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DE29800700U1 - Linearbewegungsführung - Google Patents

Linearbewegungsführung

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DE29800700U1
DE29800700U1 DE29800700U DE29800700U DE29800700U1 DE 29800700 U1 DE29800700 U1 DE 29800700U1 DE 29800700 U DE29800700 U DE 29800700U DE 29800700 U DE29800700 U DE 29800700U DE 29800700 U1 DE29800700 U1 DE 29800700U1
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DE29800700U
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Schneeberger Holding AG
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Schneeberger Holding AG
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16CSHAFTS; FLEXIBLE SHAFTS; ELEMENTS OR CRANKSHAFT MECHANISMS; ROTARY BODIES OTHER THAN GEARING ELEMENTS; BEARINGS
    • F16C29/00Bearings for parts moving only linearly
    • F16C29/08Arrangements for covering or protecting the ways
    • F16C29/082Arrangements for covering or protecting the ways fixed to the way
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16CSHAFTS; FLEXIBLE SHAFTS; ELEMENTS OR CRANKSHAFT MECHANISMS; ROTARY BODIES OTHER THAN GEARING ELEMENTS; BEARINGS
    • F16C29/00Bearings for parts moving only linearly
    • F16C29/04Ball or roller bearings
    • F16C29/06Ball or roller bearings in which the rolling bodies circulate partly without carrying load
    • F16C29/0633Ball or roller bearings in which the rolling bodies circulate partly without carrying load with a bearing body defining a U-shaped carriage, i.e. surrounding a guide rail or track on three sides
    • F16C29/0635Ball or roller bearings in which the rolling bodies circulate partly without carrying load with a bearing body defining a U-shaped carriage, i.e. surrounding a guide rail or track on three sides whereby the return paths are provided as bores in a main body of the U-shaped carriage, e.g. the main body of the U-shaped carriage is a single part with end caps provided at each end

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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Body Suspensions (AREA)
  • Forging (AREA)
  • Valve Device For Special Equipments (AREA)

Description

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Linearbewegungsführung
Die Erfindung betrifft eine Linearbewegungsführung mit einer Führungsschiene und einem sich an der Führungsschiene über Wälzelemente, wie beispielsweise Kugeln oder Rollen, abstützenden Schlitten, bei der die Führungsschiene mit abdeckbaren Durchgangsöffnungen zur Anbringung der Führungsschiene an einem Träger versehen ist. Die Wälzelemente können hierbei entweder in Umlaufkanälen des Schlittens, oder in Käfigen an der Führungsschiene selbst angeordnet sein. Die Linearbewegungsführung umfasst ausserdem ein Abdeckband zur Anordnung auf der Führungsschiene, das mit Befestigungsmitteln an der Führungsschiene fixierbar ist, wobei das Abdeckband einen Mittelabschnitt aufweist, der eine Oberfläche der Führungsschiene über ihre im wesentlichen gesamte, zur Führungsschienenlängsrichtung senkrechten Breite bedeckenden Mittelabschnitt sowie mindestens einen, gegenüber dem Mittelabschnitt unter einem Abknickwinkel abgewinkelten und zur Führungsschienenlängsrichtung parallel verlaufenden, Schenkel aufweist.
Linearbewegungsführungen werden zur geradlinigen Führung von Maschinenteilen eingesetzt, wie dies beispielsweise bei der Bewegung der translatorischen Achsen einer Werkzeugmaschine erforderlich ist. Obwohl die Linearführungen oftmals in einer stark verschmutzten Umgebung und bei ungünstigen Bedingungen, wie beispielsweise hohen Temperaturen, eingesetzt werden, wird von ihnen eine hohe Präzision gefordert.
Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die Wälzelemente nicht verschmutzen, da dies auf den Verschleiss und die Führungsgenauigkeit einen nachteiligen Einfluss hat.
Unter anderem aus diesem Grund werden oftmals an den Stirn-Seiten der Schlitten Dichtungen angebracht. Diese Dichtungen gleiten an der Oberfläche und den Seitenflächen der Schiene
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entlang und streifen dadurch den Schmutz auf der Schiene ab, wodurch ein Eindringen von Schmutz in das Schlitteninnere verhindert werden soll.
