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DE29803775U1 - Schußwaffenschaft - Google Patents

Schußwaffenschaft

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Publication number
DE29803775U1
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Germany
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stock according
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firearm
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Expired - Lifetime
Application number
DE29803775U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JG Anschuetz GmbH and Co KG
Original Assignee
JG Anschuetz GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by JG Anschuetz GmbH and Co KG filed Critical JG Anschuetz GmbH and Co KG
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Publication of DE29803775U1 publication Critical patent/DE29803775U1/de
Priority to AT99101857T priority patent/ATE242466T1/de
Priority to DE59905783T priority patent/DE59905783D1/de
Priority to EP99101857A priority patent/EP0940646B1/de
Priority to ES99101857T priority patent/ES2135369T3/es
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41CSMALLARMS, e.g. PISTOLS, RIFLES; ACCESSORIES THEREFOR
    • F41C23/00Butts; Butt plates; Stocks
    • F41C23/14Adjustable stock or stock parts, i.e. adaptable to personal requirements, e.g. length, pitch, cast or drop

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aiming, Guidance, Guns With A Light Source, Armor, Camouflage, And Targets (AREA)
  • Toys (AREA)
  • Lubrication Of Internal Combustion Engines (AREA)
  • Valve-Gear Or Valve Arrangements (AREA)
  • Transition And Organic Metals Composition Catalysts For Addition Polymerization (AREA)
  • Telescopes (AREA)
  • Bedding Items (AREA)
  • Thermotherapy And Cooling Therapy Devices (AREA)

Description

ZIMMERMANN
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS
Dipl.-Ing. H. Leinweber (i9?6t)
DipUlng. Heinz Zimmermann
Dipl.-Ing. A, Gf. &ngr;. Wengersky
Dipl.-Phys. Dr. Jürgen Kraus
Dipl.-Ing. Thomas Busch
Dipl.-Phys. Dr. Klaus Seranski
Rosental 7
D-80331 München
TEL +49-89-231124-0
FAX+49-89-231124-11
den 04.03.1998 ksar
Unser Zeichen
J. G. Anschütz GmbH
Daimlerstr. 12, 89079 Ulm
Schußwaffenschaft
Die Erfindung betrifft einen Schußwaffenschaft mit einem Schafthauptteil und mindestens einem über einen Träger daran festgelegten und um eine quer oder parallel zur Schußrichtung verlaufende Schwenkachse schwenkbaren zusätzlichen Schaftelement, wie etwa einer Schaftbacke oder einer Schaftkappe, einen Träger für einen derartigen Schußwaffenschaft sowie eine mit einem derartigen Schußwaffenschaft versehene Schußwaffe.
Schußwaffenschäfte der eingangs angegebenen Art werden insbesondere bei Wettkampfwaffen, wie etwa Sportgewehre, zur Anpassung der Schaftform an die anatomischen Verhältnisse des Schützen bzw. zur Anpassung der Schaftform an die Verhältnisse bei verschiedenen Anschlagstellungen (liegend, kniend und stehend) eingesetzt.
• ··
Bei einem aus der DE 44 43 984 Al bekannten Schußwaffenschaft ist die Schaftkappe mit einem die Seitenflächen des
... . . Schafthauptteils übergreifenden Träger und zwei den Träger sowie das Schafthauptteil durchsetzenden Schrauben an dem Schafthauptteil befestigt. Dabei ist eine der zur Befestigung des Schaftkappenträgers dienenden Schrauben in einem Langloch des Schaftkappenträgers aufgenommen. Das Langloch ist dabei so angeordnet, daß der Schaftkappenträger zusammen mit der Schaftkappe um die eine quer zur Schußrichtung und in der Anschlagstellung etwa waagerecht verlaufende Schwenkachse bildende, nicht in dem Langloch aufgenommene Schraube geschwenkt werden kann. Im praktischen Einsatz hat es sich gezeigt, daß mit dem bekannten Schußwaffenschaft keine zufriedenstellende Anpassung der Schaftform an die anatomischen Verhältnisse des Schützen und die bei den verschiedenen Anschlagstellungen vorherrschenden Verhältnisse erreicht werden kann.
