DE29722944U1 - Bohle und Bauelement - Google Patents
Bohle und BauelementInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
Fine Wood Holzbau GmbH, D-35066 Frankenberg-Haubern
Die Erfindung betrifft eine Bohle für den Blockbau gemäß dem Oberbegriff von
Anspruch 1 sowie ein Bauelement für den Hausbau gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 11.
Für den Bau von Blockhäusern verwendet man üblicherweise Bohlen aus Vollholz,
die horizontal zu Wänden übereinandergeschichtet und an den Ecken überstehend miteinander verkämmt werden. Die Bohlen sind meist roh behauene,
gleichmäßig gerundete Baumstämme oder baumkantiges oder gefastes Schnittholz
und an den Auflagerflächen mit Verbindungselementen - meist Nut und Feder - versehen.
Um den Hausbau zu rationalisieren ist es ferner bekannt, die Vollholzbohlen zu
vorgefertigten Bauelementen zu verarbeiten, die als Wand-, Decken- oder Dachelemente eingesetzt werden. Auch hierbei sind die einzelnen Bohlen horizontal
übereinandergeschichtet und mittels Spund-, Feder-, oder Gratverbindungen fest miteinander verbunden. Anschließend werden die Bauelemente mit
einer Isolierung sowie mit den erforderlichen Ausnehmungen für Fenster, Türen, Luken o.dgl. versehen.
Die Verwendung von Vollholz hat allgemein den Nachteil, daß in den Bohlen bzw.
in den Wandelementen sehr leicht tiefgehende Schwundrisse auftreten können. Die Wandstruktur verändert sich, was nicht nur das Aussehen der Holzwände
negativ beeinflußt, sondern auch zu Undichtigkeiten führen kann. Darüber hinaus
ist die Deckhöhe der Holzbohlen begrenzt. Sie liegt gewöhnlich zwischen 45 und 100 mm, so daß für das Erstellen einer Wand eine große Anzahl an Bohlen benötigt
wird. Die Anzahl der waagrechten Fugen ist entsprechend hoch. Da sich die Bohlen zudem leicht verziehen, entstehen hohe Spannungen in den Fugen, was
zusätzliche Probleme bei der Abdichtung bereiten kann. Die Belastbarkeit der Wände oder Deckenelemente wird erheblich beeinträchtigt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Bohle zu entwickeln, die einen raschen und
kostengünstigen Aufbau von Blockhäusern ermöglicht. Die mechanischen und physikalischen Eigenschaften der Bohlen sollen verbessert, Quell- und Schwindmaß
verringert werden. Ein weiteres wichtiges Ziel der Erfindung besteht darin, ein Bauelement zu schaffen, das den Hausbau weiter rationalisiert sowie die Qualität
und Zuverlässigkeit von Blockhäusern verbessert. Die Bauelemente sollen kostengünstig
herstellbar und leicht zu handhaben sein.
Hauptmerkmale der Erfindung sind im kennzeichnenden Teil der Ansprüche 1 und
11 angegeben. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 10 und 12
bis 26.
Bei einer Bohle für den Blockbau mit einem Hauptkörper aus Massivholz, der an
seinen Auflagerflächen mit Verbindungselementen und/oder -einrichtungen versehen
ist, welche die übereinander schichtbaren Holzbohlen miteinander verbinden, und mit Quer- und/oder Längsausnehmungen zur Herstellung von Überblattungen,
Verkämmungen, Kreuzverbindungen o.dgl. und/oder für die Aufnahme
von Fenstern, Türen, Luken o.dgl., sieht die Erfindung laut Anspruch 1 vor, daß der Hauptkörper als Schichtkörper ausgebildet ist mit einer Anzahl von einzelnen
Schichten, die aus kernfreiem, scharfkantigem Holz gefertigt und zu einem Schichtverbund fest miteinander verbunden sind. Auf überraschend einfache
Weise wird eine deutliche Verbesserung der mechanischen und physikalischen Eigenschaften der Massivholzbohle gegenüber herkömmlichen Bohlen erreicht.
