DE29720305U1 - Bohrkopf zum Bohren von Hochofen-Stichlöchern - Google Patents
Bohrkopf zum Bohren von Hochofen-StichlöchernInfo
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Description
8602/VIl/bu
Willi Wader GmbH
Justus-von-Liebig-Straße 3, D-42477 Radevormwald
Bohrkopf zum Bohren von Hochofen-Stichlöchern
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Bohrkopf zum Stichlochbohren an Hochöfen, mit mindestens zwei von einer
zentrischen Spitze ausgehend etwa radial nach außen und in einem bestimmten Neigungswinkel schräg in die der Bohrrichtung
entgegengesetzen Richtung nach hinten verlaufenden Schneidkanten.
Ein solcher Bohrkopf ist beispielsweise aus dem DE-GM 295 08 711 bekannt. Er weist einen pyramidenförmigen Spitzenansatz
mit radialen, zwischen den Pyramidenseiten gebildeten Schneidkanten auf. Die Schneidkanten treffen sich in
einer zentrischen Spitze und verlaufen radial nach außen sowie schräg geneigt nach hinten. Bei diesem bekannten
Bohrkopf sind in einem nach hinten versetzten Bereich der Pyramidenseiten weitere Schneidkanten angesetzt, die aber
in einer zur Bohrachse senkrechten Ebene liegend etwa radial nach außen verlaufen.
Der bekannte Bohrkopf hat sich in der Praxis bereits gut
bewährt. Allerdings werden die an solche Stichlochbohrer
gestellten Anforderungen vor allem durch immer längere Stichlöcher und schwerer zu bohrende Stichlochmassen stetig
höher. So gibt es extrem schwierige Stichlöcher mit sehr harten Stopfmassen, wobei eventuelle Einschlüsse aus Roheisen
oder Schlacke zusätzliche Probleme beim Aufbohren verursachen können.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Bohrkopf weiter so zu verbessern,
daß eine noch weiter gesteigerte Bohrleistung auch bei bohrtechnisch problematischen Stichlöchern erreicht wird.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß in einem
radial außerhalb der von der Spitze ausgehenden, inneren Schneidkanten liegenden Bereich weitere, äußere Schneidkanten
gebildet sind, die jeweils ausgehend von einer in Bohrrichtung nach vorne vorspringenden Stufe etwa radial
nach außen und in einem bestimmten Neigungswinkel schräg nach hinten verlaufen. Somit werden erfindungsgemäß durch
die äußeren Schneidkanten zusammen mit den vorspringenden Stufen exzentrische Spitzen gebildet, die zweckmäßigerweise
etwa in der gleichen Ebene mit der zentrischen Spitze liegen können. Diese Ebene verläuft somit senkrecht zur
Bohrachse.
Die erfindungsgemäß gebildeten exzentrischen Spitzen werden
beim Bohren durch die Bohrer-Rotation zusammen mit den Schneidkanten kreisförmig bewegt. Hieraus resultieren
äußerst gute Bohreigenschaften. Die zu bohrende Stichlochmasse ähnelt in ihrer Konsistenz sehr weichem Gestein bzw.
getrocknetem oder gebranntem Lehm. Üblicherweise erzeugt eine Stichlochbohrmaschine eine Dreh-/Schlagbewegung {ent-
sprechend einer Schlagbohrmaschine) . Die zusätzlichen Spitzen des erfindungsgemäßen Bohrkopfes haben sich in
mehrfacher Hinsicht als positiv herausgestellt. Bei sehr harten Stopfmassen ist die Zertrümmerungswirkung um ein
Vielfaches besser als bei allen bisher bekannten Ausführungsformen. Bei der Rotationsbewegung sorgen die exzentrischen
Spitzen und die daraus resultierenden stufenartigen Schneidkanten dafür, daß sich das zertrümmerte
Bohrgut schnell weiter zerkleinert und hierdurch mittels Kühlluft gut aus dem Bohrloch abtransportiert werden kann.
Bei relativ weicheren Stopfmassen ist es sogar grundsätzlich
möglich, ohne Schlagbewegung zu bohren, weil die erfindungsgemäßen, stufenartigen Schneidkanten die Stichlochmasse
schon bei ausschließlicher Rotationsbewegung hinreichend zerkleinern.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung
enthalten.
Anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels soll im folgenden die Erfindung
näher erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bohrkopfes
und
Fig. 2 eine axiale Stirnansicht auf die Spitzenseite in Pfeilrichtung II gemäß Fig. 1.
Ein erfindungsgemäßer Stichloch-Bohrkopf 1 weist mindestens
zwei, wie dargestellt bevorzugt drei, Schneidkanten 2 auf, die von einer zentrischen Spitze 4 ausgehend etwa radial
nach außen und in einem Neigungswinkel &agr; schräg in die der
Bohrrichtung (Pfeil 6 in Fig. 1) entgegengesetzte Richtung, also nach hinten verlaufen. Mit dem Neigungswinkel &agr; ist
der Winkel zwischen der jeweiligen Schneidkante 2 und einer senkrecht zur Bohrer-Längsachse 8 durch die Spitze 4 verlaufenden
Ebene 10 gemeint.
Erfindungsgemäß sind in einem radial außerhalb der von der
Spitze 4 ausgehenden, d.h. inneren Schneidkanten 2 liegenden Bereich weitere, äußere Schneidkanten 12 gebildet, die
jeweils ausgehend von einer in Bohrrichtung 6 relativ zu den äußeren Enden der inneren Schneidkanten 2 nach vorne
vorspringenden Stufe 14 etwa radial nach außen und in einem bestimmten Neigungswinkel ß schräg nach hinten verlaufen.
Diese äußeren Schneidkanten 12 bilden somit zusammen mit den vorspringenden Stufen 14 zusätzliche exzentrische
Spitzen 16, die im dargestellten Ausführungsbeispiel bevorzugt etwa in der gleichen Ebene 10 wie die zentrische
Spitze 4 liegen.
Wie sich insbesondere aus Fig. 2 ergibt, ist bevorzugt vorgesehen,
daß jede der inneren Schneidkanten 2 mit mindestens einer der äußeren Schneidkanten 12 etwa auf der
gleichen, insbesondere im wesentlichen radialen Linie liegt. Folglich gehen hierbei die Schneidkanten 2,12 jeweils
über eine der vorspringenden Stufen 14 in radialer Richtung ineinander über. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
handelt es sich um einen zweistufigen Bohrkopf, wobei jede innere Schneidkante 2 über die vorspringende
Stufe 14 in die (eine) äußere Schneidkante 12 übergeht. Es ist jedoch durchaus auch eine drei- oder mehrstufige
Ausführung möglich, wobei in radialer Richtung jeweils mehrere Schneidkanten über entsprechende Stufen 14
und exzentrische Spitzen 16 ineinander übergehen. Dabei sind die Längen der jeweiligen Schneidkanten 2,12 derart
ausgelegt, daß bevorzugt die exzentrischen Spitzen 16 jeweils auf einer gemeinsamen, zur Spitze 4 konzentrisch
verlaufenden gedachten Umfangslinie liegen.
Vorzugsweise ist der Neigungswinkel ß der äußeren Schneidkanten 12 etwa gleich dem Neigungswinkel &agr; der inneren
Schneidkanten 2. Die jeweils radial äußeren Enden aller Schneidkanten 2, 12 liegen bevorzugt etwa auf der gleichen
Ebene 18.
ZweckmäSigerweise werden alle Schneidkanten 2, 12 durch
jeweils zwei dachförmige Schrägflächen 20 gebildet, die bezüglich der jeweils zugehörigen Schneidkante 2 bzw. 12
insbesondere symmetrisch ausgebildet sind. Daraus resultiert ein genau radialer Verlauf der Schneidkanten 2,12.
Die Schneidkanten 2,12 sind zweckmäßigerweise radialsymmetrisch angeordnet, d.h. über den Umfang hinweg gleichmäßig
verteilt, wobei vorzugsweise drei innere und drei (oder bei einer mehrstufigen Ausführung - ein entsprechendes
Vielfaches von drei) äußere Schneidkanten vorgesehen sind.
Wie sich ferner aus Fig. 2 ergibt, sind jeweils in Umfangsrichtung
zwischen den Schneidkanten 2 bzw. 12 axiale Strömungsöffnungen 22 für ein Kühlmittel, insbesondere
Druckluft, gebildet. Hierzu erstreckt sich durch den Bohrkopf 1 von der der Spitze 4 axial gegenüberliegenden Seite
her ein zentrischer, zylindrischer Kanal 24. Zwischen den Schneidkanten 2,12 sind radiale Ausnehmungen 26 derart gebildet,
daß hierdurch der zylindrische Kanal 24 geschnitten wird und die axialen Strömungsöffnungen 22 entstehen.
