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DE29802784U1 - Vorrichtung zur Führung eines Entlüftungskanals über Dach - Google Patents

Vorrichtung zur Führung eines Entlüftungskanals über Dach

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Publication number
DE29802784U1
DE29802784U1 DE29802784U DE29802784U DE29802784U1 DE 29802784 U1 DE29802784 U1 DE 29802784U1 DE 29802784 U DE29802784 U DE 29802784U DE 29802784 U DE29802784 U DE 29802784U DE 29802784 U1 DE29802784 U1 DE 29802784U1
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DE
Germany
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scale
connecting pipe
ring
outlet pipe
pipe
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Expired - Lifetime
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DE29802784U
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NELSKAMP DACHZIEGELWERKE GmbH
Original Assignee
NELSKAMP DACHZIEGELWERKE GmbH
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Publication date
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    • E04D13/147Junctions of roof sheathings to chimneys or other parts extending above the roof specially adapted for inclined roofs
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Description

Patentanwalt Dipl.-Ing. Lambert Eichelbaum
D-45659 Recklinghausen Krüppeleichen 6
Telefon: (02361) 21091-2 Telefax: (02361) 22949
12.02.1998 nel 2495a/97
Anmelder:
Dachziegelwerke NELSKAMP GmbH Waldweg 6, D - 46514 Schermbeck
"Vorrichtung zur Führung eines Entlüftungskanals über Dach"
Seite 2 &Iacgr; l··! . &Igr; &Ggr;
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Beschreibung :
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Führung eines Entlüftungskanals über Dach, bestehend aus einer
ebenen oder verformten Schuppe aus Stein, Ziegel, Beton
oder Faserzement mit einer etwa mittig angeordneten
Öffnung zur Durchführung des Entlüftungskanals, der über Dach in einem mit der Schuppe festverbundenen Auslaßrohr aus demselben Material endet.
Für derartige Vorrichtungen, gemäß der DIN 1986,
dürfen als Endrohre von Lüftungsleitungen nur Bauteile
verwendet werden, die einen wasserdichten Anschluß an die Dachhaut ermöglichen. Die Mündung der Lüftungsleitungen
muß nach oben offen sein. Nach dieser Norm wurde
klargestellt, daß Lüftungseinrichtungen für Falleitungen im Bereich des Firstbalkens unterhalb der Dachhaut nicht zulässig sind, da die Funktion bei Windstille und bei
Inversionswetterlagen fraglich ist. Überdies besteht die Gefahr von Kondensatbildung und damit Fäulnisgefahr bei
Holzbalken. Ebenso sprechen hygienische Gesichtspunkte
gegen derartige Lösungen.
Die Lüftungsleitungen dürfen in der Regel nur an
lotrechte Teile von Abwasserleitungen angeschlossen
werden. Sie sollen möglichst geradlinig und lotrecht zur
Mündung führen. Diese "lotrechte" Verlegung unterstützt zusätzlich die Entlüftung durch natürlichen Auftrieb infolge der Dichteunterschiede zwischen dem Kanalgas und der Außenluft und ermöglicht eine schnelle Rückführung von Kanalgaskondensaten in abwasserführende Leitungen. Kondensate bilden sich, wenn die Taupunkttemperatur der relativ feuchten Kanalgase unterschritten wird. Das ist in der Regel in Leitungsabschnitten zu erwarten, die sich in unbeheizten Dachräumen befinden. Diese Kanalkondensate müssen als chemisch aggressiv eingestuft werden und können daher unter ungünstigen Umständen Korrosionsschäden in metallischen Lüftungsleitungen verursachen.
Bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art, die unter der Bezeichnung "CREATON-Dunstrohrsystem" offenkundig vorbenutzt worden ist, durchsetzt das Auslaßrohr eine verformte Schuppe senkrecht zu ihren beiden Seiten, wobei das freie Ende entweder überdacht oder offen gestaltet ist und mehrere kreisrunde öffnungen aufweist. Über das andere Ende unterhalb der Schuppe wird das Ende einer Entlüftungsleitung geschoben. Dabei handelt es sich bei dem Auslaßrohr um ein eingeklebtes Tonrohr mit Nennweiten von 100 mm bzw. 12 5 mm. Diese Vorrichtung ist mit dem Nachteil behaftet, daß einerseits das auf das Tonrohrende geschobene Ende der Entlüftungsleitung den Querschnitt verengt und andererseits das Tonrohrende durch die Kanalgase und
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deren Kondensate aufgeweicht werden kann, was seine Lebensdauer entsprechend beeinträchtigt.
