DE29724476U1 - Öffnungsfähiges Fahrzeugdach - Google Patents
Öffnungsfähiges FahrzeugdachInfo
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Die Erfindung betrifft ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach mit wenigstens einem absenkbaren Dachteil gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei einem derartigen aus der DE 43 35 653 A1 bekannten Fahrzeugdach ist die Hohlprofil-Dichtungsanordnung mehrteilig zum einen am absenkbaren Dachteil und zum andern am Dachöffnungsrahmen bzw. an einem ausstellbaren Dachabschnitt angebracht. Insbesondere ist ein erstes Hohlprofilteil der Dichtungsanordnung am in Fahrtrichtung rückwärtigen Rand des aufstellbaren Dachabschnitts befestigt und dient zur Spaltabdichtung gegenüber dem in Fahrtrichtung vorderen Rand des absenkbaren Dachteils. Ein zweites Hohlprofilteil untergreift das aufstellbare Dachteil und ist mit einem Träger verbunden, der an der Unterseite des absenkbaren Dachteils befestigt ist. Eine weiteres Dichtungs-Hohlprofilteil ist an den Seitenrändern des absenkbaren Dachteils angebracht und untergreift einen Flanschrand des Dachöffnungsrahmens bei in geschlossener Stellung befindlichem absenkbaren Dachteil. Die Einzelteile dieser Dichtungsanordnung haben unterschiedliche Form und bedürfen deshalb jeweils einer getrennten Herstellung. Außerdem ist die Montage dieser Dichtungsanordnung an unterschiedlichen Dachteilen des öffnungsfähigen Fahrzeugdachs aufwendig.
Bei einem weiteren, beispielseweise aus der DE 44 40 730 C1 bekannten öffnungsfähigen Fahrzeugdach ist am in Fahrzeugrichtung hinteren Ende eines absenkbaren und in Fahrtrichtung beweglich geführten Dachteils eine Schutz- und Abdeckleiste angebracht, die aus Kunststoff besteht und einstückig hergestellt ist. Diese Schutz- und Abdeckleiste umfaßt einen in Aufwärtsrichtung vorgespannten Leistenbereich der bei sich in Schließstellung befindlichem absenkbaren Dachteil an einer Anschlagleiste auf der Innenseite eines feststehenden Dachteils anliegt, und der bei geöffnetem absenkbaren Dachteil seine aufrechte Stellung einnimmt, in welcher er den Spalt zwischen dem abgesenkten Dachteil und dem feststehenden Dachteil verschließt.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art zu schaffen, dessen Dichtungsanordnung leicht herstell- und einbaubar ist und eine zuverlässige Abdichtung gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Demnach sieht die Erfindung mit anderen Worten eine einstückige Dichtungsanordnung vor, die am Umfangsrand des absenkbaren Dachteils angebracht ist und durchgehend dieselbe Hohlprofilstruktur mit dem ersten Hohlprofilteil zur Spaltabdichtung und dem zweiten Hohlprofilteil zur untergreifenden Abdichtung aufweist.
Die erfindungsgemäße Hohlprofil-Dichtungsanordnung ist aufgrund ihres einstükkigen Aufbaus problemlos herstell- und am absenkbaren Dachteil anbringbar und gewährleistet darüber hinaus aufgrund der durchgehend einheitlichen Hohlprofilstruktur mit Spaltabdichtungs- und untergreifender Abdichtungsfunktion im gesamten Randbereich dieses Dachteils eine zuverlässige Abdichtung, die beim vorstehend abgehandelten Stand der Technik in funktioneller Hinsicht allenfalls im vorderen Randbereich des absenkbaren Dachteils gewährleistet ist, wo die
Spaltabdichtung und die untergreifende Abdichtung gemeinsam, jedoch in aufwendiger lokal aufgeteilter Bauform zur Anwendung gelangen.
Zur einwandfreien und dauerhaft zuverlässigen Abdichtung ist es gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, die Dichtflächen der Hohlprofilteile konvex gekrümmt auszubilden. Zur Förderung der Dichtwirkung ist ferner wenigstens das zweite Hohlprofilteil zur untergreifenden Abdichtung mit einer aufwärts vorspringenden, seine Dichtfläche teilweise übergreifenden Dichtlippe versehen.
