DE29716991U1 - Fahrrad - Google Patents
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62J—CYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
- B62J1/00—Saddles or other seats for cycles; Arrangement thereof; Component parts
- B62J1/14—Separate pillions
- B62J1/16—Separate pillions for children
-
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- B62J25/00—Foot-rests; Knee grips; Passenger hand-grips
- B62J25/08—Passengers hand-grips
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- Engineering & Computer Science (AREA)
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- Child & Adolescent Psychology (AREA)
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Description
Fahrrad
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrrad mit einem Rahmen,
einem an einer Hinterradgabel des Rahmens gehaltenen Hinterrad, einem Sattel, der höhenverstellbar am Rahmen angebracht
ist, und einem Kindersitz, dem eine Festhalteeinrichtung für ein im Kindersitz zu transportierendes Kind zugeordnet
ist.
Zum Transportieren von Kindern mit dem Fahrrad gibt es spezielle Kindersitze, die in der Regel am Fahrradgepäckträger und
Fahrradrahmen befestigbar sind. Die Kindersitze weisen meistens Sicherungsgurte auf, um zu verhindern, daß die Kinder
aus dem Kindersitz herausfallen können. Dennoch gestaltet sich das Transportieren von Kindern mit dem Fahrrad oftmals
problematisch, da sich die Kinder selten ruhig verhalten. Aus diesem Grund sind verschiedene Kindersitze mit einer Haltestange
ausgerüstet, die etwa in vertikaler Richtung zwischen den Beinen eines in dem Kindersitz sitzenden Kindes
nach oben ragt und an ihrem oberen Ende einen Haltegriff aufweist, an dem sich das Kind festhalten kann. Die mit diesen
Haltestangen erzielbare Stabilisierungswirkung wird jedoch häufig noch als unzureichend empfunden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Fahrrad der eingangs genannten Art mit einer Festhalteeinrichtung so weiterzubilden,
daß die Stabilität eines im Kindersitz transportierten Kindes während des Fahrens erhöht wird.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Festhalteeinrichtung ein lenkerartig ausgebildetes Festhalteelement aufweist, an dem Griffe vorgesehen sind, die etwa
in Schulterbreite eines zwei- bis dreijährigen Kindes beabstandet voneinander sind. Es hat sich gezeigt, daß die erzielbare
Stabilisierungswirkung deutlich erhöht werden kann, wenn das Festhalteelement Griffe aufweist, die etwa in Schulterbreite
des zu transportierenden Kindes, d. h. etwa 20 bis 40 cm, auseinanderstehen.
Die Festhalteeinrichtung kann in an sich bekannter Weise am Kindersitz angebracht sein. In bevorzugter Weise erfolgt die
Fixierung der Festhalteeinrichtung jedoch am Rahmen und/oder wenigstens einem rahmenfesten Bauteil. Wenn beispielsweise
der Kindersitz hinter dem Sattel am Gepäckträger oberhalb des Hinterrades vorgesehen ist, kann die Festhalteeinrichtung in
vorteilhafter Weise an der Sattelstange angebracht werden, durch die der Sattel höhenverstellbar am Rahmen gehalten ist.
Die Fixierung der Festhalteeinrichtung am Rahmen bzw. dem rahmenfesten Bauteil erfolgt zweckmäßigerweise mittels einer
lösbaren Befestigungsvorrichtung, die in bevorzugter Weise als Spann- oder Klemmeinrichtung ausgebildet ist. Wenn die
Fixierung an einem rohrartigen Bauteil wie beispielsweise der Sattelstange erfolgen soll, kann die Spanneinrichtung in der
Weise ausgebildet sein, daß sie zwei das rohrartige Bauteil umgreifende und mit dem Bauteil verspannbare Halteelemente
aufweist. Die Aufbringung der Spannkraft kann dann beispielsweise erfolgen, indem die Halteelemente miteinander verschraubt
werden. Jeder andere Spannmechanismus ist aber ebenso denkbar.
Die Befestigungsstelle am Rahmen bzw. am Kindersitz liegt
normalerweise entfernt von der optimalen Position des Festhalteelements.
