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DE29803394U1 - Spülsystem - Google Patents

Spülsystem

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Publication number
DE29803394U1
DE29803394U1 DE29803394U DE29803394U DE29803394U1 DE 29803394 U1 DE29803394 U1 DE 29803394U1 DE 29803394 U DE29803394 U DE 29803394U DE 29803394 U DE29803394 U DE 29803394U DE 29803394 U1 DE29803394 U1 DE 29803394U1
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DE
Germany
Prior art keywords
flushing system
installation frame
container
installation
frame
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29803394U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
E Missel GmbH and Co
Original Assignee
E Missel GmbH and Co
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=8053256&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE29803394(U1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by E Missel GmbH and Co filed Critical E Missel GmbH and Co
Priority to DE29803394U priority Critical patent/DE29803394U1/de
Publication of DE29803394U1 publication Critical patent/DE29803394U1/de
Priority to DK99103786T priority patent/DK0939170T3/da
Priority to SI9930410T priority patent/SI0939170T1/xx
Priority to EP99103786A priority patent/EP0939170B1/de
Priority to DE59906812T priority patent/DE59906812D1/de
Priority to US09/258,468 priority patent/US6128787A/en
Priority to ES99103786T priority patent/ES2202940T3/es
Priority to AT99103786T priority patent/ATE248956T1/de
Priority to PT99103786T priority patent/PT939170E/pt
Priority to EP03013757A priority patent/EP1347105A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03DWATER-CLOSETS OR URINALS WITH FLUSHING DEVICES; FLUSHING VALVES THEREFOR
    • E03D11/00Other component parts of water-closets, e.g. noise-reducing means in the flushing system, flushing pipes mounted in the bowl, seals for the bowl outlet, devices preventing overflow of the bowl contents; devices forming a water seal in the bowl after flushing, devices eliminating obstructions in the bowl outlet or preventing backflow of water and excrements from the waterpipe
    • E03D11/13Parts or details of bowls; Special adaptations of pipe joints or couplings for use with bowls, e.g. provisions in bowl construction preventing backflow of waste-water from the bowl in the flushing pipe or cistern, provisions for a secondary flushing, for noise-reducing
    • E03D11/14Means for connecting the bowl to the wall, e.g. to a wall outlet
    • E03D11/143Mounting frames for toilets and urinals
    • E03D11/146Mounting frames for toilets and urinals with incorporated cistern

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Hydrology & Water Resources (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Sanitary Device For Flush Toilet (AREA)
  • Polarising Elements (AREA)
  • Crystals, And After-Treatments Of Crystals (AREA)
  • Cyclones (AREA)
  • Financial Or Insurance-Related Operations Such As Payment And Settlement (AREA)
  • Radiation-Therapy Devices (AREA)
  • Non-Flushing Toilets (AREA)
  • Bidet-Like Cleaning Device And Other Flush Toilet Accessories (AREA)
  • Two-Way Televisions, Distribution Of Moving Picture Or The Like (AREA)
  • Input Circuits Of Receivers And Coupling Of Receivers And Audio Equipment (AREA)
  • Noodles (AREA)

Description

E. Missel GmbH & Co. M 4663 - Cs/he
Spülsystem
Die Erfindung betrifft ein Spülsystem für eine Toilettenspülung mit einem Einbaurahmen, einem Behältnis zur Zwischenspeicherung einer vorgebbaren Wassermenge von vorzugsweise etwa 3 bis 10 1 und einer Befestigung für eine Toilettenschüssel oder ein Urinal.
Spülsysteme zur Zwischenspeicherung einer vorgebbaren Wassermenge sind in Form von Spülkästen für WC-Einrichtungen seit langer Zeit bekannt. Die üblicherweise relativ voluminösen, quaderförmigen Spülkästen werden bisher allgemein entweder an einer Wand oder im Fall einer Unterputzmontage in einem Wandungsaufbau untergebracht. Trotz dieser unterschiedlichen Montagearten hat sich hinsichtlich der Gestaltung und Funktion dieser Spülkästen im wesentlichen nichts geändert. Sie benötigen in der Regel eine Vorwand, wodurch regelmäßig relativ viel wertvoller Wohnraum beansprucht wird.
Insbesondere bei einer Montage über Eck können die bislang bekannten Einbau-Spülkästen, die eine Breite von etwa 50 cm und eine Dicke von etwa 12 cm aufweisen, aufgrund dieser Abmessungen nicht platzsparend untergebracht werden.
