DE29720349U1 - Behälter zum Transport von Gütern in einem gekühlten Laderaum - Google Patents
Behälter zum Transport von Gütern in einem gekühlten LaderaumInfo
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Description
-4-
Die Erfindung betrifft einen Behälter zum Transport von Gütern in einem gekühlten
Laderaum, der von zwei Seitenwandungen, je einer Boden- und einer Deckplatte, einem eine Stirnwand ausbildenden Kühlgerät und einer Türwand umschlossen ist,
wobei von dem Kühlgerät erzeugte Kühlluft nahe der Bodenplatte austritt und über an
der Bodenplatte angeordnete Luftführungen in Längsrichtung des Laderaumes geführt
wird.
Isolierte Behälter werden bekanntermaßen mit mechanischen Kühlgeräten gekühlt,
wobei eine der wichtigsten Funktionen des Gerätes auch eine ausreichende Umluftversorgung
des Laderaumes ist, um die klimatisierte Luft, trotz Ladung, möglichst gleichmäßig zu verteilen. Um dies zu erreichen, werden die Laderäume der Behälter
und Container mit bestimmten profiliert ausgestalteten Fußböden und Seitenwänden
versehen, so daß eine gute Luft verteilung sichergestellt ist. Da die Kühlgeräte bei Laderäumen
üblicherweise an der Stirnwand angeordnet sind, verlaufen die Profilierungen in den Böden von der Stirn- zur Türseite. Die Profilierungen der Seitenwandungen
verlaufen senkrecht zur Längsrichtung des Laderaumes, um die Luft an den Seitenwandungen von der Bodenplatte bis zur Deckplatte zu leiten.
Die Kühlgeräte von international genormten ISO-Containern sind heute überwiegend
elektrisch angetriebene Kühlmaschinen, die von der Stirnseite in den Container eingesetzt
und montiert werden und dabei gleichzeitig die Stirnwand ausbilden. Das Prinzip der Luft verteilung erfolgt dabei der Gestalt, daß die zu kühlende Luft oben, unterhalb
der Deckplatte angesaugt und dann nach dem Konvektionsprinzip innerhalb der Maschine gekühlt wird, um dann stirnseitig unterhalb des Kühlgerätes wieder in den
Laderaum geblasen zu werden. Es sind auch Kühlgeräte bekannt, bei denen die Kühlluft
nicht nur stirnseitig, sondern auch seitlich ausgeblasen wird. Mit dem Aufkommen
größerer, 9 Fuß 6 Zoll hoher, sogenannter „High-Cube" Container bekam die Frage
der Luftverteilung eine größere Bedeutung, da die Kühlgeräte zumeist im oberen Teil
des Stirnrahmens angeordnet und montiert wurden. Die austretende Kühlluft konnte
nicht mehr, wie bisher üblich, nur nach unten geblasen werden, sondern mußte durch
besonders geführte Luftleitbleche geleitet werden, um die an dieser Stelle entstehende
Verwirbelung zu reduzieren. Trotz dieser Verbesserung konnte eine optimal wünschenswerte
Luftverteilung nicht erreicht werden, so daß besonders bei 40 und 45 Fuß-Containern im Türbereich, d.h. also an dem vom Kühlgerät am weitesten entfernten
Ort die Temperaturunterschiede beachtlich, d.h. ca. 5 bis 10 ° höher sein können
als an der Luftaustrittsstelle. Diese Differenz begründet sich unter anderem mit der
Länge des Weges der geführten Kühlluft. Da die Messung der Temperatur der Kühlluft
am Lufteintritt des Kühlgerätes gemessen und reguliert wird und durch soge-
-5-
nannte Luftkurzschlüsse, eine vorzeitige Luftvermischung zwischen kalter und erwärmter
Luft aufgrund z.B. auftretender Stauverluste bei der Ladung ist die zurückgeführte
Luft am Gerät beim Lufteintritt meist kälter als am entferntesten Punkt im
Türbereich. Daher wird die gewünschte Temperatur im Türbereich nicht erreicht. Ladungsschäden,
besonders bei temperaturempfindlicher Ware sind daher an der Tagesordnung. Dies trifft vor allem auf leicht gekühlte Ware im sogenannten „Chilled"
Temperaturbereich von plus 2 bis plus 12° zu.