Dieser Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schußwaffenschaft der eingangs angegebenen Art bereitzustellen, dessen Form in zufriedenstellender Weise an die vorherrschenden Verhältnisse, insbesondere an die anatomischen Gegebenheiten des Schützen und die Erfordernisse bei den verschiedenen Anschlagstellungen angepaßt werden kann, sowie einen Träger für einen derartigen Schußwaffenschaft und eine damit versehene Schußwaffen anzugeben.
Hinsichtlich des Schußwaffenschaftes wird diese Aufgabe durch eine Weiterbildung des bekannten Schußwaffenschaftes ge-0 löst, die im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß die Schwenkachse außerhalb des Schafthauptkörpers verläuft. Diese Lösung beruht auf der Erkenntnis, daß die mangelhaften Anpassungseigenschaften des bekannten Schußwaffenschaftes in erster Linie darauf zurückzuführen sind, daß jede Schwenkbewegung der Schaftkappe von einer Verschiebung derselben längs einer quer
zur Schwenkachse verlaufenden Richtung begleitet wird, weil jede Schwenkbewegung über einen verhältnismäßig langen Schwenkhebel in Form des die Seitenflächen des Schafthaupt-
_, teils übergreifenden Trägers vermittelt wird. Durch die erfin-
&tgr; dungsgemäße· Verlagerung der Schwenkachse: an einen außerhalb des Schafthauptteils liegenden Ort wird dagegen eine Entkopplung der Schwenkbewegung von Verschiebungen quer zur Schwenkachse ermöglicht, weil eine Schwenkbewegung um eine außerhalb des Schafthauptkörpers verlaufende Schwenkachse über einen sehr kurzen Schwenkhebel oder sogar ohne jeden Schwenkhebel vermittelt werden kann.
Zur weiteren Anpassung der Schaftform an die jeweils vorherrschenden Verhältnisse hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn mindestens eines der zusätzlichen Schaftelemente bezüglich dem Schafthauptteil in einer quer zur Schwenkachse verlaufenden Richtung linear verschiebbar ist. Ein zusätzliches Schaftelement in Form einer Schaftkappe ist dabei zweckmäßigerweise parallel zur Schußrichtung linear verschieb-0 bar, während ein zusätzliches Schaftelement in Form einer Schaftbacke zweckmäßigerweise in einer senkrecht zur Schußrichtung und in der Anschlagstellung etwa vertikal verlaufenden Richtung verschiebbar ist. Zusätzlich kann aber auch vorgesehen sein, daß die Schaftkappe ebenfalls vertikal verschiebbar ist und die Schaftbacke auch noch horizontal in einer quer zur Schwenkachse verlaufenden Richtung verschoben werden kann. Jedenfalls ist es besonders vorteilhaft, wenn das zusätzliche Schaftelement in mindestens zwei, vorzugsweise jeder Schwenk- und/oder Verschiebungsstellung bezüglich dem Schafthauptteil feststellbar ist, um so die einzelnen durch Verstellung der zusätzlichen Schaftelemente eingestellten Schaftformen während des Wettkampfs sicher beizubehalten.
In baulicher Hinsicht hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Träger mindestens ein, vorzugsweise
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säulen- bzw. leistenförmiges Verbindungselement aufweist, das einerseits über ein eine Schwenkbewegung um die Schwenkachse erlaubendes Gelenk an das zusätzliche Schaftelement gekoppelt und andererseits an dem Schafthauptteil festlegbar ist. Zur :. Vereinfachung weiterer Veränderungen der Schaftform hat es sich dabei als besonders günstig herausgestellt, wenn das Verbindungselement über das Gelenk mit einer an dem zusätzlichen Schaftelement festlegbaren Trägerplatte verbunden ist. Bei dieser Anordnung kann das zusätzliche Schaftelement ohne Beeinflussung der durch das Gelenk ermöglichten Schwenkbewegung auch noch bezüglich der Trägerplatte linear verschoben und/oder um eine quer zur Schwenkachse verlaufende Kippachse verkippt werden. Dazu ist die Trägerplatte vorzugsweise mit mindestens einem der Festlegung des zusätzlichen Schaftelementes dienenden Langloch versehen, das eine lineare Verschiebung des Schaftelementes bezüglich der Trägerplatte ermöglicht. Ferner kann die Trägerplatte auch noch mit einer konvex oder konkav gewölbten Anlagefläche versehen sein, die zusammenwirkend mit einer dazu komplementären Gegenfläche des Schaftele-
20. mentes eine Kippbewegung des zusätzlichen Schaftelementes um die quer zur Schwenkachse verlaufende Kippachse ermöglicht.
