DE29723444U1 - Aufhängungsgestell - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Aufhängungsgestell nach dem Oberbegriff
des Schutz anspruches 1.
Aus dem Stand der Technik ist ein Aufhängungsgestell zur Anwendung im medizinischen
Bereich, z. B. zur Aufbewahrung und Aufhängung von Kabeln und/oder Schläuchen bekannt, das zur Beobachtung von Patienten, zur Anästhesie
usw. verwendet wird. Das Gestell umfaßt einen Rahmen, welcher mit Befestigungsmitteln
zur Halterung an einer vollkommen stabilen Baueinheit versehen ist, sowie mit dem Rahmen verbundene Teile zur Aufhängung der Kabel
und/oder Schläuche.
Die Handhabung der verschiedenen Kabel und Schläuche wird vom Krankenhauspersonal
beim Arbeiten mit den Geräten sowie beim Umgang mit den Patienten als sehr lästig empfunden. Der Patient ist oft an eine Vielzahl von Kabeln
und Schläuchen zur Beobachtung und Aufrechterhaltung seiner Lebensfunktionen angeschlossen. Die ordnungsgemäße Handhabung der Kabel und Schläuche
ist unter den Bedingungen, welche ein ständiges Anschließen, Abschließen, Entfernen
und Reinigen der Kabel und/oder Schläuche erfordern, schwierig.
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Zur Lösung dieser Probleme ist es erforderlich, Wege und Möglichkeiten zur ordnungsgemäßen
Unterbringung der Kabel während deren Benutzung und Nichtbenutzung zu finden.
Ein besonderes Problem besteht in der Notwendigkeit, die Kabel und Schläuche
zwischen den Benutzungen und während sowie nach deren Reinigung ordnungsgemäß unterzubringen. Auch müssen diese ohne die Gefahr einer Verfitzung
oder Verwechslung wiederverwendbar sein.
Es wurden verschiedene Versuche unternommen, die vorgenannten Probleme zu
lösen. Verschiedene Arme wurden angewendet, um hauptsächlich die Kabel und Schläuche vom Gerät, mit welchem sie verbunden sind, zu ihrem Einsatzort in
solcher Weise zu führen, daß sie nicht ungeordnet bis zum Fußboden durchhängen können, so daß darauf herumgetreten werden kann. Solche Arme sind
oft mit einer Anzahl von Gelenken zur Anpassung ihrer Position und mit verschiedenen
Haltern oder Haken zur Aufhängung der Kabel und Schläuche versehen.
Zumindest eines der Probleme, die bei diesen Lösungen zur ordnungsgemäßen
Handhabung, Aufbewahrung, Anwendung und Reinigung von Kabeln auftreten, ist deren Preis. Außerdem ist es möglich, daß sich die Kabel bei einer solchen
Einrichtung miteinander verfitzen. Das Abnehmen der Kabel von den Armen und die Befestigung an diesen ist zeitraubend. Außerdem sind bei diesen Lösungen
spezielle Befestigungspunkte oder Elemente, die von dem Gerät herabhängen, erforderlich.
Es gibt auch eine Anzahl von Lösungen mit Haken zur Aufbewahrung von Kabeln
und Schläuchen, welche von einzelnen Haken bis zu Hakenanordnungen reichen, die z. B. an der Wand oder unter der Matratze angebracht sind. Zumindest
die folgenden Aspekte können bei diesen „Hakenlösungen" als problematisch
betrachtet werden: die Haken können spitz sein und Beschädigungen verursachen. Ein einzelner Haken kann nur zur Aufnahme eine einzigen Kabels
dienen, um eine gute Ordnung zu erreichen, weil verschiedene Kabel oder Schläuche, die aufeinander Hegen, Unordnung verursachen können. Bei den
Hakenanordnungen verbleiben die Kabel- oder Schlauchbündeln nicht in einer
beherrschbaren Ordnung und erfordern generell eine Schraubbefestigung zur
Anbringung derselben an einer vollkommen stabilen Baueinheit.
Kästen und Boxen, die oft zur Aufbewahrung von Kabeln und Schläuchen verwendet
werden, sind zur Aufnahme eines Gestelles oder eines anderen Abstandshalters ungeeignet, schwer sauber zu halten, und die Kabel und Schläuche
verfitzen sich untereinander.
Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, die o. g. Nachteile zu beseitigen.
Eine vorrangige Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Aufhängungsgestell zu
schaffen, an welchem die Kabel ohne die Gefahr der Verfitzung ordnungsgemäß aufgehängt werden können.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Aufhängungsgestelles,
welches einen attraktiven Preis aufweist sowie vielseitig, sicher, leicht anwendbar, dauerhaft, genügend klein, leicht zu reinigen und, falls erforderlich,
an einer Vielzahl von Stellen, z. B. an horizontalen und vertikalen Flächen und an Leitungen befestigbar ist.
Ein erfindungsgemäßes Aufhängungsgestell ist durch die kennzeichnenden
Merkmale des Schutzanspruches 1 gekennzeichnet.
Erfindungsgemäß umfaßt ein Rahmen ein Stützelement und Teile zur Aufhängung
der Kabel und/oder Schläuche sowie eine Anzahl von nebeneinander angeordneten
Distanzelementen, die mit dem Stützelement verbunden und voneinander in einer Entfernung beabstandet sind, welche die Dicke eines Kabels
und/oder Schlauches übersteigt, jedoch kleiner ist als die Abmessung eines Anschlußelementes,
z. B. eines Verbinders oder einer Sensoreinheit, welche(r) am Ende eines Kabels oder eines Schlauches quer zur Längsrichtung eines Kabels
und/oder eines Schlauches angeordnet ist, wobei das Kabel und/oder der
Schlauch zwischen zwei benachbarten Distanzelementen anordenbar ist, und das Anschlußelement den Weg bis zu den beiden benachbarten Distanzelementen
findet.
Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, daß einzelne Kabel und/oder Schläuche
an dem Gestell geordnet aufgehängt werden können, ohne daß sie sich verfitzen
oder verwechselt werden. Zusätzlich hat das Gestell einen attraktiven Preis, ist
vielseitig, sicher, leicht zu handhaben, dauerhaft, genügend klein und leicht zu
reinigen.
In einer Ausführungsform des Gestelles ist das Stützelement so gestaltet, daß es
ein Kabel und/oder einen Schlauch von unten abstützen kann.
In einer Ausführungsform des Gestelles sind die Distanzelemente parallel zueinander
angeordnet.
In einer weiteren Ausführungsform des Gestelles umfaßt der Rahmen einen Haken,
welcher neben der Anzahl von Distanz elementen angeordnet ist, und an
welchem ein Kabel, ein Kabelbündel, ein Schlauch und/oder ein Schlauchbündel
aufgehängt werden kann.
In einer Ausführungsform des Gestelles umfaßt der Rahmen zwei Haken, welche
an jeder Seite der Anzahl von Distanzelementen angeordnet sind.
In einer Ausführungsform des Gestelles umfassen die Befestigungsmittel zwei
zueinander parallel angeordnete, voneinander beabstandete Finger sowie ein Gestell,
welches an einer stabilen Baueinheit befestigbar ist, und welches Halterungen umfaßt, die so gestaltet sind, daß die Finger darin aufgenommen werden
können.
In einer Ausführungsform des Gestelles ist das Montageteil aus dünnen
Blechmaterial hergestellt, und das Montageblech ist mit einer Biegekante zum Biegen des Montageteiles in eine abgewinkelte Form versehen.
In einer anderen Ausführungsform des Gestelles umfaßt die stabile Baueinheit,
an welchem das Montageteil befestigt wird, ein Rohr, eine Stange oder dergleichen;
das Montageteil ist ein U-förmiges Element, welches so gestaltet ist, daß es das Rohr, die Stange oder dergleichen darin aufnimmt; und das Montageteil ist
mit einer Klemmschraube zur Verbindung des Montageteiles mit dem Rohr, der Stange oder dergleichen versehen.
In einer Ausführungsform des Gestelles wird der Rahmen aus einem Metalldraht
oder einem Kunststoffdraht gebildet.
In einer anderen Ausführungsform des Gestelles werden die Distanzelemente aus
einem Metalldraht oder einem Kunststoffdraht gebildet.
