DE29721243U1 - Kühlzelle - Google Patents
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Description
Patent- und Rechtsanwalts-Kanzlei
Patentanwalt Dipl. Ing. Walter Jackisch & Partner
Menzelstr. 40 · 70192 Stuttgart
Pfeuffer GmbH A 40 966/ke.ie
Industriestraße 4
97342 Marktsteft 2 8. NOV. 1997
Kühlzelle
Die Erfindung betrifft eine Kühlzelle mit auf einem Fundament
befindlichem Isolierboden der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Bei bisher bekannten Kühlzellen besteht der Isolierboden
aus einer Isolierschicht, üblicherweise einem Polyurethanschaum. Um eine entsprechende Dämmung bzw. Isolationswirkung
zu erreichen, wird beispielsweise für Kühlzellen im Tiefkühlbereich eine Dicke der Isolierschicht von ca. 60 mm
bis 70 mm benötigt. Da das Isoliermaterial und insbesondere der hierfür verwendete Polyurethanschaum lediglich eine relativ
geringe Druckfestigkeit besitzt, muß zur Reduzierung der Flächenpressung der durch die Belastung des Isolierbodens
auftretenden Druckkräfte eine formstabile Deckschicht vorgesehen sein, die beispielsweise aus Spanplattenmaterial
mit einer Dicke von mindestens 13 mm besteht. Somit ergibt sich für den Isolierboden eine Gesamthöhe von ca. 80 mm,
die eine Stufe oder steile Auffahrrampe bedingen würde. Um diesen Nachteil zu vermeiden, wird häufig bereits bei der
Herstellung des Fundaments in diesem eine Vertiefung mit einem Tiefenmaß von ca. 80 mm vorgesehen. Aus Gründen der
Isolationswirkung kann die Spanplattenschicht nicht bis zum äußeren Rand des Isolierbodens reichen. Um diesem Randbereich
des Isolierbodens die entsprechende Festigkeit zu verleihen, damit die Seitenwände der Kühlzelle darauf abgestützt
werden können, sind Elemente aus formsteifem Isoliermaterial vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kühlzelle der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Gattung zu
schaffen, bei der der Isolierboden bei guter Isolationswirkung einen geringen Bauraum benötigt.
Diese Aufgabe wird durch eine Kühlzelle mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die wesentlichen Vorteile der Erfindung sind darin zu sehen, daß die Höhe des Isolierbodens deutlich verringert
wird, was sich auf den nutzbaren Innenraum und somit die erforderliche Bauhöhe der Kühlzelle positiv auswirkt. Es
ist nicht erforderlich, den Isolierboden in eine Aussparung des Fundamentes einzulassen, da wegen der geringen Höhe des
Isolierbodens ohne weiteres die Verwendung fahrbarer Transportgeräte gegeben ist. Soll der Isolierboden bündig mit
der Oberfläche des Fundamentes abschließen, so ist lediglich eine flache Aussparung im Fundament erforderlich.
Als besonders vorteilhaft wird eine Ausgestaltung angesehen, bei der der Isolierboden aus vorgefertigten Elementen
besteht, welche die Platten sowie die Mittel zur gegenseitigen Abstützung und eine randseitige Abdichtung umfassen.
Derartige vorgefertigte Elemente sind auf einfache Weise bei der Montage der Kühlzelle einsetzbar, sie eignen sich
darüber hinaus auch zum Einbringen in bereits aufgestellte Kühlzellen. Die vorgefertigten Elemente sind bereits evakuiert,
das heißt, bei der Anlieferung vollständig gebrauchsfertig.
