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DE29800722U1 - Koaxial-Wasserzähler mit Temperaturfühler - Google Patents

Koaxial-Wasserzähler mit Temperaturfühler

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DE29800722U1
DE29800722U1 DE29800722U DE29800722U DE29800722U1 DE 29800722 U1 DE29800722 U1 DE 29800722U1 DE 29800722 U DE29800722 U DE 29800722U DE 29800722 U DE29800722 U DE 29800722U DE 29800722 U1 DE29800722 U1 DE 29800722U1
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    • G01K17/06Measuring quantity of heat conveyed by flowing media, e.g. in heating systems e.g. the quantity of heat in a transporting medium, delivered to or consumed in an expenditure device
    • GPHYSICS
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    • G01FMEASURING VOLUME, VOLUME FLOW, MASS FLOW OR LIQUID LEVEL; METERING BY VOLUME
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  • Investigating Or Analyzing Materials Using Thermal Means (AREA)

Description

Für die Messung des Wärmeverbrauchs einer Warmwasserheizanlage ist es erforderlich, die Temperaturen im Vor- und Rücklauf sowie die durchgesetzte Wassermenge zu messen. Damit beide
Fühler im Falle plötzlicher Änderungen der Wassertemperatur
gleich reagieren, sollen sie nach den Zulassungsbedingungen
von gleicher Bauart sein und in ähnlicher Weise eingebaut
sein. Der Vorlauffühler wird üblicherweise in einer Tauchhülse in der Vorlaufleitung eingebaut. Den Rücklauffühler kombiniert man gerne mit dem Wasserzähler. Bekannt ist es, ihn innenliegend in der Druckplatte des Zählers anzuordnen, die den Volumenmeßteil vom Rechenwerk trennt. Dies ist jedoch im Hinblick auf die zuvor genannten Anforderungen an die Gleichheit der Temperaturmeßanordnungen nicht mehr gestattet. Es ist
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deshalb üblich geworden, am Gehäusemantel des Zählergehäuses, der den Volumenmeßteil einschließt, eine Fühlertasche anzuformen, die mit dem Zuströmkanal in Verbindung steht und den von außen her darin montierten Fühler bzw. die zugehörige Tauchhülse aufnimmt. Dabei ist die Anordnung so gewählt, daß die Fühlertasche mit dem Fühler bzw. der Tauchhülse tangential zum Gehäusemantel liegt. Dem liegt offenbar der Gedanke zugrunde, daß bei dieser Anordnung die großflächigste Verbindung zwischen dem die Fühlertasche bildenden Gehäuseteil und dem Gehäusemantel zu verzeichnen ist, was meßtechnisch vorteilhafte Rahmenbedingungen verspricht. Jedoch hat diese Anordnung den Nachteil, daß die Umströmung des Fühlers bzw. der Tauchhülse zu wünschen übrig läßt, weil der Öffnungsquerschnitt der Fühlertasche zum Zuströmkanal nur einen geringen Querschnitt aufweist und der Strom auch an dieser Öffung vorbei führt. Nur dann kann die Fühlertasche so voluminös ausgebildet werden, daß eine Tauchhülse darin Platz hat und hinreichender Umströmungsquerschnitt vorhanden ist, wenn der betreffende Gehäuseteil mit eingeformter Fühlertasche als Kokillengußteil hergestellt wird. Dies ist wesentlich teurer als die Herstellung aus Preßmessing. Da aber die Herstellung aus Preßmessing voraussetzt, daß die Fühlertasche durch späteres Ausbohren erzeugt wird, ist deren Durchmesser auf den Kerndurchmesser des für die Montage des Fühlers vorgesehenen Gewindes beschränkt. Dies reicht in der Regel nicht zur Unterbringung einer Tauchhülse, sondern nur eines Direktmessungsfühlers. Zwar ist dies im Prinzip zugelassen, setzt aber voraus, daß im Hinblick auf die Gleichheit der Temperaturmessung auch, der Vorlauftemperaturfühler als Direktmessungsfühler eingesetzt wird. Letzteres stößt aber auf Schwierigkeiten, weil in der Regel im Vorlauf eine Tauchhülse eingebaut
ist, die für den Einbau des Direktmessungsfühlers entfernt werden muß, was meist die Entleerung der gesamten Heizungsanlage voraussetzt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Koaxial-Wasserzähler der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zu schaffen, der die meßtechnisch günstige Unterbringung eines Temperaturfühlers mit Tauchhülse in einem Gehäuseteil gestattet, welches im Preßverfahren herstellbar ist.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht darin, daß die Längsachse der Fühlertasche und des Fühlers mit der Längsachse des Gehäuses auf der Zuströmseite einen Winkel zwischen 90° und 160° einschließt.