Eine leicht herstellbare und die Dichtwirkung der erfindungsgemäß vorgesehenen Hohlprofil-Dichtungsanordnung fördernde Geometrie dieser Konstruktion sieht eine stufenartig versetzte Anordnung der beiden Hohlprofilteile derart vor, daß das zweite Hohlprofilteil zur untergreifenden Abdichtung zumindestens teilweise unter sowie neben dem Hohlprofilteil zur Spaltabdichtung liegt.
Vorteilhafterweise umfaßt die Hohlprofil-Dichtungsanordnung neben den beiden integral gebildeten Hohlprofilteilen einen vorzugsweise stegartigen Sockel auf, an welchem diese beiden Hohlprofilteile aufwärts vorstehend gebildet sind. Vorteilhafterweise besteht dieser Sockel aus einem härteren Elastomermaterial, das gegebenenfalls durch eine Blecheinlage verstärkt sein kann. Neben seiner Stützfunktion für die Hohlprofilteile der Dichtungsanordnung dient der Sockel bevorzugt auch zum Aufstecken der Dichtungsanordnung auf einen Halterungsflansch, der am Rand des beweglichen Dachteils umlaufend vorgesehen ist. Zu diesem Zweck ist der Sockel mit einer seitlich offenen Nut versehen, in die der Halterungsflansch eingreift. Dieser Halterungsflansch wird vorteilhafterweise von einem Teil eines Verstärkungsblechs für das bewegliche Dachteil gebildet, der in einen Kunststoffrahmen eingebettet ist, der randseitig auf der Unterseite des absenkbaren Dachteils angebracht, beispielsweise aufgespritzt ist.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die erfindungsgemäß ausgebildete Hohlprofil-Dichtungsanordnung so ausgelegt, daß sie
Zusatzfunktionen erfüllen kann, die beim Stand der Technik allenfalls durch getrennte Teile erreicht werden, wie durch die relativ kompliziert aufgebaute Schutz- und Abdeckleiste der vorstehend abgehandelten DE 44 40 730 C1. Die Funktion dieser Schutz- und Abdeckleiste übernimmt erfindungsgemäß eine Kantenschutzlippe zur Abdeckung einer Kantenstruktur des Dachrahmens bzw. des weiteren Dachteils, welche Kantenschutzlippe an die Dichtungsanordnung im in Fahrtrichtung hinteren Randbereich der Dichtungsanordnung aufwärts vorstehend angeformt ist, vorzugsweise am Sockel dieser Dichtungsanordnung, wobei die Kantenschutzlippe bevorzugt aus demselben Material besteht wie der Sockel, nämlich aus einem steiferen Material als die Hohlprofilteile der Dichtungsanordnung.
Die erfindungsgemäße Hohlprofil-Dichtungsanordnung übernimmt eine weitere Zusatzfunktion in Gestalt einer Dachrinne, die im vorderen Randbereich des absenkbaren Dachteils an der Dichtungsanordnung, wiederum bevorzugt an deren Sockel angeformt ist und bevorzugt aus demselben Material besteht wie der Sokkel, welches Material steifer ist als die Hohlprofilteile der Dichtungsanordnung.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise Draufsicht auf ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach,
Fig. 2 einen Teilquerschnitt durch den seitlichen Randbereich des Fahrzeugdachs von Fig. 1 entlang der Linie l-l in Pfeilrichtung gesehen,
Fig. 3 eine vergrößerte Detailansicht der Dichtungsanordnung für das
Fig. 3 eine vergrößerte Detailansicht der Dichtungsanordnung für das
Fahrzeugdach in der Darstellung von Fig. 2,
Fig. 4 einen Teilquerschnitt durch den vorderen Randbereich des Fahr
zeugdachs im Bereich einer Windabweislamelle entlang der Linie II-Il in Pfeilrichtung gesehen, und
Fig. 5 einen Teilquerschnitt durch den Randbereich des Fahrzeugdachs im
Bereich eines feststehenden hinteren Dachteils entlang der Linie III-III in Pfeilrichtung gesehen.