Die Führungsschienen sind zur Befestigung an einem Träger oftmals mit orthogonal zu ihrer Oberfläche verlaufenden Durchgangsbohrungen versehen, die zur Aufnahme von Befestigungselementen, wie beispielsweise Schrauben, vorgesehen sind. Da die Befestigungselemente die Durchgangsbohrungen in der Regel nicht vollständig ausfüllen, setzt sich hier oftmals Schmutz fest, der trotz der Dichtungslippen häufig in das Innere des Schlittens gelangt. Ausserdem bilden sich durch die Bohrungen an der Oberfläche Kanten aus. Werden die Dichtlippen direkt über die Kanten geführt, so kann dies zu einem zusätzlichen Verschleiss der Dichtlippen führen. Zudem sammelt sich an den Kanten leicht Schmutz und Staub an, der auch durch die Dichtlippen nicht zuverlässig abgestreift werden kann.
Um eine derartige Verschmutzung zu vermeiden, sind bereits vielfältige Abdeckungen für die Durchgangsbohrungen bekannt geworden.
So ist es beispielsweise bekannt, in die Durchgangsbohrungen Kunststoffkappen einzudrücken, die mit der Oberfläche der Führungsschiene fluchten. Eine andere Art der Abdeckung ist aus der DE-A 38 12 505 bekannt, bei der die Führungsschiene an Ihrer Oberfläche eine Längsnut aufweist, in die eine streifenförmige Platte eingesetzt ist.
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In dem Katalog „Rollenumlaufeinheiten, Baureihe RUE", herausgegeben von der Firma INA Waelzlager Schaeffler oHG, ist ein die Oberfläche der Führungsschiene im wesentlichen vollständig bedeckendes Abdeckband beschrieben, das mit Hilfe einer Klebschicht auf der Oberfläche der Schiene fixiert wird.
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Ausgehend von der Auffassung, dass eine Befestigung durch ein Klebemittel nachteilig sein soll, wird in der DE 43 11 641 Cl das eingangs erwähnte gattungsgemässe Abdeckband vorgeschlagen, das zwei Schenkel aufweist, die mit dem Mittelabschnitt jeweils einen Abknickwinkel von vorzugsweise 70° einschliessen. Die beiden Schenkel sind zum Eingriff in Hinterschneidungen der Führungsschiene vorgesehen. Da die Hinterschneidungswinkel der Schiene grosser sind als die Abknickwinkel, soll ein federnder Andruck des Abdeckbandes an der Schiene bewirkt werden. Es ist jedoch zu befürchten, dass die aufgrund der Federkraft erzeugten Kräfte nicht immer ausreichen, um dieses Abdeckband sicher auf der Schiene zu befestigen. So dürften schon geringste Ungenauigkeiten bei der Fertigung der Schenkel relevante Schwankungen der Federkraft hervorrufen. Da bei den Einsatzbedingungen von Linearführungen oftmals auch hohe Umgebungstemperaturen auftreten, ist auch aufgrund von unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten der Schiene und des Bandmaterials ein Nachlassen der Federkräfte zu befürchten. Ein weiterer entscheidender Nachteil dieser Linearbewegungsführung dürfte darin bestehen, dass sich zwischen der Oberfläche der Schiene und dem Abdeckband Kondenswasser bilden oder sich auf sonstige Art, beispielsweise durch Kapillarwirkung, Flüssigkeit ansammeln kann, wodurch die Gefahr von Korrosion besteht.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde eine alternative Linearbewegungsführung bereitzustellen, bei der die Gefahr von Korrosion zwischen dem Abdeckband und der Schiene verringert ist und deren Abdeckband sich schnell und exakt ausrichten lässt.
Diese Aufgabe wird bei der eingangs erwähnten Linearführung erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass Befestigungsmittel zur Fixierung des Abdeckbandes auf der Führungsschiene vorge-
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sehen sind, welche ein Klebemittel umfassen, das sich zwischen dem Abdeckband und der Führungsschiene befindet.
Es hat sich gezeigt, dass durch die erfindungsgemäss zwischen dem Abdeckband und der Oberfläche vorgesehene Klebschicht (bzw. Klebfilm) ein Eindringen und/oder Ansammeln von Flüssigkeiten zuverlässig verhindert werden kann. Die Klebschicht befindet sich dabei vorzugsweise zumindest auf, an die beiden Seitenflächen der Führungsschiene angrenzenden, Randabschnitten der Oberfläche, um diese lückenlos gegen ein Eindringen von Flüssigkeit abzudichten. Es ist jedoch besonders bevorzugt, dass die Klebschicht die gesamte Oberfläche der Führungsschiene vollständig bedeckt. Damit ist die Gefahr der Korrosion, insbesondere von der Führungsschienenoberfläche, stark verringert. Die Korrosionsgefahr aufgrund von Kondenswasser ist selbst dann noch verhältnismässig gering, wenn die Linearbewegungsführung in einer Umgebung mit höheren Temperaturen und bei hoher Luftfeuchtigkeit eingesetzt wird, wie dies in Verbindung mit Werkzeugmaschinen oftmals der Fall ist.