-s-
Der Bohrkopf 1 ist mit einer nicht dargestellten Bohrstange verbindbar, beispielsweise verschraubbar. Zudem ist auch
eine unlösbare Verbindung beispielsweise durch Schweißen möglich. Schließlich kann der Bohrkopf 1 auch direkt an
eine Bohrstange angeformt, beispielsweise geschmiedet werden.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen.
So könnten die äußeren Schneidkanten 12 grundsätzlich auch relativ zu den inneren Schneidkanten 2 in Umfangsrichtung
versetzt angeordnet sein. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination
beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt
offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal
des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal
ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu
verstehen.
Claims (1)
- 8602/VII/buWilli Wader GmbHJustus-von-Liebig-Straße 3, D-42477 RadevormwaldAnsprücheBohrkopf (1) zum Stichlochbohren an Hochöfen, mit mindestens zwei von einer zentrischen Spitze (4) ausgehend etwa radial nach außen und in einem bestimmten Neigungswinkel (&agr;) schräg in die der Bohrrichtung (6) entgegengesetzen Richtung nach hinten verlaufenden Schneidkanten (2),dadurch gekennzeichnet, daß in einem radial außerhalb der von der Spitze (4) ausgehenden, inneren Schneidkanten {2) liegenden Bereich weitere, äußere Schneidkanten (12) gebildet sind, die jeweils ausgehend von einer in Bohrrichtung (6) nach vorne vorspringenden Stufe (14) etwa radial nach außen und in einem bestimmten Neigungswinkel (ß) schräg nach hinten verlaufen.Bohrkopf nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren Schneidkanten (12) mit den vorspringenden Stufen (14) exzentrische Spitzen (16) bilden, die vorzugsweise etwa in einer Ebene (10) mit der zentrischen Spitze (4) liegen.3. Bohrkopf nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet, daß jede der inneren Schneidkanten (2) mit mindestens einer der äußeren Schneidkanten (12) etwa auf der gleichen, insbesondere im wesentlichen radialen Linie liegt, so daß die Schneidkanten (2,12) jeweils über eine der vorspringenden Stufen (14) ineinander übergehen.4. Bohrkopf nach Anspruch 2 oder 3,dadurch gekennzeichnet, daß die exzentrischen Spitzen (16) auf mindestens einer gemeinsamen, die zentrische Spitze (4) konzentrisch umschließenden Umfangslinie liegen.5. Bohrkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel (ß) der äußeren Schneidkanten (12) etwa gleich dem Neigungswinkel (&agr;) der inneren Schneidkanten (2) ist.6. Bohrkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die inneren Schneidkanten (2) und/oder die äußeren Schneidkanten (12) jeweils durch zwei dachförmige, bezüglich der zugehörigen Schneidkante (2;12) insbesondere symmetrische Schrägflächen (20) gebildet sind.7. Bohrkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (2,12) radialsymmetrisch angeordnet sind, wobei vorzugsweise drei innere und drei äußere Schneidkanten (2,12) vorgesehen sind.* # · * * <
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3*« »1·* · I · » · I 9
f* *··Bohrkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß jeweils in Umfangsrichtung zwischen den Schneidkanten (2,12) Strömungsöffnungen (22) für ein Kühlmittel gebildet sind.
Priority Applications (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE29720305U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29904261U1 (de) | 1999-03-09 | 1999-06-17 | Wengeler & Kalthoff Hammerwerke GmbH & Co KG, 45527 Hattingen | Bohrkrone für das Stichlochbohren |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US1465560A (en) | 1917-01-11 | 1923-08-21 | Knight American Patents Compan | Internal-combustion engine |
| US3605924A (en) | 1969-08-26 | 1971-09-20 | Thompson Products Ltd | Drill bit |
| DE29508711U1 (de) | 1995-05-25 | 1995-08-10 | Willi Wader GmbH, 42477 Radevormwald | Bohrkopf zum Stichlochbohren an Hochöfen |
-
1997
- 1997-11-15 DE DE29720305U patent/DE29720305U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (3)
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