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DE29804995U1 - Transporteinheit für Stückgut - Google Patents

Transporteinheit für Stückgut

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DE29804995U1
DE29804995U1 DE29804995U DE29804995U DE29804995U1 DE 29804995 U1 DE29804995 U1 DE 29804995U1 DE 29804995 U DE29804995 U DE 29804995U DE 29804995 U DE29804995 U DE 29804995U DE 29804995 U1 DE29804995 U1 DE 29804995U1
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DE
Germany
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transport unit
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base pallet
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DE29804995U
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Reboplastic & Co KG GmbH
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Reboplastic & Co KG GmbH
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    • B65D19/00Pallets or like platforms, with or without side walls, for supporting loads to be lifted or lowered
    • B65D19/38Details or accessories
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Transition And Organic Metals Composition Catalysts For Addition Polymerization (AREA)

Description

8512/VIII
REBOPLASTIC GmbH & Co. KG
Industriestr. 3, D-32689 Kalletal-Erder
Transporteinheit für Stückgut
Die Erfindung betrifft eine Transporteinheit für Stückgut mit einer unteren Grundpalette und mit einer einen Aufnahmeraum für das Stückgut begrenzenden seitlichen Wandung.
Eine derartige Transporteinheit ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE-U-92 11 124 bekannt. Dieses Gebrauchsmuster beschreibt eine Transportpalette mit einer Grundpalette und mit einem oberen Deckel, wobei die Grundpalette und der Deckel mit zwischen diesen angeordnetem Transportgut über mindestens einen ein Spannelement aufweisenden Spanngurt gegeneinander verspannbar sind. Die Grundpalette und der Deckel bestehen zweckmäßigerweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polyethylen. Zwischen der Grundpalette und dem Deckel kann eine Wandung angeordnet sein, die umlaufende, zur Grundpalette und zum Deckel etwa senkrechte Wände aufweist, welche ober- und unterseitig in in der Grundpalette und im Deckel befindliche Nuten eingesetzt werden kann. Bei einem rechteckigen Grundriß der Transporteinheit, der üblicherweise bestimmte Normmaße, beispielsweise eine Länge von 1000 mm und eine Breite von 800 mm aufweist, besitzt die Wandung vier Wände. Die Wandung kann bei der bekannten Transporteinheit als einstückiges Wandungsteil ausgebildet sein, welches aus einem faltbaren Material, z.B. aus Wellpappe mit senkrecht orientierten Wellen oder aus
Karton, besteht. Auf diese Weise benötigt die Transporteinheit bei einem Versand im leeren Zustand nur eine sehr geringes Volumen, weil das Wandungsteil in zusammengefalteten Zustand transportiert werden kann.
Eine derartige Transporteinheit hat sich in der Praxis für eine große Anzahl zu transportierender Stückgüter bewährt, insbesondere dann, wenn die zu transportierenden Teile in der Transporteinheit unter gegenseitiger Anlage oder gegebenenfalls unter Auflage auf einem Zwischenboden übereinander gelegt werden können und dadurch das Transportgut selbst beim Verspannen der Grundpalette und dem Deckel einen Widerstand entgegensetzt. Wenn das Stückgut jedoch derartig angeordnet wird, kann es bei der Berührung der Teile zu reibungsbedingten Beschädigungen kommen. Zudem kommt es beispielsweise im Automobilbau auch darauf an, bestimmte Teile schon in der Transporteinheit genau zu positionieren, damit sie - beispielsweise mittels eines Roboters - einfach und genau entnommen werden können. In diesem Fall ist weder die Verwendung einer allgemein bekannten seitlich geschlossenen Transporteinheit, wie einer Verpackungskiste, die zwar stabile, jedoch beim Packen und Entpacken störende Wände aufweist, noch die Verwendung einer Transportpalette gemäß dem oben angeführten deutschen Gebrauchsmuster DE-U-92 11 124 problemlos möglich.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Transporteinheit zu schaffen, die mit einfachen und kostengünstigen Mitteln eine positionsgenaue sowie beschädigungsfreie und gegen sonstige Einflüsse, wie Verschmutzungen, geschützte Aufnahme von Transportgegenständen auch dann mit hoher Packungsdichte gewährleisten kann, wenn es sich um Gegenstände mit relativ komplexer Raumform han-
