DE29804995U1 - Transporteinheit für Stückgut - Google Patents
Transporteinheit für StückgutInfo
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Description
8512/VIII
REBOPLASTIC GmbH & Co. KG
Industriestr. 3, D-32689 Kalletal-Erder
Transporteinheit für Stückgut
Die Erfindung betrifft eine Transporteinheit für Stückgut mit einer unteren Grundpalette und mit einer einen Aufnahmeraum
für das Stückgut begrenzenden seitlichen Wandung.
Eine derartige Transporteinheit ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE-U-92 11 124 bekannt. Dieses Gebrauchsmuster beschreibt eine Transportpalette mit einer Grundpalette
und mit einem oberen Deckel, wobei die Grundpalette und der Deckel mit zwischen diesen angeordnetem Transportgut
über mindestens einen ein Spannelement aufweisenden Spanngurt gegeneinander verspannbar sind. Die Grundpalette
und der Deckel bestehen zweckmäßigerweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polyethylen. Zwischen der Grundpalette und
dem Deckel kann eine Wandung angeordnet sein, die umlaufende, zur Grundpalette und zum Deckel etwa senkrechte Wände
aufweist, welche ober- und unterseitig in in der Grundpalette und im Deckel befindliche Nuten eingesetzt werden
kann. Bei einem rechteckigen Grundriß der Transporteinheit, der üblicherweise bestimmte Normmaße, beispielsweise eine
Länge von 1000 mm und eine Breite von 800 mm aufweist, besitzt die Wandung vier Wände. Die Wandung kann bei der bekannten
Transporteinheit als einstückiges Wandungsteil ausgebildet sein, welches aus einem faltbaren Material, z.B.
aus Wellpappe mit senkrecht orientierten Wellen oder aus
Karton, besteht. Auf diese Weise benötigt die Transporteinheit bei einem Versand im leeren Zustand nur eine sehr
geringes Volumen, weil das Wandungsteil in zusammengefalteten Zustand transportiert werden kann.
Eine derartige Transporteinheit hat sich in der Praxis für eine große Anzahl zu transportierender Stückgüter bewährt,
insbesondere dann, wenn die zu transportierenden Teile in der Transporteinheit unter gegenseitiger Anlage oder gegebenenfalls
unter Auflage auf einem Zwischenboden übereinander gelegt werden können und dadurch das Transportgut
selbst beim Verspannen der Grundpalette und dem Deckel einen Widerstand entgegensetzt. Wenn das Stückgut jedoch
derartig angeordnet wird, kann es bei der Berührung der Teile zu reibungsbedingten Beschädigungen kommen. Zudem
kommt es beispielsweise im Automobilbau auch darauf an, bestimmte Teile schon in der Transporteinheit genau zu
positionieren, damit sie - beispielsweise mittels eines Roboters - einfach und genau entnommen werden können. In
diesem Fall ist weder die Verwendung einer allgemein bekannten seitlich geschlossenen Transporteinheit, wie einer
Verpackungskiste, die zwar stabile, jedoch beim Packen und Entpacken störende Wände aufweist, noch die Verwendung
einer Transportpalette gemäß dem oben angeführten deutschen Gebrauchsmuster DE-U-92 11 124 problemlos möglich.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Transporteinheit zu schaffen, die mit einfachen
und kostengünstigen Mitteln eine positionsgenaue sowie beschädigungsfreie
und gegen sonstige Einflüsse, wie Verschmutzungen, geschützte Aufnahme von Transportgegenständen
auch dann mit hoher Packungsdichte gewährleisten kann, wenn es sich um Gegenstände mit relativ komplexer Raumform han-
delt. Dabei soll die Transporteinheit im Leerzustand raumsparend
befördert werden können und ein bequemes Packen und Entpacken ermöglichen.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die seitliche
Wandung mindestens zwei gegenüberliegende tragende Wände umfaßt, welche aus auf die Grundpalette und aufeinander
stapelbaren, miteinander und mit der Grundpalette form- und/oder kraftschlüssig lösbar verbindbaren Wandelementen
bestehen, die als Aufnahmeelemente zur formschlüssigen Aufnahme des Stückgutes ausgebildet sind und dazu an die
Kontur des Stückgutes angepaßte Halteelemente aufweisen, die derart ausgebildet sind, daß das Stückgut bei Aufnahme
durch die Halteelemente in im spitzen Winkel zur Grundpalette stehenden, mindestens von einer Seite aus nach oben
