DE29807619U1 - Glas-Bauwerk - Google Patents
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Description
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein ein- oder mehrstökkiges
Bauwerk beispielsweise in Form eines Wintergartens, eines freistehenden Pavillons, eines Hauses oder einer
Halle, mit den im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus dem Stand der Technik sind Bauwerke beispielsweise in
Form eines Wintergartens oder Pavillons bekannt, deren tragende Säulen und Streben aus Holz, Metall oder Stein
gefertigt sind.
Diese bekannten Bauwerke weisen den-Nachteil auf, daß Sie
durch die gitternetzartige Anordnung der oftmals klobigen Säulen und Streben in dem Betrachter den Eindruck eines
Käfigs"und damit ein Gefühl der Beengtheit und des Eingesprerrtseins
erzeugen.
Die durch die gegebenenfalls großen Glasflächen ursprünglich
angestrebte Offenheit und Leichtigkeit derartiger Bauwerke wird insbesondere durch die käfigartig angeordneten,
massiven Säulen und Streben häufig zunichte gemacht.. -
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung
eines ein- oder mehrgeschossigen Bauwerks beispielsweise in Form eines Wintergartens, eines freistehenden
Pavillons oder eines Hauses, dessen vertikale Stützen und/oder-schräg stehende Träger den offenen und -zumindest
in optischer Hinsicht- im wesentlichen unbegrenzten Charakter des Bauwerkes unterstreichen und den Eindruck, in
einer käfigartigen, beengenden Struktur anwesend zu sein, vermeiden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem gattungsgemäßen ein- oder mehrgeschossigen Bauwerk durch die im kennzeichnenden
Teil des Schutzanspruchs 1 angegebenen Mermale gelöst. Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Ausführungsbeispiel.e der Erfindung werden anhand der
Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Abbildung 1 einen schematischen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes
Bauwerk in Form eines Wintergartens;
Abbildung 2 einen schematischen Querschnitt durch ein an einer Gebäudewand hängend abgebrachtes erfindungsgemäßes
Bauwerk;
Abbildung 3 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes
Bauwerk in Form eines Wintergartens, dessen Glasfront sich im wesentlichen zwischen einem Gebäudevorsprung und einem
Fundament erstreckt, wobei anstelle des dargestellten Ge- bäudevorsprungs auch ein erfindungsgemäßer horizontaler
Träger (2) vorgesehen sein kann;
Abbildung -4 einen schematischen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes
Bauwerk in Form eines freistehenden Pavillons;
Abbildung 5 eine schematische perspektivische, teilweise geschnittene Ansicht des Verbindungsbereichs zwischen einer
Stütze -und einenr-Träger, welche an ihren einander zu-~-
gewandten Enden gelenkig miteinander verbundene, kapuzenförmige End-Beschläge aufweisen; .
Abbildung 6 eine schematische, perspektivische, teilweise geschnittene Ansicht eines Verbindungsbereiches zwischen
• ·
einer erfindungsgemäßen vertikalen Stütze und einem erfindungsgemäßen
schrägen Träger, wobei ein Schlitzblech die kraftschlüssige Verbindung zwischen der Stütze und dem
Träger sicherstellt;
'
'
Abbildung 7 einen schematischen Querschnitt durch einen
erfindungsgemäß verwendeten Träger oder eine erfindungsgemäß verwendete Stütze mit ovaler Querschnittsfläche, wobei
der Aufbau aus einem Schichtenverbund von Glasplatten oder 10. transparenten Platten besteht;
Abbildung 8 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Stütze oder einen erfindungsgemäßen Träger, welche nach dem Torsionskastenprinzip aufgebaut sind.
.
Ein wesentliches Merkmal des . erf i:ndungsgemäßen ein--oder
mehrgeschossigen Bauwerkes, beispielsweise in Form eines Wintergartens, eines freistehenden Pavillons oder-eines
Hauses, mit mindestens einer vertikalen Stütze (1) und/oder mindestens einem zumindest etwas schräg oder horizontal
ausgerichteten Trägers (2) besteht darin, daß die mindestens eine Stütze (1) und/oder der mindestens eine
Träger (2) im wesentlichen aus-Glas'oder einem transparenten-Werkstoff
bestehen." .-.-".
In bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Bauwerkes besteht nicht nur eine Sütze (1) und/oder nur
ein Träger (2) im wesentlichen vollständig aus Glas oder einem transparenten Werkstoff. Vielmehr sind dort im wes
ent liehen sämtliche tragenden Stützen ("I)- und Träger (2)
im wesentlichen aus diesen Materialien hergestellt.
Die erfindungsgemäßen vertikalen Säulen (1) und schrägen Träger (2) sind zumindest durch eine gewisse Lichtdurchlässigkeit
und Transparenz gekennzeichnet und können gege-
benenfalls von innen beleuchtet, von außen angestrahlt oder zumindest teilweise eingefärbt sein. Sie wirken äußerst
filigran, obwohl sie mechanisch sehr hohen Belastungen
sowohl in Längsrichtung als auch rechtwinklig zur Längsachse standhalten.
Selbst wenn die erfindungsgemäßen Säulen (1) und Träger (2) in Form eines Gebäudeskelettes vorgesehen werden, vermitteln
sie nicht - wie im Falle der aus dem Stand der Technik bekannten Bauwerke - einen käfigartige'n und beengenden
Eindruck, sondern unterstreichen die Weitläufgkeit .
und Leichtigkeit der Konstruktion.
Die Form der erfindungsgemäßen Bauwerke kann grundsätzlich
beliebig sein. Bevorzugt sind jedoch solche Bauwerksformen, in denen die filigrane Wirkung der erfindungsgemäß
- verwendeten, zumindest teilweise lichtdurchlässigen Stützen (1) und Träger (2) besonders gut zur Geltung kommen
kann. Vorzugsweise entspricht „die Form.des. erfindungsgemäßen
Bauwerks im wesentlichen der Form eines ein- oder mehrstöckigen Hauses oder Bürogebäudes/ Wintergartens, Pavillons,
Vorbaus, Anbaus oder einer ein- oder mehrstöckigen Halle.
In der Regel sind" die" vertikalen- Stützen (1) und/oder die "
schrägen Träger (2) im wesentlichen dem Kantenkonturenverlauf des beispielsweise haus-, hallen-, Wintergarten- oder
pavillonartigen Bauwerkes in Form eines Gebäudeskelettes angeordnet.
Die äußere Hüllf-läche des Gebäudeskelettes- wird in der Regel
durch großflächige Hüllelemente (3) gebildet. Die großflächigen Hüllelemente (3) können beispielsweise im
wesentlichen aus ein- oder mehrschichtigem, großflächigem Glas, aus großflächigen Glaswerkstoffen oder aus transparenten
großflächigen Werkstoffen bestehen.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen sind die großflächigen
Hüllelemente (3) auf den vertikalen Stützen (1) und/oder auf den schrägen Trägern (2) nicht starr und unbeweglich
angebracht, sondern zum Ausgleich von Skelett- und/oder Hüllelementbewegungen zumindest etwas verschiebbbar
beispielsweise auf der Außenseite des Gebäudeskelettes befestigt.
Die verschiebbare Aufhängung der äußeren Hüllelemente (3) -beispielsweise
an der Außenseite des Gebäudeskelettes wird vorzugsweise durch eine Lagerung der Hüllelemente (3) in
dichtenden Klemmprofilen (12) und/oder durch Punkthalterungen (13) für Scheibenbefestigungen bewerkstelligt.
Sofern die erfindungsgemäßen vertikalen Stützen (1) und/oder schrägen Träger (2)-nicht aus Glas- oder Kunststoffbalken
bestehen, können sie beispielweise aus mehreren miteinander verbundenen Glasplatten und/oder zumindest
etwas transparenten Kunststoffplatten gefertigt sein. Die Querschnittsflächen der Stützen (1) und/oder der Träger
(2) können jeweils rechteckig, quadratisch, polygon, oval, kreisförmig oder ellipsenförmig sein.