Die derzeit bekannten optimierten Behälter, insbesondere Kühlcontainer, sollen ein
maximiertes Volumen aufweisen. Dadurch sollen die Profilierungen an der Bodenplatte
auf ein minimales Maß reduziert werden, so daß deren Bauhöhe sich nach den gewünschten Luftmengen, die im Container umgewälzt werden sollen, richte. Um
Beschädigungen der Seitenwandungen bei der Beladung mit Staplern zu reduzieren, sollen die Seitenwandungen möglichst glatt mit keiner oder nur geringer Profilierung
ausgeführt werden. Diese Maßnahme reduziert im übrigen auch die Herstellkosten und bietet mehr Transportvolumen, wodurch allerdings die Luftverteilung weiter verschlechtert
wird.
Der Türbereich des Behälters bildet den wärmetechnischen Schwachpunkt während
des Transportes. Die notwendigen Dichtungen und Spalten, sowie möglicherweise eingetretene Beschädigungen der Dichtungen führen zu einem verstärkten Wärmeeintritt,
so daß die dort erwärmte Luft abgeführt werden muß. Ein weiterer Grund für die Erwärmung liegt darin begründet, daß die eingebauten Kühlgeräte aus technischen
und statischen Gründen schmaler sind, als die lichte Laderaumbreite der Behälter.
Rechts und links des Gerätes entstehen ca. 300 bis 400 mm Breite Kanäle. Die austretende
Kühlluft erreicht dementsprechend nur in unzureichender Menge die äußersten Verteilungsprofile und entlang der Seitenwandungen wird weniger Kühlluft transportiert,
als für eine gute Luftverteilung notwendig wäre. Durch verstärkte Luftleistungen
der Kühlgeräte versucht man dies auszugleichen, was zugleich jedoch nachteilig ist,
als durch die höhere Luftreibung der Luftmolekühle eine Selbsterwärmung der Kühlluft
erfolgt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Behälter der eingangs genannten
Art' zu schaffen und die Kühlluft zielgerichtet an die für Behälter bei bestimmter
Ladung bekannten Schwachstellen zu bringen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Luftführungen im Bereich
der Bodenplatte Kanäle mit gruppenweise unterschiedlichen Querschnitten
• · ■· ~· "i 2 1 »*
-6-
ausbilden, die im Sinne einer definierten Luftverteilung im Laderaum in Bezug auf die
Menge, die Temperatur und den Druck der Kühlluft angepaßt sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung können die Querschnitte
der Kariäle in einem mittleren Bereich der Luftfuhrungen beim Kühlgerät kleinere
Querschnitte aufweisen als Querschnitte der Kanäle in seitlichen Bereichen der Bodenplatte.
Hierdurch kann sichergestellt werden, daß durch die mit höherem Druck und größerer Geschwindigkeit im mittleren Bereich in die Kanäle eingeführte Kühlluft
unter der auf der Bodenplatte aufliegenden Ladung hindurchgefuhrt und bis an das der
Türwand benachbarte Ende der Bodenplatte herangeführt wird.
