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DE29718036U1 - Körperschutz für verletzte Hunde - Google Patents

Körperschutz für verletzte Hunde

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DE29718036U1
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DE
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animal
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DE29718036U
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English (en)
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PAUL HELGA
Original Assignee
PAUL HELGA
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Publication date
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Publication of DE29718036U1 publication Critical patent/DE29718036U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61DVETERINARY INSTRUMENTS, IMPLEMENTS, TOOLS, OR METHODS
    • A61D9/00Bandages, poultices, compresses specially adapted to veterinary purposes

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Zoology (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)

Description

G 12 036 Gb
Helga PauL, Am Sandberg 25, 42799 Leich I ingen
Körperschutz für verletzte Tiere
Die Erfindung betrifft einen Körperschutz für verletzte Tiere, insbesondere für Hunde, mit einem flächigen Material, mit dem der verletzte Bereich des Körpers abdeckbar ist, und mit mindestens einem Befestigungsmittel zur Befestigung des Materials am Körper des Tieres.
Der zuvor beschriebene aus dem Stand der Technik bekannte Körperschutz für verletzte Tiere wird üblicherweise mit Hilfe der Befestigungsmittel derart am Körperteil des Tieres befestigt, daß das Problem besteht, daß das Tier mit Hilfe der Zähne oder der Pfoten die Verbindungsstelle zwischen den einzelnen Teilen des Befestigungsmittels lösen und somit den Körperschutz von dem verletzten Bereich des Körpers entfernen kann. Dadurch gelangen die Tiere an die verletzte Stelle, was durch den Körperschutz für verletzte Tiere ) „ gerade verhindert werden soll.
Als Schutz gegen das zuvor beschriebene Lösen der Verbindungsstelle des Befestigungsmittels durch das Tier selbst ist es beispielsweise möglich, die Verbindungsstelle des Befestigungsmittels mit zusätzlichen Material abzudecken, so daß das Tier nicht an die Verbindungsstelle gelangen kann. Das bedeutet jedoch einen erhöhten Materialaufwand und einen komplizierteren Aufbau des Körperschutzes für verletzte Tiere, was sich insgesamt nachteilig auf die Herstellung und auch die Verwendung des Körperschutzes auswirkt.
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, den aus dem Stand der Technik bekannten Körperschutz für verletzte Tiere derart auszugestalten und weiterzubilden, daß ein selbsttätiges Lösen des Befestigungsmittels durch das Tier selbst in einfacher und zuverlässiger Weise verhindert wird.
Das zuvor aufgezeigte technische Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Befestigungsmittel eine lösbare Verbindungsstelle aufweist, die an einer Stelle am Körper des Tieres angeordnet ist, die das Tier nicht mit der Schnauze oder den Pfoten erreichen kann.
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Erfindungsgemäß ist somit erkannt worden, daß ein selbsttätiges Lösen der Verbindungsstelle der Befestigungsmittel des Körperschutzes durch das Tier selbst verhindert werden kann, indem die lösbare Verbindungsstelle an einer Stelle angeordnet wird, die für das Tier nicht erreichbar ist. Dieses gilt insbesondere für die Schnauze, mit der das Tier die Verbindungsstelle solange bearbeiten kann, bis die Verbindungsstelle sich löst. Dasselbe gilt jedoch auch für die nicht verletzten, also auch nicht mit einem Körperschutz abgedeckten Pfoten des Tieres, die von dem Tier für ein Auflösen der lösbaren Verbindungsstelle verwendet werden können.
Bei einer ersten bevorzugten Ausgestaltung des Körperschutzes umgibt das Material zumindest teilweise ein Bein des Tieres, wobei das Material am unteren Ende verschlossen ist und somit das Bein einschließlich der Pfote vollständig umgibt. Am oberen Rand des Materials sind dann mindestens zwei Schnüre befestigt, die in bevorzugter Weise an jeweils einem Loch oder an einer Öse am Material angreifen. Erfindungsgemäß sind die beiden Enden der Schnüre hinter dem Hals des Tieres miteinander verbunden, so daß die Verbindungsstelle zwischen den beiden Schnüren nicht vom Tier erreicht werden kann. Somit wird in zuverlässiger Weise verhindert, daß das Tier selbsttätig die Verbindungsstelle und somit den Körperschutz löst.