Die kernlosen, i.d.R. aus Schnittholz gefertigten Schichtbohlen neigen - im Gegensatz
zu Voll- bzw. Kernholz - kaum zur Rißbildung. Diese wird durch die feste Verbindung der einzelnen Schichtbohlen zu einem Schichtverbund sogar noch
weiter vermindert. Gleichzeitig verhindert der Verbund das Verziehen !und/oder Verwinden der einzelnen Schichten, so daß die erfindungsgemäße Blockbohle
selbst unter extremen Witterungsbedingungen äußerst rißfest und verwindungssteif
ist.
Man hat zwar bereits Massivholzbohlen vorgeschlagen, die zwei übereinandergeschichtete
Einzelbohlen aufweisen. Diese sind jedoch aus Kern- bzw. Vollholz gefertigt, das äußerst rißfreudig ist, so daß schon nach kurzer Zeit extrem tiefe
Schwundrisse in den Bohlen auftreten können. Die Wände oder Decken erhalten häßliche Wunden, die zu Undichtigkeiten führen können. Darüber hinaus kann
sich die Leimfuge zwischen den Schichtbohlen leicht lösen, da zwischen den Vollholzschichten starke Spannungen auftreten können.
Gemäß Anspruch 2 sind die Schichten miteinander verleimt, was eine dauerhafte
Verbindung gewährleistet und fertigungstechnisch leicht zu realisieren ist. Durch
den Schichtverbund ist eine zuverlässige Haltbarkeit der Leimfugen sichergestellt.
Diese wird durch die Ausbildung von Anspruch 3 sogar noch gesteigert, indem man zwischen den Schichten Verzahnungen, Verzapfungen o.dgl. vorsieht. Die
Materialeigenschaften sind wesentlich verbessert, namentlich ist die Haltbarkeit
der Blockbohlen deutlich verlängert.
Der Hauptkörper weist nach Anspruch 4 wenigstens drei Schichten auf, die laut
Anspruch 5 von Bohlen gebildet sind. Damit besitzt der Verbundkörper im Vergleich
zu herkömmlichen Bohlen eine größere Deckhöhe, d.h. für den Aufbau einer Wand werden insgesamt weniger Bohlen benötigt. Der Montageaufwand auf
der Baustelle ist erheblich reduziert. Durch die verminderte Anzahl der waagrechten
Fugen wird die Dichtigkeit der Wand- und/oder Deckenelemente weiter verbessert.
Die Deckhöhe der Blockbohlen beträgt gemäß Anspruch 6 wenigstens 30 cm,
vorzugsweise 36 cm, wobei die Schichten laut Anspruch 7 eine im wesentlichen einheitliche Dicke aufweisen. Alternativ können die Schichten nach Anspruch 8 je
gewünschter Deckhöhe auch unterschiedliche Dicken aufweisen. Beispielsweise sieht Anspruch 9 vor, daß der Deckhöhenbeitrag innenliegender Schichten größer
ist als der äußerer Schichten.
Um die Blockbohlen zuverlässig übereinanderschichten zu können, sind die Verbindungselemente
gemäß Anspruch 10 als Spund-, Feder-, oder Gratverbindungen ausgebildet. Diese sorgen für eine feste und dauerhafte Verbindung, die
zugleich gute Dichtungseigenschaften aufweist.
Eine bedeutsame Ausgestaltung der Erfindung geht aus Anspruch 11 hervor, für
die selbständiger Schutz beansprucht wird. Bei einem Bauelement für den Hausbau,
bestehend aus übereinandergeschichteten Massivholzbohlen, die an ihren Auflagerflächen mit Verbindungselementen und/oder -einrichtungen versehen
sind, welche die Massivho|zbohlen untereinander verbinden, und die mit Quer- und/oder Längsvertiefungen und/oder -ausnehmungen versehen sind, zur Verbindung
der einzelnen Bauelemente untereinander und/oder für die Aufnahme von Fenstern, Türen, Luken o.dgl., ist erfindungsgemäß jede Massivholzbohle als
Schichtkörper ausgebildet mit einer Anzahl von einzelnen Schichten, die aus kernfreiem, scharfkantigem Holz gefertigt und zu einem Schichtverbund fest miteinander
verbunden sind. Durch die Verbundbildung und die Verwendung von kernlosem Schnittholz weisen die Bauelemente äußerst robuste und haltbare Materialeigenschaften
auf. Die Wand- oder Deckenelemente neigen kaum zur Rißbildung, Verwindungen oder Ausbeulungen der Bauelemente werden zuverlässig
vermieden. Aus den Ansprüchen 12 bis 20 gehen verschiedene Weiterbildungen hervor, welche die Eigenschaften der Bauelemente weiter verbessern oder unterstützen.
