Gebrauchsrausteranmeldung
Tragleiste
Johannes Klöber (natürliche Person) Theodor-Storm-Str. ..e 58242 Ennepetal
VGN: 258 024 22 625 DE Dr.G./P./Sc. 25. AUQ. 1997
Tragleiste
Die Erfindung bezieht sich auf eine Tragleiste in Winkelform.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung bereitzustellen, um zwischen zwei beabstandeten Flächen, insbesondere
Dachsparren oder aufgehenden Wandbauteilen eines Gebäudes, eine Unterdecke, Unterspannbahn oder
dergleichen zu befestigen.
In Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Tragleiste in Winkelform vor mit einer von der Außenfläche
des einen Schenkels ausgebildeten Befestigungsfläche, welche in Liexstenerstreckungsrichtung benachbart
nebeneinander liegenden Zonen mit Klebstoff und Dichtmasse besitzt, wobei die Dichtmasse geringfügig dicker
als der Klebstoff ist, und mit einer dem anderen Schenkel zugeorndeten klebstoffbeschichteten Anschlußfläche.
Über letztere wird die Unterdecke, Unterspannbahn oder dergleichen gehaltert. Eine solche Vorrichtung eignet
sich vor allem vorteilhaft für eine nachträglich zu installierende Unterdecke. Eine solche Tragleiste wird
bevorzugt aus Kunststoff hergestellt. Sie kann im Extrusionsverfahren erzeugt werden. Jedoch sind auch
metallische Profile denkbar. Die Funktionsbereiche Abdichtung undHalterung der Tragleiste an der Fläche,
an der sie befestigt wird, liegen nahe bei einander. Es kommt also zwingend zu einer korrekten Anwendung,
selbst durch den Laien. Klar beabstandet dazu erstreckt sich die Anschlußfläche. Bevorzugt ist die Tragleiste
als T-Profil realisiert. Hierdurch ergibt sich zwingend ein Hinterlüftungsquerschnitt zwischen der Oberseite
der zu erstellenden Unterdecke und der schon gegebenen Überdecke, sei es in Form einer Holzschalung wie bei-
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spielsweise bei Dachkonstruktionen oder aber um eine Decke eines Raumes, sei es als Bretterkonstruktion oder
als verputzte Decke. Hier können über die Tragleisten etwaige Putzschäden überdeckende Platten gehaltert
werden, so daß die Bedeutung der vorliegenden Tragleiste also noch weitergeht. Im einzelnen wird sodann
weiter vorgeschlagen, daß der die Anschlußfläche ausbildende Schenkel unter Ausbildung der T-Profilform randbeabstandet
rückseitig an dem die Befestigungsfläche ausbildenden Schenkel fußt. Es kann ein symmetrisches
T-Profil vorliegen. Will man unterschiedliche Anschlaghöhen
für den Hinterlüftungsquerschnitt bieten, so könnte der Fußpunkt verlegt werden. Weiter erweist es
sich als vorteilhaft, daß die Dichtzone dem abgewandt zur Anschlußfläche sich erstreckenden Befestigungsflächenabschnitt
zugeordnet ist. Zuordnungsgünstig erweist sich sodann die Maßnahme, daß die Dicht zone zufolge
Klebekraft der Klebezone komprimierbar ist. Hierdurch wird die Dichtzone permanent unter Spannung gehalten.
Das führt zu einer langlebigen Dichtungsanlage zur Fläche hin, mit der die Tragleiste verbunden ist. Obwohl
am Markt befindliche Kleber schon eine so hohe Haftkraft aufweisen, daß jedwedes nachgebende Kriechen
vermeidbar ist, läßt sich begleitend die Tragleiste auch noch durch die klassischen Befestigungselemente
sichern. Zu denken wäre hier an ein Anheften (sogenanntes Tackern), Nageln, Schrauben. Eine vorteilhafte
Variante ergibt sich sodann dadurch, daß die Klebezone zwischen zwei jeweils randseitigen Dichtzonen liegt.
Hierdurch wird der Befestigungsbereich sowohl deckenseitig als auch bodenseitig dichtgehalten. Vorteilhaft ist
es sodann, wenn die aus Butylkautschuk gebildete Dichtzone mit einem abziehbaren Abdeckstreifen versehen ist.