Da errfindungsgemässe Abdeckbänder zumindest einen Schenkel aufweisen, können sie bei der Montage an der Schiene besonders einfach und schnell ausgerichtet werden.
Erfindungsgemässe Linearführungen können vorzugsweise auch ein Abdeckband aufweisen, das mit zwei gegenüber dem Mittelabschnitt abgeknickten Schenkeln versehen ist. Dadurch kann zusätzlich auch das Eindringen und Ansammeln von Spritzwasser oder von Korrosion bewirkenden, aggressiven Medien zwischen dem Abdeckband und der Führungsschiene vorgebeugt werden, selbst wenn in der Umgebung der Linearführung Spritzer dieser Flüssigkeit entstehen und in den Bereich der Linearführung gelangen.
In einer weiteren zweckmässigen Ausgestaltung der Erfindung, liegen die Schenkel des aus einem federelastischem Material,
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insbesondere aus einem Metall, bestehenden Abdeckbandes mit einer Federkraft gegen die Führungsschiene an. Da bei dieser Ausführungsform das Abdeckband sowohl durch die Klebschicht als auch durch die Federkräfte auf der Schiene gehalten wird, können die Anforderungen an die Fertigungsgenauigkeit der Schenkel geringer ausfallen.
Es hat sich als günstig erwiesen, wenn die sich aus der Dicke des Abdeckbandes und der Dicke des Klebefilms ergebende Gesamtdicke nicht mehr als 0,15 mm bis 0,5 mm, vorzugsweise 0,25 mm bis 0,4 mm, beträgt. Hierbei können Abdeckbänder mit einer Dicke von beispielsweise 0,1 mm bis 0,4 mm zum Einsatz kommen. Mit einer solchen konstruktiven Ausgestaltung ist es möglich, erfindungsgemässe Abdeckbänder einzusetzen, ohne dass die Führungsschienen und/oder die Lippendichtungen von bereits bestehenden Linearbewegungsführungen angepasst werden müssen.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen.
Die Erfindung wird anhand den in den Figuren schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1
Fig. 2
einen Querschnitt einer auf einem Träger montierten erfindungsgemässen Linearbewegungsführung im Bereich einer Durchgangsbohrung;
eine vergrösserte Teilansicht aus Fig. 1 mit der Oberfläche der Führungsschiene und einem darauf befestigten Abdeckband;
Fig. 3
eine Darstellung gemäss Fig. 2, mit einem alternativen Abdeckband;
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Fig. 4 eine Darstellung gemäss Fig. 2, mit einer
weiteren erfindungsgemässen Linearbewegungsführung;
5
Fig. 5 eine Darstellung gemäss Fig. 2; mit einem
weiteren erfindungsgemässen Abdeckband;
Fig. 6 eine Detaildarstellung eines Querschnittes
durch eine weitere erfindungsgemässe Linear-
bewegungsführung.
In Fig. 1 ist eine Linearbewegungsführung gezeigt, bei der eine geschnitten dargestellte profilierte Führungsschiene 1 auf einem Träger 2 befestigt ist. Auf einer sich parallel zur Führungsrichtung, d.h. senkrecht zur Zeichenebene, erstreckenden Oberfläche 3 der Führungsschiene 1 ist ein Abdeckband 4 befestigt. Desweiteren ist gezeigt, dass sich ein im Querschnitt im wesentlichen U-förmiger Schlitten 5 auf der Führungsschiene 1 abstützt, so dass dieser entlang der Führungsschiene 1 bewegbar ist.
Der Schlitten stützt sich über Wälzlagerelemente 7, die in vier - jeweils in sich geschlosssenen Umläufen 6a - 6d angeordnete sind - auf seitlichen geneigten Tragflächen 8 der Führungsschiene 1 ab. An den beiden Stirnseiten des Schlittens 5 ist entlang der Kontur der U-förmigen Ausnehmung jeweils eine nicht dargestellte Dichtlippe angeordnet, die an der Führungsschiene 1 und dem Abdeckband 4 anliegt.
Dies trägt dazu bei, ein Eindringen von Schmutz in die Umläufe 6a - 6d zu verhindern.