In einer weiteren Ausführungsform des Gestelles besitzen die Distanzelemente
die Form einer Schlaufe.
In einer weiteren Ausführungsform des Gestelles umfaßt das Aufhängungsgestell
eine Aufhängung, welche an einem schlaufenförmigen Distanzelement in lösbarer Weise aufhängbar ist, und an welcher ein Kabelbündel lösbar befestigt
werden kann.
Die Erfindung soll im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die anliegenden Zeichnungen näher beschrieben werden. Die Zeichnungen zeigen:
Figur 1 ist ein erfindungsgemäßes Gestell in einer ersten Ausfiihrungsform,
Figur 2 ist die in Figur 1 dargestellte Ausführungsform, an welcher Kabel aufgehängt
sind,
Figur 3 ist die in Figur 1 dargestellte Ausfiihrungsform mit daran aufgehängten
Kabelbündeln,
die Figuren 4 und 5 zeigen ein erfindungsgemäßes Gestell in einer zweiten Ausfuhrungsform,
Figur 6 zeigt die in Figur 5 dargestellte Ausführungsform, welche am Ende
eines abgewinkelten Armes befestigt ist, und
Figur 7 zeigt ein erfindungsgemäßes Gestell in einer dritten Ausführungsform.
Figur 1 zeigt ein Aufhängungsgestell zur Anwendung im medizinischen Bereich,
z. B. zur Aufbewahrung und Aufhängung von Kabeln 1 und/oder Schläuchen,
welche zur Beobachtung von Patienten, zur Anästhesie usw. eingesetzt werden. Das Gestell umfaßt einen Rahmen 2, welcher mit Befestigungsmitteln 3 zur Befestigung
des Rahmens 2 an einer vollkommen stabilen Baueinheit 4 versehen
ist, sowie mit Einrichtungen, welche am Rahmen zur Aufhängung von Kabeln
und/oder Schläuchen befestigt sind.
Der Rahmen 2 umfaßt ein Stützelement 5, welches so gestaltet ist, daß es das
Kabel 1 und/oder den Schlauch, wie in Figur 2 dargestellt, von unten abstützt.
Zusätzlich zum Stützelement 5 umfassen die Einrichtungen eine Anzahl oder eine Reihe von zueinander parallelen, benachbarten Distanzelementen 6, welche
am Stützelement befestigt sind. Die Distanzelemente 6 sind in einem Abstand zueinander angeordnet, welcher die Dicke eines Kabels und/oder eines Schlauches
übersteigt. Der Abstand ist jedoch geringer als die Abmessung eines Anschlußelementes
7, z. B. eines Verbinders oder einer Sensoreinheit, quer zur Längsrichtung eines Kabels und/oder eines Schlauches, welches am Ende eines
Kabels und/oder eines Schlauches befestigt ist. Somit kann, wie in Figur 2 dargestellt
ist, das Kabel und/oder der Schlauch zwischen zwei benachbarten Distanzelementen
6 angeordnet werden, und sich auf dem Stützelement 5 abstützen, wobei das Anschlußelement 7 den Weg zu den beiden beabstandeten Distanzelementen
6 findet, ohne durch den Zwischenraum zwischen den beiden Distanzelementen hindurchzurutschen.
Wie in den Figuren 1 bis 3 erkennbar ist, umfaßt der Rahmen zwei Haken 8, die
zu beiden Seiten der Anzahl von Distanzelementen 6 angeordnet sind. Der Haken 8 kann zur Aufhängung eines Kabels, eines Kabelbündels eines Schlauches
und/oder eines Schlauchbündels dienen, wie dies in Figur 3 erkennbar ist.
In Figur 1 ist dargestellt, daß die Befestigungsmittel 3 zur Befestigung des Rahmens
2 an der vollkommen stabilen Baueinheit 4 zwei zueinander im wesentlichen parallele, voneinander beabstandete Finger 9 umfassen. Weiterhin umfassen
die Befestigungsmittel 3 ein Montageteü 10, welches an der stabilen Baueinheit
4 befestigbar ist und mit Halterungen 11 versehen ist, welche so gestaltet sind, daß darin die Finger 9 aufgenommen werden können. In den Figuren 1 bis
3 umfaßt das Montageteü 10 ein Element, in welchem die Halterungen 11 die Form von vertikalen Bohrungen geeigneter Tiefe zur Aufnahme der Finger 9 besitzen.