Das hat zur Folge, daß der Fühler anders als bei den vorbekannten Anordnungen im wesentlichen in einer Radialebene zum Zählergehäuse liegt, was auf den ersten Blick deshalb nachteilig erscheinen muß, weil Fühlertasche und Fühler nur mit ihrer geringeren Querschnittsfläche mit dem Zählergehäuse verbunden sind bzw. in das Zählergehäuse hineinragen. Bei näherem Zusehen jedoch zeigt sich, daß diese Anordnung beträchtliche Vorteile aufweist. Diese Anordnung erlaubt es nämlich, die Fühlertasche vom Innern des Gehäusemantels her aufzubohren, ohne daß man in der Durchmesserwahl beschränkt ist. Dies gilt auch bei der Wahl eines Preßmessinggehauses. Durch die Wahl eines stumpfen Winkels zwischen der Zuströmrichtung des Wassers und der Anordnung der Fühlertasche wird ein beträchtlicher Teilstrom in die Fühlertasche hineingelenkt, so daß sich darin eine intensive Umspülung der Tauchhülse und ein entsprechend guter Wärmeaustausch ergibt, der
die Meßgenauigkeit fördert. Aufgrund dieser Voraussetzungen ist es ohne weiteres möglich - auch bei Wahl eines Preßmessinggehäuses - frei zwischen der Verwendung einer Tauchhülse oder eines Direktmessungsfühlers zu wählen. 5
Zwar ist es bei in Rohrleitungen eingebauten Meßfühlern bekannt, diese entgegen der Strömungsrichtung schräg in die Rohrleitung hineinragen zu lassen. Jedoch sind dabei die Bau- und Strömungsvoraussetzungen wesentlich andere, weil die Tauchhülse bzw. der Direktmessungsfühler in seiner gesamten Länge im freien Querschnitt der Rohrleitung liegt, was im Zusammenhang der vorliegenden Erfindung nicht möglich ist, weil der Strömungskanal sehr eng ist. Es bot sich daher nicht an, die bekannte, entgegengesetzt schräge Anordnung des Fühlers in Rohrleitungen zu übertragen auf die Fühleranordnung bei Koaxial-Wasserzählern; vielmehr entsprach die weiter oben beschriebene Tangentialanordnung mehr den Vorstellungen des Fachmanns bezüglich eines möglichst großflächigen Wärmeaustauschs.
Zweckmäßigerweise liegt der genannte Winkel zwischen 120° und 150°, beispielsweise in der Größenordnung von 135°. Die Flucht der Fühlertasche wird nach einem weiteren Merkmal der Erfindung von einer den Gehäusemantel abschließenden Bearbeitungs- bzw. Montageöffnung eingeschlossen, so daß der Bohrer zur Herstellung der Fühlertasche geradlinig durch diese Öffnung hindurch in den Gehäusemantel eingeführt werden kann.
Die Anordnung wird zweckmäßigerweise so getroffen, daß das freie Ende des Fühlers bzw. der Tauchhülse wenigstens teilweise im Zuströmkanal liegt, damit dieser Teil des Fühlers,
• · · ♦
der eigentlich für die Temperaturmessung verantwortlich ist, besonders stark umspült wird.
Die Erfindung wird im folgenden näher unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert, die ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel in einem Längsschnitt veranschaulicht. Der Zähler
: besteht aus einem Volumenmeßteil 1, einem Getriebe 2 und einem Rechenwerk 3. Der Volumenmeßteil 1 wird von einem Gehäusemantel 4 umschlossen, dessen in der Zeichnung oberer Rand an das Getriebe 2 angeschlossen ist und dessen Innenraum zum Getriebe hin durch eine Druckplatte 6 abgeschlossen ist, die durch einen Dichtring 7 gegenüber dem Gehäusemantel 4 abgedichtet ist und an der als Meßorgan ein Flügelrad 8 oberseits gelagert ist. Es sind geeignete Mittel zur Übertragung der Bewegung des Flügelrads 8 auf das Getriebe vorgesehen, beispielsweise mittels Magneten.