Durch die größeren Abmessungen der Kanäle in den seitlichen Bereichen strömt die
Luft mit langsamerer Geschwindigkeit und geringerem Druck, so daß die Luft auch seitlich an der Ladung entlanggeführt und nach oben abströmen kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung weist der Laderaum
in| seinen Seitenwandungen mindestens je einen Luftführungskanal auf, der in
seiner Längsrichtung bis zur Türwand verläuft und der im Bereich etwa des hinteren
Drittels des Laderaumes Luftaustrittsöffnungen aufweist, so daß auch in diesem Bereich
ausreichend gekühlte Luft ankommt und die möglicherweise eindringende Warmluft sicher zum Kühlgerät zurückbefördert wird.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen
Beschreibung und den beigefugten Zeichnungen, in denen eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung beispielsweise veranschaulicht sind:
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: Einen Behälter in Seitenansicht;
Fig. 2: eine Seitenansicht eines eine Stirnwand ausbildenden Kühlgerätes;
Fig. 3: einen Teilquerschnitt durch eine Bodenplatte mit Luftfuhrungen gemäß
I. in Figur 1;
Fig. 4: . eine Luftführung gemäß IV in Figur 2 in Seitenansicht;
Fig. 5: eine schematische Darstellung der unterschiedlichen Abmessungen und
-T-der
Luftverteilung der Kanäle an der Bodenplatte;
Luftverteilung der Kanäle an der Bodenplatte;
Fig. 6: einen Teil-Längsschnitt durch eine mit einem Luftfiihrungskanal
versehenen Seitenwandung gemäß II in Figur 1;
Fig. 7: eine Draufsicht auf einen Luftfiihrungskanal mit Auslaßöffnungen
gemäß V in Figur 1;
Fig. 8: einen Längsschnitt durch eine Bodenplatte und eine Tür (Teilschnitt)
gemäß VI in Figur 1;
Fig. 9: einen Teilschnitt durch eine Seitenwandung und eine Tür gemäß VII in
Figur 1 und
Fig. 10: einen Teilschnitt durch eine Seitenwandung mit einem in der Unterkante
des Laderaumes verlaufenden Luftführung;
Fig. 11: eine Seitenwandung mit zwei Luftführungen und
Fig. 12: eine schematische Darstellung eines Kühlgerätes
Ein Behälter 1 besteht aus einem Laderaum 2, der von zwei Seitenwandungen 3, je
einer Bodenplatte 4, einer Türwand 4a und einem eine Stirnwand 5 ausbildenden Kühlgerät 6 umschlossen ist, das Luftauslässe 7, 8 aufweist, denen im Bereich der
Bodenplatte 4 Luftfuhrungen 9 mit Kanälen 10 unterschiedlichen Querschnittes
zugeordnet sind und Luftführungskanälen 11, die sich in den Seitenwandungen 3 in
deren Längsrichtung erstrecken.
Die Luftfuhrungen 9 an der Bodenplatte 4 werden von sogenannten T-gratings 12
gebildet, die in einem mittleren Bereich 13 der Bodenplatte 4 niedriger und in den
seitlichen Bereichen 14 höher sind, so daß die Kanäle 10 jeweils gruppenweise unterschiedliche
Querschnitte aufweisen. (Es sind auch andere Gestaltungsmöglichkeiten der Bodenplatte zur Ausbildung von Kanälen denkbar, z.B. Hutprofile u.a.) Die T-gratings
12 weisen an ihren dem Laderaum 2 zugewandten Oberseite Flansche 15 auf,
die in einer Ebene fluchten und dadurch eine mit Längsschlitzen versehenen die Ladung aufnehmenden Ebenenboden des Laderaumes 2 ausbilden. Zwischen dem
Kühlgerät 6 und den Kanälen 10 sind Einrichtungen zur Zuführung der gekühlten Luft
aus dem unteren Kühlluftauslaß 7 des Kühlgerätes 6 in die Kanäle 10, durch die
sowohl die Menge als auch die Strömungsgeschwindigkeit der in die Kanäle 10 einströmenden Kühlluft reguliert werden. Dabei sollen vorzugsweise zwischen 40 und
