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DE29715621U1 - Schwebefilteranlage zur Trinkwasseraufbereitung - Google Patents

Schwebefilteranlage zur Trinkwasseraufbereitung

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DE29715621U1
DE29715621U1 DE29715621U DE29715621U DE29715621U1 DE 29715621 U1 DE29715621 U1 DE 29715621U1 DE 29715621 U DE29715621 U DE 29715621U DE 29715621 U DE29715621 U DE 29715621U DE 29715621 U1 DE29715621 U1 DE 29715621U1
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clear water
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Eppler Dieter Dipl-Ing De
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Physical Water Treatments (AREA)
  • Separation Using Semi-Permeable Membranes (AREA)

Description

Diplomingenieur
Alwin Eppler
Beratende Ingenieure GbR
Gartenstraße 9 72280 Dornstetten
Vertreter:
Kohler Schmid + Partner
Patentanwälte
Ruppmannstraße 27
70565 Stuttgart
Schwebefilteranlaqe zur Trinkwasseraufbereitung
Die Erfindung betrifft eine Schwebefilteranlage zur Abtrennung von partikelförmigen Verunreinigungen aus zu behandelndem Rohwasser mit mehreren, vorzugsweise beckenförmigen, insbesondere im Querschnitt nach unten trichterförmig sich verjüngenden Reaktorbehältern, die im Bodenbereich einen Rohwasserzulauf und im oberen Bereich einen Klarwasserablauf aufweisen, über den i.w. von den partikelförmigen Verunreinigungen befreites Klarwasser aus den Reaktorbehältern abfließen kann, sowie mit zwischen oder neben den Reaktorbehältern angeordneten und mit diesen hydraulisch kommunizierenden Schlammab&zgr;ugskammern, aus denen über Schlammabzugseinrichtungen aus dem Rohwasser ausgefallene flockenförmige Verunreinigungen in Form von Schlamm abgezogen werden können .
• · · i
Eine solche Schwebefilteranlage und das zugehörige Betriebsverfahren sind bekannt aus W. A. Kljatschko, "Erfahrungen beim Bau und Betrieb von Schlammkontaktanlagen zur Wasseraufbereitung" , WWT, 10. Jg. (I960), Heft 3, S. 109.
Bei einer derartigen Schwebefilteranlage vom Typ "Korridor" gelangt das zu behandelnde Wasser durch eine Rohwasserverteilungsleitung von unten in den Bodenbereich eines trichterförmigen AufStromreaktors. Durch vorherige Zugabe von Flockungsmitteln bilden sich Flocken von partikelförmigen Verunreinigungen im Wasser im unteren Trichterbereich. Da diese Flocken geringfügig schwerer sind als das Wasser, sammeln sie sich hauptsächlich im unteren Teil des Trichters an.
Um ein Aufströmen der Flocken in die Klarwasserzone im oberen Bereich des AufStromreaktors zu verhindern, wird ein Geschwindigkeitssprung in der Strömungsgeschwindigkeit des Wassers von ca. 10 bis 2 0 % erzeugt, indem aus dem trichterförmigen Aufstromreaktor in einer bestimmten Höhe mit Abstand vom Boden ein Teilabfluß des strömenden Wassers in ein zweites Korridorsystem ermöglicht wird, das ungefähr 10 % der Oberfläche der erstgenannten Kammer aufweist. Dadurch wird die Geschwindigkeit vF des aus dem Rohwasserzulauf aufströmenden Rohwassers in der Klarwasserzone im oberen Bereich des Reaktorbehälters auf eine ca. 10 bis 20 % niedrigere AufStrömgeschwindigkeit vK verringert. Durch diesen Geschwindigkeit ssprung soll eine möglichst scharfe Trennung zwischen den Flocken und dem Klarwasser hervorgerufen werden, so daß sich in der entsprechenden Höhe des Reaktorbehälters ein Flockenspiegel bildet und in der Klarwasserzone möglichst keine Flocken mehr vorhanden sind.
