DE29803775U1 - Schußwaffenschaft - Google Patents
SchußwaffenschaftInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS
Dipl.-Ing. H. Leinweber (i9?6t)
DipUlng. Heinz Zimmermann
Dipl.-Ing. A, Gf. &ngr;. Wengersky
Dipl.-Phys. Dr. Jürgen Kraus
Dipl.-Ing. Thomas Busch
Dipl.-Phys. Dr. Klaus Seranski
DipUlng. Heinz Zimmermann
Dipl.-Ing. A, Gf. &ngr;. Wengersky
Dipl.-Phys. Dr. Jürgen Kraus
Dipl.-Ing. Thomas Busch
Dipl.-Phys. Dr. Klaus Seranski
Rosental 7
D-80331 München
TEL +49-89-231124-0
FAX+49-89-231124-11
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den 04.03.1998 ksar
Unser Zeichen
J. G. Anschütz GmbH
Daimlerstr. 12, 89079 Ulm
Daimlerstr. 12, 89079 Ulm
Die Erfindung betrifft einen Schußwaffenschaft mit einem
Schafthauptteil und mindestens einem über einen Träger daran festgelegten und um eine quer oder parallel zur Schußrichtung
verlaufende Schwenkachse schwenkbaren zusätzlichen Schaftelement, wie etwa einer Schaftbacke oder einer Schaftkappe, einen
Träger für einen derartigen Schußwaffenschaft sowie eine mit einem derartigen Schußwaffenschaft versehene Schußwaffe.
Schußwaffenschäfte der eingangs angegebenen Art werden insbesondere bei Wettkampfwaffen, wie etwa Sportgewehre, zur
Anpassung der Schaftform an die anatomischen Verhältnisse des Schützen bzw. zur Anpassung der Schaftform an die Verhältnisse
bei verschiedenen Anschlagstellungen (liegend, kniend und stehend)
eingesetzt.
• ··
Bei einem aus der DE 44 43 984 Al bekannten Schußwaffenschaft
ist die Schaftkappe mit einem die Seitenflächen des
... . . Schafthauptteils übergreifenden Träger und zwei den Träger sowie
das Schafthauptteil durchsetzenden Schrauben an dem Schafthauptteil befestigt. Dabei ist eine der zur Befestigung
des Schaftkappenträgers dienenden Schrauben in einem Langloch des Schaftkappenträgers aufgenommen. Das Langloch ist dabei so
angeordnet, daß der Schaftkappenträger zusammen mit der Schaftkappe um die eine quer zur Schußrichtung und in der Anschlagstellung
etwa waagerecht verlaufende Schwenkachse bildende, nicht in dem Langloch aufgenommene Schraube geschwenkt
werden kann. Im praktischen Einsatz hat es sich gezeigt, daß mit dem bekannten Schußwaffenschaft keine zufriedenstellende
Anpassung der Schaftform an die anatomischen Verhältnisse des Schützen und die bei den verschiedenen Anschlagstellungen vorherrschenden
Verhältnisse erreicht werden kann.
Dieser Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schußwaffenschaft der eingangs angegebenen Art bereitzustellen,
dessen Form in zufriedenstellender Weise an die vorherrschenden Verhältnisse, insbesondere an die anatomischen Gegebenheiten
des Schützen und die Erfordernisse bei den verschiedenen
Anschlagstellungen angepaßt werden kann, sowie einen Träger für einen derartigen Schußwaffenschaft und eine damit
versehene Schußwaffen anzugeben.
Hinsichtlich des Schußwaffenschaftes wird diese Aufgabe
durch eine Weiterbildung des bekannten Schußwaffenschaftes ge-0
löst, die im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß die Schwenkachse außerhalb des Schafthauptkörpers verläuft. Diese
Lösung beruht auf der Erkenntnis, daß die mangelhaften Anpassungseigenschaften des bekannten Schußwaffenschaftes in erster
Linie darauf zurückzuführen sind, daß jede Schwenkbewegung der Schaftkappe von einer Verschiebung derselben längs einer quer
zur Schwenkachse verlaufenden Richtung begleitet wird, weil jede Schwenkbewegung über einen verhältnismäßig langen
Schwenkhebel in Form des die Seitenflächen des Schafthaupt-
_, teils übergreifenden Trägers vermittelt wird. Durch die erfin-
&tgr; dungsgemäße· Verlagerung der Schwenkachse: an einen außerhalb
des Schafthauptteils liegenden Ort wird dagegen eine Entkopplung der Schwenkbewegung von Verschiebungen quer zur Schwenkachse
ermöglicht, weil eine Schwenkbewegung um eine außerhalb des Schafthauptkörpers verlaufende Schwenkachse über einen
sehr kurzen Schwenkhebel oder sogar ohne jeden Schwenkhebel vermittelt werden kann.
