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DE29717491U1 - Haltevorrichtung - Google Patents

Haltevorrichtung

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Publication number
DE29717491U1
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DE
Germany
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plug
card
locking
holding
holding device
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Expired - Lifetime
Application number
DE29717491U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Festo SE and Co KG
Original Assignee
Festo SE and Co KG
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Publication date
Application filed by Festo SE and Co KG filed Critical Festo SE and Co KG
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Publication of DE29717491U1 publication Critical patent/DE29717491U1/de
Priority to DE19827074A priority patent/DE19827074C2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K7/00Constructional details common to different types of electric apparatus
    • H05K7/14Mounting supporting structure in casing or on frame or rack
    • H05K7/1401Mounting supporting structure in casing or on frame or rack comprising clamping or extracting means
    • H05K7/1402Mounting supporting structure in casing or on frame or rack comprising clamping or extracting means for securing or extracting printed circuit boards
    • H05K7/1405Mounting supporting structure in casing or on frame or rack comprising clamping or extracting means for securing or extracting printed circuit boards by clips or resilient members, e.g. hooks

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  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Constituent Portions Of Griding Lathes, Driving, Sensing And Control (AREA)
  • Grinding Of Cylindrical And Plane Surfaces (AREA)
  • Gripping On Spindles (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Description

22. September 1997 G 18 009 - leet
FESTO AG & Co, 73734 Esslingen
Haltevorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung zum lösbaren Halten wenigstens einer eine elektrische und/oder elektronische Schaltung aufweisenden Einschubkarte in einer vollständig in ein Einschubgehäuse eingeschobenen Endposition, wobei das Einschubgehäuse über eine zum Einschieben der wenigstens einen Einschubkarte dienende Gehäuseöffnung verfügt, und wobei die Einschubkarte in ihrer Endposition mit ihren quer zur Einschubrichtung ausgerichteten seitlichen Randbereichen zwischen zwei das geführte Einschieben und Herausziehen der Einschubkarte ermöglichenden gehäusefesten Führungseinrichtungen gelagert ist.
Haltevorrichtungen dieser Art werden bisher bei in das Einschubgehäuse eingeschobener Endposition der Einschubkarte mit Hilfe mehrerer Schraubverbindungen am Einschubgehäuse befestigt. Das Herausnehmen der Einschubkarte aus dem Einschubgehäuse, z.B. zum Zwecke einer Überprüfung der elektrischen bzw. elektronischen Schaltung oder um die Einschubkarte auszuwechseln, gestaltet sich somit umständlich und zeitaufwendig, da zunächst alle Schraubverbindungen gelöst werden müssen, bevor das Herausziehen möglich ist. Entsprechendes gilt für das Ein-
schieben der Einschubkarte, die zur Fixierung in ihrer Endposition wieder mittels der Schraubverbindungen am Einschubgehäuse festgelegt werden muß. Die Einschubkarten enthalten häufig Schaltungen zur Ablaufsteuerung eines Montage- oder Herstellungsprozesses, so daß bei einem Defekt einer Karte der Prozeß angehalten werden muß. Das umständliche und langwierige Auswechseln der Einschubkarte hat zur Folge, daß auch der angesteuerte Prozeß beim Auswechseln der Einschubkarte lange still steht. Solche Ausfallzeiten sind in der Industrie selbstverständlich unerwünscht, da sie unnötige Kosten verursachen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Haltevorrichtung zu schaffen, die ein schnelles und unkompliziertes Auswechseln der im Einschubgehäuse gehaltenen Einschubkarte ermöglicht.
Diese Erfindung wird dadurch gelöst, daß die Haltevorrichtung wenigstens ein am Einschubgehäuse oder an der wenigstens einen Einschubkarte angeordnetes Halteelement aufweist, das Rastmittel enthält, die in der Endposition der Einschubkarte zum Herstellen einer lösbaren Halteverbindung mit am jeweils anderen Bauteil vorgesehenen Rastgegenmitteln in Rasteingriff bringbar sind, und das über manuell betätigbare Betätigungsmittel verfügt, mittels denen die Rastmittel und die Rastgegenmittel zum Lösen der Halteverbindung außer Rasteingriff bringbar sind.
Aufgrund der Rastverbindung zum Halten der Einschubkarte in der Endposition entfällt das umständliche Befestigen mittels der beim Stand der Technik vorgesehenen Schraubverbindungen. Ohne
Einsatz von Werkzeugen kann die Einschubkarte einfach von Hand in ihre gehaltene Endposition in das Einschubgehäuse eingeschoben oder aus diesem herausgezogen werden. Mittels der manuell betätigbaren Betätigungsmittel läßt sich die Rastverbindung dabei problemlos entrasten.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Zweckmäßigerweise sind die Rastmittel mittels eines federelastischen Elements in ihre Haltestellung vorgespannt. In diese Ausgestaltung wird durch das Einschieben der Einschubkarte die Rastverbindung zwischen den Rastmitteln und den Rastgegenmitteln automatisch hergestellt und die Einschubkarte in ihrer Endposition gehalten. Eine zusätzliche Betätigung der Betätigungsmittel zum Herstellen der Rastverbindung ist nicht notwendig.
