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DE29803210U1 - Auszugsführung - Google Patents

Auszugsführung

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DE29803210U1
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rail
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DE29803210U
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Paul Hettich GmbH and Co KG
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Paul Hettich GmbH and Co KG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/16Shelves, racks or trays inside ovens; Supports therefor
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auszugsführung für Auszugteile wie z. B. Schubkästen eines Möbels, Gargutträger eines Backofens oder dergleichen, bestehend aus einer ortsfest montierbaren Führungsschiene und einer längs dieser Führungsschiene verschiebbar geführten und mit einem Auszugteil koppelbaren Laufschiene.
Auszugsführungen der gattungsgemäßen Art sind in vielerlei Ausführungsformen bekannt und werden für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche genutzt.
Als besonders komfortabel und hochwertig werden Auszugsführungen im allgemeinen dann angesehen, wenn der Verschiebevorgang der Laufschiene relativ zur Führungsschiene extrem leichtgängig ist. Insofern sind die Hersteller derartiger Auszugsführungen ständig darum bemüht, besonders leicht laufende Auszugsführungen zu verwirklichen.
Aufgrund der heute erreichbaren Leichtgängigkeit ist es dann häufig wieder erforderlich, derartige Auszugsführungen mit einer Einschubdämpfung und einer Ausrollsicherung auszustatten, d. h., daß derartige Auszugsführungen mit Mitteln ausgestattet werden, die beim Einschieben eines Auszugteiles kurz vor Erreichen der endgültigen
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD
23. Februar 1998
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Einschublage den leichtgängigen Lauf dämpfen, um ein zu hartes Anstoßen in der endgültigen Einschubposition zu verhindern. Entsprechende Einschubdämpfungen sind darüber hinaus auch gleichzeitig noch als Ausrollsicherung ausgebildet, d. h., daß die Laufschiene nach Überrollen oder Überfahren der Einschubdämpfung gegen selbständiges Ausfahren gesichert ist. Ein Beispiel hierfür ergibt sich aus der DE-OS 33 29 541.
Außerhalb des Bereiches der Einschubdämpfung und der Ausrollsicherung sind entsprechende Auszugsführungen aber im obigen Sinne extrem leichtgängig.
In der Praxis sind allerdings auch Anwendungsfälle für Auszugsführungen der gattungsgemäßen Art denkbar, bei denen die bislang erreichte Leichtgängigkeit unerwünscht und in Extremfällen sogar nicht akzeptabel ist.
Als Beispiel hierfür sei auf die Verwendung entsprechender Auszugsführungen für Gargutträger eines Backofens verwiesen. Ist z. B. ein Backofen mit einer nur geringen Neigung nach vorne aufgestellt, ist ein unerwünschtes, selbsttätiges Ausrollen des Gargutträgers nach dem Öffnen der Backofentür nicht völlig auszuschließen.
Grundsätzlich wäre es nun denkbar, für derartige Anwendungsfälle prinzipiell schwergängige Auszugsführungen zu schaffen, dies würde aber für den Hersteller von Auszugsführungen bedeuten, unterschiedliche Konstruktions- und Fertigungslinien für unterschiedliche Anwendungsfälle einrichten zu müssen.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine an sich sehr leichtgängige Auszugsführung der gattungsgemäßen Art mit einfachsten konstruktiven Mitteln so zu gestalten, daß ein konstantes Maß an Schwergängigkeit zwischen der Führungsschiene und der Laufschiene erzielt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an der Führungsschiene ein quer zur Laufrichtung der Laufschiene federndes Bremsteil festgelegt ist, welches an mindestens einer Flanke der Laufschiene anliegt.
Durch diese insbesondere in konstruktiver und fertigungstechnischer Hinsicht äußerst einfache und kostengünstige Maßnahme wird das gewünschte Ziel erreicht, einer an und für sich relativ leichtgängigen Auszugsführung eine für bestimmte Anwendungsfälle wünschenswerte Schwergängigkeit zu geben. Dabei können alle für auch gewollt leichtgängige Auszugsführungen benötigten Bauteile verwendet werden, so daß keine separate Fertigungslinie zu fahren ist.