Es ist das der Erfindung zugrundeliegende Problem (Aufgabe), ein Spülsystem der eingangs genannten Art zu schaffen, das bei minimalem Platzbe-
darf, insbesondere bei Anordnung in einer Ecke, und bei einer angenehmen Raumgestaltung eine problemlose, rasche Montage ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1 und insbesondere dadurch, daß der Einbaurahmen Montageelemente aufweist, die für eine Anlage an den Wänden einer 90°-Raumecke ausgebildet sind. Hierdurch ist der erfindungsgemäße Einbaurahmen bereits so vorbereitet, daß er in einer Raumecke, die durch zwei rechtwinklig aufeinander treffende Wände gebildet ist, aufgestellt und vollständig montiert werden kann, ohne daß weitere Hilfsmittel erforderlich sind.
Ferner ist erfindungsgemäß die Befestigung für die Toilettenschüssel oder dergleichen an dem Einbaurahmen vorgesehen, so daß auch hier keine weiteren Montageträger erforderlich sind, da die Toilettenschüssel an dem selbsttragenden Einbaurahmen sicher montiert werden kann.
Ein weiterer Bestandteil der erfindungsgemäßen Lösung ist die Breite des Einbaurahmens, die erfindungsgemäß im wesentlichen nur durch die rückwärtige Breite der Toilettenschüssel festgelegt bzw. bestimmt ist. Mit anderen Worten ist die Breite des Einbaurahmens so gewählt, daß sie im wesentlichen der rückwärtigen Breite der Toilettenschüssel entspricht, so daß der gesamte Einbaurahmen relativ nahe an der Raumecke plazierbar ist.
Schließlich ist die Formgebung des Behältnisses an den Raum angepaßt, der durch die Montage des Einbaurahmens in der 90°-Raumecke vorgegeben ist. Diese spezielle Maßnahme ermöglicht es, trotz einer sehr geringen Breite des Einbaurahmens und einer ebenfalls sehr geringen Eihbautiefe
das erforderliche Spülvolumen zur Verfugung zu stellen, indem die Formgebung des Behältnisses nicht herkömmlich gewählt wird, sondern dem minimierten, in der Ecke zur Verfugung stehenden Raum angepaßt wird.
Das erfindungsgemäße Spülsystem benötigt eine minimale Grundfläche und kann in einer Raumecke so aufgestellt werden, daß eine Einbautiefe von nur ca. 20 cm erzielt werden kann.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Merkmalskombination kann das Spülsystem relativ platzsparend in einer Raumecke montiert werden, so daß auf die bisher übliche kostenintensive Vorwandbauweise und -montage verzichtet werden kann. Es ergibt sich insgesamt eine vorteilhafte Raumgestaltung bei einem ansprechenden Design und minimalem Platzbedarf. Bei deutlich verkürzten Montagezeiten ist eine hohe Standsicherheit sichergestellt, was insbesondere bei einer Verwendung für ein wandhängendes WC von Vorteil ist. Das rohrförmige Behältnis kann im Querschnitt beispielsweise rund, oval, mehreckig, z.B. dreieckig, oder entsprechend einer beliebigen Kombination dieser Querschnitte ausgebildet sein.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in der Beschreibung, den Ansprüchen sowie den Figuren beschrieben.
Nach einer ersten vorteilhaften Ausführungsform beträgt die Einbautiefe des Einbaurahmens, das heißt dessen Erstreckung von seinem vorderen Rand bis in die Raumecke hinein, etwa 18-25 cm, vorzugsweise etwa 20 - 23 cm. Bei dieser Ausführungsform ist ein Spülsystem geschaffen, das in einer Raumecke nicht viel mehr Platz einnimmt, als eine herkömmliche Toilettenbürste.
Die Breite des Einbaurahmens beträgt bevorzugt etwa 22 - 44 cm, vorzugsweise etwa 24 - 40 cm. Hierbei muß die Breite des Einbaurahmens nicht exakt der hinteren Breite der Toilettenschüssel entsprechen. Vielmehr kann aus statischen und ästhetischen Gründen noch zu beiden Seiten der Toilettenschüssel ein geringer Abstand gelassen werden.