Zur weiteren Anpassung der Schaftform an die jeweils vorherrschenden
Verhältnisse hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn mindestens eines der zusätzlichen Schaftelemente
bezüglich dem Schafthauptteil in einer quer zur Schwenkachse verlaufenden Richtung linear verschiebbar ist. Ein zusätzliches
Schaftelement in Form einer Schaftkappe ist dabei zweckmäßigerweise parallel zur Schußrichtung linear verschieb-0
bar, während ein zusätzliches Schaftelement in Form einer Schaftbacke zweckmäßigerweise in einer senkrecht zur
Schußrichtung und in der Anschlagstellung etwa vertikal verlaufenden Richtung verschiebbar ist. Zusätzlich kann aber auch
vorgesehen sein, daß die Schaftkappe ebenfalls vertikal verschiebbar ist und die Schaftbacke auch noch horizontal in
einer quer zur Schwenkachse verlaufenden Richtung verschoben werden kann. Jedenfalls ist es besonders vorteilhaft, wenn das
zusätzliche Schaftelement in mindestens zwei, vorzugsweise jeder Schwenk- und/oder Verschiebungsstellung bezüglich dem
Schafthauptteil feststellbar ist, um so die einzelnen durch Verstellung der zusätzlichen Schaftelemente eingestellten
Schaftformen während des Wettkampfs sicher beizubehalten.
In baulicher Hinsicht hat es sich als besonders vorteilhaft
erwiesen, wenn der Träger mindestens ein, vorzugsweise
* I&idiagr;·&idigr;» « · · j » »»j j j
«a
säulen- bzw. leistenförmiges Verbindungselement aufweist, das
einerseits über ein eine Schwenkbewegung um die Schwenkachse erlaubendes Gelenk an das zusätzliche Schaftelement gekoppelt
und andererseits an dem Schafthauptteil festlegbar ist. Zur
:. Vereinfachung weiterer Veränderungen der Schaftform hat es
sich dabei als besonders günstig herausgestellt, wenn das Verbindungselement über das Gelenk mit einer an dem zusätzlichen
Schaftelement festlegbaren Trägerplatte verbunden ist. Bei dieser Anordnung kann das zusätzliche Schaftelement ohne Beeinflussung
der durch das Gelenk ermöglichten Schwenkbewegung auch noch bezüglich der Trägerplatte linear verschoben
und/oder um eine quer zur Schwenkachse verlaufende Kippachse verkippt werden. Dazu ist die Trägerplatte vorzugsweise mit
mindestens einem der Festlegung des zusätzlichen Schaftelementes dienenden Langloch versehen, das eine lineare Verschiebung
des Schaftelementes bezüglich der Trägerplatte ermöglicht. Ferner kann die Trägerplatte auch noch mit einer konvex oder
konkav gewölbten Anlagefläche versehen sein, die zusammenwirkend mit einer dazu komplementären Gegenfläche des Schaftele-
20. mentes eine Kippbewegung des zusätzlichen Schaftelementes um
die quer zur Schwenkachse verlaufende Kippachse ermöglicht.