verlaufenden Aufnahmeebenen lagert.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung können somit die
Teile des zu transportiernden Stückgutes übereinander dicht gelagert werden, wobei durch die tragende Funktion der beiden
gegenüberliegenden Wände ein Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann, durch den Beschädigungen praktisch
ausgeschlossen sind. Zum Einbringen des Stückgutes können in einfacher und bequemer Weise jeweils die Wandelemente
und Stückgutteile unter schrittweisem Aufbau der einander gegenüberliegenden Wände nacheinander in die Transporteinheit
eingebracht und übereinander gestapelt werden. Dabei liegt das Stückgut gegen Verrutschen gesichert auf den Halteelementen
der Wandelemente, wodurch auch eine exakte, gegebenenfalls automatische, Entnahme möglich ist, indem
die Transportgegenstände und die Wandelemente unter Abbau der einander gegenüberliegenden Wände in umgekehrter Reihenfolge
wieder entnommen werden können. Der bausteinartige
Aufbau der Transporteinheit aus den aus Wandelementen bestehenden Wänden, aus der Grundpalette und gegebenenfalls
aus einem Deckel, durch den eine Zerlegbarkeit in viele kleinere Einzelbestandteile gegeben ist, sichert dabei die
Möglichkeit eines raumsparenden Transports der leeren erfindungsgemäßen Transporteinheit. Durch die schräg nach
oben verlaufenden Aufnahmeebenen für das Stückgut ist es auch möglich, Teile zu transportieren, die in mindestens
einer Abmessung größer als die entsprechende Abmessung des Grundrisses der Grundpalette sind und diese in der Transporteinheit
verrutschsicher zu haltern.
Für den Transport länglicher Stückgüter, wie beispielsweise Kraftfahrzeug-Armaturentafeln, Stoßstangen od. dgl., hat es
sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, wenn die beiden einander gegenüberliegenden Wände an ihren einander zugekehrten
Seiten jeweils einander zugeordnete Halteelemente zur gemeinsamen Aufnahme und Halterung eines Stückgutteiles
aufweisen. Diese Stückgüter erhalten so eine sichere und stabile Lage.
Dabei können unter dem Gesichtspunkt einer hohen Packungsdichte vorteilhafterweise Halteelemente insbesondere höhenversetzt
und/oder mit unterschiedlicher Neigung an den Wänden angeordnet sein, so daß sich die Teile des Stückgutes,
die in unterschiedlichen Hälften oder gegebenenfalls auch Vierteln des Aufnähmeraumes durch die Halteelemente in
Schräglage gehalten sind, zumindest teilweise, insbesondere in einem mittleren Bereich zwischen den Wänden, zueinander
in ihrer Höhe beabstandet, überlappen.
Z.B. bei gleichartigen zu transportierenden Teilen ist im Hinblick auf die Automatisierbarkeit des Packens und Ent-
packens auch insbesondere eine symmetrische Ausbildung der erfindungsgemäßen Transporteinheit von Vorteil, bei der die
Wandelemente hinsichtlich einer senkrecht zu ihrer Längserstreckung verlaufenden Mittenebene symmetrisch ausgebildet
sind. In zwei gegenüberliegenden Hälften des Aufnahme- bzw. Transportraumes kann so das Stückgut mit einem hohen Raumausfüllungsgrad
jeweils paarweise verpackt und gelagert werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung
enthalten.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiels soll im folgenden die Erfindung näher
erläutert werden. Dabei zeigt die einzige
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Transporteinheit.
Wie sich aus der Fig. 1 ergibt, besteht eine erfindungsgemäße
Transporteinheit aus einer unteren, im wesentlichen horizontal auf einer Bodenfläche abstellbaren Grundpalette
1, bevorzugt aus einem oberen, im wesentlichen parallel zur Grundpalette 1 angeordneten Deckel 2 sowie aus einer zwischen
der Grundpalette 1 und dem Deckel 2 angeordneten seitlichen Wandung 3, die einen Aufnahmeraum 4 für Teile
des zu transportierenden Stückgutes 5 begrenzt. Bevorzugt ist die Transporteinheit bezüglich des Grundrisses ihrer
Grundpalette 1 rechteckig ausgebildet, wobei die Wandung 3 jeweils zur Grundpalette 1 senkrechte und mindestens zwei
gegenüberliegende, zueinander parallele Wände 6 umfaßt.
