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DE29714449U1 - Einparkhilfe für Kraftfahrzeuge auf Parkplätzen - Google Patents

Einparkhilfe für Kraftfahrzeuge auf Parkplätzen

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DE29714449U1
DE29714449U1 DE29714449U DE29714449U DE29714449U1 DE 29714449 U1 DE29714449 U1 DE 29714449U1 DE 29714449 U DE29714449 U DE 29714449U DE 29714449 U DE29714449 U DE 29714449U DE 29714449 U1 DE29714449 U1 DE 29714449U1
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Germany
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parking
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parking aid
frame
parking space
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DE29714449U
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GROSSER MANFRED
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GROSSER MANFRED
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Publication date
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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F13/00Arrangements for obstructing or restricting traffic, e.g. gates, barricades ; Preventing passage of vehicles of selected category or dimensions
    • E01F13/02Arrangements for obstructing or restricting traffic, e.g. gates, barricades ; Preventing passage of vehicles of selected category or dimensions free-standing; portable, e.g. for guarding open manholes ; Portable signs or signals specially adapted for fitting to portable barriers
    • E01F13/024Removable barriers with permanently installed base members, e.g. to provide occasional passage
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/60Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
    • E01F9/623Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by form or by structural features, e.g. for enabling displacement or deflection
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E01F9/60Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
    • E01F9/658Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by means for fixing
    • E01F9/673Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by means for fixing for holding sign posts or the like
    • E01F9/681Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by means for fixing for holding sign posts or the like the sign posts being fastened by removable means, e.g. screws or bolts