Eine Maßnahme dieser Art hält die Dichtzone klebeaktiv; die Klebekraft mindernde Partikel gelangen nicht an die
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Dichtzone heran. Weiter erweist es sich als günstig, daß die kleberbeschichtete Anschlußfläche bzw. die
Klebezone der Befestigungsfläche von einem doppelseitig wirkenden Klebeband oder einer entsprechenden doppelseitig
wirkenden Klebeschicht gebildet ist. Entsprechende Transferklebebänder können noch durch eine Armierung,
beispielsweise in Form eines textlien Netzes, armiert sein. Eine andere günstige Abwandlung der Tragleiste
wird darin gesehen, daß die Klebezone der Befestigungsfläche Inseln zwischen einer Netzstruktur der Dichtmasse
sind. Eine solche Lösung ergibt sogar eine gewisse Repositionierbarkeit der Vorrichtung. Vorangig tritt
die exponierte Dichtmasse haftend gegen die Fläche, an der die Tragleiste befestigt werden soll. Erst durch
Ausübung eines willensbetonteren Andrückens gelangen die flächenverteilt liegenden Inseln als Klebezonen in
Aktion. Demgemäß ist es auch vorteilhaft, daß die Dichtzonen von einem Dichtmassenwulst ausgebildet werden und
schmaler sind als die Klebezonen. Schließlich besteht noch ein vorteilhaftes Merkmal der Erfindung darin, daß
der Dichtmassenwulst zick-zack- oder wellenförmig, insbesondere über die gesamte Breite der Befestigungsflache
sich erstreckend, verläuft. Die Abdichtung liegt so in Längsrichtung unterbrechungsfrei vor. Endlich
erweist es sich noch als günstig, daß die auf die Dichtzone wirkende Kompressionskraft aus der Rückstellkraft
des bei der Montage zufolge des Dickenunterschiedes von Klebezone und Dich'tzone deformierten elastischen Schenkels
resultiert. Zumindest der entsprechende Profilschenkel weist die dazu notwendige Flexibilität auf.
Hier kann die über längste Zeiten gehende Anpressbewegung noch durch zusätzliches Nageln optimiert werden.
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Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt durch die Dachkonstruktion eines Gebäudes in Darstellung einer Dachsanierung
in Anwendung der erfindungsgemäßen Tragleiste,
Fig. 2 eine Herausvergrößerung aus Fig. 1,
Fig. 3 die als T-Profil realisierte Leiste im Querschnitt,
und zwar in isolierten Darstellung,
Fig. 4 einen Abschnitt dieser Leiste in perspektivischer Darstellung,
Fig. 5 die Tragleiste als Winkelprofil,
Fig. 6 eine Ansicht gegen die Befestigungsfläche der Tragleiste bei partiell abgehobenem Abdeckstreifen,
inselartige Klebezonen aufweisend,
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung, jedoch unter Ausbildung eines zick-zack-förmigen
Dichtmassenwulstes bei gleichfalls partiell abgezogenem Abdeckstreifen,
Fig. 8 eine abgewandelte Form.der T-profliierten
Tragleiste, montiert und
Fig. 9 eine Ansicht dieser Tragleiste gegen die Befestigungsfläche
derselben gesehen, bei partiell abgehobenem Abdeckstreifen, der hier durchgehend
verläuft.
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Herzstück der erfindungsgemäßen Vorrichtung V ist eine Tragleiste 1. Letztere ist, im Querschnitt gesehen,
winkelförmig gestaltet.
Beispielsweise gemäß Fig. 3 weist die Tragleiste 1 T-förmigen Querschnitt auf.
Solche Tragleisten 1 fungieren als Zwischenglied für die Befestigung einer Unterdecke oder Unterspannbahn 2
an einer Dachkonstruktion 3. Letztere besteht aus Dachsparren 4 mit dachhautseitig liegender Bretterschalung
5 oder dergleichen. Bezüglich der Unterspannbahn 2 handelt es sich um eine dampfdiffusionsoffene Folie.
Die Tragleisten 1 werden schalungsnah mit den im wesentlichen vertikal verlaufenden Seitenfläche, durchgehend
bezeichnet als Flächen 6, spiegelsytnmetrisch verbunden.
Zur entsprechenden Fixierung weist die Tragleiste 1 eine Befestigungsfläche 7 auf. Die befindet sich an der
Außenfläche 8' des einen Schenkels 8 der Tragleiste 1.