Fig. 1 zeigt zudem eine, von zumindest zwei, sich von der Oberfläche 3 bis zu einer Standfläche 9 erstreckende abgestufte Durchgangsbohrung 10 der Führungsschiene 1. In dieser ist eine Schraube 12 mit ihrem Schraubenkopf 12a in der Füh-
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rungsschiene■< 1 vollständig versenkt angeordnet. Die Führungsschiene 1 ist mit der als Befestigungsmittel dienenden Schrauben 12 auf dem Träger 2 fixiert.
In den beiden Fig. 1 und 2 ist das aus Stahl bestehende Abdeckband 4 näher gezeigt, das mit seinem ebenen Mittelabschnitt 13 die Oberfläche 3 der Führungsschiene 1 über ihre gesamte Breite (Quer zur Führungsrichtung verlaufende Richtung) abdeckt. Hierzu ist der Mittelabschnitt 13 des Abdeckbandes 4 geringfügig breiter als die Breite der Oberfläche 3. An den Mittelabschnitt schliessen sich beidseitig jeweils zwei Schenkel 14a, 14b an, die mit dem Mittelabschnitt 13 jeweils einen Abknickwinkel &agr; von in etwa 90° einschliessen. Mit den beiden Schenkeln 14a, 14b umgreift das Abdeckband 4 die Oberfläche 3 und liegt mit keinem, höchstens jedoch mit leichtem, Anpressdruck an im wesentlichen vertikal zur Oberfläche verlaufenden Seitenflächen 15 der Führungsschiene 1 an.
In Fig. 2 ist mit dem Bezugszeichen 16 eine als doppelseitiges Klebeband ausgebildete Klebeschicht bezeichnet, die eine Dicke DK von ca. 0,05 mm aufweist. Zur Befestigung des mit einer Dicke DA von ca. 0,3 mm versehenen Abdeckbandes 4 auf der Führungsschiene 1 wird das Klebeband zunächst mit einer ersten Klebseite 17 auf einer der Oberfläche 3 gegenüberliegenden Innenseite 18 des Abdeckbandes 4 befestigt. Zur Montage wird dann von einer zweiten Klebeseite 19 eine Schutzschicht vollständig entfernt und anschliessend das Abdeckband 4 auf die Oberfläche 3 der Führungsschiene 1 aufgedrückt. Bei einer anderen möglichen Montageart wird das Abdeckband 4 zunächst über der Führungsschiene 1 lose angeordnet. Während des Abziehens der zweiten Schutzschicht wird dann sukzessive der jeweils von der Schutzschicht befreite Teil des Abdeckbandes 4 sofort auf die Oberfläche 3 aufgedrückt. Der Montagevorgang gestaltet sich, unabhängig von der Vorgehensweise bei der Montage, relativ einfach und
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schnell, da sich das Abdeckband 4 aufgrund der beiden Schenkel 14a, 14b praktisch von selbst ausrichtet.
Die vollflächig die Oberfläche 3 und die Innenfläche 18 bedeckende Klebeschicht 16 verhindert besonders gut, dass sich dazwischen Flüssigkeiten, wie beispielsweise Kondenswasser oder Kühlmittel, ansammeln kann. Somit ist der Entstehung von Korrosion auf der Oberfläche 3 oder der Innenseite 18 wirksam vorgebeugt. Damit die Klebeschicht 16 auch ungünstigen Umgebungsbedingungen standhalten kann, können gegebenenfalls bestimmte Klebemittel, wie beispielsweise hitze-, säure- oder lösemittelbeständige Klebstoff in Verbindung mit dem Klebeband eingesetzt werden. Ein Beispiel hierfür ist der von dem Unternehmen "3M" unter der Bezeichnung "Scotch&trade; VHB&trade; Isotac" angebotene Klebstoff-Film.
Fig. 3 zeigt einen Teil der Führungsschiene 1 sowie das Abdeckband 4 einer weiteren erfindungsgemässen Linearbewegungsführung. Hier weist das Abdeckband 4 nur einen Schenkel 24 auf, der mit dem Mittelabschnitt 23 einen Abknickwinkel &agr; von etwa 90° einschliesst. Im montierten Zustand liegt der Schenkel 23 an der orthogonal zur Oberfläche ausgerichteten Seitenfläche 15 an. Zur Fixierung des Abdeckbandes 4" dient wiederum ein doppelseitiges Klebeband.