Die Höhe des Einbaurahmens beträgt vorzugsweise etwa 90 - 105 cm. Hierdurch weist das erfindungsgemäße Spülsystem - auch bei Aufstellung mittels eines Fußes - eine Aufstellhöhe auf, die von Kindern und Erwachsenen gut erreichbar ist. Es ist jedoch auch möglich, den Einbaurahmen mit einer Höhe von etwa 70 cm auszubilden. In diesem Fall kann der Einbaurahmen direkt an einer Wand montiert werden, ggf. unter Zuhilfenahme einer Wandkonsole oder dgl.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Querschnittsform des Behältnisses an die Querschnittsform des Einbaurahmens angepaßt ist. Hierdurch kann die Behälterhöhe minimiert werden, was in schalltechnischer Hinsicht vorteilhaft ist.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung weist der Einbaurahmen eine horizontale Deckplatte auf, die mit einer Öffnung versehen sein kann. Durch eine solche Deckplatte wird einerseits die Stabilität des Einbaurahmens erhöht. Andererseits läßt sich an einer solchen Deckplatte ein Revisionsdeckel oder ein Betätigungselement montieren.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Behältnis im wesentlichen rohrförmig ausgebildet, wodurch trotz der optimierten Gestaltungsweise einfach herzustellende Bauteile verwendet werden können.
Vorzugsweise ist der Einbaurahmen von dem an ihm abgestützten oder in ihm aufgehängten Behältnis akustisch entkoppelt. Dabei ist insbesondere auch eine integrierte schallentkoppelte Vorfertigung von Einbaurahmen und Behältnis möglich.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Einbaurahmen mit einem verstellbaren Standfuß versehen, wodurch eine optimale Anpassung an die jeweilige Einbausituation und den Fußbodenaufbau möglich ist. Dieser Standfuß kann insbesondere an inneren oder äußeren Verstrebungen des Einbaurahmens verstellbar sein. Alternativ kann eine Konsole verwendet werden.
Der Einbaurahmen kann zwei zueinander parallele vertikale Seitenteile und eine oder mehrere diese miteinander verbindende Querstreben umfassen. Die Seitenteile können im Bereich eines Abwasser-Anschlußbogens einen anderen, insbesondere geringeren Abstand voneinander aufweisen als im restlichen Bereich. Die Montageelemente sind vorzugsweise an den vertikalen Seitenteilen vorgesehen.
Von Vorteil ist, wenn der Einbaurahmen mit einer horizontalen, an die jeweilige Einbausituation angepaßten Deckplatte oder einem Abdeckrahmen versehen ist, die bzw. der vorzugsweise eine Öffnung aufweist, in der ein Betätigungselement montierbar ist. Dabei erfolgt über dieses Element, bei dem es sich beispielsweise um einen Druckknopf oder dergleichen han-
dein kann, beispielsweise eine Betätigung einer dem Behältnis zugeordneten Ablaufgarnitur.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt der Einbaurahmen eine untere Auflage, eine obere Auflage und/oder eine Einhängevorrichtung, auf und/ oder an der das rohrförmige Behältnis über vorzugsweise ein schallentkoppelndes Teil wie insbesondere ein Gummiprofil und/oder dergleichen abgestützt ist. Bei einer anderen bevorzugten Ausführung wird das Behältnis über Zapfen schallentkoppelt in den Einbaurahmen eingehängt und in diesem abgestützt.
Das Behältnis kann durch wenigstens ein schallentkoppelndes Mittel wie insbesondere ein Spannband, schallentkoppelte Zapfen, eine Einhängevorrichtung und/oder dergleichen am Einbaurahmen fixierbar sein. So genügt beispielsweise bereits ein einfacher Kabelbinder oder dergleichen, um das Behältnis in der gewünschten schallentkoppelnden Weise am Einbaurahmen zu fixieren.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist außer dem bevorzugt rohrförmigen Behältnis ein Anschlußrohr, ein Abwasser-Anschlußbogen und/oder eine WC-Befestigung am Einbaurahmen befestigbar oder zumindest arretierbar. Dabei kann zur Befestigung des Anschlußrohres und/oder des Abwasser-Anschlußbogens beispielsweise jeweils eine Schellenverbindung vorgesehen sein, über die das Anschlußrohr bzw. der Abwasser-Anschlußbogen vorzugsweise an einer Längs- oder Q.uerstrebe des Einbaurahmens befestigbar oder zumindest arretierbar ist. Dabei muß der Abwasser-Anschlußbogen schwenkbar gelagert und arretierbar sein.
Zweckmäßigerweise wird das auf einer unteren Auflage abgestützte oder an einer oberen Auflage eingehängte Behältnis durch die jeweilige Auflage und/oder durch Zapfen oder dergleichen gleichzeitig zentriert.
Über zusätzliche Befestigungswinkel kann der Einbaurahmen wahlweise auch an einer massiven ebenen Wand, an Leichtbauwänden und/oder in Schienen- und Rahmensystemen montiert werden.