60 % der Kühlluft den Kanälen 10 des mittleren Bereiches 13 und jeweils 20 bis 30 %
der Kühlluft jeweils den seitlichen Bereichen 14 zugeführt werden. (Die Einzelheiten
einer solchen bekannten Luftverteilung am Kühlgerät sind nicht dargestellt)
Im Bereich der Seitenwandungen 3 ist der Laderaum 2 mit Luftfiihrungskanälen 17,
18 versehen, die in der Längsrichtung der Seitenwandungen 3 bis zur Türwand 4a
verläuft. Vorzugsweise sind jeder Seitenwand mehrere, im Abstand zueinander verlaufende
Luftführungskanäle 17, 18 vorgesehen, die in unterschiedlichen Höhen der Seitenwandungen
3 verlaufen. Dabei sind die Luftführungskanäle 17 als Sicken 19 in die
die Seitenwandungen 3 nach innen abdeckenden Deckbleche 20 eingeformt und mit Abdeckplatten 21 abgeschlossen, die mit den den Sicken 19 benachbarten Bereichen
22 der Deckbleche 20 fluchten und insoweit wieder die gewünschte glatte Oberfläche
der Seitenwandungen 3 ausbilden. Ein weiterer Luftführungskanal 18 ist jeweils in
einer unteren Längskante 23 des Laderaums 2 vorgesehen. Die Luftführungskanäle 17, 18 sind in Bereichen 24 mit Auslaßöffnungen 25 versehen, die benachbart der
Türwand 4a angeordnet sind. Die Auslaßöffnungen 25 erstrecken sich etwa über ein
hinteres Drittel einer Gesamtlänge des Laderaumes 2. Größe und Anzahl der Auslaßöffnungen richten sich nach dem Bedarf an gekühlter Luft in diesem Bereich
Die Türwand 4 a ist mit Türpfosten 26 versehen, die die Türen 27 tragen und die jeweils
mit vertikal verlaufenden durchgehenden Sickenkanälen versehen sind, die sich über die gesamte Höhe des Laderaumes 2 erstrecken. Ebenso sind die Türen 27 der
Türwand 4a mit vertikal verlaufenden durchgehenden Sickenkanälen 29 versehen, die
sich ebenfalls von der Bodenplatte 4 bis zur Deckplatte 3a erstrecken. Die Sickenkanäle
28, 29 sind über eine Luftzuführung 30 mit hinteren Enden 31 der an der Bodenplatte
4 verlaufenden Kanäle 10 verbunden.
Die Luftführungskanäle 17, 18 sind benachbart zum Kühlgerät 6 mit Drosselklappen
versehen, die federbelastet sind und die bei auftretenden höheren Luftdrücken, wie sie
bei einem vollständig beladenen Laderaum entstehen, die Luftführungskanäle 17, 18
öffnen und die Kühlluft auch über die Seitenwände in den hinteren Bereich des
Behälters 1 gelangt. Die Drosselklappen können zur Regulierung der Luftmengen auch mit Stellmotoren versehen sein. Oberhalb der Türen ist mindestens ein,
(vorzugsweise zwei) Temperaturfühler 32 angeordnet, der die dort herrschende Temperatur mißt, über eine in der Seitenwandung 3 verlaufende Leitung mit dem
Kühlgerät verbunden ist und die Einrichtungen 16 und die Drosselklappen steuert. Die
Steuerung kann im Sinne einer optimalen Kühlluftverteilung mechanich oder elektonisch erfolgen.
Durch die besondere Verteilung der Kühlluft im Bereich der Bodenplatte 4 kann
sichergestellt werden, daß im ausreichenden Umfang über die Kanäle 10 Kühlluft bis
zur Türwand 4a geführt werden kann. Dasselbe gilt für die in den Seitenwandungen 3
vorgesehenen Luftführungskanäle 17, 18. Durch die Sickenkanäle 28, 29 umspült die
dort herangeführte Kühlluft die Türen 27 und die - möglicherweise schadhaften Dichtungen
und die erwärmte Luft wird oberhalb der Ladung im Laderaum 2 zum Kühlgerät 6 zurückgeführt.
