DE29780371U1 - Drahtführungselemente für mehrere in etwa parallel zueinander verlaufende Schweißdrähte für einen Schweißbrenner - Google Patents
Drahtführungselemente für mehrere in etwa parallel zueinander verlaufende Schweißdrähte für einen SchweißbrennerInfo
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Description
Drahtführungselemente für mehrere in etwa parallel zueinander verlaufende Schweißdrähte für einen Schweißbrenner
Die Erfindung betrifft ein Drahtführungselement, wie es im Oberbegriff des Anspruches
1 beschrieben ist.
Es sind bereits mehrere Drahtführungselemente bekannt, bei denen über einen gemeinsamen
Schweißbrenner mehrere Schweißdrähte an die Schweißstelle zugeführt werden.
Die Schweißdrähte werden dabei über mehrere Schweißstromquelle mit Energie, insbesondere
mit Strom und Spannung, versorgt, wobei der Stromübergang von der Schweißstromquelle
zu den Schweißdrähten über ein gemeinsames leitendes Drahtführungselement erfolgt. Nachteilig ist hierbei, daß bei Auftreten eines Kurzschlusses zwischen
einem der Schweißdrähte und dem Werkstück der zum zweiten Schweißdrahtes aufgebauten
Lichtbogen ebenfalls erlischt, da für die Auftrennung des zuerst erloschenen Lichtbogens der gesamte Strom der beiden Schweißstromquellen über den Kurzschluß
an das Werkstück fließt, wodurch es zu Beeinträchtigungen in der Schweißqualität und
der Schweißraupe kommt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Drahtführungselement,
eine Mehrfachdrahtschweißvorrichtung sowie ein zugehöriges Schweißverfahren zu schaffen, bei der eine unabhängige Ansteuerung der einzelnen Schweißdrähte gewährleistet
ist.
Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale im Kennzeichenteil des Anspruches
1 erreicht. Von Vorteil ist hierbei, daß durch die getrennte elektrisch isolierte
Anordnung mehrerer Drahtführungselemente eine unabhängige Steuerung des Energieflusses
zu den einzelnen Schweißdrähte in den Drahtführungselementen möglich ist, sodaß bei Auftreten eines Kurzschlusses bzw. einer Störung an einem Schweißdraht
der Schweißprozeß im Bereich des weiteren Schweißdrahtes ohne Störungen fortgeführt
werden kann. Ein weiterer nicht vorhersehbarer Vorteil liegt darin, daß beim Auftreten eines entstandene Kurzschlusses zwischen einem Schweißdraht und dem
- Werkstück dieser über die zugeordnete Schweißstromquelle aufgetrennt wird, wobei
der weitere Schweißdraht bzw. der Schweißprozeß an dem weiteren Schweißdraht unabhängig
davon fortgesetzt werden kann. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß durch die getrennte Steuerung der Drahtführungselemente ein getrennt einstellbarer Werkstoffübergang
von den Schweißdrähten erzielt werden kann.
Von Vorteil ist auch eine Ausbildung nach den Ansprüchen 2 bis 8, da dadurch ein
Übergreifen der von den Schweißstromquellen abgegebenen Energie, insbesondere der
Stromimpulse, zwischen den Drahtführungselementen verhindert wird.
Eine Ausgestaltung nach den Ansprüchen 9 und 10 ist von Vorteil, da dadurch eine
getrennte Steuerung der Kühlkreisläufe für die Drahtführungselemente erreicht wird,
sodaß eine optimale Kühlung des Schweißbrenners gewährleistet ist.
Es ist aber auch eine Ausbildung nach den Ansprüchen 11 und 12 von Vorteil, da dadurch
eine einfache Abstimmung bzw. ein einfacher Abgleich der einzelnen Schweißstromquellen
aufeinander durchgeführt werden kann und gleichzeitig ein Datenaustausch zwischen den Schweißstromquellen durchgeführt werden kann.
Vorteilhaft ist auch eine Ausgestaltung nach Anspruch 13, da dadurch die Drahtvor-Schubgeschwindigkeit
exakt an die einzelnen Schweißprozesse für die gegebenenfalls unterschiedlichen Schweißdrähte abgestimmt werden kann.
Durch die Ausbildung nach dem Anspruch 14 wird in vorteilhafter Weise erreicht, daß
für den Schweißbrenner die zum Stand der Technik zählenden Haltevorrichtungen verwendet
werden können.
Es ist aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 15 von Vorteil, da dadurch eine bessere
Zwangskontaktierung der Schweißdrähte im Übergangsstück bzw. in der Kontaktbuchse
erzielt wird.
Bei einer Ausführungsvariante nach Anspruch 16 ist von Vorteil, daß durch eine
exakte Distanz zwischen den einzelnen Kontaktbuchsen bzw. zwischen den Schweißdrähten
ein Übergreifen des Lichtbogens bzw. eine Funkenbildung zwischen den beiden Kontaktbuchsen bzw. zwischen den Schweißdrähten verhindert wird.
Vorteilhaft ist auch eine Ausgestaltung nach Anspruch 17, da dadurch der Abstand
bzw. die Distanz zwischen den beiden Kontaktbuchsen an die unterschiedlichsten Kontaktbuchsen angepaßt werden kann.
Es ist aber auch eine Ausbildung nach den Ansprüchen 18 bis 20 von Vorteil, da dadurch
eine Funkenbildung bzw. ein Lichtbogenüberschlag zwischen den Kontaktbuchsen verhindert wird. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß durch die Anordnung der
Isolationskappe gleichzeitig eine Kühlung der beiden Kontaktbuchsen erreicht wird.
Mit der Ausbildung nach Anspruch 21 wird erreicht, daß die Schweißdrähte von der
Atmosphäre abgeschottet werden, sodaß eine nachteilige Beeinflußung des Schmelzbades
verhindert, bzw. ein stabiler Lichtbogenaufbau erzielt wird.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Schaubild einer Mehrfachdrahtschweißvorrichtung in vereinfachter,
schematischer Darstellung;
Fig. 2 ein Verfahrensablauf zur Steuerung der Mehrfachdrahtschweißvorrichtung;
Fig. 3 ein weiterer Verfahrensablauf zur Steuerung der Mehrfachdrahtschweißvorrichtung;
Fig. 4 einen Schweißbrenner in Seitenansicht, geschnitten und vereinfacht schematischer
Darstellung;
Fig. 5 eine Stirnansicht des Schweißbrenners, geschnitten gemäß den Linien V-V
in Fig. 4 und vereinfachter, schematischer Darstellung.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Schweißverfahren für eine Mehrfachdrahtschweißvorrichtung
1 gezeigt.
Die Mehrfachdrahtschweißvorrichtung 1 wird dabei aus zwei einzelnen, unabhängig
voneinander betriebenen Schweißstromquellen 2, 3 mit einem Schweißbrenner 4 und zwei unabhängigen Schweißdrahtsystemen 5, 6 gebildet. Die Schweißstromquellen 2,
3 entsprechen dabei einer zum Stand der Technik zählenden Stromquelle, insbesondere
einer Inverterstromquelle, sodaß diese Schweißstromquellen 2, 3 für andere Schweißverfahren
unabhängig voneinander eingesetzt werden können.
Die beiden unabhängig voneinander arbeitenden Schweißdrahtsysteme 5, 6 sind einem
gemeinsamen Schweißbrenner 4 für eine Schweißstelle 7 zugeordnet. Jedes Schweißdrahtsystem
5, 6 umfaßt ein eigenes Drahtführungselement 8, 9, die elektrisch getrennt im Schweißbrenner 4 angeordnet sind. Die Drahtführungselemente 8, 9 dienen dem
Stromübergang von den Schweißstromquellen 2, 3 zu von Drahtvorschubgeräten 10,
11 abgewickelten Schweißdrähten 12, 13 und deren Zuführung zu der Schweißstelle 7.