- Selbvstverst-ändlich ist es jedoch möglich, anstelle- vonmehreren
miteinander verbundenen, verhältnismäßig dünnen, rechteckigen beziehungsweise streifenförmigen Glasplatten
die Stütze (1) und/oder den Träger (2) beispielsweise aus einer Glasplatte, aus einer Glassäule, aus schichtverbundenen
Glasplatten oder aus Glasplatten herzustellen, wel- -ehe nach xlem Torsioriskastenprinzip-(siehe Abb ti dung 8)
miteinander in Verbindung stehen.
Die schichtverbundenen Glasplatten zur Herstellung der mindestens einen Stütze (1) und/oder des mindestens einen
Trägers (2) können nicht-vorgespannt, vorgespannt oder
• ■ ·
teil-vorgespannt zum Einsatz kommen. Im Falle eines aus
mehereren Glasplatten bestehenden Aufbaues der Träger und/oder der Stützen können die Glasplatten beispielsweise
mittels eines Klebstoffes breitseitig und Glas-auf-Glas
miteinander in solcher Weise schichtverbunden sein, daß auch bei erheblichen rechtwinklig zur Längsachse der Stütze
(1) oder des Trägers (2) einwirkenden Kräften ein Ausweichen der Glasplatten zur Seite und damit eine schichtweise
Auffächerung der Stütze (1) und/oder des Trägers (2) sicher vermieden wird.
Gegebenenfalls kann zusätzlich oder alternativ zu der Glas-auf-Glas-Verklebung mindestens eine den Träger (2)
und/oder die Stütze (1) zumindest teilweise kraft- und/oder formschlüssig umfassende spangenartige Halterung
zum-Einsatz kommen, welche einer Auffächerüng der-schicht-^
weise aufgebauten Stütze (1) oder des Trägers (2) im Falle einer Belastung in Längsrichtung oder rechtwinklig zur
Längsachse entgegenwirkt. . .
Durch den erfindungswesentlichen schichtverbundenen Aufbau
der Glas-Träger (2) und Glas-Stützen (1) ist es erstmalig . möglich, sowohl in Längsrichtung als auch rechtwinklig zur
Längsachse hoch belastbare tragende Elemente herzustellen,"
welche eine besonders ausgeprägte Länge bis hin zu 10 Metern aufweisen. Vorzugsweise beträgt die Länge der erfindungsgemäß
verwendeten Träger (2) und Stützen (1) bis etwa 8, 5 Metern. Insbesondere beträgt sie bis etwa 6 Meter.
Bei einer Stützen- oder Trägerlänge von 7 Metern kann die Kantenlänge "einer beispiersweise quadratischen Querschnittsfläche
etwa 0,5 Meter sein. Bei einer Stützenoder Trägerlänge von etwa 10 Metern ist die Kantenlänge
einer quadratischen Querschnittsfläche beispielsweise 0,7
m auf 0,7m.
· ■ .
Wie insbesondere aus Abbildung 6 hervorgeht, sind der mindestens eine Träger (2) und die mindestens eine Stütze (1)
an den sich berührenden Enden (15) beispielsweise biegesteif über ein im wesentlichen metallisches, gerades oder
gewinkeltes Verbindungselement (4) miteinander verbunden.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen sind der mindestens
eine Träger (2) und mindestens eine Stütze (1) an den sich berührenden Enden (14/15) jedoch nicht biegesteif,
sondern gelenkig über ein im wesentlichen metallisches Verbindungselement (4) mit Gelenk miteinander verbunden.
Eine derartige Ausgestaltung mit gelenkiger Verbindung zwischen Träger (2) und Stütze (1) führt zu dem Vorteil
---■. eines besonders effektiven Ausgleichs von Skelett-~ - ..
und/oder Hüllelementbewegungen.
