DE29717368U1 - Bedienungsgerät für eine Datenverarbeitungseinrichtung - Google Patents
Bedienungsgerät für eine DatenverarbeitungseinrichtungInfo
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Description
PATENTANWÄLTE Manzingerweg 7
european patent attorneys D-81241 München
EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS Tel. +49 89 89 69 80
SCM Microsystems GmbH Luitpoldstraße 6 85276 Pfaffenhofen
Unser Zeichen: S 4276 DE HD/Gl
Bedienungsgerät für eine Datenverarbeitungseinrichtung
Die Erfindung betrifft ein Bedienungsgerät für eine Datenverarbeitungseinrichtung
mit einem manuell auf einer Arbeitsfläche beweglichen Gehäuse.
Bedienungsgeräte dieser Art sind weit verbreitet. Sie werden auch als "Computermaus"
bezeichnet und dienen der Vereinfachung der Bedienung von graphischen Benutzeroberflächen bei Rechnern und Datenverarbeitungsanlagen. Entsprechend
der Bewegung des Bedienungsgeräts auf einer Arbeitsfläche wird auf dem Bildschirm
eine Marke verschoben. Durch Betätigen einer oder mehrerer Bedienungstasten an der Oberfläche des Gehäuses des Bedienungsgeräts können Aktionen
ausgelöst werden, die einem Objekt zugeordnet sind, auf das die Marke auf dem Bildschirm zeigt.
Durch die vorliegende Erfindung wird das Bedienungsgerät dahingehend weitergebildet,
daß es zusätzlich zu seinen herkömmlichen Funktionen als Eingabegerät zur Eingabe von insbesondere vertraulichen Daten verwendet werden kann.
Gemäß der Erfindung ist an der den Bedienungstasten benachbarten Oberfläche
des Gehäuses eine Eingabe-Tastatur angeordnet; das Gehäuse ist mit einer Hemmeinrichtung
ausgestattet, die in einem ersten, aktivierten Zustand die freie
Beweglichkeit des Gehäuses auf der Arbeitsfläche zuläßt und in einem zweiten,
deaktivierten Zustand die Beweglichkeit des Gehäuses auf der Arbeitsfläche zur Erleichterung der Benutzung der Eingabe-Tastatur hemmt; die Hemmeinrichtung
ist mittels einer der Bedienungstasten steuerbar. Aufgrund der in das Bedienungsgerät
integrierten Eingabe-Tastatur eröffnet sich die Möglichkeit, in die Datenverarbeitungseinrichtung komplexe Informationen auch ohne Benutzung der
üblichen Tastatur einzugeben. Die Eingabe der Informationen mittels dieses Bedienungsgeräts kann durch den Benutzer in solcher Weise erfolgen, daß eine
Beobachtung und ein Ausspionieren der eingegebenen Informationen kaum möglich sind. Daher eignet sich das Bedienungsgerät besonders zur Eingabe von vertraulichen
Informationen. Besondere Anwendungsgebiete sind die Zugangs- und Berechtigungskontrolle, finanzielle Transaktionen, Validierung von sicherheitsrelevanten
Vorgängen und dergleichen.
Die Verwendung einer "Maus" als Eingabegerät nach Art einer Tastatur wurde
bisher nicht in Betracht gezogen, weil ein solches Bedienungsgerät auf der Arbeitsfläche leicht beweglich ist und bei der Bedienung der Tastatur ungewollte
Bewegungen des Geräts leicht möglich sind. Erst durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Hemmeinrichtung läßt sich die Eingabe von Informationen
über die integrierte Tastatur problemlos vornehmen.
Die mit einem solchen Bedienungsgerät erzielbare Datensicherheit kann in
mehreren Stufen erheblich gesteigert werden. In einer ersten Stufe ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß in das Gehäuse des Bedienungsgeräts
eine Chipkarten-Lesevorrichtung integriert ist. Chipkarten enthalten eine eigenständige Datenverarbeitungseinrichtung in Form eines Mikrocomputers
und können vielfältige Sicherungsfunktionen erfüllen. Durch Ausführung dieser Funktionen innerhalb des Bedienungsgeräts können die mit diesem
vorgenommenen Bedien- und Eingabefunktionen überprüft, validiert und authentifiziert
werden. Beispielsweise erhält ein Benutzer zu einer Datenverarbeitungseinrichtung
nur dann Zugang, wenn er einen Berechtigungsausweis in Form einer Chipkarte in das Lesegerät eingeführt hat und darüber hinaus über die
Tastatur des Bediengeräts einen zutreffenden Geheimcode eingibt, der mit den in der Chipkarte gespeicherten Informationen abgeglichen wird. Schon mit
dieser Ausführungsform wird ein hohes Maß an Datensicherheit erreicht.