In weiter bevorzugter Weise weist das Befestigungsmittel vier Schnüre auf, die paarweise miteinander verbunden werden. Dadurch wird wegen der vier Angreifpunkte der Schnüre an dem Material ein besserer Sitz und ein besserer Halt des Körperschutzes erreicht. Dabei befinden sich die beiden Verbindungsstellen - wie zuvor beschrieben - ebenfalls hinter dem Hals des Tieres, so daß ein zuverlässiger Halt des Körperschutzes gewährleistet ist.
Bei einer zweiten bevorzugten Ausgestaltung umgibt das Material zumindest teilweise den Bauch des Tieres und zumindest teilweise die Beine des Tieres. Somit wird der verletzte Bauchbereich des Tieres vollständig abgedeckt. Das Tier kann somit nicht an die verletzte Stelle des Bauchbereiches gelangen, so daß eine rasche Heilung des Tieres möglich ist.
Bei dieser Ausgestaltung des Körperschutzes können zunächst die Befestigungsmittel aus einer Mehrzahl von Schnüren bestehen, die am oberen Rand des Materials an dafür vorgesehenen Löchern befestigt sind. Im angelegten
Zustand des Körper Schutzes sind jeweils zwei gegenüberliegend befestigte Schnüre paarweise miteinander verbunden, während die Verbindungsstelle jeweils entlang des Rückens des Tieres angeordnet ist. Dadurch wird ebenfalls gewährleistet, daß das Tier nicht selbständig an die Verbindungsstelle des Befestigungsmittels gelangen kann, so daß ein sicherer und zuverlässiger Halt des Körperschutzes gewährleistet ist.
Bei einer weiteren Ausgestaltung des Körperschutzes für verletzte Tiere umgibt das Material den Bauch des Tieres vollständig und erstreckt sich zu beiden Seiten bis zum Rücken. Somit können auch großflächigere Verletzungen im Bereich des Bauches und der Flanken des Tieres abgedeckt werden. Der Körper des Tieres wird somit zum größten Teil vom Körperschutz umgeben.
Bei dieser Ausgestaltung des Körperschutzes besteht die Möglichkeit, die Befestigungsmittel in unterschiedlicher Weise auszugestalten. In einer ersten Ausgestaltung sind auf beiden Seiten am oberen Rand des Materials eine Reihe von Löchern vorgesehen, durch die eine Schnur abwechselnd auf der einen und der anderen Seite des Materials geführt ist und wobei an einem Ende der Reihen von Löchern die beiden Enden der Schnur zusammengefügt, vorzugsweise verknotet sind. Somit wird ähnlich wie bei der Schnürung eines Schuhes eine feste Verbindung zwischen den beiden benachbart angeordneten oberen Rändern des Materials erzielt. Auch hier gilt, daß das verletzte Tier weder mit der Schnauze noch mit den Pfoten das Befestigungsmittel lösen kann, so daß auch in diesem Fall ein zuverlässiger Halt des Körperschutzes gewährleistet ist.
Schließlich ist es auch möglich, daß die beiden oberen Ränder des Materials sich zumindest teilweise entlang des Rückens des Tieres überlappen, so daß das Befestigungsmittel, das an den oberen Rändern des Materials angeordnet ist, als Knopfverschluß, als Klettverschluß oder als Reißverschluß ausgebildet ist. Somit wird eine ebenfalls zuverlässige Verbindung der beiden benachbart angeordneten oberen Ränder des Materials hergestellt werden, die nicht von dem verletzten Tier gelöst werden kann.
Bei sämtlichen zuvor dargestellten Ausführungsbeispielen und Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung besteht das flächige Material vorzugsweise aus einem flexiblen Gewebe oder aus einem Leder, das sich einerseits
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gut an die Form des verletzten Tieres anlegen läßt und andererseits eine hohe Widerstandskraft und Festigkeit aufweist, damit das Material nicht vom verletzten Tier aufgerissen oder aufgebissen werden kann.
Im folgenden wird anhand von Ausführungsbeispielen die Erfindung näher erläutert, wobei auf die beigefügte Zeichnung Bezug genommen wird. In der Zeichnung zeigt
Figur 1 einen Körperschutz für ein Bein eines Hundes, wobei die Befestigungsmittel als Schnüre ausgebildet sind,
Figur 2 einen Körperschutz für ein Bein eines Hundes, wobei das Befestigungsmittel aus Riemen besteht, die mit Schnallen miteinander verbunden sind, wobei der Verlauf der Riemen hinter dem Hals hervorgehoben worden ist,
Figur 3 den in Figur 2 dargestellten Körperschutz für ein Bein eines Hundes in einer separaten Darstellung,
Figur 4 einen Körperschutz für den Bauchbereich eines Hundes,
Figur 5 den in Figur 4 dargestellten Körperschutz in einer separaten Darstellung, wobei die oberen Ränder des Körperschutzes Reihen von Löchern aufweisen, und