Eine weitere von der Schwenkbewegung weitgehend unabhängige Formänderung des erfindungsgemäßen Schußwaffenschaftes wird ermöglicht, wenn das Verbindungselement in einer quer zur Schwenkachse verlaufenden Verschiebungsrichtung bezüglich dem Schafthauptteil linear verschiebbar ist. Dabei kann eine unerwünschte Drehung des Schafthauptteils um die Längsachse des Verbindungselementes ohne nennenswerte Beeinträchtigung der 0 Schwenkmöglichkeiten um die Schwenkachse und der Verschiebungsmöglichkeiten in der Verschiebungsrichtung besonders zuverlässig verhindert werden, wenn der Träger mindestens zwei vorzugsweise etwa parallel zueinander verlaufende Verbindungselemente aufweist, von denen jedes einerseits über ein Gelenk an das zusätzliche Schaftelement gekoppelt und andererseits an
dem Schafthauptteil festlegbar ist. Die Schwenkbewegung um die Schwenkachse wird dabei besonders einfach ermöglicht, wenn die Verbindungselemente unabhängig voneinander bezüglich dem ... Schafthauptteil. linear.verschiebbar sind. Wenn der Abstand der " parallel zueinander verlaufenden Verbindungselemente dabei konstant gehalten wird, kann die Änderung des Abstandes zwischen den Gelenkachsen der zur Kopplung der einzelnen Verbindungselemente an das zusätzliche Schaftelement dienenden Gelenke bei einer linearen Verschiebung nur eines dieser Verbindungselemente von einem der Gelenke aufgenommen werden, das zwei Gelenkteile aufweist, von denen eines mit einem sich parallel zur Schwenkachse erstreckenden Gelenkbolzen und das andere mit einem von dem Gelenkbolzen durchsetzten, sich quer zur Verschiebungsrichtung erstreckenden Langloch versehen ist.
Die Anpassung der Form des erfindungsgemäßen Schußwaffenschaftes an die Wettkampfverhaltnisse wird vereinfacht, wenn mindestens ein Verbindungselement mit einem dessen lineare Verschiebung in mindestens einer Richtung begrenzenden, vorzugsweise bezüglich dem Verbindungselement verschiebbaren Anschlagelement versehen ist. Mit Hilfe eines derartigen Anschlagelementes kann auch nach Lösen der Feststellung des zusätzlichen Schaftelementes eine voreingestellte Schaftform einfach reproduziert werden.
In baulicher Hinsicht hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn mindestens ein Verbindungselement mit einer Profilierung versehen ist, die in formschlüssigem Eingriff mit einem zur Bewirkung der linearen Verschiebung betä-0 tigbaren Betätigungselement steht. Dazu kann das Verbindungselement zumindest teilweise in Form einer Gewindestange gebildet sein, auf die ein Betätigungselement in Form einer Mutter aufgeschraubt ist. Diese Mutter kann gleichzeitig als Anschlagelement eingesetzt werden, mit dem die lineare Verschie-5 bung des Verbingungselementes begrenzt wird. Dazu hat es sich
als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn die auf die Gewindestange aufgeschraubte Mutter besonders schwergängig und/oder selbstsichernd ist.
-·_■ Wenn das Verbindungselement zumindest teilweise -in Form einer Zahn- oder Gewindestange gebildet ist kann als Betätigungselement auch ein die Zahn- bzw. Gewindestange kämmendes und um eine quer zur Verschiebungsrichtung verlaufende, bezüglich dem Schafthauptteil festliegende Drehachse drehbares Zahnrad eingesetzt werden.