Damit Wärmebrücken unterhalb der vertikalen Wände vermieden werden, ist es zweckmäßig, daß die Platten bzw. Elemente
sich lediglich bis an die den Innenraum der Kühlzelle begrenzende Seite der vertikalen Wände erstrecken. Am seitli-
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chen Rand des Isolierbodens befindet sich dabei vorzugsweise ein Anschlußprofil aus einem Isolierwerkstoff, auf
dem die Wand abgestützt ist. Als Isolierwerkstoff kommt hierbei ein Kunststoff oder ein Recyclingmaterial in Betracht,
das unter der Handelsbezeichnung Rekalit vertrieben wird. Zur Lagesicherung und Vermeidung eines Höhenversatzes
zwischen Anschlußprofil und Isolierboden ist es zweckmäßig, daß das Anschlußprofil an der dem Isolierboden zugewandten
Seite einen Vorsprung aufweist, der in eine am Umfangsrand des Isolierbodens befindliche und dem Vorsprung angepaßte
Vertiefung eingreift. Damit das Zusammenfügen von Anschlußprofil und Isolierboden möglichst erleichtert und ein
selbstzentrierendes Ineinanderfügen der Teile erreicht wird, ist es günstig, den Vorsprung und die Vertiefung derart
zu gestalten, daß deren Querschnittsformen im wesentlichen einem gleichseitigen Trapez entsprechen.
Zur Erleichterung der Montage beim Aufstellen der vertikalen
Wände und zur exakten Positionierung ist es vorteilhaft, daß das Anschlußprofil an der Oberseite zur formschlüssigen
Verbindung mit der darauf abgestützten Wand ausgebildet ist. Hierfür ist es besonders zweckmäßig, daß
das Anschlußprofil eine Nut mit schräg zum Nutgrund verlaufenden Seitenflächen aufweist, in die eine an der Unterseite
der Wand angeformte Feder eingreift, deren Querschnittsform der Nut angepaßt ist. Dadurch ergibt sich ein
leichtes Einführen von Nut und Feder, wobei die jeweiligen Schrägflächen zur Anlage kommen und dichtend anliegen. Ein
etwaiger Lufteinschluß zwischen dem Nutgrund und der gegenüberliegenden Seite der Feder verstärkt dabei die Isolationswirkung
gegenüber der Außenseite der Kühlzelle.
Vorzugsweise ist auf der oberen Platte des Isolierbodens eine Deckschicht angeordnet, die insbesondere aus einem
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Edelstahlblech besteht. Bei einer Dicke von >= 1,8 mm des Edelstahlbleches ist der Isolierboden mit Hubwagen befahrbar.
Damit die Deckflächen den Anforderungen der üblichen Rutschklassen RIl und R12 genügen, kann das Edelstahlblech
mittels einer Prägung profiliert sein oder die Oberseite des Bleches ist aufgerauht, vorzugsweise mit einem Sandpapier
geschliffen.
Zwischen der unteren Platte des Isolierbodens und dem Betonfundament
wird vorzugsweise ein Unterblech bzw. Kunststoffplatte oder -matte vorgesehen, das die gegebenenfalls
vorhandenen Unebenheiten des Betons ausgleichen soll und wodurch eine glatte Auflage für den Isolierboden gegeben
ist.
Die den Isolierboden bzw. die vorgefertigten Elemente bildenden Platten bestehen vorzugsweise aus einem rostfreien
Stahl. Zwischen den beiden Platten des Isolierbodens befindet sich zweckmäßigerweise ein poröser druckfester Werkstoff,
der die auf den Isolierboden wirkende Druckkraft ohne Formänderung aufnimmt. Die Vielzahl der durch die Poren
gebildeten Hohlräume sind evakuiert, so daß der Abstand zwischen oberer und unterer Platte für eine gute thermische
Isolation ausreichend ist. Am Umfangsrand des Isolierbodens bzw. der vorgefertigten Elemente ist eine Membran angeordnet,
die den evakuierten Raum gasdicht abschließt. Aufgrund des als bevorzugt angesehenen Materials ist eine Durchdringung
von Feuchtigkeit ausgeschlossen.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kühlzelle
wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 die Vorderansicht einer Kühlzelle mit einer Tür,
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Fig. 2 einen Schnitt durch den unteren Bereich einer Seitenwand und den benachbarten Abschnitt des Bodens,
Fig. 3 einen Schnitt durch den Boden im Bereich der Tür.