In bevorzugten Ausführungsformen ist auch das freie, der
vertikalen Stütze (1) entgegengesetze Ende (16) des schrägstehenden Trägers (2) gelenkig an einer feststehenden
Gebäudewand (17) oder an einem Fundament (5) angebracht'.
._.__■-- -._.___- .7
Selbstverständlich ist es jedoch möglich, das freie" Ende
(16) des schrägstehenden Trägers (2) biegesteif an einer freistehenden Gebäudewand (17) oder an einem Fundament (5)
anzubrigen..
Das untere Ende (19) der mindestens einen vertikalen S.tüt- -30 ze (I) kann biegesteif mit. dem "Fundament (-5) und/oder'dem
Gebäude (18) in Verbindung stehen.
Das obere freie Ende (14) der vertikalen Stütze (1) steht beispielsweise beigesteif mit dem Gebäude (18) in Verbindung.
35
35
Selbstverständlich ist es jedoch möglich, das untere und/oder das obere Ende (19,14) der vertikalen Stütze (1)
nicht beigesteif, sondern gelenkig mit dem Fundament (5) und/oder dem Gebäude (18) in Verbindung zu bringen.
Eine derartige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Bauwer kes führt zu einem besonders effektiven Ausgleich von Ske
lett- und/oder Hüllelementbewegungen.
Verbindung der mindestens einen vertikalen Stütze (1) mit dem mindestens einen schrägen Träger (2), beziehungsweise
zur Verbindung des freien Endes (16) des schrägen Trägers (2) mit der Gebäudewand (17) oder dem Fundament
(.5) , beziehungsweise zur Verbindung des unteren Endes (19) der vertikalen Stütze (1) mit dem Fundament (5), können
mindestens an einem Ende der Stütze (1) und/oder des Trägers "(2)- mindestens ein-Schlitzblech-". (7)- in einem Schlitz-(ä6)
mittels Haltebolzeri (8) und/oder Schrauben und/oder einer Verklebung befestigt sein. -
In besonders bervozugten Ausführungsformen ist das
Schlitzblech (7) nicht biegesteif ausgebildet, sondern verfügt im Verbindungsbereich.zwischen den beispielsweise
L-förmig aufeinandertreffenden Schenkeln über -eine Gelenk.
Alternativ oder zusätzlich zu einer Anbringung mittels eines Schlitzblechs (7). kann an mindestnes einem Ende der
Stütze (1) und/oder des Trägers (2) mindestens ein im wesentlichen kapuzenförmiger Beschlag (9) vorgesehen werden
(siehe insbesondere Abbildung 5).
30- Die seitlichen Ränderndes kapuzenförmigen Beschlages (9)"
können zumindest teilweise und zumindest etwas die seitlichen Flanken der Stütze (1) und/oder des Trägers (2) in
dem jeweiligen Endbereich überlappen und sind mit oder ohne Klebekissen (10) kraft- und/oder formschlüssig dort angebracht.
Zur biegesteifen oder gelenkigen Befestigung
trägt der kapuzenförmige Beschlag (9) beispielweise einen
in Abbildung 5 dargestellten, vorzugsweise.im wesentlichen
lochstreifenförmigen Fortsatz (11).
Selbstverständlich ist es möglich, die kapuzenartigen Beschläge (9) nicht nur in den Endbereichen (19., 14; 15,. 16)
. der Stützen (1) und/oder der Träger (2) vorzusehen. Wie .
insbesondere aus Abbildung 3 hervorgeht, ist oftmals eine im wesentlichen T-förmige Verbindung beispielsweise zwisehen
einer vertikalen Stütze (1) und einem horizontalen Träger (2) erforderlich. In diesem Falle kann zumindest an
dem horizontalen Träger (2) mindestens ein kapuzenförmiger Beschlag (9) in einer entsprechend modifizierten Ausführungsform
mit oder ohne Kontakt mit dem Träger-Endbereich im Bereich der untenliegenden und/oder seitlichen Träger-
: ■; F-lanken an dem Träger (2) fest-oder verschiebbar ange— ~ -.
bracht sein.