Bevorzugt befindet sich das mindestens eine Halteelement an der Einschubkarte. Bei paarweiser Anordnung ist hier eine besonders bequeme Handhabung gewährleistet. Die Betätigungsmittel können gleichzeitig als Greifmittel ausgestaltet sein, so daß ohne Umgreifen ein Lösen der Rastverbindung und ein Herausziehen der Einschubkarte aus dem Einschubgehäuse möglich ist.
Vorteilhafterweise ist am Einschubgehäuse und/oder an der Einschubkarte wenigstens ein federelastisches Spannelement vorgesehen, das die beiden Bauteile im Bereich der Endposition der Einschubkarte voneinander weg druckend beaufschlagt, so daß die
Rastmittel und die Rastgegenmittel bei hergestellter Rastverbindung gegeneinandergedrückt werden. Hierdurch ist gewährleistet, daß die Einschubkarte in ihrer gehaltenen Endposition im wesentlichen spielfrei fixiert ist.
Es ist desweiteren vorteilhaft, wenn das wenigstens eine Halteelement ein insbesondere auswechselbares Markierungsschild aufweist. Das Markierungsschild kann beispielsweise die genaue Bezeichnung der zugeordneten Einschubkarte wiedergeben oder auch symbolische Benutzungs- oder Warnhinweise enthalten.
Im folgenden wird die erfindungsgemäße Haltevorrichtung anhand der beigefügten Zeichnung im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Figur 1 ein Einschubgehäuse mit vier Einschubkarten in perspektivischer Darstellung, wobei drei Einschubkarten im mittels einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung in ihrer eingeschobenen Endposition im Einschubgehäuse lösbar gehaltenen Zustand und eine Einschubkarte im teilweise eingeschobenen Zustand gezeigt sind,
Figur 2 ein an einer Einschubkarte angeordnetes Halteelement in einer Seitenansicht gemäß Pfeil II in Figur 1, wobei die Einschubkarte lediglich im Bereich des Halteelements dargestellt ist,
Figur 3 ein an einer Einschubkarte angeordnetes Halteelement, wobei die Einschubkarte lediglich im Bereich des HaI-
teelements im Schnittbild gemäß Schnittlinie III-III in Figur 1 gezeigt ist und
Figur 4 eine Einschubkarte mit Halteelement in einer Draufsicht gemäß Pfeil IV in Figur 1, wobei die Einschubkarte lediglich im Bereich des Halteelements dargestellt ist.
In Figur 1 ist ein Einschubgehäuse 3 dargestellt, das über eine zum Einschieben bzw. Herausziehen von wenigstens einer Einschubkarte 4 dienende Gehäuseöffnung 5 verfügt. Die Anzahl der Einschubkarten 4, die vom Einschubgehäuse 3 aufgenommen werden können, kann beliebig sein, wobei das Einschubgehäuse 3 selbstverständlich durch seine Abmessungen die maximale Anzahl einzuschiebender Einschubkarten 4 vorgibt. Beim Ausführungsbeispiel kann das Einschubgehäuse 3 vier Einschubkarten 4 aufnehmen.
Das Einschubgehäuse 3 ist beim bevorzugten Ausführungsbeispiel quaderförmig konturiert und weist an seiner Vorderseite die Gehäuseöffnung 5 auf, die eine rechteckige Gestalt besitzt.
Die Einschubkarten 4 verfugen über eine elektrische und/oder elektronische Schaltung 9, die grundsätzlich eine beliebige Funktion ausführen kann. Die Schaltung 9 ist auf einer Platine 10 der Einschubkarte 4 angeordnet, wobei die Bauteile der Schaltung 9 an der Platine festgelötet und mittels elektrischer Leiterbahnen untereinander verbunden sind.
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An der in eingestecktem Zustand der Gehäuseöffnung 5 zugeordneten Vorderseite 11 der Einschubkarte 4 ist ein quer zur Erstreckungsebene der Platine 10 verlaufendes, an dieser befestigtes Frontplattenelement 12 vorgesehen, das rechteckähnlich konturiert ist und sich im wesentlichen in Höhenrichtung 13 des Einschubgehäuses 3 gesehen über die gesamte Höhe der Gehäuseöffnung 5 erstreckt. In vollständig eingeschobenem Zustand befindet sich die Einschubkarte 4 in ihrer Endposition, wobei das Frontplattenelement 12 den der Einschubkarte 4 zugeordneten Abschnitt der Gehäuseöffnung 5 in quer zur Höhenrichtung 13 verlaufenden Breitenrichtung 17 abdeckt.