Aus dem zweiten Korridorsystem {=Schlammabzugskammer) wird dann der von den abgesunkenen Flocken im Bodenbereich gebildete Überschußschlamm von Zeit zu Zeit über Schlammabzugs leitungen unter Ausnutzung der Schwerkraft nach unten abgezogen. Der Reinigungsgrad dieses Verfahrens soll laut Literatur (G. Fischer, "Beitrag zum Schwebefilterverfahren seine Wirkungsweise bei der Enteisenung von Grundwasser", KDT Dresden, veröffentlicht in BWT, 17. Jg. (1967), Heft 4) etwa 70 bis 80 % betragen. Dieses System wird weitgehend in allen Ländern Osteuropas in den dortigen Wasserwerken als Flockungs- und Vorreinigungsstufe verwendet. Es kann auch als Enthärtungs- und Aufhärtungsstufe eingesetzt werden.
In dem oben zitierten Artikel von Fischer (1967) ist jedoch im letzten Absatz vermerkt, daß das Verfahren "wegen der technologisch bedingten Störanfälligkeit aber nur dort angewendet werden sollte, wo ein annähernd konstanter Betrieb ohne kurzfristige Schwankungen der Wasserqualität und -menge zu erwarten ist".
Die Ursache dieses technologischen Mangels liegt darin, daß der Schlammabzug mit den Schlammabzugsrohren aus dem Überschußschlammbecken in Ermangelung von Schiebern im Rohwasserzulauf, die die Behälter einer jeden Korridoreinheit voneinander trennen wurden, auch eine plötzliche erhebliche Absenkung des Wasserspiegels im jeweiligen Zulaufbecken verursacht, da die Behälter hydraulisch miteinander verbunden sind.
In der Flockenschicht im oberen Drittel des Trichters findet beim Schlammentfernen eine Umkehr der Beschleunigung der Fließrichtung und der Flockenschicht hin zum seitlich gelegenen Schlammabzug statt. Dies hat zur Folge, daß die vorhe-
rige klare Trennung zwischen Flocken und Klarwasserschicht wieder aufgehoben wird und sich in der vormaligen Klarwasserzone eine Flockenwolke bildet.
Zwar hatte man ursprünglich, bei den Anlagen Handschieber im Rohwasserzulauf vorgesehen, die jedoch in der Folge praktisch nie betätigt wurden, da man für ein einmaliges Schlammabziehen bei einer derartigen Anlage zwischen 16 und 22 Schieber hätte bedienen müssen, was einen erheblichen Mehraufwand verursacht und den Wasserwerksbetrieb beeinträchtigt hätte. Aufgrund der hydraulischen Verbindung der einzelnen Korridoreinheiten hat jedoch diese Vorgehensweise zur Folge, daß während des Schlammabzugs kein Klarwasser mehr im gesamten System überläuft, so daß während der Zeit der Entschlammung die weitere Wasserwerksbeschickung mit Wasser der nachfolgenden Reinigungsstufen jeweils unterbrochen ist.
Derartige Schwebefiltereinheiten vom Typ "Korridor" wurden bis zum Jahre 198 9 immer nach dem gleichen System in allen Ländern Osteuropas hergestellt, sind bis zum heutigen Tag noch in Betrieb und leiden an der in der obigen Veröffentlichung erwähnten technologisch bedingten Störanfälligkeit. Grundlegende Verbesserungen wurden seitdem nicht durchgeführt .