Aus diesem Grund ist zwischen Festhalteelement und Befestigungseinrichtung ein insbesondere rohrförmiges Distanzelement vorgesehen, welches diesen Abstand überbrückt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt dieses Distanzelement ein die Befestigungsvorrichtung tragendes bzw. mit dieser verbindbares Teilelement und ein am Festhalteelement angebrachtes oder anbringbares Teilelement, wobei diese beiden Teilelemente durch ein Gelenk miteinander
verbunden sind, so daß das Festhalteelement in einer vertikalen Ebene verschwenkt werden kann. Im Bereich des Gelenks ist dann eine Feststelleinrichtung vorgesehen, um die Teilelemente in verschiedenen Schwenklagen zueinander zu arretieren.
Die Feststelleinrichtung kann als Rasteinrichtung ausgebildet sein, die beispielsweise nach Art einer Scheibenkupplung zwei mit Rastnasen versehene und miteinander in Eingriff bringbare Scheibenelemente aufweisen kann.
normalerweise entfernt von der optimalen Position des Festhalteelements.
Aus diesem Grund ist zwischen Festhalteelement und Befestigungseinrichtung ein insbesondere rohrförmiges Distanzelement vorgesehen, welches diesen Abstand überbrückt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt dieses Distanzelement ein die Befestigungsvorrichtung tragendes bzw. mit dieser verbindbares Teilelement und ein am Festhalteelement angebrachtes oder anbringbares Teilelement, wobei diese beiden Teilelemente durch ein Gelenk miteinander
verbunden sind, so daß das Festhalteelement in einer vertikalen Ebene verschwenkt werden kann. Im Bereich des Gelenks ist dann eine Feststelleinrichtung vorgesehen, um die Teilelemente in verschiedenen Schwenklagen zueinander zu arretieren.
Die Feststelleinrichtung kann als Rasteinrichtung ausgebildet sein, die beispielsweise nach Art einer Scheibenkupplung zwei mit Rastnasen versehene und miteinander in Eingriff bringbare Scheibenelemente aufweisen kann.
In weiterer Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Distanzelement und insbesondere das mit dem Festhalteelement
verbundene Teilelement des Distanzelements in der Länge veränderbar ist. Durch diese Ausgestaltung wird die Möglichkeit
einer Höhenverstellung des Festhalteelements gegeben, wodurch die Position des Festhalteelements noch genauer eingestellt
werden kann.
werden kann.
Schließlich kann aus Sicherheitsaspekten vorgesehen sein, daß das Festhalteelement und die weiteren Bauteile, mit denen ein
Kind während des Transports in Berührung kommen kann, mit einem weichen Material wie beispielsweise Schaumstoff überzogen
sind, damit sich das Kind an diesen Bauteilen nicht stoßen kann.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung wird auf die Unteransprüche sowie die nachfolgende
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der beiliegenden Zeichnung verwiesen. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrrads in Seitenansicht,
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Festhalteeinrichtung in Seitenansicht,
Fig. 3 die Festhalteeinrichtung aus Fig. 2 in Draufsicht und
Fig. 4 einen Teil einer Rasteinrichtung der erfindungsgemäßen
Festhalteeinrichtung.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäß ausgebildetes Fahrrad 1
dargestellt. Das Fahrrad umfaßt einen Rahmen 2, an dessen Vorderseite eine Vorderradgabel 3 schwenkbar gehalten ist,
die an ihrem oberen Ende einen Fahrradlenker 4 und an ihrem gabelförmig ausgebildeten unteren Ende das Vorderrad 5 trägt.
An seinem hinteren Ende weist der Rahmen 2 eine Hinterradgabel 6 auf, in der das Hinterrad 7 drehbar gehalten ist. Ferner
ist am Rahmen ein Sattel 8 höhenverstellbar angebracht. An der Rückseite des Sattels 8 und oberhalb des Hinterrades 7
ist am Rahmen ein Gepäckträger 9 angebracht, der einen Kindersitz 10 trägt. Dem Kindersitz 10 ist eine Festhalteein-
richtung 11 zugeordnet, an der sich ein in dem Kindersitz 10 sitzendes Kind K während des Fahrens festhalten kann.
