DE29780389U1 - Einrichtung zur Eliminierung von Abweichungen - Google Patents
Einrichtung zur Eliminierung von AbweichungenInfo
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Description
WO 98/03424 PCT/CZ97/00023
EINRICHTUNG ZUR ELIMINIERUNG VON ABWEICHUNGEN
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Eliminierung von Abweichungen
zwischen dem Weg einer beweglichen Maschine und dem Weg des beweglichen Endes einer Energiekette, in der zumindestens die Energiezuleitungen für die
Maschine untergebracht sind.
Es existiert eine Reihe technologischer Anlagen, bei denen sich das
Leistungsaggregat - die Maschine oder ein Teil der Maschine (weiter im Text nur
„Maschine") - in einer bestimmten Ebene bewegt und von Energien abhängig ist,
deren Quelle außerhalb dieser Maschine liegt. Als Beispiel kann ein Kran mit einer Krankatze, ein Raffkarren der Bekohlungsanlage eines Kraftwerkes, ein
Haldenförderer, sowie auch eine ganze Reihe in ihren Abmessungen bedeutend kleinerer Anlagen dienen. Diese Maschinen verrichten mechanische Arbeit. Damit
sie sich in Bezug auf einen festen Punkt bewegen und die entsprechende Arbeit leisten können, müssen sie an Steuer- und Kraftmedien wie Elektroenergie,
Kühlmittel, Hydrauliköl, Preßluft, ggf. auch an optische Medien angeschlossen
werden, und zwar von einem festen Standort - der Energiequelle in der Nähe der Maschine.
Die allgemein übliche Art der Bewegung solcher Maschinen über längere
Entfernungen (10 m und mehr) ist die Bewegung auf einem Schienenweg. Über kürzere Entfernungen wird der Positionswechsel der Maschine oder ihrer Teile
durch verschiedene lineare Gleit-, Wälz-, Seilführungen u.a. vermittelt.
Die Lösung der Energiezufuhr ist je nach Hersteller verschieden. Sie ist von
vielen Faktoren der Einsatzbedingungen der Maschine abhängig, welche den
Betrieb der Maschine beeinflussen.
Es gibt mehrere Lösungsprinzipien der Energiezufuhr unter schweren
Bedingungen, die hohe Ansprüche an die Konstruktionslösung stellen, die großen
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Vibrationen, Erschütterungen, Schlagen und Stoßen, dem abrasiven Verschleiß
standhalten muß.
Bei Verfahrwegen über Entfernungen, die in einer Größenordnung von mehreren
zehn Metern liegen, werden sogenannte Schleppfahrwerke eingesetzt, bei denen die entsprechenden Kraft- und Steuerzuleitungen hängend an miteinander
verbundenen Schleppwagen befestigt sind, oder auch Fahrwerke, bei denen die entsprechenden Zuleitungen der Energieträger in längslaufende Rinnen, auf den
Boden oder auf gespannte Seile abgelegt werden.
Bei Verfahrwegen über Entfernungen, die in einer Größenordnung von mehreren
hundert Metern liegen, sind zwei Arten üblich, und zwar mit Hilfe einer Aufrolleinrichtung oder mit Hilfe einer Spannvorrichtung.
Bei der Aufrolleinrichtung liegt der feste Anschlußpunkt in der Mitte des
Verfahrweges. Die Aufrolleinrichtung hat eine Drehtrommel, die mit der
Geschwindigkeit des Fahrwerkes der Maschine synchronisiert ist. Bei der Bewegung der Maschine wird der Energieträger (das Kabel, der Schlauch o.a.)
abwechselnd auf- und abgewickelt, je nach der Bewegungsrichtung der Maschine,
wobei jedes Kabel oder jeder Schlauch seine eigene Winde haben muß.
Die Spannvorrichtung spannt das Führungsseil, an dem die einzelnen
Energieträger befestigt sind, mit Hilfe einer Rolle und eines Gegengewichtes.
