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DE29807619U1 - Glas-Bauwerk - Google Patents

Glas-Bauwerk

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DE29807619U1
DE29807619U1 DE29807619U DE29807619U DE29807619U1 DE 29807619 U1 DE29807619 U1 DE 29807619U1 DE 29807619 U DE29807619 U DE 29807619U DE 29807619 U DE29807619 U DE 29807619U DE 29807619 U1 DE29807619 U1 DE 29807619U1
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    • E04BUILDING
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    • E04C3/00Structural elongated elements designed for load-supporting
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    • E04C3/28Joists; Girders, trusses, or trusslike structures, e.g. prefabricated; Lintels; Transoms; Braces of materials not covered by groups E04C3/04 - E04C3/20
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    • E04B1/0046Loggias
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    • E04B2/88Curtain walls
    • E04B2/885Curtain walls comprising a supporting structure for flush mounted glazing panels
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    • E04C3/00Structural elongated elements designed for load-supporting
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    • E04C3/46Arched girders or portal frames of materials not covered by groups E04C3/40 - E04C3/44; of a combination of two or more materials
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04H1/00Buildings or groups of buildings for dwelling or office purposes; General layout, e.g. modular co-ordination or staggered storeys
    • E04H1/12Small buildings or other erections for limited occupation, erected in the open air or arranged in buildings, e.g. kiosks, waiting shelters for bus stops or for filling stations, roofs for railway platforms, watchmen's huts or dressing cubicles
    • E04H1/1205Small buildings erected in the open air
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B1/00Border constructions of openings in walls, floors, or ceilings; Frames to be rigidly mounted in such openings
    • E06B1/04Frames for doors, windows, or the like to be fixed in openings
    • E06B1/36Frames uniquely adapted for windows
    • E06B1/38Frames uniquely adapted for windows for shop, show, or like large windows

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  • Surface Treatment Of Glass (AREA)

Description

Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein ein- oder mehrstökkiges Bauwerk beispielsweise in Form eines Wintergartens, eines freistehenden Pavillons, eines Hauses oder einer Halle, mit den im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus dem Stand der Technik sind Bauwerke beispielsweise in Form eines Wintergartens oder Pavillons bekannt, deren tragende Säulen und Streben aus Holz, Metall oder Stein gefertigt sind.
Diese bekannten Bauwerke weisen den-Nachteil auf, daß Sie durch die gitternetzartige Anordnung der oftmals klobigen Säulen und Streben in dem Betrachter den Eindruck eines Käfigs"und damit ein Gefühl der Beengtheit und des Eingesprerrtseins erzeugen.
Die durch die gegebenenfalls großen Glasflächen ursprünglich angestrebte Offenheit und Leichtigkeit derartiger Bauwerke wird insbesondere durch die käfigartig angeordneten, massiven Säulen und Streben häufig zunichte gemacht.. -
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung eines ein- oder mehrgeschossigen Bauwerks beispielsweise in Form eines Wintergartens, eines freistehenden Pavillons oder eines Hauses, dessen vertikale Stützen und/oder-schräg stehende Träger den offenen und -zumindest in optischer Hinsicht- im wesentlichen unbegrenzten Charakter des Bauwerkes unterstreichen und den Eindruck, in einer käfigartigen, beengenden Struktur anwesend zu sein, vermeiden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem gattungsgemäßen ein- oder mehrgeschossigen Bauwerk durch die im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 angegebenen Mermale gelöst. Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ausführungsbeispiel.e der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Abbildung 1 einen schematischen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Bauwerk in Form eines Wintergartens;
Abbildung 2 einen schematischen Querschnitt durch ein an einer Gebäudewand hängend abgebrachtes erfindungsgemäßes Bauwerk;
Abbildung 3 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Bauwerk in Form eines Wintergartens, dessen Glasfront sich im wesentlichen zwischen einem Gebäudevorsprung und einem Fundament erstreckt, wobei anstelle des dargestellten Ge- bäudevorsprungs auch ein erfindungsgemäßer horizontaler Träger (2) vorgesehen sein kann;
Abbildung -4 einen schematischen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Bauwerk in Form eines freistehenden Pavillons;
Abbildung 5 eine schematische perspektivische, teilweise geschnittene Ansicht des Verbindungsbereichs zwischen einer Stütze -und einenr-Träger, welche an ihren einander zu-~- gewandten Enden gelenkig miteinander verbundene, kapuzenförmige End-Beschläge aufweisen; .