• ·
Die beiden dargestellten einander gegenüberliegenden tragenden
Wände 6 bestehen aus auf die Grundpalette 1 und aufeinander stapelbaren, miteinander und mit der Grundpalette
1 form- und/oder kraftschlüssig lösbar verbindbaren Wandelementen 7. Die Wandelemente 7 sind als Aufnahmeelemente
zur formschlüssigen Aufnahme des Stückgutes 5 ausgebildet. Zu diesem Zweck weisen die Wandelemente 7 an die
Kontur des Stückgutes 5 angepaßte Halteelemente 8 auf, die derart ausgebildet sind, daß das Stückgut 5 bei Aufnahme
durch die Halteelemente 8 in im spitzen Winkel zur Grundpalette 1 stehenden, mindestens von einer Wand 6 aus nach
oben verlaufenden Aufnahmeebenen A lagert.
Die Wandelemente 7 können vorteilhafterweise aus Kunststoff
oder aus Holz bestehen, wobei die Halteelemente 8 - wie aus Fig. 1 ersichtlich - in fertigungstechnisch einfacher Weise
einstückig mit den Wandelementen ausgebildet sein können.
Zur Herstellung der lösbaren Verbindung der Wandelemente 8 untereinander, sowie mit der Grundpalette 1 und/oder gegebenenfalls
auch mit dem Deckel 2 sind insbesondere Nut-Feder-Verbindungen und/oder Zapfenverbindungen geeignet.
Der Deckel 2 kann aber insbesondere dadurch auf der Transporteinheit
befestigt werden, daß Deckel 2 und Grundpalette 1 durch mindestens einen Spanngurt, ein Verschlußband od.
dgl. umgriffen sind. Der Spanngurt bzw. das Verschlußband kann dabei über die tragenden Wände 6 der Wandung 3 verlaufen.
Da die beiden gegenüberliegenden Wände 6 tragende Wände sind, auf die der Deckel 2 aufgelegt ist, werden
durch eine solche Befestigung die einzelnen Teile des zu transportierenden Stückgutes 5 nicht gegeneinander oder
gegen den Deckel 2 bzw. die Grundpalette 1 gedrückt, son-
dern können ausreichend zueinander beabstandet gelagert
werden.
Die beiden einander gegenüberliegenden Wände 6 weisen an ihren einander zugekehrten Seiten jeweils einander zugeordnete
Halteelemente 8 zur gemeinsamen Aufnahme und Halterung eines Stückgutteiles 5 auf, das im dargestellten Fall etwa
eine Längenabmessung aufweist, die nur geringfügig kleiner als die Länge der Transporteinheit ist.
Die Halteelemente 8 sind aus Schrägflächen der Wandelemente
7 gebildet, welche, wie Fig. 1 zeigt, die Neigung der nach oben verlaufenden Aufnahmeebenen A definieren. Durch die
schräg verlaufenden Aufnahmeebenen A wird einerseits die Schwerkraft zur Lagesicherung des Stückgutes 5 ausgenutzt,
andererseits kann bei Einsatz einer Transporteinheit mit durch Normen festgelegter Größe der Grundfläche eine Anpassung
an den Transport großformatiger Teile des Stückgutes 5 erfolgen.
Im Ausführungsbeispiel sind die Wandelemente 8 sind hinsichtlich einer senkrecht zu ihrer Längserstreckung verlaufenden
Mittenebene M symmetrisch ausgebildet. Dies ist insbesondere für einen einfach vorzunehmenden Aufbau der
Wände 6 vorteilhaft, und zwar vornehmlich dann, wenn die Teile des Stückgutes 5 derartige (kleinere) Abmessungen
besitzen, daß sie bei Lagerung in der Transporteinheit im Bereich der Mittenebene M nicht zusammenstoßen.
Unter dem Gesichtspunkt eines einfachen Aufbaus der erfindungsgemäßen
Transporteinheit ist es auch vorteilhaft, wenn alle Wandelemente 7 gleichförmig ausgebildet sind. Das Verpackungspersonal
bzw. der Roboter braucht in diesem Fall
• <
keine Sortierung der Wandelemente 7 vorzunehmen.
Wenn die entsprechenden Abmessungen der Teile des Stückgutes 5 größer als vorstehend beschrieben sind, empfiehlt es
sich, die Halteelemente 8 derartig asymmetrisch, insbesondere höhenversetzt und/oder mit unterschiedlicher Neigung
an den Wänden anzuordnen, daß sich die Teile des Stückgutes 5, die in unterschiedlichen Hälften oder Vierteln des Aufnahmeraumes
4 durch die Halteelemente 8 in Schräglage gehalten sind, zumindest teilweise, insbesondere in einem
mittleren Bereich zwischen den Wänden 6, zueinander in ihrer Höhe beabstandet überlappen. Die Raumausfüllung des
Aufnähmeräumes 5 wird dadurch maximiert, ohne daß aber die
Transportsicherheit des Stückgutes 5 gefährdet ist.