Der Raum, in welchem das Flügelrad 8 umläuft, wird am Umfang von einer inneren Gehäusewand 9 eingeschlossen, die ineinander übergehende Ringräume 10, 11 mit dem Gehäusemantel 4 einschließt und sich an dem Gehäusemantel 4 über vereinzelt über den Umfangs verteilte Vorsprünge 12 koaxial abstützt. Der Ringraum 11 steht in bekannter Weise über mehrere vorzugsweise schräg zur Radiusrichtung verlaufende Öffnungen 13 mit dem Raum in Verbindung, in welchem das Flügelrad 8 umläuft. Die Ringräume 10, 11 bilden einen Zuströmkanal für den zu messenden Wasserstrom, der nach Durchströmen der Öffnungen 13 auf das Flügelrad 8 trifft und dieses in Bewegung setzt. Er strömt dann ab durch den innerhalb der inneren Gehäusewand 9 gebildeten Abströmkanal 14. Die Druckplatte 6 und die innere Gehäusewand 9 sind gesonderte Teile. Im Gehäusemantel 4 wer-
den sie montagebereit durch Klammern 15 gesichert, die die Strömung im Zuströmkanal 10 nicht beeinträchtigen.
Die insoweit im wesentlichen als bekannt geltende Vorrichtung weist am Gehäusemantel 4 einen äußeren Vorsprung 16 auf, innerhalb dessen die Fühlertasche 17 gebildet ist, in der sich die Tauchhülse 18 mit dem Fühler 19 befindet. Die Mittellinie 20 der die Fühlertasche 17 bildenden Bohrung verläuft mit beträchtlichem Abstand von dem Rand 21 der unteren Montage- und Bearbeitungsöffnung 22 des Gehäusemantels 4, so daß die Fühlertasche 17 leicht mit unbeschränktem Durchmesser mittels eines geeigneten Werkzeugs gebohrt werden kann. Das äußere Ende des die Fühlertasche 17 aufnehmenden Gehäusevorsprungs 16 bildet eine Gewindebohrung 23 zur dichten Montage der Tauchhülse 18 bzw. eines Direktmessungsfühlers. Die Mittelachse 20 der Fühlertasche 17 und der Tauchhülse 19 liegt im dargestellten Beispiel in einer Ebene mit der Längsachse 24 des Gehäuses. Es versteht sich, daß dieses Merkmal gewisse Abweichungen gestattet.
Im einfachsten Fall liegt die Achse 2 0 des Gehäusevorsprungs bzw. der Fühlertasche 17 bzw. des Fühlers 18 in derselben Ebene wie die Gehäuseachse 24. Jedoch kann es vorteilhaft sein, die Achse 24 in der Sicht auf das Gehäuse von der Gehäusetaschenseite her ein wenig winklig zur Gehäuseachse anzuordnen. Die Anströmverhältnisse werden dadurch nicht verschlechtert. Im Gegenteil kann sich dadurch eine Verbesserung ergeben, weil die Einströmung in die Gehäusetasche praktisch nicht verringert wird, aber zusätzlich noch eine Zirkularströmung um den Fühler hinzutritt, die den Wärmeübergang verbessert. In diesem Fall liegt die Ebene, die von der Achse 20
des Gehäusevorsprungs 16 bzw. der Fühlertasche 17 bzw. des Fühlers 18 und dem Radius bestimmt wird, der von der Gehäuseachse 24 ausgehend die Achse 20 im Zuströmkanal (Ringraum 10, 11) trifft, winklig gegenüber der Ebene, die von der Gehäuseachse 24 und diesem Radius bestimmt wird. Dieser Winkel soll zwischen 0° und 45° liegen. Da die Achse 20 in diesem Fall nicht mehr die Achse 24 trifft, ist der Winkel &agr; in der Projektion der beigefügten Zeichnung zu messen. Je größer der Winkel zwischen den angegebenen Ebenen ist, um so größer kann auch der Winkel &agr; sein. Er kann ggf. sogar den Betrag von 150° überschreiten.
Die Tauchhülse 18 bzw. der Fühler 19 ragt zweckmäßigerweise nach innen über den eigentlichen Zuströmkanal, der in diesem Bereich von dem Ringraum 11 gebildet wird, hinaus in eine in der Innenwand 9 gebildeten Vertiefung. Er soll nicht im Strömungsbereich einer der Öffnungen 13 liegen, um die Anstömung des Flügelrads nicht zu beeinflussen. Da die radiale Weite dieses Ringraums lediglich wenige Millimeter beträgt, ist die Strecke dieses Hineinragens sehr gering. Das gilt selbst dann - wie in der Zeichnung angedeutet - wenn die Tauchhülse bzw. der Fühler auch noch ein wenig in eine der Öffnungen 13 hinein ragt. Zwar verbessert dies die Umspülung der Hülsenspitze und des Fühlers; jedoch ist dies nicht erforderlich, weil schon die winklige Anordnung der Fühlertasche 17 zu einer guten Umspülung führt. Die in Pfeilrichtung durch den Zuströmkanal 10, 11 fließende Flüssigkeit drängt nämlich ohne weiteres in die Fühlertasche 17 hinein und führt dort zu einer lebhaften Bewegung.
4 *
Der Winkel &agr;, den die Längsachsen 20, 24 der Fühlertasche und des Gehäuses 4 auf der Zuströmseite miteinander bilden, beträgt im dargestellten Fall etwa 135°. Unter der Zuströmseite ist diejenige zu verstehen, von der her das Wasser im Zuströmkanal an den Fühler herantritt.