Wie in Fig. 1 erkennbar ist, umfaßt die Festhalteeinrichtung 11 ein lenkerartig ausgebildetes Festhalteelement 12 in Form
einer sich vor dem Sitz und quer zur Fahrradebene erstreckenden Haltestange, die an ihren axialen Enden Griffelemente 13,
14 trägt. Die Länge der Haltestange 12 ist so gewählt, daß die Griffelemente 13, 14 etwa in Schulterbreite des Kindes K,
d. h. etwa 20 bis 40 cm, voneinander beabstandet sind. An diesen schulterbreit auseinanderstehenden Griffelementen 13,
14 kann sich das Kind K gut und mit hoher Stabilitätswirkung während des Fahrens festhalten.
In der dargestellten Ausführungsform ist die Festhalteeinrichtung
11 an der Sattelstange 15 fixiert. Die Fixierung kann jedoch auch am Rahmen 2 selbst oder jedem anderen rahmenfesten
Bauteil wie beispielsweise dem Kindersitz 10 erfolgen.
Die Befestigung der Festhalteeinrichtung 11 an der Sattelstange 15 erfolgt mittels einer als Spanneinrichtung ausgebildeten
Befestigungsvorrichtung, die mit dem Festhalteelement 12 über ein Distanzelement 17 verbunden ist.
Wie in den Figuren 2 und 3 erkennbar ist, umfaßt die Befestigungsvorrichtung
16 zwei halbschalenförmige Halteelemente 18, 19, von denen das eine 18 mit dem Distanzelement 17 fest verschweißt
und das andere 19 ein separates Bauteil ist. Zur Fixierung der Festhalteeinrichtung 11 beispielsweise an der
Sattelstange 15 des Fahrrades 1 werden die beiden Halteelemente 18, 19 um die Sattelstange 15 gelegt und anschließend
tarn ·· ·· ··
miteinander verschraubt. Wie in Fig. 3 erkennbar ist, haben die Halteelemente 18, 19 nicht ganz Halbzylinderform, sondern
sind sie so ausgebildet, daß zwischen ihnen ist ein kleiner Spalt freigelassen wird, wenn sie um ein rohrförmiges Bauteil
gelegt werden, so daß beim Verschrauben der beiden Halteelemente 18, 19 mit dazwischenliegender Sattelstange 15 eine
Spannkraft erzeugt wird, durch welche die Festhalteeinrichtung 11 an der Sattelstange 15 fixiert wird.
Das Distanzelement 17 ist im wesentlichen zweiteilig ausgebildet und besteht aus einem ersten Teilelement 20, welches
mit der Befestigungsvorrichtung 16 verschweißt ist, und einem weiteren Teilelement 21, welches mit dem Festhalteelement 12
verbunden und teleskopartig ausgebildet ist, so daß man seine Länge verändern kann. Die beiden Teilelemente 20, 21 sind
durch ein Gelenk 2 2 miteinander verbunden, so daß die Festhaltestange 12 in einer vertikalen Ebene verschwenkt werden
kann. Zur Fixierung der Festhaltestange 12 in verschiedenen Schwenkstellungen ist eine Feststelleinrichtung vorgesehen,
die in der dargestellten Ausführungsform als Rasteinrichtung
23 am Gelenk 22 ausgebildet ist. Von der Rasteinrichtung 23 sind lediglich drei Rastöffnungen dargestellt, in die ein
korrespondierender Rastzapfen eingreifen kann.
Das Gelenk 22 selbst wird in der dargestellten Ausführungsform durch eine U-förmige Halterung 24, die an dem mit der
Befestigungsvorrichtung 16 verbundenen Teilelement 20 vorgesehen ist, und ein am anderen Teilelement 21 des Distanzelements
17 ausgebildetes und in die U-förmige Halterung 24 eingesetztes Eingriffselement 25 gebildet. Die Gelenkachse bildet
ein in das U-förmige Element 24 eingeschraubter Bolzen 26, welcher das Eingriffselement 25 durchgreift.
Die Rasteinrichtung zur Arretierung des Gelenks kann auch nach Art einer Scheibenkupplung ausgebildet sein. In diesem
Fall sind dann die einander zugewandten Seiten eines U-Schenkels der Halterung 24 und des Eingriffelements mit sich
im wesentlichen radial erstreckenden Rastnasen 27 versehen, wie dies in Fig. 4 angedeutet ist, und können in Eingriff
miteinander und außer Eingriff voneinander bewegt werden, wobei sie im eingrückten Zustand arretierbar sein müssen.