Eine weitere von der Schwenkbewegung weitgehend unabhängige Formänderung des erfindungsgemäßen Schußwaffenschaftes
wird ermöglicht, wenn das Verbindungselement in einer quer zur Schwenkachse verlaufenden Verschiebungsrichtung bezüglich dem
Schafthauptteil linear verschiebbar ist. Dabei kann eine unerwünschte
Drehung des Schafthauptteils um die Längsachse des Verbindungselementes ohne nennenswerte Beeinträchtigung der
0 Schwenkmöglichkeiten um die Schwenkachse und der Verschiebungsmöglichkeiten in der Verschiebungsrichtung besonders zuverlässig
verhindert werden, wenn der Träger mindestens zwei vorzugsweise etwa parallel zueinander verlaufende Verbindungselemente
aufweist, von denen jedes einerseits über ein Gelenk an das zusätzliche Schaftelement gekoppelt und andererseits an
dem Schafthauptteil festlegbar ist. Die Schwenkbewegung um die
Schwenkachse wird dabei besonders einfach ermöglicht, wenn die Verbindungselemente unabhängig voneinander bezüglich dem
... Schafthauptteil. linear.verschiebbar sind. Wenn der Abstand der
" parallel zueinander verlaufenden Verbindungselemente dabei
konstant gehalten wird, kann die Änderung des Abstandes zwischen den Gelenkachsen der zur Kopplung der einzelnen Verbindungselemente
an das zusätzliche Schaftelement dienenden Gelenke bei einer linearen Verschiebung nur eines dieser
Verbindungselemente von einem der Gelenke aufgenommen werden, das zwei Gelenkteile aufweist, von denen eines mit einem sich
parallel zur Schwenkachse erstreckenden Gelenkbolzen und das andere mit einem von dem Gelenkbolzen durchsetzten, sich quer
zur Verschiebungsrichtung erstreckenden Langloch versehen ist.
Die Anpassung der Form des erfindungsgemäßen Schußwaffenschaftes
an die Wettkampfverhaltnisse wird vereinfacht, wenn mindestens ein Verbindungselement mit einem dessen lineare
Verschiebung in mindestens einer Richtung begrenzenden, vorzugsweise bezüglich dem Verbindungselement verschiebbaren Anschlagelement
versehen ist. Mit Hilfe eines derartigen Anschlagelementes kann auch nach Lösen der Feststellung des zusätzlichen
Schaftelementes eine voreingestellte Schaftform einfach reproduziert werden.
In baulicher Hinsicht hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn mindestens ein Verbindungselement mit
einer Profilierung versehen ist, die in formschlüssigem Eingriff mit einem zur Bewirkung der linearen Verschiebung betä-0
tigbaren Betätigungselement steht. Dazu kann das Verbindungselement
zumindest teilweise in Form einer Gewindestange gebildet sein, auf die ein Betätigungselement in Form einer Mutter
aufgeschraubt ist. Diese Mutter kann gleichzeitig als Anschlagelement eingesetzt werden, mit dem die lineare Verschie-5
bung des Verbingungselementes begrenzt wird. Dazu hat es sich
als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn die auf die Gewindestange aufgeschraubte Mutter besonders schwergängig und/oder
selbstsichernd ist.
-·_■ Wenn das Verbindungselement zumindest teilweise -in Form
einer Zahn- oder Gewindestange gebildet ist kann als Betätigungselement auch ein die Zahn- bzw. Gewindestange kämmendes
und um eine quer zur Verschiebungsrichtung verlaufende, bezüglich dem Schafthauptteil festliegende Drehachse drehbares
Zahnrad eingesetzt werden.
Das zusätzliche Schaftelement kann besonders einfach in
den einzelnen Schwenk- und/oder Verschiebungsstellungen gehalten werden, wenn mindestens eines der Verbindungselemente mit
einer Klemmeinrichtung lösbar bezüglich dem Schafthauptteil feststellbar ist. Eine zu diesem Zweck einsetzbare Klemmeinrichtung
weist vorteilhafterweise einen zur Führung der linearen Verschiebung des Verbindungslementes dienenden Führungskörper
und einen das Verbindungslement gegen diesen Führungs-0 körper drängenden Klemmkörper auf. Zur Vermeidung einer Beschädigung
eines in Form einer Zahnstange oder Gewindestange gebildeten Verbindungselementteils sind die Zahnspitzen bzw.
die Spitzen der Gewindestege zweckmäßigerweise abgeflacht.