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Erst bei der endgültigen Montage einer entsprechenden Auszugsführung ist zu entscheiden, ob die konstruktiv prinzipiell vorgegebene Leichtgängigkeit beibehalten oder für bestimmte Anwendungsfälle die angstrebte Dämpfung oder Schwergängigkeit gewünscht ist. Im letzteren Fall wird dann das federnde Bremsteil an der Führungsschiene festgelegt.
Selbstverständlich ist es auch denkbar, Auszugsführungen noch nachträglich mit entsprechenden Bremsteilen auszustatten.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
In den beigefügten Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, die im folgenden näher beschrieben werden.
Es zeigen:
Figur 1 eine stark schematisierte Seitenansicht einer Backofen-Seitenwand
mit mehreren Auszugsführungen für Gargutträger,
Figur 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles Il in Figur 1, wobei eine der Aus-
zugsführungen im Schnitt dargestellt ist,
Figur 3 das vordere Ende einer Auszugsführung, teilweise im Schnitt darge
stellt,
Figur 4 einen Teilschnitt nach der Linie IV-IV in Figur 3,
Figur 5 einen Schnitt durch das vordere Ende einer Führungsschiene der
Auszugsführung nach den Figuren 1-4,
Figur 6 eine Seitenansicht eines mit der Führungsschiene gemäß Figur 5
verbindbaren Bremsteiles,
Figur 7 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles VII in Figur 6, teilweise im
Schnitt dargestellt,
Figur 8 eine perspektivische Darstellung des Bremsteiles nach den Figuren 6
und 7 vor seiner endgültigen Montage,
Figur 9 eine im wesentlichen der Figur 7 entsprechende Darstellung eines
Bremsteiles einer Auszugsführung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
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Figur 10 eine im wesentlichen der Figur 3 entsprechende Darstellung des vor
deren Endbereiches einer Auszugsführung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Aus den Figuren 1 und 2 geht ein Anwendungsfall für Auszugsführungen 1 innerhalb eines nicht weiter dargestellten Backofens hervor, wobei in diesem Falle die Auszugsführungen 1 als Gargutträger dienen. Bei den Gargutträgern kann es sich beispielsweise um Roste oder Saftpfannen handeln.
Die Auszugsführungen 1 sind beispielsweise an vertikalen Montageschienen 2 auswechselbar festgelegt und können insoweit vollständig aus dem Backofen-Inneren herausgenommen und/oder in verschiedenen Höhenlagen zueinander eingesetzt werden.
Die Auszugsführungen 1 bestehen im wesentlichen aus einer Führungsschiene 3 und einer längs dieser Führungsschiene 3 verschiebbar geführten und mit einem (nicht dargestellten) Auszugteil koppelbaren Laufschiene 4.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei der Laufschiene 4 in an sich bekannter Weise um eine in Längsrichtung geschlitzte, rohrartige Außenschiene und bei der Führungsschiene 3 um eine mit einem Steg 5 in die Außenschiene hineinragenden Innenschiene, wobei an der freien Steglängskante 5a Laufrillen für in einem Käfig gehaltene Rollkörper 6 angeformt sind. An den Rollkörpern 6 ist andererseits die Außenschiene abgestützt. Durch diese bekannte Konstruktion wird eine vorzügliche Leichtgängigkeit der Auszugsführung 1 erreicht, wobei diese Leichtgängigkeit in dem beispielhaft angesprochenen Anwendungsfall durchaus unerwünscht ist.
Um diese Leichtgängigkeit herabzusetzen und den Auszugsführungen 1 eine entsprechende Schwergängigkeit zu geben, ist jeweils an der Führungsschiene 3 ein federndes Bremsteil 7 festgelegt, welches an mindestens einer Flanke 9 der Laufschiene 4 anliegt.
Durch dieses Bremsteil 7 wird - entsprechend der vorgegebenen Federkraft - eine Brems- oder Dämpfungswirkung erzielt, die die konstruktiv bedingte Leichtgängigkeit der Auszugsführung auf ein gewünschtes Maß herabsetzt.
Wie die Figuren 3-7 deutlich zeigen, besteht das Bremsglied 7 aus zwei Formteilen 7a, die miteinander verrastet und gegeneinander verschiebbar sind, sowie aus mindestens einer zwischen den beiden Formteilen 7a angeordneten Feder 8, durch welche die Formteile 7a gegeneinander aufgespreizt werden.