Eine weitere Vorrichtung der eingangs genannten Art, die unter der Bezeichnung "Vario-Dunstrohrziegel" vertrieben wird, weist eine verformte Schuppe mit einer mittigen Öffnung auf, in welche ein auf Gehrung eingeklebtes Tonrohr mit Auslaßrohr eingesetzt ist. Dieses Tonrohr ist an seinem über das Dach hinausragenden Ende mit einer kegelförmigen Kappe aus Ton versehen. Sein entgegengesetztes Ende wird mit einem übergeschobenen Rohrende der Entlüftungsleitung verbunden. Durch dieses Tonrohr wird der freie Durchströmquerschnitt von ursprünglich 100 mm auf 85 mm verengt. Durch die unvermeidbaren Kanalgase und ihrer Kondensate wird das Tonrohrende speziell unterhalb der Schuppe aufgeweicht. Die chemisch aggressiven Kanalgaskondensate bilden sich bei Taupunktunterschreitung der relativ feuchten Kanalgase, was in aller Regel im Bereich sowie unterhalb der Schuppe eintritt.
Eine weitere Vorrichtung der eingangs genannten Gattung ist unter der Bezeichnung "Ton-Dunstrohr" im Handel und besteht aus einem in die Öffnung einer verformten Schuppe eingesteckten Tonrohr mit einem Dunstrohr-Aufsatz. Bei dieser Ausführungsform wird über das unterhalb der Schuppe befindliche Tonrohrende wiederum das Ende der Entlüftungsleitung geschoben, wodurch sich erneut der Innenströmungsquerschnitt am
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Ausgang von ursprünglich 100 mm auf 80 mm reduziert. Bei dieser Ausführungsform kann der Tonrohrbereich unterhalb der Schuppe durch die darin befindlichen Kanalgase sowie ihrer Kondensate in Mitleidenschaft gezogen werden. 5
Außer diesen gattungsgemäßen Vorrichtungen ist noch eine Reihe weiterer Entlüftungssysteme anderer Art bekannt, bei denen die Schuppe aus Aluminium oder PVC besteht, das Dunstrohr überdacht aus Kunststoff hergestellt ist. Diese Ausführungsform mit nichthomogenen Bauteilen weisen Farbungenauigkeiten sowie ein ungleiches Alterungsverhalten auf und werden, soweit es sich um Kunststoffe handelt, durch die
Temperaturwechselbelastungen sowie insbesondere durch die UV-Strahlung in ihren Alterungsprozessen erheblich beschleunigt.
Von diesem Stand der Technik ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, bei welcher sämtliche sichtbaren Teile aus dem gleichen Material wie die Schuppe, nämlich aus Stein, Ziegel, Beton oder Faserzement, bestehen und somit eine optische Gleichheit sowie ein gleiches Alterungsverhalten gewährleistet ist und darüber hinaus eine Aggression durch Kanalgaskondensate oder Witterungseinflüsse weitgehend unterbunden und bei welcher gleichwohl ein einfacher Anschluß an das Ende einer Entlüftungsleitung sichergestellt ist.