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  • Architecture (AREA)
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  • Structural Engineering (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)
  • Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Einparkhilfe für Kraftfahrzeuge auf Parkplätzen, die auf den Parkplatz aufgebrachte Markierungsstreifen zum Begrenzen des Parkraumes eines Kraftfahrzeuges aufweist, wobei die Markierungsstreifen im rechten Winkel zueinander angeordnet sind und zwei Längsseiten und eine Schmalseite eines Rechtecks bilden.
Eine derartige Einparkhilfe findet üblicherweise bei Parkplätzen Verwendung, auf denen eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen, insbesondere Personenkraftwagen abgestellt werden sollen. Die jeden Parkraum begrenzenden drei Markierungsstreifen sind in
Postgirokonto: Frankfurt am Main 41518 - 606 BLZ 5IOO 100 60
einem solchen Abstand zueinander angeordnet bzw. weisen eine solche Länge auf, daß das zu parkende Kraftfahrzeug in ausreichendem Abstand zwischen den beiden längs angeordneten Markierungsstreifen eingeparkt werden kann. So ist es möglich, die Kraftfahrzeuge zueinander in optimalem Seitenabstand zu plazieren, so daß ein ungehindertes Ein- und Aussteigen möglich ist, und hierbei den Parkplatz optimal zu nutzen.
Nachteilig ist bei dieser bekannten Einparkhilfe, daß der Fahrer des jeweiligen Kraftfahrzeuges nur wenig präzise einschätzen kann, ob er weit genug in den ihm durch die Markierungen zugewiesenen Parkraum eingefahren ist. Bei üblichen Personenkraftwagen, die einen ausladenden Vorbau zur Aufnahme des Motors aufweisen, kann er den querverlaufenden Markierungsstreifen nicht einsehen und muß sich demnach beim Einparken an parkenden Kraftfahrzeugen oder aber an einem schmalseitigen Markierungsstreifen eines anderen, entfernteren Parkraumes orientieren. Abgesehen hiervon ist es ihm kaum möglich, exakt zwischen den beiden längsverlaufenden Markierungsstreifen in den Parkraum einzufahren, da er nur den seiner Seite zugewandten Markierungsstreifen einsehen kann oder aber einen längsverlaufenden Markierungsstreifen, der einem anderen Parkraum zugeordnet ist und in Längsrichtung seines Parkraumes positioniert ist.
A5 Parkplätze, bei denen die einzelnen Parkräume nur durch aufgebrachte Markierungsstreifen unterteilt sind, weisen abgesehen hiervon den Nachteil auf, daß Fahrzeuge beliebig in den jeweiligen Parkraum einfahren bzw. diesen verlassen können. So kann der den Parkraum vorne begrenzende Markierungsstreifen ungehindert 0 überfahren werden, was durchaus zu einer Unfallgefährdung Dritter führt, die nicht ohne weiteres damit rechnen, daß ein Fahrzeug sich regelwidrig auf dem Parkplatz bewegt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein zusätzliches Mittel anzugeben, das ein vereinfachtes und sicheres Einparken des KFZ in einen definierten Parkraum eines Parkplatzes gewährleistet .
Gelöst wird die Aufgabe bei einer Einparkhilfe der eingangs genannten Art dadurch, daß diese ferner im Bereich des die Schmalseite des Rechtecks bildenden Markierungsstreifen ein sich aus der Parkebene nach oben erstreckendes, den Parkraum begrenzendes und vom Fahrer des zu parkenden Kraftfahrzeuges einsehbares Element aufweist.
Dieses Bestandteil der Einparkhilfe bildende Element stellt damit im Bereich des die Schmalseite des Rechtecks bildenen flächigen Markierungsstreifens ein räumliches Gebilde dar.
Dieses verhindert einerseits, daß das zu parkende Fahrzeug diesen Markierungsstreifen überquert, um auf den Parkraum zu
^ gelangen bzw. um ihn zu verlassen, andererseits stellt es ein Hilfsmittel für den Fahrer dar, der sich beim Einparken an dem in sein Blickfeld ragenden Element orientieren kann. Je nach dem Abstand vom Element kann er sehr genau abschätzen, ob er bereits vollständig in den ihm zugewiesenen Parkraum eingefahren ist oder ob es noch erforderlich ist, weiter vorzufahren. Es wird in diesem Zusammenhang als besonders vorteilhaft angesehen, wenn das Element zentral zwischen den in Längsrichtung des Parkraumes angeordneten Markierungen angeordnet ist. Diese zentrale Anordnung des sich aus der Parkebene nach oben erstreckenden Elementes vereinfacht ihm das ausgerichtete Einfahren in den Parkraum relativ zu den beiden in Längsrichtung des Parkraumes A5 angeordneten Markierungen erheblich. Er braucht sich somit nur an diesem Element zu orientieren. Insbesondere sollte das Element bezüglich der Mittelachse zwischen den parallel verlaufenden Markierungsstreifen symmetrisch angeordnet sein.
Eine bevorzugte Gestaltung sieht vor, daß das Element einen Rahmen mit Ständern aufweist, wobei die Ständer mit dem Parkplatz verbindbar sind, insbesondere mittels Bodenplatten. Die Ständer überbrücken dabei die Höhe des Vorbaus des KFZ, so daß auf einem gegenüber dem Vorbau höheren Niveau der Rahmen des 5 Elementes angeordnet ist. Das Element ist beispielsweise als Rohrkonstruktion ausgebildet, die insbesondere aus zusammensteckbaren und miteinander verbindbaren Rohrteilen besteht.
