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DE29801793U1 - Therapie- und Behandlungsgerät - Google Patents

Therapie- und Behandlungsgerät

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DE29801793U1
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Germany
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therapy
treatment device
irradiation
irradiation unit
infrared
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DE29801793U
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Golf Protec and Co Kg De GmbH
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G O L F APPARATEBAU INDUSTRIEL
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Description

G.QLE Apparatebau Industrielackierungen OHG Nordstraße 30 49328 Meile GO 980201GDE
Therapie- und Behandlungsgerät
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Therapie- und Behandlungsgerät mit einer Liege.
Aus dem Stand der Technik sind Therapie- und Bestrahlungsliegen bekannt. Letzter Stand sind unterschiedlichste Ausgestaltungsformen von Solarien, Bestrahlungsanlagen mit UV-Strahlung zur Bräunung oder Behandlung von Hautproblemen. Außerdem sind Therapiekabinen bekannt, die mittels Wärme (Sauna, Infrarot-Wärmekabine) bei Personen zu erhöhter Schweißbildung führen.
Bei vorbekannten Einrichtungen erweist es sich als nachteilig, daß bei Bestrahlungsanlagen von oben und unten, die zu bestrahlenden Personen mit starker UV-Bestrahlung bestrahlt werden und damit wenig Tiefenwärme zur Entschlackung erzeugt wird. Bei den Kabinen sind größere Räumlichkeiten erforderlich und hoher Energieaufwand, damit ist eine verhältnismäßig lange Aufwärmzeit verbunden, so daß eine Kurzzeitbehandlung nicht wirtschaftlich durchführbar ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Therapie- und Behandlungsgerät zu schaffen, welches unter Vermeidung der aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile eine universelle Behandlung einer Person ermöglicht und welches sich durch einen geringen Platzbedarf, geringe Kosten und geringen baulichen Aufwand auszeichnet.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Hauptanspruches gelöst, die Unteransprüche zeigen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Erfindungsgemäß ist insbesondere vorgesehen, daß das Therapie- und Behandlungsgerät mit einer UV- und Infrarot durchlässigen Liegefläche ausgestattet ist und zur Behandlung von einer Person ausgelegt ist.
Das erfindungsgemäße Therapie- und Behandlungsgerät zeichnet sich durch eine Reihe erheblicher Vorteile aus. Die Bestrahlungseinheit ist zusammenklappbar und daher platzsparend, die Liege kann separat gestellt werden. Das Therapie- und Behandlungsgerät kann in kleinen Räumen eingesetzt werden, wobei der Raum nach der Behandlung zusätzlich für andere Zwecke genutzt werden kann. Es eignet sich beispielsweise für den Einsatz in Fitness-/Bodyformingstudios oder Kosmetikstudios; aber auch Arztpraxen, Schwimmbäder, Pensionen, Hotels oder Beauty-Salons, wie etwa Frisiersalons gehören zu den möglichen Anbietern.
Erfindungsgemäß ist die Möglichkeit geschaffen, bei geringstem Platzbedarf eine variable Behandlung der Person durchzuführen, beispielsweise eine Infrarot-Tiefenwärme-Behandlung, speziell nach einer Rollen-/Bandmassage (um die dadurch gelösten Schlackenstoffe auszuschwitzen), eine Solariumbehandlung mit starker Infrarot-Tiefenwirkung, sowie eine Bräunungsbehandlung, welche sehr geräuscharm abläuft, da keine Ventilatoren erforderlich sind.
Die sonnenähnlichen UV-Strahlen gewährleisten kürzeste Bestrahlungsperioden von ca. 3 Minuten. Die Infrarot-Tiefenwärmestrahler sind durch Reflektoren in den Strahlern so ausgerichtet, daß sie auch mit der Ausrichtung im Bestrahlungsgehäuse die zu bestrahlende Person direkt anstrahlen und damit im Gewebe eine Temperaturerhöhung und Erweiterung der Gefäße verursachen, so daß das gewünschte Ziel der Entschlackung der Zellen durch Ausschwitzen schnellstens erreicht wird. Es wird ein hohes Maß an Wirtschaftlichkeit erreicht, da ganz erhebliche Energiemengen für eine Raum- oder Kabinenheizung eingespart werden können.
Bedingt durch die oben beschriebenen Vorteile ergibt sich auch der Vorteil, daß das Therapie- und Behandlungsgerät durch eine Vielzahl von Personen unter Anwendung unterschiedlichster Behandlungsvarianten benutzt werden kann.
Der Erfolg der Entschlackung wird insbesondere durch eine vorherige mechanische Massage, wie Rollen- und Bandmassage, unterstützt, da die dadurch gelösten Stoffe durch die Tiefenwärmewirkung ausgeschwitzt werden können.
Zur zusätzlichen Durchführung eines mentalen Trainings oder zur akustischen Beschallung des Patienten ist es vorteilhaft, daß eine Schallerzeugungseinrichtung, beispielsweise Stereolautsprecher/Kopfhörer zugeordnet werden kann, da das Bestrahlungs- und Therapiegerät besonders geräuscharm ist. Die Schallerzeugungseinrichtung kann auch eine Speichereinrichtung zur Speicherung und/oder Wiedergabe von Sprache und/oder Musik umfassen, beispielsweise ein Bandgerät, ein CD-Abspielgerät oder ähnliches.
Vorteilhaft ist es weiterhin, daß kein Gefühl des Eingeschlossenseins und keine Platzangst aufkommen kann, da das Therapie- und Behandlungsgerät keine in sich geschlossene Einheit bildet.