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Diese komplexe Aufgabe wird erfindungsgemäß in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Öffnung der Schuppe an ihrer Schuppenoberseite von einem umlaufenden Ring umgeben ist, an dessen Außumfang das Auslaßrohr befestigt ist und auf dessen Stirnseite der Kragen eines zur Schuppenunterseite geführten Anschlußrohres aus Kunststoff aufgesetzt ist, an dessen Ende das Ende einer Entlüftungsleitung angeschlossen ist. Durch diese Ausbildung wird sichergestellt, daß die Sichtseite dieser Entlüftungsvorrichtung aus gleichen Materialien, nämlich aus Stein, Ziegel, Beton oder Faserzement, besteht und gleichwohl die Schuppe im Bereich der Durchtrittsöffnung durch das zur Dachinnenseite geführt Kunststoffrohr weitgehend vor den aggressiven Kanalgaskondensaten geschützt ist. Durch diese geschickte Anordnung schützt das steinerne Auslaßrohr das aus Kunststoff bestehende Anschlußrohr vor einer UV-Strahlung, und umgekehrt wird das Auslaßrohr und die Schuppe von dem Anschlußrohr vor den aggressiven Kanalgaskondensaten geschützt. Ferner kann das relativ dünnwandig auszubildende Kunststoffrohr rasch mit dem Ende einer Entlüftungsleitung, die gleichfalls in aller Regel aus Kunststoff besteht, verbunden werden, ohne daß der Durchströmquerschnitt für die Kanalgase nennenswert beeinträchtigt wird.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist zwischen der Stirnseite des Ringes und dem Kragen des
Anschlußrohres ein Dichtring aus einem
entropieelastischen Material angeordnet, dem nicht nur eine Dichtungsfunktion, sondern - wie noch an anderer Stelle zu erörtern ist - eine Spannfederfunktion zukommt. 5
Zur Ausbildung und Verbindung des Anschlußrohres gestattet die Erfindung unterschiedliche Ausführungsformen.
Nach einer ersten Ausführungsform weist das Anschlußrohr an seinem Außenumfang mehrere federnde Rastzungen auf, welche nach Durchschieben des Anschlußrohres durch die Öffnung in der Schuppe deren Unterseite federnd hintergreifen. Diese Ausführungsform ist nicht nur für Betondachsteine, sondern auch für Tonziegel verwendbar. Dabei können die federnden Rastzungen im Hinblick auf den federnden Dichtring so bemessen werden, daß das Anschlußrohr nicht nur formschlüssig, sondern auch kraftschlüssig aufgrund der Federwirkung innerhalb der Öffnung der Schuppe gehaltert ist, wodurch die aufgrund der
Temperaturwechselbelastungen zwangsläufig auftretenden Größenunterschiede und dadurch eventuell bedingt Leckagen verhindert werden.
Nach einer zweiten Ausführungsform weist das Anschlußrohr an seinem unterhalb der Schuppe befindlichen Ende ein Außengewinde auf, auf welches eine Muffe mit einem entsprechenden Innengewinde geschraubt ist, in
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dessen freies Ende das flexible Ende der Entlüftungsleitung eingeschraubt ist. Diese bekannten Entlüftungsleitungen bestehen in aller Regel an ihrem in der Nähe der Dachhaut befindlichen Bereich aus einem Flexschlauch aus Kunststoff.
Zur Vermeidung von Drucksprüngen sowie zur Sicherstellung einer möglichst verlustfreien Durchströmung der Kanalgase durch die Schuppe entspricht die Wanddicke des Anschlußrohres etwa der Wanddicke des in die Muffe einmündenden Endes der Entlüftungsleitung. Dadurch bleibt der Innenströmungsquerschnitt nahezu konstant.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Muffe an ihrem der Schuppe zugekehrten Ende mit einem Spannkragen versehen, mit welchem das Anschlußrohr mit seinem Kragen unter der federnden Wirkung des Dichtringes elastisch gegen die Oberseite der Schuppe verspannbar ist.
Um je nach baulichen Gegebenheiten im unmittelbaren Sparrenbereich des Daches einen einfachen Anschluß des Endes der Entlüftungsleitung an das Auslaßrohr sicherzustellen, kann die Muffe als 90°-Krümmer ausgebildet werden.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Anschlußrohr mit einem Innengewinde versehen, in
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welches das Ende der Entlüftungsleitung entweder werkzeuglos einschraubbar oder darin verklebbar ist. Diese beiden Ausführungsformen sind nach dem "Ofenrohr"-Prinzip aufgebaut, nach welchem in Strömungsrichtung Querschnittsverengungen des Durchströmquerschnittes ausgeschlossen sind.