Claims (13)
1. Fahrrad (1) mit einem Rahmen (2), einem an einer Hinterradgabel
(6) des Rahmens (2) gehaltenen Hinterrad (7), einem Sattel (8), der höhenverstellbar am Rahmen (2) angebracht
ist, und einem Kindersitz (10), dem eine Festhalteeinrichtung (11) für ein im Kindersitz (10) zu
transportierendes Kind (K) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Festhalteeinrichtung (11)
ein lenkerartig ausgebildetes Festhalteelement (12) aufweist, an dem Griffelemente (13, 14) vorgesehen sind, die
etwa in Schulterbreite eines zwei- bis dreijährigen Kindes beabstandet voneinander sind.
2. Fahrrad nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Festhalteeinrichtung (11) am Rahmen (2) und/oder wenigstens einem rahmenfesten Bauteil
(10, 15) fixiert ist.
3. Fahrrad nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Festhalteeinrichtung (11) am Kindersitz (10) angebracht ist.
4. Fahrrad nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kindersitz (10) hinter dem Sattel (8) oberhalb des Hinterrades (7) vorgesehen
ist und die Festhalteeinrichtung (11) an der Sattelstange (15) angebracht ist.
5. Fahrrad nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierung der Festhalteeinrichtung
(11) mittels einer lösbaren Befestigungseinrichtung (16) erfolgt.
6. Fahrrad nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (16) als Spann- oder Klemmeinrichtung ausgebildet ist.
7. Fahrrad nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spanneinrichtung (16) zur Anbringung der Festhalteeinrichtung (11) an einem rohrartigen
Bauteil (15) zwei das Bauteil (15) umgreifende und mit dem Bauteil (15) verspannbare Halteelemente {18, 19)
aufweist.
8. Fahrrad nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (18, 19) zur Aufbringung der Spannkraft miteinander verschraubbar
sind.
9. Fahrrad nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Festhalteelement (12) und die Befestigungseinrichtung (16) durch ein insbesondere
rohrförmig ausgebildetes Distanzelement (17) miteinander verbunden sind.
10. Fahrrad nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Distanzelement (17) ein die Befestigungsvorrichtung (16) tragendes oder mit dieser
verbindbares Teilelement (20) und ein am Festhaltee-
lement (12) angebrachtes oder anbringbares Teilelement
(21) aufweist und die beiden Teilelemente (20, 21) durch ein Gelenk (22) in einer vertikalen Ebene gegeneinander
verschwenkbar miteinander verbunden sind, und daß eine
Feststelleinrichtung (23) vorgesehen ist, um die Teilelemente (20, 21) in unterschiedlichen Schwenklagen zu arretieren
.
11= Fahrrad nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Feststelleinrichtung (23) eine Rasteinrichtung ist und insbesondere zwei mit Rastnasen
versehene Scheibenelemente aufweist, die nach Art von Kupplungsscheiben miteinander in Eingriff bringbar
sind.
12. Fahrrad nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Distanzelement (17), insbesondere
das mit dem Festhalteelement (12) verbundene Teilelement (21), in der Länge veränderbar ist.
13. Fahrrad nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das Festhalteelement (12)
und/oder das Distanzelement (17) mit einem weichen Material, insbesondere Schaumstoff, überzogen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29716991U DE29716991U1 (de) | 1997-09-23 | 1997-09-23 | Fahrrad |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29716991U DE29716991U1 (de) | 1997-09-23 | 1997-09-23 | Fahrrad |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29716991U1 true DE29716991U1 (de) | 1997-11-20 |
Family
ID=8046337
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29716991U Expired - Lifetime DE29716991U1 (de) | 1997-09-23 | 1997-09-23 | Fahrrad |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29716991U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102023129323B3 (de) | 2023-10-25 | 2024-11-21 | Dr. Ing. H.C. F. Porsche Aktiengesellschaft | Sicherheitsvorrichtung für ein Fahrrad |
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- 1997-09-23 DE DE29716991U patent/DE29716991U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980108 |
|
| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 19980205 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20010601 |