In baulicher Hinsicht hat es sich als zweckmäßig erwiesen,
wenn die Klemmeinrichtung mindestens eine den Führungskörper oder den Klemmkörper durchsetzende und in einer Gewindebohrung
des Klemmkörpers bzw. des Führungskörpers aufgenommene Klemmschraube aufweist, deren Kopf vorzugsweise zumindest
teilweise freiliegt. Zur Vermeidung unnötig vieler Bauteile können der Führungskörper und der Klemmkörper einstückig gebildet
sein. Zur Vermeidung einer unnötigen Erhöhung des Gesamtvolumens eines erfindungsgemäßen Schußwaffenschaftes kann
mindestens eines der Verbindungselemente zumindest teilweise in einer im Schafthauptkörper gebildeten Ausnehmung aufgenom-
men sein. Zur Reproduktion voreingestellter Schaftformen hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn mindestens
eines der Verbindungselemente mit einer sich längs der Verschiebungsrichtung erstreckenden. Skala, versehen ist, die bei
einer linearen Verschiebung bezüglich dem Schafthauptkörper verschoben wird und von außen sichtbar ist.
Wie der vorstehenden Erläuterung eines erfindüngsgemäßen
Schußwaffenschaftes zu entnehmen ist, ist ein erfindungsgemäßer Träger für einen derartigen Schußwaffenschaft im wesentlichen
dadurch gekennzeichnet, daß er mindestens zwei einerseits an einem Schafthauptteil festlegbare und andererseits
gelenkig an ein zusätzliches Schaftelement koppelbare, vorzugsweise
etwa parallel zueinander verlaufende Verbindungselemente aufweist, wobei die gelenkige Kopplung der Verbindungselemente
an das zusätzliche Schaftelement über eine an dem zusätzlichen
Schaftelement festlegbare Trägerplatte und die Feststellung des zusätzlichen Schaftelementes bezüglich dem
Schafthauptteil mit einer an dem Schafthauptteil festlegbaren 0 Klemmeinrichtung erfolgen kann.
Nachstehend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die
Zeichnung, auf die hinsichtlich aller erfindungswesentlichen
und in der Beschreibung nicht näher herausgestellten Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird, erläutert. In der Zeichnung
zeigt:
Fig. 1 eine Unteransicht eines Trägers für einen erfindungsgemäßen
Schußwaffenschaft gemäß einer ersten
0 Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Trägers nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Träger nach Fig. 1,
35
35
Fig. 4 eine Seitenansicht eines zwei Träger nach Fig. 1 aufweisenden Schußwaffenschaftes,
Fig. .5 eine Ansicht des .Schußwaffenschaftes nach Fig. 4
von hinten, · - "' " ■ ' . - ■ * ·
Fig. 6 Unteransicht eines Trägers für einen erfindungsgemäßen Schußwaffenschaft gemäß einer zweiten
Ausführungsform der Erfindung,
10
10
Fig. 7 eine Seitenansicht des Trägers nach Fig. 6 und
Fig. 8 eine Ansicht des Trägers nach Fig. 6 von hinten.
Der in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Träger für einen erfindungsgemäßen
Schußwaffenschaft ist sowohl zum Festlegen einer Schaftkappe als auch zum Festlegen einer Schaftbacke an
das Schafthauptteil eines Schußwaffenschaftes gedacht. Dieser Träger weist im wesentlichen eine Trägerplatte 20, zwei gelenkig
damit verbundene Verbindungselemente 3 0 und 4 0 in Form von Gewindestangen und eine von den Gewindestangen 3 0 und 40
durchsetzte Klemmeinrichtung 50 auf. Die Trägerplatte 2 0 ist mit Gewindebohrungen 26 und Schlitzen 28 versehen, die zur
Festlegung einer Schaftkappe bzw. Schaftbacke dienen. Dabei wird mit den Schlitzen 28 eine variable Positionierung und Befestigung
von Schaftkappen und Schaftbacken mit T-Muttern und Schrauben ermöglicht, während die Gewindebohrungen 2 6 eine
fixe Positionierung von Schaftbacken bzw. -kappen ermöglichen.