In Fig. 1 ist die Vorderansicht einer Kühlzelle 1 gezeigt, die auf einem Fundament 2 errichtet ist. Die Kühlzelle 1
besteht aus mehreren vertikalen Wänden, von denen in Fig. 1 eine Vorderwand 3 sowie Seitenwände 4 und 5 erkennbar sind.
Den oberen Abschluß der Kühlzelle 1 bildet eine Decke 6„ In
der Vorderwand 3 befindet sich eine Tür 7, durch die der Innenraum der Kühlzelle 1 zugänglich ist. Das Fundament 2
ist mit einer flachen Aussparung 8 versehen, die beispielsweise eine Tiefe s von ca. 20 mm aufweist, so daß ein Isolierboden
10 derart in der Aussparung 8 aufnehmbar ist, daß die Oberkante des Isolierbodens 10 mit der Oberkante des
Fundamentes 2 außerhalb der Kühlzelle 1 bündig ist.
Die Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch den unteren Bereich der Seitenwand 4 und des zu diesem benachbarten Abschnitts
des Isolierbodens 10. Die Seitenwand 4 besteht im wesentlichen aus einem die Außenseite bildenden Mantelblech 11 und
einem die Innenseite bildenden Mantelblech II1 sowie einer
zwischen diesen Blechen 11, 11' befindlichen Polyurethanfüllung 9. Mit einer Unterseite 12 ist die Seitenwand 4 auf
einem Anschlußprofil 13 abgestützt, das aus einem Kunststoff mit guten thermischen Isolationseigenschaften besteht.
Das Anschlußprofil 13 ist selbstverständlich formstabil, so daß die darauf abgestützten vertikalen Wände sicher
getragen werden. Als geeignetes Material für das Anschlußprofil werden insbesondere Kunststoff oder Rekalit
angesehen.
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An der Oberseite weist das Anschlußprofil 13 eine Nut 14
auf, die bezogen auf einen Nutgrund 15 schräg verlaufende Seitenflächen 16 besitzt. In diese Nut 14 greift eine an
der Unterseite 12 der Seitenwand 4 angeformte Feder 17, die ebenfalls mit schräg verlaufenden Seitenflächen 18 versehen
ist. Durch diese Ausgestaltung von Nut und Feder kommen die Seitenflächen 16, 18 zur sicheren Anlage und bilden somit
eine zweifache Abdichtung, zwischen denen ggf. ein abgeschlossener Hohlraum entsteht, durch den sich zwischen dem
Nutgrund 15 und der diesem gegenüberliegenden Fläche der Feder 17 ein Luftpolster bildet.
Seitlich neben dem Anschlußprofil 13 auf der dem Innenraum
zugewandten Seite der vertikalen Wand 4 erstreckt sich der Isolierboden 10, der im wesentlichen aus einer oberen Platte
20, einer parallel dazu verlaufenden unteren Platte 2:1 und dazwischen befindlichen Mitteln zur Abstützung 22 besteht.
Diese Mittel 22 zur Abstützung bestehen vorzugsweise aus einem porösen druckfesten Werkstoff, der einerseits die
erforderliche Tragkraft bei entsprechender Belastung des Bodens innerhalb der Kühlzelle sicherstellt und außerdem
ein erhebliches Porenvolumen umfaßt. Am Umfangsrand des Isolierbodens 10 ist eine Membran 26 vorgesehen, die sich
vertikal zwischen den horizontalen Platten 20 und 21 erstreckt und somit den zwischen diesen Platten 20 und 21 gebildeten
Raum 22*, in dem sich das Mittel 22 zur Abstützung befindet, luftdicht abschließt. Durch das Evakuieren dieses
Raumes 22* ist das gesamte Volumen aller Poren evakuiert,, so daß sich eine besonders gute Isolierwirkung ergibt.