Zu den bedeutendsten Nachteilen dieser Lösungen gehören die relativ hohe
Störanfälligkeit, die mechanische Belastung der Energiezuleitungen, die höheren Anforderungen an die Bedienung, die begrenzte Zahl der zugeführten
Energiezuleitungen und der Preis.
Die ersten beiden Nachteile hängen mit der allgemeinen Problematik der
Achsabweichungen der Fahrwerke zusammen. Diese werden durch verschiedene
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Konstruktions- und Betriebseinflüsse verursacht. Zu den Konstruktionseinflüssen
zählen der Einfluß des Spieles der Spurkränze, der Gleitschuhe, der Rollen u.a.,
und zu den Betriebseinflüssen sind Vibrationen, Erschütterungen, Stöße,
Reibungskräfte und allgemein das Wirken dynamischer Kräfte zu rechnen.
Jede derartige Maschine hat also eine Energiezuleitung, die von einem festen
Punkt, der meist in der Mitte des Verfahrweges des Fahrwerkes liegt, zu einem sich bewegenden Punkt, der an der Maschine befestigt ist, geführt wird.
Der ideale Weg des sich bewegenden Punktes ist die Gerade. Sobald der Weg
des bewegten Punktes von dieser Geraden abweicht, kann es zu einer Störung
der Energiezufuhr kommen.
Die Abweichung der Lage des bewegten Punktes von seinem idealen Weg ist
also die Grundursache der auftretenden Störungen.
Einige der im vorhergehenden Text angeführten Nachteile werden durch die
Lösung der Führung der Energiezuleitungen mittels sog. Energieketten oder beweglicher Energiezuführungen gelöst. Eine Energiekette sieht in der Ansicht
wie eine Gliederkette aus, die im Profil in ihrer gesamten Länge hohl ist und einen
Raum in Form eines in seinen Abmessungen wählbaren Rechtecks bildet. In
diesen Hohlraum kann eine beliebige Menge von Energiezuleitungen (Kabel, optische Kabel, Hydraulikschläuche, Preßluftschläuche, Schläuche für
Kühlmedien usw.) geführt werden. Je nach Bedarf können die einzelnen Energiezuleitungen horizontal und vertikal durch Trennstege voneinander
abgegrenzt werden. Die Kette wird aus einzelnen Gliedern zusammengestellt. Dadurch kann eine beliebig lange Kette für die Lagerung der Energiezuleitungen
gebildet werden.
Ausgehend vom größten Durchmesser des verlegten Kabels bzw. des verlegten
Schlauches wird eine Kette mit dem zulässigen Biegeradius so zusammengestellt,
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damit die Kabel (Schläuche) nur bis zu dem vom Hersteller zugelassenen max.
Biegeradius gebogen werden. Die Energiekette wird nach dem Einlegen aller Energiezuleitungen an einem Ende mit Hilfe von Anschlußelementen fest (durch
Verschrauben, Verschweißen, Nieten u.a.) am festen Punkt, am anderen Ende auf
die gleiche Weise am bewegten Punkt befestigt. Die Übertragung der Zugkräfte erfolgt vermittelt durch die Energiekette und schließt jegliche Belastung der
Energiezuleitungen aus, die nur in der Energiekette eingebettet sind. Diese
Technologie schützt die Kabel, Schläuche und sonstige Energiezuleitungen, die in
der Energiekette verlegt sind, in maximalem Maße.
Diese Technologie beseitigt zwar einige Nachteile der im vorhergehenden Text
angeführten Technologien, aber auch hier ist die Abweichung der Lage des bewegten Punktes von seinem idealen Weg die Grundursache entstehender
Störungen, besonders bei längeren Verfahrwegen (mehr als 10 m).
Durch den idealen Weg des bewegten Punktes und den festen Punkt können wir
eine Hilfsebene A führen. Die Achse des Führungsweges der Kette liegt dann in
der Regel in dieser Ebene. Der bewegte Punkt der Maschine weist an jeder Stelle seines Weges eine Abweichung in der auf die Ebene A senkrechten Ebene aus.