delt. Dabei soll die Transporteinheit im Leerzustand raumsparend befördert werden können und ein bequemes Packen und Entpacken ermöglichen.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die seitliche Wandung mindestens zwei gegenüberliegende tragende Wände umfaßt, welche aus auf die Grundpalette und aufeinander stapelbaren, miteinander und mit der Grundpalette form- und/oder kraftschlüssig lösbar verbindbaren Wandelementen bestehen, die als Aufnahmeelemente zur formschlüssigen Aufnahme des Stückgutes ausgebildet sind und dazu an die Kontur des Stückgutes angepaßte Halteelemente aufweisen, die derart ausgebildet sind, daß das Stückgut bei Aufnahme durch die Halteelemente in im spitzen Winkel zur Grundpalette stehenden, mindestens von einer Seite aus nach oben verlaufenden Aufnahmeebenen lagert.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung können somit die Teile des zu transportiernden Stückgutes übereinander dicht gelagert werden, wobei durch die tragende Funktion der beiden gegenüberliegenden Wände ein Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann, durch den Beschädigungen praktisch ausgeschlossen sind. Zum Einbringen des Stückgutes können in einfacher und bequemer Weise jeweils die Wandelemente und Stückgutteile unter schrittweisem Aufbau der einander gegenüberliegenden Wände nacheinander in die Transporteinheit eingebracht und übereinander gestapelt werden. Dabei liegt das Stückgut gegen Verrutschen gesichert auf den Halteelementen der Wandelemente, wodurch auch eine exakte, gegebenenfalls automatische, Entnahme möglich ist, indem die Transportgegenstände und die Wandelemente unter Abbau der einander gegenüberliegenden Wände in umgekehrter Reihenfolge wieder entnommen werden können. Der bausteinartige
Aufbau der Transporteinheit aus den aus Wandelementen bestehenden Wänden, aus der Grundpalette und gegebenenfalls aus einem Deckel, durch den eine Zerlegbarkeit in viele kleinere Einzelbestandteile gegeben ist, sichert dabei die Möglichkeit eines raumsparenden Transports der leeren erfindungsgemäßen Transporteinheit. Durch die schräg nach oben verlaufenden Aufnahmeebenen für das Stückgut ist es auch möglich, Teile zu transportieren, die in mindestens einer Abmessung größer als die entsprechende Abmessung des Grundrisses der Grundpalette sind und diese in der Transporteinheit verrutschsicher zu haltern.
Für den Transport länglicher Stückgüter, wie beispielsweise Kraftfahrzeug-Armaturentafeln, Stoßstangen od. dgl., hat es sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, wenn die beiden einander gegenüberliegenden Wände an ihren einander zugekehrten Seiten jeweils einander zugeordnete Halteelemente zur gemeinsamen Aufnahme und Halterung eines Stückgutteiles aufweisen. Diese Stückgüter erhalten so eine sichere und stabile Lage.
Dabei können unter dem Gesichtspunkt einer hohen Packungsdichte vorteilhafterweise Halteelemente insbesondere höhenversetzt und/oder mit unterschiedlicher Neigung an den Wänden angeordnet sein, so daß sich die Teile des Stückgutes, die in unterschiedlichen Hälften oder gegebenenfalls auch Vierteln des Aufnähmeraumes durch die Halteelemente in Schräglage gehalten sind, zumindest teilweise, insbesondere in einem mittleren Bereich zwischen den Wänden, zueinander in ihrer Höhe beabstandet, überlappen.
Z.B. bei gleichartigen zu transportierenden Teilen ist im Hinblick auf die Automatisierbarkeit des Packens und Ent-
packens auch insbesondere eine symmetrische Ausbildung der erfindungsgemäßen Transporteinheit von Vorteil, bei der die Wandelemente hinsichtlich einer senkrecht zu ihrer Längserstreckung verlaufenden Mittenebene symmetrisch ausgebildet sind. In zwei gegenüberliegenden Hälften des Aufnahme- bzw. Transportraumes kann so das Stückgut mit einem hohen Raumausfüllungsgrad jeweils paarweise verpackt und gelagert werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiels soll im folgenden die Erfindung näher erläutert werden. Dabei zeigt die einzige
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Transporteinheit.