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Die vorzugsweise aus Kunststoff gefertigten Formteile 7a sind bevorzugt untereinander baugleich ausgebildet und wechselseitig mit einander gegenüberliegenden Führungsnuten 90 sowie darin eingreifende Führungsstegen 10 versehen, was besonders Figur 7 deutlich zeigt. Die Führungsstege 10 und/oder die die Führungsnuten 90 begrenzenden Seitenstege 11 sind mit Rastnasen 12 ausgestattet, welche nach dem Zusammendrücken der beiden Formteile 7a ein unerwünschtes Auseinanderfallen dieser beiden Formteile 7a verhindern. Zwischen den beiden Formteilen 7a ist eine im dargestellten Ausführungsbeispiel als aus Federdraht hergestellte Spiralfeder ausgebildete Feder 8 angeordnet, die auf Führungszapfen 13 der beiden Formteile 7a gelagert ist.
Das wie vorstehend beschrieben aufgebaute und fertig montierte Bremsteil 7 wird, was die Figuren 5 und 6 veranschaulichen, in einen Ausschnitt 14 im vorderen Endbereich der Führungsschiene 3 eingesetzt und dort festgelegt. Wie die Figuren 3 und 4 zeigen, übergreift das Bremsteil 7 die vordere Stirnkante 15 der Führungsschiene 3, so daß der über die vordere Stirnkante 15 hinausragende und vorzugsweise gewölbte Bereich 16 des Bremsteiles 7 als Dämpfungselement genutzt werden kann, welches mit einer auf das vordere Ende der Laufschiene 4 aufgeschobene Abschlußkappe 17 zusammenwirkt.
In Figur 9 ist ein Bremsteil 7 gezeigt, dessen wesentlicher Aufbau dem vorstehend beschriebenen Bremsteil entspricht.
Abweichend beim Bremsteil 7 nach der Figur 9 ist, daß die beiden Formteile 7a über ein Filmscharnier 7b unverlierbar miteinander verbunden sind und somit die für die Bildung eines Bremsteiles 7 benötigten Formteile 7a ständig paarweise zur Verfügung stehen. An der dem Filmscharnier 7b gegenüberliegenden Seite sind die Formteile 7a mit gegenseitig miteinander verrasteten Stegen 7c ausgestattet.
Es sei an dieser Stelle darauf higewiesen, daß statt einer separaten Feder 8 das Auseinanderspreizen der zusammengefügten Formteile 7a auch durch an eines oder an beide Formteile 7a angeformte Schenkelfedern erreicht werden kann.
Figur 10 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem ein Bremsteil 70 verwendet ist, welches im wesentlichen einen winkligen Querschnitt aufweist und einen ersten, etwa parallel zur Laufrichtung der Laufschiene 4 angeordneten Schenkel 71 sowie einen demgegenüber rechtwinklig sich erstreckenden zweiten Schenkel 72 aufweist. Der über die vordere Stirnkante 15 der Führungsschiene 3 hinausragende, etwa lotrecht zur Laufschienenlängsachse gerichtete Schenkel 72 steht unter der
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Einwirkung einer Feder 80, die sich mit ihrem anderen Ende an der vorderen Stirnkante 15 der Führungsschiene 3 abstützt.
Der mit dem Bezugszeichen 71 bezeichnete Schenkel des Bremsteiles 70 ragt mit einer abgerundeten Verdickung 73 in einen Ausschnitt 14 der Führungsschiene 3 und ist insoweit gegenüber der Führungsschiene 3 festgelegt. Der etwa parallel zur Laufrichtung der Laufschiene 4 verlaufende Schenkel 71 des Bremsteiles 70 ist mit einem Bremsnocken 74 ausgestattet, der durch die Feder 80 an die obere Flanke 75 der Laufschiene 4 angedrückt ist.
Auch beim Ausführungsbeispiel nach Figur 10 wird eine dauernde Bremswirkung zwischen Führungsschiene 3 und Laufschiene 4 herbeigeführt, wobei diese Bremswirkung weitestgehend abhängig ist von der Anpreßkraft der Feder 80.