Die in den Ländern Osteuropas üblichen Wasserwerke erreichen aufgrund der vorgenannten hydraulischen Schwierigkeiten ihre vorgesehene maximale Ausbauwassermenge nicht, sondern lediglich Werte bis etwa 60 bis 70 % derselben. Viele derartige Anlagen haben derzeit nur eine mögliche Kapazität im Schwebeverfahren von ca. 50 %.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Schwebefilteranlage der eingangs beschriebenen Art dahingehend zu verbessern, daß die obengenannten technologischen Mängel weitgehend behoben sind und die Durchflußkapazität des Wasserwerks auf die vorgesehene Ausbauwassermenge von 100 % gesteigert werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf ebenso überraschend ife einfache wie wirkungsvolle Art und Weise dadurch gelöst, daß mindestens eine Schlammabzugspumpe vorgesehen ist, mit welcher der abzuziehende Schlamm durch die Schlammabzugseinrichtungen gefördert werden kann.
Mit Hilfe der Schlammabzugspumpe kann der anfallende Schlamm kontinuierlich oder zumindest quasi-kontinuierlich in gleichbleibenden Zeitintervallen derart entfernt werden, daß der Schlammspiegel in den Schlammabzugseinrichtungen zumindest annähernd konstant gehalten wird bzw. in einem engen Bereich schwankt. In jedem Fall wird eine "ruckartige" Entnahme des gesamten Schlammes vermieden, wodurch die oben geschilderten Nachteile einer plötzlichen Absenkung auch des w Klarwasserspiegels sowie einer Aufwirbelung von Schlammwolken in die Klarwasserzone nicht auftreten können.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Schwebefilteranlage gegenüber bekannten Einrichtungen besteht darin, daß aufgrund des Einsatzes einer Schlammabzugspumpe die Schlammabzugskammer und damit auch die Reaktorbehälter nicht mehr wie bisher als Hochbecken ausgeführt werden müssen, aus denen dann unter Ausnutzung der Schwerkraft der Schlamm über Schlammabzugsleitungen nach unten abfließt, sondern bei entsprechender Auslegung der Pumpleistung können sich die Bek-
• ·
ken in jeder beliebigen relativen Lage zum Entnahmepunkt des abgezogenen Schlammes befinden.
Vorzugsweise sind die Schlammabzugseinrichtungen mit Abstand vom Boden der Schlammabzugskammern, insbesondere bei etwa 1/5 bis 1/3 der Höhe der jeweiligen Schlammabzugskammer, vorzugsweise bei 1/4 der Kammerhöhe angeordnet. Es kommt insbesondere einer kontinuierlichen Schlammentnahme entgegen, daß von dem erhöhten Schlammentnahmepunkt aus noch nicht allzu stark verdickter Schlamm in die Schlammabzugseinrichtung eingesaugt werden kann, so daß Störungen aufgrund von Verstopfungen der Abzugssysteme unwahrscheinlich sind.
Alternativ können die Schlammabzugseinrichtungen auch wie bisher im Bodenbereich der Schlammabzugskammern angeordnet sein, was den Vorteil hat, daß der Bodensatz aus den Schlammabzugskammern ausgeräumt werden kann, wodurch die Bildung von altem, über lange Zeit nicht entnommenem Schlamm vermieden wird.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schwebefilteranlage, bei der eine Einrichtung zur Ermittlung der Höhe der Grenzschicht zwischen Klarwasser und Schlammwasser, also der Höhe des jeweiligen Flockenspiegels, in mindestens einer der Schlammabzugskammern vorgesehen ist. Damit kann kontrolliert werden, ob der Flockenspiegel konstant bleibt oder in welchen Grenzen er sich ändert.
Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsform ist eine Steuereinrichtung zur Steuerung der Pumpleistung der Schlammabzugspumpe vorgesehen, die Steuersignale von der Einrichtung zur Ermittlung der Grenzschicht-
höhe erhält und damit die Pumpleistung so regeln kann, daß der Flockenspiegel zumindest annähernd konstant bleibt.
Bei einer besonders einfachen, alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schwebefilteranlage ist die Schlammabzugspumpe über eine Zeitschaltuhr ein- bzw. ausschaltbar. Damit kann der Schlammspiegel beispielsweise durch Betätigung der Pumpe in regelmäßigen Intervallen zumindest in bestimmten Grenzen konstant gehalten werden.
