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DE29715490U1 - Abbruchgerät für schwere Beanspruchungen, insbesondere Abbruch- oder Schrottschere - Google Patents

Abbruchgerät für schwere Beanspruchungen, insbesondere Abbruch- oder Schrottschere

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Publication number
DE29715490U1
DE29715490U1 DE29715490U DE29715490U DE29715490U1 DE 29715490 U1 DE29715490 U1 DE 29715490U1 DE 29715490 U DE29715490 U DE 29715490U DE 29715490 U DE29715490 U DE 29715490U DE 29715490 U1 DE29715490 U1 DE 29715490U1
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Germany
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demolition
housing
jaw
grooves
bolt
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DE29715490U
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Caterpillar Vibra Ram GmbH and Co KG
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Caterpillar Vibra Ram GmbH and Co KG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02FDREDGING; SOIL-SHIFTING
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    • E02F3/04Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven
    • E02F3/28Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven with digging tools mounted on a dipper- or bucket-arm, i.e. there is either one arm or a pair of arms, e.g. dippers, buckets
    • E02F3/36Component parts
    • E02F3/3604Devices to connect tools to arms, booms or the like
    • E02F3/3609Devices to connect tools to arms, booms or the like of the quick acting type, e.g. controlled from the operator seat
    • E02F3/3631Devices to connect tools to arms, booms or the like of the quick acting type, e.g. controlled from the operator seat with a hook and a transversal locking element
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02FDREDGING; SOIL-SHIFTING
    • E02F3/00Dredgers; Soil-shifting machines
    • E02F3/04Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven
    • E02F3/96Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven with arrangements for alternate or simultaneous use of different digging elements
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Description

PATENTANWÄLTE
DiPL-ING. HEINER LICHT!
DlPL-PHYS. DR. RER. NAT. JOST LEMPERT D-76207 KARLSRUHE (DURLACH)
POSTFACH 410760
DlPL-ING. HARTMUT LASCH TELEFON: (0721)9432815 TELEFAX: (0721)9432840
Caterpillar Vibra Ram 14824.3/97 La/fe
GmbH & Co.KG 28. August 19 9 7
Am Funkturm 11
66482 Zweibrücken
Abbruchgerät für schwere Beanspruchungen, insbesondere Abbruch- oder Schrottschere
Die Erfindung betrifft ein Abbruchgerät für schwere
Beanspruchungen, insbesondere eine Abbruch- oder Schrottschere mit einem Gehäuse, das an einem Arbeitsgerät, insbesondere einem Bagger, anbringbar ist und zwei zusammenwirkende, relativ zueinander schwenkbare Backen trägt,
wobei ein 1. Backen über eine 1. und 2. Haltevorrichtung, die voneinander beabstandet sind, lösbar an dem Gehäuse
angebracht ist und ein 2. Backen über ein Schwenklager an dem 1. Backen gelagert und mittels einer im Abstand von
dem Schwenklager angreifenden Antriebsvorrichtung gehalten
ist, wobei die beiden Backen als Einheit von dem Gehäuse
abbaubar sind.
Bei einem Abbruchgerät, wie es aus der EP-B-O 453 773 bekannt ist und das üblicherweise zum Anbau an den Stiel
oder Ausleger eines Baggers oder eines ähnlichen Arbeitsgerätes vorgesehen ist, sind die Backen über ein Schwenklager miteinander verbunden und einer der Backen ist mit-
tels eines Hydraulikzylinders betätigbar, wodurch die Backen des Abbruchgerätes geöffnet oder geschlossen werden können. Das Schwenklager dient dabei zusätzlich der Befestigung beider Backen am Gehäuse des Abbruchgerätes.
Beim Betrieb des Abbruchgerätes tritt häufig die Notwendigkeit auf, die Backen auszuwechseln, da entweder die Messer oder Schneiden abgenutzt sind oder da zum Abbrechen anderer Materialen andere, entsprechend geeignete Backen angebaut werden müssen. Zu diesem Zweck muß bei dem Abbruchgerät gemäß der EP-B-O 453 773 das Schwenklager auseinandergebaut werden, woraufhin beide Backen einzeln von dem Gehäuse abgebaut werden, was jedoch sehr arbeits- und zeitaufwendig ist. Darüberhinaus ist die ständige Montage und Demontage des Schwenklagers ungünstig für die Lagerungseigenschaften.