An der Unterseite der Trägerplatte 20 sind Ansätze 22 und 2 4 angeordnet, die in am oberen Ende der Gewindestangen 3 0 und
40 vorgesehene Schlitze eingreifen. Sowohl die Ansätze 22 und 24 als auch die oberen Enden der Gewindestangen 3 0 und 40 sind
mit Ausnehmungen versehen, die von Gelenkbolzen der gelenkigen Verbindungen zwischen den Gewindestangen 3 0 und 4 0 einerseits
und der Trägerplatte 20 andererseits bildenden Schrauben 32
und 42 durchsetzt werden. Dabei ist die in dem Ansatz 22 gebildete Ausnehmung in Form eines sich quer zur Längsachse der
Gewindestange 30 erstreckenden Langlochs 23 gebildet. Auf . diese Weise kann die Trägerplatte 20 durch lineare Verschiebung
der Gewindestange 3 0 bezüglich der Gewindestange 4 0 unter Beibehaltung des Abstandes zwischen den Gewindestangen um die
Schraube 42 geschwenkt werden. Die Länge des Langlochs 23 ist dabei so dimensioniert, daß die Trägerplatte 2 0 ausgehend von
der in Fig. 2 dargestellten Stellung um etwa 15 ° nach oben und nach unten verschwenkt werden kann. Die lineare Verschiebung
der Gewindestangen 3 0 und 4 0 wird durch darauf aufgeschraubte, selbstsichernde Anschlagmuttern 34 und 44 begrenzt,
die in der Anschlagstellung an der von den Gewindestangen 3 0 und 40 durchsetzten Klemmeinrichtung anliegen.
Die Klemmeinrichtung 50 besteht im wesentlichen aus einem von den Gewindestangen 3 0 und 40 durchsetzte Ausnehmungen aufweisenden
Führungskörper 54 und zwei sich ausgehend von dem Führungskörper 54 aufeinander zu erstreckenden Klemmkörpern
56. Mit den einzelnen Klemmkörpern 56 kann jeweils eine der Gewindestangen 3 0 und 40 gegen den Führungskörper 54 gedrängt
und so fixiert werden. Dazu ist die Klemmeinrichtung 50 mit zwei den Führungskörper 54 durchsetzenden Schrauben 58 versehen,
von denen jede in jeweils eine Gewindebohrung eines der Klemmkörper 56 eingreift. Durch Anziehen der drehbar in dem
Führungskörper 54 gelagerten Klemmschrauben 58 können die Gewindestangen 30 und 40 in dem Führungskörper 54 fixiert werden.
Dazu sind die Klemmschrauben 58 mit freiliegendem In-0 nensechskantkopfen versehen. Nach Lösen der Klemmschrauben 58
können die Gewindestangen 3 0 und 4 0 in dem Führungskörper 5 4 linear verschöben werden, wobei die Anschlagmuttern 34 und 44
einen Anschlag für diese lineare Verschiebung bilden. Zur Vermeidung einer Beschädigung der Gewindestangen 3 0 und 40 unter
Einwirkung der durch die Klemmschrauben 58 vermittelten Klemm-
kraft sirid deren Gewinde durch Gewindestege mit abgeflachten Spitzen, d. h. in Form von Trapezgewinden gebildet.
Der Führungskörper 54 ist von insgesamt. 3 Bohrungen 52
.5 !durchsetzt, in die zur Festlegung des Führungskörper 54 und
damit des gesamten Trägers 10 an einem Schafthauptteil dienende Schrauben eingesetzt werden können.
In den Fig. 4 und 5 ist ein mit zwei Trägern nach den Fig. 1 bis 3 versehener Schafthauptteil dargestellt. Der an
der Rückseite des Schafthauptteils 60 angeordnete Träger 10 dient dabei zur Festlegung einer Schaftkappe am Schafthauptteil
60, während der auf der Oberseite des Schafthauptteils 60
angeordnete Träger 10' zur Festlegung einer Schaftbacke dient. Wie besonders deutlich in Fig. 4 zu erkennen ist, sind die Gewindestangen
30, 40, 30' und 40' der Träger 10 und 10' in im
Schafthauptteil 60 gebildeten Bohrungen 62, 64, 62' und 64'
aufgenommen. Durch eine lineare Verschiebung der Gewindestangen 30 und 40 in den Bohrungen 62 und 64 kann die Schaftkappe
parallel zur Schußrichtung verschoben werden. Gleichzeitig kann durch lineare Verschiebung nur einer der Gewindestangen
3 0 und 4 0 und gleichzeitiger Fixierung der anderen Gewindestange eine Schwenkbewegung der Trägerplatte 2 0 und einer
daran befestigten Schaftkappe um eine senkrecht zur Schußrich-5 tung verlaufende, durch die Schraube 3 2 bzw. die Schraube 4 2
gebildete Schwenkachse erfolgen. Dazu wird zunächst die entsprechende Klemmschraube 58 des mit in den Bohrungen 52 aufgenommenen
Schrauben 51 am Schafthauptkörper 60 befestigten Führungskörpers 54 gelöst und dann die gewünschte Verschiebung
0 der Gewindestange vorgenommen. Mit den Anschlagmuttern 34 und 44 kann dabei sichergestellt werden, daß eine zuvor festgelegte
Voreinstellung auch nach Lösen der Klemmschrauben 58 reproduziert werden kann.
