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DE29800032U1 - Faltcontainer - Google Patents

Faltcontainer

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DE29800032U1
DE29800032U1 DE29800032U DE29800032U DE29800032U1 DE 29800032 U1 DE29800032 U1 DE 29800032U1 DE 29800032 U DE29800032 U DE 29800032U DE 29800032 U DE29800032 U DE 29800032U DE 29800032 U1 DE29800032 U1 DE 29800032U1
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DE
Germany
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folding container
wall part
folding
container according
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29800032U
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English (en)
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WEINMANN NUTZFAHRZEUGE
Original Assignee
WEINMANN NUTZFAHRZEUGE
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Publication date
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Description

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23.12.97 SB/cb
Faitcontainer
BESCHREIBUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Faltcontainer, insbesondere für Bekleidungsstücke, mit einer Bodenplatte, einer Deckenplatte, einem ersten und einem zweiten Seitenwandteil, welche jeweils mit der Bodenplatte und Deckenplatte verbunden sind, und optionellerweise einem Vorderwandteil und einem Rückwandteil.
Obwohl auf beliebige Faltcontainer anwendbar, werden die vorliegende Erfindung sowie die ihr zugrundeliegende Problematik in bezug auf einen Faltcontainer für Bekleidungsstücke erläutert.
Allgemein gibt es eine Vielzahl verschiedener Container für Bekleidungsstücke. Dabei unterscheidet man üblicherweise zwischen zerlegbaren Containern und nicht zerlegbaren Con-0 tainern. Zerlegbare Container sind in der Regel in das Dekkenteil, das Bodenteil und die Seitenteile als Einzelteile zerlegbar.
Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problematik besteht allgemein darin, daß bei solch einer Zerlegung eines Containers zwar eine Platzersparnis erzielt wird, die Einzelteile jedoch schlecht transportierbar sind, da sie nicht miteinander zusammenhängen und größenmäßig nicht aufeinander abgestimmt sind.
P9735
Es gibt zwar Faltcontainer für Kleidungsstücke in Form von Faltkisten, welche in eine flache Form faltbar sind. Diese Faltkisten sind jedoch instabil und bieten für den Inhalt keinen guten Schutz, insbesondere nicht gegen Nässe und mechanische Beschädigungen. Auch benötigen solche Faltkisten beim Stapeln eine größere Grundfläche als eine einzelne Faltkiste in auseinandergefaltetem Zustand. Weiterhin liegen beim Auseinanderbau die Aufhängungsstangen als Loseteil vor. .
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Faltcontainer der eingangs erwähnten Art zu schaffen, welcher leicht und platzsparend zusammenfaltbar ist und im zusammengefalteten Zustand leicht transportierbar und platzsparend lagerbar ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch den in Anspruch 1 angegebenen Faltcontainer gelöst.
Der erfindungsgemäße Faltcontainer weist gegenüber den bekannten Lösungsansätzen den Vorteil auf, daß er einer groben Verschmutzung von außen im wesentlichen standhalten kann, da seine Innenwände im zusammengefalteten Zustand im wesentlichen von außen unzugänglich sind. Vorteilhafterweise bietet ein Faltcontainer dieses Aufbaus auch eine gute Standsicherheit und ist im zusammengefalteten Zustand platzsparend stapelbar.
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Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Faltcontainers sind seine leichte Bedienbarkeit, insbesondere die Überflüssigkeit von losen Bedienteilen, die große Volumenverringerung durch Faltbarkeit und die hohe Nutzlast bei hervorragender Steifigkeit bei entsprechender Werkstoffwahl. Eine bequeme Beförderung des erfindungsgemäßen Faltcontainers per Hand über Rollen, per Stapler, per Hubwagen, per Förderbänder usw. ist möglich.
Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Idee besteht darin, daß das erste und zweite Seitenwandteil derart an der Bodenplatte und Deckenplatte nach innen klappbar angelenkt sind und derart in sich nach innen faltbar sind, daß sie im auseinandergefalteten Zustand im wesentlichen senkrecht und im zusammengefalteten Zustand im wesentlichen parallel zur Bodenplatte und Deckenplatte anordnungsfähig sind. Mit anderen Worten läßt sich die Gesamthöhe des erfindungsgemäßen Faltcontainers fast um die gesamte Seitenwandteilhöhe reduzieren, d.h. bis auf die vierfache Seitenwandteildicke.