Um die sich im Bereich der Schuppe bildenden Kanalgaskondensate auf kürzestem Wege zur Dachoberseite hin abführen zu können, ist das Auslaßrohr an seinem der Traufenseite zugekehrten Bereich kurz oberhalb des Kragens des Anschlußrohres mit mindestens einer Durchgangsöffnung versehen. Dadurch können die Kanalkondensate auf kürzestem Wege zur Dachoberseite hin "ausgespült" werden. Da diese Oberseite in aller Regel, insbesondere bei Betondachsteinen, durch eine Schutzschicht aus z.B. Polystyrolacrylaten abgedeckt ist, können dort diese aggressiven Kondensate keine nennenswerten Schäden anrichten, zumal sie von Niederschlagswasser zur Traufe hin abgespült werden.
Nach einer ersten Ausführungsform besteht das Auslaßrohr und der Ring aus zwei getrennten, miteinander zu verklebenden Teilen, wobei der Ring stoffschlüssig mit der Schuppe verbunden ist. Diese Ausführungsform ist insbesondere herstellungstechnisch für Tonziegel geeignet.
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Nach einer zweiten Ausführungsform bestehen das Auslaßrohr und der Ring aus einem einzigen stoffschlüssig verbundenen Teil, welches im Öffnungsbereich mit der Schuppe verklebt ist. Diese einteilige Ausführungsform von Auslaßrohr und Ring ist insbesondere für Betondachsteine geeignet.
Zur Abwehr und Resistenz gegenüber den aggressiven Kanalgasen und deren Kondensate bestehen die Muffe und das Ende der Entlüftungsleitung aus PVC, Polymid, Polyurethan oder Polyethylen. Da in jedem Fall das aus Kunststoff betehende Anschlußrohr von dem steinernen Auslaßrohr weitgehend von schädlichen Einwirkungen der UV-Strahlen geschützt ist, wird dessen Lebensdauer entsprechend verlängert.
Die Schuppe und das mit ihr festverbundene Auslaßrohr sowie der Ring sind zur Sicherstellung einer einheitlichen Optik und gleichem Alterungsverhalten aus Stein, Ziegel, Beton oder Faserzement hergestellt.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Verbindung mit einem Betondachstein,
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Fig. 2 die Ausführungsform von Fig. 1 nach Verklebung des aus einem einzigen, stoffschlüssig verbundenen Teiles bestehenden Auslaßrohr mit Ring in der Nähe der Öffnung des Betondachsteines von Fig. 1, 5
Fig. 3 die vergrößerte Ansicht der Fig. 2 mit dem das Auslaßrohr und seinem Ring sowie dem darin eingesetzten Anschlußrohr aus Kunststoff mit federnden Rastzungen,
10
Fig. 4 die Querschnittsansicht durch eine aus einem Tonziegel bestehenden Schuppe mit formschlüssig verbundenen Ring an der Dachoberseite und einem an den Ring geklebten Auslaßrohr aus dem gleichen Material mit Anschlußrohr, Muffe und Ende der Entlüftungsleitung,
Fig. 5 eine Längsschnittansicht entlang der Linie V-V von Fig. 4 mit einem abgewinkelten Ende der Entlüftungsleitung,
20
Fig. 6 eine der Fig. 5 entsprechende Längsschnittsansicht mit einer als 90°-Krümmer ausgebildeten Muffe,
Fig. 7 die Draufsicht auf die Schuppe mit dem Auslaßrohr ohne Anschlußrohr in Richtung des Pfeils VII von Fig. 5,
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Fig. 8 die Draufsicht in Richtung des Pfeiles VII von Fig. 5 auf die Schuppe mit ihrem Auslaßrohr und eingesetztem Anschlußrohr aus Kunststoff und
Fig. 9 die Unteransicht von Fig. 8.
