäuses 5 ist zwischen dem Anwerfring 3 und dem Ende der Durchbrüche 17 im Stützmantel 4 ein umlaufender Ringabsatz 10 ausgeformt. Der Ringabsatz 10 liegt etwa auf gleicher Höhe wie der Rand 13 des Aufnahmetopfes 11. Beim Anspritzen des Kunststoff-Radkörpers wird der zwischen Aufnahmetopf 11 und Ringabsatz 10 gebildete Ringquerschnitt des Nabengehäuses durch Anlage eines ent-
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sprechenden Kernbauteils des Gießwerkzeuges abgedichtet. Der Ringabsatz 10 reicht über die einwärts gerichteten Kupplungszähne 14 des Anwerfringes 3 hinaus in das Innere des Nabengehäuses 5.
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Claims (1)

  1. Patent- und Rechtsanwalts-Kanzlei
    Patentanwalt Dipl. Ing. Walter Jackisch & Partner.
    Menzelstr. 40-70192 Stuttgart
    Andreas Stihl AG & Co. A 40 998/styu .
    Badstr. 115
    13. Mai
    71336 Waiblingen
    Ansprüche
    1. Nabe eines Lüfterrades (20) für einen Verbrennungsmotor (3O)7 mit einer Nabenhülse (2) aus zugfestem Werkstoff, insbesondere Metall, welche einen Radkörper (21) aus Kunststoff trägt und welche drehfest auf einer Kurbelwelle (34) des Verbrennungsmotors (30) gehalten und mittels eines Spannelementes axial festlegbar ist, wobei auf einer Stirnseite der Nabe (1) ein Anwerfring (3) konzentrisch zur Nabenachse (9) befestigt ist, welcher von einer einkuppelbaren Anlaßvorrichtung (40) des Verbrennungsmotors (30) mitnehmbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Nabenhülse (2) und der Anwerfring (3) in einem einstückig urgeformten Nabengehäuse (5) ausgebildet sind.
    2. Nabe nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Anwerfring (3) axial von der Nabenhülse (2) beabstandet liegt und von einem Stützmantel (4) getragen ist.
    3. Nabe nach Anspruch 2,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Anwerfring (3) einen deutlich größeren Durchmesser (Dr) aufweist als die Nabenhülse (2).
    4. Nabe nach Anspruch 2 oder 3,
    dadurch gekennzeichnet, daß am Umfang des Nabengehäuses (5) radial ausgerichtete Anker (6) angeformt sind.
    5. Nabe nach Anspruch 4,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Anker (6) den Anwerfring (3) radial überragen.
    6. Nabe nach Anspruch 5,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Anker (6) drehsymmetrisch angeordnet sind.
    7. Nabe nach Anspruch 5 oder 6,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser (D^) eines Umkreises der freien Enden (19) der Anker (6) etwa das 1,2- bis 2,5-fache des Durchmessers (Dr) des Anwerfringes (3) beträgt.
    8. Nabe nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Anker (6) an der Nabenhülse (2) fußen.
    9. Nabe nach einem der Ansprüche 4 bis 8,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Anker (6) flach ausgeführt sind und in einer senkrecht zur Nabenachse (9) stehenden Ebene liegen .
    10. Nabe nach Anspruch 9,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Anker (6) zu den freien Enden (19) stetig verringert ist.
    11. Nabe nach einem der Ansprüche 4 bis 10,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Anker (6) an ihren freien Enden (19) abgewinkelt sind.
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    12. Nabe nach einem der Ansprüche 4 bis 11,
    dadurch gekennzeichnet, daß in den Ankern (6) Durchbrüche (7) ausgespart sind.
    13. Nabe nach einem der Ansprüche 9 bis 12,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Stützmantel (4) des Anwerfringes (3) sich axial aus einer Ankerscheibe (8) erhebt, welche durch die nebeneinander liegenden Anker (6) gebildet ist.
    14. Nabe nach Anspruch 12 und 13,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (7) sich in Richtung der Nabenachse (9) über den Ansatz des Stützmantels (4) hinaus erstrecken.
    15. Nabe nach Anspruch 14,
    dadurch gekennzeichnet, daß im Stützmantel (4) Durchbrüche (17) vorgesehen sind.
    16. Nabe nach Anspruch 14 und 15,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (17) im Stützmantel (4) in jeweils gleicher Drehwinkellage der Nabe (1) wie die Durchbrüche (7) der Anker (6) liegen, wobei jeweils eine gemeinsame öffnung im Nabengehäuse (5) gebildet ist.
    17. Nabe nach einem der Ansprüche 13 bis 16,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Anker (6) durch Konsolenstege (45) mit dem Stützmantel (4) verbunden sind.
    18. Nabe nach Anspruch 17,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolenstege (45) je-
    40998AM . HA
    weils beiderseits der Durchbrüche (7, 17) angeordnet sind.
    19. Nabe nach einem der Ansprüche 13 bis 18,
    dadurch gekennzeichnet, daß sich das innerhalb des Nabengehäuses (5) liegende Ende der Nabenhülse (2) aus der Ebene der Anker (6) erhebt.
    20. Nabe nach Anspruch 19,
    dadurch gekennzeichnet, daß das innerhalb des Nabengehäuses (5) liegende Ende der Nabenhülse (2) unter Ausbildung einer Schulter (12) zur Anlage des Spannelementes bezüglich des Durchmessers zu einem Aufnahmetopf (11) für das freie Ende der Kurbelwelle (34) erweitert ist.
    21. Nabe nach Anspruch 20,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmetopf (11) eine umlaufende Wandung aufweist.
    22. Nabe nach einem der Ansprüche 13 bis 21,
    dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Nabengehäuses (5) zwischen dem Anwerfring (4) und den Enden der Durchbrüche (17) im Stützmantel (4) ein umlaufender Ringabsatz (10) ausgebildet ist.
    23. Nabe nach Anspruch 21 und 23,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Ringabsatz (10) etwa auf gleicher Höhe wie ein Rand (13) des Aufnahmetopfes (11) liegt.
    24. Nabe nach einem der Ansprüche 2 bis 23,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Stützmantel (4) und der Anwerfring (3) die gleichen Außendurchmesser aufweisen.
    4 099 8AH . HA
    25. Nabe nach einem der Ansprüche 1 bis 24,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Nabe (1) kegelförmig ausgebildet ist und nach Art der Kegelverbindung an der Kurbelwelle (34) gehalten ist.
    26. Nabe nach Anspruch 25,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Nabe (1) eine Nut (16) zum formschlüssigen Zusammenwirken mit einem Verdrehsicherungselement aufweist.
    27. Nabe nach einem der Ansprüche 1 bis 26,
    dadurch gekennzeichnet, daß in der Nabe (1) ein Keil (15) angeformt ist, welcher zur drehfesten Verbindung in eine entsprechende Nut in der Kurbelwelle (34) eingreift.
    28. Nabe nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
    dadurch gekennzeichnet, daß das Nabengehäuse (5) aus Aluminium besteht.
    4099 BAN . NA
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