Die Distanzelemente 6 besitzen in diesem Falle aus Sicherheitsgründen die Form
einer dreieckigen Schlaufe mit abgerundeten Ecken. Die Schlaufe muß nicht unbedingt
geschlossen sein, sondern kann auch in der Weise offen sein, daß eine
■-.1*.
Lücke zwischen den Enden eines schlaufenförmigen gebogenen Drahtes bzw.
einer Stange entsteht, wobei die Enden sehr nahe aufeinander zu stehen. Die Lücke kann z. B. an der hinteren Seite der Schlaufe angeordnet werden. Die
Schlaufen können auch jede andere Form, z. B. eine quadratische, rechteckige, elliptische oder kreisrunde Form aufweisen. Das Distanz element 6 kann am
Stützelement 5 des Rahmens 2 vor diesem, hinter diesem sowie oberhalb oder unterhalb von diesem angeordnet sein. Die Schlaufe des Distanzelementes 6 besitzt
eine vertikale Höhe, welche mindestens so groß wie der Durchmesser eines Kabels oder eines Schlauches ist, welcher daran aufgehängt werden soll. Außerdem
hat sie nach vorn hin eine Abmessung, welche vorzugsweise mindestens so groß wie der Durchmesser eines Kabels oder eines Schlauches ist, welche daran
aufgehängt werden sollen.
Wie in Figur 3 erkennbar ist, besitzt das Aufhängungsgestell auch Aufhängungen
14, welche in diesem Fall aus Klebebändern bestehen. Die Klebebandaufhängung ist an dem schlaufenförmigen Distanz element 6 lösbar befestigt. Ein Kabelbündel
ist seinerseits an dieser Klebebandaufhängung 14 lösbar befestigt. Die untere Kante der Distanzelemente 6 ist mit Haftklebebandhaltern versehen, welche
nebeneinander mit einer Anzahl von Kabel- oder Schlauchbündeln, gleich denen der Distanzelemente versehen sein können. Die Klebebänder werden in
solcher Weise hergestellt, daß deren eines Ende einen kürzeren Befestigungsbereich
bildet, welcher gut um den unteren Hohn des Distanzelementes 6 gewunden werden kann, und der herabhängende frei bleibende Bereich um ein Kabel-
oder Schlauchbündel geöffnet und geschlossen werden kann. Wenn das Klebeband 14 eine Breite von etwa 25 - 50 mm aufweist, sind die Abmessungen der
Schlaufe 6 so bemessen, daß sich das Klebeband durch die Schlaufe erstrecken kann.
Die Figuren 5 und 6 zeigen eine Ausführungsform des Aufhängungsgestelles in
Form einer Anzahl von Distanzelementen 6, welche der Ausführungsform nach
den Figur 1 bis 3 strukturell im wesentlichen gleich ist. Die Haken 8 sind etwas
tiefer als in den Figuren 1 bis 3 angeordnet. Wichtig ist, daß das Montageteil 10
aus dünnem Blechmaterial hergestellt ist. Die Halterung 11 ist durch Stanzen von zwei parallelen Langlöchern 16 und durch Strecken des dazwischenliegenden
Flächenbereiches nach außen hergestellt, um die Finger 9 dahinter einstecken zu können. Das in Figur 4 dargestellte Montageteil 10 kann an einer vertikalen
Wand befestigt werden. Die Montageplatte 10 ist mit einer Biegelinie 12 ver-
sehen, die durch Langlöcher 17 geschwächt ist, entlang welcher die Montagepatte
10 in die winklige Form entsprechend Figur 5 gebogen werden kann, damit sie an der Kante einer flachen Oberfläche befestigbar ist.
In Figur 6 ist das Aufhängungsgestell nach Figur 5 am freien Ende eines abgewinkelten
Armes 15 befestigt.