In einer zweiten Stufe ist das Bedienungsgerät gemäß einer Weiterbildung der
Erfindung außer mit einer Chipkarten-Lesevorrichtung mit einer weiteren Lese-
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vorrichtung für eine miniaturisierte Chipkarte vom Typ SIM oder SAM ausgestattet.
Eine solche Chipkarte enthält eine Datenverarbeitungseinrichtung in Form eines Mikrocomputers, der speziell für die Verschlüsselung von Daten
konzipiert ist. Derartige Chipkarten werden beispielsweise in Mobiltelefonen eingesetzt. Sie erlauben eine Datenverschlüsselung auf sehr hohem Sicherheitsniveau
bei großem Datendurchsatz. Durch die Integration einer Lesevorrichtung für derartige Chipkarten in das Bedienungsgerät kann die Datenübertragung
zwischen diesem und der Datenverarbeitungseinrichtung verschlüsselt erfolgen, so daß ein Ausspionieren der über die Eingabe-Tastatur des Bedienungsgeräts
eingegebenen Informationen nicht möglich ist.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß eine Anzeigeeinrichtung
an der Oberfläche des Gehäuses angeordnet ist. Durch eine solche Anzeigeeinrichtung kann die Eingabe von Daten mittels der Eingabe-Tastatur
unterstützt werden. Auf der Anzeigeeinrichtung können jedoch auch Informationen wie Uhrzeit, Datum, Fehlermeldungen und dergleichen angezeigt werden.
Die Hemmeinrichtung wird vorzugsweise mit mechanischen Mitteln verwirklicht.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform des Bedienungsgerätes
unter Bezugnahme auf die Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 perspektivisch und schematisch eine Ausführungsform des Bedienungsgeräts;
Fign. 2a bis 2d in einer schematischen Teilschnittansicht des Bedienungsgeräts
Einzelheiten einer Hemmeinrichtung mit einem Rastmechanismus in verschiedenen Bedien ungszuständen.
Das in Fig. 1 gezeigte Bedienungsgerät hat die Gestalt einer allgemein bekannten
"Computermaus" mit einem flachen, an der Oberseite gewölbten und in Draufsicht allgemein viereckigen Gehäuse 10. An der flachen Unterseite des Gehäuses
10, die im Gebrauch auf einer Arbeitsfläche ruht, ragt eine (in Fig. 1 nicht gezeigte) Rollkugel 42 hervor, die im normalen Gebrauch des Bedienungsgeräts
mit der Arbeitsfläche A in Reibungseingriff kommt und einen Wandler ansteuert, der die Bewegung des Gehäuses in elektrische Signale umsetzt. Das Bedienungsgerät
ist mit den üblichen Bedienungstasten 12 und 14 sowie mit einer zusätzlichen Bedienungstaste 16 versehen.
An der gewölbten Oberseite des Gehäuses 10 sind außerdem Bedienungstasten 12,
14 und 16, eine Anzeigeeinrichtung 18 und eine Tastatur 20 angeordnet. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Anzeigeeinrichtung 18 einzeilig, und die
Tastatur 20 besteht aus zehn Tasten zur Eingabe der Ziffern 0 bis 9. Je nach Anwendungszweck können Anzeigeeinrichtung 18 und Tastatur 20 anders ausgestaltet
oder angeordnet werden.
Das Bedienungsgerät ist mit einer Lesevorrichtung 22 für Chipkarten 24 ausgestattet.
Dazu ist in dem Gehäuse 10 ein zu seiner Bodenfläche paralleler Einschubkanal 24 gebildet, der an der Vorderseite des Gehäuses 10 einen Einführungsschlitz
26 bildet. An der Vorderseite des Gehäuses 10 sind oberhalb des Einführungsschlitzes 26 ein Stecksockel 28 für einen elektrischen Steckverbinder
30 und ein Infrarotsender 32 angeordnet.
Schließlich ist das Bedienungsgerät mit einer weiteren Chipkarten-Lesevorrichtung
34 ausgestattet, die zum Lesen von miniaturisierten Chipkarten 36 vom Typ SIM oder SAM dient. Diese Lesevorrichtung 34 weist einen zum Boden des Gehäuses
10 parallelen Einschubkanal 38 auf, der an der Seitenfläche des Gehäuses 10 einen Einführungsschlitz 40 bildet.