-A-
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das Element der Aufnahme eines Informations- und/oder Werbeträgers dient. Zusätzlich zur Optimierung bzw. Vereinfachung des Einparkvorganges kommt dem Element damit die Bedeutung zu, dem Fahrer und/oder den Insassen des Kraftfahrzeuges Informationen und/oder Werbemitteilungen zu übermitteln. Der Rahmen ist beispielsweise vertikal angeordnet und es ist innerhalb des .vom Rahmen umschlossenen Bereiches eine Platte angeordnet, die mit dem Rahmen verbindbar ist, wobei die Platte der Aufnahme des Informations- oder Werbeträgers dient.
Es ist insbesondere daran gedacht, daß der Rahmen rechteckförmig ^ ausgebildet ist.
Das Element ist beispielsweise 100 bis 180 cm, vorzugsweise 120 bis 160 cm, insbesondere 150 cm hoch und beispielsweise 70 bis 130 cm, vorzugsweise 90 bis 110 cm, insbesondere 100 cm breit. Das jeweilige Rohr der Rohrkonstruktion weist beispielsweise einen Durchmesser von 5 bis 6 cm, insbesondere einen solchen von 5,5 cm auf. Der jeweilige Werbeträger sollte beispielsweise 50 bis 80 cm, vorzugsweise 60 bis 70 cm, insbesondere 65 cm hoch und beispielsweise 70 bis 100 cm, vorzugsweise 80 bis 90 cm, insbesondere 85 cm breit sein.
A5 In den Figuren ist die Erfindung anhand einer Ausführungsform beispielsweise dargestellt, ohne auf diese beschränkt zu sein. Es zeigt in vereinfachter Darstellung:
Figur 1 einen Ausschnitt eines Parkplatzes, der mit erfindungsgemäßen Einparkhilfen versehen ist,
Figur 2 eine Vorderansicht des Bestandteil der Einparkhilfe
bildenden Elementes und
Figur 3 eine Draufsicht einer Bodenplatte zum Befestigen des
Elementes.
35
Figur 1 zeigt einen Ausschnitt eines Parkplatzes, der eine Vielzahl von Parkräumen 1 aufweist, wobei jeder Parkraum 1 dem Abstellen eines Personenkraftwagens dient. Jeder Parkraum 1 ist
durch zwei parallel zueinander angeordnete, die Längsseiten eines Rechtecks darstellende Markierungsstreifen 2 sowie einen diese beiden Markierungsstreifen 2 verbindenden Markierungsstreifen 3, der die Schmalseite des Rechtecks darstellt, gebildet. Symmetrisch zum jeweiligen Markierungsstreifen 3 ist jeweils ein Parkraum 1 gebildet. Für einen Parkraum 1 ist dessen Mittelachse mit der Bezugsziffer 4 veranschaulicht, die Senkrechte zur Oberfläche des Parkraumes 1 und damit Parkplatzes, die durch die Mittelachse 4 und den Markierungsstreifen 3 verläuft, ist mit der Bezugsziffer 5 bezeichnet. Jedem zweiten Paar von Parkräumen 1 ist ein Element 6 zugeordnet, das symmetrisch zu den Achsen 4 und 5 angeordnet ist und sich aus der Parkebene nach oben erstreckt und in der vertikalen Flucht den jeweiligen Parkraum 1, in Einfahrrichtung gesehen, vorne begrenzt. Das Element weist einen Rahmen 7 auf, der im Bereich beider Stirnseiten mit Ständern 8 verbunden ist, die ihrerseits im Bereich des zugeordneten Markierungsstreifens 3 im Boden verankert sind. Innerhalb des vom Rahmen 7 umschlossenen Bereiches ist im Rahmen 7 eine Platte 9 gehalten, die der Aufnahme eines Informations- oder Werbeträgers 10 dient.
Das Element 6 ist in der Figur 2 im Detail veranschaulicht. Der Rahmen 7 ist durch vier Rohrstücke 11 gebildet, die im bodenfernen Bereich mittels Winkelelementen 12 und im bodennahen Bereich fe5 mittels T-Stücken 13 verbunden sind. Die Rohrstücke 11 werden auf die Winkelelemente 12 bzw. T-Stücke 13 aufgesteckt und mit diesen verbunden, beispielsweise vernietet. Mit dem verbleibenden freien Ansatz des jeweiligen T-Stückes 13 ist ein weiteres Rohrstück 14 entsprechend verbunden, das mit seinem freien Ende, 0 wie es insbesondere in der Figur 3 veranschaulicht ist, auf einen zentralen Anschlußzapfen 15 einer Bodenplatte 16 aufgesteckt und mit dem Anschlußzapfen 15 entsprechend verbunden ist. Die Bodenplatte 16 ist in Abstand zum Anschlußzapfen 15 mit zwei Bohrungen 17 versehen, durch die Schrauben zum Befestigen der Bodenplatte 16 am Boden gesteckt werden. Mit den horizontalen Rohrstücken 11 sind jeweils zwei Haltelaschen 18 mit integrierten Gummipuffern verbunden, die der Aufnahme der Platte 9 mit Informations- oder Werbeträger 10 zwischen den Haltelaschen 18
dienen. Nicht gezeigt sind in den Figuren Stellelemente zum Verstellen der Backen jeder Haltelasche 18 zueinander, um die Platte 9 zwischen den Backen zu klemmen.
Bei diesem Element finden beispielsweise Rohrstücke 11 und 14 mit einem Durchmesser von 5,5 cm Verwendung. Die Platte hat beispielsweise eine Höhe von 65 cm und eine Breite von 85 cm. Das Element ist beispielsweise 150 cm hoch und 100 cm breit. Der jeweilige Ständer besitzt eine Höhe von beispielsweise 70 cm.
Die Platte besteht aus Kunststoff, die Rahmenkonstruktion aus Aluminium. Die Abmessungen des jeweiligen Parkraumes entsprechen
_ den üblichen Abmessungen, die bei Parkplätzen vorgesehen werden.