Um eine gegenseitige Beeinflussung der beiden Drahtführungselemente 8, 9 zu verhindern,
ist eine Isolationsschicht 14 zwischen den beiden Drahtführungselementen 8, 9 angeordnet. Die Drahtführungselemente 8, 9 sind jeweils über eine getrennte Versorgungsleitung
15, 16 mit dem positiven Potential einer der beiden Schweißstromquellen 2, 3 verbunden, wogegen ein zu schweißendes Werkstück 17 über Versorgungsleitungen
18, 19 mit dem negativen Potential der Schweißstromquellen 2, 3 verbunden ist. Selbstverständlich ist es möglich, daß die beiden Drahtführungselemente 8, 9 über ein
Befestigungselement, wie strichpunktiert dargestellt, voneinander distanziert gehaltert
werden können, sodaß die Isolationsschicht 14 nicht mehr zwingend notwendig ist, da
zwischen den beiden Drahtführungselementen 8, 9 ein entsprechender Luftspalt gebildet
wird.
Um einen Schweißprozeß mit der Mehrfachdrahtschweißvorrichtung 1 durchführen zu
können, wird von den beiden Schweißstromquellen 2, 3 die elektrische Energie, beispielsweise
durch hinsichtlich ihrer Amplitude und/oder Frequenz und/oder Breite veränderbare
Stromimpulse, zugeführt. Weiters ist es für den Schweißprozeß vorteilhaft aber nicht zwingend, eine Schutzgashülle 20 um die Schweißstelle 7 zu bilden, um
einen einwandfreien Schweißprozeß durchführen zu können. Dazu ist der Schweißbrenner
4 über eine Gasversorgungsleitung 21 mit einer Gasflasche 22 verbunden, sodaß
über diese Gasversorgungsleitung 21 ein Gas 23, insbesondere ein Schutzgas, der Schweißstelle 7 zugeführt werden kann. Dabei ist es jedoch auch möglich, daß die
Gasversorgungsleitung 21 nicht mit der Gasflasche 22, sondern mit einer hausinternen
Gasversorgungsvorrichtung verbunden wird.
Um eine gewisse Abhängigkeit der beiden Schweißstromquellen 2, 3 untereinander zu
erreichen, sind die Schweißstromquellen 2, 3 mit zumindest einer Synchronisationseinheit
24, 25 ausgestattet, wobei die beiden Synchronisationseinheiten 24, 25 über eine Synchronisationsleitung 26 miteinander verbunden sind. Die Synchronisationseinheiten
24, 25 der Schweißstromquellen 2, 3 haben die Aufgabe, daß die beiden Schweißstromquellen 2, 3 intern synchron laufen, sodaß beim Schweißprozeß ein
gegenseitiger Abgleich zwischen den beiden Schweißstromquellen 2, 3 durchgeführt
werden kann. Dazu ist in einer der beiden Schweißstromquellen 2, 3 ein Taktgenerator
angeordnet, der die weitere Schweißstromquelle 2, 3 mit einem Taktsignal versorgt,
sodaß die beiden Schweißstromquellen 2, 3 über einen gemeinsamen Taktgenerator für
den Steuerablauf eines Schweißprozesses gesteuert werden.
Weiters ist es möglich, daß die beiden Synchronisationseinheiten 24, 25 zur Datenübermittlung
verwendet werden können. Dadurch ist es möglich, daß nur an einer Schweißstromquelle 2, 3, beispielsweise an einer Masterstromquelle, die der Schweißstromquelle
2 entspricht, die Daten für den Schweißprozeß einzustellen sind und diese anschließend über die Synchronisationseinheit 24 an die Synchronisationseinheit 25
übermittelt werden. Dadurch wird die S lave stromquelle, insbesondere die Schweißstromquelle
3, automatisch auf die selben Schweißparameter eingestellt. Selbstverständlich ist es möglich, daß der Datenaustausch zwischen den beiden Schweißstromquellen
2, 3 nicht über die Synchronisationseinheit 24, 25 erfolgt, sondern daß in jeder
Schweißstromquelle 2, 3 eine eigene Schnittstelle, insbesondere eine standardmäßige,
parallele oder serielle Schnittstelle, angeordnet ist, über die der Datentransfer durchgeführt
werden kann. Dabei ist es auch möglich, daß eine der beiden Schweißstromquellen 2, 3 bzw. beide Schweißstromquellen 2, 3 mit mehreren standardmäßigen
Schnittstellen ausgestattet sind, sodaß eine Auswertung des Verlaufes des Schweißprozesses
über einen Computer, insbesondere einem Personalcomputer, durchgeführt werden kann.
Um nunmehr einen Schweißprozeß mit der Mehrfachdrahtschweißvorrichtung 1 durchführen
zu können, werden vor Beginn des Schweißprozesses von einem Benutzer an eine der beiden Schweißstromquellen 2, 3, insbesondere an der Schweißstromquelle 2,
die einzelnen Schweißparameter, wie beispielsweise Drahtdurchmesser, Schweißstrom,
Schweißverfahren usw., eingestellt, die anschließend über die Synchronisationseinheiten
24, 25 an die weitere oder weiteren Schweißstromquelle(n) 2, 3, wenn mehr als zwei Schweißdrähte 12, 13 verwendet werden, übergeben wird bzw. werden.
Um den Schweißprozeß entsprechend der voreingestellten Daten durchführen zu
können, ist es möglich, zuerst eine Startroutine durchzuführen. Dabei wird zuerst nur
ein Lichtbogen 27 zwischen dem Werkstück 17 und dem Schweißdraht 12 gezündet, wobei die Versorgung des Lichtbogens 27 über die Schweißstromquelle 2 erfolgt. Die
Zündung des Lichtbogens 27 kann dabei, wie aus dem Stand der Technik bekannt, durch eine einfache Hochfrequenzzündung erfolgen. Der Zustand eines einzigen Lichtbogens
27 wird so lange aufrecht erhalten, bis der Lichtbogen 27 am Schweißdraht 12
stabilisiert ist, d. h., daß durch die Erwärmung des Schweißdrahtes 12 kein selbständiges
Erlöschen des Lichtbogens 27 mehr eintritt. Nachdem der Lichtbogen 27 stabilisiert
ist, wird für den zweiten Schweißdraht 13 ein weiterer Lichtbogen 28 gezündet. Dieser weitere Lichtbogen 28 wird nunmehr mit Strom und Spannung von der Schweißstromquelle
3 aufgebaut.
Anschließend wird die Geschwindigkeit der Drahtvorschubgeräte 10, 11 erhöht, sodaß
der Benutzer mit dem Schweißprozeß beginnen kann. Die Erhöhung der Geschwindigkeit
der Drahtvorschubgeräte 10, 11 kann dabei durch Ansteuerung über Steuerleitungen
29, 30 von den Schweißstromquellen 2, 3 unabhängig erfolgen. Diese Startroutine ist deshalb notwendig, da durch die Verwendung mehrerer Schweißdrähte 12, 13 für
einen einzigen Schweißprozeß eine wesentlich höhere Schweißgeschwindigkeit, also
eine wesentlich höhere Drahtvorschubgeschwindigkeit, erreicht wird. Bei sofortigem
Beginn des Schweißprozesses mit der entsprechenden Drahtvorschubgeschwindigkeit in der nicht stabilisierten Lage der Lichtbögen 27, 28 würde der Lichtbogen 27 bzw.
28 erlöschen oder könnte sich gar nicht aufbauen, worunter die Schweißqualität für
den Schweißprozeß leiden würde.
In Fig. 2 ist die in Fig. 1 dargestellte Mehrfachdrahtschweißvorrichtung 1 bei einem
Schweißprozeß gezeigt. Zusätzlich ist für jede Schweißstromquelle 2, 3 ein eigenes
Strom-Zeit-Diagramm dargestellt, wobei bei dem Strom-Zeit-Diagramm auf der Ordinate
der Strom I und auf der Abszisse die Zeit t aufgetragen ist.
Durch den Einsatz des Impulsschweißverfahrens für die Mehrfachdrahtschweißvorrichtung
1 wird ein gleichmäßiger Materialabtrag für die beiden Schweißdrähte 12, und eine gute Werkstoffabgabe bzw. ein Werkstoffübergang an die Schweißstelle 7
erreicht. Ein weiterer Vorteil des Einsatzes des Impulsschweißverfahrens liegt darin,
daß eine einfache, getrennte Ansteuerung der beiden Schweißdrähte 12, 13 möglich
ist. Die getrennte Ansteuerung der beiden Schweißdrähte 12, 13 wird dadurch erreicht,
daß die beiden Drahtführungselemente 8, 9, die für den Stromübergang von der Schweißstromquelle 2, 3 auf den Schweißdraht 12, 13 zuständig sind, durch die Isolationsschicht
14 voneinander isoliert sind, sodaß für jeden einzelnen Schweißdraht 12, 13 ein eigener Impulsschweißprozeß ohne Einflüsse auf den weiteren Schweißdraht
12 bzw. 13 durchgeführt werden kann.