Der über die vordere Stirnkante 15 der Führungsschiene 3 hinaus vorstehende Schenkel 72 des Bremsteiles 70 fungiert wieder als Dämpfungsglied im Zusammenwirken mit der vorderen Abschlußkappe 17 der Laufschiene 4.
Wird eine erfindungsgemäße Auszugsführung im Bereich eines Backofens verwendet, sollten selbstverständlich nur solche Materialien - auch und insbesondere für das Bremsteil - verwendet werden, die besonders hitzebeständig und gegen Dämpfe unempfindlich sind.
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Claims (11)

  1. ti· i**i I»·»
    6/1 PATENTANWÄLTE
    DR. O. LOESENBECK (1931-1980)
    DIPL-ING. A. STRACKE
    DIPL-ING. K.-0. LOESENBECK
    Vertreter beim Europäischen Patentamt
    Paul Hettich GmbH & Co.
    Vahrenkampstraße 2-4 Jöllenbecker Straße 164
    D-33613 Bielefeld
    32278 Kirchlengern
    Schutzansprüche
    1. Auszugsführung für Auszugteile wie z. B. Schubkästen eines Möbels, Gargutträger eines Backofens oder dergleichen, bestehend aus einer ortsfest montierbaren Führungsschiene und einer längs dieser Führungsschiene verschiebbar geführten und mit einem Auszugteil koppelbaren Laufschiene, dadurch gekennzeichnet, daß an der Führungsschiene (3) ein quer zur Laufrichtung der Laufschiene (4) federndes Bremsteil (7, 70) festgelegt ist, welches an mindestens einer Flanke (9, 75) der Laufschiene (4) anliegt.
  2. 2. Auszugsführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bremsteil (7) an zwei einander gegenüberliegenden Flanken (9) der Laufschiene (4) anliegt.
  3. 3. Auszugsführung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Bremsteil (7, 70) im vorderen Stirnseitenbereich der Führungsschiene (3) festgelegt ist.
  4. 4. Auszugsführung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bremsteil (7, 70) mit einem über die vordere Stirnkante (15) der Führungsschiene (3) hinaus vorstehenden Dämpfungselement (16, 72) ausgestattet ist.
  5. 5. Auszugsführung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bremsteil (7) aus zwei miteinander
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    verrasteten und gegeneinander verschiebbaren Formteilen (7a) aus Kunststoff und mindestens einer zwischen den beiden Formteilen (7a) angeordneten, die Formteile (7a) auseinanderspreizenden Feder (8) besteht.
  6. 6. Auszugsführung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (8) eine aus Federdraht hergestellte Spiralfeder ist.
  7. 7. Auszugsführung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einem Formteil (7a) eine auf das andere Formteil (7a) einwirkende Schenkelfeder angeformt ist.
  8. 8. Auszugsführung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Formteile (7a) untereinander baugleich sind.
  9. 9. Auszugsführung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Formteile (7a) über ein Filmscharnier (7b) miteinander verbunden sind.
  10. 10. Auszugsführung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bremsteil (70) einen etwa parallel zur Laufrichtung der Laufschiene (4) sich erstreckenden ersten Schenkel (71) mit einem an einer Flanke (75) der Laufschiene (4) anliegenden Bremsnocken (74) und einen über die vordere Stirnkante (15) der Führungsschiene (3) vorstehenden, etwa rechtwinklig zur Laufrichtung der Laufschiene (4) sich erstreckenden zweiten Schenkel (72) aufweist, wobei der zweite Schenkel (72) unter der Einwirkung einer Feder (80) steht, die andererseits an der vorderen Stirnkante (15) der Führungsschiene (3) abgestützt ist.
  11. 11. Auszugsführung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1-10, wobei in ansich bekannter Weise die Laufschiene (4) aus einer in Längsrichtung geschlitzten, rohrartigen Außenschiene und die Führungsschiene (3) als mit einem Steg (5) in die Außenschiene (4) hineinragenden Innenschiene mit an der freien Steglängskante angeformten Führungsrillen (5a) für in einem Käfig gehaltenen Rollkörper (6), die sich andererseits an der Außenschiene (4) abstützen, bestehen, dadurch gekennzeichnet, daß das Bremsteil (7, 70) in einem Ausschnitt (14) der mit den Führungsrillen (5a) ausgestatteten Steglängskante der Führungsschiene
    (3) festgelegt ist.
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