Als verstellbarer Standfuß ist vorzugsweise ein Teleskop-Doppelfuß mit einem unterem, am Raumboden befestigbaren, vorzugsweise mit mehreren Langlöchern versehenen Flachprofil vorgesehen.
Das Behältnis, das Anschlußrohr, der Abwasser-Anschlußbogen und/oder ein dem Behältnis zugeordneter Wasseranschluß sind vorzugsweise zumindest teilweise und an Stellen einer Körperschallübertragung von einem Dämmaterial umschlossen. Das Dämmaterial kann zumindest bereichsweise auch Bestandteil des Einbaurahmens sein. Hier sind beispielsweise aufgeklebte oder eingelegte schallentkoppelnde weiche, zumindest flexible Materialien denkbar.
Bei der in der Praxis bevorzugten Ausführungsform sind Fliesenträger vorgesehen, durch die der montierte Einbaurahmen bis auf die Öffnung der Deckplatte, der Gewinde stangen, die Öffnung des Anschlußrohres und/oder die Öffnung des Abwasser-Anschlußbogens abdeckbar ist.
Zweckmäßigerweise sind Bauschutzteile vorgesehen, die in die Öffnung der Deckplatte bzw. des Abdeckrahmens, die Öffnung des Anschlußrohres und/oder die Öffnung des Abwasser-Anschlußbogens einsetzbar sind.
Schließlich kann die Öffnung der Deckplatte bzw. des Abdeckrahmens beispielsweise durch eine das Betätigungselement aufnehmende Abdekkung verschlossen werden, wobei das Betätigungselement-aus einem oder mehreren Teilen bestehen kann. Dabei ist die Deckplatte bzw. der Abdeckrahmen zweckmäßigerweise mit Befestigungslaschen versehen, über die sowohl das betreffende Bauschutzteil als auch anschließend die das Betätigungselement aufnehmende Abdeckung an der Deckplatte fixierbar sind.
Mit dem erfindungsgemäßen Spülsystem kann das betreffende Behältnis somit in einer Raumecke ohne den an geraden Wänden üblichen Vorbau aus Mauerwerk oder Hohlraum-Schienensystemen montiert werden. Dadurch wird der Platzbedarf bei geringen Baukosten auf ein Minimum reduziert, was insbesondere in kleinen Räumen zu einer erweiterten Bewegungsfreiheit führt. Zudem besteht die Möglichkeit einer designoptimierten interessanten Badgestaltung. Die bei einem Einbau in eine Raumecke erforderliche Eckeinbautiefe ist minimal. Das Spülsystem kann werkseitig in optimaler Weise schallentkoppelt mit dem Behältnis kombiniert werden. Zudem ist eine problemlose und rasche Montage gewährleistet. Nach einem Einstellen der Höhe des Abwasser-Anschlußbogens mittels des verstellbaren Standfußes entsprechend der Fußbodenaufbauhöhe können Bohrlöcher markiert und der Einbaurahmen in der Raumecke insbesondere mittels Schrauben befestigt werden. Dabei ist beispielsweise von links oder von rechts her ein Wasseranschluß möglich. Eine einfache Anpassung an die jeweilige Einbausituation ist insbesondere dadurch möglich, daß der Abwasser-Anschlußbogen schwenkbar ist. Die Anpassung ist auch dadurch möglich, daß die seitlichen Längsstreben des Einbaurah-
mens im Bereich der Anschlußleitung ausgespart oder versetzt angeordnet werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht einer Ausführungs
form eines Spülsystems,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht des in der Fig. 1 gezeigten
Spülsystems,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des in der Fig. 1 gezeigten
Spülsystems, und
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein alternatives Spülsystem.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen in schematischer Darstellung ein Spülsystem mit einem Einbaurahmen 14 zur Positionierung und Befestigung eines Behältnisses 10 (vgl. Fig. 3) zur Zwischenspeicherung einer vorgebbaren Wassermenge, wobei diese vorgebbare Wassermenge steuerbar freigebbar und eine entsprechende Wassermenge über eine automatisch wirksame Ventil-Zulaufanordnung für eine erneute Zwischenspeicherung wieder aus einem Leitungsnetz entnehmbar ist.