In den Unteransprüchen finden sich vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des in Anspruch 1 angegebenen Faltcontainers.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung sind das erste und zweite Seitenwandteil im zusammengefalteten Zustand im wesentlichen ebenflächig halbiert. Dies bringt die Vorteile
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einer maximalen Höhenreduktion und eines Innenwandschutzes der Seitenwandteile im zusammengefalteten Zustand.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung sind das erste und zweite Seitenwandteil im zusammengefalteten Zustand in einem Bereich zwischen Bodenplatte und Deckenplatte geschichtet angeordnet. So läßt sich eine äußerst kompakte Anordnung im zusammengefalteten Zustand erzielen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weisen das erste und zweite Seitenwandteil jeweils im wesentlichen in ihrer Mitte ein jeweiliges erstes Klappscharnier mit einem Klappbereich von 180° auf. L
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weisen das erste und zweite Seitenwandteil jeweils an ihrem oberen und unteren Ende ein jeweiliges zweites Klappscharnier mit einem Klappbereich von 90° auf.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist zwischen dem jeweiligen Klappscharnier am unteren Ende des ersten und zweiten Seitenwandteils und dem Bodenplatte ein drittes und vorzugsweise ein viertes Seitenwandteil unterschiedlicher Länge vorgesehen. So läßt sich ein Höhenausgleich im 5 Stapelbereich bzw. Schichtungsbereich zwischen den beiden Seiten auf einfache Art schaffen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist zwischen dem jeweiligen Klappscharnier am oberen Ende des ersten und
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zweiten Seitenwandteils und dem Deckenplatte ein fünftes und vorzugsweise ein sechstes Seitenwandteil unterschiedlicher Länge vorgesehen. So läßt sich ein Höhenausgleich im Deckenbereich zwischen den beiden Seiten auf einfache Art schaffen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist der Bodenplatte in Palettenform aufgebaut. Damit läßt sich der Faltcontainer leicht transportieren.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist zwischen dem fünften und sechsten Seitenwandteil eine Aufhängungsstange vorzugsweise an einer jeweiligen Aufhängungsschiene anbringbar.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung sind zwischen dem fünften und sechsten Seitenwandteil ein Vorderwandteil und/oder ein Rückwandteil aufnehmbar. Damit können der Vorderwandteil und/oder Rückwandteil im zusammengeklappten Zustand in mit dem Deckenwandteil verbundem Zustand bequem verstaut werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist das Vorderwandteil oberhalb der Aufhängungsstange einschiebbar. 25
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist das Rückwandteil unterhalb der Aufhängungsstange einklappbar ist.
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Letztere beide Weiterbildungen ermöglichen, daß die Aufhängungsstange zum Zusammenklappen nicht ab- bzw. umgebaut werden muß.
'5
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist die Höhe im auseinandergefalteten Zustand wesentlich größer als im zusammengefalteten Zustand.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist eine Mehrzahl davon im zusammengefalteten Zustand stapelbar.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weist ein Stapel einer bestimmten Anzahl zusammengefalteter Faltcontainer die Form eines einzelnen auseinandergefalteten Faltcontainers auf.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weisen die Seiten-, Vorder- und Rückwandteile, Boden- und Deckenplatte eine Leichtmetallstruktur, insbesondere eine Aluminium-Wabenkerns truktur (z.B. ALUCORE®) , auf. Da der erfindungsgemäße Faltcontainer so leicht wie möglich gefertigt werden sollte, bieten sich Aluminiumwerkstoffe und -halbzeuge, wie zum Beispiel im Flugzeugbau verwendete Aluminiumlegierungen und Aluminium-Sandwichstrukturen an. Dies bringt den Vorteil hoher mechanischer Stabilität bei verhältnismäßig geringem Gewicht.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist mindestens an einem Seitenwandteil ein zusammenfaltbarer Einlegeboden über ein Scharnier angebracht, welcher in auseinandergefaltetem Zustand im gegenüberliegenden Seitenwandteil arretierbar ist. So lassen sich Einlegeböden in den Faltcontainer intergrieren, welche die Faltbarkeit nicht behindern und keine Loseteile bilden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist zwischen den Seitenwandteilen und der Bodenplatte und/oder zwischen den Seitenwandteilen und der Deckenplatte jeweilige Gaszugfedern vorgesehen. Dies bilden eine Aufstellhilfe und erzeugen eine Vorspannung im aufgestellten Zustand, so daß der Faltcontainer nicht ohne weiteres in sich zusammenklappt bzw. -fällt, wenn beispielsweise das Vorderandteil und das Rückwandteil unter die Deckenplatte gebracht sind.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung sind zwischen Vorderwandteil und Deckenplatte und/oder zwischen Rückwandteil und Deckenplatte jeweilige Gaszugfedern vorgesehen .