Winklig dazu erstreckt sich eine Anschlußfläche 9. Die wird vom anderen Schenkel 10 der Tragleiste 1 gestellt.
Dessen Unterfläche 10' ist klebstoffbeschichtet. Die
Klebstoffschicht heißt 11. Es handelt sich zweckmäßig
um Haftkleber. Die Klebstoffschicht 11 ist in Zeiten
des Nichtgebrauch^ durch einen Abdeckstreifen 12 geschützt. Es kann sich"'"um silikongetränktes Papier handeln
oder aber auch um die entsprechende Ablösung ermöglichende Folie.
Die Befestigungsfläche 7 ist, in Leistenerstreckungsrichtung Pfeil x, gemeint ist die Längenerstreckungs-
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richtung, benachbart mit nebeneinander liegenden Zonen aus Klebstoff und Dichtmasse gesetzt. Beide Materialien
halten in unterschiedlicher Haftkraft selbstklebend an der Befestigungsfläche 7, genauer der Außenfläche 81
des einen Schenkels 8, fest. Die Dichtmasse ist dicker ausgebildet als der Klebstoff (vgl. Fig. 3). Sowohl die
Klebstoffschicht 13 als auch die Dichtmasseschicht 14 sind für die Zeiten der Lagerhaltung etc. gleichfalls
durch einen Abdeckstreifen 15 bzw. 16 geschützt überfangen. Der nachbarliche Übergang der Schichten 13, 14
kann berührend sein.
Im weiteren sind die Klebezone und die Dichtzone mit I bzw. II bezeichnet. Gemäß Grundversion Fig. 3 ist die
ganze Außenfläche 81 beschichtet, und zwar jeweils
anteilig hälftig.
Besagter Grundversion liegt eine T-profilierte Querschnittsgestalt
der Tragleiste 1 der Vorrichtung V zugrunde. Dabei ist eine Gestalt gewählt, gemäß der die
Anschlußfläche 9 stellende Schenkel 10 unter Ausbildung der T-Profilform randbeabstandet rückseitig in dem die
Befestigungsfläche 7 ausbildenden Schenkel 8 fußt. Die entsprechende Übergangsstelle trägt das Bezugszeichen
17.
Die Dichtzone II ist der Dachhaut respektive der Bretterschalung 5 näherliegend ausgebildet. Nässe kann
somit nicht zwischen die Flächen 6 und die korrespondierende Befestigungsfläche 7 der Tragleiste eindringen
bzw. einsickern. Aus Fig. 3 ist klar ersichtlich, daß die Dichtzone II dem abgewandt zur Anschlußfläche 9
sich erstreckenden Befestigungsflächenabschnitt zugeordnet ist. Die darunter liegende Klebstoffschicht 13
zeigt in Fig. 4 eine Armierung 18 der beidseitig wirken-
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den Klebstoffschicht 13. Eine entsprechende Ausrüstung
liegt auch bezüglich der doppelseitig wirkenden Klebstoff schicht 11 der Anschlußfläche 9 vor.
Durch den Schichtdickenunterschied gerät die Dichtzone II, also die Dichttnasseschicht 14 unter Druck. Sie ist
auch genügend komprimier- bzw. verformbar. Verwendet ist eine auf der Basis von Butylkautschuk stehende
Dichtmasse. Die entsprechende Andrückwirkung kann durch Setzen eines Befestigungselementes, wie beispielsweise
einen Nagel, verstärkt werden. Selbstredend handelt es sich um eine Nagelreihe.
Eine diesbezüglich besonders wirksame Ausgestaltung ergibt sich aus den Fig. 8 und 9. Dort liegt in gleicher
Weise das T-Profil der Tragleiste 1 zugrunde. Hier ist aber eine andere Verteilung der in Leistenerstreckungsrichtung
&khgr; benachbart nebeneinander liegenden Zonen an Klebstoff und Dichtmasse vorgenommen. Dies konkret
so, daß die Klebezone I nun zwischen zwei jeweils randseitig der Befestigungsfläche 7 verlaufenden Dichtzonen
II liegt. Die Klebezone I nimmt die größere Breite ein. Zunächst liegt der diesbezügliche Schenkel 8 freigespannt
brückenartig auf den praktisch Brückenpfeiler bildenden wulstförmigen Streifen der Dichtmasseschicht
14 auf. Erst ein willensbetontes Andrücken des Schenkels 8, möglichst in Nähe der Übergangsstelle 17, führt
zu einem Andrücken der Klebstoff schicht 13 gegen die korrespondierende Fläche 6 des Dachsparrens 4. Dabei
krümmt sich der Schenkel 8 gegen 6 gleichmäßig durch. Das erbringt den vorteilhaften Begleiteffekt, da die
auf die Dichtzonen II wirkende Kompressionskraft aus der Rückstellkraft des bei der Montage zufolge des
Dickenunterschiedes von Klebezone I und Dichtzone II
deformierten elastischen Schenkels 8 resultiert. Die
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Wirkung ist nachhaltig. Vor allem, wie schon angedeutet, wenn eine Nagelung vorgenommen wird. Die Andrückkomponente
ist durch Pfeile y in Fig. 8 dargestellt.