Das Fahrzeugdach 1 setzt sich aus einem an eine Frontscheibe 2 anschließenden beweglichen Dachteil 3, einem an dieses anschließenden absenkbaren und entgegen die Fahrtrichtung rückwärts beweglichen Dachteil 4 und einem an dieses nach hinten anschließenden festen Dachteil 5 zusammen. Das bewegliche Dachteil 3 ist als Windabweislamelle 3 ausgebildet, welche um einen nahe ihrer Vorderkante angeordnete Schwenkachse mit ihrer Hinterkante aufwärts über die feste Dachhaut ausstellbar bzw. in eine bündige Lage mit der Dachhaut absenkbar ist. Das absenkbare Dachteil 4 ist als Schiebedeckel 4 ausgebildet, der aus seiner Schließlage heraus absenkbar und nach hinten unter dem festen Dachteil 5, das beispielsweise eine Heckscheibe bildet, verfahrbar ist. Das absenkbare Dachteil 4 besteht bevorzugt aus einer Glasscheibe.
Seitlich der Dachteile 3, 4, 5 verläuft beidseitig jeweils ein Dachholm 6, der mit dem Aufbau des Fahrzeugs fest verbunden ist.
Die beweglichen Dachteile 3 und 4 sind mittels einer nicht dargestellten Betätigungsmechanik mit einer Führungsschiene 8 verbunden, welche mehrere nicht im einzelnen bezifferte Führungsbahnen für Gleitschuhe und für Antriebskabel zur Betätigung der Dachteile 3 bzw. 4 aufweist. Die Führungsschiene 8 bildet im Ausführungsbeispiel selbst die Seitenteile eines Dachrahmens, und sie kann in einer anderen, nicht dargestellten Ausführungsform auch an einem separaten Dachrahmenteil befestigt sein.
Der seitliche Dachholm 6 weist an seiner nach innen gerichteten Unterkante einen im wesentlichen horizontalen Flansch 7 auf, auf den die Führungsschiene 8 mit ihrem äußeren Bereich aufgelegt ist. Die Führungsschiene 8 bzw. der diese tragende Dachrahmen weist im Außenbereich eine längs verlaufende Befesti-
gungsnut 9 auf, in welche Muttern 10 längsverschieblich eingeführt sind, die von der T-förmigen Befestigungsnut 9 unverdrehbar gehalten werden. Der Flansch 7 weist Bohrungen auf, durch welche die Führungsschiene 8 mittels in die Muttern 10 einschraubbarer Schrauben 11 von der Unterseite her befestigt ist. Dieser Bereich ist vor dem Anbringen eines Festhimmels 31 bei der Montage leicht zugänglich.
Die Führungsschiene 8 bzw. der diese tragende Dachrahmen weist einen aufwärtsgerichteten Steg 12 auf. An diesem ist ein insgesamt mit 13 bezeichneter Außenrahmen befestigt, der zur Abdeckung des Spalts zwischen den Dachteilen 3, 4, 5 und dem seitlichen Dachholm 6 dient. Der Außenrahmen 13 ist im Querschnitt annähernd T-förmig gebildet und weist einen abwärtsgerichteten Steg 14 auf, in welchem Bohrungen zur Befestigung des Stegs 14 am ebenfalls im wesentlichen vertikalen Steg 12 der Führungsschiene 8 mittels einer horizontalen Verschraubung durch Schrauben 34 vorgesehen sind.
Der Außenrahmen 13 weist einen äußeren Steg 15 auf, der sich etwa in Höhe der Oberkante des Dachholms 6 auf diesen zu gerichtet auswärts erstreckt. Der äußere Steg 15 setzt sich aus einer oberen im wesentlichen horizontalen Rippe 16 und einer beabstandet darunterliegenden Rippe 17 zusammen. Die untere Rippe 17 liegt auf einem am Dachholm 6 oberhalb des Flansches 7 vorgesehenen weiteren Flansch 21 und ist mit diesem vorzugsweise durch eine Kleberaupe 22 verbunden. In den zwischen den Rippen 16 und 17 gebildeten Spalt ist eine untere Lippe einer Dichtung 23 eingeklemmt, deren obere horizontale Lippe zur Abdekkung des Spalts zwischen Außenrahmen 13 und Dachholm 6 dient. Zum Zweck des Toleranzausgleichs ist die Dichtung 23, die mit ihrer oberen und unteren Lippe und einem in beide Lippen eingebetteten metallischen Verstärkungsteil die obere Rippe umgreift, quer zur Fahrtrichtung verschiebbar.
