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DE29780389U1 - Einrichtung zur Eliminierung von Abweichungen - Google Patents

Einrichtung zur Eliminierung von Abweichungen

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DE29780389U1
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Germany
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energy chain
machine
plane
tilting
pull rod
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DE29780389U
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HENNLICH INDUSTRIETECHNIK SPOL
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G11/00Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts
    • H02G11/006Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts using extensible carrier for the cable, e.g. self-coiling spring
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
    • B66C13/00Other constructional features or details
    • B66C13/12Arrangements of means for transmitting pneumatic, hydraulic, or electric power to movable parts of devices

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transmission Devices (AREA)
  • Electric Cable Arrangement Between Relatively Moving Parts (AREA)
  • Nonmetallic Welding Materials (AREA)
  • Electrotherapy Devices (AREA)
  • Paper (AREA)

Description

WO 98/03424 PCT/CZ97/00023
EINRICHTUNG ZUR ELIMINIERUNG VON ABWEICHUNGEN
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Eliminierung von Abweichungen zwischen dem Weg einer beweglichen Maschine und dem Weg des beweglichen Endes einer Energiekette, in der zumindestens die Energiezuleitungen für die Maschine untergebracht sind.
Es existiert eine Reihe technologischer Anlagen, bei denen sich das Leistungsaggregat - die Maschine oder ein Teil der Maschine (weiter im Text nur „Maschine") - in einer bestimmten Ebene bewegt und von Energien abhängig ist, deren Quelle außerhalb dieser Maschine liegt. Als Beispiel kann ein Kran mit einer Krankatze, ein Raffkarren der Bekohlungsanlage eines Kraftwerkes, ein Haldenförderer, sowie auch eine ganze Reihe in ihren Abmessungen bedeutend kleinerer Anlagen dienen. Diese Maschinen verrichten mechanische Arbeit. Damit sie sich in Bezug auf einen festen Punkt bewegen und die entsprechende Arbeit leisten können, müssen sie an Steuer- und Kraftmedien wie Elektroenergie, Kühlmittel, Hydrauliköl, Preßluft, ggf. auch an optische Medien angeschlossen werden, und zwar von einem festen Standort - der Energiequelle in der Nähe der Maschine.
Die allgemein übliche Art der Bewegung solcher Maschinen über längere Entfernungen (10 m und mehr) ist die Bewegung auf einem Schienenweg. Über kürzere Entfernungen wird der Positionswechsel der Maschine oder ihrer Teile durch verschiedene lineare Gleit-, Wälz-, Seilführungen u.a. vermittelt.
Die Lösung der Energiezufuhr ist je nach Hersteller verschieden. Sie ist von vielen Faktoren der Einsatzbedingungen der Maschine abhängig, welche den Betrieb der Maschine beeinflussen.
Es gibt mehrere Lösungsprinzipien der Energiezufuhr unter schweren Bedingungen, die hohe Ansprüche an die Konstruktionslösung stellen, die großen
WO 98/03424 " 2 PCT/CZ97/00023
Vibrationen, Erschütterungen, Schlagen und Stoßen, dem abrasiven Verschleiß standhalten muß.
Bei Verfahrwegen über Entfernungen, die in einer Größenordnung von mehreren zehn Metern liegen, werden sogenannte Schleppfahrwerke eingesetzt, bei denen die entsprechenden Kraft- und Steuerzuleitungen hängend an miteinander verbundenen Schleppwagen befestigt sind, oder auch Fahrwerke, bei denen die entsprechenden Zuleitungen der Energieträger in längslaufende Rinnen, auf den Boden oder auf gespannte Seile abgelegt werden.
Bei Verfahrwegen über Entfernungen, die in einer Größenordnung von mehreren hundert Metern liegen, sind zwei Arten üblich, und zwar mit Hilfe einer Aufrolleinrichtung oder mit Hilfe einer Spannvorrichtung.