Wie aus den Figuren 2a bis 2d ersichtlich ist, sind an der Unterseite des
Gehäuses 10 Gleitkufen 40 angeordnet, die das leichte Gleiten des Gehäuses 10 auf einer glatten Arbeitsfläche A begünstigen. Bei dem in Fig. 2a gezeigten
Gebrauchszustand ist die an der Unterseite des Gehäuses herausragende Rollkugel 42 mit der Arbeitsfläche A reibschlüssig in Eingriff. In diesem Zustand
ist die Eingabe von Daten mittels der Tastatur 20 unzweckmäßig, weil bei diesem Vorgang eine große Wahrscheinlichkeit besteht, daß gleichzeitig das
Gehäuse auf der Arbeitsfläche A bewegt wird, wodurch die Zuordnung der Dateneingabe
zu einem Objekt auf dem Bildschirm der Datenverarbeitungseinrichtung verlorengehen kann. Um dies zu vermeiden, ist das Bedienungsgerät mit einer
Hemmeinrichtung ausgestattet, die im aktivierten Zustand dem Bedienungsgerät seine leichte Beweglichkeit auf der Arbeitsfläche nimmt. Diese Hemmeinrichtung
ist bei der gezeigten Ausführungsform mechanisch verwirklicht. Sie umfaßt einen durch eine Druckfeder 44 belasteten Stempel oder "Stopper" 46, der zur
Bodenfläche des Gehäuses 10 senkrecht verschiebbar ist und an seinem der Arbeitsfläche A zugewandten, freien Ende reibungsfördernd ausgebildet ist. Bei
der in Fig. 2a gezeigten Gebrauchsstellung ist der Stempel 46 vollständig in
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das Gehäuse 10 eingefahren. In dieser Stellung wird der Stempel 46 durch
einen Rasthaken 48 gesichert, der einen Zapfen 50 am Gehäuse hintergreift. Durch Niederdrücken der Bedienungstaste 16 wird der Rasthaken 48 jedoch über
ein Gestänge von dem Zapfen 50 am Gehäuse gelöst, wie in Fig. 2b gezeigt, woraufhin die Druckfeder 44 den Stempel 46 gegen die Arbeitsfläche A drückt.
Das Gehäuse 10 wird nun, wie in Fig. 2c gezeigt, durch den Stempel 46, der sich auf der Arbeitsfläche A abstützt, einseitig angehoben, wobei die Rollkugel
42 außer Berührung mit der Arbeitsfläche A gelangt. Durch das einseitige Anheben des Gehäuses 10 gelangt dieses an seiner Unterseite entlang der von
dem Stempel 46 abgewandten Kante 10a mit der Arbeitsfläche A in Berührung. Auch diese Kante 10a ist reibungsfördernd ausgebildet. Dem Gehäuse 10 ist nun
seine vorherige leichte Beweglichkeit auf der Arbeitsfläche genommen. In diesem Zustand ist die Bedienung der Tastatur 20 leicht möglich.
Um den Stempel 46 in seine in Fig. 2a gezeigte Ausgangsstellung zurückzubewegen,
wird lediglich das benachbarte Ende des Gehäuses 10 gegen die Arbeitsfläche A gedrückt, wobei der Rasthaken 48 dem Zapfen 50 durch Verschwenken
ausweicht, bis er diesen wieder hintergreift.
Es können mehrere Stempel 46 der beschriebenen Art vorgesehen sein, beispielsweise
je einer auf den beiden Seiten des Gehäuses. Alternativ wird ein Schieber verwendet, der sich über nahezu die gesamte Breite des Gehäuses
erstrecken kann.
Je nach Anwendungszweck sind zahlreiche Weiterbildungen des Bedienungsgeräts
vorgesehen.
So kann das Bedienungsgerät bei Bedarf über den Stecksockel 28 mit einer USB-Schnittstelle
versehen werden. Über diese Schnittstelle kann auch die Stromversorgung erfolgen. Alternativ oder zusätzlich wird das Bedienungsgerät mit
einer Batterie, einem Akkumulator oder dergleichen versehen. Für viele Anwendungen
ist auch die Ausstattung mit einem Funkuhr-Empfänger zweckmäßig, beispielsweise für elektronische Signaturen oder Zertifizierungen. Zusätzlich zu
oder alternativ zu einem Infrarotsender 32 können Mittel zur Verbindung über einen Funkkanal integriert sein. Bei Bedarf werden in das Bedienungsgerät
weitere Schnittstellen integriert, beispielsweise solche zum Einstecken von nichtflüchtigen Speichermodulen, auf denen Programme und/oder Daten gespeichert
sein können.