Das zusätzliche Schaftelement kann besonders einfach in den einzelnen Schwenk- und/oder Verschiebungsstellungen gehalten werden, wenn mindestens eines der Verbindungselemente mit einer Klemmeinrichtung lösbar bezüglich dem Schafthauptteil feststellbar ist. Eine zu diesem Zweck einsetzbare Klemmeinrichtung weist vorteilhafterweise einen zur Führung der linearen Verschiebung des Verbindungslementes dienenden Führungskörper und einen das Verbindungslement gegen diesen Führungs-0 körper drängenden Klemmkörper auf. Zur Vermeidung einer Beschädigung eines in Form einer Zahnstange oder Gewindestange gebildeten Verbindungselementteils sind die Zahnspitzen bzw. die Spitzen der Gewindestege zweckmäßigerweise abgeflacht.
In baulicher Hinsicht hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Klemmeinrichtung mindestens eine den Führungskörper oder den Klemmkörper durchsetzende und in einer Gewindebohrung des Klemmkörpers bzw. des Führungskörpers aufgenommene Klemmschraube aufweist, deren Kopf vorzugsweise zumindest teilweise freiliegt. Zur Vermeidung unnötig vieler Bauteile können der Führungskörper und der Klemmkörper einstückig gebildet sein. Zur Vermeidung einer unnötigen Erhöhung des Gesamtvolumens eines erfindungsgemäßen Schußwaffenschaftes kann mindestens eines der Verbindungselemente zumindest teilweise in einer im Schafthauptkörper gebildeten Ausnehmung aufgenom-
men sein. Zur Reproduktion voreingestellter Schaftformen hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn mindestens eines der Verbindungselemente mit einer sich längs der Verschiebungsrichtung erstreckenden. Skala, versehen ist, die bei einer linearen Verschiebung bezüglich dem Schafthauptkörper verschoben wird und von außen sichtbar ist.
Wie der vorstehenden Erläuterung eines erfindüngsgemäßen Schußwaffenschaftes zu entnehmen ist, ist ein erfindungsgemäßer Träger für einen derartigen Schußwaffenschaft im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß er mindestens zwei einerseits an einem Schafthauptteil festlegbare und andererseits gelenkig an ein zusätzliches Schaftelement koppelbare, vorzugsweise etwa parallel zueinander verlaufende Verbindungselemente aufweist, wobei die gelenkige Kopplung der Verbindungselemente an das zusätzliche Schaftelement über eine an dem zusätzlichen Schaftelement festlegbare Trägerplatte und die Feststellung des zusätzlichen Schaftelementes bezüglich dem Schafthauptteil mit einer an dem Schafthauptteil festlegbaren 0 Klemmeinrichtung erfolgen kann.
Nachstehend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung, auf die hinsichtlich aller erfindungswesentlichen und in der Beschreibung nicht näher herausgestellten Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird, erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Unteransicht eines Trägers für einen erfindungsgemäßen Schußwaffenschaft gemäß einer ersten
0 Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Trägers nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Träger nach Fig. 1,
35
Fig. 4 eine Seitenansicht eines zwei Träger nach Fig. 1 aufweisenden Schußwaffenschaftes,
Fig. .5 eine Ansicht des .Schußwaffenschaftes nach Fig. 4 von hinten, · - "' " ■ ' . - ■ * ·
Fig. 6 Unteransicht eines Trägers für einen erfindungsgemäßen Schußwaffenschaft gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
10
Fig. 7 eine Seitenansicht des Trägers nach Fig. 6 und
Fig. 8 eine Ansicht des Trägers nach Fig. 6 von hinten.
Der in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Träger für einen erfindungsgemäßen Schußwaffenschaft ist sowohl zum Festlegen einer Schaftkappe als auch zum Festlegen einer Schaftbacke an das Schafthauptteil eines Schußwaffenschaftes gedacht. Dieser Träger weist im wesentlichen eine Trägerplatte 20, zwei gelenkig damit verbundene Verbindungselemente 3 0 und 4 0 in Form von Gewindestangen und eine von den Gewindestangen 3 0 und 40 durchsetzte Klemmeinrichtung 50 auf. Die Trägerplatte 2 0 ist mit Gewindebohrungen 26 und Schlitzen 28 versehen, die zur Festlegung einer Schaftkappe bzw. Schaftbacke dienen. Dabei wird mit den Schlitzen 28 eine variable Positionierung und Befestigung von Schaftkappen und Schaftbacken mit T-Muttern und Schrauben ermöglicht, während die Gewindebohrungen 2 6 eine fixe Positionierung von Schaftbacken bzw. -kappen ermöglichen.