Die Haltbarkeit der Bauelemente ist gegenüber herkömmlichen Elementen erheblich verbessert.
Anspruch 21 sieht bei einem Bauelement für Wände, Decken, Bedachungen o.dgl.
bestehend aus mehreren übereinandergeschichteten Massivholzbohlen die Verwendung
von Bohlen nach einem der Ansprüche 1 bis 10 vor. Dadurch wird eine rationelle und kostengünstige Fertigung der Bauelemente realisieren, was sich
äußerst günstig auf die Gesamtkosten des Blockhaus auswirkt. Gemäß Anspruch 22 sind die Bohlen verleimt, während Anspruch 23 vorsieht, daß die Bohlen gegeneinander
verspannt sind. Beide Verbindungsmethoden lassen sich problemlos in den Fertigungsprozeß einbinden und gewährleisten eine zuverlässige und
dauerhafte Verbindung der Bohlen untereinander. Selbst größere Wand- oder Deckenelemente lassen sich problemlos transportieren und handhaben.
Um die Bauelemente zu komplettieren sieht Anspruch 24 vor, daß die Bohlen
außen- und/oder innenseitig mit wenigstens einer Isolierschicht versehen sind. Laut Anspruch 25 kann man die Isolierschicht bzw. -schichten mit wenigstens
einer Dekorationsschicht versehen. Laut Anspruch 26 können die Bohlen mit einer Schalung versehen sein.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem
Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht einer Bohle,
Fig. 2 eine Schrägansicht der Bohle von Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Bauelements,
Fig. 4 eine Teilschnittansicht eines Bauelements,
Fig. 5 eine Ausschnittsvergrößerung einer Eckverbindung zweier Wandbauelemente
und
Fig. 6 eine Schnittansicht einer anderen Ausführungsform einer Eckverbindung
zweier Wandbauelemente,
Fig. 7 eine Teilansicht einer anderen Ausführungsform eines Wandbauelements.
Die in Fig. 1 allgemein mit 10 bezeichnete Bohle hat einen im wesentlichen
rechteckigen Querschnitt mit geraden Seitenflanken 15 und gefasten Eckkanten 16. Ihr Hauptkörper 12 wird von fünf einzelnen Holzbohlen 30 gebildet, die in
Schichten übereinander angeordnet und fest miteinander verleimt sind. Jede Schicht 30 besteht aus kernlosem Schnittholz, d.h. die Schichtbohlen 30 sind frei
von Stammachse und Kernholz. Da die Schwindrißbildung bei kernlosem Holz sehr gering ist, erhält man durch die wechselweise gegeneinander verleimten
Schichtbohlen 30 eine Blockbohle 10 mit außerordentlich guten Materialeigenschaften.
Die Leimfugen 34 innerhalb der Blockbohle 10 sind nur gering belastet, was zudem eine gute und dauerhafte Haltbarkeit gewährleistet. Um letztere weiter
zu verbessern, kann man zwischen den einzelnen Schichten 30 Verzahnungen 32 vorsehen, die ein Verschieben oder Versetzen der Einzelbohlen 30 untereinander
verhindern. Jede Schichtbohle 30 trägt hierzu an ihrer Unterseite zwei Zahnkämme
36, die in entsprechende Längsvertiefungen 37 in der Oberseite einer benachbarten Schicht 30 eingreifen.