Bei dem angewendeten Impulsschweißverfahren wird von den Schweißstromquellen 2,
3, nachdem die Startroutine abgeschlossen ist, z.B. bei zeitsynchronem Betrieb, zu
einem gemeinsamen Zeitpunkt 31 jeweils ein Stromimpuls 32, 33 über die Drahtführungselemente
8, 9 an die Schweißdrähte 12, 13 angelegt. Das gleichzeitige Anlegen der Stromimpulse 32, 33 von den Schweißstromquellen 2, 3 ist dadurch möglich, da
die beiden Schweißstromquellen 2, 3 intern über die Synchronisationseinheiten 24,
miteinander synchronisiert sind und somit das Aussenden der Stromimpulse 32, 33
bzw. das Abarbeiten einzelner Arbeitsschritte bzw. Programmschritte durch einen
zentralen Taktgenerator bzw. zeitlich abgestimmte Taktgeneratoren aufeinander abgestimmt
werden kann.
Durch das Anlegen der Stromimpulse 32, 33 an die Schweißdrähte 12, 13 wird erreicht,
daß innerhalb einer für den ausgesendeten Stromimpuls 32, 33 festgelegten, voreinstellbaren Zeitdauer 34 von den Schweißdrähten 12, 13 ein Werkstoff übergang
zur Schweißstelle 7 erzielt wird. Der Werkstoffübergang entsteht dabei beim Erwärmen
der Schweißdrähte 12, 13 durch das Abtropfen des Materials der Schweißdrähte 12, 13 in das an der Schweißstelle 7 befindliche Schmelzbad 35, sodaß eine Schweißraupe
36 gebildet werden kann.
Nachdem die Zeitdauer 34 für die Stromimpulse 32, 33 abgelaufen ist, wird über eine
weitere voreinstellbare Zeitdauer 37 den Schweißdrähten 12, 13 keine Energie zugeführt
und danach abermals ein Stromimpuls 32, 33 an die Schweißdrähte 12, 13 angelegt,
wodurch wiederum ein Werkstoffübergang erzielt wird. Das periodische Aussenden
der Stromimpulse 32, 33 wird so lange durchgeführt, bis der Schweißprozeß vom Benutzer beendet wird. Dabei ist es möglich, daß während des Schweißprozesses
die Stromhöhe bzw. die Zeitdauer 34 des Stromimpulses 32, 33 sowie die Zeitdauer
37, in der kein Stromimpuls 32, 33 ausgesendet wird, vom Benutzer frei wählbar ist.
Durch das getrennte Ansteuern der beiden Schweißdrähte 12, 13 ist es nunmehr möglich,
daß bei Kurzschluß eines Schweißdrahtes 12 bzw. 13, beispielsweise des Schweißdrahtes
12, der Lichtbogen 28 am weiteren Schweißdraht 13 aufrecht erhalten bleibt.
Dies ist dadurch möglich, daß die beiden Drahtführungselemente 8, 9 über die Isolationsschicht
14 voneinander isoliert sind, sodaß beim Erlöschen des Lichtbogens 27 für den Schweißdraht 12 die Regelung des Aufschmelzens des Kurzschlusses an der
Schweißstelle 7 durch Erhöhung des Stromimpulses 32 nur von der Schweißstromquelle
2 durchgeführt wird, sodaß eine gegenseitige Störung ausgeschlossen ist. Wären nämlich, wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist, die Drahtführungselemente 8,
9 leitend miteinander verbunden, d.h., daß keine trennende Isolationsschicht 14 angeordnet
ist, so würde bei Entstehen eines Kurzschlusses an einem der beiden Schweißdrähte
12, 13 der weitere Lichtbogen 27 bzw. 28 ebenfalls erlöschen und die gesamte Energie der zweiten Schweißstromquelle 2, 3 zur Auftrennung des Kurzschlusses über
den kurzgeschlossenen Schweißdraht 12 fließen. Durch den dadurch bedingten Stromüberschuß
würden beim Auftrennen des Kurzschlusses relativ starke Schweißspritzer durch das Verspritzen des noch nicht erkalteten Materials aus dem Schweißbad ent-
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stehen, da die überhöhte Stromstärke zu einem explosionsartigen Auftrennen des Kurzschlusses
führt.
Bei dem neu angewandten Schweißverfahren wird durch die elektrische Trennung bzw.
die Isolation der beiden Drahtführungselemente 8, 9 über die Isolationsschicht 14 eine
getrennte Steuerung der Energiezufuhr zu den einzelnen Schweißdrähten 12, 13 bzw.
eine getrennte Regelung über die Schweißstromquellen 2, 3 erreicht. Bei diesen Sch weiß verfahren ist es nunmehr möglich, daß bei Kurzschluß eines Schweißdrahtes
12 bzw. 13 beispielsweise des Schweißdrahtes 12 mit dem Werkstück 17 der Lichtbogen
27 für den entsprechenden Schweißdraht 12 erlischt, wobei jedoch der Lichtbogen 28 für den Schweißdraht 13 aufrecht erhalten bleibt. Das Auftrennen des Kurzschlusses
zwischen dem Schweißdraht 12 und dem Werkstück 17 wird nunmehr ausschließlich von der Schweißstromquelle 2 durchgeführt, sodaß eine Beeinträchtigung
des Lichtbogens 28 für den Schweißdraht 13 verhindert wird. Durch das getrennte Ansteuern wird nunmehr verhindert, daß ein Stromüberschuß an einem der beiden
Schweißdrähte 12, 13 entstehen kann, sodaß das Auftrennen des Kurzschlusses fast
ohne Spritzerbildung durchgeführt werden kann. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß
die Schweißqualität durch die getrennte Ansteuerung der beiden Schweißdrähte 12, 13
erhöht wird, da bei Entstehung eines Kurzschlusses an einem der beiden Schweißdrähte
12 bzw. 13 durch den weiteren Schweißdraht 12 bzw. 13 ein Werkstoffübergang an die Schweißstelle 7 gewährleistet ist, sodaß eine Unterbrechung der Schweißraupe
36 unterbunden wird.
Bei dem soeben beschriebenen Impulsschweißverfahren werden die Schweißdrähte 12,
13 synchron angesteuert, d.h., es wird zu einem gemeinsamen Zeitpunkt 31 synchron
von jeder Schweißstromquelle 2, 3 ein Stromimpuls 32, 33 ausgesendet.
Um nunmehr den Schweißprozeß zu beenden, wird von den Schweißstromquellen 2, 3
synchron eine entsprechende Stoproutine durchgeführt. Dabei kann der Benutzer über
einen Schalter am Schweißbrenner 4 bzw. bei Verwendung der Mehrfachdrahtschweißvorrichtung
1 in einen Schweißroboter die Stoproutine durch Tastendruck an einer der beiden Schweißstromquellen 2, 3 einleiten. Die Stoproutine wird dabei in umgekehrter
Reihenfolge wie die zuvor beschriebene Startroutine durchgeführt. D.h. daß beim Einleiten
der Stoproutine zuerst an einem Schweißdraht 12, 13, beispielsweise am Schweißdraht 13, die Stromzufuhr über die entsprechende Schweißstromquelle 3 beendet
wird. Durch das Beenden der Stromzufuhr erlischt der Lichtbogen 28 am Schweißdraht 13, wobei jedoch der Lichtbogen 27 am Schweißdraht 12 weiter beste-
hen bleibt, da dieser über die Schweißstromquelle 2 mit dem entsprechenden Stromimpuls
32 weiter mit Strom und Spannung versorgt wird. Gleichzeitig bzw. bevor die
Stromzufuhr zum Schweißdraht 13 unterbrochen wird, wird von den Schweißstromquellen
2, 3 die Drahtvorschubgeschwindigkeit reduziert bzw. beim entsprechenden Schweißdraht 13 die Drahtvorschubgeschwindigkeit zur Gänze zurückgenommen.