Gemäß den Figuren 1 bis 3 besteht die
erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum Anschluß einer aus den Figuren 4 bis 6 ersichtlichen Entlüftungsleitung 2 aus einer verformten Schuppe 3 aus Beton und einer etwa mittig angeordneten Öffnung 4 zur Durchführung eines Entlüftungskanals 13, der über Dach in einem mit der Schuppe 3 festverbundenen Auslaßrohr 5 endet. Im Fall des Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 3 ist das Auslaßrohr 5 stoffschlüssig mit einem Ring 6 an dessen in Fig. 1 gestrichelt angedeutetem Außenumfang 7 im dargestellten Fall stoffschlüssig verbunden. Auf die Stirnseite 8 des Ringes 6 wird ein Dichtring 9 und auf diesen 9 sodann der Kragen 10a eines zur Schuppenunterseite 3b geführten Anschlußrohres 10 aus Kunststoff aufgesetzt. An das Ende 10b dieses Anschlußrohres 10 wird das Ende 2a der aus den Figuren bis 6 ersichtlichen Entlüftungsleitung 2 angeschlossen.
Im Ausführungsbeispiel der Figuren 1 und 3 weist das Anschlußrohr 10 an seinem Außenumfang mehrere federnde Rastzungen 11 auf, welche nach Durchschieben des Anschlußrohres 10 durch die Öffnung 4 in der Schuppe 3 deren Unterseite 3b federnd hintergreifen. In Verbindung
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mit dem entropieelastischen Dichtring 9 wird auf diese Weise sowohl eine formschlüssige als auch eine federelastische Zusammenfügung der Schuppe 3 mit dem Auslaßrohr 5, dem Ring 6, dem Dichtring 9 und dem Anschlußrohr 10 erzielt. Aufgrund der Federwirkung sowohl der federnden Rastzungen 11 als auch des entropieelastischen Dichtringes 9 erfolgt die Zusammenfügung der vorgenannten Teile unter einer federelastischen Vorspannung, die somit auch die infolge von Temperaturwechselbelastungen auftretenden Wärmedehnungen kompensieren kann.
Nach der Zusammenfügung wird der Fuß 5a des Auslaßrohres 5 gemäß Fig. 2 über eine Klebeschicht 12 mit der Schuppe 3 wasserdicht verbunden.
In den Figuren 4 bis 6 ist eine zweite Ausführungsform der neuen Vorrichtung 1 offenbart, die dort allerdings im Gegensatz zu den Figuren 1 bis 3 für einen verformten Tonziegel als Schuppe 3. Ansonsten sind mit den Figuren 1 bis 3 übereinstimmende Teile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet. In dieser zweiten Ausführungsform gemäß den Figuren 4 bis 6 weist das Anschlußrohr 10 an seinem unterhalb der Schuppe 3 befindlichen Endbereich 10b ein Außengewinde 10c auf, auf welches eine Muffe 14 mit einem entsprechenden Innengewinde 14a geschraubt ist, in dessen freies Ende 14b das flexible Ende 2a der Entlüftungsleitung 2 eingeschraubt ist.
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Da gemäß Fig. 4 die Wanddicke dA des
Anschlußrohres 10 etwa der Wanddicke dE des einmündenden Endes 2a der Entlüftungsleitung 2 entspricht, erfolgt in diesem Bereich keine Querschnittsverengung des Entlüftungskanals 13.
Die Muffe 14 ist an ihrem der Schuppe 3 zugekehrten Ende mit einem Spannkragen 14c versehen, der die Schuppe 3 an ihrer Unterseite 3b untergreift. Da das Anschlußrohr 10 mit seinem Kragen 10a unter Federwirkung des Dichtringes 9 mit der Muffe 14 elastisch verspannbar ist, wird eine elastische Halterung der Muffe 14 und Anschlußrohr 10 erzielt, die werkzeuglos vorgenommen werden kann.
Wie außerdem aus den Figuren 5 und 6 ersichtlich ist, weist das Auslaßrohr 5 an seinem der Traufenseite 15 zugekehrten Bereich 5a kurz oberhalb des Kragens 10a des Anschlußrohres 10 mindestens eine Durchgangsöffnung 5b zur unmittelbaren Ableitung sowohl der Kanalgase als auch der daraus resultierenden Kondensate zur Schuppenoberseite 3a hin auf.
Im Ausführungsbeispiel der Figuren 4 bis 6 besteht das Auslaßrohr 5 und der Ring 6 aus zwei getrennten, miteinander zu verklebenden Teilen 5, 6, wobei der Ring 6 stoffschlüssig mit der Schuppe 3 verbunden ist. Am Außenumfang 7 des Ringes 6 wird das Auslaßrohr 5 über
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einen Kleber 12 mit seinem dort befindlichen Innenumfangsbereich verbunden.