Aus der EP-A-O 641 618, von der im Oberbegriff des Anspruches 1 ausgegangen wird, ist ein gleichartiges Abbruchgerät bekannt, bei dem jedoch das Schwenklager eine spezielle Bolzenkonstruktion besitzt, die es ermöglicht, die Halterung des Schwenklagers an dem Gehäuse zu lösen, ohne die beiden Backen voneinander zu trennen, so daß die Backen als zusammenhängende Einheit von dem Gehäuse abgenommen werden können. Auf diese Weise ist das Schwenklager jedoch konstruktiv sehr aufwendig und insbesondere ist der Nachteil gegeben, daß die Bolzenkonstruktion aufgrund ihrer Doppelfunktion als Schwenklager und als lösbare Halterung der Backen in ihren konstruktiven Ausgestaltungsmöglichkeiten stark beschränkt ist, so daß eine optimale Auslegung hinsichtlich beider gewünschter Funktionen nicht oder nur sehr schwer zu erreichen ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Abbruchge-
rät der genannten Art zu schaffen, bei dem die vorgenannten Nachteile vermieden und die Backen in einfacher Weise als Einheit auswechselbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Abbruchgerät der genannten Art dadurch gelöst, daß die 1. und die 2. Haltevorrichtung unabhängig von dem Schwenklager ausgebildet sind und daß die 1. Haltevorrichtung ein am Gehäuse oder dem 1. Backen angeordnetes Eingriffsteil und eine am entsprechend anderen Bauteil ausgebildete Führung aufweist, in die das Eingriffsteil einsetzbar ist, wobei mittels der 2. Haltevorrichtung eine Bewegung des Eingriff steil in der Führung blockierbar ist.
Erfindungsgemäß ist ein Aufbau vorgesehen, bei dem der 1. Backen über die beiden Haltevorrichtungen an dem Gehäuse des Abbruchgerätes angebracht ist, während der 2. Backen nicht direkt am Gehäuse gelagert, sondern einerseits über das Schwenklager am 1. Backen angeschlossen und andererseits von der Antriebsvorrichtung gehalten ist, bei der es sich vorzugsweise um einen am Gehäuse gelagerten Hydraulikzylinder handelt. Das Schwenklager dient somit lediglich als gegenseitige schwenkbare Halterung der beiden Backen und nicht deren Anbringung am Gehäuse, so daß es konstruktiv auf die von ihm wahrzunehmende Funktion optimal ausgerichtet werden kann. Das Schwenklager hält die beiden Backen auch in dem vom Gehäuse abgenommenen Zustand als Einheit zusammen, wodurch das Auswechseln erleichtert ist.
Um die Backen am Gehäuse anzubringen, ist es erfindungsgemäß lediglich notwendig, das Eingriffsteil, bei dem es sich vorzugsweise um einen Bolzen handelt, in die Führung einzusetzen und anschließend die 2. Haltevorrichtung, bei
der es sich um eine konstruktiv einfache, an sich bekannte Steckbolzenverbindung handeln kann, anzubringen. Zwar ist der Bolzen entlang der Führung verschieblich, bei eingesetzter und befestigter 2. Haltevorrichtung verhindert diese jedoch die Verschieblichkeit des Bolzens, so daß insgesamt eine sichere und konstruktiv einfache Anbringung der Backen an dem Gehäuse erreicht ist.
Um die Backen von dem Gehäuse abzunehmen, braucht bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung lediglich die 2. Haltevorrichtung des 1. Backens sowie die Befestigung zwischen dem 2. Backen und der Antriebsvorrichtung gelöst zu werden, wobei die beiden Backen weiterhin über das Schwenklager miteinander verbunden sind. Bei Abnahme der Backen von dem Gehäuse gleitet der Bolzen aus der Führung heraus, ohne daß weitere Verbindungen gelöst werden müssen.
Aus konstruktiver Sicht hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Führung von zwei im Abstand parallel verlaufenden Nuten gebildet ist, die so miteinander ausgerichtet sind, daß der Bolzen an seinen beiden axialen Endabschnitten jeweils in eine der Nuten eingreift. Auf diese Weise ist es möglich, über die Verbindung auch Biegemomente sicher aufzunehmen und weiterzuleiten.
