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DE29716531U1 - Faltschachtel mit Sicherheitsverschluß - Google Patents

Faltschachtel mit Sicherheitsverschluß

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DE29716531U1
DE29716531U1 DE29716531U DE29716531U DE29716531U1 DE 29716531 U1 DE29716531 U1 DE 29716531U1 DE 29716531 U DE29716531 U DE 29716531U DE 29716531 U DE29716531 U DE 29716531U DE 29716531 U1 DE29716531 U1 DE 29716531U1
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Germany
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folding
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DE29716531U
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EHRENFRIEDERSDORFER VERPACKUNG
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EHRENFRIEDERSDORFER VERPACKUNG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/54Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing
    • B65D5/5405Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for opening containers formed by erecting a blank in tubular form
    • B65D5/542Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for opening containers formed by erecting a blank in tubular form the lines of weakness being provided in the container body
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2401/00Tamper-indicating means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Beschreibung
Faltschachtel mit Sicherheitsverschluß
Die Erfindung gehört in das technische Gebiet des Transportierens, insbesondere in das Gebiet der Behältnisse zum Lagern oder zum Transportieren von Gegenständen oder Materialien. Somit betrifft die Erfindung eine Faltschachtel, die auch als Faltbodenschachtel ausgebildet sein kann, vorzugsweise aus Karton, mit Sicherheitsverschluß, wodurch die Faltschachtel nichtwiederverschließbar ausgebildet ist.
Es kann erforderlich sein, daß zu lagernde oder zu transportierende Gegenstände oder Materialien vor der Entnahme durch Unbefugte gesichert sein sollen. Diese Zweckbestimmung läßt sich nur durch eine Entnahmekontrolle oder durch die Anwendung eines nichtwiederverschließbar ausgebildeten Behältnisses, wodurch die unberechtigte Entnahme prinzipiell feststellbar ist, realisieren. Verpackungsbehältnisse, insbesondere Faltschachteln, so auch Faltbodenschachteln, mit einer Art von Verschlüssen, die nichtwiederverschließbar ausgestaltet sind, sind insbesondere in drei Hauptausführungen bekannt. Eine dieser Hauptausführungsformen bedient sich der Anwendung von Schwächungslinien, vielfach in Zick-Zack-Ausführung, zur Bildung eines Aufreißverschlusses. Diese Verschlußart ist allgemein bekannt geworden, so daß ein Quellennachweis entbehrlich erscheint. Diese Art der Verschlußlösungen dient mehr des normalen einmaligen Verschlusses, da sie üblicherweise nur einmal geöffnet werden und aus verschiedenen Gründen, so z.B. deswegen, weil der Behälter nach einem Entleeren oder Umfüllen verworfen wird, nicht wiederverschließbar ausgebildet sein müssen. Entsprechend dieser Zweckbestimmung lassen sie sich auch nicht wieder verschließen, da i.d.R. das Behältnis an der Verschlußstelle oder in dessen unmittelbarer Umgebung mehr oder weniger geschädigt oder zustört wird. Eine besondere Sicherung des Verschlusses ist hierbei nicht bezweckt. Gleiches gilt für die Verschlußarten, die sich eines eingearbeiteten Aufreißfadens, Siegel- und Klebenähten oder vollständigen Verklebens von Laschen, wie z.B. bei einem Großteil von Filmverpackungen, bedienen. Die Variationen aller dieser technischen Lösungen sind vielfältig anzutreffen, bis dahin, daß auch wiederverschließbare Verschlußstellen mittels Siegel- bzw. Klebenähten versehen sein können, dazu die DE PS 38 39 180 und die DE OS 39 11 972.
