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DE29722490U1 - System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten - Google Patents

System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten

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Publication number
DE29722490U1
DE29722490U1 DE29722490U DE29722490U DE29722490U1 DE 29722490 U1 DE29722490 U1 DE 29722490U1 DE 29722490 U DE29722490 U DE 29722490U DE 29722490 U DE29722490 U DE 29722490U DE 29722490 U1 DE29722490 U1 DE 29722490U1
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DE
Germany
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cards
card
machine
functions
operated machines
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29722490U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bally Wulff Games and Entertainment GmbH
Original Assignee
Bally Wulff Automaten GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Bally Wulff Automaten GmbH filed Critical Bally Wulff Automaten GmbH
Priority to DE29722490U priority Critical patent/DE29722490U1/de
Publication of DE29722490U1 publication Critical patent/DE29722490U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • G07F7/08Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means
    • G07F7/10Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means together with a coded signal, e.g. in the form of personal identification information, like personal identification number [PIN] or biometric data
    • G07F7/1008Active credit-cards provided with means to personalise their use, e.g. with PIN-introduction/comparison system
    • GPHYSICS
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    • G06K19/041Constructional details
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Description

System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten
Die Erfindung betrifft ein System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten, insbesondere Geldspielautomaten, welche eine Vorrichtung zur Aufnahme von Karten, wie zum Beispiel Chip-Karten, Kreditkarten und ähnliche, aufweisen oder mit einer solchen in Wirkverbindung stehen, und die zumindest über eine Vorrichtung zum Lesen der auf solchen Karten gespeicherten Informationen verfugen, wobei die Vorrichtung zum &iacgr;&ogr; Lesen der auf solchen Karten gespeicherten Informationen mit einer zentralen Steuereinheit des Automaten in Wirkverbindung steht.
Sowohl Grundaufbau und Arbeitsweise derartiger Automaten ist bereits seit langem bekannt.
Aus dem Stand der Technik auch Lösungen bekannt, nach denen Spielautomaten bargeldlos mittels geldwertsymbolisierender Benutzerkarten (DE 34 41 518) oder mittels Kreditkarten (DE 40 39 732, DE 195 45 454) betrieben werden können.
Weiterhin ist es bekannt, an derartigen Automaten spezielle Öffnungen vorzusehen, über welche Identifikationskarten mit dem Automaten verbunden werden können, die für Servicearbeiten die Identifikation erkennen, den Zugang zum Automaten ermöglichen und entsprechende Daten über die Identifikation im Automaten speichern ( DE 41 40 451). Ein anderes Anwendungsgebiet für derartige Karten wird in DE 42 01 293 beschrieben, wo die Karte wiederum über eine spezielle Öffnung mit dem Automaten verbunden wird, um an diesen auf der Karte gespeicherte Daten zu übertragen.
All diesen Lösungen haftet der Nachteil an, daß jeweils nur eine spezielle Kartenfunktion über jeweils eine spezielle Kartenaufhahmevorrichtung mit
nachgeordneter Auswertevorrichtung realisiert werden kann. Die Verwendung von mehreren gleichartigen Kartensystemen für die Freigabe und Realisierung unterschiedlicher Funktionen ist mit diesen Lösungen nicht möglich.
Ausgehend von diesen Nachteilen des Standes der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine Lösung aufzuzeigen mittels welcher der Einsatz unterschiedlicher Kartensysteme mit jeweils unterschiedlichen Funktionen über eine einzige Vorrichtung zur Aufnahme derartiger