Um eine Bewegung des ersten Backen relativ zum Gehäuse in axialer Richtung des Bolzens auszuschließen, ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß die Nuten dreiseitig geschlossen und mit ihren offenen Seiten einander 0 zugewandt sind. Darüber hinaus sollte der Bolzen unter enger Passung in die Nuten einführbar sein, was durch entsprechende konische Ausgestaltung eines Eintrittsquerschnittes bedienungstechnisch erleichtert werden kann.
Eine sichere Abstützung des Bolzens in den Nuten ist gegeben, wenn dieser in seinem in den Nuten blockierten Zustand am Ende der Nuten anliegt. Der Bolzen ist somit durch die Seitenwände und die Endwand der Nuten über einen relativ großen Umfangsbereich abgestützt und kann lediglich in einer Richtung verlagert werden, was jedoch durch die 2. Haltevorrichtung verhindert werden kann.
In einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Nuten an dem 1. Backen und der Bolzen an dem Gehäuse ausgebildet ist, jedoch ist auch eine entsprechend umgekehrte Anordnung von Nuten und Bolzen möglich.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
Figur 1 eine Seitenansicht des Abbruchgerätes mit
abgenommenen Backen,
Figur 2 eine teilweise geschnitten dargestellte Vorderansicht des Abbruchgerätes gemäß
5 Figur 1 und
Figur 3 das Abbruchgerät gemäß Figur 1 mit angebrachten Backen.
0 Eine Abbruch- bzw. Schrottschere 10 weist gemäß den Figuren ein Gehäuse 11 auf, das in seinem oberen Teil über einen Anschlußkopf 12 am Stiel eines Baggers oder eines anderen, nicht dargestellten Arbeitsgerätes derart angeschlossen werden kann, daß die Schere 10 um eine Achse A
drehbar ist, wie durch den Doppelpfeil D angedeutet ist.
An dem Gehäuse 11 ist ein 1. Backen 13 über zwei voneinander beabstandete Haltevorrichtungen 19 und 2 0 anbringbar, von denen eine 1. Haltevorrichtung 19 als ein Bolzen-Nut-Eingriff und eine 2. Haltevorrichtung 20 als eine Steckbolzenverbindung aus gebildet ist, was später näher erläutert wird. Der 1. Backen 13 trägt über ein Schwenklager 15 einen 2. Backen 14, der an einem vom Schwenklager 15 beabstandeten Lager 18 mit einem Hydraulikzylinder 16 gekoppelt ist, der seinerseits über ein Lager 17 schwenkbar zwischen zwei im wesentlichen parallel angeordneten, beabstandeten Seitenwangen 11a des Gehäuses 11 an diesem angeschlossen ist. Bei Betätigung d Hydraulikzylinders 16 kann der zweite Backen 14 um das Schwenklager 15 relativ zum 1. Backen 13 sowie relativ zum Gehäuse 11 geschwenkt werden, wodurch die Schere geöffnet und geschlossen werden kann.
0 Wie Figur 2 zeigt, umfaßt die 2. Haltevorrichtung 20 eine zwischen den Seitenwangen 11a des Gehäuses 11 eingeschweißte Rohrtraverse 24, die die Seitenwangen 11a durchdringt und stirnseitig offen ist. Der 1. Backen 13 weist zwei auf Abstand angeordnete, im wesentlichen parallel verlaufende Seitenwände 13a auf, deren lichte Weite etwa dem Außenabstand der Seitenwangen 11a des Gehäuses 11 entspricht. Auf diese Weise kann der 1. Backen 13 das Gehäuse 11 außenseitig umgreifen und mit in dem Seitenwänden 13a ausgebildeten Bohrungen 23 mit der Rohr-0 traverse 24 in Fluchtung gebracht werden. Wie in Figur 2 angedeutet ist, kann ein Steckbolzen 25 die Bohrungen 23 und die Rohrtraverse 25 durchdringen und somit den 1. Backen 13 mittels der 2. Haltevorrichtung 20 am Gehäuse 11 festlegen.