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen:
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Fig. 1 eine schematische Vorderseitendarstellung einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im auseinandergefalteten Zustand mit installiertem Rückwandteil und eingeschobenem Vo rderwandt e i1;
Fig. 2 eine schematische Vorderseitendarstellung der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im auseinandergefalteten Zustand mit installiertem Rückwandteil und Vorderwandteil;
Fig. 3 eine schematische Vorderseitendarstellung der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im auseinandergefalteten Zustand mit eingeschobenem Vorderwandteil und eingeklapp
tem Rückwandteil;
Fig. 4 eine schematische Vorderseitendarstellung der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers beim Zusammenfalten.der beiden
Seitenwandteile;
Fig: 5a eine schematische Vorderseitendarstellung der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im zusammengefalteten Zustand;
Fig. 5b eine schematische Breitenquerschnittdarstellung
einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im zusammengefalteten Zustand;
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Fig. 6 eine schematische Längsquerschnittdarstellung der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im zusammengefalteten Zustand; 5
Fig. 7 eine schematische Vorderseitendarstellung eines Stapels der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im zusammengefalteten Zustand;
10
Fig. 8 ein Ausführungsbeispiel für ein 90°-Klappscharnier am oberen und unteren Ende der Seitenwandteile; und
Fig. 9 ein Ausführungsbeispiel für ein 180°-Klappscharnier in der Mitte der Seitenwandteile.
In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche Bestandteile.
Fig. 1 ist eine schematische Vorderseitendarstellung einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im auseinandergefalteten Zustand mit installiertem Rückwandteil und eingeschobenem Vorderwandteil.
In Figur 1 bezeichnet 1 allgemein einen Faltcontainer, 10 eine Bodenplatte, 11, 12 und 13 Palettenständer des Bodenplattes 10, 3 0 ein erstes Seitenwandteil mit einem ersten Klappscharnier 35 und zwei zweiten Klappscharnieren 32 und
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38, 40 ein zweites Seitenwandteil mit einem ersten Klappscharnier 45 und zwei zweiten Klappscharnieren 42 und 48, 50 ein weiteres Seitenwandteil, 20 eine Deckenplatte mit einem Fachboden 22 und zwei Seitenwandteilen 70, 80, sowie 88 ein Vorderwandteil, 90 ein Rückwandteil mit einer Haltegriff 95 und 85 ein im Faltcontainer 1 aufgehängtes Kleidungsstück in Form eines Mantels.
Im gezeigen Zustand mit eingeschobenem Vorderwandteil 88 und heruntergeklapptem Rückwandteil 90 bietet der Faltcontainer eine stabile Form ohne überstehende Teile und ist daher gut beladbar. Beim gezeigten Beispiel ist das Rückwandteil 90 über ein mit einer Zwischenplatte 98 in der Rückwand (vgl. Fig. 6) verbundenes Scharnier schwenkbar und sorgt so für die notwendige Standfestigkeit im heruntergeklappten Zustand. Selbstverständlich können jedoch auch zusätzliche Streben zur Erhöhung der Steifigkeit vorgesehen werden. In Fig. 1 ist der Vorderwandteil 88 zwischen die Seitenwandteile 70, 80 eingeschoben und dort gehaltert.