Bei einer besonders wirtschaftlichen Ausführungsform ist für mehrere Schlammabzugseinrichtung jeweils nur eine gemeinsame Schlammabzugspumpe vorgesehen, in die Leitungen aus verschiedenen Schlammabzugseinrichtungen einmünden.
Alternativ dazu kann aber auch für jede einzelne Schlammabzugseinrichtung eine eigene, gesondert ansteuerbare Schlammabzugspumpe vorgesehen sein, die dann entsprechend kleiner dimensioniert werden kann und eine individuelle Regelung der Schlammspiegelhöhe in den unterschiedlichen Schlammabzugskammern ermöglicht.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind Schiebereinrichtungen vorgesehen, die vorzugsweise ferngesteuert, elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch betätigbar sind, mit denen die Rohrwasserzuläufe, insbesondere stufenlos, geöffnet bzw. geschlossen werden können. Damit können die einzelnen Reaktorbehälter und die daran angeschlossenen Schlammabzugskammern hydraulisch voneinander getrennt werden, so daß bei Störungen in einer Einheit die übrigen Einheiten ungestört weiterarbeiten können. Auf diese Weise schlagen Betriebsstörungen, beispielsweise bei der Entnahme übermäßig aufgewirbelter Schlamm in der Klarwasser-
zone auf die Ablaufqualitäten des erzeugten Klarwassers nicht oder in nur sehr geringem Umfang durch.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Meßvorrichtung zur Messung des Volumenstroms an abgezogenem bzw. ablaufendem Klarwasser vorgesehen. Damit kann der Volumenstrom des abgeführten Klarwassers auf einen einstellbaren konstanten Wert geregelt werden, was, wie unten näher beschrieben wird, einen gleichmäßigen Betriebsablauf der Anlage ermöglicht.
Bei einer Weiterbildung dieser Ausführungsform umfaßt die Meßvorrichtung einen Füllstandsmesser zur Messung des Klarwasserspiegels in den Behältern der Schwebefilteranlage sowie eine Recheneinheit zur Berechnung des Volumenstroms an abfließendem Klarwasser aufgrund der Höhe des Klarwasserspiegels unter Berücksichtigung der aktuellen Öffnungsquerschnitte der Rohwasserzuläufe. Damit kann auf einfache Weise, nämlich durch bloße Füllstandsmessung unter Zuhilfenahme eines Kleinrechners, der auch die aktuellen Öffnungsquerschnitte der Rohwasserzuläufe berücksichtigt, welche beispielsweise über elektrische Signale von einfachen Weggebern an den Rechner gemeldet werden können, der abfließende Volumenstrom an Klarwasser und damit die aktuelle Ablaufleistung der Schwebefilteranlage bestimmt werden.
Vorteilhafterweise wird die Recheneinheit Teil eines Mikroprozessors sein, der neben der Auswertung der gemeldeten Meßwerte über Fernsteuerung Regelsignale an entsprechende Schiebereinrichtungen abgibt, um den ablaufenden Volumenstrom auf einen geswünschten konstanten Wert zu regeln.
Bevorzugt ist ein Verfahren zum Betrieb der oben beschriebenen Schwebefilteranlage, bei dem permanent mittels der Schlammabzugspumpe über die Schlammabzugseinrichtungen soviel Schlamm aus den Schlammabzugskammern abgezogen wird, daß die Höhe der Grenzschicht (Flockenspiegel) zwischen Klarwasser und Schlammwasser in den Schlammabzugskammern zumindest annähernd konstant gehalten wird. Damit ist ein durchgängig störungsfreier Betrieb der Korridoreinheiten möglich. Infolgedessen wird der Ausstoß an Flocken absolut, über einen Tag betrachtet, über 3 0% reduziert. Dies hat zur Folge, daß die nachfolgenden Filtereinheiten des Wasserwerks eine um diesen Betrag mindestens längere Laufzeit erhalten und entsprechend sowohl Energieaufwendung als auch Wasserverbrauch für die Rückspülung um den genannten Betrag eingespart wird. Dies ist ganz besonders interessant bei den großen Wasserwerken mit maximalem Durchfluß, da dort meist die Kapazität der Filteranlage bedingt durch Verstopfung wesentlich die gesamte Durchflußkapaziatät des Wasserwerks verringert .
