DE29803394U1 - Spülsystem - Google Patents
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Description
E. Missel GmbH & Co. M 4663 - Cs/he
Die Erfindung betrifft ein Spülsystem für eine Toilettenspülung mit einem
Einbaurahmen, einem Behältnis zur Zwischenspeicherung einer vorgebbaren Wassermenge von vorzugsweise etwa 3 bis 10 1 und einer Befestigung
für eine Toilettenschüssel oder ein Urinal.
Spülsysteme zur Zwischenspeicherung einer vorgebbaren Wassermenge sind in Form von Spülkästen für WC-Einrichtungen seit langer Zeit bekannt.
Die üblicherweise relativ voluminösen, quaderförmigen Spülkästen werden bisher allgemein entweder an einer Wand oder im Fall einer Unterputzmontage
in einem Wandungsaufbau untergebracht. Trotz dieser unterschiedlichen Montagearten hat sich hinsichtlich der Gestaltung und
Funktion dieser Spülkästen im wesentlichen nichts geändert. Sie benötigen in der Regel eine Vorwand, wodurch regelmäßig relativ viel wertvoller
Wohnraum beansprucht wird.
Insbesondere bei einer Montage über Eck können die bislang bekannten
Einbau-Spülkästen, die eine Breite von etwa 50 cm und eine Dicke von etwa 12 cm aufweisen, aufgrund dieser Abmessungen nicht platzsparend
untergebracht werden.
Es ist das der Erfindung zugrundeliegende Problem (Aufgabe), ein Spülsystem
der eingangs genannten Art zu schaffen, das bei minimalem Platzbe-
darf, insbesondere bei Anordnung in einer Ecke, und bei einer angenehmen
Raumgestaltung eine problemlose, rasche Montage ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1
und insbesondere dadurch, daß der Einbaurahmen Montageelemente aufweist, die für eine Anlage an den Wänden einer 90°-Raumecke ausgebildet
sind. Hierdurch ist der erfindungsgemäße Einbaurahmen bereits so vorbereitet, daß er in einer Raumecke, die durch zwei rechtwinklig aufeinander
treffende Wände gebildet ist, aufgestellt und vollständig montiert werden kann, ohne daß weitere Hilfsmittel erforderlich sind.
Ferner ist erfindungsgemäß die Befestigung für die Toilettenschüssel oder
dergleichen an dem Einbaurahmen vorgesehen, so daß auch hier keine weiteren Montageträger erforderlich sind, da die Toilettenschüssel an dem
selbsttragenden Einbaurahmen sicher montiert werden kann.
Ein weiterer Bestandteil der erfindungsgemäßen Lösung ist die Breite des
Einbaurahmens, die erfindungsgemäß im wesentlichen nur durch die rückwärtige Breite der Toilettenschüssel festgelegt bzw. bestimmt ist. Mit
anderen Worten ist die Breite des Einbaurahmens so gewählt, daß sie im wesentlichen der rückwärtigen Breite der Toilettenschüssel entspricht, so
daß der gesamte Einbaurahmen relativ nahe an der Raumecke plazierbar ist.
Schließlich ist die Formgebung des Behältnisses an den Raum angepaßt,
der durch die Montage des Einbaurahmens in der 90°-Raumecke vorgegeben ist. Diese spezielle Maßnahme ermöglicht es, trotz einer sehr geringen
Breite des Einbaurahmens und einer ebenfalls sehr geringen Eihbautiefe
das erforderliche Spülvolumen zur Verfugung zu stellen, indem die Formgebung
des Behältnisses nicht herkömmlich gewählt wird, sondern dem minimierten, in der Ecke zur Verfugung stehenden Raum angepaßt wird.
Das erfindungsgemäße Spülsystem benötigt eine minimale Grundfläche
und kann in einer Raumecke so aufgestellt werden, daß eine Einbautiefe von nur ca. 20 cm erzielt werden kann.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Merkmalskombination kann das Spülsystem
relativ platzsparend in einer Raumecke montiert werden, so daß auf die bisher übliche kostenintensive Vorwandbauweise und -montage
verzichtet werden kann. Es ergibt sich insgesamt eine vorteilhafte Raumgestaltung
bei einem ansprechenden Design und minimalem Platzbedarf. Bei deutlich verkürzten Montagezeiten ist eine hohe Standsicherheit sichergestellt,
was insbesondere bei einer Verwendung für ein wandhängendes WC von Vorteil ist. Das rohrförmige Behältnis kann im Querschnitt
beispielsweise rund, oval, mehreckig, z.B. dreieckig, oder entsprechend einer beliebigen Kombination dieser Querschnitte ausgebildet sein.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in der Beschreibung,
den Ansprüchen sowie den Figuren beschrieben.