Wie dargestellt, können zumindest einige Wandelemente 7 oberseitig ebene Oberflächen oder Oberflächenbereiche 9 zur
Auflage des Deckels 2 aufweisen.
An der Unterseite der Grundpalette 1 können, wie aus der zeichnerischen Darstellung ersichtlich ist, Füße 10 ausgebildet
sein, zwischen die zum Verladen der erfindungsgemäßen Transporteinheit die Gabel eines Gabelstaplers
eingeführt werden kann.
In Fig. 1 besitzt der Deckel 2 eine ebene Oberfläche. Im Gegensatz dazu können aber, um mehrere erfindungsgemäße
Transporteinheit mit höherer Standsicherheit übereinander anzuordnen, auf der Oberseite des Deckels 2 auch Aufnahmen
zur formschlüssigen Halterung der Füße 10 der Grundpalette 1 vorgesehen sein.
Die beiden einander gegenüberliegende, an die aus den Wand-
elementen 7 gebildeten Wände 6 angrenzenden nicht näher bezeichneten Wände der erfindungsgemäßen Transporteinheit
sind in der dargestellten Ausführung offen. Für einen besseren Schutz gegen Staub, Schmutz, Feuchtigkeit u.a. unerwünschte
Umwelteinflüsse können diese Wände mit Vorteil aus vollflächigen Verschlußelementen, wie aus Folien,
Kartonfeldern o.a., gebildet sein, die keine Eigenstabilität
aufzuweisen brauchen. Zur Befestigung eines Kartonfeldes an den beiden gegenüberliegenden mit den Halteelementen
8 versehenen Wänden 6 könnten die Wandelemente 7 beispielsweise Nutabschnitte aufweisen, die beim ÜbereinanderstapeIn
der Wandelemente 7 jeweils eine senkrecht zur Grundpalette 1 verlaufende Nut ergeben, in die dann der Karton eingeschoben
werden kann.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der
Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Beispielsweise bestehen vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung der Halteelemente
8. Anstelle von vollflächig ausgebildeten Schrägflächen können z.B. auch Stege, Zapfen sowie taschen- oder
gitterartige Strukturen vorgesehen sein. Selbstverständlich ist es auch möglich, nicht nur zwei sondern alle Wände in
erfindungsgemäßer Weise auszubilden. Ferner ist die Erfindung auch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination
beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller
insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal
des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal
ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu
verstehen.
Außerdem kann der Fachmann Kombinationen mit weiteren zweckmäßigen und vorteilhaften technischen Merkmalen der
verschiedenen Bestandteile der erfindungsgemäßen Transporteinheit vorsehen, ohne daß der Rahmen der Erfindung verlassen
wird. Hinsichtlich besonders vorteilhafter Möglichkeiten zur Gurtverspannung des Deckels 2 wird beispielsweise
auf das bereits genannte deutsche Gebrauchsmuster DE-U-92 11 124 und hinsichtlich einer optimal zur formschlüssigen
Aufnahme der Wandelemente 7 geeigneten Gestaltung der Grundpalette 1 auf das europäische Patent EP-B-O 411 391
verwiesen, wonach die Grundpalette 1 beispielsweise als Kunststoff-Tiefziehformteil mit einem speziell gestalteten
umlaufenden Rand ausgebildet sein kann.