Besonders einfach ist eine Verfahrensvariante, bei der die Schlammabzugspumpe zu bestimmten Zeiten, vorzugsweise in gleichbleibenden Zeitintervallen, und für eine vorgegebene Zeitdauer, beispielsweise 1 Stunde, über die Zeitschaltuhr eingeschaltet wird. Versuche haben gezeigt, daß ein derartiger intermittierender Schlammabzug, wenn er mehrmals pro Tag wiederholt wird, unter normalen Betriebsverhältnissen durchaus ausreichend ist.
Es ist aber auch möglich, mit voreingestellten Schlammabzugsmengen jeweils einen bestimmten Volumenstrom an Schlamm kontinuierlich abzuziehen, was bei entsprechender Einstellung eine Störung des Flockungsschwebebettes verhindert. Da-
mit ist ein ungestörter Betrieb der Anlage mit gleichmäßiger Ablaufqualität gesichert.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Verfahrensvariante wird die Schlammabzugspumpe von der Einrichtung zur Ermittlung der Grenzschichthöhe derart angesteuert, daß der Flokkungsspiegel automatisch auf einer konstanten Höhe in der Schlammabzugskammer im Reaktorbehälter gehalten wird. Dadurch wird der Betrieb der Anlage extrem gleichmäßig und die Ablaufqualität des Klarwassers besonders hoch.
Besonders bevorzugt ist eine Variante des Verfahrens, bei der der Volumenstrom des abgezogenen bzw. ablaufenden Klarwassrs aus der gesamten Schwebefilteranlage permanent gemessen und durch Regelung des Volumenstroms des zugeführten Rohwassers auf einen einstellbaren konstanten Wert geregelt wird. Dadurch kann in Verbindung mit den obengenannten erfindungsgemäßen Maßnahmen bei im wesentlichen gleichbleibender Ablaufqualität des erzeugten Klarwassers eine definierte, insbesondere gleichbleibende Ablaufleistung garantiert werden, so daß die nachfolgenden Stufen des Wasserwerks vorhersehbar und konstant beschickt werden können.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Vertikalschnitt durch eine erfindungsgemäße Schwebefilteranlage mit vom Boden der Schlammabzugskammern beabstandeten Schlammabzugseinrichtungen; und
Fig. 2 einen schematischen Vertikalschnitt durch eine weitere Ausführungsform mit Schlammabzugseinrichtungen im Bodenbereich der Schlammabzugskammern.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schwebefilteranlage umfaßt mehrere Reaktorbehälter 10, die den üblichen rechteckigen Querschnitt aufweisen. Zur Abtrennung von partikelförmigen Verunreinigungen wird zu behandelndes Rohwasser über einen Rohwasserzulauf 1 im Bodenbereich eines Reaktorbehälters 10, der trichterförmig verjüngt ist, mit einer Hauptgeschwindigkeitskomponente nach oben eingeströmt. Durch Zugabe von Flockungsmitteln bilden sich Flocken der partikelförmigen Verunreinigungen des Rohwassers, die sich in einer Flockungszone 2 im unteren Behälterbereich sammeln.