Durch das Aufrechterhalten des einen Lichtbogens 27 für den Schweißdraht 12 kann
dieser den Endkrater, der an der Schweißstelle 7 entsteht, ausfüllen, d.h., daß eine
durchgehende Schweißraupe 36 mit einer entsprechenden Höhe erreicht wird. Nachdem
der Endkrater an der Schweißstelle 7 ausgefüllt ist, kann vom Benutzer die weitere
Schweißstromquelle 2 von Hand abgeschaltet werden. Selbstverständlich ist es möglich, daß das Ausfüllen des Endkraters bei Verwendung in einem Schweißroboter
automatisch durchgeführt wird, sodaß eine selbständige Abschaltung der Schweißstromquelle
2 möglich ist.
In Fig. 3 ist eine weitere mögliche Ansteuerung für einen Schweißprozeß mit Impulsschweißverfahren
der Mehrfachdrahtschweißvorrichtung 1 gezeigt, wobei die Ansteuerung der Schweißdrähte 12, 13 asynchron, also in einem Phasendelay, erfolgt. Dies ist
deshalb möglich, da die beiden Drahtführungselemente 8, 9 durch die Isolationsschicht
14 galvanisch getrennt sind.
Beim asynchronen Ansteuern der Schweißdrähte 12, 13 wird von einer der beiden
Schweißstromquellen 2, 3, beispielsweise von der Schweißstromquelle 2, zu einem Zeitpunkt 38 ein Stromimpuls 39 ausgesendet, wobei der Stromimpuls 39 über eine
Zeitdauer 40 an den Schweißdraht 12 angelegt wird. Innerhalb dieser Zeitdauer 40 ist
wiederum gewährleistet, daß ein Werkstoffübergang in Form eines Schweißtropfens vom Schweißdraht 12 zum Werkstück 17 bzw. zu der Schweißstelle 7 erreicht wird.
Durch die interne Synchronisation der beiden Schweißstromquellen 2, 3 ist es nunmehr
möglich, daß zu einem zum ersten Stromimpuls 39 versetzten, voreinstellbaren Zeitpunkt
41 von der weiteren Schweißstromquelle 3 ein Stromimpuls 42 an den Schweißdraht 13 angelegt wird. Der Stromimpuls 42 weist dabei wiederum eine Zeitdauer 43
auf, sodaß wiederum gewährleistet ist, daß innerhalb dieser Zeitdauer 43 ein Werkstoff
Übergang von dem Schweißdraht 13 zum Werkstück 17 bzw. zur Schweißstelle erfolgt. Dabei ist es jedoch möglich, daß die Zeitdauer 40, 43 für die beiden Stromimpulse
39, 42 unterschiedlich gewählt wird. Weiters ist es auch möglich, daß die
Zeitpunkte 38, 41, zu denen die Stromimpulse 39, 42 ausgesendet werden, zueinander
einstellbar versetzt sind. So kann beispielsweise von einem Synchronbetrieb, wie dies
in Fig. 2 beschrieben ist und bei dem die Stromimpulse 39, 42 gleichzeitig abgesetzt
werden, zu einem Asynchronbetrieb umgestellt werden, bei dem die Aussendung der
Stromimpulse 39, 42 zueinander versetzt zu unterschiedlichen, voreinstellbaren oder
durch die Schweißparameter automatisch regelbaren Zeitpunkten 38, 41 möglich ist.
Nach Ablauf einer voreinstellbaren Zeitdauer 44 sendet die Schweißstromquelle 2
wiederum den Stromimpuls 39 an den Schweißdraht 12, sodaß ein weiterer Werkstoffübergang
erreicht wird. Dieses periodische Wiederholen des versetzten Aussendens der Stromimpulse 39, 42 gewährleistet, daß eine durchgehende Schweißraupe 36 am
Werkstück 17 entsteht. Es ist jedoch möglich, daß zwischen zwei Stromimpulsen 39
die Zeitdauer 44 unterschiedlich festgelegt werden kann, um ein möglichst homogenes
Schmelzbad 35 zu erhalten.
Die Schweißstromquelle 3 sendet wiederum nach Ablauf einer voreinstellbaren Zeitdauer
45 den Stromimpuls 42 für den Schweißdraht 13 aus, sodaß wiederum für den Schweißdraht 13 ein Werkstoffübergang zur Schweißstelle 7 erreicht wird. Selbstverständlich
ist es auch hier möglich, daß die einzelnen aufeinander folgenden Stromimpulse 39, 42 mit unterschiedlichen Zeitdauern 44, 45 ausgesendet werden, wobei
jedoch die Abstimmung des Aussendens der einzelnen Stromimpulse 39, 42 von den Schweißstromquellen 2, 3 über die Synchronisationseinheiten 24, 25 erfolgen kann,
sodaß die zeitliche Abfolge der Werkstoff übergänge der Schweißdrähte 12, 13 frei gewählt
werden kann. Selbstverständlich ist es möglich, daß die Energieübertragung zu den Schweißdrähten 12, 13 und gegebenenfalls die Gaszufuhr sowie die Drahtvorschubgeschwindigkeit
gleichzeitig oder mit einer einstellbaren Verzögerung eingeleitet und/oder beendet werden kann.
Vorteilhaft ist beim Einsatz dieses asynchronen Schweißprozesses, daß die Schweißraupe
36 am Werkstück 17 kontinuierlich aufgebaut wird, d.h., daß die Dicke der Schweißraupe 36 in einem einzigen Schweißprozeß durch zwei Werkstoffübergänge
der Schweißdrähte 12, 13 aufgebaut wird. Dabei ist es auch möglich, daß die Schweißdrähte
12, 13 mit unterschiedlichen Legierungen ausgestattet sind, sodaß, wenn gewünscht,
ein Mehrschichtaufbau der Schweißraupen 36 durch einen Schweißprozeß erreicht werden kann.
Selbstverständlich ist es möglich, daß bei der eingesetzten Mehrfachdrahtschweißvorrichtung
1 nicht nur zwei Schweißdrähte 12, 13 eingesetzt werden, sondern daß mehrere Schweißdrähte 12, 13, beispielsweise drei bis vier Schweißdrähte 12, 13,
eingesetzt werden. Vorteilhaft ist es dann, wenn für jeden einzelnen Schweißdraht 12,
13 bzw. eine Gruppe aus zwei oder mehreren Schweißdrähten 12, 13 wiederum eine
eigene Schweißstromquelle 2, 3 angeordnet wird, bzw. daß die den Stromübergang bewirkenden Drahtführungselemente 8, 9 wiederum von den weiteren Drahtführungselementen
8, 9 isoliert sind, sodaß eine getrennte Ansteuerung der einzelnen Schweißdrähte
12, 13 erreicht wird. Es ist jedoch auch möglich, daß beispielsweise nicht zwei eigenständige Schweißstromquellen 2, 3 für die Mehrfachdrahtschweißvorrichtung 1
eingesetzt werden, sondern daß in einem einzigen Gehäuse eines Schweißgerätes bzw.
einer Schweißstromquelle 2 bzw. 3, beispielsweise zwei einzelne, unabhängig ansteuerbare
Schweißstromquellen 2, 3, die unabhängig voneinander betrieben werden können, angeordnet sind, sodaß wiederum eine getrennte Ansteuerung der einzelnen Schweißdrähte
12, 13 erreicht wird.
Die Anordnung der Schweißdrähte 12, 13 im Schweißbrenner 4 kann dabei parallel
bzw. hintereinander zur Schweißstelle 7 erfolgen, wobei je nach Einsatzgebiet die
Anordnung der Schweißdrähte 12, 13 unterschiedlich gewählt werden kann.
Bei der Anordnung der Schweißdrähte 12, 13 parallel zueinander und in Schweißrichtung
nebeneinander wird erreicht, daß die Breite der Schweißraupe 36 wesentlich vergrößert
wird, wie dies beim Verbindungsschweißen zweier Werkstücke 17 erforderlich ist.
Beim Anordnen der Schweißdrähte 12, 13 parallel zueinander aber in Schweißrichtung
hintereinander wird erreicht, daß eine möglichst hohe Schweißraupe 36 in einem Schweißprozeß erzielt wird, wie dies beim Auftragsschweißen von Vorteil ist.