Der Außenrahmen 13 weist ferner einen einwärtsgerichteten inneren Steg 18 auf, der über eine nachfolgend näher erläuterte Dichtungsanordnung an die Dachteile
3, 4, 5 anstößt. Das absenkbare Dachteil bzw. der Schiebedeckel 4 weist über seinen Umfangsrand verlaufend ein profiliertes Verstärkungsblech 19 auf, das seitlich über diesen Umfangsrand mit einem Halterungsflansch 20 vorsteht und in einen Kunststoffrahmen 24 eingebettet ist, der auf die Unterseite des Schiebedeckeis 4 in dessen Randbereich aufgespritzt ist.
Auf den am Rand des Schiebedeckels 4 umlaufenden Halterungsflansch 20 ist eine Dichtungsanordnung 27 aufgesteckt, die einen ersten Hohlprofilteil 27A, einen zweiten Hohlprofilteil 27B und einen Sockel 27C aufweist. Die Dichtungsan-Ordnung 27 verläuft über den gesamten Umfangsrand des Schiebedeckels 4 und dichtet diesen gegenüber der umliegenden Dachstruktur bzw. den Steg 18 des Außenrahmens 13 ab.
Der Sockel 27C weist eine seitlich bzw. einwärts offene Nut 25 auf, mit der er und damit die Dichtungsanordnung auf den Halterungsflansch 20 in Anlage gegen den Kunststoffrahmen 24 aufgesteckt ist. Die seitlich offene Nut 25 ist von einem Verstärkungsblech 27E U-förmigen Querschnitts umgeben. Die Oberseite des Sockels 27C verläuft allgemein stufenförmig, und an diese stufenförmige Oberseite des Sockels sind das erste Hohlprofilteil 27A und das zweite Hohlprofilteil 27B angeformt. Der an den Kunststoffrahmen 24 und den Schiebedeckel 4 anliegende Wandbereich des ersten Hohlprofilteils 27A ist durch einen aufwärts vorstehenden Steg 27F des Sockels 27C gebildet, und der untere Stufenteil des Sockels 27C bildet den Bodenbereich des zweiten Hohlprofilteils 27B, während die allgemein konvex gekrümmte Dichtfläche 27G des ersten Hohlprofilteils und die in ähnlicher Weise gekrümmte Dichtfläche 27B des zweiten Hohlprofilteils 27B aus demselben Elastomermaterial bestehen und im Stufen Übergangsbereich zwischen diesen beiden Hohlprofilteilen miteinander vereinigt sind. Dieses Elastomermaterial bildet außerdem die Bodenwandung des ersten Hohlprofilteiis, und es ist weicher als das steifere Elastomermaterial, aus welchem der Sockel 27C mit seinem Steg 27F besteht. Seitlich an der Dichtfläche 27H des zweiten Hohl-
profilteils 27B ist eine aufwärts vorspringende, diese Dichtfläche teilweise übergreifende Dichtlippe 27D angeformt.
Wie insbesondere aus Fig. 2 und 4 hervorgeht, dient das erste Hohlprofilteil 27A zur Spaltabdichtung, während das zweite Hohlprofilteil zur untergreifenden Abdichtung ausgelegt ist, wenn sich der Schiebedeckel 4 in seiner geschlossenen Stellung befindet. Das heißt, die konvexe Dichtfläche 27G des ersten Hohlprofilteils 27A liegt dichtend am Innenrand des dort verrundet ausgebildeten inneren Stegs 18 des Außenrahmens 3 an, während sich dieses Hohlprofilteil mit seiner Rückwand, dem Sockelsteg 27F, dichtend an den Rand des Schiebedeckels 4 anlegt. Die Dichtfläche 27H des zweiten Hohlprofilteils 27B liegt von unten am inneren Steg 18 des Außenrahmens 13 zusammen mit seiner Lippe 27D dichtend an. Mit anderen Worten übernehmen beide Hohlprofilteile 27A und 27B gemeinsam die Abdichtung des Schiebedeckels 4 gegenüber der restlichen Dachstruk-
Die Dichtungsanordnung 27 ist in ihrem vorderen Bereich bzw. am Vorderrand des Schiebedeckels 4 sowie in ihrem hinteren Bereich bzw. am Hinterrand des Schiebedeckels 4 mit Zusatzfunktionen ausgestattet.
