DE29721700U1 - Raumschießanlage - Google Patents
RaumschießanlageInfo
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Classifications
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F41—WEAPONS
- F41J—TARGETS; TARGET RANGES; BULLET CATCHERS
- F41J9/00—Moving targets, i.e. moving when fired at
- F41J9/14—Cinematographic targets, e.g. moving-picture targets
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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- F41J—TARGETS; TARGET RANGES; BULLET CATCHERS
- F41J5/00—Target indicating systems; Target-hit or score detecting systems
- F41J5/10—Cinematographic hit-indicating systems
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- Closed-Circuit Television Systems (AREA)
- Aiming, Guidance, Guns With A Light Source, Armor, Camouflage, And Targets (AREA)
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- Measurement And Recording Of Electrical Phenomena And Electrical Characteristics Of The Living Body (AREA)
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Description
W16G8 111' *'**·»*
- l - KEIL&SCHAAFHAUSEN
PATENTANWÄLTE
Die Erfindung betrifft eine Raumschießanlage.
Bekannte Video-Raumschießanlagen werden überwiegend zu behördlichen Trainingszwecken verwendet, um dem Schützen die
Möglichkeit zu geben, seine Treffsicherheit unabhängig von den
äußeren Bedingungen zu. verbessern._Sie weisen üblicherweise
eine Doppel-Papierleinwand auf, auf die mittels eines
— Diaprojektors, Videowerfers oder dergleichen ein Standbild
oder bewegtes Bild aufgebracht wird, das dem Benutzer als Ziel dient. Der Benutzer kann dann mit Echtschußwaffen oder
Laserwaffen auf das Zielbild schießen, wobei die beiden Leinwände durchschossen werden. Hinter der Doppel-Leinwand ist
eine Beleuchtungsquelle für sichtbares Licht angeordnet, so daß die Treffer aufgrund der durch die beiden Einschußlöcher
durchscheinenden Lichtstrahlen optisch erkannt werden kann.
Um zu verhindern, daß diese Beleuchtung den Schützen irritiert, besteht die Doppel-Leinwand herkömmlicherweise aus zwei
Papierrollen, die gegeneinander verschoben werden. Hierbei ist zu bedenken, daß üblicherweise mehrere tausend Schuß auf die
Leinwand abgegeben werden, bevor diese ausgetauscht wird, so daß der Schütze durch das durch derart viele Einschußlöcher
fallende Licht stark geblendet würde. Der Installationsaufwand für die gegeneinanderlaufenden Papierbahnen und die entsprechenden
Antriebsmechanismen ist jedoch relativ hoch und damit kostenträchtig; das gleiche gilt für die laufenden
Unterhaltskosten.
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patentanwälte
Aufgabe der Erfindung ist es, den Installations- und Wartungsaufwand
sowie die Unterhaltskosten von Raumschießanlagen zu verringern. Außerdem soll die Auswertbarkeit der Schußleistungen
verbessert werden.
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Diese Aufgabe wird mit der Erfindung im wesentlichen durch eine Raumschießanlage gelöst, die eine z.B. aus auf einem
Rahmen aufgezogenen einfachen Papierbahn gebildete Leinwand aufweist, auf die geschossen wird, eine Projektionseinrichtung,
mit der ein Bild auf die Leinwand aufgebracht wird, eine Lichtquelle, die auf der dem Schützen abgewandten Seite
der Leinwand angeordnet ist und von hinten auf die Leinwand scheint, eine Schußerkennungskamera, die das durch in die
Leinwand geschossene Einschußlöcher fallende Licht der Lichtquelle detektiert und an eine Datenverarbeitungseinrichtung
weiterleitet, in welcher die einzelnen Schüsse gespeichert werden, wobei die Lichtquelle ein für das
menschliche Auge nicht sichtbares Licht, insbesondere Schwarzlicht oder Infrarotlicht aussendet. Auf Wunsch kann
zeitweilig auch sichtbares Licht eingeschaltet werden.
Da die Lichtquelle ein für den Schützen nicht sichtbares Licht aussendet, wird dieser auch durch eine Vielzahl von in der
z.B. aus einer einfachen Papierbahn gebildeten Leinwand eingeschossenen Löchern nicht irritiert. Es ist daher nicht
erforderlich, zwei Papierrollen mit Motorantrieb vorzusehen,
die über einen Antriebsmechanismus gegeneinander verschoben werden. Bei der vorgeschlagenen Anlage hat sich die Verwendung
von Schwarzlicht als besonders günstig erwiesen, da dieses sehr kostengünstig und einfach zu installieren ist. Grundsätzlich
ist auch die Verwendung von Infrarotlicht denkbar, jedoch sind hierbei der technische Aufwand und die Installationskosten
höher. Das Licht ist zwar für das menschliche Auge nicht sichtbar, stört also den Schützen nicht, ist aber von
der Schußerkennungskamera problemlos detektierbar.