Dieses Spülsystem umfaßt einen länglichen, über Montageelemente in Form von Befestigungswinkeln 12 vertikal in einer 90°-Raumecke montierbaren Einbaurahmen 14, durch den ein langgestrecktes, im wesentli-
chen rohrförmiges Behältnis 10 (vgl. Fig. 3) in vertikaler Ausrichtung in der Raumecke positionierbar ist.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Einbaurahmen 14 werkseitig mit dem Behältnis 10 kombiniert, wobei der Einbaurahmen 14 von dem an ihm abgestützten Behältnis 10 akustisch entkoppelt ist.
Der Einbaurahmen 14 umfaßt zwei zueinander parallele vertikale Seitenteile 16, mehrere diese miteinander verbindende Querstreben 18 sowie eine Deckplatte 20, die im vorliegenden Fall einen allgemein dreieckförmigen Umriß besitzt (vgl. die Fig. 2 und 3).
Dabei ist das Behältnis 10 zwischen einer an einer mittleren Querstrebe 18 vorgesehenen Auflage 22 und der Deckplatte 20 vorgesehen. Auf der Auflage 22 ist das rohrförmige Behältnis 10 über ein schallentkoppelndes Teil wie insbesondere ein Gummiprofil und/oder dergleichen abgestützt. Durch die Auflage 22 kann das Behältnis 10 gleichzeitig zentriert werden.
Zudem ist das Behältnis 10 beispielsweise in einem oberen Bereich durch wenigstens ein schallentkoppelndes Mittel wie insbesondere ein Spannband und/oder dergleichen am Einbaurahmen 14 fixierbar: Dazu kann beispielsweise ein einfacher Kabelbinder und/oder dergleichen verwendet werden.
Wie den Fig. 1 und 3 entnommen werden kann, sind die Befestigungswinkel 12 an den vertikalen Seitenteilen 16 vorgesehen, wobei die Befestigungswinkel 12 so gebogen und montiert sind, daß diese an den Raum-
wänden im wesentlichen anliegen, wenn das Spülsystem in einer 90°- Raumecke positioniert ist.
Die Deckplatte 20 besitzt eine Öffnung 24 (vgl. Fig. 2 und 3), in der ein Handbetätigungselement montierbar ist, über das eine diesem zugeordnete Ablaufgarnitur betätigbar ist.
Der Einbaurahmen 14 ist mit einem verstellbaren Standfuß 26 versehen, der im vorliegenden Fall als Teleskop-Doppelfuß mit einem unteren, am Raumboden befestigbaren, mit mehreren Langlöchern 28 versehenen Flachprofil 30 ausgebildet ist. Am Flachprofü 30 sind zwei parallele, nach oben ragende vertikale Stangen 32 befestigt, die vertikal verstellbar in zwei parallelen vertikalen Schienen 34 geführt sind, die sich jeweils zwischen den beiden unteren Querstreben 18 erstrecken. In den Führungsschienen 34 sind die beiden vertikalen Stangen 32 durch Schrauben 36 oder dergleichen fixierbar.
Außer dem rohrförmigen Behältnis 10 sind ein Anschlußrohr 38 und ein Abwasser-Anschlußbogen 40 am Einbaurahmen 14 befestigbar (vgl. Fig. 3). Wie die Fig. 1 und 3 ferner zeigen, dient die zweite Querstrebe 18 von unten des Einbaurahmens 14 als Befestigung für eine Toilettenschüssel, ein Urinal oder dergleichen. Hierzu sind in dieser Querstrebe jeweils zwei Paare von verstärkten Gewindebohrungen 19 vorgesehen, die zur Befestigung von Schüsseltypen mit unterschiedlichen Befestigungsabständen dienen. In diese Gewindebohrungen 19 ist eine Aufhängevorrichtung 42 in Form von Gewindestangen 48 einschraubbar. Auf jede Gewindestange ist jeweils eine Hülse 50 aufsteckbar, die als Schutzmaßnahme auf der Baustelle dient.
• · · O
Sowohl das Anschlußrohr 38 als auch der Abwasser-Anschlußbogen 40 sind jeweils über eine Schellenverbindung 44 bzw. 46 an einer Querstrebe 18 des Einbaurahmens 14 befestigt. Für eine optimale Anpassung an die jeweilige Einbausituation kann der Abwasser-Anschlußbogen 40 bezüglich des Einbaurahmens 14 schwenkbar sein. Zudem ist das Anschlußrohr an der Unterseite der Auflage 22 angeordnet und mit dieser verbunden.
Der Einbaurahmen 14 kann zumindest teilweise aus Profil- und/oder Flachstahl, aus einem Kunststoffblock oder einem Kunststoffprofil bestehen. Beim vorliegenden Fall ist er insgesamt galvanisch verzinkt. Wie insbesondere der Fig. 2 entnommen werden kann, besitzen die beiden vertikalen Seitenteile 16 jeweils einen U-förmigen Querschnitt.