In ähnlicher Weise ist auch die Trägerplatte 20· des Trägers
10' und damit auch eine daran befestigte Schaftbacke
durch vertikales Verschieben der Zahnstangen 30' und 40' in
den Bohrungen 62' und 64' vertikal verschiebbar und um eine
5. senkrecht . zur Schußrichtung, verlaufende Schwenkachse " verschwenkbar
.
Der in den Fig. 6 bis 8 dargestellte Träger für einen erfindungsgemäßen
Schußwaffenschaft ist ebenfalls sowohl zum
Festlegen einer Schaftbacke als auch zum Festlegen einer Schaftkappe an ein Schafthauptteil gedacht. Diese Ausführungsform
unterscheidet sich im wesentlichen dadurch von der anhand der Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform, daß anstelle
von Verbindungselementen in Form von Gewindestangen Verbindungselemente in Form von mit Zahnungen 131 und 141 versehenen
Zahnstangen 13 0 und 140 eingesetzt werden.
Diese Zahnstangen 130 und 140 sind gelenkig mit einer Trägerplatte 12 0 verbunden. Dazu ist die Trägerplatte 12 0 mit
zwei nach unten weisenden Ansätzen 122 und 124 versehen, die jeweils von einer Ausnehmung durchsetzt sind. In diese Ausnehmungen
sind die Zahnstangen 130 und 140 an ihren oberen Enden durchsetzende Schrauben 132 und 142 eingesetzt, die an der
entsprechenden Zahnstange 130 bzw. 140 in je einem Muttergewinde aufgenommen werden. Die auf die Schraube 132 aufgesetzte
Mutter ist in Fig. 8 mit dem Bezugszeichen 13 2 bezeichnet. Zur Ermöglichung einer Schwenkbewegung der Trägerplatte 120 ist
die in dem Ansatz 12 2 gebildete Ausnehmung in Form eines sich quer zur Längsachse der Zahnstange 13 0 erstreckenden Langlochs
123 verwirklicht. Die Zahnstangen 13 0 und 140 durchdringen einen Führungskörper 154 einer an einem Schafthauptteil eines
Schußwaffenschaftes festlegbaren Klemmeinrichtung 150. Zur
Festlegung an dem Schafthauptteil ist der Führungskörper 154 von zur Aufnahme von Befestigungsschrauben gedachten Ausnehmungen
152 durchsetzt.