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PATENTANWÄLTE
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind als Lichtquelle Glühlampen vorgesehen, die vorzugsweise mit einer
speziellen, nur Schwarzlicht (Ultraviolettlicht) durchlassenden Filterbeschichtung versehen sind. Es ist zwar auch
möglich, stattdessen entsprechende Schwärzlicht-Leuchtstoffröhren
zu verwenden, diese sind jedoch teurer als die Schwarzlicht-Glühbirnen.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist die Schußerkennungskamera
eine hochauflösende Hochgeschwindigkeits-CCD-Kamera, mit der in Echtzeit die Einschüsse detektiert werden
können. Durch die erfindungsgemäße Kopplung mit dem Rechnersystem können die Trefferdaten gespeichert und quasi elektronisch
abgeklebt werden, so daß die neu erzielten Treffer exakt analysiert werden können.
Wird die Projektionseinrichtung, insbesondere ein Videowerfer, ebenfalls von der Datenverarbeitungseinrichtung angesteuert,
so können wie bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung 0 der Erfindung vorgesehen, die detektierten Einschüsse in der
Leinwand mit den von der Projektionseinrichtung auf die Leinwand geworfenen Bildern korreliert werden, so daß eine
unmittelbare Auswertung und Ermittlung der Trefferquote möglich ist.
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Die ausgewerteten Ergebnisse können erfindungsgemäß auf eine Ausgabeeinheit, insbesondere einem Monitor oder einem Drucker,
ausgegeben werden. Dadurch erhält der Schütze eine sofortige und direkte Rückmeldung über sein Trefferergebnis. Die
0 Ergebnisse können z.B. online auf die Leinwand projeziert werden.
Weitere Ziele, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels und der Zeichnung. Dabei bilden
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PATENTANWÄLTE
alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der
Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den
Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Darstellung einer
Raumschießanlage,
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Fig. 2 eine schematische Seitenansicht der Raumschießanlage gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 eine schematische Darstellung der wichtigsten Komponenten der erfindungsgemäßen Raumschießanlage.
Wie in den Fig: 1 und 2 dargestellt, weist eine Raumschießanlage 1 einen von Wänden 2, 3 begrenzten Schießplatz 4 sowie
an dessen einem dem Schützen 5 entfernten Ende eine Leinwand 6 auf. Auf die Leinwand 6 wird mittels einer Projektionseinrichtung,
insbesondere eines Videowerfers 7, ein Bild geworfen, das eine Trainingssituation für den Schützen 5
simulieren soll. Das auf die Leinwand 6 geworfene Bild kann ein Standbild oder ein bewegtes Bild sein.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, kann die z.B. aus reißfestem Papier oder dergleichen gebildete Leinwand 6 in verschiedene
z.B. einzelne Papierrollensysteme enthaltenden Segmente 6a bis 6n unterteilt sein, um das Gewicht der Leinwandsegmente zu
verringern und auch die bequeme Austauschbarkeit einzelner Leinwandsegmente zu ermöglichen. Dabei bedarf es im Gegensatz
zum Stand der Technik nur einer Leinwandbahn. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf zu sehen, daß abhängig von dem
von dem Videowerfer 7 auf die Leinwand 6 projizierten Bild bestimmte Bildbereiche bevorzugt beschossen werden. Da der
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- 5 - KEIL&SCHAAFHAUSEN
patentanwälte
Schütze 5 mit Echtschußwaffen (Kaliber .22 bis .50) oder
Laserwaffen auf die Leinwand 6 schießt, wird diese durch die Einschußlöcher 8 zerstört bzw. punktförmig verändert und muß
nach einigen tausend Einschüssen erneuert bzw. ausgetauscht werden. Die einfache Leinwand 6 kann z.B. auch über ein
Rollensystem, z.B. auf Knopfdruck oder automatisch oder in einem Rahmen eingespannt, horizontal weitertransportiert
werden.
Hinter der Leinwand 6 ist, wie in Fig. 3 dargestellt, vor einem Kugelfang 14 eine ggf. schußsichere Lichtquelle 9
vorgesehen, die für das menschliche Auge unsichtbares Licht, insbesondere Schwarzlicht oder Infrarotlicht aussendet. Auch
kann bei Bedarf sichtbares Licht zugeschaltet werden, wenn keine Blendungsgefahr besteht. Die Lichtquelle 9 .weist
vorzugsweise eine oder mehrere Glühlampen oder Leuchtstoffröhren für Schwarzlicht auf.
Das von der Lichtquelle 9 ausgesandte Licht fällt durch die Einschuß löcher 8 in der Leinwand 6 und wird von einer auf der
gegenüberliegenden Seite der Leinwand 6 angeordneten, die Leinwand 6 ständig abtastenden hochauflösenden Hochgeschwindigkeits-CCD-Schußerkennungskamera
10 in Echtzeit detektiert und an eine Datenverarbeitungseinrichtung 11 weitergeleitet.