Diese Abweichung liegt im Durchschnitt bei einigen Zehntel Millimetern bis zu einigen Zentimetern, wobei die zulässige Toleranz der Abweichung der Kette von
der Achse des Führungsweges der Kette je nach Hersteller und Typ der
Energiekette in einer Größenordnung von einigen Millimetern liegt. Außerdem wirken hier die bereits erwähnten dynamischen Betriebseinflüsse. Kommt es
während des Betriebes durch das Einwirken der genannten Einflüsse zu einer Abweichung des bewegten Punktes von der Ebene A um einen Wert, der die
zulässige Toleranz übersteigt, so kann dies die Beschädigung der Energiekette und damit auch einen Ausfall der gesamten Anlage zur Folge haben.
Die angeführten Mängel beseitigt die Einrichtung zur Eliminierung der
Abweichungen zwischen dem Weg der mobilen Maschine und dem Weg des
! J
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bewegten Endes der Energiekette, in der zumindest die Energiezuführungen für
die Maschine verlegt sind, auf der Grundlage dieser Erfindung, deren Prinzip
darin besteht, daß sie sich aus einem Mitnehmer mit maximal begrenzter Fähigkeit der Kraftübertragung in der Richtung zwischen der Maschine und dem
bewegten Ende der Energiekette'zusammensetzt, wobei der Mitnehmer einerseits
mit der Maschine und andererseit mit dem bewegten Ende der Energiekette
verbunden ist.
Der Vorteil der Einrichtung laut dieser Erfindung besteht darin, daß Energieketten
auch dort eingesetzt werden können, wo die Höhen- und Seitenabweichungen der Anschlußstelle an der mobilen Maschine die zulässigen Abweichungen des
bewegten Endes der Energiekette überschreiten. Gleichzeitig entfällt das bisher unumgängliche und kostenaufwendige Richten der Fahrwerkbahn der mobilen
Maschine. Ebenfalls entfällt die Notwendigkeit der regelmäßigen Revisionen dieser Bahn, wodurch es zur Verringerung der Betriebsabstellungen kommt. Des
weiteren erhöht sich die Betriebszuverlässigkeit, da das Risiko der nachträglich
verursachten Ungenauigkeiten durch die Betriebseinflüsse entfällt, und damit die
Entstehung von Störungen durch die Beschädigung der Energiekette verhindert wird.
Die Einrichtung laut dieser technischen Lösung ermöglicht den Einsatz von
Energieketten auch dort, wo der Verfahrweg aus Betriebsgründen nicht gerichtet werden kann, z.B. in Schiffswerften u.a.
Entsprechend der geeigneten Konstruktion besteht der Mitnehmer auf der einen
Seite aus einem Flächenpaar, das hintereinander in der Bewegungsrichtung der Maschine angeordnet ist, und an der anderen Seite aus einem Hebel, der in den
Zwischenraum zwischen dem Flächenpaar eingreift.
Für die Verbesserung der Kraftübertragung ist es vorteilhaft, wenn der Hebel im
Bereich des Zwischenraumes mit einem Formboizen versehen wird.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführung besteht aus einem Mitnehmer aus zwei
Lagerungen, die durch eine Zugstange miteinander verbunden sind.
Die Lagerungen können auch vorteilhaft durch Kugelgelenke gebildet werden.
Oder die erste Lagerung kann durch ein Kipplager gebildet werden, wobei die
Zugstange in der mit der Längsachse der Energiekette parallelen Ebene und
gleichzeitig auch senkrecht auf die Aufsatzebene der Energiekette kippbar ist,
und die zweite Lagerung durch einen Schiebesitz, in dem die Zugstange senkrecht zu der mit der Längsachse der Energiekette parallen Ebene und
gleichzeitig senkrecht auf die Aufsatzebene der Energiekette verschiebbar gelagert ist. .