Claims (11)

Schutzansprüche
1. Einparkhilfe für Kraftfahrzeuge auf Parkplätzen, die auf den Parkplatz aufgebrachte Markierungsstreifen zum Begrenzen des Parkraumes eines Kraftfahrzeuges aufweist, wobei die Markierungsstreifen im rechten Winkel zueinander angeordnet sind und zwei Längsseiten und eine Schmalseite eines Rechtecks bilden, dadurch gekennzeichnet, daß die Einparkhilfe ferner im Bereich des die Schmalseite des Rechtecks bildenden Markierungsstreifens (3) ein sich aus der Parkebene erstreckendes, den Parkraum (1) begrenzendes und vom Fahrer des zu parkenden Fahrzeuges einsehbares Element (6) aufweist.
2. Einparkhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (6) zentral zwischen den in Längsrichtung des Parkraumes (1) angeordneten Markierungen (2, 2) angeordnet ist.
3. Einparkhilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (6) bezüglich der Mittelachse (4) zwischen den parallel verlaufenden Markierungsstreifen (2, 2) symmetrisch angeordnet ist.
4. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (6) einen Rahmen (7) mit Ständern (8, 8) aufweist, wobei die Ständer (8, 8) mit dem Parkplatz verbindbar sind, insbesondere mittels Bodenplatten (16, 16).
5. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (6) als Rohrkonstruktion ausgebildet ist, die insbesondere aus zusammensteckbaren 5 und miteinander verbindbaren Rohrteilen (11, 14) besteht.
6. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (6) der Aufnahme eines Informations- und/oder Werbeträgers (10) dient.
7. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (7) vertikal angeordnet ist und innerhalb des vom Rahmen (7) umschlossenen Bereiches eine Platte (9) angeordnet ist, die mit dem Rahmen (7) verbunden ist, wobei die Platte (9) der Aufnahme des Informations- oder Werbeträgers (10) dient.
8. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (7) rechteckförmig ausgebildet ist.
9. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (6) 100 bis 180 cm, vorzugsweise 120 bis 160 cm, insbesondere 150 cm hoch und 70 bis 130 cm, vorzugsweise 90 bis 110 cm, insbesondere 100 cm breit ist.
10. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das jeweilige Rohrstück (11) der Rohrkonstruktion einen Durchmesser von 5 bis 6 cm, ins-
fe5 besondere 5,5 cm aufweist.
11. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Informations- oder Werbeträger (10) 50 bis 80 cm, vorzugsweise 60 bis 70 cm, insbesondere 65 cm hoch und 70 bis 100 cm, vorzugsweise 80 bis 90 cm, insbesondere 85 cm breit ist.
DE29714449U 1997-08-13 1997-08-13 Einparkhilfe für Kraftfahrzeuge auf Parkplätzen Expired - Lifetime DE29714449U1 (de)

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Publications (1)

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WO (1) WO1999009257A1 (de)

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