Die entsprechende Ausrüstung der Befestigungsfläche 7
dieser Tragleiste 1 geht auch aus Fig. 9 hervor. Dort ist der randnahe Verlauf der Dichtzonen II respektive
der sie bildenden Dichtmasseschicht-Raupen dargestellt.
Unter Hinweis auf Fig. 6 wird deutlich, daß eine gleichmäßige Flächenverteilung der Klebezonen I und Dichtungszonen
II ebenfalls anwendbar ist. Dort sind die Klebezonen I der Befestigungsfläche 7 praktisch Inseln zwischen
einer Netzstruktur der Dichtmasse. Die Dichtmasse umschreibt quadratische Felder der Klebezonen I. Auch
hier ist die Dickendifferenz beibehalten, das heißt die Klebstoffschicht 13 ist dünner als das dargestellte
Wulstnetz. Der Verlauf der Netzstränge liegt in beiden Richtungen im wesentlichen in einem Winkel von 45° zur
Leistenerstreckungsrichtung x. Die Klebstoffschichten
11 und 13 sind aufgesprüht.
Fig. 7 zeigt eine weniger engmaschige Verteilung der Klebezonen I und Dichtzonen II. Dort verläuft der Dichtmassenwulst
zick-zack-förmig. Auch eine wellenförmige Anordnung ist denkbar mit einer Amplitude bis zum Längsrand
der Tragleiste 1, respektive der Befestigungsfläehe 7 gehend. Selbst ein mäanderartiger Verlauf des
Dichtmassenwulstes ließe sich verwirklichen, wobei noch eine reichere, aber offene Felderung entstehen würde.
Schließlich bleibt noch festzuhalten, daß vor allem die T-förmig profilierte Tragleiste 7 mit dem einen Ende
ihres Schenkels 8 praktisch als Distanzstück fungiert. Es sei auf Fig. 2 verwiesen. Dort tritt die Schmalkante
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dieses Schenkelendes gegen die Unterseite einer vorhandenen Decke bez. Bretterschalung 5. So entsteht hier
ein definierter Hinterlüftungsquerschnitt vor einer Höhe z. Im Sinne der Hinterlüftung reichen hier 2 cm
zur entsprechenden Kanalbildung aus. Der Kanal ist in seiner Gesamtheit mit K bezeichnet (vgl. Fig. 1). Hierüber
ist eine Wasserführung durch diese Kanalausbildung bei Einsatz einer Unterspannbahn 2 als Unterdecke realisiert.
Die Übergänge zur Unterspannbahn 2 sind im Bereich der Anschlußfläche 9 wind- und wasserdicht.
Statt eines T- oder Winkelprofiles kann auch ein U-Profil
Anwendung finden. Alle Stücke können als stapelfähige Strangpressprofile raumsparend bereitgehalten werden.
Die im Querschnitt winkelförmige Tragleiste gemäß Fig. 5 kann an dem Schenkel 8, der der Befestigungsfläche
vorbehalten ist, randnah längsgerillt sein, zwecks leicht eingesenkter Einlagerung der dort kreisrunden
Ausgangsquerschnitte aufweisenden beiden Dichtmassenwülste, bildend die Dichtzonen II. Auch dort liegt die
Klebezone I wiederum vertieft gegenüber dem flächensseitigen Zenit der Wulstquerschnitte. Die Längsrillung
trägt das Bezugszeichen 21. In Fig. 5 und 9 ist ein gemeinsamer Abdeckstreifen 20 für beide Zonen verwendet
(dargestellt in-i'ig. 9) .
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird auch der Offenbarungsinhalt
der zugehörigen Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen,
auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
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