Bei der Aufrolleinrichtung liegt der feste Anschlußpunkt in der Mitte des Verfahrweges. Die Aufrolleinrichtung hat eine Drehtrommel, die mit der Geschwindigkeit des Fahrwerkes der Maschine synchronisiert ist. Bei der Bewegung der Maschine wird der Energieträger (das Kabel, der Schlauch o.a.) abwechselnd auf- und abgewickelt, je nach der Bewegungsrichtung der Maschine, wobei jedes Kabel oder jeder Schlauch seine eigene Winde haben muß.
Die Spannvorrichtung spannt das Führungsseil, an dem die einzelnen Energieträger befestigt sind, mit Hilfe einer Rolle und eines Gegengewichtes.
Zu den bedeutendsten Nachteilen dieser Lösungen gehören die relativ hohe Störanfälligkeit, die mechanische Belastung der Energiezuleitungen, die höheren Anforderungen an die Bedienung, die begrenzte Zahl der zugeführten Energiezuleitungen und der Preis.
Die ersten beiden Nachteile hängen mit der allgemeinen Problematik der Achsabweichungen der Fahrwerke zusammen. Diese werden durch verschiedene
WO 98/03424 " 3 PCT/CZ97/O0023
Konstruktions- und Betriebseinflüsse verursacht. Zu den Konstruktionseinflüssen zählen der Einfluß des Spieles der Spurkränze, der Gleitschuhe, der Rollen u.a., und zu den Betriebseinflüssen sind Vibrationen, Erschütterungen, Stöße, Reibungskräfte und allgemein das Wirken dynamischer Kräfte zu rechnen.
Jede derartige Maschine hat also eine Energiezuleitung, die von einem festen Punkt, der meist in der Mitte des Verfahrweges des Fahrwerkes liegt, zu einem sich bewegenden Punkt, der an der Maschine befestigt ist, geführt wird.
Der ideale Weg des sich bewegenden Punktes ist die Gerade. Sobald der Weg des bewegten Punktes von dieser Geraden abweicht, kann es zu einer Störung der Energiezufuhr kommen.
Die Abweichung der Lage des bewegten Punktes von seinem idealen Weg ist also die Grundursache der auftretenden Störungen.
Einige der im vorhergehenden Text angeführten Nachteile werden durch die Lösung der Führung der Energiezuleitungen mittels sog. Energieketten oder beweglicher Energiezuführungen gelöst. Eine Energiekette sieht in der Ansicht wie eine Gliederkette aus, die im Profil in ihrer gesamten Länge hohl ist und einen Raum in Form eines in seinen Abmessungen wählbaren Rechtecks bildet. In diesen Hohlraum kann eine beliebige Menge von Energiezuleitungen (Kabel, optische Kabel, Hydraulikschläuche, Preßluftschläuche, Schläuche für Kühlmedien usw.) geführt werden. Je nach Bedarf können die einzelnen Energiezuleitungen horizontal und vertikal durch Trennstege voneinander abgegrenzt werden. Die Kette wird aus einzelnen Gliedern zusammengestellt. Dadurch kann eine beliebig lange Kette für die Lagerung der Energiezuleitungen gebildet werden.
Ausgehend vom größten Durchmesser des verlegten Kabels bzw. des verlegten Schlauches wird eine Kette mit dem zulässigen Biegeradius so zusammengestellt,
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damit die Kabel (Schläuche) nur bis zu dem vom Hersteller zugelassenen max. Biegeradius gebogen werden. Die Energiekette wird nach dem Einlegen aller Energiezuleitungen an einem Ende mit Hilfe von Anschlußelementen fest (durch Verschrauben, Verschweißen, Nieten u.a.) am festen Punkt, am anderen Ende auf die gleiche Weise am bewegten Punkt befestigt. Die Übertragung der Zugkräfte erfolgt vermittelt durch die Energiekette und schließt jegliche Belastung der Energiezuleitungen aus, die nur in der Energiekette eingebettet sind. Diese Technologie schützt die Kabel, Schläuche und sonstige Energiezuleitungen, die in der Energiekette verlegt sind, in maximalem Maße.