&iacgr;&ogr; Karten ermöglicht wird und jeweils nur die der eingesetzten Karte zugeordnete Funktion freigegeben wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruches in Verbindung mit dem Oberbegriff gelöst. Vorteilhafte is Weiterbildungen und Verbesserungen sind gemäß der Unteransprüche möglich.
Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich gegenüber dem Stand der Technik dadurch aus, daß das System mindestens zwei unterschiedliche Kartensysterne für unterschiedliche Funktionen umfaßt, daß alle Karten des Systems mit dem Automaten über ein und die selbe Vorrichtung zur Aufnahme, Identifizierung und Auswertung von Karten verbindbar sind und daß die zentrale Steuereinheit des Automaten über vorgegebene Kennzeichnungsmerkmale die Art einer eingegebenen Karte erkennt und nur die, dieser Karte zugeordneten Funktionen freigibt.
Eine erste vorteilhafte Weiterbildung dieser erfindungsgemäßen Grundidee sieht vor, daß die Freigabe von Kartenfunktionen zusätzlich die Eingabe eines Identifizierungscodes (PIN) erfordert.
Eine zweite vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, daß die zentrale Steuereinheit (CPU) bei Eingabe einer EC-, VISA- oder ähnlichen Kreditkarte und deren zugeordneten Identifizierungscode zusätzlich ein mit ihr in Wirkverbindung stehendes Datensammel-, -übertragungssystem / Modem aktiviert, welches den Datenaustausch mit dem kontofiihrenden Institut ermöglicht.
Eine dritte vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, daß die Kennzeichnungsmerkmale der Karten aus an unterschiedlichen Stellen und / oder in unterschiedlicher Form ausgebildeten Ausnehmungen bestehen, die nach mechanischer und / oder optischer Abtastung eine eindeutige Zuordnung der freizugebenden Funktion ermöglichen.
Ergänzend oder alternativ kann vorgesehen sein, daß die Kennzeichnungsmerkmale der Karten aus an unterschiedlichen Stellen angeordneten elektrisehen Kontaktanschlüssen bestehen, die entsprechende der hierdurch entstehenden Kontaktierungen eine eindeutige Zuordnung der freizugebenden Funktion ermöglichen und / oder daß die Kennzeichnungsmerkmale der Karten aus an unterschiedlichen Stellen und mit unterschiedlichen Inhalten versehenen Magnetstreifen bestehen, die entsprechend der auslesbaren Informationen eine eindeutige Zuordnung der freizugebenden Funktion ermöglichen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß die Kennzeichnungsmerkmale der Karten aus einem in die Karte integrierten Mikrochip bestehen, der in zugeordneten Speichern Kenndaten enthält, die bei Herstellung einer Wirkverbindung mit der zentralen Steuereinheit des Automaten eine eindeutige Zuordnung der freizugebenden Funktion ermöglichen.
Ergänzend kann vorgesehen sein, daß die Vorrichtung zur Aufnahme, Identifizierung und Auswertung von Karten Bestandteil des Automaten oder eine separate, mit dem Automaten in Wirkverbindung stehende Baugruppe ist.
Nachfolgend soll die erfindungsgemäße Lösung an Hand der Figuren in einem Ausfuhrungsbeispiel näher beschrieben werden. Hierbei zeigen:
Fig. 1: einen stilisierten Automaten mit verschiedenen Kartensystemen;
Fig. 2a - c: verschiedene Möglichkeiten der Ausbildung von Kennzeich
nungsmerkmalen;
Fig. 3: die Einbindung eines Automaten in bargeldloses Zahlungssystem; Fig. 4: eine eingesetzte kodierte Karte in der Vorrichtung zur Auf
nähme, Identifizierung und Auswertung von Karten.
Ausgangspunkt der nachfolgenden Beschreibung soll der Einsatz verschiedener Kartensysteme bei einem Spielautomaten 1 bilden. In gleicher Weise kann jedoch auch für vergleichbare Leistungen an anderen Dienstleistungsautomaten verfahren werden.
