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DE29721775U1 - Polstersatz - Google Patents

Polstersatz

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DE29721775U1
DE29721775U1 DE29721775U DE29721775U DE29721775U1 DE 29721775 U1 DE29721775 U1 DE 29721775U1 DE 29721775 U DE29721775 U DE 29721775U DE 29721775 U DE29721775 U DE 29721775U DE 29721775 U1 DE29721775 U1 DE 29721775U1
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ROMWELL GUENTHER SCHILLING GMB
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Description

ROMWELL Günther Schilling GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 13, 25479 Ellerau
Polstersatz
Die Erfindung betrifft einen mehrteiligen Polstersatz zum sto/3geschützten Verpacken von stoßempfindlichen Gegenständen zylinder- oder prismenförmiger Gestalt mit einer vorgegebenen, die Höhe eines Umkarton-Innenraumes bestimmenden Mindesthöhe, wie elektrischen und/oder elektronischen Geräten, z.B. Computern, in einem quasi-versandfertigen Umkarton.
Beim Verpacken solcher Gegenstände ist es heute üblich, diese chargenweise in den Konturen und Abmessungen der Gegenstände angepaßte Umkartons einzusetzen, wobei für den Stoßschutz häufig Elemente aus Schaumkunststoff wie Styropor oder auch Wellpappe eingesetzt werden. Solche Polsterelemente werden für die unterschiedlichsten Geräteformen und -abmessungen individuell bereitgestellt, müssen also in unterschiedlichen Größen am Lager gehalten und jeweils abgerufen werden, wenn eine Chargenänderung erfolgt. Neben diesen Komplikationen und Kosten verursachenden Verarbeitungskriterien stellen die Kosten für die Herstellung von Polsterelementen sowie die Schwierigkeiten bei deren Entsorgung unübersehbare Nachteile dar.
Um der erheblichen Zahl verschieden großer Polsterelemente Herr zu werden und ein für zahlreiche verschiedene zu schützende Kantenlängen gleichermaßen formhaltiges, zugleich aber umweltverträgliches Verpackungselement zu schaffen, ist von der Anmelderin ein im DE-Ul 29606010 beschriebenes Einzel-Verpackungspolster entwickelt worden, das als vierflächiges Teil zum - vollständigen - Übergreifen je einer in zwei Ecken endenden Schmalkante solcher Quader ausgebildet ist. Damit man hier eine gewisse Variabilität erreichen, d.h. das Element für verschiedene Schmalkantenlängen eingesetzt werden
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kann, sind die beiden einander gegenüberliegenden, Polster tragenden Seiten eines solchen zweiseitig offenen "Kastens" bzw. Doppelecke an beiden Hauptflächen ziehharmonikaartig ausweichbar angelenkt. Damit können Schmalkantenlängen von etwa zwischen 140 bis 200 mm übergriffen werden, ohne da/3 irgendeine Beeinträchtigung der Polsterwirkung stattfindet. Während diese spreizbaren Elemente zwar einerseits maßgeblich zu einer Reduzierung der verfügbar zu haltenden Einzelteile für Polsterverpackungen beitragen, ist andererseits doch der dafür nötige Herstellungsaufwand sehr hoch. Auch lassen sich solche Elemente kaum raumsparend im Lager stapeln. Endlich ist ihre Handhabung, vor allem beim Einsetzen in den Umkarton, relativ umständlich und erfordert für rationelles Einsetzen einen relativ hohen maschinellen Aufwand. Einfache Eckelemente hingegen verrutschen leicht und werden von dem Verpackungsgegenstand verdeckt, so daß dessen Ausrichten Schwierigkeiten bereitet und besondere handwerkliche Fähigkeiten erfordert.
Der Erfindung liegt nach allem die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit einer noch weitergehenden Standardisierung unter Einhaltung von Umweltverträglichkeitsgesichtspunkten wie leicht entsorgbarem Material und eingeschränktem Materialbedarf sowie Vereinfachung im Einsatz, also beim vorrangig manuellen, aber auch maschinellen Verpacken der fraglichen Gegenstände in Umkartons, zu schaffen.
