DE29800258U1 - Anordnung zur Erzeugung einer Grillkohlenglut - Google Patents
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Description
BOVINUS
Fleisch Im- und Export GmbH
Hof Eckeberg
63505 Langenselbold
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur Erzeugung einer Grillkohleglut.
Um zum Grillen Glut zu erhalten, wird üblicherweise Grillkohle in einen Grill gegeben, um
mittels Anzünder die Kohle zu entfachen. Hierzu ist es erforderlich, dass in den Grill in
einem Umfang Kohle gefüllt wird, dass die entsprechende Aufnahme im hinreichenden
Umfang gefüllt ist. Dabei ist immer wieder festzustellen, dass erst dann eine besonders gute
Glut entsteht, wenn das Grillen selbst beendet ist. Bei Verwendung relativ großer Grills wird
zudem unnötig viel Grillkohle benötigt, ohne dass diese voll genutzt wird.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Anordnung der eingangs genannten Art zur
Verfügung zu stellen, mit der kleine Mengen an Grillkohle im erforderlichen Umfang
angezündet werden können und eine Glut entsteht, die voll ausnutzbar ist. Dabei soll auch
sichergestellt sein, dass die Glut auf verhältnismäßig kleinem Raum zur Verfügung steht.
Erfindungsgemäß wird das Problem im wesentlichen dadurch gelöst, dass in einem brennbaren
Behältnis mit eigensteifer Bodenwandung und zumindest bereichsweise eigensteifer
Seitenwandung sowie einer Kopfwandung Holzkohle eingebracht ist, dass in zumindest einer
Seitenwandung eine erste Öffnung einbringbar ist, dass von oder in etwa von der Öffnung
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ausgehend entlang der Bodenwandung ein Anzünder verläuft und dass in der Kopfwandung
eine zweite Öffnung einbringbar ist.
Erfindungsgemäß wird ein brennbarer Behälter zur Verfügung gestellt, der selbst als Feuerstelle
dient, wobei die zum Anzünden der Kohle benötigten Anzünder bereits in dem Behältnis vorhanden sind. Um Glut zu erzeugen, ist es nur noch erforderlich, die Öffnungen
in der zumindest einen Seitenwandung sowie in der Kopfwandung einzubringen sowie den
im Bereich der Seitenwandöffnung vorhandenen Anzünder zu entfachen, so dass die Holzkohle
im erforderlichen Umfang brennen kann. Dies wird dadurch unterstützt, dass das Behältnis selbst brennbar ist, also hinreichend Feuer zur Verfügung gestellt wird, um die
Holzkohle zum Glühen zu bringen.
Durch die Form des Behältnisses bedingt liegt die Holzkohle auf eng begrenzten Raum zur
Verfügung, so dass demzufolge die Glut auch konzentriert zur Verfügung steht.. Dies
bedeutet, dass mit einer relativ geringen Menge an Holzkohle eine Glut erzeugt werden kann,
mit der im erforderlichen Umfang Grillgut gebraten werden kann.
Insbesondere sieht die Erfindung vor, dass der brennbare Behälter eine Quaderform aufweist
und vollständig eigensteif ausgebildet ist. Dabei kann es sich bei dem Behälter um einen
Karton oder ein Kartonmaterial handeln. Ferner sollte in jeder Seitenwandung im Bereich der
Bodenwandung jeweils eine erste Öffnung einbringbar sein, von der ein vom Behältnisäußeren
her ein Anzünder zugänglich ist. Ferner sollten in der Kopfwandung zumindest zwei
Öffnungen vorhanden sein. Durch die im Bodenbereich als auch im Kopfbereich vorhandenen
Öffnungen kann sich ein hinreichender Zug ausbilden, um die Holzkole bzw. das Behältnis
nach dem Entfachen der Anzünder schnell zum Brennen zu bringen, so dass in relativ kurzer
Zeit die erforderliche Glut auf eng begrenztem Raum zur Verfügung steht.
Die Anzünder selbst sollten eine Quaderform aufweisen, wobei die von den ersten in den
Seitenwandungen vorhandenen Öffnung ausgehenden Anzünder entlang von sich unter einem
rechten Winkel schneidenden Geraden verlaufen können. Mit anderen Worten bilden die
Anzünder entlang des Bodens des Behältnisses ein Kreuz.
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Um sicherzustellen, dass die Anzünder bei Gebrauch der Anordnung im Bereich der ersten
Öffnung vorliegen, sollten erstere mit dem Boden verbunden wie verklebt sein.
Um die ersten und zweiten Öffnungen auszubilden, sollten die Seitenwandungen bzw. die
Kopfwandung in entsprechenden Bereichen entsprechend perforiert sein. Dabei kann sowohl
die erste als auch die zweite Öffnung die Form eines Dreiecks aufweisen, wobei der Basisschenkel
entlang der Bodenwandung bzw. der Seitenwandung verläuft.