Diese Technologie beseitigt zwar einige Nachteile der im vorhergehenden Text angeführten Technologien, aber auch hier ist die Abweichung der Lage des bewegten Punktes von seinem idealen Weg die Grundursache entstehender Störungen, besonders bei längeren Verfahrwegen (mehr als 10 m).
Durch den idealen Weg des bewegten Punktes und den festen Punkt können wir eine Hilfsebene A führen. Die Achse des Führungsweges der Kette liegt dann in der Regel in dieser Ebene. Der bewegte Punkt der Maschine weist an jeder Stelle seines Weges eine Abweichung in der auf die Ebene A senkrechten Ebene aus. Diese Abweichung liegt im Durchschnitt bei einigen Zehntel Millimetern bis zu einigen Zentimetern, wobei die zulässige Toleranz der Abweichung der Kette von der Achse des Führungsweges der Kette je nach Hersteller und Typ der Energiekette in einer Größenordnung von einigen Millimetern liegt. Außerdem wirken hier die bereits erwähnten dynamischen Betriebseinflüsse. Kommt es während des Betriebes durch das Einwirken der genannten Einflüsse zu einer Abweichung des bewegten Punktes von der Ebene A um einen Wert, der die zulässige Toleranz übersteigt, so kann dies die Beschädigung der Energiekette und damit auch einen Ausfall der gesamten Anlage zur Folge haben.
Die angeführten Mängel beseitigt die Einrichtung zur Eliminierung der Abweichungen zwischen dem Weg der mobilen Maschine und dem Weg des
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bewegten Endes der Energiekette, in der zumindest die Energiezuführungen für die Maschine verlegt sind, auf der Grundlage dieser Erfindung, deren Prinzip darin besteht, daß sie sich aus einem Mitnehmer mit maximal begrenzter Fähigkeit der Kraftübertragung in der Richtung zwischen der Maschine und dem bewegten Ende der Energiekette'zusammensetzt, wobei der Mitnehmer einerseits mit der Maschine und andererseit mit dem bewegten Ende der Energiekette verbunden ist.
Der Vorteil der Einrichtung laut dieser Erfindung besteht darin, daß Energieketten auch dort eingesetzt werden können, wo die Höhen- und Seitenabweichungen der Anschlußstelle an der mobilen Maschine die zulässigen Abweichungen des bewegten Endes der Energiekette überschreiten. Gleichzeitig entfällt das bisher unumgängliche und kostenaufwendige Richten der Fahrwerkbahn der mobilen Maschine. Ebenfalls entfällt die Notwendigkeit der regelmäßigen Revisionen dieser Bahn, wodurch es zur Verringerung der Betriebsabstellungen kommt. Des weiteren erhöht sich die Betriebszuverlässigkeit, da das Risiko der nachträglich verursachten Ungenauigkeiten durch die Betriebseinflüsse entfällt, und damit die Entstehung von Störungen durch die Beschädigung der Energiekette verhindert wird.
Die Einrichtung laut dieser technischen Lösung ermöglicht den Einsatz von Energieketten auch dort, wo der Verfahrweg aus Betriebsgründen nicht gerichtet werden kann, z.B. in Schiffswerften u.a.
Entsprechend der geeigneten Konstruktion besteht der Mitnehmer auf der einen Seite aus einem Flächenpaar, das hintereinander in der Bewegungsrichtung der Maschine angeordnet ist, und an der anderen Seite aus einem Hebel, der in den Zwischenraum zwischen dem Flächenpaar eingreift.
Für die Verbesserung der Kraftübertragung ist es vorteilhaft, wenn der Hebel im Bereich des Zwischenraumes mit einem Formboizen versehen wird.
WO 98/03424 j, PCT/C7-97/00023
Eine weitere vorteilhafte Ausführung besteht aus einem Mitnehmer aus zwei Lagerungen, die durch eine Zugstange miteinander verbunden sind.
Die Lagerungen können auch vorteilhaft durch Kugelgelenke gebildet werden.