In den Figuren 4 und 5 ist der Schweißbrenner 4 für die Mehrfachdrahtschweißvorrichtung
1 gezeigt, wobei für dieselben Teile der zuvor beschriebenen Figuren 1 bis 3 die
selben Bezugszeichen verwendet werden. Der Schweißbrenner 4 ist in dem gezeigten
Ausführungsbeispiel für den Einsatz auf einem Schweißroboter ausgebildet. Selbstverständlich
ist es auch möglich, diesen Schweißbrenner 4 für einen Handschweißbrenner aufzubauen. Dazu kann der Schweißbrenner 4 neutral, also in einem Winkel von 0°,
ausgeführt sein, bzw. kann der Schweißbrenner 4 eine Krümmung von beispielsweise
bis zu 60° aufweisen.
Der Schweißbrenner 4 wird aus einer rohrförmigen Außenummantelung 46 gebildet,
auf die im Endbereich eine Gasdüse 47 aufgesteckt ist. Dabei ist es möglich, daß die
Außenummantelung 46 aus mehreren Einzelteilen gebildet sein kann. Die Außenum-
1 ***· · i ♦
mantelung 46 des Schweißbrenners 4 ist bevorzugt aus einem nichtleitenden Material
ausgebildet, sodaß während eines Schweißprozesses kein Strom an den Außenflächen
der Außenummantelung 46 fließen kann. Dies hat den Vorteil, daß bei Berührung des
Schweißbrenners 4 durch einen Benutzer während eines Schweißvorganges keine Stromschlaggefahr besteht. Selbstverständlich ist es möglich, daß die Außenummantelung
46 durch ein Stahlrohr oder andere Materialien gebildet sein kann, wobei dazu im
Inneren der Außenummantelung 46 eine Isolationsschicht aufgetragen wird, sodaß wiederum kein Strom an den Außenflächen der Außenummantelung 46 fließen kann.
Die Stromzufuhr zum Schweißbrenner 4 erfolgt über ein an den Schweißbrenner 4 angekuppeltes
Anschlußstück 48. Das Anschlußstück 48 besteht beispielsweise aus einer Steckverbindung 49, an der ein Schlauchpaket 50, 51, 52 angeordnet ist. Die Schlauchpakete
50, 51, 52 dienen dazu, die einzelnen Komponenten, die für einen Schweißprozeß
notwendig sind, zum Schweißbrenner 4 zu befördern. Dazu sind die Gasversorgungsleitung
21 sowie die Versorgungsleitungen 15, 16 mit dem Anschlußstück 48 verbunden, sodaß über das Anschlußstück 48 der Schweißbrenner 4 mit Schutzgas,
Energie, Kühlmittel, Schweißdraht versorgt werden kann. Dazu ist beispielsweise das
Schlauchpaket 50 für die Schweißstromquelle 2, das Schlauchpaket 52 für die Schweißstromquelle
3 und das Schlauchpaket 51 für die Gasflasche 22 angeordnet.
Grundsätzlich sei zu dem Schweißbrenner 4 erwähnt, daß im Mittel der Außenummantelung
46 die Isolationsschicht 14 angeordnet ist. Dabei ist es möglich, daß die Isolationsschicht 14 bis an den Randbereich der Außenummantelung 46 ragt, sodaß
durch die Anordnung dieser Isolationsschicht 14 zwei halbrohrförmige Bauteile entstehen.
Es ist jedoch auch möglich, daß die Isolationsschicht 14 nur im Inneren der Außenummantelung 46 angeordnet ist, sodaß die einzelnen Teile, insbesondere die
Drahtführungselemente 8, 9, die sich im Inneren der Außenummantelung 46 befinden,
als halbrohrförmige Teile ausgebildet sind. Es wird jedoch der Einfachheit halber von
rohrförmigen Aufbauten gesprochen, da grundsätzlich für den Aufbau des Schweißbrenners
4 rohrförmige Gegenstände eingesetzt werden, die anschließend geteilt werden und dann nach Zwischenschaltung der Isolationsschicht 14 anschließend wieder
miteinander verbunden werden.
Weiters ist auf der Außenummantelung 46, insbesondere für die Drahtführungselemente
8, 9, ein Befestigungsrohr 53 für eine Halterung an einem Schweißroboter angeordnet.
Im Inneren der Außenummantelung 46 sind die Drahtführungselemente 8, 9, die sich
aus einem Versorgungsstück 54 sowie einem Übergangsstück 55 zusammensetzen, angeordnet.
Das Versorgungsstück 54 besteht dabei aus einem vollflächigen Kupferrohr 56, wobei dieses Kupferrohr 56 durch die Anordnung der Isolationsschicht 14 im Mittel
der Außenummantelung 46 in zwei Teile 57, 58 geteilt ist. Selbstverständlich ist es
möglich, daß das Kupferrohr 56 aus einem Vollmaterial mit einem Kunststoffquerschnitt
gebildet sein kann. Durch die Anordnung der Isolationsschicht 14 im Mittel des Kupferrohres 56, wird eine getrennte Stromführung über das Versorgungsstück 54 erreicht.
Das Versorgungsstück 54 bzw. die beiden Teile 57, 58 des Kupferrohres 56 sind über die Steckverbindung 49 jeweils für sich mit den Versorgungsleitungen 15
oder 16 der Schweißstromquellen 2 oder 3 verbunden, sodaß das Versorgungsstück 54
zur getrennten Stromzuführung für beide Schweißdrähte 12 bzw. 13 verwendet werden
kann.
Der Schweißbrenner 4 weist weiters zwei unabhängig voneinander regelbare Kühlkreisläufe
59, 60 auf. Jeweils ein Kühlkreislauf 59, 60 ist einer Schweißstromquelle 2, 3 zugeordnet, wobei die Versorgung des Kühlkreislaufes 59, 60 beispielsweise durch
eine über einen Schlauch zugeführte Kühlflüssigkeit über die Steckverbindung 49 versorgt
wird. Die beiden Kühlkreisläufe 59, 60 sind jeweils einem Drahtführungselement 8, 9 zugeordnet und werden über eine in der Schweißstromquelle 2, 3 angeordnete
Steuervorrichtung unabhängig voneinander gesteuert. Die Kühlkreisläufe 59, 60 sind
dabei mit einem in den Schweißstromquellen 2, 3 angeordneten Kühlsystem verbunden.
Selbstverständlich ist es möglich, daß anstelle der in den Schweiß Stromquellen 2,
3 angeordneten Kühlsystemen ein bzw. mehrere externe Kühlsysteme verwendet werden
können, wobei bei Verwendung von externen Kühlsystemen diese über Zusatzleitungen
von den Schweißstromquellen 2, 3 gesteuert werden.
Der erste Kühlkreislauf 59 wird aus zumindest zwei Bohrungen 61 für den Wasservorlauf
und den Wasserrücklauf gebildet und erstreckt sich von der Steckverbindung 49 über das Versorgungsstück 54 in das Übergangsstück 55 des Drahtführungselementes
8. Vom Übergangsstück 55 werden die beiden Bohrungen 61 über Schlauchleitungen 62, 63 aus dem Inneren des Schweißbrenners 4 geführt. Die Schlauchleitungen 62, 63
sind mit an der Gasdüse 47 angeordneten Anschlußstücken 64, 65 verbunden. Die Anschlußstücke
64, 65 sind mit einem an die Gasdüse 47 umlaufenden Kühlring 66 verbunden und ragen in das Innere des Kühlringes 66. Der Kühlring 66 weist eine zu der
Gasdüse 47 zugewandte Nut 67 auf, wobei jedoch zwischen den beiden Anschlußstükken
64, 65 in der Nut 67 des Kühlringes 66 eine Trennwand 68 angeordnet ist, sodaß
-14-·
das in den Bohrungen 61 gepumpte Kühlmittel, insbesondere eine Kühlflüssigkeit, um
den Außenumfang der Gasdüse 47 fließen muß, bevor diese in der weiteren Bohrung
61 zur Steckverbindung 49 zurückfließen kann. Bei dem ersten Kühlkreislauf 59 wird
eine Bohrung 61 für den Kühlmittelvorlauf und die weitere Bohrung 61 für den Kühlmittelrücklauf
verwendet, sodaß ein geschlossener Kreislauf zwischen einer der beiden
Schweißstromquellen 2, 3 und dem Schweißbrenner 4 hergestellt werden kann. Der zweite Kühlkreislauf 60 erstreckt sich wiederum von der Steckverbindung 49 über
das Versorgungsstück 54 des weiteren Drahtführungselementes 9 in das Übergangsstück
55 und wird wiederum durch Bohrungen 61 gebildet. Im Übergangsstück 55 erstrecken
sich die Bohrungen 61 bis zum Endbereich 69 des Übergangsstückes 55. Am Endbereich 69 des Übergangsstückes 55 ist wiederum eine umlaufende Nut 70 angeordnet,
durch die die beiden Bohrungen 61 über weitere Bohrungen 71 verbunden sind.