Nach einer ersten vorteilhaften Ausführungsform beträgt die Einbautiefe
des Einbaurahmens, das heißt dessen Erstreckung von seinem vorderen Rand bis in die Raumecke hinein, etwa 18-25 cm, vorzugsweise etwa
20 - 23 cm. Bei dieser Ausführungsform ist ein Spülsystem geschaffen, das in einer Raumecke nicht viel mehr Platz einnimmt, als eine herkömmliche
Toilettenbürste.
Die Breite des Einbaurahmens beträgt bevorzugt etwa 22 - 44 cm, vorzugsweise
etwa 24 - 40 cm. Hierbei muß die Breite des Einbaurahmens nicht exakt der hinteren Breite der Toilettenschüssel entsprechen. Vielmehr
kann aus statischen und ästhetischen Gründen noch zu beiden Seiten der Toilettenschüssel ein geringer Abstand gelassen werden.
Die Höhe des Einbaurahmens beträgt vorzugsweise etwa 90 - 105 cm. Hierdurch weist das erfindungsgemäße Spülsystem - auch bei Aufstellung
mittels eines Fußes - eine Aufstellhöhe auf, die von Kindern und Erwachsenen gut erreichbar ist. Es ist jedoch auch möglich, den Einbaurahmen
mit einer Höhe von etwa 70 cm auszubilden. In diesem Fall kann der Einbaurahmen direkt an einer Wand montiert werden, ggf. unter Zuhilfenahme
einer Wandkonsole oder dgl.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Querschnittsform des Behältnisses
an die Querschnittsform des Einbaurahmens angepaßt ist. Hierdurch kann die Behälterhöhe minimiert werden, was in schalltechnischer Hinsicht
vorteilhaft ist.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung weist der Einbaurahmen
eine horizontale Deckplatte auf, die mit einer Öffnung versehen sein kann. Durch eine solche Deckplatte wird einerseits die Stabilität des Einbaurahmens
erhöht. Andererseits läßt sich an einer solchen Deckplatte ein Revisionsdeckel oder ein Betätigungselement montieren.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Behältnis im
wesentlichen rohrförmig ausgebildet, wodurch trotz der optimierten Gestaltungsweise
einfach herzustellende Bauteile verwendet werden können.
Vorzugsweise ist der Einbaurahmen von dem an ihm abgestützten oder in
ihm aufgehängten Behältnis akustisch entkoppelt. Dabei ist insbesondere auch eine integrierte schallentkoppelte Vorfertigung von Einbaurahmen
und Behältnis möglich.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Einbaurahmen mit einem
verstellbaren Standfuß versehen, wodurch eine optimale Anpassung an die jeweilige Einbausituation und den Fußbodenaufbau möglich ist. Dieser
Standfuß kann insbesondere an inneren oder äußeren Verstrebungen des Einbaurahmens verstellbar sein. Alternativ kann eine Konsole verwendet
werden.
Der Einbaurahmen kann zwei zueinander parallele vertikale Seitenteile
und eine oder mehrere diese miteinander verbindende Querstreben umfassen. Die Seitenteile können im Bereich eines Abwasser-Anschlußbogens
einen anderen, insbesondere geringeren Abstand voneinander aufweisen als im restlichen Bereich. Die Montageelemente sind vorzugsweise
an den vertikalen Seitenteilen vorgesehen.