Das Unternehmen "DHL WORLDWIDE EXPRESS"(R) setzt als Verschluß seiner Versandtaschen, die zur Kategorie der Faltschachteln gehören, die allgemein bekannte Siegel- bzw. Klebenaht in Kombination mit einer Aufreißlasche ein, wodurch ein nicht wieder verschließbarer Verschluß realisiert wird. Darüber hinaus wird zur Sicherung von einfachen, wiederverschließbar ausgebildeten FaIt- oder Faltbodenschachtelverschlüssen das Überkleben normaler Verschlußeinrichtungen mittels farbiger oder glasklarer Klebefolie als "Originalverschluß-Siegel", z.B. bei Erzeugnisverpackungen des Markenartiklers "me micro-electric"(R) praktiziert. Dieser dargestellte Stand der Technik weist jedoch immerhin noch erhebliche nachteilige Wirkungen auf. Insbesondere sind erhebliche technologische Mehraufwendungen bei der Herstellung der Verpackungsbehältnisse in Kauf zu nehmen. Zusätzliche Verfahrensschritte sind nötig, um Siegel- bzw. Klebematerial funktionssicher auf den Verpackungsbehältnissen zu positionieren. Auch eine auf Dauer gesicherte Funktionsfähigkeit bei den verschiedensten Umwelteinflüssen muß gewährleistet bleiben. Insbesondere beim Einsatz der chemischen Materialien zur Versiegelung bzw. Verklebung sind umweltwahrende, nicht die Umwelt oder den Menschen schädigende Bedingungen einzuhalten, was erfahrungsgemäß alles in allem mit mehr technischem, personellem und finanziellem Aufwand verbunden ist, als ein oder zwei Schnittlinien mehr am FaIt- bzw. Faltbodenschachtelzuschnitt vorzusehen. Aufreißverschlüsse, i. d. R. Zick-Zack-Linienführung, wiederum erfordern kompliziertere Schnittlinienführungen und damit weitaus kompliziertere Schnittwerkzeuge, welches ebenfalls summa summarum zu höheren Schnittwerkzeugaufwendungen für den Zuschnitt von Verpackungsbehältnissen, wie z.B. FaIt- oder Faltbodenschachteln führt. Faltbodenschachteln, wie sie auch durch den Verpackungsmittelhersteller Ehrenfriedersdorfer Verpackungsgesellschaft mbH gemäß Oberbegriff in den Verkehr gebracht sind, lassen sich nicht gesichert verschließen, es sei denn sie würden an ihren Flächen ver- oder mit speziellen Elementen überklebt, wodurch es wieder zu den vorbeschriebenen nachteiligen Wirkungen käme. Auf die Überwindung dieser nachteiligen technischen Wirkungen bzw. des bestehenden technischen Mangels zielt die nachstehende Aufgabe der Erfindung hin.
Von Vorgenanntem ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine einfachere technische Lösung als die bisher bekannten technischen Lösungen für gesichert verschlossene Verpackungsbehältnisse, insbesondere FaIt- und Faltbodenschachteln, zu schaffen, die weiterhin in Form und Gestalt in der technischen Nähe der bisher bekannten und gut bewährten, einfachen Zuschnitte
für wiederverschließbare FaIt- wie auch Faltbodenschachteln liegt, z. B. für Filmverpackungen, die keine zusätzlichen Aufwendungen in Form von weiteren Funktionsmitteln für den gesicherten Verschluß, außer denen einer veränderten einfachen Zuschnittgestaltung, erfordert und, dadurch eine gegen Diebstahl aus dem Verpackungsmittel gesicherte bzw. kontrollierte Verwahrung von Gegenständen und Materialien ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß an einem Faltschachtelzuschnitt gemäß Oberbegriff für beispielsweise Filmverpackungen am oben jeweils unbesetzten Feld der Vorder- oder