Die Nut 70 ist dabei so ausgebildet, daß diese über den gesamten Endbereich 69 der
beiden Drahtführungselemente 8, 9 verläuft. Wird nunmehr in eine der beiden Bohrungen
61 ein Kühlmittel eingepumpt, so tritt dieses Kühlmittel vom Inneren des Drahtführungselementes
9 über die Bohrung 71 in die Nut 70 aus. Von dort fließt das Kühlmittel
am Umfang des Übergangsstückes 55 der beiden Drahtführungselemente 8, 9 zu der weiteren Bohrung 71 und tritt anschließend über die Bohrung 71 in das Innere des
Drahtführungselementes 9, also in die Bohrung 61, ein, wodurch der Kühlmittelrücklauf
geschlossen ist.
Vorteilhaft ist bei dieser Anordnung der beiden Kühlkreisläufe 59, 60, daß gleichzeitig
die Gasdüse 47 und das Übergangsstück 55 gekühlt werden können. Dabei ist von Vorteil, daß die beiden Kühlkreisläufe 59, 60 unabhängig voneinander ansteuerbar
sind, sodaß bei Auftreten unterschiedlicher Temperaturen an der Gasdüse 47 bzw. am
Übergangsstück 55 eine unterschiedliche Ansteuerung der beiden Kühlkreisläufe 59,
60 möglich ist. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß durch die Auftrennung der beiden
Kühlkreisläufe 59, 60 in die beiden Drahtführungselemente 8, 9 eine gleichzeitige
Kühlung der Drahtführungselemente 8, 9 erreicht wird.
In den beiden Teilen 57, 58 des Kupferrohres 56 ist eine weitere Bohrung 72 angeordnet.
Die Bohrung 72 hat die Aufgabe, den Schweißdraht 12 bzw. 13 von der Steckverbindung
49 zu den an das Versorgungsstück 54 anschließende Übergangsstück 55 zu leiten. Die Bohrung 72 weist dabei gegenüber einem Durchmesser 73 des Schweißdrahtes
12 bzw. 13 einen wesentlich größeren Durchmesser 74 auf. Durch den größeren Durchmesser 74 der Bohrung 72 ist es möglich, daß zusätzlich in der Bohrung 72
das Gas 23, insbesondere das Schutzgas, zum Übergangsstück 55 durchströmen kann.
Durch das Befördern des Gases 23 über die Bohrung 72 mit dem Schweißdraht 12
bzw. 13 wird erreicht, daß keine Luft in den Schweißbrenner 4 gelangen kann, sodaß
der Schweißdraht 12 bzw. 13 nicht oxydieren kann und somit ein guter Stromübergang
zum Schweißdraht 12 bzw. 13 erreicht wird.
5
5
Weiters ist es möglich, daß für den Schweißdraht 12 bzw. 13 in den Bohrungen 72
eine zusätzliche Führungsvorrichtung angeordnet ist, sodaß eine stabile Zuführung des
Schweißdrahtes 12 bzw. 13 zum Übergangsstück 55 erreicht wird.
Anschließend an das Versorgungsstück 54 ist das Übergangsstück 55 angeordnet, wobei
das Verbinden des Versorgungsstückes 54 mit dem Übergangsstück 55 durch Verlöten,
Verschweißen, Kleben oder Verschrauben erfolgen kann. Das Übergangsstück 55 kann dabei aus mehreren Einzelteilen gebildet werden, die anschließend zu einem
einzigen Teil zusammengefügt werden. Dabei ist wiederum vorgesehen, daß im Mittel
des Übergangsstückes 55 die Isolationsschicht 14 angeordnet ist, sodaß das Übergangsstück
55 wiederum in zwei Hälften aufgeteilt ist. Das Übergangsstück 55 wird dabei aus einem leitenden Material, insbesondere aus Kupfer, gebildet, sodaß das Übergangsstück
55 wiederum als Zubringerleitung für den Strom zu einer oder mehreren an das Übergangsstück 55 anschließenden Kontaktbuchsen 75, 76, in denen eine Bohrung 77,
78 für die Schweißdrähte 12, 13 angeordnet ist, verwendet werden kann. Selbstverständlich
ist es möglich, daß anstelle der beiden Kontaktbuchsen 75, 76 nur eine Kontaktbuchse
75 bzw. 76 angeordnet ist, wobei in dieser durch die Isolationsschicht 14 getrennt
Kontaktbuchsen 75 bzw. 76 mit Bohrungen 77, 78 für die getrennte Anspeisung
der Schweißdrähte 12, 13 angeordnet sein können. Die beiden Drahtführungselemente
8, 9 werden dabei über ihre Seitenflächen 79 über die Isolationsschicht 14 verbunden
und trennen somit den Schweißbrenner 4 in zwei spiegelbildliche Hälften.
Im Übergangsstück 55 ist für jede Bohrung 72 fluchtend ein Durchbruch 80, 81 für die
Führung der Schweißdrähte 12, 13 angeordnet. Die Durchbrüche 80, 81 weisen dabei
einen besonderen Verlauf, insbesondere einen winkeligen Verlauf, in Richtung einer
Mittellängsachse 82 des Schweißbrenners 4 auf, wobei bei einem entsprechenden Abstand
zur Mittellängsachse 82 die Durchbrüche 80, 81 parallel zu der Mittellängsachse 82 ausgerichtet werden. Durch die spezielle Ausbildung der Durchbrüche 80, 81 wird
erreicht, daß der Schweißdraht 12, 13 in Richtung der Mittellängsachse 82 abgelenkt
wird und anschließend parallel zur Mittellängsachse 82 verläuft. Dies hat den Vorteil,
daß dadurch eine Zwangskontaktierung aufgrund der gegengleichen Ablenkung der Schweißdrähte 12, 13 in den Durchbrüchen 80, 81 bzw. in den Bohrungen 77, 78 der
- AO.v· a··
Kontaktbuchsen 75, 76 erreicht wird, sodaß ein einwandfreier Stromübergang von dem
Übergangsstück 55 bzw. von den Kontaktbuchsen 75, 76 auf die Schweißdrähte 12, 13
erfolgt. Weiters weisen die Durchbrüche 80, 81 mehrere um ihren Umfang verlaufende
Bohrungen 83 auf, durch die das Gas 23 von den Durchbrüchen 80, 81 in Richtung der
Gasdüse 47 ausströmen kann, sodaß entlang der Gasdüse 47 das Gas 23 weitergeleitet
wird. Durch das seitliche Vorbeiführen des Gases 23 an dem Übergangsstück 55 wird
um die Schweißstelle 7 eine Schutzgashülle 20 gebildet. Dazu ist es möglich, daß über
das Übergangsstück 55 ein Gasverteilerring 84 angeordnet ist. Der Gasverteilerring 84
weist dabei um seinen Umfang nebeneinander angeordnete Bohrungen 85 auf. Diese Bohrungen 85 haben die Aufgabe, das Gas 23, das über die Durchbrüche 80, 81 in den
Innenraum der Gasdüse 47 austreten, gleichmäßig um den Umfang der Gasdüse 47 zu verteilen, sodaß eine gleichmäßige Schutzgashülle 20 um die Schweißdrähte 12, 13 gebildet
wird. Die Schweißdrähte 12, 13 werden dabei im Austrittsbereich aus den Drahtführungselementen
8, 9 durch eine Austrittsöffnung der Gasdüse 47 hindurchgeführt, sodaß die Schutzgashülle 20 eine Abschottung von der Atmosphäre für die beiden
Schweißdrähte 12, 13 gewährleistet.