Von Vorteil ist, wenn der Einbaurahmen mit einer horizontalen, an die jeweilige
Einbausituation angepaßten Deckplatte oder einem Abdeckrahmen versehen ist, die bzw. der vorzugsweise eine Öffnung aufweist, in der ein
Betätigungselement montierbar ist. Dabei erfolgt über dieses Element, bei dem es sich beispielsweise um einen Druckknopf oder dergleichen han-
dein kann, beispielsweise eine Betätigung einer dem Behältnis zugeordneten
Ablaufgarnitur.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt der Einbaurahmen eine
untere Auflage, eine obere Auflage und/oder eine Einhängevorrichtung,
auf und/ oder an der das rohrförmige Behältnis über vorzugsweise ein schallentkoppelndes Teil wie insbesondere ein Gummiprofil und/oder dergleichen
abgestützt ist. Bei einer anderen bevorzugten Ausführung wird das Behältnis über Zapfen schallentkoppelt in den Einbaurahmen eingehängt
und in diesem abgestützt.
Das Behältnis kann durch wenigstens ein schallentkoppelndes Mittel wie
insbesondere ein Spannband, schallentkoppelte Zapfen, eine Einhängevorrichtung und/oder dergleichen am Einbaurahmen fixierbar sein. So
genügt beispielsweise bereits ein einfacher Kabelbinder oder dergleichen, um das Behältnis in der gewünschten schallentkoppelnden Weise am
Einbaurahmen zu fixieren.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist außer dem bevorzugt rohrförmigen
Behältnis ein Anschlußrohr, ein Abwasser-Anschlußbogen und/oder eine WC-Befestigung am Einbaurahmen befestigbar oder zumindest
arretierbar. Dabei kann zur Befestigung des Anschlußrohres und/oder des Abwasser-Anschlußbogens beispielsweise jeweils eine
Schellenverbindung vorgesehen sein, über die das Anschlußrohr bzw. der Abwasser-Anschlußbogen vorzugsweise an einer Längs- oder Q.uerstrebe
des Einbaurahmens befestigbar oder zumindest arretierbar ist. Dabei muß der Abwasser-Anschlußbogen schwenkbar gelagert und arretierbar sein.
Zweckmäßigerweise wird das auf einer unteren Auflage abgestützte oder
an einer oberen Auflage eingehängte Behältnis durch die jeweilige Auflage und/oder durch Zapfen oder dergleichen gleichzeitig zentriert.
Über zusätzliche Befestigungswinkel kann der Einbaurahmen wahlweise
auch an einer massiven ebenen Wand, an Leichtbauwänden und/oder in
Schienen- und Rahmensystemen montiert werden.
Als verstellbarer Standfuß ist vorzugsweise ein Teleskop-Doppelfuß mit
einem unterem, am Raumboden befestigbaren, vorzugsweise mit mehreren Langlöchern versehenen Flachprofil vorgesehen.
Das Behältnis, das Anschlußrohr, der Abwasser-Anschlußbogen und/oder
ein dem Behältnis zugeordneter Wasseranschluß sind vorzugsweise zumindest teilweise und an Stellen einer Körperschallübertragung von einem
Dämmaterial umschlossen. Das Dämmaterial kann zumindest bereichsweise auch Bestandteil des Einbaurahmens sein. Hier sind beispielsweise
aufgeklebte oder eingelegte schallentkoppelnde weiche, zumindest flexible Materialien denkbar.
Bei der in der Praxis bevorzugten Ausführungsform sind Fliesenträger
vorgesehen, durch die der montierte Einbaurahmen bis auf die Öffnung der Deckplatte, der Gewinde stangen, die Öffnung des Anschlußrohres
und/oder die Öffnung des Abwasser-Anschlußbogens abdeckbar ist.
Zweckmäßigerweise sind Bauschutzteile vorgesehen, die in die Öffnung
der Deckplatte bzw. des Abdeckrahmens, die Öffnung des Anschlußrohres und/oder die Öffnung des Abwasser-Anschlußbogens einsetzbar sind.
Schließlich kann die Öffnung der Deckplatte bzw. des Abdeckrahmens
beispielsweise durch eine das Betätigungselement aufnehmende Abdekkung verschlossen werden, wobei das Betätigungselement-aus einem oder
mehreren Teilen bestehen kann. Dabei ist die Deckplatte bzw. der Abdeckrahmen zweckmäßigerweise mit Befestigungslaschen versehen, über die
sowohl das betreffende Bauschutzteil als auch anschließend die das Betätigungselement
aufnehmende Abdeckung an der Deckplatte fixierbar sind.