Zu diesem Zweck wird ein mehrteiliger Polstersatz der eingangs beschriebenen Art bereitgestellt, dessen Teile den Verpackungsgegenstand zu den Innenwänden des Umkartons beabstandet halten, aus kompressiblen, stoßabsorbierenden mehrschichtigen Wellpappekörpern gefertigt sind sowie wenigstens zwei Bodenstützelemente und mindestens drei Oberrand-Polsterelemente umfassen, wobei die Boden-Stützelemente des Polstersatzes als blockförmige flache Körper und die Oberrand-Polster-
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elemente als die Oberränder des Verpackungsgegenstandes teilweise übergreifende, im wesentlichen untereinander formgleiche Winkelelemente ausgebildet sind, deren erste Schenkelkomponente an der Oberfläche des Verpackungsgegenstandes anliegt und deren zweite Schenkelkomponente mindestens geringfügig kleiner als die Mindesthöhe des Verpackungsgegenstandes ist.
Mit einem solchen erfindungsgemäßen Polstersatz wird es möglich, Verpackungsgegenstände der verschiedensten, eingangs näher umrissenen Konturen in entsprechend dimensionierten Umkartons mit Polsterteilen lediglich zweier unterschiedlicher Formen für alle derzeit gebräuchlichen Gerätegrößen zu verpacken.
Bevorzugt läßt sich der erfindungsgemäße Polstersatz für quaderförmige Verpackungsgegenstände realisieren und einsetzen. Zu diesem Zweck ist nach einem weiteren Hauptaspekt der Erfindung vorgesehen, daß wenigstens zwei langgestreckt flache quaderförmige Boden-Stützelemente und vier Oberrand-Polsterelemente als Winkel-Eckelemente vorgesehen sind, die jeweils eine vertikale Kante des Verpackungsgegenstandes mittels der zweiten, zweiteilig zueinander abgewinkelt ausgebildeten Schenkelkomponente umgreifen. Mit einem solchen Bausatz, der einerseits keinerlei Veränderungen an seinen Teilen erfordert, trotzdem aber nur sechsteilig ist, insbesondere dann, wenn nach einem weiteren Fortbildungsgedanken der Erfindung in die Winkel-Eckelemente die als an der Oberfläche des Verpackungsgegenstandes anliegende erste Schenkelkomponente in Form eines ebenen Blockstücks fest eingefügt ist, läßt sich die Lagerhaltung an Verpackungs- bzw. Polsterelementen maßgeblich vereinfachen und reduzieren. So ergibt sich nicht nur eine erhebliche Kostenersparnis gegenüber den oben zum Stand der Technik beschriebenen Vario-Faltecken, die in der Größenordnung von mehreren Mark pro Polstersatz liegt, sondern es wird eine hohe Variabilität im Einsatz erreicht, wenn man berücksichtigt, daß heute fast alle Geräte in der Computer-
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branche ein gemeinsames Ma/3 von ca. 400 mm haben. Bei Desktop-Geräten ist dies die Breite, bei hohen Tower-Geräten die Tiefe, bei Minitowern die Höhe oder Tiefe. Die Breiten, die bei Desktop-Geräten der Höhe entsprechen, schwanken üblicherweise zwischen 120 und 220 mm. Für solche Geräteabmessungen kann das Blockpolster vorzugsweise eine Länge von ca. 400 mm zuzüglich zweimal der Polsterstärke der Eckteile haben, während sich die Breite dieser Geräteauflage-Blockpolster aus der gewünschten Auflagebreite zuzüglich einfacher Polsterstärke der Ecke bestimmt. Damit lä/3t sich sicherstellen, daß auch solche Eckbereiche des verpackten Gerätes sicher abgefangen und geschützt sind, die unten liegen und damit nicht direkt von Polsterecken umgeben sind. Für derartige übliche Abmessungsbereiche beträgt die innere Länge der zweiten Schenkel komponente etwa - höchstens - 120 mm, so da/3 die Eckelemente nicht aufstehen, wodurch ihre Funktion beeinträchtigt würde. Andererseits stehen aber die Boden-Stützelemente über und sorgen für eine hinreichende Beabstandung zum Boden und Stoßpolsterung in Höhenrichtung des Umkartons sowie, bei ausreichender Bemessung, auch in ihrer Längserstrekkungsrichtung. Neben den erwähnten Vorteilen ist hervorzuheben, daß durch die flach-quaderförmigen langgestreckten Bodenelemente unten im Umkarton eine glatte, ebene Aufstandsfläche geschaffen wird, auf der das Gerät beim Einsetzen der Ecken in zwei Dimensionen oder Freiheitsgraden frei verschiebbar ist, die also eine einfache Zentrierung durch das Eckelementeinsetzen ermöglicht. Dies führt zu einer erheblichen Erleichterung des Verpackungsvorgangs sowie damit einer Reduzierung der Verpackungszeit und fördert den Einsatz von Personal, das keiner speziellen Qualifikationen bedarf.