Durch seitlichen Ablauf eines Teiles des Rohwassers in zwischen den Reaktorbehältern 10 angeordnete Schlammabzugskammern 8 wird ein Geschwindigkeitssprung und damit ein Flokkenspiegel 9 erzeugt, der die Flockenzone 2 von einer Klarwasserzone 3 im oberen Bereich des Reaktorbehälters 10 trennt. Über Klarwasserabläufe 4 sowie einen Klarwasserabzug 5 kann das behandelte Wasser aus der Schwebefilteranlage ablaufen bzw. abgezogen werden. Im unteren Bereich der Schlammabzugskammern 8 mit Abstand vom Kammerboden sind je-
weils Schlammabzüge 7 vorgesehen, über die der eingedickte Schlamm 6 aus den Schlammabzugskammern 8 entfernt werden kann.
Erfindungsgemäß ist eine Schlammpumpe 11 vorgesehen, mit welcher der abzuziehende Schlamm 6 durch die Schlammabzugseinrichtungen 7 aus den Schlammabzugskammern 8 gefördert wird. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist für beide Schlammabzugseinrichtungen 7 jeweils nur eine einzige Schlammabzugspumpe 11 vorgesehen. Diese wird von einer Einrichtung 12 zur Ermittlung der Höhe des Flockenspiegels 19 zwischen Klarwasser und Schlammwasser in den Schlammabzugskammern 8 mittels einer in der Zeichnung nicht dargestellten Steuereinheit, welche die Steuersignale von der Einrichtung 12 empfängt, in ihrer Pumpleistung so reguliert, daß die Höhe des Flockenspiegels 19 automatisch konstant gehalten wird. Dazu kann die Schlammabzugspumpe 11 entweder permanent mit einer bestimmten Saugleistung Schlamm abziehen oder intermittierend in beispielsweise gleichbleibenden Zeitintervallen an- und wieder abgeschaltet werden. Die letztere Art der Ansteuerung wäre auch mittels einer Zeituhr, die ebenfalls in der Zeichnung nicht dargestellt ist, möglich.
Weiterhin enthält die Schwebefilteranlage nach Fig. 1 Schiebereinrichtungen 13, die ferngesteuert, elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch betätigbar sind, und mit denen die Rohwasserzuläufe 1 der Reaktorbehälter 10 stufenlos geöffnet bzw. geschlossen werden können. Die Schiebereinrichtungen werden von einer Meßvorrichtung 14 gesteuert, die permanent den Volumenstrom an abgezogenem bzw. ablaufendem Klarwasser mißt. Die Meßvorrichtung 14 umfaßt einen Füllstandsmesser zur Messung des Klarwasserspiegels sowie eine in der Zeich-
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nung nicht dargestellte Recheneinheit zur Berechnung des Volumenstromes des abfließenden Klarwassers aufgrund der Höhe des Klarwasserspiegels unter Berücksichtigung der aktuellen Öffnungsquerschnitte der Rohrwasserzuläufe 1. Dadurch kann der Volumenstrom des abgezogenen bzw. ablaufenden Klarwassers aus der gesamten Schwebefilteranlage permanent gemessen und durch Regelung des Volumenstroms des zugeführten Rohwassers auf einen einstellbaren konstanten Wert geregelt werden.
Desweiteren kann auch ein Regelelement 15, insbesondere ein ferngesteuert betätigbarer Schieber, zur Regelung des Volumenstromes des aus den Schlammabzugskammern 8 über den Klarwasserabzug 5 abgezogenen Klarwassers vorgesehen sein.
Bei einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schwebefilteranlage nach Fig. 2 sind die Schlammabzugseinrichtungen 2 7 jeweils im Bodenbereich der Schlammabzugskammern 8 angeordnet. Der eingedickte Schlamm 6 einer jeden Schlammabzugskammer 8 kann mittels einer eigenen, gesondert ansteuerbaren Schlammabzugspumpe 21 über die jeweilige Schlammabzugseinrichtung 27 abgesaugt werden. Auch bei dieser Ausführungsform wiederum können die oben geschilderten Steuer- und Rege !mechanismen eingesetzt werden, um den Flockenspiegel 19 zwischen Klarwasser und Schlammwasser in den Schlammabzugskammern 8 zumindest annähernd konstant zu halten. Alternativ kann aber auch kontinuierlich ein fest eingestellter Volumenstrom an Schlamm abgezogen werden, sofern der Zustrom an Rohwasser und der Volumenstrom an abfließendem Klarwasser ungefähr konstant bleiben.