Desweiteren von Vorteil ist die bequeme Lage bei der Infrarotbehandlung, welche sich auch über einen längeren Zeitraum von beispielsweise 20 Minuten erstrecken kann.
Das erfindungsgemäße Therapie- und Bestrahlungsgerät kann weiterhin ein Steuergerät zur Steuerung der diversen technischen Funktionen, insbesondere der Infrarot-Bestrahlungseinrichtung, der UV-Bestrahlungseinrichtung, der Schallerzeugungseinrichtung und/oder der Aromateinrichtung umfassen. Zusätzlich kann eine Schaltuhr vorgesehen sein, um die Behandlungsdauer zeitlich zu begrenzen. Außerdem sind verschiedene Anwendungsmöglichkeiten vorgesehen, wie z. B. die separate Schaltung von UV- und Infrarot, Intervallschaltung der Infrarotstrahlung zur Intensivierung der Wirksamkeit durch Impulssetzung, sowie zur Minimierung der Temperaturbelastung. Ebenso ist eine wahlweise Reduzierung der Infrarot-Strahlungsleistung, z.B. mittels eines Dimmers, im Oberteil bzw. im Unterteil der Bestrahlungseinheit integriert.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
Fig.1 eine schematische, perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Bestrahlungseinheit, und
Fig. 2 eine vereinfachte perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Liege.
Die Fig. 1 zeigt eine vereinfachte, perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Bestrahlungseinheit. Diese umfaßt ein höhenverstellbares Stativ 1, welches an einem U-förmigen Grundgestell 11 mit Rädern 12 befestigt ist. Die Höhenverstellung kann über eine Kurve, über Bolzen, mittels einer Stellschraube oder auf ähnliche Weise erfolgen bzw. eingestellt werden.
An dem Stativ 1 sind UV-Bestrahlungseinrichtungen und Infrarot-Bestrahlungseinrichtungen, welche mit (2) bezeichnet sind, gelagert. Die Bestrahlungseinrichtungen 2 weisen jeweils ein längliches Gehäuse auf, an welchem Strahler 4 angebracht sind. Im Innenraum der Gehäuse ist die elektrische Verkabelung untergebracht, jedes der Gehäuse ist an seinem Ende mit einem Träger 13 verbunden. Die Träger 13 sind, wie durch die Pfeile dargestellt, um Gelenke 8 verschwenkbar, welche wiederum an einem Querträger 14 ausgebildet sind, der an dem Stativ 1 befestigt ist. Die Verschwenkung kann beispielsweise mittels eines Hebels 6 erfolgen, es ist jedoch auch möglich, einen Servo-Motor vorzuziehen oder den Verschwenkmechanismus in anderer Weise auszubilden.
Die Strahler 4 sind entweder UV-Strahler oder Infrarot-Strahler oder können beide Frequenzbereiche gleichzeitig abstrahlen. Sie weisen bevorzugterweise innenliegende Fassungen auf, die im Inneren des jeweiligen Gehäuses angeordnet sind.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind die Gehäuse der Bestrahlungseinrichtungen 2 geteilt, so daß sie unter Verwendung jeweils eines Scharniers 3 zusammengelegt werden können. Es versteht sich, daß geeignete Arretiermittel, beispielsweise eine lösbare Rasteinrichtung oder ähnliches vorgesehen sind, um die Gehäuse im ausgeklappten Zustand zu fixieren.
Am oberen Bereich des Scharniers 1 ist ein Bedienpanel 7 befestigt, über welches die gesamte Bestrahlungseinheit betätigt werden kann. Das Gehäuse des Bedienpanels 7 umfaßt beispielsweise Schalter, Dimmer, eine Zeitschaltuhr und/oder Bedienungseinheiten für eine akkustische Schallerzeugungseinrichtung oder eine Aromateinrichtung. Weiterhin können in dem Gehäuse des Bedienungspanels 7 Lautsprecher für die Schallerzeugungseinrichtung sowie Speicher und Ausgabemittel für die Aromateinrichtung angebracht sein.
Das Bedienungspanel 7 kann an seinem Befestigungsbereich 5 fest mit dem Stativ 1 verbunden sein, es ist jedoch auch möglich, dieses klappbar oder schwenkbar anzubringen.
Die Fig. 2 zeigt in vereinfachter, schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Liege 9, welche eine Liegefläche 10 aufweist. Die Liegefläche 10 kann profiliert sein, wie bei dem Ausführungsbeispiel gezeigt, sie ist aus einem für UV- und Infrarotstrahlen transparenten Material, beispielsweise Acryl,
gefertigt. Die Liegefläche 10 kann (mittels Scharnieren, Steckverbindungen oder ähnlichem) zusammenlegbar sein. An der Unterseite der Liegefläche 10 sind Stützfüße 15 angeordnet, welche ebenfalls abnehmbar oder zusammenlegbar sein können.
Aus der Zusammenschau der Fig. 1 und 2 ergibt sich, daß die in Fig. 1 gezeigte Bestrahlungseinheit zur Liege verschoben werden kann, so daß sich die Liegefläche 10 zwischen den oberen und den unteren Bestrahlungseinrichtungen befindet, so daß eine zu behandelnde Person ganzseitig mit UV-Strahlen und/oder Infrarotstrahlen behandelbar ist.
Die Erfindung ist nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt, vielmehr ergeben sich im Rahmen der Erfindung vielfältige Abwandlungs- und Modifikationsmöglichkeiten. So ist es insbesondere möglich, eine andere Anzahl an Bestrahlungseinrichtungen vorzusehen, so daß beispielsweise sechs oder acht dieser zusammenlegbaren bzw. -klappbaren, armähnlichen
Bestrahlungseinrichtungen vorgesehen sind. Weiterhin kann auch die Anzahl der Strahler variiert werden, ausgehend von einer Mindestanzahl von beispielsweise vier Strahlern pro Bestrahlungseinrichtung ist es auch möglich, eine relativ große Anzahl einzelner Strahler einzubauen.