Abbildung 6 eine schematische, perspektivische, teilweise geschnittene Ansicht eines Verbindungsbereiches zwischen
• ·
einer erfindungsgemäßen vertikalen Stütze und einem erfindungsgemäßen schrägen Träger, wobei ein Schlitzblech die kraftschlüssige Verbindung zwischen der Stütze und dem Träger sicherstellt;
'
Abbildung 7 einen schematischen Querschnitt durch einen erfindungsgemäß verwendeten Träger oder eine erfindungsgemäß verwendete Stütze mit ovaler Querschnittsfläche, wobei der Aufbau aus einem Schichtenverbund von Glasplatten oder 10. transparenten Platten besteht;
Abbildung 8 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Stütze oder einen erfindungsgemäßen Träger, welche nach dem Torsionskastenprinzip aufgebaut sind.
.
Ein wesentliches Merkmal des . erf i:ndungsgemäßen ein--oder mehrgeschossigen Bauwerkes, beispielsweise in Form eines Wintergartens, eines freistehenden Pavillons oder-eines Hauses, mit mindestens einer vertikalen Stütze (1) und/oder mindestens einem zumindest etwas schräg oder horizontal ausgerichteten Trägers (2) besteht darin, daß die mindestens eine Stütze (1) und/oder der mindestens eine Träger (2) im wesentlichen aus-Glas'oder einem transparenten-Werkstoff bestehen." .-.-".
In bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bauwerkes besteht nicht nur eine Sütze (1) und/oder nur ein Träger (2) im wesentlichen vollständig aus Glas oder einem transparenten Werkstoff. Vielmehr sind dort im wes ent liehen sämtliche tragenden Stützen ("I)- und Träger (2) im wesentlichen aus diesen Materialien hergestellt.
Die erfindungsgemäßen vertikalen Säulen (1) und schrägen Träger (2) sind zumindest durch eine gewisse Lichtdurchlässigkeit und Transparenz gekennzeichnet und können gege-
benenfalls von innen beleuchtet, von außen angestrahlt oder zumindest teilweise eingefärbt sein. Sie wirken äußerst filigran, obwohl sie mechanisch sehr hohen Belastungen sowohl in Längsrichtung als auch rechtwinklig zur Längsachse standhalten.
Selbst wenn die erfindungsgemäßen Säulen (1) und Träger (2) in Form eines Gebäudeskelettes vorgesehen werden, vermitteln sie nicht - wie im Falle der aus dem Stand der Technik bekannten Bauwerke - einen käfigartige'n und beengenden Eindruck, sondern unterstreichen die Weitläufgkeit . und Leichtigkeit der Konstruktion.
Die Form der erfindungsgemäßen Bauwerke kann grundsätzlich beliebig sein. Bevorzugt sind jedoch solche Bauwerksformen, in denen die filigrane Wirkung der erfindungsgemäß - verwendeten, zumindest teilweise lichtdurchlässigen Stützen (1) und Träger (2) besonders gut zur Geltung kommen kann. Vorzugsweise entspricht „die Form.des. erfindungsgemäßen Bauwerks im wesentlichen der Form eines ein- oder mehrstöckigen Hauses oder Bürogebäudes/ Wintergartens, Pavillons, Vorbaus, Anbaus oder einer ein- oder mehrstöckigen Halle.