Wie sich aus der Fig. 1 ergibt, besteht eine erfindungsgemäße Transporteinheit aus einer unteren, im wesentlichen horizontal auf einer Bodenfläche abstellbaren Grundpalette 1, bevorzugt aus einem oberen, im wesentlichen parallel zur Grundpalette 1 angeordneten Deckel 2 sowie aus einer zwischen der Grundpalette 1 und dem Deckel 2 angeordneten seitlichen Wandung 3, die einen Aufnahmeraum 4 für Teile des zu transportierenden Stückgutes 5 begrenzt. Bevorzugt ist die Transporteinheit bezüglich des Grundrisses ihrer Grundpalette 1 rechteckig ausgebildet, wobei die Wandung 3 jeweils zur Grundpalette 1 senkrechte und mindestens zwei gegenüberliegende, zueinander parallele Wände 6 umfaßt.
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Die beiden dargestellten einander gegenüberliegenden tragenden Wände 6 bestehen aus auf die Grundpalette 1 und aufeinander stapelbaren, miteinander und mit der Grundpalette 1 form- und/oder kraftschlüssig lösbar verbindbaren Wandelementen 7. Die Wandelemente 7 sind als Aufnahmeelemente zur formschlüssigen Aufnahme des Stückgutes 5 ausgebildet. Zu diesem Zweck weisen die Wandelemente 7 an die Kontur des Stückgutes 5 angepaßte Halteelemente 8 auf, die derart ausgebildet sind, daß das Stückgut 5 bei Aufnahme durch die Halteelemente 8 in im spitzen Winkel zur Grundpalette 1 stehenden, mindestens von einer Wand 6 aus nach oben verlaufenden Aufnahmeebenen A lagert.
Die Wandelemente 7 können vorteilhafterweise aus Kunststoff oder aus Holz bestehen, wobei die Halteelemente 8 - wie aus Fig. 1 ersichtlich - in fertigungstechnisch einfacher Weise einstückig mit den Wandelementen ausgebildet sein können.
Zur Herstellung der lösbaren Verbindung der Wandelemente 8 untereinander, sowie mit der Grundpalette 1 und/oder gegebenenfalls auch mit dem Deckel 2 sind insbesondere Nut-Feder-Verbindungen und/oder Zapfenverbindungen geeignet.
Der Deckel 2 kann aber insbesondere dadurch auf der Transporteinheit befestigt werden, daß Deckel 2 und Grundpalette 1 durch mindestens einen Spanngurt, ein Verschlußband od. dgl. umgriffen sind. Der Spanngurt bzw. das Verschlußband kann dabei über die tragenden Wände 6 der Wandung 3 verlaufen. Da die beiden gegenüberliegenden Wände 6 tragende Wände sind, auf die der Deckel 2 aufgelegt ist, werden durch eine solche Befestigung die einzelnen Teile des zu transportierenden Stückgutes 5 nicht gegeneinander oder gegen den Deckel 2 bzw. die Grundpalette 1 gedrückt, son-
dern können ausreichend zueinander beabstandet gelagert werden.
Die beiden einander gegenüberliegenden Wände 6 weisen an ihren einander zugekehrten Seiten jeweils einander zugeordnete Halteelemente 8 zur gemeinsamen Aufnahme und Halterung eines Stückgutteiles 5 auf, das im dargestellten Fall etwa eine Längenabmessung aufweist, die nur geringfügig kleiner als die Länge der Transporteinheit ist.
Die Halteelemente 8 sind aus Schrägflächen der Wandelemente 7 gebildet, welche, wie Fig. 1 zeigt, die Neigung der nach oben verlaufenden Aufnahmeebenen A definieren. Durch die schräg verlaufenden Aufnahmeebenen A wird einerseits die Schwerkraft zur Lagesicherung des Stückgutes 5 ausgenutzt, andererseits kann bei Einsatz einer Transporteinheit mit durch Normen festgelegter Größe der Grundfläche eine Anpassung an den Transport großformatiger Teile des Stückgutes 5 erfolgen.
Im Ausführungsbeispiel sind die Wandelemente 8 sind hinsichtlich einer senkrecht zu ihrer Längserstreckung verlaufenden Mittenebene M symmetrisch ausgebildet. Dies ist insbesondere für einen einfach vorzunehmenden Aufbau der Wände 6 vorteilhaft, und zwar vornehmlich dann, wenn die Teile des Stückgutes 5 derartige (kleinere) Abmessungen besitzen, daß sie bei Lagerung in der Transporteinheit im Bereich der Mittenebene M nicht zusammenstoßen.