Fig. 2 ist eine schematische Vorderseitendarstellung der ersten Ausfuhrungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im auseinandergefalteten Zustand mit installiertem Rückwandteil und Vorderwandteil. In Fig. 1 ist der Vorderwandteil 88 nach vorne heruntergeklappt und geschlossen.
Fig. 3 ist eine schematische Vorderseitendarstellung der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers
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im auseinandergefalteten Zustand mit eingeschobenem Vorderwandteil und eingeklapptem Rückwandteil.
Fig. 4 ist eine schematische Vorderseitendarstellung der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers beim Zusammenfalten der beiden Seitenwandteile.
Zum Zusammenfalten des Faltcontainers 1 werden anschlie-.Send, wie in Figur 4 dargestellt, die beiden Seitenwandtei-Ie 30, 40 nach innen geklappt, so daß sie im zusammengefalteten Zustand im wesentlichen parallel zum Bodenplatte 10 und Deckenplatte 20 zu liegen kommen.
Dazu werden die jeweiligen ersten Klappscharniere 35, 45 um 180° und die jeweiligen zweiten Klappscharniere 32, 38, 42, 48 um jeweils 90° umgeklappt.
Fig. 5a ist eine schematische Vorderseitendarstellung der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im zusammengefalteten Zustand, und Fig. 5b ist eine schematische Breitenquerschnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im zusammengefalteten Zustand.
Bei der in Figur 5b gezeigten zweiten Ausführungsform bezeichnet 1' allgemein den Faltcontainer. Bei diesem Faltcontainer 1' gemäß der zweiten Ausführungsform sind keine Palettenständer 11, 12, 13 vorgesehen. Weiterhin ist zusätzlich ein viertes Seitenwandteil 60 vorgesehen, das
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eine kürzere Länge als das dritte Seitenwandteil 50 aufweist, was bewirkt, daß die beiden zusammengefalteten Seitenwandteile 30, 40 in der gezeigten Weise im Bereich 100 geschichtet angeordnet sind. Dieser Bereich 100 liegt bei dieser zweiten Ausfuhrungsform auch nicht direkt auf dem Bodenplatte 10, sondern ein gewisses Stück entfernt davon. Diese Unsymmetrie findet sich im übrigen auch in den Seitenwandteilen 70, 80, wie Fig. 5b deutlich entnehmbar. 99 in Fig. 5b bezeichnet eine Aufhängungsstange, die zwischen dem fünften und sechsten Seitenwandteil 70, 80 an einer jeweiligen Aufhängungsschiene 75 anbringbar ist.
Wie Figur 5a und 5b ebenfalls entnehmbar, ist die Höhe des Faltcontainers im zusammengefalteten Zustand wesentlich geringer als im auseinandergefalteten Zustand, die Grundfläche bleibt jedoch gleich. Weiterhin gibt es nach dem Zusammenfalten keine losen Teile, welche beim Transport herausfallen könnten.
0 Fig. 6 ist eine schematische Längsquerschnittdarstellung der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltcontainers im zusammengefalteten Zustand.
Aus Fig. 6 ist insbesondere die Zwischenplatte 98 entnehmbar, an der das Rückwandteil 90 klappbar angelenkt ist.
Fig. 7 ist eine schematische Vorderseitendarstellung eines Stapels der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltconta.iners im zusammengefalteten Zustand.
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In seinem zusammengefalteten Zustand ist der erfindungsgemäße Faltcontainer leicht stapelbar, was Figur 6 deutlich, veranschaulicht. Bei dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel weist ein Stapel von vier Faltcontainern 1, 2, 3 und 4 die gleiche Form, d.h. die gleichen Abmessungen, wie ein einzelner auseinandergefalteter ;Faltcontainers 1 (vergleiche Figur 1) auf·
Fig. 8 ist ein Ausführungsbeispiel für ein 90°-Klappschar-
nier am oberen und unteren Ende der Seitenwandteile.
In Figur 8 bezeichnet 140 eine erste U-Hälfte und 142 eine zweite U-Hälfte, welche miteinander über eine Schwenkachse 150 verbunden sind und im Anstoßbereich 160 aneinander anstoßen. Die beiden U-Hälften 140, 142 sind in Richtung des Pfeils S um die Schwenkachse 150 verschwenkbar, so daß sich der Anstoßbereich 160 öffnet. Die entsprechenden Wandteile sind in die jeweiligen U-Hälften 140, 142 einführbar und dort mittels Schrauben, durch Einklemmen, Kleben usw. befestigbar.