In der Regel sind" die" vertikalen- Stützen (1) und/oder die " schrägen Träger (2) im wesentlichen dem Kantenkonturenverlauf des beispielsweise haus-, hallen-, Wintergarten- oder pavillonartigen Bauwerkes in Form eines Gebäudeskelettes angeordnet.
Die äußere Hüllf-läche des Gebäudeskelettes- wird in der Regel durch großflächige Hüllelemente (3) gebildet. Die großflächigen Hüllelemente (3) können beispielsweise im wesentlichen aus ein- oder mehrschichtigem, großflächigem Glas, aus großflächigen Glaswerkstoffen oder aus transparenten großflächigen Werkstoffen bestehen.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen sind die großflächigen Hüllelemente (3) auf den vertikalen Stützen (1) und/oder auf den schrägen Trägern (2) nicht starr und unbeweglich angebracht, sondern zum Ausgleich von Skelett- und/oder Hüllelementbewegungen zumindest etwas verschiebbbar beispielsweise auf der Außenseite des Gebäudeskelettes befestigt.
Die verschiebbare Aufhängung der äußeren Hüllelemente (3) -beispielsweise an der Außenseite des Gebäudeskelettes wird vorzugsweise durch eine Lagerung der Hüllelemente (3) in dichtenden Klemmprofilen (12) und/oder durch Punkthalterungen (13) für Scheibenbefestigungen bewerkstelligt.
Sofern die erfindungsgemäßen vertikalen Stützen (1) und/oder schrägen Träger (2)-nicht aus Glas- oder Kunststoffbalken bestehen, können sie beispielweise aus mehreren miteinander verbundenen Glasplatten und/oder zumindest etwas transparenten Kunststoffplatten gefertigt sein. Die Querschnittsflächen der Stützen (1) und/oder der Träger
(2) können jeweils rechteckig, quadratisch, polygon, oval, kreisförmig oder ellipsenförmig sein.
- Selbvstverst-ändlich ist es jedoch möglich, anstelle- vonmehreren miteinander verbundenen, verhältnismäßig dünnen, rechteckigen beziehungsweise streifenförmigen Glasplatten die Stütze (1) und/oder den Träger (2) beispielsweise aus einer Glasplatte, aus einer Glassäule, aus schichtverbundenen Glasplatten oder aus Glasplatten herzustellen, wel- -ehe nach xlem Torsioriskastenprinzip-(siehe Abb ti dung 8) miteinander in Verbindung stehen.
Die schichtverbundenen Glasplatten zur Herstellung der mindestens einen Stütze (1) und/oder des mindestens einen Trägers (2) können nicht-vorgespannt, vorgespannt oder
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teil-vorgespannt zum Einsatz kommen. Im Falle eines aus mehereren Glasplatten bestehenden Aufbaues der Träger und/oder der Stützen können die Glasplatten beispielsweise mittels eines Klebstoffes breitseitig und Glas-auf-Glas miteinander in solcher Weise schichtverbunden sein, daß auch bei erheblichen rechtwinklig zur Längsachse der Stütze (1) oder des Trägers (2) einwirkenden Kräften ein Ausweichen der Glasplatten zur Seite und damit eine schichtweise Auffächerung der Stütze (1) und/oder des Trägers (2) sicher vermieden wird.
Gegebenenfalls kann zusätzlich oder alternativ zu der Glas-auf-Glas-Verklebung mindestens eine den Träger (2) und/oder die Stütze (1) zumindest teilweise kraft- und/oder formschlüssig umfassende spangenartige Halterung zum-Einsatz kommen, welche einer Auffächerüng der-schicht-^ weise aufgebauten Stütze (1) oder des Trägers (2) im Falle einer Belastung in Längsrichtung oder rechtwinklig zur Längsachse entgegenwirkt. . .