Wie in Fig. 4 gezeigt, besteht eine Zusatzfunktion in einer Wasserablaufrinne 29, die auf der dem Kunststoffrahmen 24 gegenüberliegenden Seite des Sockels 27C aus demselben Material wie dieser in Gestalt einer aufwärtsvorspringenden Lippe 28 gebildet ist, die zusammen mit der gegenüberliegenden Außenseite des Sokkels 27C und der sich anschließenden Außenseite des zweiten Hohlprofilteils 27B, die in die Dichtfläche 27H dieses Hohlprofilteils übergeht, die Wasserablaufrinne bildet.
Wie in Fig. 5 gezeigt, ist auf der Rückseite des Schiebedeckels 4 eine weitere Sonderfunktion eine Gestalt einer Kantenschutzlippe 30 bereitgestellt, die ähnlich wie die Wasserablaufrinne 29 an die Außenseite des Sockels 27C angeformt ist
und aus demselben Material wie dieser besteht. Die Kantenschutzlippe erfüllt die einleitend zum Stand der Technik erläuterte Funktion der Schutz- und Abdeckleiste zur Abdeckung einer Kantenstruktur des Dachrahmens bzw. des hinteren Dachteils 5. In dieser in Fig. 5 gezeigten Funktion verläuft die Kantenschutzlippe 30 in Aufwärtsrichtung gekrümmt in Richtung auf den Schiebedeckel 4. Die Kantenschutzlippe 30 ist so gebildet, daß sie im unbelasteten Zustand die aufwärtsverlaufende in Fig. 5 gezeigte Stellung einnimmt, während sie dann, wenn sie bei einer Aufwärtsbewegung des Schiebedeckels 4 in seine Schließstellung in Anlage an das Dach bzw. eine Rahmenstruktur gelangt, in Richtung des Pfeils 32 abwärtsgeklappt bzw. verschwenkt wird. Bevorzugt ist die Kantenschutzlippe 30 in ihrem Anbindungsbereich an den Sockel 27C geschwächt ausgebildet, wodurch eine Scharnierfunktion für diese Lippe bereitgestellt wird. Schließlich bildet die Kantenschutzlippe 30 im Anbindungsbereich zusammen mit der gegenüberliegenden Außenwand des Sockels 27C und der Außenwand des zweiten Hohlprofilteils 27B eine Wasserablaufrinne.
Im Bereich des Schiebedeckels 4 ist am Außenrahmen 13 in einer abwärts geöffneten Nut 33 des inneren Stegs 18 eine Seitenblende 26 eingesteckt, welche den seitlichen Sichtspalt auf die Verbindung des Außenrahmens 13 mit der Führungsschiene 8 abdeckt. Diese Blende 26 kann ferner dazu dienen, über die Dichtungsanordnung 27 ins Fahrzeuginnere eindringende Feuchtigkeit in einen bestimmten wasserführenden Bereich der Führungsschiene 8 einzuleiten.
Als Material für die Dichtungsanordnung 27 hat sich insbesondere Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer (EPDM) als geeignet herausgestellt, welches durch Beigabe verschiedener Zusatzstoffe im selben Bauteil in verschiedenen Bereichen mit sehr unterschiedlichen Härtegraden einstellbar ist, sodaß die Hohlprofile gummiartige Elastizität aufweisen, während die der Halterung dienenden Sockel gleichzeitig die dafür notwendige Festigkeit und Steifigkeit haben.