Gegebenenfalls kann auch die erste Lagerung durch ein Kippgelenk gebildet
werden, wobei die Zugstange kippbar in der parallel zur Aufsatzebene der
Enegiekette verlaufenden Ebene ist, und die zweite Lagerung von einem
Schiebesitz gebildet wird, wobei die Zugstange senkrecht zu den angeführten Ebenen verschiebbar ist.
Die Lagerungen können auch von Kippgelenken gebildet werden, deren
Kippebenen zumindest parallel sind, wobei zwischen die Zugstange und eines der Kippgelenke eine Hilfszugstange eingefügt wird, die mit der Zugstange durch ein
Hilfskippgelenk verbunden wird, dessen Kippebene mindestens zu der Kippebene
der Kippgelenke parallel ist.
Entsprechend einer weiteren geeigneten Ausführung besteht der Mitnehmer aus
einem Rahmen, in dem eine Feder angeordnet ist, und der senkrecht verschiebbar auf der Maschine gelagert ist, wobei die Feder mit dem bewegten
Ende der Energiekette verbunden ist, und wobei diese Feder von einer Flachfeder gebildet werden kann.
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Die Erfindung wird im folgenden' beispielweise anhand der Zeichnungen näher
erläutert. In dieser zeigen:
Figur 1 Maschine mit festem Anschluß an das bewegte Ende der
Energiekette, so wie es beim derzeitigen Stand der Technik bekannt
ist
Figur 2 Beispiel der Anwendung der. Einrichtung laut Erfindung an einem
Portalkran
Figur 3 Beispiel der Einrichtung laut Erfindung mit einem Flächenpaar
Figur 4 geänderte Ausführung von Abb.3
Figur 5 detailliertere Abbildung der Ausführung von Abb.4
Figur 6 geänderte Variante der Ausführung von Abb.3
Figur 7 vorteilhafte Variante der Ausführung von Abb.6
Figur 8 Beispiel der Einrichtung laut Erfindung mit Kugelgelenken
Figur 9 Beispiel der Einrichtung laut Erfindung mit Kippgelenk und
Schiebesitz
Figur 10 Beispiel der Einrichtung laut Erfindung mit Kippgelenk und
Schiebsitz
Figur 11 Beispiel der Einrichtung laut Erfindung mit Kippgelenken
Figur 12 Beispiel der Einrichtung laut technischer Lösung mit flacher Feder
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In Fig.2 ist ein Beispiel der Anwendung der Einrichtung laut Erfindung dargestellt,
wo die mobile Maschine 2 ein Portalkran ist, dessen Portal 20 mit der Krankatze
21 bei der Arbeit auf einem parallelen Schienenpaar 22 fährt. Die Elektroenergie
wird zum Portal 22 des Kranes über elektrische Kabel, die in einer Energiekette 4
geführt werden, zugeleitet. Solche Energieketten 4, die aus hohlen, meist rechteckigen Gliedern bestehen, sind allgemein bekannt und zugänglich, und sie
werden deshalb nicht näher beschrieben.
Die Energiekette 4 hat ihr festes Ende 23 in einer Führungsrinne 24 gelagert, und
ein bewegtes Ende 3, das die Bewegung des Portales 20 mitvollzieht. Damit die Energiekette 4 nicht unzulässig belastet wird, was eine Beschädigung der
Energiekette 4 verursachen könnte, wurde zwischen das Portal 20 des Kranes und das bewegte Ende 3 der Energiekette 4 eine Einrichtung laut technischer
Lösung gereiht.
Laut Fig.2 wird diese Einrichtung durch einen Mitnehmer 1 gebildet, der eine
begrenzte Fähigkeit der Übertragung der Kraft in der Richtung zwischen dem Portal 20 des Kranes und dem bewegten Ende 3 der Energiekette 4 hat, und der
an einem Ende am Portal 20 des Kranes und am anderen Ende mit dem bewegten Ende 3 der Energiekette 4 verbunden ist.