Oder die erste Lagerung kann durch ein Kipplager gebildet werden, wobei die Zugstange in der mit der Längsachse der Energiekette parallelen Ebene und gleichzeitig auch senkrecht auf die Aufsatzebene der Energiekette kippbar ist, und die zweite Lagerung durch einen Schiebesitz, in dem die Zugstange senkrecht zu der mit der Längsachse der Energiekette parallen Ebene und gleichzeitig senkrecht auf die Aufsatzebene der Energiekette verschiebbar gelagert ist. .
Gegebenenfalls kann auch die erste Lagerung durch ein Kippgelenk gebildet werden, wobei die Zugstange kippbar in der parallel zur Aufsatzebene der Enegiekette verlaufenden Ebene ist, und die zweite Lagerung von einem Schiebesitz gebildet wird, wobei die Zugstange senkrecht zu den angeführten Ebenen verschiebbar ist.
Die Lagerungen können auch von Kippgelenken gebildet werden, deren Kippebenen zumindest parallel sind, wobei zwischen die Zugstange und eines der Kippgelenke eine Hilfszugstange eingefügt wird, die mit der Zugstange durch ein Hilfskippgelenk verbunden wird, dessen Kippebene mindestens zu der Kippebene der Kippgelenke parallel ist.
Entsprechend einer weiteren geeigneten Ausführung besteht der Mitnehmer aus einem Rahmen, in dem eine Feder angeordnet ist, und der senkrecht verschiebbar auf der Maschine gelagert ist, wobei die Feder mit dem bewegten Ende der Energiekette verbunden ist, und wobei diese Feder von einer Flachfeder gebildet werden kann.
WO 98/03424 " PCT/CZ97/00023
Die Erfindung wird im folgenden' beispielweise anhand der Zeichnungen näher erläutert. In dieser zeigen:
Figur 1 Maschine mit festem Anschluß an das bewegte Ende der
Energiekette, so wie es beim derzeitigen Stand der Technik bekannt ist
Figur 2 Beispiel der Anwendung der. Einrichtung laut Erfindung an einem Portalkran
Figur 3 Beispiel der Einrichtung laut Erfindung mit einem Flächenpaar
Figur 4 geänderte Ausführung von Abb.3
Figur 5 detailliertere Abbildung der Ausführung von Abb.4
Figur 6 geänderte Variante der Ausführung von Abb.3
Figur 7 vorteilhafte Variante der Ausführung von Abb.6
Figur 8 Beispiel der Einrichtung laut Erfindung mit Kugelgelenken
Figur 9 Beispiel der Einrichtung laut Erfindung mit Kippgelenk und Schiebesitz
Figur 10 Beispiel der Einrichtung laut Erfindung mit Kippgelenk und Schiebsitz
Figur 11 Beispiel der Einrichtung laut Erfindung mit Kippgelenken
Figur 12 Beispiel der Einrichtung laut technischer Lösung mit flacher Feder
WO 98/03424 " PCT/CZ97/00023
In Fig.2 ist ein Beispiel der Anwendung der Einrichtung laut Erfindung dargestellt, wo die mobile Maschine 2 ein Portalkran ist, dessen Portal 20 mit der Krankatze 21 bei der Arbeit auf einem parallelen Schienenpaar 22 fährt. Die Elektroenergie wird zum Portal 22 des Kranes über elektrische Kabel, die in einer Energiekette 4 geführt werden, zugeleitet. Solche Energieketten 4, die aus hohlen, meist rechteckigen Gliedern bestehen, sind allgemein bekannt und zugänglich, und sie werden deshalb nicht näher beschrieben.
Die Energiekette 4 hat ihr festes Ende 23 in einer Führungsrinne 24 gelagert, und ein bewegtes Ende 3, das die Bewegung des Portales 20 mitvollzieht. Damit die Energiekette 4 nicht unzulässig belastet wird, was eine Beschädigung der Energiekette 4 verursachen könnte, wurde zwischen das Portal 20 des Kranes und das bewegte Ende 3 der Energiekette 4 eine Einrichtung laut technischer Lösung gereiht.