Der Spielautomat 1 weist eine einzige Öffnung mit nachgeordneter Vorrichtung 3 zur Aufnahme, Identifizierung und Auswertung aller verwendbaren Karten 2 aller Kartensysteme auf. Hierbei kann es sich um Kartensysteme handeln, deren Funktion entweder in der Kreditierung des Spielautomaten 1 und damit seine Spielbereitschaltung oder in der Freigabe für Servicearbeiten besteht. Hierbei ist für jeden Einsatz einer solchen Karte 2 nur die jeweils zugeordnete Funktion freizuschalten. So darf beispielsweise bei Verwendung einer Karte 2 für die Kreditierung des Spielautomaten 1 keine gesonderte Freigabe für die Öffnung des Automaten 1 erfolgen. Auch eine Aktivierung von Service- oder Einstellfunktionen sollte bei Einsatz einer solchen Karte 2 unterbleiben. Andererseits sollten bei Einsatz eines Service-Kartensystems nur die dem jeweiligen Servicefall zugeordnete Funktion als erlaubt freigegeben werden. Alle weiteren Funktionen sind zu sperren, durch Auslösung eines (stillen) Alarms zu signalisieren oder zumindest als unerlaubt zu protokollieren.
Um nun eine direkte Zuordnung zwischen verwendeter Karte 2 und der ihr zugeordneten Funktion zu ermöglichen, weisen alle Karten sogenannte Kennzeichnungsmerkmale 4 bis 8 auf, die beispielhaft in den Figuren 2a bis 2c dargestellt sind. Als Kennzeichnungsmerkmale können beispielsweise bei prinzipiell gleichem Grundaufbau der Karte 2 an unterschiedlichen Stellen plazierte Ausnehmungen 4 vorgesehen sein. Durch diese Ausnehmungen 4 werden dann, wie in Fig. 4 dargestellt, unterschiedliche elektromechanische oder optische Schalter 9 betätigt, deren Signale der zentralen Steuereinheit CPU anzeigen, welche Funktion jeweils freizugeben ist.
Ein solches Kennzeichnungsmerkmal kann auch in Form eines Magnetstreifens 5 (Fig. 2a), eines Mikrochips 6 mit zugeordneten Speichern 7 (Fig. 2b) oder an unterschiedlichen Stellen bzw. in unterschiedlicher Anzahl angeordneten Kontaktanschlüssen 8 ausgebildet sein, über deren jeweilige Kodierung is die zugeordnete Funktion freigebbar ist.
All diese Kartensysteme werden über die gleiche Öffnung der Vorrichtung 3 zur Aufnahme, Identifizierung und Auswertung der verwendbaren Karten 2 zugeführt. Diese Vorrichtung 3 kann entweder wie in Fig. 1 dargestellt Bestandteil des Automaten 1 oder eine separate Baugruppe, die mit dem Automaten 1 in Wirkverbindung steht (Fig. 3), sein.
Nach deren Identifizierung wird nur die jeweils zugeordnete Funktion freigegeben. Kommt beispielsweise eine Karte 2 zur Kreditierung des Automaten 1 zur Anwendung (EC- oder VISA-Card), so wird zwischen der Vorrichtung 3 zur Aufnahme, Identifizierung und Auswertung der Karten 2 und einer Anordnung zur Datensammlung und Datenübertragung eine Verbindung aktiviert. Unter Registrierung aller erforderlichen Daten dieser Karte wird dem Anwender dieser Karte ein entsprechendes Spielguthaben auf dem Automaten 1 gutgeschrieben und die Leistungsfreischaltung, in diesem Fall
• ft ·
der Spielbetrieb, aktiviert. Die auf diese Art gesammelten und gespeicherten Daten werden dann nach einem vorgegebenen Zyklus beispielsweise über ein Modem an die kontoführende Einrichtung übermittelt und entsprechende Buchungen auf den Konten des Kartenanwenders und des Betreibers des Automaten 1 vorgenommen.
Bei einem Einsatz von Karten 2 die nicht dieser Kreditierung dienen, unterbleibt eine Verbindung zwischen der Vorrichtung 3 zur Aufnahme, Identifizierung und Auswertung der Karten 2 und der Anordnung zur Datensammlung und Datenübertragung.
Kommt beispielsweise eine Spielerkarte 2 zur Anwendung, welche gespeicherte Spielzustände (Sonder- oder Freispiele, Zählerstände von Jackpots u.a.) aus vorherigen Spielen beinhalten kann, so werden diese Daten Ausgewertet und an die CPU des Automaten 1 übermittelt. Diese wiederum veranlaßt, daß die entsprechenden Angaben auf die jeweiligen Speicher übertragen werden und die Spielbereitschaft freigegeben wird.
In gleicher Weise wird bei Einsatz einer Technikerkarte 2, einer Wirtekarte 2, einer Kassiererkarte 2, einer Aufstellerkarte 2 oder ähnlichen Karten 2 verfahren.
Durch dieses erfindungsgemäße System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten 1 wird die Handhabung solcher Karten 2 wesentlich vereinfacht und der technische Aufwand gegenüber bekannten Lösungen reduziert.