Claims (16)
1. Behälter zum Transport von Gütern in einem gekühlten Laderaum, der von zwei
Seitenwandungen, je einer Boden- und Deckplatte, einem eine Stirnwand ausbildenden
Kühlgerät und einer Türwand umschlossen ist, wobei von dem Kühlgerät erzeugte Kühlluft nahe der Bodenplatte in deren gesamten inneren lichten
Weite austritt und über an der Bodenplatte angeordnete Luftführungen in Längsrichtung des Laderaumes geführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die
Luftfuhrungen (9) im Bereich der Bodenplatte (4) Kanäle (10) mit gruppenweise
unterschiedlichen Querschnitten ausbilden, die im Sinne einer definierten Luftverteilung im Laderaum in Bezug auf die Menge, die Temperatur und den
-2-Druck
der Kühlluft angepaßt sind.
der Kühlluft angepaßt sind.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnitte der
Kanäle (10) in einem mittleren Bereich (13) der Bodenplatte (4) kleinere Querschnitte
aufweisen als Kanäle (10) in seitlichen Bereichen (14) der Bodenplatte
3. Behälter nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (10)
durch T-Gratings (12) und der Bodenplatte (4) ausgebildet sind, die in dem mittleren Bereich (13) der Bodenplatte (4) niedriger und in den seitlichen Bereichen
(14) höher ausgebildet sind, wobei deren obere Flansche (5) sämtlich in
einer Ebene verlaufen.
4. Behälter nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen
dem Kühlgerät (6) und den Kanälen (10) eine luftmengenregulierende Leiteinrichtung
(16) erstreckt, durch die zwischen 40 und 60 % der nahe der Bodenplatte (4) austretenden Kühlluft zum mittleren Bereich (13) und zwischen 60
und 40 % dieser Kühlluft auf die beiden seitlichen Bereiche (14) verteilt wird.
5. Behälter nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Laderaum (2)
in seinen Seitenwandungen (3) mindestens je einen Luftfuhrungskanal (17, 18)
aufweist, der in seiner Längsrichtung bis zur Türwand (4a) verläuft.
6. Behälter nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder Seitenwandung
(3) mehrere, im Abstand zueinander verlaufende Luftrührungskanäle (17, 18) verlaufen.
7. Behälter nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftführungskanäle
(17, 18) über Leitvorrichtungen mit einem oberen Kühlluftauslaß (8) des
Kühlgerätes (6) verbunden sind.
8. Behälter nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftführungskanäle
(17, 18) mit federbelasteten Drosselklappen versehen sind.
9. Behälter nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftfuhrungskanäle
(17, 18) in innere in Deckbleche (20) der Seitenwandungen (3) eingeformte
Sicken (19) verlaufen, die mit Abdeckplatten (21) versehen sind, die mit
-3 den
Deckblechen (20) in den den Sicken (19) benachbarten Bereichen fluchten.
Deckblechen (20) in den den Sicken (19) benachbarten Bereichen fluchten.
10. Behälter nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein
Luftfiihrungskanal (18) entlang jeder unteren Längskante (23) des Laderaumes
(2) verläuft.
11. Behälter nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Luftführungskanäle (17, 18) Auslaßöffnungen (25) in Bereichen aufweisen, die
nahe der Türwand (4a) angeordnet sind.
12. Behälter nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Auslaßöffnungen (17, 18) etwa im Bereich eines hinteren Drittels einer
Gesamtlänge des Laderaumes (2) angeordnet sind.
13. Behälter nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Türwand
(4a) mit den Türen (27) tragenden Türpfosten (26) versehen sind, und die Türen der Türwand jeweils mit vertikal verlaufenden durchgehenden Sickenkanälen
(28, 29) versehen sind, die von Kühlluft durchströmt sind.
14. Behälter nach Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sickenkanäle
(28, 29) über eine Luftzuführung (30) mit hinteren Enden (31) der an der Bodenplatte
(4) vorgesehenen Kanäle (10) verbunden sind.
15. Behälter nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Kühlgerät
(6)mit mechanischen oder elektronischen Luftverteilungsreglern versehen ist, die die Verteilung der austretenden Kühlluft zwischen dem unteren und den
seitlichen Kühlluftaustritten (7, 8) regeln.
16. Behälter nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein
Temperaturfühler oberhalb der Türen (27) angeordnet ist, der über eine Meßleitung mit dem Kühlgerät (6) verbunden ist.
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