Fig. 9 ist ein Ausführungsbeispiel für ein 180°-Klappscharnier in der Mitte der Seitenwandteile. 25
In Figur 9 bezeichnet 240 eine erste U-Hälfte, 242 eine zweite U-Hälfte, 250 eine erste Schwenkachse, 350 eine zweite Schwenkachse, 260 einen Anstoßbereich und 360 einen zweiten Anstoßbereich.
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Die beiden U-Hälften 240, 242 sind in Richtung des Pfeils S jeweils um 90° verschwenkbar, wodurch sich die Anstoßbereiche 160 und 3 60 öffnen. Die entsprechenden Wandteile lassen sich in die U-Hälften 240, 242 einführen und daran entsprechend in der oben genannten Art befestigen.
Obwohl die vorliegende Erfindung vorstehend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Art und Weise modifizierbar.
Insbesondere kann der erfindungsgemäße Faltcontainer für jegliche Art von Gütern verwendet werden. Dabei kann es erfoderlich sein, Einlegeböden vorzusehen. Dies geschieht zweckmäßigerweise derart, daß an einem Seitenwandteil ein zusammenfaltbarer Einlegeboden über ein Scharnier angebracht ist, welcher in auseinandergefaltetem Zustand im gegenüberliegenden Seitenwandteil arretierbar ist. Da der Einlegeboden einseitig befestigt ist, bildet auch er kein Loseteil und ist entsprechend faltbar.
Zwischen den Seitenwandteilen und der Bodenplatte und/oder zwischen den Seitenwandteilen und der Deckenplatte können jeweilige Gaszugfedern vorgesehen sein, welche beim Aufbau und Abbau stabilisierend wirken. Auch können zwischen Vorderwandteil und Deckenplatte und/oder zwischen Rückwandteil und Deckenplatte solche Gaszugfedern vorgesehen sein.
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Auch ist die Gestalt der Bodenplatte im wesentlichen beliebig, sie kann auch Rollen, Gleitschienen, usw. anstelle der gezeigten Palettenständer aufweisen. 5
Weiterhin ist es möglich, daß weitere faltbare Seitenwandteile in Verlängerung mit dem ersten und zweiten Seitenwandteil vorgesehen sind.
Schließlich können prinzipiell auch das Vorderwandteil und Rückwandteil weggelassen werden, wenn der Containerinhalt beispielsweise mit Bändern oder Gurten oder in sonstiger Weise sicherbar ist.
• t ·
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BEZUGSZEICHENLISTE:
S Schwenkrichtung
1, 1' 1. Faltcontainer
2 2. Faltcontainer
3 3. Faltcontainer
4 4. Faltcontainer
10 Bodenplatte
20 Deckenplatte
30 erstes Seitenwandteil
11, 12, 13 Palettenständer
40 zweites Seitenwandteil
50 drittes Seitenwandteil
60 viertes Seitenwandteil
70 fünftes Seitenwandteil
75 Aufhängungsschiene
35, 45 erstes Klappscharnier
80 sechstes Seitenwandteil
85 Kleidungsstück
88 Vorderwandteil
90 Rückwandteil
95 Haltegriff
98 Zwischenplatte
99 Aufhängungsstange
100 Schichtungsbereich
32, 38, 42, 48 zweites Klappscharnier
150, 250, 350 Schwenkachsen
140, 142, 240, 242 U-Hälften
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160, 260, 360 Anstoßbereich

Claims (19)

P9735 16 SCHUTZ ANSPRÜCHE
1. Faltcontainer, insbesondere für Bekleidungsstücke,
mit:
einer Bodenplatte (10) ;
einer Deckenplatte (20) ;
10
einem ersten und einem zweiten Seitenwandteil (30; 40),
welche jeweils*mit der Bodenplatte (10) und Deckenplatte
(20) verbunden sind; und
optionellerweise einem Vorderwandteil (88) und einem Rückwandteil (90) ;
dadurch gekennzeichnet , daß
das erste und zweite Seitenwandteil (30; 40) derart an der Bodenplatte (10) und Deckenplatte (20) nach innen klappbar angelenkt sind und derart in sich nach innen faltbar sind, daß sie im auseinandergefalteten Zustand im wesentlichen
senkrecht und im zusammengefalteten Zustand im wesentlichen parallel zur Bodenplatte (10) und Deckenplatte (20) anordnungsfähig sind.