Das Ausführungsbeispiel der Figuren 4 und 5 unterscheidet sich vom Ausführungsbeispiel der Fig. dadurch, daß bei letzterem die Muffe 14 als 90°-Krümmer ausgebildet ist. Dadurch ist ohne Beeinträchtigung des Durchströmquerschnittes des Entlüftungskanals 13 im Bereich des aus den Figuren 5 und 6 ersichtlichen Dachsparren 16 eine allen Erfordernissen genügende sowie auf den Dachausbau Rücksicht nehmende Führung des Entlüftungskanals 13 möglich.
Außer den beschriebenen Verbindungsmöglichkeiten zwischen dem Anschlußrohr 10 und der Muffe 14 mit dem Ende 2a der Entlüftungsleitung 2 ist es nach einer weiteren Alternative auch möglich, das Anschlußrohr mit einem Innengewinde zu versehen, in welches das Ende 2a der Entlüftungsleitung 2 werkzeuglos eingeschraubt ist.
Ferner kann das Ende 2a der Entlüftungsleitung 2 mit dem freien Ende 10b des Anschlußrohres 10 verklebt werden.
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Und schließlich ist es auch möglich, das mit einer innengewindeähnlichen Fläche versehene Ende 2a der Entlüftungsleitung 2 mit dem Außengewinde 10c des Anschlußrohres 10 direkt zu verschrauben, bis die
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Stirnseite 2b der Entlüftungsleitung 2 gegen die Unterseite 3b der Schuppe 3 stößt, um somit auch bei dieser Ausführung eine Verspannwirkung mit dem Kragen 10a und des untergelegten, entropieelastischen Dichtringes 9 zu erzielen.
In den beiden Draufsichten der Figuren 7 und 8 auf die Schuppe 9 sind mit den Figuren 4 bis 6 übereinstimmende Teile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet. Dabei ist in Fig. 7 das Auslaßrohr 5 mit seinen Durchtrittsöffnungen 5b ebenso ersichtlich wie die Klebenaht 12, mit welcher das Auslaßrohr 5 an den stoffschlüssig mit der Schuppe 3 verbundenen Ring 6 geklebt ist.
Die Fig. 8 entspricht im wesentlichen der Fig. 7, jedoch mit dem Unterschied, daß nunmehr auf den Ring 6 das Anschlußrohr 10 mit seinem Kragen 10a aufgesetzt ist.
In Fig. 9 ist die Unteransicht der Fig. 8, also die Schuppe 3 mit dem gestrichelten Ring 6 und dem ebenso gestrichelten Auslaßrohr 5 und der in letzterem enthaltenen Durchtrittsöffnung 5b dargestellt. Der Entlüftungskanal ist auch hier mit 13 bezeichnet.
Der Pfiff der Erfindung beruht in der geringen Anzahl von Teilen, mit denen das Auslaßrohr 5, der Ring 6 und die Schuppe 3, die allesamt aus steinernen Materialien bestehen, derart miteinander form- und
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federelastisch verbunden werden, daß einerseits ein
Angriff der aggressiven Kanalgaskondensate und der
UV-Einstrahlung weitgehend unterbunden und ein praktisch verengungsfreier Entlüftungskanal 13 sichergestellt wird. 5
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Bezugszeichenliste
Vorrichtung
Entlüftungsleitung
Ende der
Entlüftungsleitung 2 2a
Schuppe 3
Schuppenoberseite 3a
Schuppenunterseite 3b
Öffnung 4 20
Auslaßrohr 5
Bereich des Auslaßrohres 5 5a
Durchgangsöffnung 5b
Ring 6
Außenumfang des Ringes 6 7
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Stirnseite des Ringes Dichtring Anschlußrohr
Kragen des Anschlußrohres
Endbereich des Anschlußrohres 10a
10b
Außengewinde des Anschlußrohres 10c
Rastzungen 11
Klebenaht Entlüftungskanal 12
13
Muffe 14
Innengewinde der Muffe 14a
Ende der Muffe 14b
Spannkragen der Muffe 14c
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Traufenseite 15
Dachsparren 16
Wanddicke des
Anschlußrohres 10
Wanddicke des Endes 2a
der Entlüftungsleitung 2

Claims (14)

Seite 21 . I . 12.02.1998 nel 2495a/97 Schutzansprüche :