1 Grundpalette
2 Deckel
3 Wandung
4 Aufnahmeraum für
5 Stückgut
6 Wand, Bestandteil von
7 Wandelement
8 Halteelement an
9 ebener Oberflächenbereich von
10 Fuß von
A Aufnahmeebene
M Symmetrieebene von
Claims (1)
- 8512/VIIIREBOPLASTIC GmbH & Co. KGIndustriestr. 3, D-32689 Kalletal-ErderAnsprücheTransporteinheit für Stückgut (5) mit einer unteren Grundpalette (1) und mit einer einen Aufnahmeraum (6) für das Stückgut (5) begrenzenden seitlichen Wandung (3),dadurch gekennzeichnet, daß die seitliche Wandung (3) mindestens zwei gegenüberliegende tragende Wände (6) umfaßt, welche aus auf die Grundpalette (1) und aufeinander stapelbaren, miteinander und mit der Grundpalette (1) form- und/oder kraftschlüssig lösbar verbindbaren Wandelementen (7) bestehen, die als Aufnahmeelemente zur formschlüssigen Aufnahme des Stückgutes (5) ausgebildet sind und dazu an die Kontur des Stückgutes (5) angepaßte Halteelemente (8) aufweisen, die derart ausgebildet sind, daß das Stückgut (5) bei Aufnahme durch die Halteelemente (8) in im spitzen Winkel zur Grundpalette (1) stehenden, mindestens von einer Seite aus nach oben verlaufenden Aufnahmeebenen (A) lagert.Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden einander gegenüberliegenden Wände (6) an ihren einander zugekehrten Seiten jeweils einander zugeordnete Halteelemente (8) zur gemeinsamen Aufnahme und Halterung eines Teiles des Stückgutes (5) aufweisen.»* »ft3. Transporteinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (8) aus Schrägflächen der Wandelemente(7) gebildet sind.4. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einige Halteelemente (8) derartig asymmetrisch, insbesondere höhenversetzt und/oder mit unterschiedlicher Neigung an den Wänden (6) angeordnet sind, daß sich Teile des Stückgutes (5), die in unterschiedlichen Hälften oder Vierteln des Aufnahmeraumes (5) durch die Halteelemente (8) in Schräglage gehalten sind, zumindest teilweise, insbesondere in einem mittleren Bereich zwischen den Wänden (6), zueinander in ihrer Höhe beabstandet überlappen.5. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente (7) hinsichtlich einer senkrecht zu ihrer Längserstreckung verlaufenden Mittenebene (M) symmetrisch ausgebildet sind.6. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß alle Wandelemente (7) gleichförmig ausgebildet sind.7. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch einen auf die seitliche Wandung (3) auflegbaren Deckel (2) .8. Transporteinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daßzumindest einige Wandelemente (7) oberseitig ebene Oberflächen oder Oberflächenbereiche (9) zur Auflage des Deckels (2) aufweisen.9. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente (7) untereinander, mit der Grundpalette(1) und/oder gegebenenfalls mit dem Deckel (2) über Nut-Feder-Verbindungen und/oder Zapfenverbindungen, verbindbar sind.10. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander gegenüberliegende, an die aus den Wandelementen (7) gebildeten Wände (6) angrenzende Wände aus vollflächigen, z.B. aus Folie oder Karton bestehenden, Verschlußelementen gebildet sind.11. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der Grundpalette (1) Füße (10) ausgebildet sind.12. Transporteinheit nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberseite des Deckels (2) Aufnahmen zur formschlüssigen Halterung der Füße (10) der Grundpalette (1) ausgebildet sind.13. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 7 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß Deckel (2) und Grundpalette (1) sowie gegebenenfalls die Wandung (3) durch mindestens einen Spanngurt, einVerschlußband od. dgl. umgriffen sind.14. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente (7) aus Kunststoff bestehen.15. Transporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente (7) aus Holz bestehen.
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| DE29804995U DE29804995U1 (de) | 1998-03-19 | 1998-03-19 | Transporteinheit für Stückgut |
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| DE29804995U DE29804995U1 (de) | 1998-03-19 | 1998-03-19 | Transporteinheit für Stückgut |
Publications (1)
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|---|---|
| DE29804995U1 true DE29804995U1 (de) | 1999-07-22 |
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Family Applications (1)
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| Country | Link |
|---|---|
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN110723553A (zh) * | 2019-10-23 | 2020-01-24 | 安吉智能物联技术有限公司 | 一种基于搬运机器人用的垛型生成方法 |
| CN116902392A (zh) * | 2023-09-05 | 2023-10-20 | 内蒙古酷包科技有限公司 | 一种用于仪表板总成的物流器具 |
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1998
- 1998-03-19 DE DE29804995U patent/DE29804995U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN110723553A (zh) * | 2019-10-23 | 2020-01-24 | 安吉智能物联技术有限公司 | 一种基于搬运机器人用的垛型生成方法 |
| CN110723553B (zh) * | 2019-10-23 | 2021-09-10 | 安吉智能物联技术有限公司 | 一种基于搬运机器人用的垛型生成方法 |
| CN116902392A (zh) * | 2023-09-05 | 2023-10-20 | 内蒙古酷包科技有限公司 | 一种用于仪表板总成的物流器具 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990902 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20010706 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20040708 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20061003 |