Hinterfläche zwei weitere, parallel angeordnete und mittels einer Faltlinie verbundene Felder vorgesehen sind, das äußere kleinere Feld als Einstecklasche bezeichnet. Zwischen diesen beiden Feldern ist längs der hier verlaufenden Faltlinie eine schlitzförmig ausgebildeten Öffnung angeordnet. Am jeweils anderen Feld der Vorder- oder Hinterfläche der Faltschachtel, somit an dem mit den Feldern für die Behälterdeckelfläche versehenen Feld ist im Verlaufe der Faltlinie und innerhalb dieser sowie gegenüber der schlitzförmigen Öffnung eine durchgeschnittene Linie in einem Verlauf über die Punkte A bis H vorgesehen. Damit bildet der Schnittlinienverlauf C-D-E-F eine Einsteckverschlußlasche, die im gefalteten und danach geschlossenen Zustand der Faltschachtel in die schlitzförmige Öffnung eingesteckt ist, wobei auch gleichzeitig die Einstecklasche in die nun an der Faltschachtelkante befindlichen Schnittlinie A bis H eingesteckt ist. Der Verlauf der Schnittlinie ist in den Punkten A, B, G und H jeweils rechtwinklig und in den Punkten C, D, E und F schiefwinklig gewählt. Der Verlauf der Außenkante des Faltschachtelzuschnittes im Bereich der kleineren Einstecklasche ist in den Punkten I, J, K und L schiefwinklig ausgebildet. Der Abstand zwischen den Punkten J und K ist um etwa 0,5 bis 8 % größer bemessen als der Abstand zwischen den Punkten A und H, hingegen der Abstand zwischen den Punkten I und L ist gleich groß oder bis etwa 5 % geringer als der Abstand zwischen den Punkten A und H bemessen. In dem Feld, an das die beiden erfindungsgemäß zusätzlichen Felder, eines davon das Einsteckfeld, angeordnet sind, ist eine Schwächungslinie parallel zur Faltlinie und mit beidseitigem Anschluß am Feldende an diese angeordnet. Diese Schwächungslinie bewirkt in Verbindung mit dem sich verhakenden Verschlußgebilde "Einstecklasche mit der Endbegrenzung J-K in Schnittlinie A bis H" ein Aufreißen des Verpackungskörpers, wenn nicht autorisiert versucht wird, den Verpackungskörper zu öffnen, da durch die ebenfalls in die schlitzförmige Öffnung eingerastete Einsteckverschlußlasche, begrenzt durch die
Punkte C bis F, beim Verschließen der Faltschachtel eine Verschlußsicherung erfolgt. Durch die gewählte Gestaltung, die begrenzte Flexibilität des Verpackungswerkstoffes, die Schnittführung selbst und die an den Ecken der Schnittführung vorhandenen Spannunsspitzen bei Belastung ist das Falten, Füllen und Zusammenstecken dieser erfindungsgemäßen Faltschachteln, auch das dahingehende maschinelle Verarbeiten sehr gut möglich, jedoch ein nicht gewolltes Öffnen, etwa um den verpackten Gegenstand schnell und unbemerkt zu entwenden, ohne daß man dies der Verpackung ansieht, ist unmöglich. Für Jedermann ist daher das versuchte Öffnen erkennbar. Somit stellt diese erfindungsgemäße räumliche Anordnung ein diebstahlgesichertes Behältnis dar, ohne daß, wie am Stand der Technik gemessen, eine zusätzliche Sicherung durch Aufkleber oder ein umfangreicheres Verkleben der Behältnisse, was mit der Herstellung und Anwendung von chemischen Produkten - Klebern - und deren Umweltbeeinflussung oder -Schädigung einhergeht, notwendig wird. Darüber hinaus lassen sich gegenüber den herkömmlichen Verschlußsicherungen auf Grund der Einfachheit der erfindungsgemäßen Lösung materielle finanzielle und Zeitressourcen einsparen.