Claims (11)

Schutzansprüche
1. Schwebefilteranlage zur Abtrennung von partikelförmigen Verunreinigungen aus zu behandelndem Rohwasser mit mehreren, vorzugsweise beckenförmigen, insbesondere im Querschnitt nach unten trichterförmig sich verjüngenden Reaktorbehältern (10), die im Bodenbereich einen Rohwasserzulauf (1) und im oberen Bereich einen Klarwasserablauf (4) aufweisen, über den i.w. von den partikelförmigen Verunreinigungen befreites Klarwasser aus den Reaktorbehältern (10) abfließen kann, sowie mit zwischen oder neben den Reaktorbehältern (10) angeordneten und mit diesen hydraulisch kommunizierenden Schlammabzugskammern (8), aus denen über Schlammabzugseinrichtungen
(27) aus dem Rohwasser ausgefallene flockenförmige Verunreinigungen in Form von Schlamm abgezogen werden können,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Schlammabzugspumpe (11; 21) vorgesehen ist, mit welcher der abzuziehende Schlamm (6) durch die Schlammabzugseinrichtungen (7; 27) gefördert werden kann.
2. Schwebefilteranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlammabzugseinrichtungen (7) mit Abstand vom Boden der Schlammabzugskammern (8), insbesondere bei etwa 1/5 bis 1/3 der Höhe der jeweiligen Schlammabzugskammer (8), vorzugsweise bei ungefähr 1/4 der Kammerhöhe angeordnet sind.
3. Schwebefilteranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlammabzugseinrichtungen (27) im Bodenbereich der Schlammabzugskammern (8) angeordnet sind.
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4. Schwebefilteranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung (12) zur Ermittlung der Höhe der Grenzschicht (Flockenspiegel 19) zwischen Klarwasser und Schlammwasser in mindestens einer der Schlammabzugskammern (8) vorgesehen ist.
5. Schwebefilteranlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuereinrichtung zur Steuerung der Pumpleistung der Schlammabzugspumpe(n) (11) vorgesehen ist, die Steuersignale von der Einrichtung (12) erhält.
6. Schwebefilteranlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlammabzugspumpe (11; 21) über eine Zeitschaltuhr ein- bzw. ausschaltbar ist.
7. Schwebefilteranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für mehrere Schlammabzugseinrichtungen (7) jeweils nur eine Schlammabzugspumpe (11) vorgesehen ist.
8. Schwebefilteranlage nach einem der Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß für jede Schlammabzugseinrichtung (27) eine eigene, gesondert ansteuerbare Schlammabzugspumpe (21) vorgesehen ist.
9. Schwebefilteranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Schiebereinrichtungen (13) vorgesehen sind, die vorzugsweise ferngesteuert elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch betätigbar sind, mit denen die Rohwasserzuläufe (1), insbesondere stufenlos, geöffnet bzw. geschlossen werden können.
10. Schwebefilteranlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Meßvorrichtung (14) zur permanenten Messung des Volumenstroms an abgezogenem bzw. ablaufendem Klarwasser vorgesehen ist.
11. Schwebefilteranlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßvorrichtung (14) einen Füllstands messer zur Messung des Klarwasserspiegels in den Behältern der Schwebefilteranlage sowie eine Recheneinheit zur Berechnung des Volumenstroms an abfließendem Klarwasser aufgrund der Höhe des Klarwasserspiegels unter Berücksichtigung der aktuellen Öffnungsquerschnitte der Rohwasserzuläufe (1) umfaßt.
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