In Fig.2 ist der Mitnehmer vereinfacht nur als Block dargestellt. Ein Beispiel der
Konstruktion der Einrichtung laut technischer Lösung ist schematisch in Fig.3 und
4 dargestellt.
Das bewegte Ende 3 der Energiekette 4 ist mit dem Flächenpaar 5 verbunden, die
hintereinander in der Bewegungsrichtung der Maschine 2 angeordnet sind. Der Fahrweg der Maschine 2 ist in Fig.3 und 4 als gegen die Ebene der Lagerung der
Energiekette 4 steigend dargestellt, kann allerdings auch in einer parallelen Ebene liegen, so wie das beim Portalkran von Fig.2 der Fall ist. An der Maschine
2 ist der Hebel 6 fest befestigt, dessen Ende in den Zwischenraum 7 zwischen
dem Flächenpaar 5 eingreift. Bei der Ausführung laut Fig.4 ist das Ende des
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Hebels 6 mit einem austauschbaren Formbolzen 8 ausgestattet. Die nicht
dargestellten elektrischen Kabel werden aus der Energiekette 4 in einer losen
Schleife entlang dem Mitnehmer 1 zur Maschine 2 geführt.
Eine detailliertere Abbildung des Beispiels aus Fig.4 ist in Fig.5 dargestellt, in der
die Aufsitzflächen 5 erkennbar sind, die mit dem bewegten Ende 3 der Energiekette 4 verbunden sind. Im Zwischenraum 7 zwischen den Aufsitzflächen
5 befindet sich der Hebel 6, der mit der nicht dargestellten Maschine 2 verbunden
und mit einem Formbolzen 8 versehen ist.
In Fig.5 sind auch die elektrischen Kabel 25 erkennbar, die in der Energiekette 4
gelagert sind.
Bei der Bewegung der Maschine 2 nach links setzt der Hebel 6 , bzw. sein Bolzen
8, auf die linke Fläche 5 auf (siehe Fig. 3, 4, 5), und bewegt so das bewegte Ende
3 der Energiekette 4 nach links. Bei der Bewegung der Maschine 2 nach rechts setzt der Hebel 6 auf die rechte Fläche 5 auf und bewegt so das bewegte Ende 3
der Energiekette 4 nach rechts.
Die Einrichtung laut Fig.6 ist eine Variante der Einrichtung von Fig. 3 und 4 mit
dem Unterschied, daß der Hebel 6 an das bewegte Ende 3 der Energiekette 4 und das Paar der Aufsitzflächen 5 an der Maschine 2 befestigt ist.
Die Funktion der Einrichtung laut Fig.6 ist analog der beschriebenen Funktion der
Einrichtung laut Fig. 3, 4, 5.
Die im vorhergehenden beschriebenen Konstruktionsanordnungen des Mitnehmers 1 haben keinerlei Fähigkeit zur Übertragung von Kräften in der
Richtung zwischen der Maschine 2 und dem bewegten Ende 3 der Energiekette 4, wodurch die Übertragung einer unzulässigen Belastung auf die Energiekette 4,
die zu ihrer Beschädigung führen könnte, verhindert wird.
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Zur Erreichung des gewünschten Effektes ist es aber nicht immer unbedingt
notwendig, daß der Mitnehmer 1 überhaupt keine Kräfte in der angeführten Richtung überträgt. In der Praxis ist es ausreichend, wenn seine Fähigkeit zur
Übertragung von Kräften in der definierten Richtung begrenzt ist, was bedeutet,
daß der Mitnehmer 1 theoretisch nach dem Erreichen der durch die Konstruktion gegebenen Grenzwerte Kräfte in der definierten Richtung überträgt. Die
Einrichtung ist aber so konstruiert, daß dieser Grenzfall während des Betriebes
nicht eintritt.