An einem Ausführungsbeispiel wird die Erfindung im folgenden näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 den erfindungsgemäßen einstückigen Zuschnitt einer Faltbodenschachtel
Der maschinell erstellbare Zuschnitt ist aufrichtbar und wird maschinell so weiterverarbeitet, daß am Ende der Gesamtver- bzw. -bearbeitung ein verschlossenes, mit Inhalt versehenes Verpackungsbehältnis erhalten wird. Der erfinderisch weiterentwickelte Zuschnitt nutzt die bekannten Elemente solcher Zuschnitte, die der Oberbegriff umschreibt, indem er zunächst aus fünf reihig angeordneten Feldern, den Feldern für die Vorder- 2 und Hinterseite 3, sowie den beiden dazwischen angeordneten unbezeichneten Seitenteilen der Faltschachtel, inklusive die gleichfalls unbezeichneten Verbindungslaschen, besteht. Weiterhin gehören die unbezeichneten Felder für den Behälterboden mit ihren Verbindungsfeldern sowie die Felder 9 und 10 für den Behälterdeckel zum Stand der Technik. Erfindungsgemäß wurde über eine verbindende Faltlinie 4 am Vorderfeld 2 ein Feld 5, welches außen wiederum über eine verbindende Faltlinie 7 ein Feld 6 als Einstecklasche trägt, angeordnet. Im Verlaufe der Faltlinie 7 ist zwischen dem Feld 5 und der Einstecklasche 6 eine schlitzförmige Öffnung 8 angebracht. Am Feld 3 ist in die FaItlinie 11 genau
gegenüber der Einstecklasche (d.h. gegenüber im gefalteten Zustand der Faltschachtel) eine mehrfach abgewinkelte durch das Faltschachtelmaterial durchgeschnittene Linie so eingearbeitet, daß sie im Punkt A beginnt, über die Punkte B bis G verläuft und am Punkt H endet, also hier wie auch vor dem Punkt A wieder zur Faltlinie wechselt. In den Punkten A, B, G und H wechselt die Schnittlinie ihre Richtung rechtwinklig, während sie in den Punkten C, D, E und F ihre Richtung schiefwinklig wechselt. Damit entsteht zwischen den Punkten C und F eine zungenförmig ausgebildete Einsteckverschlußlasche 13. Diese Einsteckverschlußlasche 13 wird beim Verschließvorgang der Faltschachtel, bei dem die Einstecklasche 6 in einen weiteren Schlitz, der sich beim Umklappen des Feldes 9, also dem Einstecken des Behälterdeckels 9/11, zwischen den Punkten A/B und G/H bildet, eingeschoben wird, in die schlitzförmige Öffnung 8 eingebracht und rastet nicht wieder herausziehbar ein. Gleichermaßen nicht wieder herausziehbar rastet die Einstecklasche 6 in der linienförmigen Kantenöffnung des gefalteten Behälterkörpers zwischen den Punkten A/B und G/H ein. Dies wird durch die schiefwinklige Schnittgestaltung der Einstecklasche 6 an den Punkten I, J K und L, die eine zungenförmige Gestalt erzeugen, damit den Einschub der Einstecklasche 6 begünstigen, und dadurch erreicht, daß der Abstand zwischen den Punkten J und K an der Einstecklasche etwas größer als der Abstand zwischen den Punkten A/B und G/H, die den Kantenschlitz bilden, gewählt ist. Als bevorzugtes Verhältnis beider Ausdehnungen soll gelten, daß der Abstand zwischen den Punkten J und K um etwa 0,5 bis 8 % größer bemessen ist als der Abstand zwischen den Punkten A und H, wobei im hier konkreten Fall 4,4 % gewählt wurde. Zur guten Passfähigkeit soll der Abstand der Punkte I und L an der Einstecklasche 6 gleich groß oder bis etwa 5 % geringer sein als der Abstand zwischen den Punkten A und H am Kantenschlitz, hier im konkreten Fall 0,9 %. Im Feld 2 ist parallel zur Faltlinie 4 eine Schwächungslinie 14 angeordnet, wobei diese mit ihren Verlauf an der Faltlinie 4 an der Seitenbegrenzung des Feldes 2 beginnt, dann parallel zu dieser Faltlinie verläuft und am anderen Ende des Feldes 2 an der Faltlinie 4 wieder endet. Ein versuchtes Öffnen des Verpackungskörpers ist ohne seine Beschädigung oder gar Zerstörung nicht möglich, da die Sicherungselemente Einsteckverschlußlasche 13 und eingerastete Einstecklasche 6 keine Öffnung des Behälters an diesen Stellen mehr zulassen und zuzüglich die Schwächungslinie 14 bei Kraftwirkungen aufreist. Aus vorstehender Beschreibung wird deutlich, daß erfindungsgemäß ein neuartiger Sicherheitsverschluß geschaffen ist und damit der bestehende Mangel des Standes der Technik überwunden wurde.