Zum Verspunden der zu Wänden übereinanderschichtbaren Blockbohlen 10 trägt
die oberste Schichtbohle 30 an ihrer Außenfläche zwei beabstandete Längszapfen 19 (Federn), während die unterste Schichtbohle 30 an ihrer Außenfläche zwei
korrespondierende Längsnuten 20 aufweist. In ihren Eckkreuzungsbereichen sind
die Bohlen 10 mit Einschnitten 21 versehen (Fig. 2), so daß die Bohlen 10 einen verkämmten Eckverband bilden können. Zwei unmittelbar hintereinander angeordnete
Einschnitte 21 ermöglichen den Aufbau von Doppelwänden. Weitere (nicht dargestellte) Längsausnehmungen sind für das Einsetzen von Türen oder
Fenstern vorgesehen.
Die Deckhöhe D des Bohlenkörpers 12 beträgt beispielsweise 36 cm, wobei alle
Schichtbohlen 30 im wesentlichen die gleiche Dicke d haben. Für das Errichten einer Hauswand sind daher pro Stockwerk lediglich 7 Bohlen erforderlich. Im
Gegensatz zur herkömmlichen Technik, die etwa 13 bis 17 Bohlen benötigt, wird
aufgrund der verringerten Fugenzahl ein deutlich verbesserter Dichtigkeitsgrad erreicht. Die wenigen Elemente 10 lassen sich rasch und einfach zu Wänden
übereinanderschichten. Der Montageaufwand auf der Baustelle ist äußerst gering, was sich günstig auf die Baukosten auswirkt.
Die Fig. 3 bis 7 zeigen Beispiele für die Verwendung der in Fig. 1 und 2 dargestellten
Blockbohlen 10 zum Herstellen vorgefertigter Großwandelemente 40.
Das Wandelement 40 von Fig. 3 ist aus Blockbohlen 10 zusammengesetzt, die
horizontal verlaufend aufeinandergefügt und fest miteinander verbunden sind. Den
oberen Abschluß der Wand 40 bildet eine Bohle 50 mit abgeschrägter Oberkante 52, die seitlich über die den Wandkörper bildenden Blockbohlen 10 hinausragt.
Eine Ausnehmung 54 in der Wandmitte dient zur Aufnahme einer Tordurchfahrt. Weitere oder andere (nicht gezeigte) Ausnehmungen können für Türen, Fenster
o.dgl. vorgesehen sein.
Die Blockbohlen 10 des vorgefertigten Wandelements 40 bestehen aus vierfach
verleimten, (in Fig. 4 nicht gezeigten) kernlosen Einzelholzbohlen 30. An ihren Auflagerflächen 14 tragen die Bohlen 10 Längszapfen 19 bzw. dazu korrespondierende
Längsnuten 20, die beim Übereinanderschichten bzw. Verleimen der Bohlen 10 zu einem Wandelement 40 formschlüssig ineinandergreifen. Um die
Leimfugen 35 zwischen den einzelnen Wandbohlen 10 - insbesondere beim Transport oder bei der Montage - zu entlasten, sind die jeweils übereinander liegenden
Blockbohlen mittels Schraubbolzen 42 gegeneinander verspannt. Hierzu weisen die Bohlen in regelmäßigen Abständen Sackbohrungen 43 auf. Letztere
sind in vertikaler Richtung versetzt zueinander angeordnet, damit sich die
Schrauben 42 übereinanderliegender Bohlen 10 nicht gegenseitig behindern.
Die Deckhöhe D jeder Blockbohle 10 beträgt in dem Ausführungsbeispiel der Fig.
3 48 cm, so daß für die Realisierung einer Wandhöhe von beispielsweise 2,50 m
nur 6 Blockbohlen 10 benötigt werden. Der Fertigungsaufwand ist im Vergleich zur
herkömmlichen Bauweise von Großwandelementen deutlich reduziert. Diese lassen sich äußerst kostengünstig fertigen. Der mehrfach verleimte und gegebenenfalls
verzahnte Schichtaufbau der einzelnen Bohlen 10 sorgt für eine hohe Ver-
windungssteifigkeit innerhalb der einzelnen Wandbohlen 10 und damit innerhalb
des gesamten Wandelements 40, dessen Stabilität durch die verspannten Leimverbindungen
35 der Bohlen 10 untereinander weiter verbessert ist. Die Gefahr, daß durch Schwindrisse oder durch Verwinden der Blockbohlen 10 Undichtigkeiten
in den wenigen horizontalen Fugen 35 auftreten ist deutlich reduziert.