Unter dem Gesichtspunkt eines einfachen Aufbaus der erfindungsgemäßen Transporteinheit ist es auch vorteilhaft, wenn alle Wandelemente 7 gleichförmig ausgebildet sind. Das Verpackungspersonal bzw. der Roboter braucht in diesem Fall
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keine Sortierung der Wandelemente 7 vorzunehmen.
Wenn die entsprechenden Abmessungen der Teile des Stückgutes 5 größer als vorstehend beschrieben sind, empfiehlt es sich, die Halteelemente 8 derartig asymmetrisch, insbesondere höhenversetzt und/oder mit unterschiedlicher Neigung an den Wänden anzuordnen, daß sich die Teile des Stückgutes 5, die in unterschiedlichen Hälften oder Vierteln des Aufnahmeraumes 4 durch die Halteelemente 8 in Schräglage gehalten sind, zumindest teilweise, insbesondere in einem mittleren Bereich zwischen den Wänden 6, zueinander in ihrer Höhe beabstandet überlappen. Die Raumausfüllung des Aufnähmeräumes 5 wird dadurch maximiert, ohne daß aber die Transportsicherheit des Stückgutes 5 gefährdet ist.
Wie dargestellt, können zumindest einige Wandelemente 7 oberseitig ebene Oberflächen oder Oberflächenbereiche 9 zur Auflage des Deckels 2 aufweisen.
An der Unterseite der Grundpalette 1 können, wie aus der zeichnerischen Darstellung ersichtlich ist, Füße 10 ausgebildet sein, zwischen die zum Verladen der erfindungsgemäßen Transporteinheit die Gabel eines Gabelstaplers eingeführt werden kann.
In Fig. 1 besitzt der Deckel 2 eine ebene Oberfläche. Im Gegensatz dazu können aber, um mehrere erfindungsgemäße Transporteinheit mit höherer Standsicherheit übereinander anzuordnen, auf der Oberseite des Deckels 2 auch Aufnahmen zur formschlüssigen Halterung der Füße 10 der Grundpalette 1 vorgesehen sein.
Die beiden einander gegenüberliegende, an die aus den Wand-
elementen 7 gebildeten Wände 6 angrenzenden nicht näher bezeichneten Wände der erfindungsgemäßen Transporteinheit sind in der dargestellten Ausführung offen. Für einen besseren Schutz gegen Staub, Schmutz, Feuchtigkeit u.a. unerwünschte Umwelteinflüsse können diese Wände mit Vorteil aus vollflächigen Verschlußelementen, wie aus Folien, Kartonfeldern o.a., gebildet sein, die keine Eigenstabilität aufzuweisen brauchen. Zur Befestigung eines Kartonfeldes an den beiden gegenüberliegenden mit den Halteelementen 8 versehenen Wänden 6 könnten die Wandelemente 7 beispielsweise Nutabschnitte aufweisen, die beim ÜbereinanderstapeIn der Wandelemente 7 jeweils eine senkrecht zur Grundpalette 1 verlaufende Nut ergeben, in die dann der Karton eingeschoben werden kann.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Beispielsweise bestehen vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung der Halteelemente 8. Anstelle von vollflächig ausgebildeten Schrägflächen können z.B. auch Stege, Zapfen sowie taschen- oder gitterartige Strukturen vorgesehen sein. Selbstverständlich ist es auch möglich, nicht nur zwei sondern alle Wände in erfindungsgemäßer Weise auszubilden. Ferner ist die Erfindung auch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu
verstehen.
Außerdem kann der Fachmann Kombinationen mit weiteren zweckmäßigen und vorteilhaften technischen Merkmalen der verschiedenen Bestandteile der erfindungsgemäßen Transporteinheit vorsehen, ohne daß der Rahmen der Erfindung verlassen wird. Hinsichtlich besonders vorteilhafter Möglichkeiten zur Gurtverspannung des Deckels 2 wird beispielsweise auf das bereits genannte deutsche Gebrauchsmuster DE-U-92 11 124 und hinsichtlich einer optimal zur formschlüssigen Aufnahme der Wandelemente 7 geeigneten Gestaltung der Grundpalette 1 auf das europäische Patent EP-B-O 411 391 verwiesen, wonach die Grundpalette 1 beispielsweise als Kunststoff-Tiefziehformteil mit einem speziell gestalteten umlaufenden Rand ausgebildet sein kann.