Ein Beispiel der Ausführung des Mitnehmers 1 mit begrenzter Fähigkeit zur
Übertragung von Kräften in der Richtung zwischen der Maschine 2 und dem
bewegten Ende 3 der Energiekette 4 ist in Fig.7 dargestellt.
Die Einrichtung besteht ähnlich wie die Einrichtung von Fig.6 aus einem
Mitnehmer 1, der von einem Flächenpaar 5 gebildet wird, die mit der Maschine 2
verbunden sind, und zwischen die der Hebel 6, der mit dem beweglichen Ende 3
der Energiekette 4 verbunden ist, eingreift. Der Hebel 6 ist an beiden Seiten mit
Hilfe von Spiralfedern 26 an den Flächen 5 befestigt.
Ein weiteres Beispiel ist in Fig.8 dargestellt, wo der Mitnehmer 1 aus zwei
Kugelgelenken 9 besteht, die durch eine Zugstange 10 miteinander verbunden sind. Eventuelle unerwünschte Abweichungen werden in diesem Fall durch die
Bewegung der Zugstange 10 eliminiert.
Beim Beispiel der Ausführung in Fig.9 besteht der Mitnehmer 1 aus der
Zugstange 10, die an der Maschine 2 in einem Kipplager 11 gelagert ist, das eine
Drehbewegung der Zugstange in der mit der Längsachse der Energiekette 4 parallelen Ebene, und gleichzeitig in der senkrecht zur Auflagefläche der
Energiekette befindlichen Ebene ermöglicht. Die Zugstange 10 ist am entgegengesetzten Ende mit dem bewegten Ende 3 der Energiekette 4 durch
einen· Schiebesitz 12 verbunden, der zumindest in einem gewissen Bereich die
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Verschiebung der Zugstange 10 in Richtung zur Maschine 2 ermöglicht. Diese
Verschiebung eliminiert unerwünschte Abweichungen in der horizontalen Ebene
und das Drehen der Zugstange 10 eliminiert unerwünschte Abweichungen in der
vertikalen Ebene.
Ähnlich funktioniert auch das Beispiel der Ausführung laut Fig. 10. In diesem Falle
ist die Zugstange 10 auf der Maschine 2 in einem Kippgelenk 13 gelagert, und am entgegengesetzten Ende in einem Schiebesitz 14. Das Drehen der Zugstange 10
eliminiert bei dieser Ausführung unerwünschte Abweichungen in der horizontalen Ebene, und der Schiebesitz 14 eliminiert unerwünschte Abweichungen in der
vertikalen Ebene.
Beim Beispiel der Ausführung in Fig. 11 besteht der Mitnehmer 1 aus der
Zugstange 10, die an der Maschine 2 in einem Kippgelenk 15 gelagert ist, dessen
Längsachse parallel zur Längsachse der Energiekette 4 verläuft. Ebenso orientiert ist auch das zweite Kippgelenk 15, das am bewegten Ende 3 der
Energiekette 4 gelagert ist, und das die Hilfszugstange 16 trägt, die mit der
Zugstange 10 durch das Hilfskippgelenk 17 verbunden ist. Die Bewegungen der
Zugstange 10 und der Hilfszugstange 16 eliminieren unerwünschte Abweichungen sowohl in der horizontalen als auch in der vertikalen Ebene.
Bei der Ausführung laut Fig.12 besteht der Mitnehmer 1 aus dem Rahmen 18, in
dem sich eine flache Gummifeder 19 befindet, und der horizontal verschiebbar auf
der Maschine 2 gelagert ist. Die Feder 19 ist mit dem beweglichen Ende 3 der Energiekette 4 verbunden.
Unerwünschte Abweichungen werden einerseits durch den Schiebesitz des
Rahmens 18 und andererseits durch die elastische Deformation der Feder 19 eliminiert.
WO 98/03424 ._ PCI7CZ97/00023
Für Fachleute ist es klar, daß bei der Kenntnis des Grundprinzips der Lösungen
eine ganze Reihe weiterer konkreter Ausführungen vorgeschlagen werden kann, die in den Bereich des Schutzes fallen.