Um die Wandelemente zu einem Blockhauskörper zusammensetzen zu können,
weist das Wandelement 40 parallel zu den Seitenkanten 56 beidseitig vertikale Nuten 22 auf, deren Breite der Dicke eines benachbarten Wandelements 57 entspricht
(siehe Fig. 5). Letzteres wird mit seiner Stirnseite in eine der Nuten 22 eingesetzt und mittels Schraubbolzen 60 gegen die Wand 40 verspannt. Diese
durchgreifen die Wand 40 in Ausnehmungen 62 und stützen sich an einem
durchgehenden Verbindungsprofil 59 ab, so daß eine gleichmäßige Spannungsverteilung
erzielt wird. Auf diese Weise lassen sich die Wandelemente 40, 57 rasch und bequem zu einem Blockhauskörper zusammensetzen. Um bei der Verwendung
vorgefertigter Bauelemente 40, 57 einen verkämmten Eckverband zu erhalten, wird in die jeweils außen liegende Vertikalnut 21 der Wand 40 ein entsprechend
dimensioniertes Eckelement 58 eingesetzt, das die eingesetzten Verbindungsprofile
59 und -bolzen 60 verdeckt.
In einer anderen Ausführungsform einer Eckverbindung, dargestellt in Fig. 5, sind
die Bolzen 60 mit Hakenförmigen Enden 64 versehen. Diese hintergreifen eine in dem benachbarten Wandelement 57 vertikal in einer Ausnehmung 65 angeordnete
Stange 66, so daß beim Anziehen des Bolzens 60 das Wandelement 57 gegen das Wandelement 40 gepreßt wird. Das Profil 59 sorgt auch hier für eine
gleichmäßige Verspannung der Wandelemente 40, 57 über die gesamte Wandhöhe;
eine in die Nut 22 eingelegte Dichtung 45 sorgt für die notwendige Abdichtung. Das Eckelement 58 simuliert einen verkämmten Eckverband.
Bei Bedarf kann man die aus den Blockbohlen 10 vorgefertigten Bauelemente 40
bereits vor der Montage auf der Baustelle mit einer Isolierung 44 und gegebenenfalls
mit Dekorationsschicht 46 versehen. Hierzu kann, wie das Ausführungsbeispiel von Fig. 7 zeigt, unmittelbar auf die Außenseite des Blockbohlenkorpus der
Wand 40 eine Schicht 44 aus Isoliermaterial aufgebracht, die anschließend mit Paneelen 46 abgedeckt wird.
Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt,
sondern in vielfältiger Weise abwandelbar. So können anstelle von 5
auch 6 oder 7 Schichtbohlen 10 vorgesehen werden. Ferner können die Schichten
30 unterschiedliche Dicken d aufweisen. Die Querschnittsmaserungen der Schichtbohlen 30 können alle in einer Richtung oder abwechselnd in entgegengesetzten
Richtungen verlaufen.
Man erkennt, daß eine Bohle 10 für den Blockbau einen als Schichtkörper
ausgebildeten Massivholzkörper 12 hat, der an seinen Auflagerflächen 14 mit Verbindungselementen 18 und/oder -einrichtungen sowie mit Quer- und/oder
Längsausnehmungen 21, 22 zur Herstellung von Überblattungen,
Verkämmungen, Kreuzverbindungen o.dgl. und/oder für die Aufnahme von
Fenstern, Türen, Luken o.dgl. versehen ist. Der Schichtkörper 12 besteht aus wenigstens drei einzelnen Schichtbohlen 30, die aus kernfreiem, scharfkantigem
Holz gefertigt und zu einem Schichtverbund mit einer Deckhöhe D von wenigstens 30 cm fest miteinander verleimt sind. Zwischen den bevorzugt gleichmäßig dicken
Schichten 30 können Verzahnungen 32, Verzapfungen o.dgl. vorgesehen sein.