In der Datenverarbeitungseinrichtung 11 werden die detektierten
Einschüsse in der Leinwand 6 mit den ggf. unter Nutzung eines Videorecorders 12 von dem Videowerfer 7 auf die Leinwand
6 geworfenen Bildern korreliert und ausgewertet, um die Trefferquote zu ermitteln. Die Trefferquote kann dann an einer
Ausgabeeinheit, beispielsweise einem Monitor 13 oder einem Drucker 15 ausgegeben werden, so daß der Schütze 5 eine
sofortige und direkte Rückmeldung über das von ihm erzielte Ergebnis erhält. Es kann auch eine unmittelbare Wiedergabe auf
der Leinwand 6 selbst erfolgen, über einen Audiorecorder 16
und einen Lautsprecher 17 kann auch eine Audiowiedergabe
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- 6 - KEIL&SCHAAFHAUSEN
PATENTANWÄLTE
erfolgen. Um bei dieser Auswertung die neu erzielten Treffer von den älteren Einschußlöchern 8 in der Leinwand 6 unterscheiden
zu können, werden die älteren Einschußlöcher 8 durch
die Datenverarbeitungseinrichtung 10 quasi elektronisch abgedeckt, so daß nur noch die neuen Einschußlöcher 8 für die
Auswertung herangezogen werden. Ist die Leinwand 6 zu sehr durchlöchert, wird sie ggf. überklebt oder ausgetauscht.
Da das von der Lichtquelle 9 ausgesandte Licht für den Schützen 5 nicht sichtbar ist, wird er durch das Licht nicht
irritiert. Die digitale Schußerkennungskamera 10 kann dagegen das Licht problemlos aufnehmen und die Einschlußlöcher 8
detektieren. Es ist daher möglich, als Leinwand eine einzelne Papierbahn zu verwenden und auf das herkömmliche gegenläufige
-15- Verschieben zweier hintereinander angeordneten Papierbahnen zu verzichten. Nachdem der Installations- und Wartungsaufwand
für die Raumschießanlage 1 mit der vereinfachten Hit-Detektion erheblich geringer ist als bei früheren Anlagen, kann sie
kostengünstiger hergestellt und betrieben werden.
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- 7 - KEIL& SCHAAFHAUSEN
PATENTANWÄLTE
| 1 | Raumschießanlage |
| 2 | Wand |
| 3 | Wand |
| 4 | Schießplatz |
| 5 | Schütze |
| 6 | Leinwand |
| 7 | Videowerfer |
| 8 | Einschußlöcher |
| 9 | Lichtquelle |
| 10 | Schußerkennungskamera |
| 11 | Datenverarbeitungseinrichtung |
| 12 | Videorecorder |
| 13 | Monitor |
| 14 | Kugelfang |
| 15 | Drucker |
| 16 | Audiorecorder |
| 17 | Lautsprecher |
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Claims (8)
1. Raumschießanlage mit einer Leinwand (6), auf die
geschossen wird, einer Projektionseinrichtung (7), mit der ein Bild auf die Leinwand (6) aufgebracht wird, einer Lichtquelle
(9), die auf der dem Schützen (5) abgewandten Seite der Leinwand (6) angeordnet ist und von hinten auf die Leinwand
(6) scheint, einer Schußerkennungskamera (10), die das durch in die Leinwand (6) geschossene Löcher (8) fallende
Licht der Lichtquelle (9) detektiert und an eine Datenverarbeitungseinrichtung
(11) weiterleitet, in der die einzelnen Schüsse gespeichert werden, wobei die Lichtquelle (9) ein für
das menschliche Auge nicht sichtbares Licht, insbesondere Schwarzlicht oder Infrarotlicht, aussendet.
2 . Raumschießanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lichtquelle (9) wenigstens eine Glühlampe, z.B. eine Schwarzlicht-Glühlampe, aufweist.
3 . Raumschießanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lichtquelle (9) wenigstens eine Leuchtstoffröhre, z.B. eine Schwarzlicht-Leuchtstoffröhre, aufweist.
4. Raumschießanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schußerkennungskamera (10) wenigstens eine CCD-Kamera aufweist.
5. Raumschießanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Projektionseinrichtung
wenigstens einen Videowerfer (7) aufweist, der vorzugsweise von der Datenverarbeitungseinrichtung (11) angesteuert wird.
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• ·
- 9 - Keil&Schaafhausen
PATENTANWÄLTE
6. Raumschießanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in der Datenverarbeitungseinrichtung
(11) die detektierten Einschüsse in die Leinwand (6)
mit den von der Projektionseinrichtung (7) auf die Leinwand (6) geworfenen Bildern zur Auswertung korrelierbar sind.
7. Raumschießanlage nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine Ausgabeeinheit, insbesondere einen Monitor (13) oder
einen Drucker zur Ausgabe der Auswertung.
8. Raumschließanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Leinwand (6) von einer
einzigen Bahn, z. B. aus reißfestem Papier gebildet ist, welches z. B. mittels Rollensystem und/oder in einen Rahmen
eingespannt transportierbar ist.
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Priority Applications (2)
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Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE29721700U DE29721700U1 (de) | 1997-12-09 | 1997-12-09 | Raumschießanlage |
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|---|---|
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Family Applications (2)
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|---|---|---|---|
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Country Status (1)
| Country | Link |
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|---|---|
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 19980416 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20010724 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20040701 |