In Figur 7 umfaßt die stabile Baueinheit 4, an welcher das Montageteil 10 befestigt
wird, ein Rohr, eine Welle oder dergleichen. In diesem Fall besitzt das Montageteil 10 einen U-förmigen Bereich, welcher so gestaltet ist, daß er das
Rohr, die Welle oder dergleichen zwischen den U-Schenkeln 18, 19 in der Weise
aufnehmen kann, daß sich die U-Schenkel um die gegenüberliegenden Seiten des
Rohres, der Welle oder dergleichen legen. Zusätzlich ist ein Schenkel 18 des Befestigungsteiles
10 mit einer von Hand anziehbaren Klemmschraube 13 versehen, welche gedreht werden kann, um die Schraubenspitze gegen die Außenfläche
des Rohres, der Welle oder dergleichen zu drücken.
In den vorstehenden Ausführungsbeispielen kann der Rahmen 2 aus einem Metallstab
oder -draht oder aus Kunststoffdraht hergestellt sein. Die Distanzelemente 6 können ebenfalls aus Metalldraht oder aus Kunststoffdraht hergestellt
sein. Der Rahmen und die Distanz elemente können aus einem Metalldraht oder einer Metallstange hergestellt sein. Vorteilhafterweise kann ein Gestell aus
Metalldraht durch Biegen in geeignete Formen hergestellt werden. Weil es sich um eine Vorrichtung handelt, die in erster Linie in einem Krankenhaus verwendet
werden soll, ist es von Vorteil, daß sie auch leicht gereinigt und, falls notwendig,
sterilisiert werden kann. Deshalb können das Aufhängungsgestell ebenso wie die Distanzelemente zusammen mit einem abwaschbaren und sterilisationsfesten
Material beschichtet sein.
Das vorstehend beschriebene Aufhängungsgestell mit seinen verschiedenen Befestigungselementen
bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Das Gestell besitzt flexible Befestigungsmöglichkeiten an einer Vielzahl von vertikalen oder horizontalen
Flächen, an Rohren sowie an einem Kabelarm. Es bietet eine Anzahl von Möglichkeiten
zur Aufhängung und Aufbewahrung von Kabeln: von einzelnen freihängenden Kabeln, von Kabelbündeln entweder über die Haken des Rahmens
eines Stützelementes oder mit Schlaufen aus Klebeband, sowie die Aufnahme von größeren Kabelbündeln hinter einer Reihe von Distanzelementen. Wenn das
Gestell aus gebogenem Metalldraht hergestellt wird, sind die Herstellungskosten
günstig. Das Gestell läßt sich leicht reinigen. Das Aufhängungsgestell ist widerstandsfähig
gegenüber einer EtO-Sterüisation bzw. einer solchen im Autoklaven.
Das Stützelement für Kabel und Rohre kann in einem Aufhängungsgestell an
einer Vielzahl von Stellen, teilweise unabhängig von der Größe und der Form der Stelle, befestigt werden. Dies wird in solcher Weise erreicht, daß das System separate
Befestigungselemente für das Stützelement besitzt. So gibt es ein Befestigungselement
für die Rohrmontage (Figur 7) sowie zur Montage in bestimmer Höhe an vertikalen Flächen (Figur 4) oder an vertikalen und horizontalen Flächen
(Figur 5). Die Befestigungselemente können an ihren Befestigungsstellen mittels einer manuell verdrehbaren Schraube (an einem Rohr), mit einem zweiseitigen
Haftband oder mit Schrauben (an Flächen) oder direkt mittels einer Gewindebefestigung (am Endbereich eines Kabelarmes, Figur 6) befestigt werden.
Die in Figur 4 dargestellte Montageplatte kann an einer flachen horizontalen
Fläche entweder an der Oberseite oder an der Unterseite mittels eines separaten zweiseitigen Haftbandes oder mittels Schrauben befestigt werden. Wenn die
Platte an einer horizontalen Fläche befestigt wird, muß ihr oberer Bereich mittels
Biegeöffnungen, die entlang der oberen Kante der flachen Fläche in solcher Weise eingebracht sind, daß sich die Führungskante der Platte in vertikaler Lage
befindet, gebogen werden. Wenn das Befestigungsteil an einer vertikalen Fläche befestigt wird, braucht die Platte nicht gebogen werden.