Claims (3)

Schutzansprüche
1. Faltschachtel mit Sicherheitsverschluß, insbesondere Faltbodenschachtel in quaderförmiger Behälterform, zur Verpackung der verschiedensten Gegenstände und Materialien, z. B. als Filmverpackung, wobei der aufrichtbare, teilklebbare Zuschnitt, vorzugsweise aus Karton, aus einem einzigen Stück besteht und die in Reihe liegenden Felder für die Vorder- und Hinterfläche, die dazwischen liegenden Felder für die Seitenflächen, die an den Vorder- und Hinterflächenfeldern angeordneten Einsteckfelder, die die Bodenfläche bilden, die am Vorder- oder Hinterflächenfeld angeordneten Felder für die Behälterdeckelfläche sowie die üblichen Verbindungsfelder zum Stecken und/oder Kleben aufweist und alle diese Felder miteinander über Faltlinien verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß am jeweils unbesetzten Feld der Vorder- (2) oder Hinterfläche (3) der Faltschachtel (1) zwei weitere, parallel angeordnete und mittels einer Faltlinie (4) verbundene Felder (5),(6) mit einer dazwischen befindlichen, längs einer Faltlinie (7) zwischen diesen beiden Feldern (5) und (6) schlitzförmig ausgebildeten Öffnung (8) angeordnet sind, daß am jeweils anderen Feld der Vorder- oder Hinterfläche der Faltschachtel (1), somit an dem mit den Feldern (9), (10) für die Behälterdeckelfläche versehenen Feld (2) oder (3), im Verlaufe der Faltlinie (11) innerhalb dieser und gegenüber der schlitzförmigen Öffnung (8) eine durchgeschnittene Linienführung (12) in einem Verlauf über die Punkte (A) bis (H) vorgesehen ist, somit der Schnittlinienverlauf (C)-(D)-(E)-(F) eine Einsteckverschlußlasche (13) bildet, die im gefalteten und danach geschlossenen Zustand der Faltschachtel (1) in die schlitzförmige Öffnung (8) eingesteckt ist, wobei auch gleichzeitig die Einstecklasche (6) in die an der nun an der Faltschachtelkante befindlichen Schnittlinie (A) bis (H) eingesteckt ist und daß parallel zur Faltlinie (4) und an diese jeweils am Ende des Feldes, hier (2), angeschlossen, auf diesem Feld eine Schwächungslinie (14) verläuft.
2. Faltschachtel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verlauf der Schnittlinie (12) in den Punkten (A), (B), (G) und (H) jeweils rechtwinklig und in den Punkten (C), (D), (E) und (F) schiefwinklig wechselt.
3. Faltschachtel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verlauf der Außenkante des Faltschachtelzuschnittes im Bereich des Feldes (5) und (6) in den Punkten (I), (J), (K) und (L) schiefwinklig wechselt, daß der Abstand zwischen den Punkten (J) und (K) um etwa 0,5 bis 8 % größer bemessen ist als der Abstand zwischen den Punkten (A) und (H), hingegen der Abstand zwischen den Punkten (I) und (L) gleich groß oder bis etwa 5 % geringer bemessen ist als der Abstand zwischen den Punkten (A) und (H).
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