Die 1. Haltevorrichtung 19 umfaßt einen die beiden Seitenwangen 11a des Gehäuses 11 verbindenden und außenseitig über diese vorstehenden Bolzen 21, der fest an den Seitenwangen 11a angebracht ist. An dem 1. Backen 13 ist in jeder Seitenwand 13a eine Nut 22 ausgebildet, wobei die Nuten 22 auf drei Seiten geschlossen und mit ihren offenen Seiten einander zugewandt sind. Jede Nut 22 umfaßt einen zur Seitenkante des 1, Backens 13 öffnenden Einführungsabschnitt 22a, an den sich ein Aufnahmeabschnitt 22b anschließt, der in seiner Weite dem Durchmesser des Bolzens 21 entspricht, so daß dieser unter enger Passung in die Nuten 22 eingeführt werden kann.
Zur Anbringung der in Figur 1 in gelöstem Zustand gezeigten Backen 13 und 14 am Gehäuse 11 wird zunächst der Bolzen 21 mit seinen axial vorstehenden Endabschnitten 21a durch den Einführungsabschnitt 22a in den Aufnahmeabschnitt 22b soweit eingeführt, bis er am Ende der Nuten 22 anliegt. In diesem Zustand befinden sich die Bohrungen 23 der Seitenwände 13a des 1. Backens 13 in genauer Ausrichtung mit der Rohrtraverse 24, so daß der Steckbolzen 25 zur Ausbildung der 2. Haltevorrichtung 20 in einfacher Weise eingesteckt werden kann. Durch Kopplung einer Bohrung 14a des 2. Backens 14 mit einem Auge 16a des Hydraulikzylinders 16 zur Bildung des Lagers 18 ist die Montage abgeschlossen. Die Demontage erfolgt in entsprechend umgekehrter Richtung, wobei zum Lösen des 1. Backens 13 von dem Gehäuse 11 lediglich der Steckbolzen 25 herausgezogen werden muß, woraufhin der Bolzen 21 sich aus den Nuten 22 in einfacher Weise herausziehen läßt.

Claims (7)

  1. Schutzansprüche
    Abbruchgerät für schwere Beanspruchungen, insbesondere Abbruch- oder Schrottschere, mit einem Gehäuse (11), das an einem Arbeitsgerät, insbesondere einem Bagger anbringbar ist und zwei zusammenwirkende, relativ zueinander schwenkbare Backen (13, 14) trägt, wobei ein 1. Backen (13) über eine 1. und eine 2. Haltevorrichtung {19, 20), die voneinander beabstandet sind, lösbar an dem Gehäuse (11) angebracht ist und ein 2. Backen (14) über ein Schwenklager (15) an dem 1. Backen (13) gelagert und mittels einer im Abstand von dem Schwenklager (15) angreifenden Antriebsvorrichtung (16) gehalten ist, wobei die beiden Backen (13, 14) als Einheit von dem Gehäuse (11) abbaubar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die 1. und die 2. Haltevorrichtung (19, 20) unabhängig von dem Schwenklager (15) ausgebildet sind und daß die 1. Haltevorrichtung (19) ein am Gehäuse (11) oder dem 1. Backen (13) angeordnetes Eingriffsteil (21) und eine am entspre-
    chend anderen Bauteil (11 bzw. 13) ausgebildete Führung (22) aufweist, in die das Eingriffsteil (21) einsetzbar ist, wobei mittels der 2. Haltevorrichtung (20) eine Bewegung des Eingriffsteils (21) in der Führung (22) blockierbar ist.
  2. 2. Abbruchgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingriffsteil ein Bolzen (21) ist.
  3. 3. Abbruchgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung von zwei im Abstand parllel verlaufenden Nuten (22) gebildet ist.
  4. 4. Abbruchgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (22) dreiseitig geschlossen und mit ihren offenen Seiten aneinander zugewandt sind.
  5. 5. Abbruchgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (21) unter enger Passung in die Nuten (22) einführbar ist.
  6. 6. Abbruchgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (21) in seinem in den Nuten (22) blockierten Zustand am Ende der 5 Nuten (22) anliegt.
  7. 7. Abbruchgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (22) an dem 1. Backen (13) und der Bolzen (21) an dem Gehäuse (11) 0 ausgebildet sind.
    Abbruchgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die 2. Haltevorrichtung (20) von einer Steckbolzenverbindung (23, 24, 25) gebildet ist.
DE29715490U 1997-08-29 1997-08-29 Abbruchgerät für schwere Beanspruchungen, insbesondere Abbruch- oder Schrottschere Expired - Lifetime DE29715490U1 (de)

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