Ein Bauelement 40 für den Hausbau besteht bevorzugt aus übereinandergeschichteten Schichtholzbohlen 10, die an ihren Auflagerflächen 14
mit Verbindungselementen und/oder -einrichtungen 18 versehen sind, welche die
Massivholzbohlen 10 untereinander verbinden, und die mit Quer- und/oder Längsvertiefungen und/oder ausnehmungen 21, 22 versehen sind, zur Verbindung
der einzelnen Bauelemente untereinander und/oder für die Aufnahme von Fenstern, Türen, Luken o.dgl. Jede Massivholzbohle 10 ist als Schichtkörper
ausgebildet, wobei wenigstens drei einzelne Schichtbohlen 30 aus kernfreiem, scharfkantigem Holz zu einem Schichtverbund mit einer Deckhöhe D von
wenigstens 30 cm fest miteinander verleimt und/oder verspannt sind.
Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden
Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als auch in
den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
| D Deckhohe | Bohle | 45 | Dichtung | |
| Hauptkörper | 46 | Dekorationsschicht | ||
| d Bohlendicke | Auflagerfläche | 50 | Bohle | |
| 10 | Seitenflanke | 52 | Oberkante | |
| 12 | Eckkante | 54 | Ausnehmung | |
| 14 | Verbindungselement/ | 56 | Seitenkante | |
| 15 | -einrichtung | 57 | benachbartes Wandelement | |
| 16 | Längszapfen | 58 | Eckelement | |
| 18 | Längsnut | 59 | Verbindungsprofil | |
| 22 Quer-/Längsausnehmung | 60 | Verbindungsbolzen | ||
| 19 | Schichtbohle | 62 | Ausnehmung | |
| 20 | Verzahnung | 64 | Haken | |
| 21, | 35 Leimfuge | 65 | Ausnehmung | |
| 30 | Zahnkamm | 66 | Stange | |
| 32 | Längsvertiefung | |||
| 34, | Bauelement/Wandelement | |||
| 36 | Schraubbolzen | |||
| 37 | Sackbohrung | |||
| 40 | Isolierschicht | |||
| 42 | ||||
| 43 | ||||
| 44 |
Claims (26)
1. Bohle (10) für den Blockbau mit einem Hauptkörper (12) aus Massivholz, der
an seinen Auflagerflächen (14) mit Verbindungselementen (18) und/oder -einrichtungen versehen ist, welche die übereinander schichtbaren Holzbohlen
(10) miteinander verbinden, und mit Quer- und/oder Längsausnehmungen (21, 22) zur Herstellung von Überblattungen, Verkämmungen,
Kreuzverbindungen o.dgl. und/oder für die Aufnahme von Fenstern, Türen,
Luken o.dgl., dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptkörper (12) als Schichtkörper ausgebildet ist mit einer Anzahl von einzelnen Schichten
(30), die aus kernfreiem, scharfkantigem Holz gefertigt und zu einem
Schichtverbund fest miteinander verbunden sind.
2. Bohle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichten
(30) miteinander verleimt sind.
3. Bohle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
den Schichten (30) Verzahnungen (32), Verzapfungen o.dgl. vorgesehen sind.
4. Bohle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Hauptkörper (12) wenigstens drei Schichten (30) aufweist.
5. Bohle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schichten (30) Bohlen sind.
6. Bohle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckhöhe (D) des Hauptkörpers (12) wenigstens 30 cm, vorzugsweise
36 cm beträgt.
7. Bohle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schichten (30) eine im wesentlichen einheitliche Dicke (d) aufweisen.
8. Bohle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schichten (30) unterschiedliche Dicken aufweisen.
9. Bohle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Deckhöhenbeitrag innenliegender Schichten (30) größer ist als der äußerer Schichten.
10. Bohle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungselemente (18) als Spund-, Feder-, oder Gratverbindungen (19, 20) ausgebildet sind.