Die Erfindung ist nicht auf die zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt,
sondern es sind eine Vielzahl von Modifikationen innerhalb des Schutzumfanges, der in den anliegenden Ansprüchen zum Ausdruck kommt,
denkbar.
Claims (12)
1. Aufhängungsgestell zur Anwendung im medizinischen Bereich, z. B. zur
Aufbewahrung und Aufhängung von Kabeln (1) und/oder Schläuchen von
Einrichtungen zur Beobachtung von Patienten, zur Anästhesie oder dergleichen, umfassend einen Rahmen (2), welcher mit Befestigungsmitteln (3)
zur Befestigung des Rahmens an einer im wesentlichen stabilen Baueinheit sowie mit dem Rahmen verbundenen Teilen zur Aufhängung von Kabeln
und/oder Schläuchen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Rahmen (2) ein Stützelement (5) umfaßt, und daß die Teile zur Aufhängung der Kabel und/oder Schläuche eine Anzahl von nebeneinander angeordneten
Distanz elementen (6) umfassen, die mit dem Stützelement (5) verbunden und zueinander in einer Entfernung beabstandet sind, welche die Dicke
eines Kabels und/oder Schlauches übersteigt, jedoch kleiner ist als die Abmessung
eines Anschlußelementes (7), z. B. eines Verbinders oder einer Sensoreinheit, welche(r) am Ende eines Kabels und/oder eines Schlauches
quer zur Längsrichtung eines Kabels und/oder eines Schlauches angeordnet
ist, wobei das Kabel und/oder der Schlauch zwischen zwei benachbarten Distanzelementen
anbringbar ist und das Anschlußelement den Weg bis zu den beiden benachbarten Distanz elementen findet.
2. Aufhängungsgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stützelement (5) so gestaltet ist, daß es das Kabel (1) und/oder den
Schlauch von unten abstützt.
3. Aufhängungsgestell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Distanzelemente (6) parallel zueinander angeordnet sind.
4. Aufhängungsgestell nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rahmen (2) einen Haken (8) umfaßt, welcher neben der Anzahl von Distanzeiementen (6) angeordnet ist, und
über welchen ein Kabel, ein Kabelbündel, ein Schlauch und/oder ein
Schlauchbündel aufhängbar ist.
5. Aufhängungsgestell nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Rahmen (2) zwei Haken (8) umfaßt, die zu beiden Seiten der Anzahl von Distanzelementen (6) angeordnet sind.
6. Aufhängungsgestell nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel (3) zwei zueinander parallele, voneinander beabstandete Finger (9) und ein Montageteil (10)
umfassen, die an einer stabilen Baueinheit (4) befestigbar sind und Befestigungsteile
(11) aufweisen, die zur Aufnahme der Finger angepaßt sind.
7. Aufhängungsgestell nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Montageteü (10) aus dünnem Blechmaterial hergestellt ist und daß die Montageplatte mit einer Biegekante (12) zum Biegen des Montageteiles
entlang dieser Kante in eine abgewinkelte Form versehen ist.
8. Aufhängungsgestell nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
feste Baueinheit (4), an welcher das Montageteü (10) befestigt wird, ein Rohr, eine Stange oder dergleichen umfaßt; daß das Montageteü (10) ein U-förmiges
Element aufweist, um das Rohr, die Stange oder dergleichen darin aufzunehmen; und daß das Montageteü mit einer Klemmschraube (13) zur
Befestigung des Montageteiles an dem Rohr, der Stange oder dergleichen versehen ist.
9. Aufhängungsgestell nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rahmen (2) aus einem Metalldraht oder einem Kunststoffdraht hergestellt ist.
10. Aufhängungsgestell nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Distanz elemente (6) aus einem Metalloder Kunststoffdraht hergestellt sind.
11. Aufhängungsgestell nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Distanzelemente (6) die Form einer Schlaufe aufweisen.
12. Aufhängungsgestell nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß es
eine Aufhängung (14) aufweist, welche an dem schlaufenförmigen Distanz-
element (6) lösbar aufgehängt ist, und an welcher ein Kabelbündel lösbar
befestigt ist.
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