1. Vorrichtung zur Führung eines Entlüftungskanals über Dach, bestehend aus einer ebenen oder verformten Schuppe aus Stein, Ziegel, Beton oder Faserzement mit einer etwa mittig angeordneten Öffnung zur Durchführung des Entlüftungskanals, der über Dach in einem mit der Schuppe festverbundenen Auslaßrohr aus demselben Material endet, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (4) der Schuppe (3) an ihrer Schuppenoberseite (3a) von einem umlaufenden Ring (6) umgeben ist, an dessen Außumfang (7) das Auslaßrohr (5) befestigt ist und auf dessen Stirnseite (8) der Kragen (10a) eines zur Schuppenunterseite (3b) geführten Anschlußrohres (10) aus Kunststoff aufgesetzt ist, an dessen Ende (10b) das Ende (2a) einer Entlüftungsleitung (2) angeschlossen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß zwischen der Stirnseite (8) des Ringes (6) und dem Kragen (10a) des Anschlußrohres (10) ein Dichtring (9) aus einem entropieelastischen Material angeordnet ist.
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3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußrohr (10) an seinem Außenumfang mehrere federnde Rastzungen (11) aufweist, welche nach Durchschieben des Anschlußrohres (10) durch die Öffnung (4) in der Schuppe (3) deren Unterseite (3b) federnd hintergreifen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußrohr (10) an seinem unterhalb der Schuppe (3) befindlichen Bereich (10b) ein Außengewinde (10c) aufweist, auf welches eine Muffe (14) mit einem entsprechenden Innengewinde (14a) geschraubt ist, in dessen freies Ende (14b) das flexible Ende (2a) der Entlüftungsleitung (2) eingeschraubt ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß die Wanddicke (dA) des Anschlußrohres (10) etwa der Wanddicke (dE) des in die Muffe (14) einmündenden Endes (2a) der Entlüftungsleitung (2) entspricht.
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nel 2495a/97
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Muffe (14) an ihrem der Schuppe (3) zugekehrten Ende mit einem Spannkragen (14c) versehen ist, mit welchem das Anschlußrohr (10) mit seinem Kragen (10a) unter der federnden Wirkung des Dichtringes (9) federelastisch verspannbar ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Muffe (14) als 90°-Krümmer ausgebildet ist.
8. Vorrichtung mindestens nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußrohr mit einem Innengewinde oder einem Außengewinde (10c) versehen ist, in welches oder auf welches (10c) das Ende (2a) der Entlüftungsleitung (2) werkzeuglos ein- bzw. aufschraubbar ist.
9. Vorrichtung mindestens nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende (2a) der Entlüftungsleitung (2) mit dem freien Ende (10b) des Anschlußrohres (10) verklebt ist.
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10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß das Auslaßrohr (5) an seinem der Traufenseite (15) zugekehrten Bereich (5a) kurz oberhalb des Kragens (10a) des Anschlußrohres (10) mit mindestens einer Durchgangsöffnung (5b) versehen ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Auslaßrohr (5) und der Ring (6) aus zwei getrennten, miteinander zu verklebenden Teilen (5, 6) bestehen, wobei der Ring (6) stoffschlüssig mit der Schuppe (3) verbunden ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet , daß das Auslaßrohr (5) und der Ring (6) aus einem einzigen stoffschlüssig verbundenen Teil bestehen, welches im Bereich der Öffnung (4) mit der Schuppe (3) verklebt ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß das Anschlußrohr (10), die Muffe (14) und das Ende (2a) der Entlüftungsleitung (2) aus PVC, Polyamid, Polyurethan oder Polyethylen bestehen.
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14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß die Schuppe (3) und das mit ihr festverbundene Auslaßrohr (5) sowie der Ring (6) aus Stein, Ziegel, Beton oder Faserzement hergestellt sind.
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