Durch den erfindungswesentlichen schichtverbundenen Aufbau der Glas-Träger (2) und Glas-Stützen (1) ist es erstmalig . möglich, sowohl in Längsrichtung als auch rechtwinklig zur Längsachse hoch belastbare tragende Elemente herzustellen," welche eine besonders ausgeprägte Länge bis hin zu 10 Metern aufweisen. Vorzugsweise beträgt die Länge der erfindungsgemäß verwendeten Träger (2) und Stützen (1) bis etwa 8, 5 Metern. Insbesondere beträgt sie bis etwa 6 Meter. Bei einer Stützen- oder Trägerlänge von 7 Metern kann die Kantenlänge "einer beispiersweise quadratischen Querschnittsfläche etwa 0,5 Meter sein. Bei einer Stützenoder Trägerlänge von etwa 10 Metern ist die Kantenlänge einer quadratischen Querschnittsfläche beispielsweise 0,7 m auf 0,7m.
· ■ .
Wie insbesondere aus Abbildung 6 hervorgeht, sind der mindestens eine Träger (2) und die mindestens eine Stütze (1) an den sich berührenden Enden (15) beispielsweise biegesteif über ein im wesentlichen metallisches, gerades oder gewinkeltes Verbindungselement (4) miteinander verbunden.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen sind der mindestens eine Träger (2) und mindestens eine Stütze (1) an den sich berührenden Enden (14/15) jedoch nicht biegesteif, sondern gelenkig über ein im wesentlichen metallisches Verbindungselement (4) mit Gelenk miteinander verbunden.
Eine derartige Ausgestaltung mit gelenkiger Verbindung zwischen Träger (2) und Stütze (1) führt zu dem Vorteil ---■. eines besonders effektiven Ausgleichs von Skelett-~ - .. und/oder Hüllelementbewegungen.
In bevorzugten Ausführungsformen ist auch das freie, der vertikalen Stütze (1) entgegengesetze Ende (16) des schrägstehenden Trägers (2) gelenkig an einer feststehenden Gebäudewand (17) oder an einem Fundament (5) angebracht'. ._.__■-- -._.___- .7 Selbstverständlich ist es jedoch möglich, das freie" Ende (16) des schrägstehenden Trägers (2) biegesteif an einer freistehenden Gebäudewand (17) oder an einem Fundament (5) anzubrigen..
Das untere Ende (19) der mindestens einen vertikalen S.tüt- -30 ze (I) kann biegesteif mit. dem "Fundament (-5) und/oder'dem Gebäude (18) in Verbindung stehen.
Das obere freie Ende (14) der vertikalen Stütze (1) steht beispielsweise beigesteif mit dem Gebäude (18) in Verbindung.
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Selbstverständlich ist es jedoch möglich, das untere und/oder das obere Ende (19,14) der vertikalen Stütze (1) nicht beigesteif, sondern gelenkig mit dem Fundament (5) und/oder dem Gebäude (18) in Verbindung zu bringen. Eine derartige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Bauwer kes führt zu einem besonders effektiven Ausgleich von Ske lett- und/oder Hüllelementbewegungen.
Verbindung der mindestens einen vertikalen Stütze (1) mit dem mindestens einen schrägen Träger (2), beziehungsweise zur Verbindung des freien Endes (16) des schrägen Trägers (2) mit der Gebäudewand (17) oder dem Fundament (.5) , beziehungsweise zur Verbindung des unteren Endes (19) der vertikalen Stütze (1) mit dem Fundament (5), können mindestens an einem Ende der Stütze (1) und/oder des Trägers "(2)- mindestens ein-Schlitzblech-". (7)- in einem Schlitz-(ä6) mittels Haltebolzeri (8) und/oder Schrauben und/oder einer Verklebung befestigt sein. -
In besonders bervozugten Ausführungsformen ist das Schlitzblech (7) nicht biegesteif ausgebildet, sondern verfügt im Verbindungsbereich.zwischen den beispielsweise L-förmig aufeinandertreffenden Schenkeln über -eine Gelenk.