Bezugszeichen
1 Grundpalette
2 Deckel
3 Wandung
4 Aufnahmeraum für
5 Stückgut
6 Wand, Bestandteil von
7 Wandelement
8 Halteelement an
9 ebener Oberflächenbereich von
10 Fuß von
A Aufnahmeebene
M Symmetrieebene von

Claims (1)

  1. 8512/VIII
    REBOPLASTIC GmbH & Co. KG
    Industriestr. 3, D-32689 Kalletal-Erder
    Ansprüche
    Transporteinheit für Stückgut (5) mit einer unteren Grundpalette (1) und mit einer einen Aufnahmeraum (6) für das Stückgut (5) begrenzenden seitlichen Wandung (3),
    dadurch gekennzeichnet, daß die seitliche Wandung (3) mindestens zwei gegenüberliegende tragende Wände (6) umfaßt, welche aus auf die Grundpalette (1) und aufeinander stapelbaren, miteinander und mit der Grundpalette (1) form- und/oder kraftschlüssig lösbar verbindbaren Wandelementen (7) bestehen, die als Aufnahmeelemente zur formschlüssigen Aufnahme des Stückgutes (5) ausgebildet sind und dazu an die Kontur des Stückgutes (5) angepaßte Halteelemente (8) aufweisen, die derart ausgebildet sind, daß das Stückgut (5) bei Aufnahme durch die Halteelemente (8) in im spitzen Winkel zur Grundpalette (1) stehenden, mindestens von einer Seite aus nach oben verlaufenden Aufnahmeebenen (A) lagert.
    Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden einander gegenüberliegenden Wände (6) an ihren einander zugekehrten Seiten jeweils einander zugeordnete Halteelemente (8) zur gemeinsamen Aufnahme und Halterung eines Teiles des Stückgutes (5) aufweisen.
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    3. Transporteinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (8) aus Schrägflächen der Wandelemente
    (7) gebildet sind.
    4. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einige Halteelemente (8) derartig asymmetrisch, insbesondere höhenversetzt und/oder mit unterschiedlicher Neigung an den Wänden (6) angeordnet sind, daß sich Teile des Stückgutes (5), die in unterschiedlichen Hälften oder Vierteln des Aufnahmeraumes (5) durch die Halteelemente (8) in Schräglage gehalten sind, zumindest teilweise, insbesondere in einem mittleren Bereich zwischen den Wänden (6), zueinander in ihrer Höhe beabstandet überlappen.
    5. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente (7) hinsichtlich einer senkrecht zu ihrer Längserstreckung verlaufenden Mittenebene (M) symmetrisch ausgebildet sind.
    6. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß alle Wandelemente (7) gleichförmig ausgebildet sind.
    7. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch einen auf die seitliche Wandung (3) auflegbaren Deckel (2) .
    8. Transporteinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
    zumindest einige Wandelemente (7) oberseitig ebene Oberflächen oder Oberflächenbereiche (9) zur Auflage des Deckels (2) aufweisen.
    9. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente (7) untereinander, mit der Grundpalette
    (1) und/oder gegebenenfalls mit dem Deckel (2) über Nut-Feder-Verbindungen und/oder Zapfenverbindungen, verbindbar sind.
    10. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
    dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander gegenüberliegende, an die aus den Wandelementen (7) gebildeten Wände (6) angrenzende Wände aus vollflächigen, z.B. aus Folie oder Karton bestehenden, Verschlußelementen gebildet sind.
    11. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
    dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der Grundpalette (1) Füße (10) ausgebildet sind.
    12. Transporteinheit nach Anspruch 11,
    dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberseite des Deckels (2) Aufnahmen zur formschlüssigen Halterung der Füße (10) der Grundpalette (1) ausgebildet sind.
    13. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 7 bis 12,
    dadurch gekennzeichnet, daß Deckel (2) und Grundpalette (1) sowie gegebenenfalls die Wandung (3) durch mindestens einen Spanngurt, ein
    Verschlußband od. dgl. umgriffen sind.
    14. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente (7) aus Kunststoff bestehen.
    15. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente (7) aus Holz bestehen.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
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