Claims (5)

Schutzansprüche
1. Koaxial-Wasserzähler mit einem von außen montierbaren
Temperaturfühler (19) im Zählergehäuse, das zwischen einem äußeren Gehäusemantel (4) und einer ein Meßorgan (8) und ggf. einen Abströmkanal (14) einschließenden inneren Gehäusewand (9) einen Zuströmkanal (10, 11) bildet, der mit einer den Temperaturfühler (19) aufnehmenden Fühlertasche (17) in Verbindung steht, die in einem einstückig mit dem Gehäusemantel (4) ausgebildeten Gehäusevorsprung (16) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse (20) der Fühlertasche (17) und des Fühlers (19) mit der Längsachse (24) des Gehäuses (4) auf der Zuströmseite einen Winkel &agr; zwischen 90° und 160° einschließt.
2. Zähler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Winkel &agr; zwischen 120° und 150° liegt.
3. Zähler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusemantel eine die Flucht der Fühlertasche einschließende Bearbeitungsöffnung aufweist.
4. Zähler nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fühlertasche (17) eine Tauchhülse (18) aufnimmt.
5. Zähler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn-
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zeichnet, daß die Ebene, die von der Achse (20) des Gehäusevorsprungs (16) bzw. der Fühlertasche (17) und dem von der Gehäuseachse (24) ausgehenden und die Achse (20) im Ringraum (10, 11) treffenden Radius bestimmt wird, mit der die Gehäuseachse (24) und diesen Radius enthaltenden Ebene einen Winkel zwischen 0° und 45° einschließt.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19916822C1 (de) * 1999-04-14 2000-11-30 Hydrometer Gmbh Vorrichtung zur Erhöhung der Messgenauigkeit von Wärmezählern nach dem Messkapselprinzip
DE102005062625B3 (de) * 2005-12-23 2007-06-14 Hydrometer Gmbh Messkapselwärmezähler
CN100510666C (zh) * 2006-08-28 2009-07-08 朱育武 热量表
DE102010033683A1 (de) * 2010-08-06 2012-02-09 Hans-Holger Körner Messkapsel für Wärmezähler

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DE102010033683B4 (de) * 2010-08-06 2013-01-03 Hans-Holger Körner Messkapsel für Wärmezähler

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