-6-
Eine weitere Steigerung der Datensicherheit wird durch einen an der Oberfläche
des Gehäuses 10 zusätzlich angeordneten Fingerabdruck-Sensor erzielt, dessen Signal vorzugsweise erst dann ausgewertet wird, wenn ein Finger mit vorbestimmtem
Mindestdruck aufliegt.
Claims (14)
1. Bedienungsgerät für eine Datenverarbeitungseinrichtung, mit einem manuell auf einer
Arbeitsfläche beweglichen Gehäuse, einem die Bewegung des Gehäuses in elektrische
Signale umsetzenden Wandler und mehreren an der Oberfläche des Gehäuses angeordneten
Bedienungstasten, dadurch gekennzeichnet, daß an der den Bedienungstasten benachbarten
Oberfläche des Gehäuses eine Eingabe-Tastatur angeordnet ist und das Gehäuse mit einer
Hemmeinrichtung ausgestattet ist, die in einem ersten, aktivierten Zustand die freie
Beweglichkeit des Gehäuses auf der Arbeitsfläche zuläßt und in einem zweiten, deaktivierten Zustand die Beweglichkeit des Gehäuses auf der Arbeitsoberfläche zur
Erleichterung der Benutzung der Eingabe-Tastatur hemmt, und daß die Hemmeinnchtung
mittels einer der Bedienungstasten steuerbar ist.
2. Bedienungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine in dem Gehäuse integrierte
Chipkarten-Lesevorrichtung.
3. Bedienungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine in dem Gehäuse
integrierte Lesevorrichtung für eine miniaturisierte Chipkarte (SAM oder SIM).
4. Bedienungsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine an
der Oberfläche des Gehäuses angeordnete Anzeigeeinrichtung.
5. Bedienungsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine
Infrarot-Schnittstelle zur verbindungsfreien Kommunikation mit der Datenverarbeitungseinrichtung.
6. Bedienungsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine
USB-Anschlußeinrichtung zur Kommunikation mit der Datenverarbeitungseinrichtung.
7. Bedienungsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hemmeinrichtung einen mechanischen Rastmechanismus aufweist.
8. Bedienungsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hemmeinrichtung wenigstens ein Hemmelement aufweist, das selektiv aus dem Gehäuse
in Richtung auf die Arbeitsfläche ausfahrbar ist.
9. Bedienungsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hemmeinrichtung
wenigstens ein Reibungselement aufweist, das an dem Gehäuse in Gegenüberlage zu der
Arbeitsfläche fest angebracht ist und mit dieser in Eingriff gelangt, wenn die Hemmeinrichtung aktiviert ist.
10. Bedienungsgerät nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß
Hemmelement und Reibungselement an zwei voneinander abgewandten, der Arbeitsfläche
zugekehrten Seiten des Gehäuses angeordnet sind.
11. Bedienungsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
bei aktivierter Hemmeinrichtung das Gehäuse auf einer Seite angehoben und auf der
gegenüberliegenden Seite entlang einer Kante mit der Arbeitsfläche reibschlüssig in
Berührung gebracht ist.
12. Bedienungsgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß in der einseitig
angehobenen Stellung des Gehäuses eine darin drehbar gelagerte Rollkugel, die zur
Arbeitsfläche hin aus dem Gehäuse herausragt, von dieser Arbeitsfläche abgehoben ist.
13. Bedienungsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen
an der Oberseite des Gehäuses angeordneten Sensor zur Abtastung eines Fingerabdrucks.
14. Bedienungsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hemmeinrichtung durch Betätigen einer der Bedienungstasten aktivierbar und durch
Niederdrücken des Gehäuses deaktivierbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29717368U DE29717368U1 (de) | 1997-09-29 | 1997-09-29 | Bedienungsgerät für eine Datenverarbeitungseinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29717368U DE29717368U1 (de) | 1997-09-29 | 1997-09-29 | Bedienungsgerät für eine Datenverarbeitungseinrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29717368U1 true DE29717368U1 (de) | 1997-12-04 |
Family
ID=8046589
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29717368U Expired - Lifetime DE29717368U1 (de) | 1997-09-29 | 1997-09-29 | Bedienungsgerät für eine Datenverarbeitungseinrichtung |
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980122 |
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Effective date: 20010517 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20040401 |