11. Bauelement (40) für den Hausbau bestehend aus übereinandergeschichteten
Massivholzbohlen (10), die an ihren Auflagerflächen (14) mit Verbindungselementen
und/oder -einrichtungen (18) versehen sind, welche die Massivholzbohlen (10) untereinander verbinden, und die mit Quer- und/oder
Längsvertiefungen und/oder ausnehmungen (21, 22) versehen sind, zur
Verbindung der einzelnen Bauelemente untereinander und/oder für die Aufnahme von Fenstern, Türen, Luken o.dgl., dadurch gekennzeichnet,
daß jede Massivholzbohle (10) als Schichtkörper ausgebildet ist mit einer Anzahl von einzelnen Schichten (30), die aus kernfreiem,
scharfkantigem Holz gefertigt und zu einem Schichtverbund fest miteinander verbunden sind.
12. Bauelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schichten (30) miteinander verleimt sind.
13. Bauelement nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den Schichten (30) Verzahnungen (32), Verzapfungen o.dgl.
vorgesehen sind.
14. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bohle (10) wenigstens drei Schichten (30) aufweist.
15. Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schichten (30) Bohlen sind.
16. Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckhöhe (D) des Hauptkörpers wenigstens 30 cm, vorzugsweise 36 cm beträgt.
17. Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schichten eine einheitliche Dicke (d) aufweisen.
18. Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schichten (30) unterschiedliche Dicken aufweisen.
19. Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß der Deckhöhenbeitrag der innenliegenden Schichten größer ist als der äußeren Schichten.
20. Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungselemente (18) als Spund-, Feder-, oder Gratverbindungen (19, 20) ausgebildet sind.
21. Bauelement für Wände, Decken, Bedachungen o.dgl. bestehend aus mehreren
übereinandergeschichteten Massivholzbohlen, gekennzeichn e t durch die Verwendung von Bohlen nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
22. Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bohlen (10) eines Bauelements (40) verleimt sind.
23. Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bohlen (10) eines Bauelements (40) gegeneinander verspannt sind.
24. Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bohlen außen- und/oder innenseitig mit wenigstens einer Isolierschicht (44) versehen sind.
25. Bauelement nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die
Isolierschicht bzw. -schichten (44) mit wenigstens einer Dekorationsschicht (46) versehen sind.
26. Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bohlen (10) mit einer Schalung versehen sind.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29722944U DE29722944U1 (de) | 1997-12-30 | 1997-12-30 | Bohle und Bauelement |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29722944U DE29722944U1 (de) | 1997-12-30 | 1997-12-30 | Bohle und Bauelement |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29722944U1 true DE29722944U1 (de) | 1998-04-09 |
Family
ID=8050568
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29722944U Expired - Lifetime DE29722944U1 (de) | 1997-12-30 | 1997-12-30 | Bohle und Bauelement |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29722944U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| AT501630A1 (de) * | 2005-04-04 | 2006-10-15 | Schachner Juergen | Bohle und wandelement |
| DE102006048683A1 (de) * | 2006-10-14 | 2008-04-24 | R & M Ship Tec Gmbh | Fertig-Kabine |
| BE1025757B1 (nl) * | 2017-12-06 | 2019-07-08 | Pouleyn Nv | Werkwijze en kit voor fabricatie van een structuur met een massiefhouten vlakvulling |
| CN110359625A (zh) * | 2019-07-30 | 2019-10-22 | 洛阳理工学院 | 一种嵌入钢丝束带式高抗剪砌块及其砌筑方法 |
-
1997
- 1997-12-30 DE DE29722944U patent/DE29722944U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| AT501630A1 (de) * | 2005-04-04 | 2006-10-15 | Schachner Juergen | Bohle und wandelement |
| DE102006048683A1 (de) * | 2006-10-14 | 2008-04-24 | R & M Ship Tec Gmbh | Fertig-Kabine |
| BE1025757B1 (nl) * | 2017-12-06 | 2019-07-08 | Pouleyn Nv | Werkwijze en kit voor fabricatie van een structuur met een massiefhouten vlakvulling |
| CN110359625A (zh) * | 2019-07-30 | 2019-10-22 | 洛阳理工学院 | 一种嵌入钢丝束带式高抗剪砌块及其砌筑方法 |
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