An der dem Versorgungsstück 54 gegenüberliegenden Seite des Übergangsstückes 55
werden anschließend die Kontaktbuchsen 75, 76 für jeden Durchbruch 80, 81 bzw. eine Kontaktbuchse 75 bzw. 76 für beide Durchbrüche 80, 81 angeordnet. Dabei ist es
möglich, daß die Durchbrüche 80, 81 mit einem Gewindegang ausgebildet sind, sodaß
die Kontaktbuchsen 75, 76 in die Durchbrüche 80, 81 eingeschraubt werden können.
Selbstverständlich ist es auch möglich, daß anstelle eines Gewindes ein Schnapp- oder
Bajounettverschluß für die Kontaktbuchsen 75, 76 eingesetzt werden kann.
Damit nunmehr mit dem erfindungsgemäßen Schweißbrenner 4 ein Schweißprozeß
durchgeführt werden kann, muß darauf geachtet werden, daß eine bestimmte Distanz
86 zwischen den beiden aus den Kontaktbuchsen 75, 76 austretenden Schweißdrähten
12, 13 bzw. zwischen den Kontaktbuchsen 75, 76 eingehalten wird, da ansonsten bei
Zündung eines Lichtbogens 27, 28 ein Überspringen des Lichtbogens 27 bzw. 28 von
einem Schweißdraht 12 auf den weiteren Schweißdraht 13 stattfinden könnte. Würde
nämlich die Distanz 86 zwischen den Schweißdrähten 12, 13 zu klein gewählt werden,
so würde aufgrund der Schutzgashülle 20 eine gegenseitige magnetische Beeinflussung
zwischen den Schweißdrähten 12, 13 entstehen, sodaß anstelle von mehreren Werk-Stoffübergängen
ein gemeinsamer Werkstoffübergang entstünde, d.h., daß anstelle von zwei einzelnen kleinen Schweißtropfen ein großer gemeinsamer Schweißtropfen gebildet
wird. Würde jedoch die Distanz 86 zwischen den beiden Schweißdrähten 12, 13
zu groß gewählt werden, so kann es an der Schweißstelle 7 zu einer Porenbildung im
Schmelzbad 35 kommen, d.h., daß dabei nicht ein gemeinsames Schmelzbad 35 für die
beiden Schweißdrähte 12, 13 gebildet wird, sondern daß durch die zu große Distanz
das Schmelzbad 35 abkühlen würde, sodaß für die beiden Schweißdrähte 12, 13 jeweils
ein eigenes Schmelzbad 35 gebildet wird, was eine Porenbildung am Schmelzbad 35 zur Folge hat. Dazu ist es möglich, daß zwischen den Kontaktbuchsen 75, 76 eine
Isolationskappe 87 angeordnet ist. Die Isolationskappe 87 bildet dabei einen Schutzschild
zwischen den beiden Kontaktbuchsen 75, 76 und wird dabei aus einem Isolationsmaterial,
beispielsweise aus poliertem Siliziumnitrit (SiN,), gebildet. Die Isolationskappe
87 ist dabei so ausgebildet, daß sie auf das Übergangsstück 55 der beiden über die Isolationsschicht 14 verbundenen Drahtführungselemente 8, 9 aufgesteckt
werden kann. Weiters weist die Isolationskappe 87 einen an die Distanz zwischen den
beiden Kontaktbuchsen 75, 76 angepaßten Vorsprung 88 auf, sodaß beim Aufstecken der Isolationskappe 87 der Zwischenraum zwischen den Kontaktbuchsen 75, 76 durch
den Vorsprung 88 ausgefüllt wird.
Vorteilhaft ist durch die Anordnung der Isolationskappe 87, daß dadurch keine
Schweißspritzer, die am Schmelzbad 35 bzw. durch einen Kurzschluß entstehen, in den Zwischenraum der beiden Kontaktbuchsen 75, 76 abgelagert werden können. Es
würde nämlich durch die Ablagerungen von Schweißspritzern zwischen den Kontaktbuchsen
75, 76 die Distanz verringert werden, wodurch ein Funken- und/oder Lichtbogenüberschlag
zwischen den Kontaktbuchsen 75, 76 entstehen würde. Weiters ist von Vorteil, daß die Isolationskappe 87 aus einem Material besteht, daß sowohl
wärmebeständig als auch nicht haftend für Schweißspritzer ausgebildet ist.
Weiters ist es noch möglich, daß die Enden der Kontaktbuchsen 75, 76 winkelig ausgebildet
sind, wie dies strichliert dargestellt ist. Durch die winkelige Ausbildung der Kontaktbuchsen 75, 76 wird erreicht, daß ein Verschließen der beiden in den Kontaktbuchsen
75, 76 angeordneten Bohrungen 77, 78 für den Schweißdraht 12, 13 durch die Schweißspritzer fast verhindert wird, dabei ist jedoch zu beachten, daß bei der winkeligen
Ausbildung der Kontaktbuchsen 75, 76 der Vorsprung 88 der Isolationskappe 87 mit den Enden der Kontaktbuchsen 75, 76 endet.
Weiters ist darauf zu achten, daß aufgrund der unterschiedlichen Dressuren der
Schweißdrähte 12, 13 beim Wechseln der Schweißdrähte 12, 13 bzw. beim Einlegen eines neuen Schweißdrahtes 12, 13 die Distanz 86 beim Austreten aus den Kontaktbuchsen
75, 76 neu definiert werden muß. Um dies zu vermeiden, ist es erforderlich,
♦ ♦ &Idigr; t*.
18* ·
daß vor dem Eintritt der Schweißdrähte 12, 13 in den Schweißbrenner 4 eine Richtstrecke
für die Schweißdrähte 12, 13 angeordnet wird. Die Richtstrecke kann dabei aus einer zum Stand der Technik zählenden Richtstrecke, wie z.B. aus zwei Rollen, bestehen.
Würde nämlich keine Richtstrecke für die Schweißdrähte 12, 13 angeordnet sein, so könnte der Abstand zwischen den Schweißdrähten 12, 13 variieren, sodaß ein
Überspringen des Lichtbogens 27, 28 von einem Schweißdraht 12 auf den weiteren Schweißdraht 13 oder umgekehrt nicht auszuschließen ist. Dies ist deshalb möglich, da
bei der Lagerung des Schweißdrahtes auf Schweißrollen eine entsprechende Dressur
bzw. Biegung in die Schweißdrähte 12, 13 angeordnet werden, sodaß beim Abspulen von Drahtvorschubgeräten 10, 11 diese Biegung in dem Schweißdraht aufrecht erhalten
bleibt, sodaß beim Austreten aus den Kontaktbuchsen 75, 76 der Schweißdraht 12, 13 bemüht ist, sich in die durch die Schweißdrahtrollen vorgegebene Biegung zurückzuverformen.
Um dies zu vermeiden, muß vor dem Eintritt in den Schweißbrenner 4 bzw. im Schweißbrenner 4 der Schweißdraht 12, 13 in eine Gerade gestreckt werden,
sodaß beim Austreten des Schweißdrahtes 12, 13 aus den Kontaktbuchsen 75, 76 keine
Verformung des Schweißdrahtes 12, 13 mehr zustande kommt.
Selbstverständlich ist es möglich, daß die Distanz 86 durch entsprechende Vorrichtungen
verändert werden kann, sodaß für spezielle Schweißverfahren bzw. für unterschiedliche
Drahtdurchmesser bzw. Kontaktbuchsen 75, 76 die Distanz 86 angepaßt werden kann.
Weiters ist es möglich, daß das Drahtführungselement 8, 9 als ein gemeinsames Bauteil
ausgebildet ist. Ebenso ist es möglich, daß die Kontaktbuchse 75, 76 als eine gemeinsame
Baueinheit gebildet wird, wobei zwischen den Bohrungen 77, 78 die Kontaktbuchse 75 bzw. 76 elektrisch voneinander getrennt ist. Als bevorzugte Ausbildung
wird das Drahtführungselement 8, 9 als Zylinderabschnitt mit einem Kreisabschnitt
bzw. kreissegmentförmigen Querschnitt ausgebildet, wobei zwischen dem kreissegmentförmigen
Querschnitt die Isolationsschicht 14 angeordnet ist.