Die Platine 10 der Einschubkarte 4 erstreckt sich in eingeschobenem Zustand gleichzeitig in Höhenrichtung 13 und in Tiefenrichtung 22 des Einschubgehäuses 3. Zur Vereinfachung der Beschreibung sei vorliegend die mit der Einschubrichtung 14 zusammenfallende Ausdehnungsrichtung der Einschubkarte 4 als Querrichtung 18 und die rechtwinkelig hierzu verlaufende Ausdehnungsrichtung als Längsrichtung 31 bezeichnet, ohne daß damit eine Festlegung bezüglich bestimmter Abmessungen oder Abmessungsverhältnisse getroffen werden soll. Somit verlaufen die Längskanten der Platine 10 in Höhenrichtung 13 des Einschubgehäuses 3 und die quer zur Einschubrichtung 14 ausgerichteten seitlichen Randbereiche 56, 57 erstrecken sich in dessen Tiefenrichtung 22. Beispielsgemäß ist die Länge der Platine 10 geringer gewählt als die Höhe der Gehäuseöffnung 5, die der Länge des Frontplattenelements 12 entspricht, so daß letzteres etwas über die seitlichen Randbereiche 15, 16 der Platine 10 hinausragt.
In der Frontplatte 12 können verschiedene zur Verbindung mit externen, nicht näher dargestellten Schaltungsteilen dienende Steckverbindungselemente 19 von außen zugänglich angeordnet sein, die sowohl als Ein- wie auch als Ausgänge fungieren können. Dies hängt von der konkreten Funktion der Schaltung 9 der entsprechenden Einsteckkarte 4 ab. Es versteht sich, daß auch Anzeigeelemente 20, Schalter 21 oder andere Bauteile an der Frontplatte 12 angeordnet sein können, die von außen zugänglich oder zumindest sichtbar sein müssen.
Im Bereich der Rückseite 24 der Einschubkarte 4, ist ein erster Steckverbinder 25 angeordnet, der in der vollständig eingeschobenen Endposition der Einschubkarte 4 im Einschubgehäuse 3 mit einem am Einschubgehäuse 3 vorgesehenen, zweiten Steckverbinder 26 elektrisch verbunden ist. Jeder in das Einschubgehäuse 3 einschiebbaren Einschubkarte 4 ist ein zweiter Steckverbinder 26 zugeordnet, der sich im Bereich der der Gehäuseöffnung 5 entgegengesetzten rückwärtigen Partie 27 des Einschubgehäuses befindet, wobei die zweiten Steckverbinder an einer im wesentlichen parallel zur Gehäuseöffnung 5 verlaufenden Verbindungsplatine 28 angeordnet sind. Die Verbindungsplatine 2 8 verfügt über elektrische Verbindungsleitungen, die zumindest einen Teil der in das Einschubgehäuse 3 eingeschobenen Einschubkarten 4 elektrisch miteinander verbinden kann, was üblicherweise mittels einer seriellen oder parallelen Busverbindung realisiert wird. Zusätzlich kann die Verbindungsplatine 28 über elektrische und/oder elektronische Bauteile verfügen, falls dies notwendig oder wünschenswert sein sollte.
In ihrer Endposition ist die Einschubkarte 4 zwischen zwei das geführte Einschieben bzw. Herausziehen der Einschubkarte 4 in das bzw. aus dem Einschubgehäuse 3 ermöglichenden Führungseinrichtungen 32 gelagert, von denen in Figur 1 lediglich eine sichtbar ist. Die Führungseinrichtungen 32 sind am Einschubgehäuse 3 angeordnet und arbeiten mit den seitlichen Randbereichen 56, 57 der Einschubkarte 4 und dabei insbesondere mit den Randbereichen 14, 15 der Platine 10 zusammen.
Beispielsgemäß sind die Führungseinrichtungen 32 von in Einschubrichtung 14 verlaufenden Führungsschienen 33 gebildet, die im Querschnitt gesehen U-förmig konturiert sind und die Platine 10 der zugeordneten Einschubkarte 4 im Bereich ihrer jeweils zugeordneten Querseite 34 zumindest teilweise umgreifen, so daß die Einschubkarte 4 über die Längsendbereiche 15, 16 der Platine 10 in den Führungsausnehmungen 35 der Führungsschienen 33 verschiebbar geführt ist. Die von den Führungsschienen 33 gebildeten Führungseinrichtungen 32 sind an der jeweiligen sich in Höhenrichtung 13 des Einschubgehäuses 3 gegenüberliegenden Innenseiten der betreffenden Gehäusewand 36 des Einschubgehäuses 3 befestigt. Es versteht sich, daß jeder Einschubkarte 4 zwei Führungseinrichtungen 32 zugeordnet sind.
Im Bereich der rückwärtigen Partie 27 des Einschubgehäuses 3 ragt quer zur Höhenrichtung 13 und quer zur Einschubrichtung von beiden Außenseiten des Einschubgehäuses 3 jeweils ein plattenähnliches Befestigungsstück 41 weg, das zur Befestigung des Einschubgehäuses 3 an einer nicht näher dargestellten Hai-
testruktur, z.B. an der Innenfläche eines Schaltschrank^, dient. Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Befestigungsstück: 41 mit verschiedenen Befestigungsausnehmungen 42 und einem Innengewindeelement 43 versehen.