Bei den beiden zuvor gezeigten Ausführungsformen könnten die Schenkel 14a, 14b, 24 auch einen Abknickwinkel &agr; kleiner 90° aufweisen und in dazu korrespondierende Hinterschneidungen an den Seitenflächen der Führungsschiene eingreifen, wie dies beispielsweise in Fig. 4 gezeigt ist. Ein von der Seitenfläche 15 und der Oberfläche 3 eingeschlossener Hinterschneidungswinkel &bgr; entspricht vorzugsweise dem Abknickwinkel &agr; (im nicht montierten Zustand des Abdeckbandes) . In Abhängigkeit von der Breite des Mittelabschnittes können dadurch die Schenkel an den
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Seitenflächen der Schiene anliegen oder auch mit geringem Abstand zu diesen angeordnet sein.
Es kann zweckmässig sein, zusätzlich zur Fixierung des Abdeckbandes 4 an der Schiene durch die Klebeschicht, eine weitere Massnahme vorzusehen, mit der Haltekräfte erzeugt werden können. Insbesondere bei Abdeckbändern, die aus federelastischem Metall bestehen und zwei an den Mittelabschnitt 13 angrenzende Schenkel aufweisen, kann dazu vorgesehen sein, dass der Abknickwinkel &agr; (des nicht montierten Abdeckbandes) etwas kleiner ist als der Hinterschneidungswinkel ß. Dadurch ist das Abdeckband 4 im montierten Zustand, ausser aufgrund der durch die Klebeschicht erzeugten Haltekraft, zusätzlich auch mit einer Federkraft an der Schiene 1 fixiert. Hierbei ist es bevorzugt, wenn der Hinterschneidungswinkel &bgr; um ca. 1° bis 4°, besonders bevorzugt 2° bis 3°, grosser ist als der Abknickwinkel &agr;. Der Abknickwinkel &agr; beträgt vorzugsweise von 70° bis 80°, besonders bevorzugt von 73° bis 78 °, insbesondere von 75° bis 76°. Eine Länge L der Schenkel kann hierbei von 1 mm bis 4 mm, vorzugsweise 1,5 mm bis 2,5 mm betragen. Das Abdeckband 4 kann hierdurch sowohl kraft- als auch formschlüssig an der Führungsschiene 1 befestigt werden.
In Fig. 5 ist eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung gezeigt, bei der die Führungschiene 1 entsprechend dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ausgebildet und das auf der Führungsschiene 1 befestigte Abdeckband 4 ebenfalls mit einer Klebeschicht 16 befestigt ist. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 1 weisen hier Schenkel 44a, 44b gegenüber dem Mittelabschnitt 43 einen Abknickwinkel &agr; kleiner 90°, vorzugsweise von 70° bis 82°, besonders bevorzugt von 73° bis 78° auf. Hierbei kann auch vorgesehen sein, dass die Schenkel 44a, 44b im Querschnitt gesehen, nicht geradlinig verlaufen, sondern eine Krümmung zur Führungsschiene hin aufweisen. Durch die Krümmung ist es
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möglich, die aus der Federkraft resultierende Klemmkraft besonders günstig auszurichten, obwohl die Führungsschiene 1 keine Hinterschneidung aufweist.
Relative hohe Haltekräfte sowie eine vorteilhafte zusätzliche Abdichtung gegen eindringende Flüssigkeit lässt sich auch unabhängig von der Klebschicht erzielen, wenn die Schenkel, wie in Fig. 6 anhand eines Schenkels 54 gezeigt, zwei entgegengesetzte Abknickungen aufweisen. Hierdurch ist es möglich, dass jeder der im Querschnitt in etwa S-förmigen Schenkel 54 an zwei Flächenabschnitten 57, 58 der Seitenflächen 15 anliegt, die an der Führungsschiene 1 eine Hinterschneidung ausbilden und einen Hinterschneidungswinkel &egr; einschliessen. Hierbei schliesst ein erster Abschnitt 55 des Schenkels 54 mit dem Mittelabschnitt 53 einen Abknickwinkel &agr; ein. Ein sich an den ersten Abschnitt anschliessender zweiter Abschnitt 56 des Schenkels - mit einer bezüglich einer Erstreckung quer zur Führungsschienenlängsrichtung in etwa etwa gleichen Länge wie der erste Abschnitt 55 - schliesst mit dem ersten Abschnitt 55 einen Abknickwinkel &dgr; ein. Im dargestellten montierten Zustand entspricht der Abknickwinkel &dgr; in etwa dem Hinterschneidungswinkel &egr;.