Claims (11)

Ansprüche
1. Therapie- und Behandlungsgerät mit einer Liege (9) und einer Bestrahlungseinheit, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestrahlungseinheit als separate Einheit und zusammenlegbar ausgebildet ist und jeweils zumindest eine UV-Bestrahlungseinrichtung (2) und eine Infrarot-Bestrahlungseinrichtung (2) umfaßt und daß die Liege (9), die für die Benutzung durch eine Person dimensioniert ist, aus einem für UV-Strahlung und Infrarot-Strahlung durchlässigen Material gefertigt ist.
2. Therapie- und Behandlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Liege (9) aus einem transparenten, strahlendurchlässigen Material gefertigt ist.
3. Therapie- und Behandlungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Liege (9) zusammenlegbar ausgebildet ist.
4. Therapie- und Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestrahlungseinheit mehrere, im wesentlichen über und unter der Liege (9) angeordnete, die Bestrahlungeinrichtungen (2) bildende Strahler (4) aufweist.
5. Therapie- und Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Infrarot-Bestrahlungseinrichtung (2) allein oder kombiniert mit der UV-Bestrahlungseinrichtung (2) betätigbar ist.
6. Therapie- und Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestrahlungseinrichtungen (2) zur separaten Leistungsminderung mit einem Dimmer versehen sind.
7. Therapie- und Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Infrarot-Bestrahlungseinrichtung (2) in Intervallen zur Intensivierung der Wirksamkeit und zur Reduzierung der Temparaturbelastung geschaltet werden kann.
8. Therapie- und Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine Schallerzeugungseinrichtung und eine Speichereinrichtung zur Speicherung und/oder Wiedergabe von Sprachen und/oder Musik.
9. Therapie- und Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine Aromateinrichtung zur Abgabe von Aromaten über der Liegefläche (10) der Liege (9).
10. Therapie- und Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch ein Steuergerät zur Betätigung der Bestrahlungseinheit.
11. Therapie- und Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestrahlungseinheit ein höhenverstellbares, fahrbares Stativ (1) umfaßt sowie zumindest ein zusammenklappbares Gehäuse zur Aufnahme des Steuergeräts, der UV-Bestrahlungseinheit (2), der Infrarot-Bestrahlungseinheit (2), der Schallerzeugungseinrichtung und/oder der Aromatei nri chtung.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19836223C1 (de) * 1998-08-11 2000-01-13 Lohmann Werke Gmbh & Co Bräunungsgerät

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE19836223C1 (de) * 1998-08-11 2000-01-13 Lohmann Werke Gmbh & Co Bräunungsgerät

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Effective date: 19990121

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