Die vollständig bis in die Endposition eingeschobenen Einschubkarten 4 werden mittels einer Haltevorrichtung 47 in dieser Endposition gehalten, so daß über den jeweiligen ersten und zweiten Steckverbinder 25, 26 eine sichere elektrische Verbindung zwischen den Einschubkarten 4 und der Verbindungsplatine 28 gewährleistet ist.
Die Haltevorrichtung 47 stellt eine lösbare Rastverbindung zwischen den in der Endposition befindlichen Einschubkarten 4 und dem Einschubgehäuse 3 her. Hierfür weist die Haltevorrichtung 47 wenigstens ein am Einschubgehäuse 3 oder an der wenigstens einen Einschubkarte 4 angeordnetes Halteelement 48 auf, das Rastmittel 49 enthält, die in der Endposition der Einschubkarte 4 zum Herstellen der lösbaren Halteverbindung mit am jeweils anderen Bauteil 3 vorgesehenen Rastgegenmitteln 50 in Rasteingriff bringbar sind. Desweiteren verfügt das Halteelement 48 über manuell betätigbare Betätigungsmittel 51, mittels denen die Rastmittel 49 und die Rastgegenmittel 50 zum Lösen der Halteverbindung außer Rasteingriff bringbar sind.
Zweckmäßigerweise verfügt die Haltevorrichtung 47 über zwei Halteelemente 48. Diese sind beim bevorzugten Ausführungsbeispiel an der Einschubkarte 4 und insbesondere im Bereich deren Vorderseite 11 angeordnet. Beispielsgemäß sind sie am Front-
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plattenelement 12 gelagert, das hierfür wenigstens eine und beispielsgemäß zwei Aussparungen 53, 54 enthält, durch die Lagermittel 55 des jeweiligen Halteelements 48 hindurchragen und das Frontplattenelement 12 hintergreifen. Die Aussparungen 53, 54 sind in den stirnseitigen Endbereichen des Frontplattenelements 12 eingebracht, so daß sich die Halteelemente 48 in den beiden Eckenbereichen zwischen der Vorderseite 14 und je einem seitlichen Randbereich 56, 57 der Einschubkarte 4 befinden.
In den Figuren 2 bis 4 ist das Halteelement 48 näher gezeigt. Die Betätigungsmittel 50 des Halteelements 48 sind beispielsgemäß von einem Betätigungskörper 60 gebildet, der sich im wesentlichen in Längsrichtung 31 der Einschubkarte erstreckt und mit einer sich zum Ende hin verjüngenden Greifpartie 61 in Längsrichtung 31 über den zugeordneten Längsendbereich 56, 57 des Frontplattenelements 12 zumindest teilweise hinausragt. An die Greifpartie 61 schließt sich in Längsrichtung 31 eine Basispartie 62 an, wobei die Greifpartie 61 und die Basispartie 62 eine gemeinsame, dem Frontplattenelement 12 entgegengesetzte äußere Fläche 63 des Betätigungskörpers 60 aufweisen, die im wesentlichen parallel zu der von der Platine 10 abgewandten Außenfläche 64 des Frontplattenelements 12 verläuft. Beispielsgemäß besitzen beide Flächen 63, 64 in Breitenrichtung 65, quer zur Längsrichtung 31 und zur Querrichtung 18 der Einschubkarte 4 gesehen, einen leicht gewölbten Verlauf.
Die der äußeren Fläche 63 entgegengesetzte Anlagefläche 67 des Betätigungskörpers 60 liegt an der Außenfläche 64 des Frontplattenelements 12 an. Die Anlagefläche 67 erstreckt sich Ie-
diglich entlang der Basispartie 62 des Betätigungskörpers 60, da die Greifpartie 61 im Übergang zur Basispartie 62 abgestuft verläuft.
Die Lagermittel 55 sind im Bereich der Anlagefläche 67 an den Betätigungskörper 60 angesetzt und erstrecken sich quer von der Anlagefläche 67 weg. Beispielsgemäß enthalten die Lagermittel 55 zwei Winkelstücke 68, 69, die in Breitenrichtung 65 der Einschubkarte 4, quer zur Erstreckungsebene der Platine 10, in einem jeweiligen seitlichen Endbereich 71, 72 des Betätigungskörpers 60 insbesondere einstückig mit diesem verbunden sind. Die Winkelstücke 68, 69 verlaufen unter Bildung eines ersten Abschnitts 74, 75 zunächst ein Stück weit quer von der Anlagefläche 67 weg, wobei sie das Frontplattenelement 12 durch die jeweils zugeordnete Aussparung 53, 54 hindurch durchgreifen. An den ersten Abschnitt 74, 75 schließt sich ein im wesentlichen rechtwinkelig abgewinkelter zweiter Abschnitt 76, 77 an, der sich entlang der der Außenfläche 64 entgegengesetzten Innenfläche 78 des Frontplattenelements 12 erstreckt, so daß die Winkelstücke 68, 69 das Frontplattenelement 12 hintergreifen. Beispielsgemäß verlaufen die zweiten Abschnitte 76, 77 der Winkelstücke 68, 69 in etwa in die selbe Richtung wie die Greifpartie 61.