Über zusätzliche Befestigungswinkel kann der Einbaurahmen 14 wahlweise auch an einer Vorwand, Massivwand (Mauer, Beton) oder an Ständerwanden montiert werden.
Das Behältnis 10, das Anschlußrohr 38, der Abwasser-Anschlußbogen sowie ein dem Behältnis 10 zugeordneter Wasseranschluß 56 sowie die betreffende Wasserzuleitung sind zumindest im wesentlichen von einem Dämmaterial umschlossen. Im vorliegenden Fall ist der Wasseranschluß 56 oben links angeordnet.
Überdies sind hier nicht dargestellte Fliesenträger vorgesehen, durch die der montierte Einbaurahmen 14 bis auf die Öffnung 24 der Deckplatte und die Öffnungen des Anschlußrohres 38 und des Abwasser-Anschlußbogens 40 abdeckbar ist. In diese Öffnungen können Bau-
schutzteile eingesetzt werden, von denen lediglich das für die Öffnung der Deckplatte 20 bestimmte Bauschutzteil 52 dargestellt ist (vgl. Fig. 3).
Sobald das Bauschutzteil 52 wieder aus der Öffnung 24 der Deckplatte entfernt wurde, kann diese Öffnung 24 durch eine vorzugsweise aus einem Oberteil und einem Unterteil bestehende, das Handbetätigungselement aufnehmende Abdeckung verschlossen werden.
Dazu ist die Deckplatte 20 im vorliegenden Fall mit in deren Öffnung 24 ragenden Befestigungslaschen 54 versehen, über die sowohl das betreffende Bauschutzteil 52 als auch anschließend das Unterteil der das Handbetätigungselement aufnehmenden Abdeckung (hier nicht gezeigt) an der Deckplatte 20 fixierbar sind. Die Befestigungslaschen 54 können mit der Deckplatte 20 beispielsweise verschweißt sein.
Nachdem über den verstellbaren Standfuß 26 die erforderliche Höhe des Abwasser-Anschlußbogens 40 eingestellt wurde, werden an den beiden Eckwänden die entsprechenden Bohrlöcher markiert, woraufhin der Einbaurahmen 14 über die Befestigungswinkel 12 in der Raumecke durch Schrauben befestigt werden kann. Der Wasseranschluß ist von links oder von rechts möglich. Im vorliegenden Fall ist der dem Behältnis zugeordnete, mit einer betreffenden Wasserzuleitung verbundene Wasseranschluß 56 oben links angeordnet (vgl. Fig. 3). Der Abwasser-Anschlußbogen 40 ist im vorliegenden Fall schwenkbar.
Die Einbautiefe T (vgl. Fig. 2) des dargestellten Einbaurahmens beträgt lediglich 21 cm. Die Breite B des Einbaurahmens beträgt lediglich 36 cm. Die Höhe des Einbaurahmens 14 ohne Standfuß 26 beträgt 96 cm.
Wie die Fig. 1 und 3 ferner zeigen, ist die Breite des Einbaurahmens 14 im wesentlichen nur durch die rückwärtige Breite der Toilettenschüssel festgelegt, da zwischen den Befestigungsbohrungen 19 an dem Träger 18 und dem seitlichen Rand des Einbaurahmens nur ein geringer Platz verbleibt.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines Spülsystems mit einem Einbaurahmen 14, der zwei vertikale Seitenteile 16 aufweist, sowie einem Behältnis 10. Bei dieser Ausführungsform entspricht der Einbaurahmen 14 im wesentlichen demjenigen der Fig. 1 bis 3. Das Behältnis 10 ist jedoch bei dieser Ausführungsform nicht rohrförmig ausgebildet, sondern besitzt eine Querschnittsform, die noch mehr an die Querschnittsform des Einbaurahmens 14 angepaßt ist.
Zwei Seitenwände 10a und 10b des in Fig. 4 dargestellten Behälters verlaufen parallel zu den schräg verlaufenden Begrenzungen des Einbaurahmens 14. Zwischen diesen beiden Wänden 10a und 10b ist eine kurze Verbindungswand 10c vorgesehen. An den Wänden 10a, 10b und 10c des Behältnisses 10 ist jeweils ein Haken 11 angeformt, der in eine entsprechende Ausbiegung des Einbaurahmens 14 eingreift, wodurch das Behältnis körperschallentkoppelt, vorzugsweise über zwischengeschaltete Dämmelemente, in den Einbaurahmen 14 eingehängt werden kann.