An der Unterseite der Trägerplatte 20 sind Ansätze 22 und 2 4 angeordnet, die in am oberen Ende der Gewindestangen 3 0 und 40 vorgesehene Schlitze eingreifen. Sowohl die Ansätze 22 und 24 als auch die oberen Enden der Gewindestangen 3 0 und 40 sind mit Ausnehmungen versehen, die von Gelenkbolzen der gelenkigen Verbindungen zwischen den Gewindestangen 3 0 und 4 0 einerseits
und der Trägerplatte 20 andererseits bildenden Schrauben 32 und 42 durchsetzt werden. Dabei ist die in dem Ansatz 22 gebildete Ausnehmung in Form eines sich quer zur Längsachse der Gewindestange 30 erstreckenden Langlochs 23 gebildet. Auf . diese Weise kann die Trägerplatte 20 durch lineare Verschiebung der Gewindestange 3 0 bezüglich der Gewindestange 4 0 unter Beibehaltung des Abstandes zwischen den Gewindestangen um die Schraube 42 geschwenkt werden. Die Länge des Langlochs 23 ist dabei so dimensioniert, daß die Trägerplatte 2 0 ausgehend von der in Fig. 2 dargestellten Stellung um etwa 15 ° nach oben und nach unten verschwenkt werden kann. Die lineare Verschiebung der Gewindestangen 3 0 und 4 0 wird durch darauf aufgeschraubte, selbstsichernde Anschlagmuttern 34 und 44 begrenzt, die in der Anschlagstellung an der von den Gewindestangen 3 0 und 40 durchsetzten Klemmeinrichtung anliegen.
Die Klemmeinrichtung 50 besteht im wesentlichen aus einem von den Gewindestangen 3 0 und 40 durchsetzte Ausnehmungen aufweisenden Führungskörper 54 und zwei sich ausgehend von dem Führungskörper 54 aufeinander zu erstreckenden Klemmkörpern 56. Mit den einzelnen Klemmkörpern 56 kann jeweils eine der Gewindestangen 3 0 und 40 gegen den Führungskörper 54 gedrängt und so fixiert werden. Dazu ist die Klemmeinrichtung 50 mit zwei den Führungskörper 54 durchsetzenden Schrauben 58 versehen, von denen jede in jeweils eine Gewindebohrung eines der Klemmkörper 56 eingreift. Durch Anziehen der drehbar in dem Führungskörper 54 gelagerten Klemmschrauben 58 können die Gewindestangen 30 und 40 in dem Führungskörper 54 fixiert werden. Dazu sind die Klemmschrauben 58 mit freiliegendem In-0 nensechskantkopfen versehen. Nach Lösen der Klemmschrauben 58 können die Gewindestangen 3 0 und 4 0 in dem Führungskörper 5 4 linear verschöben werden, wobei die Anschlagmuttern 34 und 44 einen Anschlag für diese lineare Verschiebung bilden. Zur Vermeidung einer Beschädigung der Gewindestangen 3 0 und 40 unter Einwirkung der durch die Klemmschrauben 58 vermittelten Klemm-
kraft sirid deren Gewinde durch Gewindestege mit abgeflachten Spitzen, d. h. in Form von Trapezgewinden gebildet.
Der Führungskörper 54 ist von insgesamt. 3 Bohrungen 52 .5 !durchsetzt, in die zur Festlegung des Führungskörper 54 und damit des gesamten Trägers 10 an einem Schafthauptteil dienende Schrauben eingesetzt werden können.