Mit dem erfindungsgemäßen Spülsystem kann das betreffende Behältnis
somit in einer Raumecke ohne den an geraden Wänden üblichen Vorbau aus Mauerwerk oder Hohlraum-Schienensystemen montiert werden. Dadurch
wird der Platzbedarf bei geringen Baukosten auf ein Minimum reduziert, was insbesondere in kleinen Räumen zu einer erweiterten Bewegungsfreiheit
führt. Zudem besteht die Möglichkeit einer designoptimierten interessanten Badgestaltung. Die bei einem Einbau in eine Raumecke
erforderliche Eckeinbautiefe ist minimal. Das Spülsystem kann werkseitig in optimaler Weise schallentkoppelt mit dem Behältnis kombiniert werden.
Zudem ist eine problemlose und rasche Montage gewährleistet. Nach einem Einstellen der Höhe des Abwasser-Anschlußbogens mittels des verstellbaren
Standfußes entsprechend der Fußbodenaufbauhöhe können Bohrlöcher markiert und der Einbaurahmen in der Raumecke insbesondere
mittels Schrauben befestigt werden. Dabei ist beispielsweise von links oder von rechts her ein Wasseranschluß möglich. Eine einfache Anpassung
an die jeweilige Einbausituation ist insbesondere dadurch möglich, daß der Abwasser-Anschlußbogen schwenkbar ist. Die Anpassung ist
auch dadurch möglich, daß die seitlichen Längsstreben des Einbaurah-
mens im Bereich der Anschlußleitung ausgespart oder versetzt angeordnet
werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht einer Ausführungs
form eines Spülsystems,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht des in der Fig. 1 gezeigten
Spülsystems,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des in der Fig. 1 gezeigten
Spülsystems, und
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein alternatives Spülsystem.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen in schematischer Darstellung ein Spülsystem mit
einem Einbaurahmen 14 zur Positionierung und Befestigung eines Behältnisses 10 (vgl. Fig. 3) zur Zwischenspeicherung einer vorgebbaren
Wassermenge, wobei diese vorgebbare Wassermenge steuerbar freigebbar und eine entsprechende Wassermenge über eine automatisch wirksame
Ventil-Zulaufanordnung für eine erneute Zwischenspeicherung wieder aus einem Leitungsnetz entnehmbar ist.
Dieses Spülsystem umfaßt einen länglichen, über Montageelemente in
Form von Befestigungswinkeln 12 vertikal in einer 90°-Raumecke montierbaren
Einbaurahmen 14, durch den ein langgestrecktes, im wesentli-
chen rohrförmiges Behältnis 10 (vgl. Fig. 3) in vertikaler Ausrichtung in
der Raumecke positionierbar ist.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Einbaurahmen 14 werkseitig
mit dem Behältnis 10 kombiniert, wobei der Einbaurahmen 14 von dem an ihm abgestützten Behältnis 10 akustisch entkoppelt ist.
Der Einbaurahmen 14 umfaßt zwei zueinander parallele vertikale Seitenteile
16, mehrere diese miteinander verbindende Querstreben 18 sowie eine
Deckplatte 20, die im vorliegenden Fall einen allgemein dreieckförmigen Umriß besitzt (vgl. die Fig. 2 und 3).
Dabei ist das Behältnis 10 zwischen einer an einer mittleren Querstrebe
18 vorgesehenen Auflage 22 und der Deckplatte 20 vorgesehen. Auf der Auflage 22 ist das rohrförmige Behältnis 10 über ein schallentkoppelndes
Teil wie insbesondere ein Gummiprofil und/oder dergleichen abgestützt. Durch die Auflage 22 kann das Behältnis 10 gleichzeitig zentriert werden.
Zudem ist das Behältnis 10 beispielsweise in einem oberen Bereich durch
wenigstens ein schallentkoppelndes Mittel wie insbesondere ein Spannband und/oder dergleichen am Einbaurahmen 14 fixierbar: Dazu kann
beispielsweise ein einfacher Kabelbinder und/oder dergleichen verwendet
werden.
Wie den Fig. 1 und 3 entnommen werden kann, sind die Befestigungswinkel
12 an den vertikalen Seitenteilen 16 vorgesehen, wobei die Befestigungswinkel 12 so gebogen und montiert sind, daß diese an den Raum-
wänden im wesentlichen anliegen, wenn das Spülsystem in einer 90°-
Raumecke positioniert ist.