In dem Führungskörper 154 sind ferner um parallel zu den
Schrauben 132 und 142 verlaufende Drehachsen drehbar gelagerte Zahnräder .13.4 und 144 aufgenommen, die die Zahnungen 131 und
- 141 der Zähnstangen 13 0 und 140 kämmen. Jedes dieser Zahnräder:
134 und 144 ist mit einem freiliegenden Innensechskant 134a bzw. 144a versehen, in den ein entsprechendes Werkzeug eingesetzt
werden kann. Durch Drehen der Zahnräder 134 und 144 können die Zahnstangen 130 und 140 linear im Führungskörper 154
verschoben werden. Dadurch kann einerseits eine lineare Verschiebung der Trägerplatte 120 und eines daran befestigten
Schaftelementes bezüglich dem Führungskörper 154 und andererseits eine Schwenkbewegung um eine der Schrauben 13 2 und 142
bewirkt werden. Das Langloch 123 im Ansatz 122 ist auch bei dieser Ausführungsform der Erfindung so ausgelegt, daß die
Trägerplatte 12 0 ausgehend von der in Fig. 7 dargestellten waagerechten Stellung um jeweils 15 ° nach oben und nach unten
verschwenkt werden kann. Zur Fixierung der Zahnstangen 130 und
14 0 in einer durch Drehen der Zahnräder 134 und 144 erreichten 0 Stellung ist die Klemmeinrichtung mit einer an den Zahnstangen
anlegbaren Pratze 156 versehen. In der Pratze ist eine Klemmschraube 158 aufgenommen, die in eine Gewindebohrung des Führungskörpers
154 eingesetzt ist. Durch Anziehen der Klemmschraube 158 können die Gewindestangen 13 0 und 140 gegen den
Führungskörper 154 gedrängt und so fixiert werden. Eine Vorfixierung
kann erreicht werden, wenn die Zahnräder 13 4 und 14 4 schwergängig in dem Führungskörper 154 gelagert sind. Eine
weiter Fixierung der Trägerplatte 12 0 kann durch Anziehen der Schrauben 13 2 und 14 2 erreicht werden. Zur Vereinfachung der
Reproduktion einzelner Positionen der Trägerplatte 120 sind die Zahnstangen 130 und 140 mit von außen sichtbaren Skalen
14 0 versehen.
Die Erfindung ist nicht auf die anhand der Zeichnung erläuterten
Ausführungsformen beschränkt. Vielmehr ist auch
daran gedacht, die Verbindungselemente direkt an die Schaftelemente
zu koppeln. Ferner können auch Verbindungselemente mit unterschiedlichen Querschnittformen beispielsweise Verbindungselemente
mit dreieckigem Querschnitt zum Einsatz kommen. Daneben^ können anstelle der in der Zeichnung dargestellten
Trägerplatten mit ebenen Oberflächen auch Trägerplatten mit konkav oder konvex gewölbten Oberflächen benutzt werden, mit
denen zusammenwirkend mit komplementär gebildeten Anlageflächen der Schaftelemente eine Kippbewegung der Schaftelemente
um eine senkrecht zu den Schwenkachsen verlaufende Kippachse ermöglicht wird. Diese Kippachse kann bei der Befestigung von
Schaftbacken etwa in Schußrichtung verlaufen.
Claims (24)
1. Schußwaffenschaft mit einem Schafthauptteil (60) und mindestens
einem über einen Träger (10; 110) daran festgelegten und um eine, quer oder parallel zur Schußrichtung verlaufende
Schwenkachse schwenkbarem zusätzlichen Schaftelement, wie etwa einer Schaftbacke oder einer Schaftkappe, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse außerhalb des Schafthauptkörpers (60) verläuft.
10
10
2. Schußwaffenschaft nach Anspruch I7 dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein zusätzliches Schaftelement bezüglich dem Schafthauptteil (60) in einer quer zur Schwenkachse verlaufenden
Verschiebungsrichtung linear verschiebbar ist.
3. Schußwaffenschaft nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das zusätzliche Schaftelement in mindestens zwei, vorzugsweise jeder Schwenk- und/oder Verschiebungsstellung
bezüglich dem Schafthauptteil (60) lösbar feststellbar ist.
4. Schußwaffenschaft nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (10; 110) mindestens ein, vorzugsweise säulen- bzw. leistenförmiges Verbindungselement
(30, 40; 130, 140) aufweist, das einerseits über ein eine Schwenkbewegung um die Schwenkachse erlaubendes Gelenk
an das zusätzliche Schaftelement gekoppelt und andererseits an dem Schafthauptteil (60) festlegbar ist.
5. Schußwaffenschaft nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungselement (30, 4 0; 13 0, 14 0) über das Gelenk mit einer an dem zusätzlichen Schaftelement festlegbaren
Trägerplatte (20; 120) verbunden ist.
6. Schußwaffenschaft nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das zusätzliche Schafteleinent bezüglich der Trägerplatte
(20; 120) linear verschiebbar und/oder um eine quer zur Schwenkachse verlaufende Kippachse verkippbar ist.
7. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (3 0, 4 0; 13 0, 140) in der Verschiebungsrichtung bezüglich dem Schafthauptteil
(60) linear verschiebbar ist.
8. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (10; 110) mindestens zwei vorzugsweise etwa parallel zueinander verlaufende Verbindungselemente
(30, 40; 130, 14 0) aufweist, von denen jedes einerseits über ein Gelenk an das zusätzliche Schaftelement gekoppelt
und andererseits an dem Schafthauptteil (60) festlegbar ist.
9. Schußwaffenschaft nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungselemente (30, 40; 130, 140) unabhängig
voneinander bezüglich dem Schafthauptteil (60) linear verschiebbar sind.
10. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eines der Gelenke zwei Gelenkteile (22, 32) aufweist, von denen eines mit einem sich
parallel zur Schwenkachse erstreckenden Gelenkbolzen (32) und das andere mit einem von dem Gelenkbolzen durchsetzten, sich
quer zur Verschiebungsrichtung erstreckenden Langloch (23; 123) versehen ist.
11. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement (30, 40) mit einem dessen lineare Verschiebung in mindestens
einer Richtung begrenzenden vorzugsweise bezüglich dem Verbin-
dungselement einstellbaren Anschlagelement (34, 44) versehen
ist.
12. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 11, da-
:: durch gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement
(30, 40; 130, 140) mit einer Profilierung versehen ist, die in
formschlüssigem Eingriff mit einem zur Bewirkung der linearen Verschiebung betätigbaren Betätigungselement (34, 44; 134,
144) steht.
10
10
13. Schußwäffenschaft nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Verbindungselement zumindest teilweise in Form einer Gewindestange (30, 40) gebildet ist, und das Betätigungselement
(34, 44) eine auf die Gewindestange (30, 40) aufgeschraubte Mutter ist.
14. Schußwaffenschaft nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Verbindungselement (130, 140) zumindest teilweise in Form einer Zahn- oder Gewindestange gebildet
0 ist, und das Betätigungselement ein die Zahn- bzw. Gewindestange kämmendes und um eine quer zur Verschiebungsrichtung
verlaufende, bezüglich dem Schafthauptteil (60) festliegende Drehachse drehbares Zahnrad (134, 144) aufweist.
15. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement (30, 40; 130, 140) mit einer Klemmeinrichtung (50; 150) lösbar
bezüglich dem Schafthauptteil (60) feststellbar ist.
16. Schußwaffenschaft nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmeinrichtung (50; 15 0) einen zur Führung der linearen Verschiebung des Verbindungselementes (30, 40; 130,
14 0) dienenden Führungskörper (54; 154) und einen das Verbindungselement
(30, 40; 130, 14 0) dagegen drängenden Klemmkörper (56; 156) aufweist.
17. Schußwaffenschaft nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (50) eine den Führungskörper
(54) und/oder den Klemmkörper (56) durchsetzende und in einer - Gewindebohrung des Führungskörpers (54) und/öder des Klemmkörpers
(56) aufgenommene Klemmschraube (58) aufweist, deren Kopf vorzugsweise zumindest teilweise freiliegt.
18. Schußwaffenschaft nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der Führungskörper (54) und der Klemmkörper
(56) einstückig gebildet sind.
19. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement (30, 40) zumindest teilweise in einer in dem Schafthauptkörper
(60) gebildeten Ausnehmung (62, 64) aufgenommen ist.
20. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement (130, 140) mit einer sich längs der Verschiebungsrichtung erstreckenden
Skala (139, 149) versehen ist.
21. Träger für einen Schußwaffenschaft nach einem der vorhergehenden
Ansprüche mit zwei einerseits an einem Schafthauptteil
festlegbaren und andererseits gelenkig an ein zusätzliches Schaftelement kuppelbaren, vorzugsweise parallel zueinander
verlaufenden Verbindungselementen (30, 40; 130, 140).
22. Träger nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungselemente (30, 40; 130, 140) gelenkig mit einer an dem zusätzlichen Schaftelement festlegbaren Trägerplatte (20;
12 0) verbunden sind.
23. Träger nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungselemente (30, 40; 130, 140) mit einer an
dem Schafthauptteil festlegbaren Klemmeinrichtung (50; 150)
lösbar bezüglich dem Schafthauptteil feststellbar sind.
24. Schußwaffe mit einem Schußwaffenschaft nach einem der An-Sprüche
1 bis 20.
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