Die Höhe des Isolierbodens 10 ist in Fig. 2 mit dem Bezugszeichen h bezeichnet und beträgt beispielsweise ca. 20 mm.
Zur Auflage des Isolierbodens 10 mit seiner unteren Platte 21 auf dem Fundament ist ein Blech 19 als sogenanntes Un-
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terblech eingefügt, das lediglich von geringer Dicke d ist, die beispielsweise ca. 1 mm beträgt. Auf der oberen Platte
20 befindet sich eine Deckschicht 25, die vorzugsweise aus einem Edelstahlblech mit einer Dicke D von ca. 2 mm beträgt.
Dieses Edelstahlblech ist zweckmäßigerweise an der Oberseite aufgerauht, beispielsweise durch Schleifen mittels
Sandpapier; das Blech kann jedoch auch mittels einer Prägung profiliert sein. Diese Maßnahmen dienen der Rutschfestigkeit,
damit die Deckschicht den in Kühlzellen üblichen Rutschklassen RIl und R12 entspricht.
Wie aus Fig. 2 weiter deutlich wird, kann die Deckschicht 25 die obere Platte 20 seitlich überragen und die Seitenwand
4 über eine Teillänge ihrer Dicke W untergreifen. Der Isolierboden 10 ist an seinem Umfangsrand mit einer Vertiefung
24 versehen, die durch eine Anschrägung der oberen Platte 20 und unteren Platte 21 gebildet ist. In diese Vertiefung
24 greift ein Vorsprung 23 des Anschlußprofils 13, so daß eine formschlüssige Verbindung erreicht wird, durch
die die Formstabilität der Gesamtanordnung erhöht und ein Höhenversatz der einzelnen Teile vermieden wird.
In Fig. 3 ist ein Schnitt durch den Isolierboden 10 im Bereich der Tür 7 der Kühlzelle gezeigt. Aus dieser Darstellung
ist ersichtlich, daß im Fundament 2 die flache Aussparung 8 die Tiefe s aufweist, die der Gesamthöhe H des Isolierbodens
10 einschließlich des Unterbleches 19 und der Deckschicht 25 entspricht. Die Tür 7 umfaßt ein Türblatt 27
und einen Türrahmen 28. Zwischen den vertikalen Pfosten des Türrahmens 28 ist auf dem Anschlußprofil 13 ein Schwellblech
32 befestigt, das sich lediglich geringfügig über das eigentliche Niveau der Deckschicht 25 erhebt. Das Türblatt
27 umfaßt einen am unteren Ende angeformten Schenkel 28, an dem eine Dichtung 30 befestigt ist. Die Dichtung 30 besitzt
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einen auf den Boden des Fundamentes 2 gerichtete Dichtlippe 31, die im geschlossenen Zustand der Tür 7 an der Oberkante
des Anschlußprofils 13 bzw. auf dem Schwellblech 32 aufliegt.
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Claims (18)
1. Kühlzelle (1) mit einem auf einem Fundament (2) befindlichen Isolierboden (10) und vertikalen Wänden
(3, 4, 5) sowie mindestens einer in einer der Wände (3) angeordneten Tür (7),
dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierboden (10) aus zwei horizontalen, parallel zueinander verlaufenden
Platten (20, 21) besteht, die gegeneinander abgestützt sind und zwischen denen ein gasdichter, evakuierter
Raum (22*) gebildet ist.
2. Kühlzelle nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierboden (10) aus vorgefertigten Elementen besteht, die die Platten
(20, 21), Mittel (22) zur gegenseitigen Abstützung und eine randseitige Abdichtung (26) umfassen.
3. Kühlzelle nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (20, 21) bzw. Elemente sich lediglich bis an die den Innenraum der
Kühlzelle (1) begrenzende Seite der vertikalen Wände (3, 4, 5) erstrecken.
4. Kühlzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß am seitlichen Rand des
Isolierbodens (10) ein Anschlußprofil (13) aus einem Isolierwerkstoff angeordnet ist, auf dem die vertikalen
Wände (3, 4, 5) abgestützt sind.
5. Kühlzelle nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußprofil (13) aus einem Kunststoff, vorzugsweise Polyäthylen oder
einem Recyclingwerkstoff besteht.
6. Kühlzelle nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußprofil (13) an der dem Isolierboden (10) zugewandten Seite einen
Vorsprung (23) aufweist, der in eine am Umfangsrand des Isolierbodens (10) befindliche und dem Vorsprung
(23) angepaßte Vertiefung (24) eingreift.
7. Kühlzelle nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (23) und die Vertiefung (24) im wesentlichen die Querschnittsform
eines gleichseitigen Trapezes aufweisen.
8. Kühlzelle nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußprofil (13)
an der Oberseite zur formschlüssigen Verbindung mit der darauf abgestützten vertikalen Wand (4) ausgebildet
ist.
9. Kühlzelle nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußprofil (13) eine Nut (14) mit schräg zum Nutgrund (15) verlaufende
Seitenflächen (16) aufweist, in die eine an der Unterseite (12) der vertikalen Wand (4) angeformte
Feder (17) eingreift, deren Querschnittsform der Nut (14) angepaßt ist.
10. Kühlzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der unteren
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Platte (21) des Isolierbodens (10) und dem Fundament
(2) ein dünnes Blech (19) angeordnet ist.
11. Kühlzelle nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Blech (19) aus Stahl besteht und eine Dicke (d) von ca. 1 mm aufweist.
12. Kühlzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf der oberen Platte
(20) des Isolierbodens (10) eine Deckschicht (25) angeordnet ist.
13. Kühlzelle nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (25) aus einem Edelstahlblech besteht, das vorzugsweise eine
Dicke (D) von mindestens 1,8 mm aufweist.
14. Kühlzelle nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite des Bleches (Deckschicht 25) aufgerauht, vorzugsweise mit Sandpapier
geschliffen ist.
15. Kühlzelle nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Blech (Deckschicht 25) mittels einer Prägung profiliert ist.
16. Kühlzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (20, 21) aus
Metall, vorzugsweise aus rostfreiem Stahl bestehen.
17. Kühlzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß am Umfangsrand des Isolierbodens
(10) eine Membran (26) angeordnet ist, die den evakuierten Raum (22*) gasdicht abschließt.
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18. Kühlzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Platten
(20, 21) des Isolierbodens (10) ein poröser druckfester Werkstoff angeordnet ist.
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Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29721243U DE29721243U1 (de) | 1997-12-01 | 1997-12-01 | Kühlzelle |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29721243U DE29721243U1 (de) | 1997-12-01 | 1997-12-01 | Kühlzelle |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29721243U1 true DE29721243U1 (de) | 1998-04-02 |
Family
ID=8049348
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29721243U Expired - Lifetime DE29721243U1 (de) | 1997-12-01 | 1997-12-01 | Kühlzelle |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29721243U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29905686U1 (de) | 1999-03-27 | 1999-06-17 | Vießmann, Hans, Dr. Dr., 95030 Hof | Bodenbelag für insbesondere begeh- und befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen |
| DE20005480U1 (de) * | 2000-03-23 | 2001-08-02 | Vießmann, Hans, Dr. Dr., 95030 Hof | Boden für Tiefkühlzellen |
-
1997
- 1997-12-01 DE DE29721243U patent/DE29721243U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29905686U1 (de) | 1999-03-27 | 1999-06-17 | Vießmann, Hans, Dr. Dr., 95030 Hof | Bodenbelag für insbesondere begeh- und befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen |
| DE20005480U1 (de) * | 2000-03-23 | 2001-08-02 | Vießmann, Hans, Dr. Dr., 95030 Hof | Boden für Tiefkühlzellen |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980514 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20010131 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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Effective date: 20060112 |
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| R071 | Expiry of right |