Claims (7)

Schutzansprüche
1. System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten, insbesondere Geldspielautomaten, welche eine Vorrichtung zur Aufnahme von Karten, wie zum Beispiel Chip-Karten, Kreditkarten und ähnliche, aufweisen oder mit einer solchen in Wirkverbindung stehen, und die zumindest über eine Vorrichtung zum Lesen der auf solchen Karten gespeicherten Informationen verfugen, wobei die Vorrichtung zum Lesen der auf solchen Karten gespeicherten Informationen mit einer zentralen Steuereinheit des Automaten in Wirkverbindung steht,
dadurch gekennzeichnet,
daß das System mindestens zwei unterschiedliche Kartensysteme (2) für unterschiedliche Funktionen umfaßt,
is daß alle Karten (2) des Systems mit dem Automaten (J) über ein und
die selbe Vorrichtung (3) zur Aufnahme, Identifizierung und Auswertung von Karten (2) verbindbar sind und
daß die zentrale Steuereinheit (CPU) des Automaten (J) über vorgegebene Kennzeichnungsmerkmale (4 bis 8) die Art einer eingegebenen Karte (2) erkennt und nur die, dieser Karte (2) zugeordneten Funktionen freigibt.
2. System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Freigabe von Kartenfunktionen zusätzlich die Eingabe eines Identifizierungscodes (PIN) erfordert.
3. System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zentrale Steuereinheit (CPU) bei Eingabe einer EC-, VISA- oder ähnlichen Kreditkarte (2) und deren zugeordneten Identifizierungscode zusätzlich ein mit ihr in Wirkverbindung stehendes Datensammel-, -übertragungssystem / Modem aktiviert, welches den Datenaustausch mit dem kontofuhrenden Institut ermöglicht.
4. System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
&iacgr;&ogr; daß die Kennzeichnungsmerkmale (4 bis 8) der Karten (2) aus an
unterschiedlichen Stellen und / oder in unterschiedlicher Form ausgebildeten Ausnehmungen (4) bestehen, die nach mechanischer und / oder optischer Abtastung (9) eine eindeutige Zuordnung der freizugebenden Funktion ermöglichen.
5. System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kennzeichnungsmerkmale (4 bis 8) der Karten (2) aus an unterschiedlichen Stellen angeordneten elektrischen Kontaktanschlüssen (8) bestehen, die entsprechende der hierdurch entstehenden Kontaktierungen eine eindeutige Zuordnung der freizugebenden Funktion ermöglichen.
6. System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kennzeichnungsmerkmale (4 bis 8) der Karten (2) aus an unterschiedlichen Stellen und mit unterschiedlichen Inhalten versehenen Magnetstreifen (5) bestehen, die entsprechend der auslesbaren Informationen eine eindeutige Zuordnung der freizugebenden Funktion ermöglichen.
« ·« • »· • • «· • »« * • • »■·■» 4
7. System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kennzeichnungsmerkmale {4 bis S) der Karten (2) aus einem in die Karte integrierten Mikrochip (<5) bestehen, der in zugeordneten Speichern (7) Kenndaten enthält, die bei Herstellung einer Wirkverbindung mit der zentralen Steuereinheit (CPU) des Automaten (J) eine eindeutige Zuordnung der freizugebenden Funktion ermöglichen.
&iacgr;&ogr; 8. System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (3) zur Aufnahme, Identifizierung und Auswertung von Karten (2) Bestandteil des Automaten (/) oder eine separate,
is mit dem Automaten (7) in Wirkverbindung stehende Baugruppe ist.
DE29722490U 1997-12-19 1997-12-19 System zur Aktivierung von Kartenfunktionen bei geldbetätigten Automaten Expired - Lifetime DE29722490U1 (de)

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R081 Change of applicant/patentee

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