Die Deckplatte 20 besitzt eine Öffnung 24 (vgl. Fig. 2 und 3), in der ein
Handbetätigungselement montierbar ist, über das eine diesem zugeordnete Ablaufgarnitur betätigbar ist.
Der Einbaurahmen 14 ist mit einem verstellbaren Standfuß 26 versehen,
der im vorliegenden Fall als Teleskop-Doppelfuß mit einem unteren, am Raumboden befestigbaren, mit mehreren Langlöchern 28 versehenen
Flachprofil 30 ausgebildet ist. Am Flachprofü 30 sind zwei parallele, nach
oben ragende vertikale Stangen 32 befestigt, die vertikal verstellbar in zwei parallelen vertikalen Schienen 34 geführt sind, die sich jeweils zwischen
den beiden unteren Querstreben 18 erstrecken. In den Führungsschienen 34 sind die beiden vertikalen Stangen 32 durch Schrauben 36 oder dergleichen
fixierbar.
Außer dem rohrförmigen Behältnis 10 sind ein Anschlußrohr 38 und ein
Abwasser-Anschlußbogen 40 am Einbaurahmen 14 befestigbar (vgl. Fig. 3). Wie die Fig. 1 und 3 ferner zeigen, dient die zweite Querstrebe 18 von
unten des Einbaurahmens 14 als Befestigung für eine Toilettenschüssel, ein Urinal oder dergleichen. Hierzu sind in dieser Querstrebe jeweils zwei
Paare von verstärkten Gewindebohrungen 19 vorgesehen, die zur Befestigung von Schüsseltypen mit unterschiedlichen Befestigungsabständen
dienen. In diese Gewindebohrungen 19 ist eine Aufhängevorrichtung 42 in Form von Gewindestangen 48 einschraubbar. Auf jede Gewindestange
ist jeweils eine Hülse 50 aufsteckbar, die als Schutzmaßnahme auf der Baustelle dient.
• · · O
Sowohl das Anschlußrohr 38 als auch der Abwasser-Anschlußbogen 40 sind jeweils über eine Schellenverbindung 44 bzw. 46 an einer Querstrebe
18 des Einbaurahmens 14 befestigt. Für eine optimale Anpassung an die jeweilige Einbausituation kann der Abwasser-Anschlußbogen 40 bezüglich
des Einbaurahmens 14 schwenkbar sein. Zudem ist das Anschlußrohr an der Unterseite der Auflage 22 angeordnet und mit dieser verbunden.
Der Einbaurahmen 14 kann zumindest teilweise aus Profil- und/oder Flachstahl, aus einem Kunststoffblock oder einem Kunststoffprofil bestehen.
Beim vorliegenden Fall ist er insgesamt galvanisch verzinkt. Wie insbesondere der Fig. 2 entnommen werden kann, besitzen die beiden vertikalen
Seitenteile 16 jeweils einen U-förmigen Querschnitt.
Über zusätzliche Befestigungswinkel kann der Einbaurahmen 14 wahlweise
auch an einer Vorwand, Massivwand (Mauer, Beton) oder an Ständerwanden
montiert werden.
Das Behältnis 10, das Anschlußrohr 38, der Abwasser-Anschlußbogen sowie ein dem Behältnis 10 zugeordneter Wasseranschluß 56 sowie die
betreffende Wasserzuleitung sind zumindest im wesentlichen von einem Dämmaterial umschlossen. Im vorliegenden Fall ist der Wasseranschluß
56 oben links angeordnet.
Überdies sind hier nicht dargestellte Fliesenträger vorgesehen, durch die
der montierte Einbaurahmen 14 bis auf die Öffnung 24 der Deckplatte und die Öffnungen des Anschlußrohres 38 und des Abwasser-Anschlußbogens
40 abdeckbar ist. In diese Öffnungen können Bau-
schutzteile eingesetzt werden, von denen lediglich das für die Öffnung
der Deckplatte 20 bestimmte Bauschutzteil 52 dargestellt ist (vgl. Fig. 3).