Weitere Vorteile und Ausführungsformen oder -möglichkeiten der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung eines in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels hervor, wobei die einzige Figur eine Explosionsdarstellung des erfindungsgemäßen Polstersatzes mit einem qua-
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derförmigen Verpackungsgegenstand und einem entsprechenden vorbereiteten Umkarton zeigt.
In einen Umkarton U, der üblicherweise aus Wellpappe, aber auch aus jedem sonstwie geeigneten Material bestehen kann, wird ein zu verpackender Gegenstand G, bei dem es sich beispielsweise um ein Computergerät handelt, versandfertig, d.h. vor allem sto/3geschützt eingesetzt. Dieser Gegenstand G hat eine im wesentlichen quaderförmige Grundgestalt mit einer Höhendimension H, einer Breitendimension B und einer Oberfläche O, die von Oberrändern OR begrenzt ist.
Um die sto/3geschützte Versandfähigkeit des Gegenstandes G in dem Umkarton U sicherzustellen, ist eine gepolsterte Beabstandung des Gegenstandes G zu den sechs Hauptflächen des Umkartons U erforderlich. Zu diesem Zweck ist - entsprechend dem Hauptgedanken der Erfindung - ein eine Minimalzahl an Einzelteilen umfassender Polstersatz vorgesehen, der für die spezielle Quaderform insgesamt sechs Teile aus kompressiblem, d.h. stOjSabsorbierendem Material erfordert. Bevorzugt werden dafür mehrlagige Wellpappekörper, die hinsichtlich Gewicht, Stoßaufnahmefähigkeit, Verfügbarkeit, Materialkosten, Entsorgungsfähigkeit besonders günstig sind, verwendet. Dabei handelt es sich um zwei langgestreckt-quaderförmige Boden-Stützelemente 1 sowie vier Oberrand-Polsterelemente 2. Letztere sind im Falle einer prisraenförmigen Ausbildung des zu verpackenden Gegenstandes G als Winkel-Eckelemente ausgebildet, die aber, speziell im Fall von zylinderförmigen Verpackungsgegenständen, auch als deren gekrümmtem Oberrand angepaßte, im Querschnitt L-förmige Winkelelemente ausgebildet sein können, die in entsprechender Weise gegenüber dem Umkarton, gegebenenfalls durch entsprechende Formgebung ihrer Außenseiten, zur Anlage kommen. Diese winkelförmigen Oberrand-Polsterelemente haben mindestens eine erste Schenkelkomponente 21, die an der Oberfläche 0 des Verpackungsgegenstandes anliegt, und eine zweite Schenkelkomponente 22, deren Er-
Streckung an der Innenseite, von der ersten Schenkelkomponente 21 her gemessen, nicht höher als die Höhe H des Verpackungsgegenstandes G sein darf. Anderenfalls wäre ein Aufstehen der zweiten Schenkelkomponente 22 und damit ein Verlust der Polstereigenschaften zu besorgen. Bei dem prismenförmigen Gegenstand sind, wie angedeutet, die Oberrand-Polsterelemente als Winkel-Eckelemente geformt, deren zweite Schenkelkomponente 22, um jeweils eine vertikale Kante V des Verpackungsgegenstandes G umgreifen zu können, zwei zueinander im Winkel des Verpackungsgegenstandes abgewinkelte vertikale Schenkelteile 221 und 222 umfaßt. Aus Gründen herstellungstechnischer Einfachheit sind, wie erkennbar, die Eckelemente 2 als die beiden Schenkelteile 221 und 222 umfassende Winkelkörper gefertigt, in die zur Ausbildung der ersten, gegen die Oberfläche O anliegenden ersten Schenkelkomponente 21 ein ebenes, quaderförmiges Blockstück 3 fest eingefügt ist.
Das erwähnte, allen Computergeräten üblicherweise gemeinsame Ma/3 ist im vorliegenden Fall, bei dem der zu verpackende Gegenstand G von einem Desktop gebildet wird, die Breite B, die etwa 400 mm beträgt. Die Höhe H beläuft sich auf zwischen und 220 mm. Die Wellpappekörper der Polsterelemente 1, 2 und 3 haben im konkreten Anwendungsfall eine Stärke von ca. 40 mm.