Laut Fig.2 wird diese Einrichtung durch einen Mitnehmer 1 gebildet, der eine begrenzte Fähigkeit der Übertragung der Kraft in der Richtung zwischen dem Portal 20 des Kranes und dem bewegten Ende 3 der Energiekette 4 hat, und der an einem Ende am Portal 20 des Kranes und am anderen Ende mit dem bewegten Ende 3 der Energiekette 4 verbunden ist.
In Fig.2 ist der Mitnehmer vereinfacht nur als Block dargestellt. Ein Beispiel der Konstruktion der Einrichtung laut technischer Lösung ist schematisch in Fig.3 und 4 dargestellt.
Das bewegte Ende 3 der Energiekette 4 ist mit dem Flächenpaar 5 verbunden, die hintereinander in der Bewegungsrichtung der Maschine 2 angeordnet sind. Der Fahrweg der Maschine 2 ist in Fig.3 und 4 als gegen die Ebene der Lagerung der Energiekette 4 steigend dargestellt, kann allerdings auch in einer parallelen Ebene liegen, so wie das beim Portalkran von Fig.2 der Fall ist. An der Maschine 2 ist der Hebel 6 fest befestigt, dessen Ende in den Zwischenraum 7 zwischen dem Flächenpaar 5 eingreift. Bei der Ausführung laut Fig.4 ist das Ende des
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Hebels 6 mit einem austauschbaren Formbolzen 8 ausgestattet. Die nicht dargestellten elektrischen Kabel werden aus der Energiekette 4 in einer losen Schleife entlang dem Mitnehmer 1 zur Maschine 2 geführt.
Eine detailliertere Abbildung des Beispiels aus Fig.4 ist in Fig.5 dargestellt, in der die Aufsitzflächen 5 erkennbar sind, die mit dem bewegten Ende 3 der Energiekette 4 verbunden sind. Im Zwischenraum 7 zwischen den Aufsitzflächen 5 befindet sich der Hebel 6, der mit der nicht dargestellten Maschine 2 verbunden und mit einem Formbolzen 8 versehen ist.
In Fig.5 sind auch die elektrischen Kabel 25 erkennbar, die in der Energiekette 4 gelagert sind.
Bei der Bewegung der Maschine 2 nach links setzt der Hebel 6 , bzw. sein Bolzen 8, auf die linke Fläche 5 auf (siehe Fig. 3, 4, 5), und bewegt so das bewegte Ende 3 der Energiekette 4 nach links. Bei der Bewegung der Maschine 2 nach rechts setzt der Hebel 6 auf die rechte Fläche 5 auf und bewegt so das bewegte Ende 3 der Energiekette 4 nach rechts.
Die Einrichtung laut Fig.6 ist eine Variante der Einrichtung von Fig. 3 und 4 mit dem Unterschied, daß der Hebel 6 an das bewegte Ende 3 der Energiekette 4 und das Paar der Aufsitzflächen 5 an der Maschine 2 befestigt ist.
Die Funktion der Einrichtung laut Fig.6 ist analog der beschriebenen Funktion der Einrichtung laut Fig. 3, 4, 5.
Die im vorhergehenden beschriebenen Konstruktionsanordnungen des Mitnehmers 1 haben keinerlei Fähigkeit zur Übertragung von Kräften in der Richtung zwischen der Maschine 2 und dem bewegten Ende 3 der Energiekette 4, wodurch die Übertragung einer unzulässigen Belastung auf die Energiekette 4, die zu ihrer Beschädigung führen könnte, verhindert wird.
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Zur Erreichung des gewünschten Effektes ist es aber nicht immer unbedingt notwendig, daß der Mitnehmer 1 überhaupt keine Kräfte in der angeführten Richtung überträgt. In der Praxis ist es ausreichend, wenn seine Fähigkeit zur Übertragung von Kräften in der definierten Richtung begrenzt ist, was bedeutet, daß der Mitnehmer 1 theoretisch nach dem Erreichen der durch die Konstruktion gegebenen Grenzwerte Kräfte in der definierten Richtung überträgt. Die Einrichtung ist aber so konstruiert, daß dieser Grenzfall während des Betriebes nicht eintritt.