Mittig in der Kopfwandung kann des weiteren eine Handhabe vorgesehen sein, um das
Behältnis problemlos transportieren zu können.
Das Volumen des quaderförmigen Behältnisses sollte auf ein Fassungsvermögen von 1 bis
1,5 kg Holzkohle ausgelegt sein. Dabei kann als Holzkohle insbesondere Naturholzkohle wie
Hartholzkohle eingebracht werden.
Die Anzünder können aus zu Quadern gepreßten Laubblättern bestehen, wodurch eine hohe
Umweltverträglichkeit gegeben ist.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den
Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -,
sondern auch aus dem nachstehend beschriebenden Ausführungsbeispiel.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Holzkohle aufnehmenden Kartons,
Fig. 2 eine Bodenansicht des Kartons nach Fig. 1 und
Fig. 3 einen Querschnitt durch den Karton nach Fig. 1.
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In Fig. 1 ist ein eine Quaderform aufweisendes Behältnis in Form eine Kartons 10 dargestellt,
der aus brennbarem Material besteht. Das Behältnis 10, dass aus Gründen der Vereinfachung
nachstehend als Kaiton bezeichnet wird, weist eine Bodenwandung 12, Seitenwandungen 14,
16, 18, 20 sowie eine Kopfwandung 22 auf, von der ein flächiger Handgriff 24 ausgeht. Die
Verbindungslinie zwischen dem Handgriff 24 und der Kopfwandung 22 verläuft entlang einer
Mittellinie.
Im Bodenbereich einer jeden Seitenwandung 14, 16, 18, 20 ist ein im Ausführungsbeispiel
dreieckförmiger Abschnitt 26, 28, 30, 32 von einer Perforation umgeben, um durch Herausziehen
oder Hineindrücken der Abschnitte 26, 28, 30, 32 entsprechende Öffnungen in den Seitenwandungen 14, 16, 18, 20 herzustellen.
In der Kopfwandung 22 sind auf gegenüberliegenden und symmetrisch zu dem Griff 24
verlaufenden Seiten ebenfalls dreieckförmige Abschnitte 33, 34 vorhanden, die von einer
Perforation umgeben sind. Dabei verlaufen die Basisschenkel der Dreiecke 33, 34 entlang der
Seitenwandungen 14, 20. Entsprechend sind die Basisschenkel der Dreiecke 26, 28, 30, 32
bodenseitig angeordnet.
Entlang der Bodenfläche 36 der Bodenwandung 12, und zwar von den Bereichen 26, 28, 30,
32 ausgehend sind in Draufsicht eine Kreuzform bildende quaderförmige Anzünder 38, 40,
42, 44 befestigt wie festgeklebt, die bei entfernten Abschnitten 26, 28, 30, 32 vom Äußeren
des Kartons 10 aus zugänglich und somit anzündbar sind. In dem quaderförmigen Karton 10
ist sodann vorzugsweise aus Hartholz hergestellte Holzkohle 44 eingebracht, die mittels der
Anzünder 38, 40, 42, 44 dann entzündbar ist, wenn durch Entfernen der Abschnitte 26, 28,
30, 32, 33, 34 in den Karton 10 Löcher eingebracht sind, um einen Zug zu ermöglichen. Da
das Kartonmaterial brennbar ist, bildet sich durch die Geometrie des Kartons 10 bedingt nach
Anstecken der Anzünder 38, 40, 42, 44 ein starkes Feuer aus, woduch wiederum die erforderliche
Glut der Holzkohle 44 entsteht.
Ist im Ausführungsbeispiel in jeder Seitenwandung 14, 16, 18, 20 nach Entfernen der entsprechenden
Abschnitte 26, 28, 30, 32 eine Öffnung vorgesehen, so können selbstverständlich
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auch mehr oder weniger Öffnungen vorhanden sein. Auch ist es nicht zwingend erforderlich,
dass in jeder Seitenwandung 14, 16, 18, 20 eine Öffnung ausgebildet wird. Gleiche Überlegungen
gelten in Bezug auf die in der Kopfwandung 22 auszubildenden Öffnungen 33, 34. Auch können die kopfwandseitigen Öffnungen 33, 34 durch im oberen Rand der Seitenwandungen
14, 16, 18, 20 verlaufende Öffnungen ersetzt oder ergänzt werden.
Abweichend vom Stand der Technik ist es nicht erforderlich, zunächst Holzkohle an einem
Platz auszuschütten, wodurch eine unerwünschte Staubbildung entstehen kann. Dadurch, dass
die Holzkohle in dem Behältnis angezündet wird, erfolgt auf eng begrenztem Bereich eine
Glutbildung im erforderlichen Umfang, wobei aufgrund der verwendeten Materialien eine
hohe Umweltfreundlichkeit gegeben ist. Dies wird nicht nur durch die vorzugsweise aus
Harthölzern hergestellte Holzkohle und den zu Quadern gepreßten vorzugsweise aus Laubblättern
bestehenden Anzündern, sondern durch das Material des Kartons 10 selbst sichergestellt,
der umweltfreundlich verbrennt.