Daraus ergibt sich für die Elemente des Polstersatzes ein Boden-Stützelement 1 mit einer Länge von 480 mm und einer Breite von 100 mm, indem zu der Gerätelänge zweimal die Polsterstärke der Ecken, die 40 mm beträgt, hinzugerechnet werden muß, während die Geräteauflage 60 mm und der erforderliche Seitenüberstand 40 mm betragen. Die Schenkellänge der Eckelemente 2 beträgt 160 mm, nämlich 40 mm der Stärke des Blockstücks 3 sowie höchstens 120 mm als minimale Höhe H des Verpackungsgegenstandes G.
Vorgehensweise und Arbeitsablauf beim Verpacken des Gegenstandes G wickeln sich im wesentlichen wie folgt ab:
Nach dem üblichen Aufrichten des Umkartons U werden die Bodenstützelemente 1, die vorteilhaft an ihrer unteren Hauptfläche mit einem - natürlich zur Verhinderung von Fehlfunktionen zunächst abgedeckten - Selbstklebestreifen versehen sein können, auf dem Umkartonboden jeweils seitlich im Kantenbereich angebracht und fixiert. Diese Klebung verhindert, da/3 sich die Elemente 1 in Schräglage oder bei Sto/3 verschieben können. Sodann stellt man den Verpackungsgegenstand G, lediglich grob relativ zu den Innenwänden des Umkartons zentriert oder ausgerichtet, auf diese Bodenstützelemente 1, die quasi eine geteilte Ebene bilden, auf der der Gegenstand frei verschoben werden kann. Diese Möglichkeit des Verrutschens wird durch seine normalerweise vorhandene Umhüllung aus Polypropylen- oder Polyethylenfolie unterstützt. Daraufhin werden die Winkel-Eckelemente 2 von oben in den Freiraum zwischen Ecke und Kartonwand gedrückt, wodurch das Gerät endgültig zentriert und in seiner Lage stabilisiert wird. Der Umkarton kann sodann in üblicher Weise durch Einfalten seines Deckels geschlossen werden.

Claims (6)

8 - Ansprüche :
1. Mehrteiliger Polstersatz zum stoßgeschützten Verpacken von stoßempfindlichen Gegenständen (G) zylinder- oder prismenförmiger Gestalt mit einer vorgegebenen, die Höhe eines Umkarton-Innenraumes bestimmenden Mindesthöhe (H), wie elektrischen und/oder elektronischen Geräten, z.B. Computern, in einem quasi-versandfertigen Umkarton (U), wobei
a) die Teile (1, 2) des Polstersatzes den Verpackungsgegenstand zu den Innenwänden des Umkartons beabstandet halten,
b) aus kompressiblen, stoßabsorbierenden mehrschichtigen Wellpappekörpern gefertigt sind sowie
c) wenigstens zwei Boden-Stützelemente (1) und mindestens drei Oberrand-Polsterelemente (2) umfassen,
d) die Boden-Stützelemente (1) des Polstersatzes als blockförmige flache Körper und
e) die Oberrand-PoIsterelemente (2) als die Oberränder (RO) des Verpackungsgegenstandes teilweise übergreifende, im wesentlichen untereinander formgleiche Winkelelemente ausgebildet sind, deren erste Schenkelkomponente (21) an der Oberfläche (O) des Verpakkungsgegenstandes (G) anliegt und deren zweite Schenkelkomponente (22) mindestens geringfügig kleiner als die Mindesthöhe (H) des Verpackungsgegenstandes ist.
2. Polstersatz nach Anspruch 1 zum Verpacken von quaderförmigem Verpackungsgut, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei langgestreckt flache quaderförmige Boden-Stützelemente (1) und vier Ober-
rand-Polsterelemente als Winkel-Eckelemente (2, 3) vorgesehen sind, die jeweils eine vertikale Kante (V) des Verpackungsgegenstandes mittels der zweiten, zweiteilig zueinander abgewinkelt ausgebildeten Schenkelkomponente (221, 222) umgreifen.
3. Polstersatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , da/3 in die Winkel-Eckelemente (2) die als an der Oberfläche (0) des Verpackungsgegen-Standes (G) anliegende erste Schenkelkomponente als ebenes Blockstück (3) fest eingefügt ist.
4. Polstersatz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet , da/3 er sechsteilig ist.
5. Polstersatz nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, da/3 die beiden Bodenstützelemente (1) als längengeteilte Flach-Quaderstücke ausgebildet sind.
6. Polstersatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, da/3 die Bodenstützelemente (1) auf einer ihrer Hauptflächen mit einem Selbstklebestreifen versehen ist.
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