Damit beide Schenkelabschnitte 55, 56 mit einer Federkraft an den beiden Flächenabschnitten 57, 58 der Seitenfläche 15 der Schiene anliegen, sollte im nicht montierten Zustand der Abknickwinkel &dgr; um ca. 1° bis 4° grosser sein als der von den beiden Flächenabschnitten der Schiene eingeschlossene Winkel &egr;. Hierbei kann es sinnvoll sein, wenn im nicht montierten Zustand zusätzlich auch der Abknickwinkel &agr; um ca. 1° bis 4° kleiner ist als der Hinterschneidungswinkel ß. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Winkel &agr;, &bgr;, &dgr; und &egr; anders aufeinander abzustimmen, um die Federkräfte zu erzeugen.
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Claims (13)

- li - Schutzansprüche
1. Linearbewegungsführung mit einer Führungsschiene und einem sich an der Führungsschiene über Roll- oder Wälzelemente abstützenden Schlitten, bei der die Führungsschiene mit abdeckbaren Durchgangsöffnungen zur Anbringung der Führungsschiene an einem Träger versehen ist, ein Abdeckband zur Anordnung auf der Führungsschiene vorgesehen ist, das mit Befestigungsmitteln an der Führungsschiene fixierbar ist, wobei das Abdeckband einen Mittelabschnitt aufweist, der eine Oberfläche der Führungsschiene über ihre im wesentlichen gesamte, zur
Führungsschienenlängsrichtung senkrechte Breite bedeckenden Mittelabschnitt sowie mindestens einen, gegenüber dem Mittelabschnitt unter einem Abknickwinkel 0 abgewinkelten und zur Führungsschienenlängsrichtung parallel verlaufenden, Schenkel aufweist, gekennzeichnet durch Befestigungsmittel zur Fixierung des Abdeckbandes (4) auf der Führungsschiene (1), welche ein Klebemittel umfassen, das zwischen dem Abdeckband (4) und der Führungsschiene (1) angeordnet ist.
2. Linearbewegungsführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel zwischen dem Mittelabschnitt (13, 23, 33, 43, 53) des Abdeckbandes
(4) und der Oberfläche (3) der Führungsschiene (1) vorgesehen ist.
3. Linearbewegungsführung nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel eine Klebschicht (16) ist.
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4. Linearbewegungsführung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel ein doppelseitiges Klebeband umfasst.
5. Linearbewegungsführung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel im wesentlichen über die gesamte Länge der Führungsschiene (1) aufgebracht ist.
6. Linearbewegungsführung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Klebemittel im wesentlichen über die gesamte Breite der Oberfläche (3) erstreckt.
7. Linearbewegungsführung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei gegenüber dem Mittelabschnitt (13, 23, 33, 43, 53) unter einem Abknickwinkel (&agr;) abgewinkelten und zur Führungsschienenlängsrichtung parallel verlaufenden Schenkeln (14a, 14b; 24; 34a, 34b; 44a, 44b, 54).
8. Linearbewegungsführung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abknickwinkel (&agr;), mindestens 90° beträgt.
9. Linearbewegungsführung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abknickwinkel (&agr;) zwischen und 90° beträgt.
10. Linearbewegungsführung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (1) an ihren beiden an die Oberfläche angrenzenden und in Führungslängsrichtung verlaufenden Seitenflächen (15) jeweils im Kantenbereich zwischen der Oberfläche (3) und den Seitenflächen (15) eine Hinterschneidung mit einem
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Hinterschneidungswinkel (&bgr;) aufweisen, und dass der Hinterschneidungswinkel (ß) grosser ist als der Abknickwinkel (&agr;).
11. Linearbewegungsführung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schenkel (14a, 14b; 24; 34a, 34b; 44a, 44b, 54) des Abdeckbandes (4) eine Krümmung aufweisen und so ausgebildet sind, dass sie mit einer Federkraft an den beiden Seitenflächen der Führungsschiene anliegen.
12. Linearbewegungsführung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der beiden Schenkel (14a, 14b; 24; 34a, 34b; 44a, 44b, 54) zwei Abschnitte aufweist, die einen Abknickwinkel (&dgr;) einschliessen.
13. Führungsschienen-Abdeckband zur Anordnung auf einer Führungsschiene einer Linearbewegungsführung mit einem Mittelabschnitt zur Abdeckung einer Oberfläche der Führungsschiene sowie zumindest einem gegenüber dem Mittelabschnitt unter einem Abknickwinkel (&agr;) abgewinketen Schenkel, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckband am Mittelabschnitt mit einem Klebemittel versehen ist.
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