Das Halteelement 48 ist quer zur Einschubrichtung 14 und vorliegend somit in Längsrichtung 31 der Einschubkarte 4 und in Höhenrichtung 13 des Einschubgehäuses 3 hin und her bewegbar am Frontplattenelement 12 gelagert. Hierfür weisen die Aussparungen 53, 54 in Längsrichtung 31 eine größere Abmessung auf als
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der zugeordnete erste Abschnitt 74, 75 der Winkelstücke 68, Aufgrund der in Längsrichtung 31 möglichen Bewegung der Betätigungsmittel 51 zusammen mit den Rastmitteln 50 können diese zwischen ihrer Haltestellung und ihrer Lösestellung hin und her bewegt werden.
In Dickenrichtung 65 der Einschubkarte 4 ist das Frontplattenelement 12 breiter als das Halteelement 48. Dieses schließt einenends mit seinem einen Winkelstück 68 in Breitenrichtung im wesentlichen bündig mit dem Frontplattenelement 12 ab, so daß das Frontplattenelement 12 anderenends auf der in Breitenrichtung 65 entgegengesetzten Seite über das Halteelement 48 bzw. das andere Winkelstück 69 herausragt. Beim Ausführungsbeispiel ist deshalb die dem einen Winkelstück 68 zugeordnete Aussparung 53 seitlich in Breitenrichtung 65 offen, wobei die andere Aussparung 54, die dem Winkelstück 69 zugeordnet ist, ringförmig geschlossen ist und somit eine lochähnliche Aussparung 54 bildet.
An der Innenfläche 78 des Frontplattenelements 12 ist zwischen den beiden Aussparungen 54 ein Tragkörper 81 angebracht. Auf der der seitlich offenen, in das Frontplattenelement 12 eingebrachten Aussparung 53 zugewandten Seite ist am Tragkörper 81 die Platine 10 befestigt und insbesondere angeschraubt. Zum Herstellen der Schraubverbindung ist im Tragkörper eine im wesentlichen in Breitenrichtung 65 der Einschubkarte 4 verlaufende durchgehende Gewindeöffnung vorgesehen, so daß die Platine mittels einer herkömmlichen Schraube 82 am Tragkörper 81 anschraubbar ist.
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Auf der der Platine 10 entgegengesetzten Seite des Tragkörpers 81 verläuft der zweite Abschnitt 77 des Winkelstücks 69 benachbart zur zugewandten Seitenfläche 84 des Tragkörpers 81, derart, daß zwischen dem zweiten Abschnitt 77 des Winkelstücks 69 und der Seitenfläche 84 des Tragkörpers 81 kein oder lediglich ein geringer Abstand besteht. Die Seitenfläche 84 ist in Querrichtung 18 abgestuft, wodurch ein in Richtung des zugeordneten Winkelstücks 69 vorstehender seitlicher Vorsprung 85 gebildet ist. Diesem ist ein am benachbarten Winkelstück 69 befindlicher, über den seitlichen Vorsprung 85 des Tragkörpers 81 in Breitenrichtung 65 vorstehender Sicherungsvorsprung 86 zugeordnet, so daß das Halteelement 48 gegen ein Herausziehen in Querrichtung 18 der Eischubkarte 4 aus den in das Frontplattenelement 12 eingebrachten Aussparungen 53, 54 gesichert ist.
Die Rastmittel 49 sind im Bereich der Innenfläche 78 des Frontplattenelements 12 angeordnet und über eine Verbindungspartie 88 mit den auf der entgegengesetzten Seite des Frontplattenelements 12 befindlichen Betätigungsmitteln 51 verbunden. Beim Ausführungsbeispiel ist die Verbindungspartie 88 von dem auf der der Platine 10 entgegengesetzten Seite des Tragkörpers 81 sitzenden Winkelstück 69 gebildet, wobei sich die Rastmittel 49 im wesentlichen in Fortsetzung zum ersten Abschnitt 75 in etwa parallel zur Platine 10 in Querrichtung 18 erstrecken.
Die Rastmittel 49 enthalten eine sich ungefähr parallel zum zweiten Abschnitt 77 des Winkelstücks 69 erstreckende, in Querrichtung 18 zu diesem beabstandete Rastnase 91, die eine dem
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Winkelstück 69 zugewandte, parallel zu dessen zweitem Abschnitt 77 verlaufende Rastfläche 92 aufweist. Zwischen der Rastfläche 92 der Rastnase 91 und dem zweiten Abschnitt 77 des Winkelstücks 69 ist hierdurch eine Rastausnehmung 93 gebildet.
Auf der der Rastfläche 92 entgegengesetzten Seite verjüngt sich die Rastnase 91 zu ihrem Ende hin. Anders gesagt erweitert sich eine Rückenpartie 94 der Rastnase 91 von der der Rastfläche 92 entgegengesetzten Seite her in Querrichtung 18 keilförmig zur Rastfläche 92 hin, wobei die keilförmige Erweiterung durch eine schräg verlaufende Rückenfläche 95 hervorgerufen ist, die gleichzeitig eine Verlaufskomponente in Längsrichtung 31 und in Querrichtung 18 der Einschubkarte 4 besitzt.