In den Fig. 4 und 5 ist ein mit zwei Trägern nach den Fig. 1 bis 3 versehener Schafthauptteil dargestellt. Der an der Rückseite des Schafthauptteils 60 angeordnete Träger 10 dient dabei zur Festlegung einer Schaftkappe am Schafthauptteil 60, während der auf der Oberseite des Schafthauptteils 60 angeordnete Träger 10' zur Festlegung einer Schaftbacke dient. Wie besonders deutlich in Fig. 4 zu erkennen ist, sind die Gewindestangen 30, 40, 30' und 40' der Träger 10 und 10' in im Schafthauptteil 60 gebildeten Bohrungen 62, 64, 62' und 64' aufgenommen. Durch eine lineare Verschiebung der Gewindestangen 30 und 40 in den Bohrungen 62 und 64 kann die Schaftkappe parallel zur Schußrichtung verschoben werden. Gleichzeitig kann durch lineare Verschiebung nur einer der Gewindestangen 3 0 und 4 0 und gleichzeitiger Fixierung der anderen Gewindestange eine Schwenkbewegung der Trägerplatte 2 0 und einer daran befestigten Schaftkappe um eine senkrecht zur Schußrich-5 tung verlaufende, durch die Schraube 3 2 bzw. die Schraube 4 2 gebildete Schwenkachse erfolgen. Dazu wird zunächst die entsprechende Klemmschraube 58 des mit in den Bohrungen 52 aufgenommenen Schrauben 51 am Schafthauptkörper 60 befestigten Führungskörpers 54 gelöst und dann die gewünschte Verschiebung 0 der Gewindestange vorgenommen. Mit den Anschlagmuttern 34 und 44 kann dabei sichergestellt werden, daß eine zuvor festgelegte Voreinstellung auch nach Lösen der Klemmschrauben 58 reproduziert werden kann.
In ähnlicher Weise ist auch die Trägerplatte 20· des Trägers 10' und damit auch eine daran befestigte Schaftbacke durch vertikales Verschieben der Zahnstangen 30' und 40' in den Bohrungen 62' und 64' vertikal verschiebbar und um eine 5. senkrecht . zur Schußrichtung, verlaufende Schwenkachse " verschwenkbar .
Der in den Fig. 6 bis 8 dargestellte Träger für einen erfindungsgemäßen Schußwaffenschaft ist ebenfalls sowohl zum Festlegen einer Schaftbacke als auch zum Festlegen einer Schaftkappe an ein Schafthauptteil gedacht. Diese Ausführungsform unterscheidet sich im wesentlichen dadurch von der anhand der Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform, daß anstelle von Verbindungselementen in Form von Gewindestangen Verbindungselemente in Form von mit Zahnungen 131 und 141 versehenen Zahnstangen 13 0 und 140 eingesetzt werden.
Diese Zahnstangen 130 und 140 sind gelenkig mit einer Trägerplatte 12 0 verbunden. Dazu ist die Trägerplatte 12 0 mit zwei nach unten weisenden Ansätzen 122 und 124 versehen, die jeweils von einer Ausnehmung durchsetzt sind. In diese Ausnehmungen sind die Zahnstangen 130 und 140 an ihren oberen Enden durchsetzende Schrauben 132 und 142 eingesetzt, die an der entsprechenden Zahnstange 130 bzw. 140 in je einem Muttergewinde aufgenommen werden. Die auf die Schraube 132 aufgesetzte Mutter ist in Fig. 8 mit dem Bezugszeichen 13 2 bezeichnet. Zur Ermöglichung einer Schwenkbewegung der Trägerplatte 120 ist die in dem Ansatz 12 2 gebildete Ausnehmung in Form eines sich quer zur Längsachse der Zahnstange 13 0 erstreckenden Langlochs 123 verwirklicht. Die Zahnstangen 13 0 und 140 durchdringen einen Führungskörper 154 einer an einem Schafthauptteil eines Schußwaffenschaftes festlegbaren Klemmeinrichtung 150. Zur Festlegung an dem Schafthauptteil ist der Führungskörper 154 von zur Aufnahme von Befestigungsschrauben gedachten Ausnehmungen 152 durchsetzt.