Ein Beispiel der Ausführung des Mitnehmers 1 mit begrenzter Fähigkeit zur Übertragung von Kräften in der Richtung zwischen der Maschine 2 und dem bewegten Ende 3 der Energiekette 4 ist in Fig.7 dargestellt.
Die Einrichtung besteht ähnlich wie die Einrichtung von Fig.6 aus einem Mitnehmer 1, der von einem Flächenpaar 5 gebildet wird, die mit der Maschine 2 verbunden sind, und zwischen die der Hebel 6, der mit dem beweglichen Ende 3 der Energiekette 4 verbunden ist, eingreift. Der Hebel 6 ist an beiden Seiten mit Hilfe von Spiralfedern 26 an den Flächen 5 befestigt.
Ein weiteres Beispiel ist in Fig.8 dargestellt, wo der Mitnehmer 1 aus zwei Kugelgelenken 9 besteht, die durch eine Zugstange 10 miteinander verbunden sind. Eventuelle unerwünschte Abweichungen werden in diesem Fall durch die Bewegung der Zugstange 10 eliminiert.
Beim Beispiel der Ausführung in Fig.9 besteht der Mitnehmer 1 aus der Zugstange 10, die an der Maschine 2 in einem Kipplager 11 gelagert ist, das eine Drehbewegung der Zugstange in der mit der Längsachse der Energiekette 4 parallelen Ebene, und gleichzeitig in der senkrecht zur Auflagefläche der Energiekette befindlichen Ebene ermöglicht. Die Zugstange 10 ist am entgegengesetzten Ende mit dem bewegten Ende 3 der Energiekette 4 durch einen· Schiebesitz 12 verbunden, der zumindest in einem gewissen Bereich die
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Verschiebung der Zugstange 10 in Richtung zur Maschine 2 ermöglicht. Diese Verschiebung eliminiert unerwünschte Abweichungen in der horizontalen Ebene und das Drehen der Zugstange 10 eliminiert unerwünschte Abweichungen in der vertikalen Ebene.
Ähnlich funktioniert auch das Beispiel der Ausführung laut Fig. 10. In diesem Falle ist die Zugstange 10 auf der Maschine 2 in einem Kippgelenk 13 gelagert, und am entgegengesetzten Ende in einem Schiebesitz 14. Das Drehen der Zugstange 10 eliminiert bei dieser Ausführung unerwünschte Abweichungen in der horizontalen Ebene, und der Schiebesitz 14 eliminiert unerwünschte Abweichungen in der vertikalen Ebene.
Beim Beispiel der Ausführung in Fig. 11 besteht der Mitnehmer 1 aus der Zugstange 10, die an der Maschine 2 in einem Kippgelenk 15 gelagert ist, dessen Längsachse parallel zur Längsachse der Energiekette 4 verläuft. Ebenso orientiert ist auch das zweite Kippgelenk 15, das am bewegten Ende 3 der Energiekette 4 gelagert ist, und das die Hilfszugstange 16 trägt, die mit der Zugstange 10 durch das Hilfskippgelenk 17 verbunden ist. Die Bewegungen der Zugstange 10 und der Hilfszugstange 16 eliminieren unerwünschte Abweichungen sowohl in der horizontalen als auch in der vertikalen Ebene.
Bei der Ausführung laut Fig.12 besteht der Mitnehmer 1 aus dem Rahmen 18, in dem sich eine flache Gummifeder 19 befindet, und der horizontal verschiebbar auf der Maschine 2 gelagert ist. Die Feder 19 ist mit dem beweglichen Ende 3 der Energiekette 4 verbunden.
Unerwünschte Abweichungen werden einerseits durch den Schiebesitz des Rahmens 18 und andererseits durch die elastische Deformation der Feder 19 eliminiert.
