Wiederverschließbare Verpackung
Pasten werden meistens in Tuben verpackt, aus denen sich die jeweils benötigte Stranglänge ausdrücken läßt. Bei hochviskosen
Massen kann der zum Ausbringen erforderliche Druck sehr hoch werden, so daß Tuben als Verpackung problematisch
werden. Auch bei druckempfindlichen Massen sind Tuben ungeeignet.
In derartigen Fällen sich anbietende Gefäße mit wiederverschließbarem
Schraub- oder Klemmdeckel sind materialaufwendig und teuer und daher nur bei verhältnismäßig großen
Mengen sinnvoll. Während sich ferner bei Tuben die ausgebrachte Menge anhand der Stranglänge bestimmen läßt, fehlt
bei sonstigen Pastenbehältern eine solche Dosiermöglichkeit, so daß zusätzlich zu dem Aufwand des Behälters ein Dosiergerät
erforderlich wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine wiederverschließbare
Verpackung zu schaffen, die sich insbesondere für kleine Mengen hoch-viskoser Massen eignet.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ergibt sich
aus Anspruch 1.
Die danach vorgesehene Verpackung ähnelt an sich der sogenannten "Blisterpackung", wie sie etwa aus DE 14 8 6 399 A
bekannt ist. Derartige Verpackungen werden bisher in erster Linie für feste Gegenstände, typisch Arzneimittel in Dragee-Form,
eingesetzt. Die erfindungsgemäße Verpackung unterscheidet sich von der bekannten Blisterpackung dadurch, daß sie
sich mittels einer an einer Verschlußfolie angeformten, um eine Kante des Behälterteils herum klappbare plastisch verformbare
Lasche wiederverschließen läßt. Dabei bleibt der bei Blisterpackungen gegebene Vorteil des geringen Material- und
Kostenaufwands erhalten, so daß die erfindungsgemäße Verpakkung auch für sehr kleine Mengen vertretbar ist.
Die Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 2 und 3 gestattet eine noch vollständigere Wieder-Verschließung der
Packung, so daß diese für licht- oder luftempfindliche Substanzen
besonders geeignet wird.
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In der in Anspruch 4 angegebenen Gestaltung dient die erfindungsgemäße Verpackung zur Aufnahme eines Strangs der
betreffenden Paste, so daß eine Dosierung ähnlich wie bei einer Tube durch Entnahme eines bestimmten Teils der gesamten
Stranglänge möglich ist.
Die Weiterbildung der Erfindung nach den Ansprüchen 5 und 6 ist vom Standpunkt der Lagerhaltung sowie - bei sehr
kleinen verpackten Einzelmengen - auch im Hinblick auf die praktische Benutzung von Vorteil.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert, die eine perspektivische
Darstellung einer mehrteiligen Verpackung zeigt, wobei ein Verpackungsteil im geöffneten Zustand veranschaulicht
ist.
Gemäß der Zeichnung besteht die Verpackung aus einem tiefgezogenen Behälterteil 1 aus verhältnismäßig steifem
Kunststoff, in dem ein oder mehrere Vertiefungen 2 ausgebildet sind, und einem Verschlußteil 3 in Form einer plastisch
verformbaren Metall-, Kunststoff- oder Verbundfolie.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Verpakkung insgesamt fünf Abschnitte I-V auf, von denen die Abschnitte
I-IV jeweils mit einer Vertiefung 2 versehen sind, während der Abschnitt V als Griffteil dient.
Jede Vertiefung 2 hat die Form einer länglichen rechtekkigen Wanne mit gerundetem Boden und dient zur Aufnahme einer
entsprechenden Länge eines Pastenstrangs 4.
Das die Vertiefung 2 umgebende und deren oberen Rand definierende Wandelement 5 des Behälterteils 1 ist an seiner
oberen Fläche mit einem permanent haftenden Kleber 6 beschichtet.
Das Verschlußelement 3 ist mit einer um die in der Zeichnung vordere Kante 7 des Wandelements 5 herum geklappte
Haltelasche 8 versehen. Zwischen der Lasche 8 und der unteren Seite des Wandelements 5 ist keine Klebeschicht vorhanden.
Sämtliche vier Behälterabschnitte I-IV und der Griffabschnitt V sind aus einem einzigen tiefgezogenen Kunststoff-
teil hergestellt. Ebenso sind sämtliche vier Verschlußteile 3 als zusammenhängende Folie ausgebildet, die sich auch über
den Griffabschnitt V erstreckt und zwischen benachbarten Behälterteilen
jeweils eine Bruchlinie 9 aufweist. Die Oberfläehe der Folie kann im gesamten Bereich oder auch nur im Bereich
des Griffabschnitts V eine Beschriftung zur Kennzeichnung des Behälterinhalts tragen.
Beim ersten Gebrauch wird eine Lasche 8 erfaßt und der Verschlußteil 3 von dem betreffenden Behälterteil 1 so weit
abgezogen, daß die Vertiefung 2 mit mindestens der gewünschten Länge des Pastenstrangs 4 zur Entnahme freiliegt. Dabei
reißt der Verschlußteil 3 längs der Bruchlinie 9, so daß nur jeweils ein Behälterabschnitt geöffnet wird.
Nach Entnahme läßt sich der Behälterteil 1 durch Zurückbiegen der plastisch verformbaren Folie wieder verschließen,
wobei der permanent haftende Kleber 6 eine erneute Abdichtung zwischen Verschlußteil 3 und Behälterteil 1 bewirkt. Außerdem
wird die Lasche 8 wieder um die vordere Behälterkante 7 zurückgeklappt.
Je nach den mechanischen Eigenschaften der das Verschlußteil 3 bildenden Folie und der Empfindlichkeit des Behälterinhalts
kann es auch ausreichen, zum Wiederverschließen lediglich die Haltekraft der zurückgeklappten Lasche 8 auszunutzen.
Zusammenfassung
Eine wiederverschließbare Verpackung, insbesondere für kleine Mengen hoch-viskoser Massen, besteht aus einem Behälterteil
1, das eine Vertiefung 2 und ein deren oberen Rand definierendes Wandelement 5 aufweist, sowie einem Verschlußteil
3 in Form einer Folie, die an der die Vertiefung 2 umgebenden Fläche des Wandelements 5 durch einen permanent haftenden
Kleber 6 befestigt ist. Die Folie weist eine über das Wandelement 5 des Behälterteils 1 hinausragende plastisch
verformbare Lasche 8 auf, die zum Wiederverschließen der Verpackung um die betreffende Kante 7 des Behälterteils 1 herum
geklappt wird.
Bezugs zei chenli s te
| 1 |
Behälterteil |
| 2 |
Vertiefung |
| 3 |
Verschlußteil |
| 4 |
Pastenstrang |
| 5 |
Wandelement |
| 6 |
Kleber |
| 7 |
Kante |
| 8 |
Lasche |
| 9 |
Bruchlinie |