Figur 6 einen Körperschutz entsprechend Figur 5, wobei jedoch an den oberen Rändern des Körperschutzes ein Klettverschluß angebracht ist.
In den Figuren 1 bis 3 ist ein Körperschutz für einen verletzten Hund dargestellt, der ein flächiges Material 1 aufweist, mit dem ein verletztes Bein 2 des Körpers 3 des Hundes abgedeckt ist. Dabei umgibt das Material 1 das Bein 2 des Hundes, wie in den Figuren 1 bis 3 dargestellt ist, vollständig, wobei das Material 1 am unteren Ende im Bereich der Pfote verschlossen ist. Nicht in der Zeichnung dargestellt ist ein Ausführungsbeispiel, bei dem nur der untere Bereich des Beins des Hundes vom Material 1 abgedeckt ist.
Als Befestigungsmittel sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel vier Schnüre 4 am oberen Rand des Materials befestigt, wobei dazu Löcher beziehungsweise Ösen im Material vorgesehen sind. Jeweils zwei Schnüre, die an unterschiedlichen Seiten des Halses vorbeilaufen, sind paarweise miteinander verbunden, wobei die Verbindungsstelle 5 hinter dem Hals 6 des Hundes angeordnet ist. Dadurch ist gewährleistet, daß der Hund weder mit der Schnauze noch mit den Pfoten die Verbindungsstelle derart erreichen kann, daß der Hund die Verbindungsstelle löst und somit den Körperschutz abstreifen kann.
Wie in Figur 1 dargestellt ist, bestehen die Schnüre 4 aus einem Band, das in einfacher Weise verknotet werden kann. In den Figuren 2 und 3 ist dagegen ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem die Schnüre 4 als Riemen ausgestaltet sind, die mit Hilfe von Schnallen 7 paarweise miteinander verbunden werden können. Somit ergibt sich eine weiter verbesserte und zuverlässigere Verbindungsstelle 5 zwischen jeweils zwei Riemen 4.
In den Figuren 4 bis 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, handelt es sich bei dem dargestellten Körperschutz für einen Hund um eine Abdeckung des Bauchbereiches des verletzten Hundes. Dazu umgibt das Material 1 vollständig den Bauch 8 des Tieres und erstreckt sich im wesentlichen bis zum Rücken. Die von beiden Seiten des Körpers 3 des Hundes einander gegenüberliegend angeordneten oberen Ränder des Materials 1 weisen auf der einen Seite eine Reihe von Knöpfen 9 und auf der anderen Seite in entsprechender Weise eine Reihe von Knopflöchern 10 auf, so daß die beiden sich gegenüberliegenden oberen Ränder des Materials zuknöpfen lassen. Dadurch entsteht eine zuverlässige und dauerhafte Verbindung zwischen den oberen Rändern des Materials 1 des Körperschutzes, die von dem Hund nicht selbständig gelöst werden kann. Diese Ausführungsform ist in den Figuren 4 und 5 dargestellt. Wie in Figur 6 dargestellt ist, kann die zuvor beschriebene Knöpfe 9 aufweisende Verbindung auch durch einen Klettverschluß 11 ersetzt werden, der eine ebenso zuverlässige, jedoch einfacher zu handhabende Verbindung zwischen den oberen Rändern des Materials 1 ermöglicht.
Nicht in der Zeichnung dargestellt sind weitere Ausführungsbeispiele der letztgenannten Ausführungsform des Körperschutzes für einen verletzten Hund. Zum einen kann das Material des Körperschutzes so dimensioniert sein, daß der Bauch des Tieres sowie die Beine des Tieres nur teilweise abgedeckt sind. Dann sind an den beiden gegenüberliegenden Rändern des Materials Löcher oder Ösen vorgesehen, an denen Schnüre befestigt sind, die als Befestigungsmittel dienen. Diese Schnüre können dann entlang des Rückens des Hundes verknotet werden, so daß ein sicherer Halt des Körperschutzes gewährleistet ist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß eine genaue Anpassung an die Größe des Körpers des Hundes nicht notwendig ist und somit eine Verwendung für eine Mehrzahl von Körpergrößen möglich ist.
Weiterhin kann der Knopfverschluß 9 und 10 beziehungsweise der Klettverschluß 11 der Figuren 4 bis 6 durch einen Reißverschluß ersetzt werden, der eine ebenso einfache wie zuverlässige Verbindung der oberen Ränder des Materials 1 des Körperschutzes ermöglicht.
Schließlich ist es möglich, an den oberen Rändern des Materials jeweils eine Reihe von Löchern vorzusehen, durch die eine Schnur abwechselnd auf der einen und der anderen Seite des Materials geführt ist, wobei an einem Ende der Reihen von Löchern die beiden Enden der Schnur zusammengefügt, vorzugsweise verknotet sind. Somit wird eine zuverlässige Verbindung ähnlich wie bei einer Schuhschnürung hergestellt, die ein selbsttätiges Entfernen des Körperschutzes durch den Hund verhindert.