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Claims (1)
- BOVINUSFleisch Im- und Export GmbH
Hof Eckeberg63505 LangenselboldAnsprücheAnordnung zur Erzeugung einer Grillkohlenglut1. Anordnung zur Erzeugung einer Grillkohlenglut,
dadurch gekennzeichnetdass in einem brennbaren Behältnis (10) mit zumindest eigensteifer Bodenwandung (12) und zumindest bereichsweise eigensteifer Seitenwandung (14, 16, 18, 20) sowie einer Kopfwandung (22) Holzkohle (44) eingebracht ist, dass in zumindest einer Seitenwandung eine erste Öffnung vorhanden oder bei zuvor geschlossenem Behältnis durch Entfernen eines Wandbereichs (26, 28, 30, 32) ausbildbar ist, dass von oder in etwa von der Öffnung ausgehend entlang der Innenfläche der Bodenwandung (12) zumindest ein Anzünder (38, 40, 42, 44) verläuft und dass in der Kopfwandung (22) oder im kopfwandseitigen Bereich von zumindest einer Seitenwandung zumindest eine zweite Öffnung vorhanden oder einbringbar ist.2. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,dass das Behältnis (10) eine Quaderform aufweist und eigensteif ausgebildet ist.9. Januar 1998-38023A/gi3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,dass in jeder Seitenwandung (14, 16, 18, 20) im Bereich der Bodenwandung (12) jeweils eine erste Öffnung durch Entfernen wie Eindrücken oder Herausziehen eines vorzugsweise von einer Perforation umgebenen Wandabschnitts (26, 28, 30, 32) einbringbar ist, von der ein vom Behältnisäußeren her ein Anzünder (38, 40, 42, 44) zugänglich ist.4. Anordnung zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass der Anzünder (38, 40, 42, 44) eine Quaderform aufweist.5. Anordnung zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass der Anzünder (38, 40, 42, 44) ein aus Laubblättern gepreßter Quader ist.6. Anordnung zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass die von jeweils einer ersten Öffnung (26, 28, 30, 32) ausgehenden Anzüder (38, 40, 42, 44) entlang von sich unter einem rechten Winkel schneidenden Geraden verlaufen.7. Anordnung zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass die erste und/oder die zweite Öffnung durch Entfernen eines vorzugsweise perforierten Bereichs (26, 28, 30, 32, 33, 34) der Seitenwandungen (14, 16, 18, 20) bzw. Kopfwandung (22) ausbildbar ist.8. Anordnung zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass die erste Öffnung eine Dreiecksform mit bodenwandseitigem Basisschenkel9. Januar 1998-38023A/giaufweist.9. Anordnung zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass entlang einer Mittellinie der Kopfwandung (22) eine Handhabe wie flächiger Griff (24) verläuft, der seinerseits vorzugsweise von der Kopfwandung ausgeht.10. Anordnung zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass zu jeder Seite der Handhabe (24) eine zweite Öffnung verläuft, die vorzugsweise eine Dreiecksform mit seitenwandseitig verlaufendem Basisschenkel aufweist.11. Anordnung zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass das Fassungsvermögen des Behältnisses (10) in etwa 1 bis 1,5 kg Holzkohle beträgt.12. Anordnung zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass die Holzkohle (44) Naturholzkohle aus insbesondere Harthölzern ist.13. Anordnung zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass der Anzünder (38, 40, 42) innenseitig an der Bodenwandung (22) befestigt wie geklebt ist.14. Anordnung zur Erzeugung einer Grillkohlenglut,
dadurch gekennzeichnetdass in einem eigensteifen brennbaren eine Quaderform aufaweisenden Behältnis (10) mit Bodenwandung (12), Seitenwandungen (14, 16, 18, 20) sowie Kopfwandung (22)9. Januar 1998-38023A/giHolzkohle (44) eingebracht ist, dass zur Erzeugung der Glut in zumindest einer Seitenwandung des zuvor allseitig geschlossenen Beahältnisses eine erste Öffnung durch Entfernen eines Wandbereichs (26, 28, 30, 32) ausbildbar ist, dass von oder in etwa von der Öffnung ausgehend entlang der Innenfläche der Bodenwandung (12) zumindest ein Anzünder (38, 40, 42, 44) verläuft und dass in der Kopfwandung (22) oder im kopfwandseitigen Bereich von zumindest einer Seitenwandung zumindest eine zweite Öffnung einbringbar ist, wobei die jeweilige Öffnung jeweils ein von einer Perforation ode einer Stanzung umgebener Bereich der Seitenwandung und/oder der Kopfwandung ist.9. Januar 1998-38023A/gi
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