Das Halteelement 48 verfügt desweiteren über ein federelastisches Element 98, das die Rastmittel 49 in ihre Haltestellung vorspannt. Das federelastische Element 98 schließt sich mit einer bogenförmigen Partie 99 an den den Betätigungsmitteln 51 entgegengesetzten Endbereich 100 der Rastmittel 49 an. Die halbkreisähnlich verlaufende bogenförmige Partie 99 wird von einer im wesentlichen linear verlaufenden Abstützpartie 101 fortgesetzt, die sich in Richtung der Betätigungsmittel 51 zurückerstreckt, so daß sich ein etwa bügelartiger Aufbau ergibt. Die Abstützpartie 101 des federelastischen Elements 98 ist aufgrund der bogenförmigen Partie 99 in Längsrichtung 31 bezüglich der Rastmittel 49 federnd bewegbar gelagert. Werden Rastmittel 49 und Abstützpartie 101 durch eine äußere Kraft aufeinander zu bewegt, so entsteht eine in entgegengesetzte Richtung wirkende Rückstellkraft, die versucht, die Rastmittel 49 und die Ab-
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Stützpartie 101 wieder in ihre Ausgangslage voneinander weg zurückzubewegen .
Beispielsgemäß stützt sich die Abstützpartie 101 an der dem Schraubenkopf entgegengesetzten, aus dem Tragkörper 81 herausragenden Endpartie 102 der zur Befestigung der Platine 10 am Tragkörper 81 dienenden Schraube 82 ab. Es versteht sich, daß sich die Abstützpartie 101 auch an jedem anderen beliebigen Teil abstützen könnte, das relativ zur Frontplatte 12 bzw. zur Platine 10 unbeweglich ist. Somit sind die Rastmittel 49 in Längsrichtung 31 nach außen in ihre Haltestellung vorgespannt.
Wie schon erwähnt wurde, sind jeder im Einschubgehäuse 3 anordenbaren Einschubkarte 4 zwei Halteelemente 48 zugeordnet. Aufgrund der federelastischen Elemente 98 der beiden Halteelemente 48 einer Einschubkarte 4 sind diese jeweils voneinander weg in die betreffende Haltestellung vorgespannt. Durch eine jeweils auf das andere Halteelement 48 zu gerichtete Umschaltbewegung der betreffenden Betätigungsmittel 51 sind die Rastmittel 49 der beiden Halteelemente 48 in ihre jeweilige Lösestellung bringbar.
Da die Betätigungsmittel 51 in Gestalt der Greifpartien 61 gleichzeitig mit Greifmitteln versehen sind, ist es möglich, das Entnehmen einer Einschubkarte 4 mit einer Hand und ohne umzugreifen durchzuführen. Man ergreift gleichzeitig beide Halteelemente, indem man sie an den Betätigungsmitteln 51 von einander entgegengesetzten Seiten her beaufschlagt und zieht an-
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schließend, nach dem dadurch erfolgten Lösen der Rastverbindung, die Einschubkarte an den Halteelementen heraus.
Die Rastgegenmittel 50 sind in Höhenrichtung 13 des Einschubgehäuses 3 benachbart zur Gehäuseöffnung 5 innen am Einschubgehäuse 3 vorgesehen, wobei sie von jeweils einem sich in Breitenrichtung 70 im wesentlichen über die gesamte Breite des Einschubgehäuses 3 erstreckenden Rastvorsprung 105 gebildet sind. Der Rastvorsprung 105 hat im Querschnitt gesehen eine in etwa rechteckähnlich konturierte Gestalt und besitzt an seiner der Gehäuseöffnung 5 entgegengesetzten Seite eine Rastgegenfläche 106, wobei bei hergestellter Rastverbindung zwischen den Rastmitteln 49 und den Rastgegenmitteln 50 die Rastgegenfläche 106 mit der jeweils zugeordneten Rastfläche 92 zur Anlage gelangt.
Beim Einschieben einer Einschubkarte 4 in das Einschubgehäuse gelangen zunächst die Rückenflächen 95 der Rastmittel 49 des jeweiligen Halteelements 48 mit dem zugeordneten Rastvorsprung 105 in Kontakt. Beim weiteren Einschieben werden die Rastmittel entgegen der Federkraft des federelastischen Elements 98 in Längsrichtung 31 in Richtung ihrer Lösestellung bewegt, wobei die Rückenfläche 95 am Rastvorsprung 105 entlanggleitet. Wird die Einschubkarte 4 noch weiter in das Einschubgehäuse 3 in Einschubrichtung 14 bewegt, so übergreift die Rastnase 91 der Rastmittel 4 9 zu dem Zeitpunkt den zugeordneten Rastvorsprung 105, in dem die Rastfläche 92 der Rastnase 91 in Einschubrichtung 14 etwas über die Position der Rastgegenfläche 106 des zugeordneten RastvorSprungs 105 hinausgeschoben wurde. Das jeweils zugeordnete federelastische Element 98 bewirkt dann,
daß die Rastmittel in ihre Haltestellung bewegt werden, wobei Rastfläche 92 und Rastgegenfläche 106 zur Anlage gelangen. Der Rastvorsprung 105 ragt dann zumindest teilweise in die Rastaus nehmung 93 hinein.