Sobald das Bauschutzteil 52 wieder aus der Öffnung 24 der Deckplatte
entfernt wurde, kann diese Öffnung 24 durch eine vorzugsweise aus einem Oberteil und einem Unterteil bestehende, das Handbetätigungselement
aufnehmende Abdeckung verschlossen werden.
Dazu ist die Deckplatte 20 im vorliegenden Fall mit in deren Öffnung 24
ragenden Befestigungslaschen 54 versehen, über die sowohl das betreffende Bauschutzteil 52 als auch anschließend das Unterteil der das
Handbetätigungselement aufnehmenden Abdeckung (hier nicht gezeigt) an der Deckplatte 20 fixierbar sind. Die Befestigungslaschen 54 können mit
der Deckplatte 20 beispielsweise verschweißt sein.
Nachdem über den verstellbaren Standfuß 26 die erforderliche Höhe des
Abwasser-Anschlußbogens 40 eingestellt wurde, werden an den beiden Eckwänden die entsprechenden Bohrlöcher markiert, woraufhin der Einbaurahmen
14 über die Befestigungswinkel 12 in der Raumecke durch Schrauben befestigt werden kann. Der Wasseranschluß ist von links oder
von rechts möglich. Im vorliegenden Fall ist der dem Behältnis zugeordnete, mit einer betreffenden Wasserzuleitung verbundene Wasseranschluß
56 oben links angeordnet (vgl. Fig. 3). Der Abwasser-Anschlußbogen 40 ist im vorliegenden Fall schwenkbar.
Die Einbautiefe T (vgl. Fig. 2) des dargestellten Einbaurahmens beträgt
lediglich 21 cm. Die Breite B des Einbaurahmens beträgt lediglich 36 cm.
Die Höhe des Einbaurahmens 14 ohne Standfuß 26 beträgt 96 cm.
Wie die Fig. 1 und 3 ferner zeigen, ist die Breite des Einbaurahmens 14 im
wesentlichen nur durch die rückwärtige Breite der Toilettenschüssel festgelegt, da zwischen den Befestigungsbohrungen 19 an dem Träger 18 und
dem seitlichen Rand des Einbaurahmens nur ein geringer Platz verbleibt.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines Spülsystems
mit einem Einbaurahmen 14, der zwei vertikale Seitenteile 16 aufweist, sowie einem Behältnis 10. Bei dieser Ausführungsform entspricht
der Einbaurahmen 14 im wesentlichen demjenigen der Fig. 1 bis 3. Das Behältnis 10 ist jedoch bei dieser Ausführungsform nicht rohrförmig
ausgebildet, sondern besitzt eine Querschnittsform, die noch mehr an die Querschnittsform des Einbaurahmens 14 angepaßt ist.
Zwei Seitenwände 10a und 10b des in Fig. 4 dargestellten Behälters verlaufen
parallel zu den schräg verlaufenden Begrenzungen des Einbaurahmens 14. Zwischen diesen beiden Wänden 10a und 10b ist eine kurze
Verbindungswand 10c vorgesehen. An den Wänden 10a, 10b und 10c des Behältnisses 10 ist jeweils ein Haken 11 angeformt, der in eine entsprechende
Ausbiegung des Einbaurahmens 14 eingreift, wodurch das Behältnis körperschallentkoppelt, vorzugsweise über zwischengeschaltete
Dämmelemente, in den Einbaurahmen 14 eingehängt werden kann.
An die beiden schräg verlaufenden Seitenwände 10a und 10b schließen
sich jeweils zueinander parallel verlaufende Wandabschnitte 1Od und 1Oe an, die durch eine rechtwinklig dazu verlaufende Seitenwand 1Of verbunden
sind. Auch an der Seitenwand 1Of ist ein Haken 11 angeformt, der in
eine Ausbiegung 13 des Einbaurahmens 14 eingreift.
Das in Fig. 4 dargestellte Behältnis weist in seinem oberen Bereich zwei
Stegabschnitte 15 auf, die einstückig mit der Behältniswandung ausgebildet sind und eine Befestigungsbrücke für ein Füllventil 17 bilden, das
durch eine Bohrung in dem in Fig. 4 linken Stegabschnitt 15 hindurchgeführt und dort verschraubt ist. In dem in Fig. 4 rechten Stegabschnitt
15 ist ebenfalls eine Bohrung vorgesehen, die mit einem Stopfen 21 verschlossen
ist, so daß das Füllventil 17 sowohl linksseitig wie auch rechtsseitig montiert werden kann.