30
30
| 1 | Fahrzeugdach |
| 2 | Frontscheibe |
| 3 | Windabweislamelle |
| 4 | Schiebedeckel |
| 5 | Heckscheibe |
| 6 | Seitenholm |
| 7 | unterer Flansch (an 6) |
| 8 | Führungsschiene |
| 9 | Befestigungsnut |
| 10 | Mutter |
| 11 | Schraube |
| 12 | (vertikaler) Steg (an 8) |
| 13 | Außenrahmen |
| 14 | (vertikaler) Steg (an 13) |
| 15 | äußerer Steg (von 13) |
| 16 | obere Rippe (von 15) |
| 17 | untere Rippe (von 15) |
| 18 | innerer Steg (von 13) |
| 19 | Verstärkungsblech (für 4) |
| 20 | Halterungsflansch (von 19) |
| 21 | oberer Flansch (an 6) |
| 22 | Kleberaupe (an 21) |
| 23 | Dichtung (an 16) |
| 24 | Kunststoffrahmen |
| 25 | Nut (von 27 C) |
| 26 | Blende |
| 27 | Dichtungsanordnung |
27A erstes Hohlprofilteil
27&Bgr; zweites Hohlprofilteil
27C Sockel (von 27)
27D Dichtlippe (von 27B)
27E Verstärkungsblech (für 27C)
27F Steg (von 27)
27G Dichtfläche (von 27A)
27H Dichtfläche (von 27B)
28 Lippe (von 29)
29 Wasserablaufrinne 30 Kantenschutzlippe
31 Festhimmel
32 Pfeil
33 Nut (von 18)
34 Schrauben 15
Claims (15)
1. Öffnungsfähiges Fahrzeugdach mit wenigstens einem absenkbaren Dachteil (4), das seitlich in einem in einer Dachöffnung angeordneten Rahmen (8) beweglich geführt ist, und mit einer Hohlprofil- Dichtungsanordnung (27) zwischen dem Rand des absenkbaren Dachteils (4) und einem Außenteil (13) des Rahmens (8) bzw. wenigstens einem weiteren Dachteil, wobei ein erstes Hohlprofilteil (27A) zur Spaltabdichtung und ein zweites Hohlprofilteil (27B) zur untergeifenden Abdichtung ausgelegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsanordnung (27) umlaufend am Rand des absenkbaren Dachteils (4) angebracht ist und durchgehend dieselbe Hohlprofilstruktur aufweist, demnach sich das erste Hohlprofilteil (27A) an den Rand des absenkbaren Dachteils (4) zur Spaltabdeckung gegenüber dem Rahmen-Außenteil (13) und das zweite Hohlprofilteil (27B) sich außen an das erste Hohlprofilteil (27A) zum Untergreifen des Rahmen-Außenteils (13) bzw. des weiteren Dachteils anschließen.
2. Fahrzeugdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtflächen (27G, 27H) der Hohlprofilteile (27A, 27B) konvex gekrümmt verlaufen.
3. Fahrzeugdach nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hohlprofilteile (27A, 27B) stufenartig versetzt derart angeordnet sind, daß das zweite Hohlprofilteil (27B) zur untergreifenden Abdichtung zumindest teilweise unter dem ersten Hohlprofilteil (27A) zur Spaltabdichtung liegt.
4. Fahrzeugdach nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Hohlprofilteil (27B) zur untergreifenden Abdichtung eine aufwärts vorspringende, seine Dichtfläche (27H) teilweise übergreifende Dichtlippe (27D) aufweist.
5. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsanordnung (27) einen stegartigen Sockel (27C) aufweist, an welchem die beiden Hohlprofilteile (27A, 27B) aufwärts vorstehend gebildet sind.
6. Fahrzeugdach nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (27C) aus einem härteren Elastomermaterial besteht als die Dichtflächen (27G, 27H) der Hohlprofilteile (27A, 27B).
7. Fahrzeugdach nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (27C) durch eine Blecheinlage (27E) verstärkt ist.
8. Fahrzeugdach nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (27C) eine seitlich offene Nut zum Aufstecken auf einen Halterungsflansch (20) am Rand des absenkbaren Dachteils (4) aufweist.
9. Fahrzeugdach nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterungsflansch (20) Teil eines Verstärkungsblechs (19) für das absenkbare Dachteil (4) bildet.
10. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsanordnung (27) zumindest im in Fahrtrichtung vorderen Randbereich des absenkbaren Dachteils (4) eine außen liegende Wasserrinne (29) aufweist.
11. Fahrzeugdach nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserrinne (29) an den Sockel (27C) der Dichtungsanordnung (27) einstückig angeformt ist.
12. Fahrzeugdach nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserrinne (29) aus demselben Material besteht wie der Sockel (27C).
13. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsanordnung (27) im in Fahrrichtung hinteren Randbereich eine außen liegende, zur Abdeckung einer Kantenstruktur des Dachrahmens (8) bzw. des weiteren Dachteils dienende, sich hierzu aufwärts erstreckende, abklappbare Kantenschutzlippe (30) aufweist.
14. Fahrzeugdach nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kantenschutzlippe (30) an den Sockel (27C) der Dichtungsanordnung (27) einstückig angeformt ist.
15. Fahrzeugdach nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Kantenschutzlippe (30) aus demselben Material besteht wie der Sockel (27C).
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Publications (1)
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1997
- 1997-01-23 DE DE29724476U patent/DE29724476U1/de not_active Expired - Lifetime
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