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Für Fachleute ist es klar, daß bei der Kenntnis des Grundprinzips der Lösungen eine ganze Reihe weiterer konkreter Ausführungen vorgeschlagen werden kann, die in den Bereich des Schutzes fallen.
Die Einrichtungen laut Erfindung können überall dort genutzt werden, wo Differenzen zwischen dem Weg einer mobilen Maschine und der zulässigen Toleranz der Abweichungen des Weges des bewegten Endes einer Energiekette, die die Energiezuleitungen trägt, eliminiert werden müssen. Beispiele solcher Maschinen sind zum Beispiel ein Kran mit einer Krankatze, die Bekohlungsaniage eines Kraftwerkes, ein Haldenförderer, u.a.

Claims (10)

WO 98/03424 13 PCT/CZ97/00023 ANSPRÜCHE
1. Einrichtung zur Eliminierung von Abweichungen zwischen der Weg einer mobilen Maschine und dem Weg des bewegten Endes einer Energiekette, in der zumindest die Energiezuleitungen für die Maschine angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Mitnehmer (1) mit einer maximal begrenzten Fähigkeit zur Übertragung von Kräften in der Richtung zwischen der Maschine (2) und dem bewegten Ende (3) der Energiekette (4) besteht, wobei der Mitnehmer (1) sowohl mit der Maschine (2) als auch mit dem bewegten Ende (3) der Energiekette (4) verbunden ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (1) auf einer Seite aus einem Fiächenpaar (5), die hintereinander in der Bewegungsrichtung der Maschine (2) angeordnet sind, und auf der anderen Seite aus einem Hebel (6), der in den Zwischenraum (7) zwischen dem Flächenpaar (5) eingreift, besteht.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (6) im Bereich des Zwischenraumes (7) mit einem Formbolzen (8) versehen ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (1) aus zwei Lagerungen besteht, die durch eine Zugstange (10) miteinander verbunden sind.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerungen von Kugelgelenken (9) gebildet werden.
6. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Lagerung von einem Kipplager (11) gebildet wird, wobei die Zugstange (10) kippbar in der parallel zur Längsachse der Energiekette (4) liegenden Ebene und gleichzeitig in der senkrecht auf die Auflageebene der Energiekette (4)
WO 98/03424 " 14 PCT/CZ97/00023
verlaufenden Ebene ist, und die zweite Lagerung durch einen Schiebesitz (12) gebildet wird, wo die Zugstange (10) senkrecht zur parallel mit der Längsachse der Energiekette (4) verlaufenden Ebene, die gleichzeitig senkrecht zur Auflageebene der Energiekette (4) verläuft, verschiebbar ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Lagerung durch ein Kippgelenk (13) gebildet wird, wobei die Zugstange (10) in der parallel zur Auflageebene der Energiekette (4) kippbar gelagert ist, und die zweite Lagerung von einem Schiebesitz (14) gebildet wird, wo die Zugstange (10) senkrecht zu den angeführten Ebenen verschiebbar ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerung durch Kippgelenke (15) gebildet wird, deren Kippebenen zumindest parallel sind, wobei zwischen die Zugstange (10) und eines der Kippgelenke (15) eine Hilfszugstange (16) eingefügt ist, die an die Zugstange (10) durch ein Hilfskippgelenk (17) befestigt ist, dessen Kippebene zu der Kippebene der Kippgelenke (15) zumindest paralell ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (1) aus einem Rahmen (18) besteht, in dem sich eine Feder (19) befindet, und der horizontal verschiebbar an der Maschine (2) befestigt ist. wobei die Feder (19) mit dem bewegten Ende (3) der Energiekette (4) verbunden ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (19) durch eine flache Feder gebildet ist.
DE29780389U 1996-07-17 1997-07-16 Einrichtung zur Eliminierung von Abweichungen Expired - Lifetime DE29780389U1 (de)

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PL188288B1 (pl) 2005-01-31
CZ284723B6 (cs) 1999-02-17
CZ211896A3 (cs) 1998-04-15
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