In dem Führungskörper 154 sind ferner um parallel zu den Schrauben 132 und 142 verlaufende Drehachsen drehbar gelagerte Zahnräder .13.4 und 144 aufgenommen, die die Zahnungen 131 und - 141 der Zähnstangen 13 0 und 140 kämmen. Jedes dieser Zahnräder: 134 und 144 ist mit einem freiliegenden Innensechskant 134a bzw. 144a versehen, in den ein entsprechendes Werkzeug eingesetzt werden kann. Durch Drehen der Zahnräder 134 und 144 können die Zahnstangen 130 und 140 linear im Führungskörper 154 verschoben werden. Dadurch kann einerseits eine lineare Verschiebung der Trägerplatte 120 und eines daran befestigten Schaftelementes bezüglich dem Führungskörper 154 und andererseits eine Schwenkbewegung um eine der Schrauben 13 2 und 142 bewirkt werden. Das Langloch 123 im Ansatz 122 ist auch bei dieser Ausführungsform der Erfindung so ausgelegt, daß die Trägerplatte 12 0 ausgehend von der in Fig. 7 dargestellten waagerechten Stellung um jeweils 15 ° nach oben und nach unten verschwenkt werden kann. Zur Fixierung der Zahnstangen 130 und 14 0 in einer durch Drehen der Zahnräder 134 und 144 erreichten 0 Stellung ist die Klemmeinrichtung mit einer an den Zahnstangen anlegbaren Pratze 156 versehen. In der Pratze ist eine Klemmschraube 158 aufgenommen, die in eine Gewindebohrung des Führungskörpers 154 eingesetzt ist. Durch Anziehen der Klemmschraube 158 können die Gewindestangen 13 0 und 140 gegen den Führungskörper 154 gedrängt und so fixiert werden. Eine Vorfixierung kann erreicht werden, wenn die Zahnräder 13 4 und 14 4 schwergängig in dem Führungskörper 154 gelagert sind. Eine weiter Fixierung der Trägerplatte 12 0 kann durch Anziehen der Schrauben 13 2 und 14 2 erreicht werden. Zur Vereinfachung der Reproduktion einzelner Positionen der Trägerplatte 120 sind die Zahnstangen 130 und 140 mit von außen sichtbaren Skalen 14 0 versehen.
Die Erfindung ist nicht auf die anhand der Zeichnung erläuterten Ausführungsformen beschränkt. Vielmehr ist auch
daran gedacht, die Verbindungselemente direkt an die Schaftelemente zu koppeln. Ferner können auch Verbindungselemente mit unterschiedlichen Querschnittformen beispielsweise Verbindungselemente mit dreieckigem Querschnitt zum Einsatz kommen. Daneben^ können anstelle der in der Zeichnung dargestellten Trägerplatten mit ebenen Oberflächen auch Trägerplatten mit konkav oder konvex gewölbten Oberflächen benutzt werden, mit denen zusammenwirkend mit komplementär gebildeten Anlageflächen der Schaftelemente eine Kippbewegung der Schaftelemente um eine senkrecht zu den Schwenkachsen verlaufende Kippachse ermöglicht wird. Diese Kippachse kann bei der Befestigung von Schaftbacken etwa in Schußrichtung verlaufen.

Claims (24)

14 Schutzansprüche
1. Schußwaffenschaft mit einem Schafthauptteil (60) und mindestens einem über einen Träger (10; 110) daran festgelegten und um eine, quer oder parallel zur Schußrichtung verlaufende Schwenkachse schwenkbarem zusätzlichen Schaftelement, wie etwa einer Schaftbacke oder einer Schaftkappe, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse außerhalb des Schafthauptkörpers (60) verläuft.
10
2. Schußwaffenschaft nach Anspruch I7 dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein zusätzliches Schaftelement bezüglich dem Schafthauptteil (60) in einer quer zur Schwenkachse verlaufenden Verschiebungsrichtung linear verschiebbar ist.
3. Schußwaffenschaft nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zusätzliche Schaftelement in mindestens zwei, vorzugsweise jeder Schwenk- und/oder Verschiebungsstellung bezüglich dem Schafthauptteil (60) lösbar feststellbar ist.
4. Schußwaffenschaft nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (10; 110) mindestens ein, vorzugsweise säulen- bzw. leistenförmiges Verbindungselement (30, 40; 130, 140) aufweist, das einerseits über ein eine Schwenkbewegung um die Schwenkachse erlaubendes Gelenk an das zusätzliche Schaftelement gekoppelt und andererseits an dem Schafthauptteil (60) festlegbar ist.
5. Schußwaffenschaft nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (30, 4 0; 13 0, 14 0) über das Gelenk mit einer an dem zusätzlichen Schaftelement festlegbaren Trägerplatte (20; 120) verbunden ist.
6. Schußwaffenschaft nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zusätzliche Schafteleinent bezüglich der Trägerplatte (20; 120) linear verschiebbar und/oder um eine quer zur Schwenkachse verlaufende Kippachse verkippbar ist.
7. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (3 0, 4 0; 13 0, 140) in der Verschiebungsrichtung bezüglich dem Schafthauptteil (60) linear verschiebbar ist.
8. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (10; 110) mindestens zwei vorzugsweise etwa parallel zueinander verlaufende Verbindungselemente (30, 40; 130, 14 0) aufweist, von denen jedes einerseits über ein Gelenk an das zusätzliche Schaftelement gekoppelt und andererseits an dem Schafthauptteil (60) festlegbar ist.
9. Schußwaffenschaft nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (30, 40; 130, 140) unabhängig voneinander bezüglich dem Schafthauptteil (60) linear verschiebbar sind.
10. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Gelenke zwei Gelenkteile (22, 32) aufweist, von denen eines mit einem sich parallel zur Schwenkachse erstreckenden Gelenkbolzen (32) und das andere mit einem von dem Gelenkbolzen durchsetzten, sich quer zur Verschiebungsrichtung erstreckenden Langloch (23; 123) versehen ist.
11. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement (30, 40) mit einem dessen lineare Verschiebung in mindestens einer Richtung begrenzenden vorzugsweise bezüglich dem Verbin-
dungselement einstellbaren Anschlagelement (34, 44) versehen ist.
12. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 11, da- :: durch gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement
(30, 40; 130, 140) mit einer Profilierung versehen ist, die in formschlüssigem Eingriff mit einem zur Bewirkung der linearen Verschiebung betätigbaren Betätigungselement (34, 44; 134, 144) steht.
10
13. Schußwäffenschaft nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement zumindest teilweise in Form einer Gewindestange (30, 40) gebildet ist, und das Betätigungselement (34, 44) eine auf die Gewindestange (30, 40) aufgeschraubte Mutter ist.
14. Schußwaffenschaft nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement (130, 140) zumindest teilweise in Form einer Zahn- oder Gewindestange gebildet 0 ist, und das Betätigungselement ein die Zahn- bzw. Gewindestange kämmendes und um eine quer zur Verschiebungsrichtung verlaufende, bezüglich dem Schafthauptteil (60) festliegende Drehachse drehbares Zahnrad (134, 144) aufweist.
15. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement (30, 40; 130, 140) mit einer Klemmeinrichtung (50; 150) lösbar bezüglich dem Schafthauptteil (60) feststellbar ist.
16. Schußwaffenschaft nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (50; 15 0) einen zur Führung der linearen Verschiebung des Verbindungselementes (30, 40; 130, 14 0) dienenden Führungskörper (54; 154) und einen das Verbindungselement (30, 40; 130, 14 0) dagegen drängenden Klemmkörper (56; 156) aufweist.
17. Schußwaffenschaft nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (50) eine den Führungskörper (54) und/oder den Klemmkörper (56) durchsetzende und in einer - Gewindebohrung des Führungskörpers (54) und/öder des Klemmkörpers (56) aufgenommene Klemmschraube (58) aufweist, deren Kopf vorzugsweise zumindest teilweise freiliegt.
18. Schußwaffenschaft nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungskörper (54) und der Klemmkörper
(56) einstückig gebildet sind.
19. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement (30, 40) zumindest teilweise in einer in dem Schafthauptkörper (60) gebildeten Ausnehmung (62, 64) aufgenommen ist.
20. Schußwaffenschaft nach einem der Ansprüche 4 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Verbindungselement (130, 140) mit einer sich längs der Verschiebungsrichtung erstreckenden Skala (139, 149) versehen ist.
21. Träger für einen Schußwaffenschaft nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit zwei einerseits an einem Schafthauptteil festlegbaren und andererseits gelenkig an ein zusätzliches Schaftelement kuppelbaren, vorzugsweise parallel zueinander verlaufenden Verbindungselementen (30, 40; 130, 140).
22. Träger nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (30, 40; 130, 140) gelenkig mit einer an dem zusätzlichen Schaftelement festlegbaren Trägerplatte (20; 12 0) verbunden sind.
23. Träger nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (30, 40; 130, 140) mit einer an
dem Schafthauptteil festlegbaren Klemmeinrichtung (50; 150) lösbar bezüglich dem Schafthauptteil feststellbar sind.
24. Schußwaffe mit einem Schußwaffenschaft nach einem der An-Sprüche 1 bis 20.
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