An der Seitenwand 1Of des Behältnisses 10 ist ferner eine Führungsschiene
23 befestigt, in der eine Verdrehsicherung 25 eines (nicht dargestellten) Auslaufventils befestigt ist. Das Auslaufventil kann durch Niederdrücken
geöffnet werden, wobei die Druckbewegung durch ein Überlaufrohr 27 auf das Auslaufventil übertragen wird, das mit der Verdrehsicherung 25 verbunden
ist. Das Bezugszeichen 29 bezeichnet einen Auflageflügel, der mit einer Betätigungsstange 31 verbunden ist, die von einem (nicht dargestellten)
Betätigungselement, beispielsweise einem Drücker, ausgelöst werden kann. Durch Druck auf das Betätigungselement wird die Betätigungsstange
31 nach unten gedrückt, wodurch der Auflageflügel 29 ebenfalls nach unten gedruckt wird und das Überlaufrohr 27 nach unten
bewegt, so daß sich das Auslaßventil öffnet.
Neben der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten zylindrischen Form des Behältnisses
10 und der in Fig. 4 dargestellten Form, die im Querschnitt einem Haus ähnelt, ist eine Vielzahl von weiteren Querschnitts- bzw. Volumenformen
möglich. Wesentlich ist in jedem Fall, daß die Formgebung des
Behältnisses an den (minimierten) Raum angepaßt ist, der durch die
Montage des Einbaurahmens 14 in einer 90°-Raumecke vorgegeben ist.
| E. Missel GmbH | : &dgr;&egr; Co. M 4663 - Cs/he |
| Bezugszeichenliste | |
| 10 | Behältnis |
| 10a, 10b, 10c, | |
| 10d, 1Oe, 1Of | Behältniswände |
| 11 | Haken |
| 12 | Befestigungswinkel |
| 13 | Ausbiegung |
| 14 | Rahmen |
| 15 | Stegabschnitte |
| 16 | vertikale Seitenteile |
| 17 | Füllventil |
| 18 | Querstreben |
| 19 | Gewindebohrung |
| 20 | Deckplatte |
| 21 | Stopfen |
| 22 | Auflage |
| 23 | Führungsschiene |
| 24 | Öffnung |
| 25 | Verdrehsicherung |
| 26 | verstellbarer Standfuß |
| 27 | Überlaufrohr |
| 28 | Langlöcher |
| 29 | Auflageflügel |
| 30 | Flachprofil |
| 31 | Betätigungsstange |
··♦·«· »ti
32 vertikale Stangen
34 Führungsschienen
36 Schrauben
38 Anschlußrohr (Spülrohrbogen)
40 Abwasser-Anschlußbogen
42 Aufhängevorrichtung
44 Schellenverbindung
46 Schellenverbindung
48 Gewindestangen
50 Hülsen
52 Bauschutzteil
54 Befestigungslaschen
56 Wasseranschluß
Claims (25)
1. Spülsystem für eine Toilettenspülung, mit
einem Einbaurahmen (14);
einem Behältnis (10) zur Zwischenspeicherung einer vorgebbaren Wassermenge von vorzugsweise etwa 5 bis 10 1; und
einer Befestigung (18) für eine Toilettenschüssel oder ein Urinal,
dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (14) Montageelemente (12) aufweist,
die für eine Anlage an den Wänden einer 90°-Raumecke ausgebildet sind;
daß die Befestigung (18) an dem Einbaurahmen (14) vorgesehen ist;
daß die Breite (B) des Einbaurahmens im wesentlichen nur durch die rückwärtige Breite der Toilettenschüssel festgelegt
ist; und
daß die Formgebung des Behältnisses (10) an den Raum angepaßt ist, der durch die Montage des Einbaurahmens in eine
90°-Raumecke vorgegeben ist.
2. Spülsystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einbautiefe (T) des Einbaurahmens (14) etwa 18 bis 25 cm,
vorzugsweise etwa 20 bis 23 cm beträgt.
3. Spülsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite (B) des Einbaurahmens (14) etwa 22 bis 44 cm, vorzugsweise etwa 24 bis 40 cm beträgt.
4. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe des Einbaurahmens (14) etwa 70 cm oder 90 bis cm beträgt.
5. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Querschnittsform des Behältnisses (10) an die Querschnittsform des Einbaurahmens (14) angepaßt ist, wobei insbesondere
ein Teil der Behältniswandung parallel zu den Wänden der 90°- Raumecke verläuft.
6. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einbaurahmen (14) mit einer horizontalen Deckplatte (20) versehen ist, die vorzugsweise eine Öffnung (24) aufweist.
7. Spülsystem nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (20) einen allgemein dreieckförmigen Umriß besitzt.
8. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis (10) im wesentlichen rohrförmig ist.
9. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis (10) durch wenigstens ein schallentkoppelndes Mittel wie insbesondere ein Spannband, eine Einhängevorrichtung
und/oder dergleichen am Einbaurahmen (14) fixiert ist.
10. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß außer dem Behältnis (10) ein Anschlußrohr (38) und ein Abwasser-Anschlußbogen
(40) am Einbaurahmen (14) befestigt sind.
11. Spülsystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Anschlußrohr (38) und/oder der Abwasser-Anschlußbogen
(40) vorzugsweise jeweils über eine Schellenverbindung (44, 46) am Einbaurahmen (14) befestigt ist/sind.
12. Spülsystem nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Anschlußrohr und/oder der Abwasser-Anschlußbogen an
einer Querstrebe (18) des Einbaurahmens (14) befestigt ist/sind, wobei der Abwasser-Anschlußbogen vorzugsweise schwenkbar gelagert
ist.
13. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das auf einer unteren Auflage (22) abgestützte oder an einer oberen Auflage eingehängte Behältnis (10) durch die jeweilige Auflage
(22) oder durch Zapfen und/oder dergleichen zentriert wird.
14. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß in die Befestigung (18) zwei Gewindestangen (48) eingeschraubt sind.
15. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einbaurahmen (14) zumindest teilweise aus Profil- und/oder Flachstahl, aus einem Kunstoffblock oder einem Kunststoffprofil
besteht.
16. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einbaurahmen (14) zumindest teilweise, vorzugsweise insgesamt galvanisch verzinkt oder in anderer Weise oberflächenbehandelt
ist, um ihn vor Korrosion zu schützen und um eine Farbgebung zu ermöglichen.
17. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (14) von dem an ihm abgestützten oder in
ihm aufgehängten Behältnis (10) akustisch entkoppelt ist.
18. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß als verstellbarer Standfuß (26) ein Teleskop-Doppelfuß mit einem unteren, am Raumboden befestigbaren, vorzugsweise mit mehreren
Langlöchern (28) versehenen Flachprofil (30) vorgesehen ist.
19. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis (10), ein Anschlußrohr (38), ein Abwasser-Anschlußbogen (40) und/oder ein dem Behältnis (10) zugeordneter
Wasseranschluß (56) zumindest teilweise und an Stellen einer Körperschallübertragung
im wesentlichen von einem Dämmaterial umschlossen sind.
20. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß Fliesenträger vorgesehen sind, durch die der montierte Einbaurahmen (14) bis auf die Öffnung (24) der Deckplatte (20), der Gewindestangen,
die Öffnung des Anschlußrohres (38) und/oder die Öffnung des Abwasser-Anschlußbogens (40) abdeckbär ist.
21. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (24) der Deckplatte (20) durch eine ein Betätigungselement
aufnehmende Abdeckung verschlossen ist.
22. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Deckplatte (20) mit Befestigungslaschen (54) versehen ist, über die eine ein Betätigungselement aufnehmende Abdeckung fixierbar
ist.
23. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einbaurahmen (14) eine untere Auflage (22), eine obere Auflage, und/oder eine Einhängevorrichtung umfaßt, auf und/oder
an der das rohrförmige Behältnis über vorzugsweise ein schallentkoppelndes Teil wie insbesondere ein Gummiprofil und/oder dergleichen
abgestützt ist.
24. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis (10) für ein Füllvolumen von 6 1 ausgelegt ist.
25. Spülsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß dieses bei ordnungsgemäßer Befüllung eine Energiehöhe von · etwa 50 cm aufweist.
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