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2. Faltcontainer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und zweite Seitenwandteil (30; 40) im zusammengefalteten Zustand im wesentlichen ebenflächig halbiert sind.
3. Faltcontainer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und zweite Seitenwandteil (30; 40) im zusammengefalteten Zustand in einem Bereich (100) zwischen Bodenplatte (10) und Deckenplatte (20) geschichtet angeordnet sind.
4. Faltcontainer nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und zweite Seitenwandteil (30; 40) jeweils im wesentlichen in ihrer Mitte ein jeweiliges erstes Klappscharnier (35; 45) mit einem Klappbereich von 180° aufweisen.
5. Faltcontainer einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und zweite Seitenwandteil (30; 40) jeweils an ihrem oberen und unteren Ende ein jeweiliges zweites Klappscharnier (32, 38; 42, 48) mit einem Klappbereich von 90° aufweisen.
6. Faltcontainer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem jeweiligen zweiten Klappscharnier (38; 48) am unteren Ende des ersten und zweiten Seitenwandteils (30; 40) und der Bodenplatte (10) ein drittes und vorzugsweise ein viertes Seitenwandteil (50, 60) unterschiedlicher Länge vorgesehen sind.
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7. Faltcontainer nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem jeweiligen zweiten Klappscharnier (32; 42) am oberen Ende des ersten und zweiten Seitenwandteils (30; 40) und der Deckenplatte, (20) ein fünftes und ein vorzugsweise ein sechstes Seitenwandteil (70, 80) unterschiedlicher Länge vorgesehen sind.
8. Faltcontainer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (10) in Palettenform aufgebaut ist.
9. Faltcontainer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem fünften und sechsten Seitenwandteil (70,
80) eine Aufhängungsstange (99) vorzugsweise an einer jeweiligen Aufhängungsschiene (75) anbringbar ist.
10. Faltcontainer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem fünften und sechsten Seitenwandteil (70,
80) ein Vorderwandteil (88) und/oder ein Rückwandteil (90) aufnehmbar sind.
11. Faltcontainer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorderwandteil (88) oberhalb der Aufhängungsstange (99) einschiebbar ist.
12. Faltcontainer nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückwandteil (90) unterhalb der Aufhängungsstange (99) einklappbar ist.
■·'■ s
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13. Faltcontainer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Faltcontainers im auseinandergefalteten Zustand wesentlich größer als im zusammengefalteten Zustand ist.
14. Faltcontainer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl davon im zusammengefalteten Zustand stapelbar ist.
15. Faltcontainer nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stapel einer bestimmten Anzahl zusammengefalteter Faltcontainer die Form eines einzelnen auseinandergefalteten Faltcontainers aufweist.
16. Faltcontainer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten-, Vorder- und Rückwandteile, Boden- und Deckenplatte eine Leichtmetallstruktur, insbesondere eine Aluminium-Wabenkernstruktur, aufwei-0 sen.
17. Faltcontainer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens an einem Seitenwandteil (30; 40) ein zusammenfaltbarer Einlegeboden über ein 5 Scharnier angebracht ist, welcher in auseinandergefaltetem Zustand im gegenüberliegenden Seitenwandteil (40; 30) arretierbar ist.
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18. Faltcontainer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Seitenwandteilen (30; 40) und der Bodenplatte (10) und/oder zwischen den Seitenwandteilen (3 0; 40) und der Deckenplatte (20) jeweilige Gaszugfedern vorgesehen sind.
19. Faltcontainer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Vorderwandteil (88) und Deckenplatte (20) und/oder zwischen Rückwandteil (90) und Deckenplatte (20) jeweilige Gaszugfedern vorgesehen sind.
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