Alternativ oder zusätzlich zu einer Anbringung mittels eines Schlitzblechs (7). kann an mindestnes einem Ende der Stütze (1) und/oder des Trägers (2) mindestens ein im wesentlichen kapuzenförmiger Beschlag (9) vorgesehen werden (siehe insbesondere Abbildung 5).
30- Die seitlichen Ränderndes kapuzenförmigen Beschlages (9)" können zumindest teilweise und zumindest etwas die seitlichen Flanken der Stütze (1) und/oder des Trägers (2) in dem jeweiligen Endbereich überlappen und sind mit oder ohne Klebekissen (10) kraft- und/oder formschlüssig dort angebracht. Zur biegesteifen oder gelenkigen Befestigung
trägt der kapuzenförmige Beschlag (9) beispielweise einen in Abbildung 5 dargestellten, vorzugsweise.im wesentlichen lochstreifenförmigen Fortsatz (11).
Selbstverständlich ist es möglich, die kapuzenartigen Beschläge (9) nicht nur in den Endbereichen (19., 14; 15,. 16) . der Stützen (1) und/oder der Träger (2) vorzusehen. Wie . insbesondere aus Abbildung 3 hervorgeht, ist oftmals eine im wesentlichen T-förmige Verbindung beispielsweise zwisehen einer vertikalen Stütze (1) und einem horizontalen Träger (2) erforderlich. In diesem Falle kann zumindest an dem horizontalen Träger (2) mindestens ein kapuzenförmiger Beschlag (9) in einer entsprechend modifizierten Ausführungsform mit oder ohne Kontakt mit dem Träger-Endbereich im Bereich der untenliegenden und/oder seitlichen Träger- : ■; F-lanken an dem Träger (2) fest-oder verschiebbar ange— ~ -. bracht sein.
Zur Sicherstellung einer korrekten Ausrichtung der minde-0 stens einen vertikalen Stütze (1) und/oder des mindestens einen schrägen Trägers (2) kann beispielsweise eine Verspannung vorgesehen werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bauwerkes "stehen die mindestens eine vertikale "Stütze (1) und/oder der mindestens eine schräge Träger (2) über mindestens eine Verspannung miteinander und/oder mit dem Fundament. (5) und/oder mit dem Gebäude (18) in Verbindung.

Claims (18)

Schutzansprüche
1. Ein- oder mehrstöckiges Bauwerk mit mindestens einer vertikalen Stütze (1) und/oder mindestens einem zumindest etwas schräg oder horizontal ausgerichteten Träger .(2), dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Stütze (1) und/oder der mindestens eine Träger (2) im wesentlichen aus Glas oder einem transparenten Werkstoff bestehen.
2. Bauwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen alle tragenden Stützen (1) und/oder Träger (2) im wesentlichen aus Glas oder einem transparenten Werkstoff bestehen.
3. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es im wesentlichen die Form eines ein- oder mehrstöckigen Hauses oder Bürogebäudes, Wintergartens, Pavillons, Vorbaus, Anbaus oder einer ein- oder mehrstöckigen Halle aufweist.
4. Bauwerk-.nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen Stützen (1) und/oder die schrägen Träger (2) in Form eines Gebäudeskelettes angeordnet sind, wobei die äußere Hüllfläche des Gebäudeskelettes durch großflächige Hüllelemente (3) gebildet wird, welche im wesentlichen aus großflächigem Glas, großflächigen Glaswerkstoffen oder transparenten großflächigen Werkstoffen bestehen.
5. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die großflächigen Hüllelemente (3) zumindest etwas verschiebbar zum Ausgleich von Skelett- und/oder Hüllelement-Bewegungen auf der Außenseite des Gebäudeskelettes befestigt sind.
6. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest etwas verschiebbare Aufhängung der äußeren Hüllelemente (3) an der Außenseite des Gebäudeskelettes bewerkstelligt wird durch eine Lagerung der Hüllelemente (3) in dichtenden Klemmprofilen (12) und/oder durch Punkthalterungen (13) für
Scheibenbefestigungen.
7. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine vertikale Stütze (1), und/oder der mindestens eine schräge Träger
(2) aus mehreren miteinander verbundenen Glasplatten bestehen, wobei die Querschnittsfläche der Stütze (1)
und/oder des Trägers (2) jeweils rechteckig, quadratisch, polygon, oval, kreisförmig oder ellipsenförmig ist.
8. Bauwerk nach.einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (1)" und/oder der.
Träger (2) aus einer Glasplatte, aus einer Glassäule, aus schichtverbundenen Glasplatten oder aus Glasplatten bestehen, welche nach dem Torsionskastenprinzip miteinander verbunden sind.
9. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schichtverbundenen
Glasplatten zur Herstellung der mindestens einen Stütze
(1) und/oder des mindestens einen Trägers (2) nichtvorgespannt,
vorgespannt oder teil-vorgespannt sind und mittels eines Klebstoffes breitseitig und Glas-auf-Glas miteinander in solcher Weise schichtverbunden sind, daß auch bei erheblichen rechtwinklig zur Längsachse der
Stütze (1) oder des Trägers (2) einwirkenden Kräften ein Ausweichen der Glasplatten zur Seite und damit eine
schichtweise Auffächerung der Stütze (1) und/oder des
Trägers (2) sicher vermieden wird.
10. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen aus schichtverbundenen Glasplatten hergestellten Träger (2) und/oder Stützen (1) jeweils eine Länge von bis zu 10 Metern bei einer Querschnittsfläche von etwa 0,7 m auf 0,7 m aufweisen.
11. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Träger (2) und die mindestens eine Stütze (1) an den sich berührenden Enden (14, 15) biegesteif oder gelenkig über ein im wesentlichen metallisches Verbindungselement (4) miteinander in Verbindung stehen.
12. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß' das freie, der vertikalen Stütze (1) entgegengesetzte Ende (16) des schrägstehenden Trägers (2) biegesteif oder gelenkig an einer feststehenden Gebäudewand (17) oder an einem Fundament (5) angebracht ist.
13.. Bauwerk nach einem der vorhergehenedn Ansprüche, dadurch gekennzeichent, daß das untere und/oder das obere Ende (19, 14) der vertikalen Stütze (1) biegesteif oder gelenkig mit dem Fundament (5) und/oder dem Gebäude (18) in Verbindung steht.
14. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einem Ende der Stütze (1) und/oder des Trägers (2) mindestens ein Schlitzblech (7) in einem Schlitz (6) mittels Haltebolzen (8) und/oder Schrauben und/oder einer Verklebung befestigt ist.
15. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einem Ende der Stütze (1) und /oder des Trägers (2) mindestens ein im wesentlichen kapuzenförmiger Beschlag (9) vorgesehen ist, der mit oder ohne Klebekissen (10) kraft- und/oder formschlüssig angebracht ist und einen Fortsatz (11) zur biegesteifen, oder gelenkigen Befestigung trägt.
16. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine vertikale Stütze (1) und/oder der mindestens eine schräge Träger (2) über mindestens eine Verspannung (20) miteinander und/oder mit dem Fundament (5) und/oder mit dem Gebäude (18) in Verbindung stehen.
17. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen Stützen (1.) und die sehrägstehenden Träger (2) in Entsprechung zu dem Kantenverlauf eines Wintergartens oder eines freistehenden Pavillons skelettartig ausgerichtet sind.
18. Bauwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens- eine Stütze (1) und/oder der mindestens eine Träger (2) von innen beleuchtbar und/oder von außen anstrahlbar und/oder zumindest teilweise eingefärbt ist.
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