Die Einrichtungen laut Erfindung können überall dort genutzt werden, wo
Differenzen zwischen dem Weg einer mobilen Maschine und der zulässigen Toleranz der Abweichungen des Weges des bewegten Endes einer Energiekette,
die die Energiezuleitungen trägt, eliminiert werden müssen. Beispiele solcher Maschinen sind zum Beispiel ein Kran mit einer Krankatze, die Bekohlungsaniage
eines Kraftwerkes, ein Haldenförderer, u.a.
Claims (10)
1. Einrichtung zur Eliminierung von Abweichungen zwischen der Weg einer
mobilen Maschine und dem Weg des bewegten Endes einer Energiekette, in der zumindest die Energiezuleitungen für die Maschine angeordnet sind, dadurch
gekennzeichnet, daß sie aus einem Mitnehmer (1) mit einer maximal begrenzten
Fähigkeit zur Übertragung von Kräften in der Richtung zwischen der Maschine (2) und dem bewegten Ende (3) der Energiekette (4) besteht, wobei der Mitnehmer
(1) sowohl mit der Maschine (2) als auch mit dem bewegten Ende (3) der Energiekette (4) verbunden ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer
(1) auf einer Seite aus einem Fiächenpaar (5), die hintereinander in der
Bewegungsrichtung der Maschine (2) angeordnet sind, und auf der anderen Seite aus einem Hebel (6), der in den Zwischenraum (7) zwischen dem Flächenpaar (5)
eingreift, besteht.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (6) im
Bereich des Zwischenraumes (7) mit einem Formbolzen (8) versehen ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer
(1) aus zwei Lagerungen besteht, die durch eine Zugstange (10) miteinander verbunden sind.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerungen
von Kugelgelenken (9) gebildet werden.
6. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
Lagerung von einem Kipplager (11) gebildet wird, wobei die Zugstange (10) kippbar in der parallel zur Längsachse der Energiekette (4) liegenden Ebene und
gleichzeitig in der senkrecht auf die Auflageebene der Energiekette (4)
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verlaufenden Ebene ist, und die zweite Lagerung durch einen Schiebesitz (12)
gebildet wird, wo die Zugstange (10) senkrecht zur parallel mit der Längsachse
der Energiekette (4) verlaufenden Ebene, die gleichzeitig senkrecht zur Auflageebene der Energiekette (4) verläuft, verschiebbar ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
Lagerung durch ein Kippgelenk (13) gebildet wird, wobei die Zugstange (10) in der parallel zur Auflageebene der Energiekette (4) kippbar gelagert ist, und die
zweite Lagerung von einem Schiebesitz (14) gebildet wird, wo die Zugstange (10)
senkrecht zu den angeführten Ebenen verschiebbar ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerung
durch Kippgelenke (15) gebildet wird, deren Kippebenen zumindest parallel sind,
wobei zwischen die Zugstange (10) und eines der Kippgelenke (15) eine Hilfszugstange (16) eingefügt ist, die an die Zugstange (10) durch ein
Hilfskippgelenk (17) befestigt ist, dessen Kippebene zu der Kippebene der Kippgelenke (15) zumindest paralell ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer
(1) aus einem Rahmen (18) besteht, in dem sich eine Feder (19) befindet, und der
horizontal verschiebbar an der Maschine (2) befestigt ist. wobei die Feder (19) mit
dem bewegten Ende (3) der Energiekette (4) verbunden ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (19)
durch eine flache Feder gebildet ist.
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
| CZ962118A CZ284723B6 (cs) | 1996-07-17 | 1996-07-17 | Zařízení pro eliminaci odchylek |
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Publications (1)
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| DE29780389U1 true DE29780389U1 (de) | 1998-07-02 |
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Family Applications (1)
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| PL (1) | PL188288B1 (de) |
| WO (1) | WO1998003424A1 (de) |
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1996
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1997
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