Ausgehend von der verrasteten Stellung zwischen Rastmitteln und Rastgegenmxtteln 50, sind die Rastmittel 49 mittels einer Umschaltbewegung der Betätigungsmittel 51 in Längsrichtung 31 von den zugeordneten Rastgegenmitteln 50 weg in die Lösestellung umschaltbar, wobei Rastmittel 49 und Rastgegenmittel 50 außer Rasteingriff gelangen und ein Herausziehen der Einschubkarte 4 aus dem Einschubgehäuse 3 in Einschubrichtung 14 möglich ist.
Am Einschubgehäuse ist beispielsgemäß wenigstens ein federelastisches Spannelement 110 vorgesehen, das vorzugsweise auf der der Rastgegenfläche 106 entgegengesetzten Seite des Rastvorsprungs 105 angeordnet ist. Das federelastische Spannelement 110 dient dazu, die Einschubkarte 4 und das Einschubgehäuse 3 bei vollständig eingeschobener, in der Endposition befindlicher Einschubkarte 4 in Einschubrichtung 14 voneinander weg drückend zu beaufschlagen, so daß die Rastmittel 49 und die Rastgegenmittel 50 gegeneinander gedrückt werden.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist das federelastische Element von einem abgewinkelten, vorzugsweise aus Metall bestehendem, plattenartig dünnen Schlitzkörper 111 gebildet, dessen in Richtung der Gehäuseöffnung 5 weisende federnde Partie 112 in Breitenrichtung 70 des Einschubgehäuses 3 in regelmäßigen
Abständen geschlitzt ist, so daß in Breitenrichtung 70 unabhängig voneinander bewegliche, rechteckähnlich konturierte Abschnitte gebildet sind, die in ihrer Diagonalen nach hinten auf den Rastvorsprung 105 zu abgebogen sind und sich an diesem abstützen. Die federnde Partie 112 ist somit in Einschubrichtung 14 in einem gewissen Bereich federelastisch auf den Rastvorsprung 105 zu eindrückbar.
Befindet sich eine Einschubkarte in ihrer vollständig eingeschobenen Endposition, wobei die Rastverbindung hergestellt ist, so liegt eine dem Rastvorsprung 105 zugewandte Beaufschlagungsfläche 115 des zugeordneten Tragkörpers 81 an der federnden Partie 112 des federelastischen Spannelements 110 an und wird in Einschubrichtung 14 vom Rastvorsprung 105 weg drückend beaufschlagt. Hierdurch werden die Rastfläche 92 und die Rastgegenflache 106 gegeneinandergedrückt, so daß die Einschubkarte 4 im Einschubgehäuse 3 in ihrer Endposition in Einschubrichtung 14 im wesentlichen spielfrei fixiert ist.
Alternativ ist es grundsätzlich ebenfalls möglich, das federelastische Spannelement 110 an einer jeweiligen Einschubkarte 4 anzuordnen. Es kommt hier nur darauf an, daß Einschubkarte 4 und Einschubgehäuse 3 in Einschubrichtung 14 in der Endposition der Einschubkarte 4 mittels der Federkraft des federelastischen Spannelements 110 voneinander weg gedrückt werden.
Üblicherweise sind in einem Einschubgehäuse 3 mehrere Einschubkarten angeordnet, deren Schaltungen 9 unterschiedliche Funktionen ausführen. Zur Identifikation einer Einschubkarte ist es
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vorteilhaft, wenn, wie dies beim Ausführungsbexspiel der Fall
ist, die Halteelemente 48 zumindest teilweise über auswechselbare Markxerungsschilder 117 verfügen, die der Beschriftung der Einschubkarte 4 dienen. Außer der genauen Typenbezeichnung der Einschubkarte 4 kann das Markierungsschild 117 auch beispielsweise ein Warnsymbol oder Bedienungshinweis enthalten. Es versteht sich, daß die auf dem Markierungsschild wiedergegebene
Information beliebig ist.

Claims (19)

22. September 1997 G 18 009 - leet FESTO AG & Co, 73734 Esslingen Haltevorrichtung ANSPRUCHE
1. Haltevorrichtung zum lösbaren Halten wenigstens einer eine elektrische und/oder elektronische Schaltung (9) aufweisenden Einschubkarte (4) in einer vollständig in ein Einschubgehäuse (3) eingeschobenen Endposition, wobei das Einschubgehäuse (3) über eine zum Einschieben der wenigstens einen Einschubkarte (4) dienende Gehäuseöffnung (5) verfügt, und wobei die Einschubkarte (4) in ihrer Endposition mit ihren quer zur Einschubrichtung (14) ausgerichteten seitlichen Randbereichen (56, 57) zwischen zwei das geführte Einschieben und Herausziehen der Einschubkarte (4) ermöglichenden gehäusefesten Führungseinrichtungen {32} gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (47) wenigstens ein am Einschubgehäuse (3) oder an der wenigstens einen Einschubkarte (4) angeordnetes Halteelement (48) aufweist, das Rastmittel (49) enthält, die in der Endposition der Einschubkarte (4) zum Herstellen einer lösbaren Halteverbindung mit am jeweils anderen Bauteil (3) vorgesehenen Rastgegenmitteln (50) in Rasteingriff bringbar sind, und das über manuell betätigbare Betätigungsmittel (51) verfügt, mittels denen die Rastmittel (49) und die Rastgegenmittel
(50) zum Lösen der Halteverbindung außer Rasteingriff bringbar sind.
2. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Halteelement (48) einem seitlichen Randbereich (56, 57) der Einschubkarte (4) zugeordnet ist.
3. Haltevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Halteelement (48) an der Einschubkarte (4) vorgesehen ist.
4. Haltevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Halteelement (48) bei in der Endposition befindlicher Einschubkarte (4) gesehen, im Bereich der der Gehäuseöffnung (5) zugeordneten Vorderseite (11) der Einschubkarte (4) angeordnet ist.
5. Haltevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschubkarte (4) eine die Schaltung (9) aufweisende Platine (10) und ein quer zur Erstreckungsebene der Platine (10) verlaufendes, an dieser im Bereich der Vorderseite (11) der Einschubkarte (4) befestigtes Frontplattenelement (12) enthält, das sich im wesentlichen in Höhenrichtung (13) des Einschubgehäuses (3) über die gesamte Ausdehnung der Gehäuseöffnung (5) erstreckt und in der Endposition der Einschubkarte (4) einen Abschnitt der Gehäuseöffnung (5) abdeckt.
6. Haltevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Halteelement (48) am Frontplattenelement (12) angeordnet ist.
7. Haltevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Halteelement (48) Lagermittel (55) aufweist, die durch wenigstens eine Aussparung (53, 54) im Frontplattenelement (12) hindurchragen und dieses hintergreifen, so daß das Halteelement (48) am Frontplattenelement (12) gelagert ist.
8. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsmittel (51) im Bereich der der Platine (10) abgewandten Außenseite (64) des Frontplattenelements (12) angeordnet sind.
9. Haltevorrichtung nach Anspruch 8 in Verbindung mit Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (49) im Bereich der der Außenseite (64) entgegengesetzten Innenseite (78) des Frontplattenelements (12) angeordnet sind und mit den Betätigungsmitteln (51) über eine Verbindungspartie (88) verbunden sind, die insbesondere von zumindest einem Teil der Lagermittel (55) gebildet ist.
10. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschubkarte (4) zwei Halteelemente (48) zugeordnet sind.
11. Haltevorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die beiden Halteelemente (48) in den beiden Eckenbereichen zwischen der Vorderseite (14) und je einem seitlichen Randbereich {56, 57) der Einschubkarte (4) befinden.
12. Haltevorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die in ihrer Haltestellung befindlichen Rastmittel (49) der beiden Halteelemente (48) durch eine auf das jeweils andere Halteelement (48) zu gerichtete Umschaltbewegung der betreffenden Betätigungsmittel (51) in ihre jeweilige Lösestellung bringbar sind.
13. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsmittel (51) gleichzeitig Greifmittel (61) bilden, an denen die Einschubkarte (4) beim Einschieben und/oder Herausziehen ergreifbar ist.
14. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (49) mittels eines federelastischen Elements (98) in ihre Haltestellung vorgespannt sind.
15. Haltevorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (49) und das federelastische Element (98) Bestandteile einer bügelartigen Partie des Halteelements (48) sind.
16. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (49) eine Rastfläche
(92) aufweisen, die mit einer Rastgegenfläche (106) der Rastgegenmittel (50) bei hergestellter Rastverbindung zur Anlage gelangt .
17. Haltevorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastfläche (92) an einer Rastnase (91) und die Rastgegenfläche (106) an einem Rastvorsprung (105) vorgesehen sind, wobei die Rastnase (91) beim Einschieben der Einschubkarte (4) in das Einschubgehäuse (3) vor dem Erreichen der Endposition mit einer sich keilähnlich in Richtung der Rastgegenfläche (106) erweiternden Rückenpartie (94) an dem Rastvorsprung (105) entlanggleitet und bei Erreichen der Endposition den Rastvorsprung (105) übergreift.
18. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß am Einschubgehäuse (3) und/oder an der Einschubkarte (4) wenigstens ein federelastisches Spannelement (110) vorgesehen ist, das die beiden Bauteile (3, 4) zumindest bei in Endposition befindlicher Einschubkarte (4) in Einschubrichtung (14) voneinander weg drückend beaufschlagt, so daß die Rastmittel (49) und die Rastgegenmittel (50) bei hergestellter Rastverbindung gegeneinander gedrückt werden.
19. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Halteelement (48) ein insbesondere auswechselbares Markierungsschild (117) aufweist.
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