Abschließend sei der Ordnung halber darauf hingewiesen, daß in den Zeichnungen
einzelne Bauteile und Baugruppen zum besseren Verständnis der Erfindung unproportional
und maßstäblich verzerrt dargestellt sind.
Es können auch einzelne Merkmale der einzelnen Ausführungsbeispiele mit anderen
Einzelmerkmalen von anderen Ausführungsbeispielen oder jeweils für sich alleine den
Gegenstand von eigenständigen Erfindungen bilden.
Vor allem können die einzelnen in den Fig. 1 bis 3; 4 und 5; gezeigten Ausführungen
den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen,
erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen 5 der Figuren zu entnehmen.
• ·
| 1 2 3 4 5 |
Mehrfachdrahtschweißvorrichtung Schweißstromquelle Schweißstromquelle Schweißbrenner Schweißdrahtsystem |
41 42 43 44 45 |
Zeitpunkt Stromimpuls Zeitdauer Zeitdauer Zeitdauer |
| 6 7 8 9 10 |
Schweißdrahtsystem Schweißstelle Drahtführungselement Drahtführungselement Drahtvorschubgerät |
46 47 48 49 50 |
Außenummantelung Gasdüse Anschlußstück Steckverbindung Schlauchpaket |
| 11 12 13 14 15 |
Drahtvorschubgerät Schweißdraht Schweißdraht Isolationsschicht Versorgungsleitung |
51 52 53 54 55 |
Schlauchpaket Schlauchpaket Befestigungsrohr Versorgungsstück Übergangsstück |
| 16 17 18 19 20 |
Versorgungsleitung Werkstück Versorgungsleitung Versorgungsleitung Schutzgashülle |
56 57 58 59 60 |
Kupferrohr Teile Teile Kühlkreislauf Kühlkreislauf |
| 21 22 23 24 25 |
Gasversorgungsleitung Gasflasche Gas Synchronisationseinheit Synchronisationseinheit |
61 62 63 64 65 |
Bohrung Schlauchleitung Schlauchleitung Anschlußstück Anschlußstück |
| 26 27 28 29 30 |
Synchronisationsleitung Lichtbogen Lichtbogen Steuerleitung Steuerleitung |
66 67 68 69 70 |
Kühlring Nut Trennwand Endbereich Nut |
| 31 32 33 34 35 |
Zeitpunkt Stromimpuls Stromimpuls Zeitdauer Schmelzbad |
71 72 73 74 75 |
Bohrung Bohrung Durchmesser Durchmesser Kontaktbuchse |
| 36 37 38 39 40 |
Schweißraupe Zeitdauer Zeitpunkt Stromimpuls Zeitdauer |
76 77 78 79 80 |
Kontaktbuchse Bohrung Bohrung Seitenfläche Durchbruch |
Ä 96/00937
2ii
81 Durchbruch
82 Mittellängsachse
83 Bohrung
84 Gasverteilerring
85 Bohrung
86 Distanz
87 Isolationskappe
88 Vorsprung
Claims (21)
1. Drahtführungselemente für mehrere in etwa parallel zueinander verlaufende
Schweißdrähte für einen Schweißbrenner, die über getrennt ansteuerbare Drahtvorschubgeräte
relativ zu den Drahtführungselementen bewegbar sind, welche mit mehreren Schweißstromquellen elektrisch leitend verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Drahtführungselemente (8, 9) der Schweißdrähte (12, 13) elektrisch voneinander getrennt sind und jedes der Drahtführungselemente (8, 9) jeweils mit einer
eigenen Schweißstromquelle (2, 3) verbunden ist.
2. Drahtführungselemente nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Drahtführungselemente (8, 9) für mehrere Schweißdrähte (12, 13) als gemeinsamer Bauteil ausgebildet sind.
3. Drahtführungselemente nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Drahtführungselement (8, 9) aus mehreren in Förderrichtung der Schweißdrähte
(12, 13) hintereinander angeordneten, miteinander verbundenen Einzelteilen gebildet
ist.
4. Drahtführungselemente nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einzelteile jedes Drahtführungselementes (8, 9) durch ein mit einem Ende eines Übergangsstückes
(55) verbundenes Versorgungsstück (54) und eine mit einem anderen Ende desselben verbundene Kontaktbuchse (75, 76) für den Schweißdraht (12, 13) gebildet
sind.
5. Drahtführungselemente nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kontaktbuchsen (75, 76) für mehrere Schweißdrähte (12, 13) in einer gemeinsamen Baueinheit elektrisch voneinander getrennt angeordnet sind.
6. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Drahtführungselement (8, 9) als Zylinderabschnitt
mit einem kreisabschnitt- bzw. kreissegmentförmigen Querschnitt ausgebildet ist.
7. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Drahtführungselementen (8, 9) eine Isolationsschicht
(14) angeordnet ist.
8. Drahtführungselemente nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Drahtführungselemente (8, 9) im Bereich ihrer Seitenfläche (79) über die Isolationsschicht (14) verbunden sind.
9. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß in jedem Drahtführungselement (8, 9) ein Kühlkreislauf
(59, 60) angeordnet ist, wobei der erste Kühlkreislauf (59) sich auf das Drahtführungselement
(8) sowie die Gasdüse (47) und der zweite Kühlkreislauf (60) auf das Drahtführungselement
(9) und das Übergangsstück (55) erstreckt.
10. Drahtführungselemente nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kühlkreisläufe (59, 60) mit mindestens einer Steuervorrichtung in der Schweißstromquellen
(2, 3) zur unabhängigen Steuerung verbunden sind.
11. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die dem Drahtführungselement (8, 9) zugeordnete
Schweißstromquelle (2, 3) zumindest eine Synchronisationseinheit (24, 25) aufweist,
die mit jeder Schweißstromquelle (2, 3) leitungsverbunden ist.
12. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis_ll,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schweißstromquelle (2, 3) eine Synchronisationseinheit
(24, 25) zugeordnet ist, die über eine Synchronisationsleitung (26) miteinander verbunden sind.
13. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die jedem Schweißdraht (12, 13) zugeordneten Drahtvorschubgeräte
(10, 11) von Schweißdrahtsystemen (5, 6) unabhängig voneinander ansteuerbar
sind.
14. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Drahtführungselemente (8, 9) in einer Außenummantelung
(46) des Schweißbrenners (4) angeordnet sind.
15. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schweißdraht (12, 13) über einen Teilbereich des
Drahtführungselementes (8, 9) winkelig zu einer Mittellängsachse (82) des Schweißbrenners
(4) angeordnet ist.
16. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktbuchsen (75, 76) bzw. die Schweißdrähte (12,
13) in einer einen Funken- und/oder Lichtbogenübergang verhindernden Distanz (86)
voneinander angeordnet sind.
17. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Distanz (86) zwischen den Schweißdrähten (12, 13)
einstellbar ist.
18. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß im Endbereich (69) des Übergangsstückes (55) der Drahtführungselemente
(8, 9) eine Isolationskappe (87) angeordnet ist.
19. Drahtführungselemente nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Isolationskappe (87) einen Vorsprung (88) aufweist, der die Distanz zwischen den
Kontaktbuchsen (75, 76) ausfüllt.
20. Drahtführungselemente nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Isolationskappe (87) aus einem nichtleitenden Material, beispielsweise Siliziumnitrit, gebildet ist.
21. Drahtführungselemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißdrähte (12, 13) im Austrittsbereich aus den
Drahtführungselementen (8, 9) durch eine Austrittsöffnung einer diesen Austrittsbereich
umhüllenden Gasdüse (47) für ein Gas (23), insbesondere ein Schutzgas, hindurch geführt sind.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| AT93796 | 1996-05-29 | ||
| PCT/AT1997/000106 WO1997045227A1 (de) | 1996-05-29 | 1997-05-22 | Drahtführungselemente für mehrere in etwa parallel zueinander verlaufende schweissdrähte für einen schweissbrenner |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29780371U1 true DE29780371U1 (de) | 1999-02-18 |
Family
ID=3503278
Family Applications (1)
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