Claims (11)

12 036 GB Schutzansprüche:
1. Körperschutz für verletzte Tiere, insbesondere für Hunde,
mit einem flächigen Material (1), mit dem der verletzte Bereich des Körpers (3) abdeckbar ist,
mit mindestens einem Befestigungsmittel (4; 9, 10; 11) zur Befestigung des Materials (1) am Körper (3) des Tieres,
wobei das Befestigungsmittel (4; 9, 10; 11) eine lösbare Verbindungsstelle (5; 9, 10;ll) aufweist, die an einer Stelle am Körper (3) des Tieres angeordnet ist, die das Tier nicht mit der Schnauze oder den Pfoten erreichen kann.
2. Körperschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (1) zumindest teilweise ein Bein (2) des Tieres umgibt und am unteren Ende verschlossen ist.
3. Körperschutz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel mindestens zwei Schnüre (4) aufweist, die am oberen Rand des Materials (1) befestigt sind und deren Verbindungsstelle (5) hinter dem Hals (6) des Tieres angeordnet ist.
4. Körperschutz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel vier Schnüre (4) aufweist, die paarweise miteinander verbunden sind.
5. Körperschutz nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstelle (5) als Knoten oder als Schnalle (7) ausgebildet ist.
6. Körperschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (1) zumindest teilweise den Bauch (8) des Tieres und zumindest teilweise die Beine (2) des Tieres umgibt.
7. Körperschutz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel aus einer Mehrzahl von Schnüren besteht, die an den oberen Rändern des Materials befestigt sind und deren Verbindungsstellen entlang des Rückens des Tieres angeordnet sind.
8. Körperschutz nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (1) den Bauch (8) des Tieres vollständig umgibt und sich bis zum Rücken erstreckt.
9. Körperschutz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Rand des Materials auf beiden Seiten eine Reihe von Löchern aufweist, daß eine Schnur abwechselnd durch Löcher auf der einen Seite und der anderen Seite des Materials geführt ist und daß an einem Ende der Reihen von Löchern die beiden Enden der Schnur zusammengefügt, vorzugsweise verknotet sind.
10. Körperschutz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel am oberen Rand des Materials (1) angeordnet ist und als Knopfverschluß (9, 10), als Klettverschluß (11) oder als Reißverschluß ausgebildet ist.
» te » ·
11. Körperschutz nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (1) aus einem Gewebe oder aus einem Leder besteht.
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