An die beiden schräg verlaufenden Seitenwände 10a und 10b schließen sich jeweils zueinander parallel verlaufende Wandabschnitte 1Od und 1Oe an, die durch eine rechtwinklig dazu verlaufende Seitenwand 1Of verbunden sind. Auch an der Seitenwand 1Of ist ein Haken 11 angeformt, der in eine Ausbiegung 13 des Einbaurahmens 14 eingreift.
Das in Fig. 4 dargestellte Behältnis weist in seinem oberen Bereich zwei Stegabschnitte 15 auf, die einstückig mit der Behältniswandung ausgebildet sind und eine Befestigungsbrücke für ein Füllventil 17 bilden, das durch eine Bohrung in dem in Fig. 4 linken Stegabschnitt 15 hindurchgeführt und dort verschraubt ist. In dem in Fig. 4 rechten Stegabschnitt 15 ist ebenfalls eine Bohrung vorgesehen, die mit einem Stopfen 21 verschlossen ist, so daß das Füllventil 17 sowohl linksseitig wie auch rechtsseitig montiert werden kann.
An der Seitenwand 1Of des Behältnisses 10 ist ferner eine Führungsschiene 23 befestigt, in der eine Verdrehsicherung 25 eines (nicht dargestellten) Auslaufventils befestigt ist. Das Auslaufventil kann durch Niederdrücken geöffnet werden, wobei die Druckbewegung durch ein Überlaufrohr 27 auf das Auslaufventil übertragen wird, das mit der Verdrehsicherung 25 verbunden ist. Das Bezugszeichen 29 bezeichnet einen Auflageflügel, der mit einer Betätigungsstange 31 verbunden ist, die von einem (nicht dargestellten) Betätigungselement, beispielsweise einem Drücker, ausgelöst werden kann. Durch Druck auf das Betätigungselement wird die Betätigungsstange 31 nach unten gedrückt, wodurch der Auflageflügel 29 ebenfalls nach unten gedruckt wird und das Überlaufrohr 27 nach unten bewegt, so daß sich das Auslaßventil öffnet.
Neben der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten zylindrischen Form des Behältnisses 10 und der in Fig. 4 dargestellten Form, die im Querschnitt einem Haus ähnelt, ist eine Vielzahl von weiteren Querschnitts- bzw. Volumenformen möglich. Wesentlich ist in jedem Fall, daß die Formgebung des
Behältnisses an den (minimierten) Raum angepaßt ist, der durch die Montage des Einbaurahmens 14 in einer 90°-Raumecke vorgegeben ist.
E. Missel GmbH : &dgr;&egr; Co. M 4663 - Cs/he
Bezugszeichenliste
10 Behältnis
10a, 10b, 10c,
10d, 1Oe, 1Of Behältniswände
11 Haken
12 Befestigungswinkel
13 Ausbiegung
14 Rahmen
15 Stegabschnitte
16 vertikale Seitenteile
17 Füllventil
18 Querstreben
19 Gewindebohrung
20 Deckplatte
21 Stopfen
22 Auflage
23 Führungsschiene
24 Öffnung
25 Verdrehsicherung
26 verstellbarer Standfuß
27 Überlaufrohr
28 Langlöcher
29 Auflageflügel
30 Flachprofil
31 Betätigungsstange
··♦·«· »ti
32 vertikale Stangen
34 Führungsschienen
36 Schrauben
38 Anschlußrohr (Spülrohrbogen)
40 Abwasser-Anschlußbogen
42 Aufhängevorrichtung
44 Schellenverbindung
46 Schellenverbindung
48 Gewindestangen
50 Hülsen
52 Bauschutzteil
54 Befestigungslaschen
56 Wasseranschluß

Claims (25)

M 4663 - Cs/he Schutzansprüche
1. Spülsystem für eine Toilettenspülung, mit
einem Einbaurahmen (14);
einem Behältnis (10) zur Zwischenspeicherung einer vorgebbaren Wassermenge von vorzugsweise etwa 5 bis 10 1; und einer Befestigung (18) für eine Toilettenschüssel oder ein Urinal,
dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (14) Montageelemente (12) aufweist, die für eine Anlage an den Wänden einer 90°-Raumecke ausgebildet sind;
daß die Befestigung (18) an dem Einbaurahmen (14) vorgesehen ist;
daß die Breite (B) des Einbaurahmens im wesentlichen nur durch die rückwärtige Breite der Toilettenschüssel festgelegt ist; und
daß die Formgebung des Behältnisses (10) an den Raum angepaßt ist, der durch die Montage des Einbaurahmens in eine 90°-Raumecke vorgegeben ist.
2. Spülsystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einbautiefe (T) des Einbaurahmens (14) etwa 18 bis 25 cm, vorzugsweise etwa 20 bis 23 cm beträgt.
3. Spülsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (B) des Einbaurahmens (14) etwa 22 bis 44 cm, vorzugsweise etwa 24 bis 40 cm beträgt.
4. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Einbaurahmens (14) etwa 70 cm oder 90 bis cm beträgt.
5. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsform des Behältnisses (10) an die Querschnittsform des Einbaurahmens (14) angepaßt ist, wobei insbesondere ein Teil der Behältniswandung parallel zu den Wänden der 90°- Raumecke verläuft.
6. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (14) mit einer horizontalen Deckplatte (20) versehen ist, die vorzugsweise eine Öffnung (24) aufweist.
7. Spülsystem nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (20) einen allgemein dreieckförmigen Umriß besitzt.
8. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (10) im wesentlichen rohrförmig ist.
9. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (10) durch wenigstens ein schallentkoppelndes Mittel wie insbesondere ein Spannband, eine Einhängevorrichtung und/oder dergleichen am Einbaurahmen (14) fixiert ist.
10. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß außer dem Behältnis (10) ein Anschlußrohr (38) und ein Abwasser-Anschlußbogen (40) am Einbaurahmen (14) befestigt sind.
11. Spülsystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußrohr (38) und/oder der Abwasser-Anschlußbogen (40) vorzugsweise jeweils über eine Schellenverbindung (44, 46) am Einbaurahmen (14) befestigt ist/sind.
12. Spülsystem nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußrohr und/oder der Abwasser-Anschlußbogen an einer Querstrebe (18) des Einbaurahmens (14) befestigt ist/sind, wobei der Abwasser-Anschlußbogen vorzugsweise schwenkbar gelagert ist.
13. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das auf einer unteren Auflage (22) abgestützte oder an einer oberen Auflage eingehängte Behältnis (10) durch die jeweilige Auflage (22) oder durch Zapfen und/oder dergleichen zentriert wird.
14. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in die Befestigung (18) zwei Gewindestangen (48) eingeschraubt sind.
15. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (14) zumindest teilweise aus Profil- und/oder Flachstahl, aus einem Kunstoffblock oder einem Kunststoffprofil besteht.
16. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (14) zumindest teilweise, vorzugsweise insgesamt galvanisch verzinkt oder in anderer Weise oberflächenbehandelt ist, um ihn vor Korrosion zu schützen und um eine Farbgebung zu ermöglichen.
17. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (14) von dem an ihm abgestützten oder in ihm aufgehängten Behältnis (10) akustisch entkoppelt ist.
18. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als verstellbarer Standfuß (26) ein Teleskop-Doppelfuß mit einem unteren, am Raumboden befestigbaren, vorzugsweise mit mehreren Langlöchern (28) versehenen Flachprofil (30) vorgesehen ist.
19. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (10), ein Anschlußrohr (38), ein Abwasser-Anschlußbogen (40) und/oder ein dem Behältnis (10) zugeordneter Wasseranschluß (56) zumindest teilweise und an Stellen einer Körperschallübertragung im wesentlichen von einem Dämmaterial umschlossen sind.
20. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Fliesenträger vorgesehen sind, durch die der montierte Einbaurahmen (14) bis auf die Öffnung (24) der Deckplatte (20), der Gewindestangen, die Öffnung des Anschlußrohres (38) und/oder die Öffnung des Abwasser-Anschlußbogens (40) abdeckbär ist.
21. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (24) der Deckplatte (20) durch eine ein Betätigungselement aufnehmende Abdeckung verschlossen ist.
22. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Deckplatte (20) mit Befestigungslaschen (54) versehen ist, über die eine ein Betätigungselement aufnehmende Abdeckung fixierbar ist.
23. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (14) eine untere Auflage (22), eine obere Auflage, und/oder eine Einhängevorrichtung umfaßt, auf und/oder an der das rohrförmige Behältnis über vorzugsweise ein schallentkoppelndes Teil wie insbesondere ein Gummiprofil und/oder dergleichen abgestützt ist.
24. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (10) für ein Füllvolumen von 6 1 ausgelegt ist.
25. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieses bei ordnungsgemäßer Befüllung eine Energiehöhe von · etwa 50 cm aufweist.
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