Zur Sicherstellung einer korrekten Ausrichtung der minde-0
stens einen vertikalen Stütze (1) und/oder des mindestens einen schrägen Trägers (2) kann beispielsweise eine Verspannung
vorgesehen werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Bauwerkes "stehen die mindestens eine vertikale "Stütze (1) und/oder der mindestens eine schräge Träger (2) über mindestens
eine Verspannung miteinander und/oder mit dem Fundament. (5) und/oder mit dem Gebäude (18) in Verbindung.
Claims (18)
1. Ein- oder mehrstöckiges Bauwerk mit mindestens einer
vertikalen Stütze (1) und/oder mindestens einem zumindest etwas schräg oder horizontal ausgerichteten Träger .(2),
dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Stütze (1) und/oder der mindestens eine Träger (2) im wesentlichen
aus Glas oder einem transparenten Werkstoff bestehen.
2. Bauwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen alle tragenden Stützen (1) und/oder Träger
(2) im wesentlichen aus Glas oder einem transparenten Werkstoff bestehen.
3. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es im wesentlichen die Form eines
ein- oder mehrstöckigen Hauses oder Bürogebäudes, Wintergartens, Pavillons, Vorbaus, Anbaus oder einer ein-
oder mehrstöckigen Halle aufweist.
4. Bauwerk-.nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die vertikalen Stützen (1) und/oder die schrägen Träger (2) in Form eines Gebäudeskelettes
angeordnet sind, wobei die äußere Hüllfläche des Gebäudeskelettes durch großflächige Hüllelemente (3) gebildet
wird, welche im wesentlichen aus großflächigem Glas, großflächigen Glaswerkstoffen oder transparenten
großflächigen Werkstoffen bestehen.
5. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die großflächigen Hüllelemente
(3) zumindest etwas verschiebbar zum Ausgleich von Skelett- und/oder Hüllelement-Bewegungen auf der Außenseite
des Gebäudeskelettes befestigt sind.
6. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest etwas verschiebbare
Aufhängung der äußeren Hüllelemente (3) an der Außenseite des Gebäudeskelettes bewerkstelligt wird durch
eine Lagerung der Hüllelemente (3) in dichtenden Klemmprofilen (12) und/oder durch Punkthalterungen (13) für
Scheibenbefestigungen.
Scheibenbefestigungen.
7. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine vertikale
Stütze (1), und/oder der mindestens eine schräge Träger
(2) aus mehreren miteinander verbundenen Glasplatten bestehen, wobei die Querschnittsfläche der Stütze (1)
und/oder des Trägers (2) jeweils rechteckig, quadratisch, polygon, oval, kreisförmig oder ellipsenförmig ist.
(2) aus mehreren miteinander verbundenen Glasplatten bestehen, wobei die Querschnittsfläche der Stütze (1)
und/oder des Trägers (2) jeweils rechteckig, quadratisch, polygon, oval, kreisförmig oder ellipsenförmig ist.
8. Bauwerk nach.einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stütze (1)" und/oder der.
Träger (2) aus einer Glasplatte, aus einer Glassäule, aus schichtverbundenen Glasplatten oder aus Glasplatten bestehen, welche nach dem Torsionskastenprinzip miteinander verbunden sind.
Träger (2) aus einer Glasplatte, aus einer Glassäule, aus schichtverbundenen Glasplatten oder aus Glasplatten bestehen, welche nach dem Torsionskastenprinzip miteinander verbunden sind.
9. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schichtverbundenen
Glasplatten zur Herstellung der mindestens einen Stütze
Glasplatten zur Herstellung der mindestens einen Stütze
(1) und/oder des mindestens einen Trägers (2) nichtvorgespannt,
vorgespannt oder teil-vorgespannt sind und mittels eines Klebstoffes breitseitig und Glas-auf-Glas miteinander in solcher Weise schichtverbunden sind, daß auch bei erheblichen rechtwinklig zur Längsachse der
Stütze (1) oder des Trägers (2) einwirkenden Kräften ein Ausweichen der Glasplatten zur Seite und damit eine
schichtweise Auffächerung der Stütze (1) und/oder des
Trägers (2) sicher vermieden wird.
vorgespannt oder teil-vorgespannt sind und mittels eines Klebstoffes breitseitig und Glas-auf-Glas miteinander in solcher Weise schichtverbunden sind, daß auch bei erheblichen rechtwinklig zur Längsachse der
Stütze (1) oder des Trägers (2) einwirkenden Kräften ein Ausweichen der Glasplatten zur Seite und damit eine
schichtweise Auffächerung der Stütze (1) und/oder des
Trägers (2) sicher vermieden wird.
10. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die im wesentlichen aus schichtverbundenen Glasplatten hergestellten Träger (2)
und/oder Stützen (1) jeweils eine Länge von bis zu 10 Metern bei einer Querschnittsfläche von etwa 0,7 m auf 0,7
m aufweisen.
11. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Träger (2)
und die mindestens eine Stütze (1) an den sich berührenden Enden (14, 15) biegesteif oder gelenkig über ein im
wesentlichen metallisches Verbindungselement (4) miteinander in Verbindung stehen.
12. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß' das freie, der vertikalen Stütze (1) entgegengesetzte Ende (16) des schrägstehenden
Trägers (2) biegesteif oder gelenkig an einer feststehenden
Gebäudewand (17) oder an einem Fundament (5) angebracht ist.
13.. Bauwerk nach einem der vorhergehenedn Ansprüche, dadurch gekennzeichent, daß das untere und/oder das obere
Ende (19, 14) der vertikalen Stütze (1) biegesteif oder gelenkig mit dem Fundament (5) und/oder dem Gebäude (18)
in Verbindung steht.
14. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einem Ende der
Stütze (1) und/oder des Trägers (2) mindestens ein Schlitzblech (7) in einem Schlitz (6) mittels Haltebolzen
(8) und/oder Schrauben und/oder einer Verklebung befestigt ist.
15. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an mindestens einem Ende der Stütze (1) und /oder des Trägers (2) mindestens ein im
wesentlichen kapuzenförmiger Beschlag (9) vorgesehen ist, der mit oder ohne Klebekissen (10) kraft- und/oder formschlüssig
angebracht ist und einen Fortsatz (11) zur biegesteifen, oder gelenkigen Befestigung trägt.
16. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine vertikale
Stütze (1) und/oder der mindestens eine schräge Träger (2) über mindestens eine Verspannung (20) miteinander
und/oder mit dem Fundament (5) und/oder mit dem Gebäude (18) in Verbindung stehen.
17. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die vertikalen Stützen (1.) und die sehrägstehenden Träger (2) in Entsprechung zu dem
Kantenverlauf eines Wintergartens oder eines freistehenden Pavillons skelettartig ausgerichtet sind.
18. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens- eine Stütze (1)
und/oder der mindestens eine Träger (2) von innen beleuchtbar und/oder von außen anstrahlbar und/oder zumindest
teilweise eingefärbt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29807619U DE29807619U1 (de) | 1998-04-27 | 1998-04-27 | Glas-Bauwerk |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE29807619U DE29807619U1 (de) | 1998-04-27 | 1998-04-27 | Glas-Bauwerk |
Publications (1)
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| DE29807619U1 true DE29807619U1 (de) | 1998-08-13 |
Family
ID=8056386
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29807619U Expired - Lifetime DE29807619U1 (de) | 1998-04-27 | 1998-04-27 | Glas-Bauwerk |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29807619U1 (de) |
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1998
- 1998-04-27 DE DE29807619U patent/DE29807619U1/de not_active Expired - Lifetime
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