DE29714449U1 - Einparkhilfe für Kraftfahrzeuge auf Parkplätzen - Google Patents
Einparkhilfe für Kraftfahrzeuge auf ParkplätzenInfo
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- E01F9/623—Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by form or by structural features, e.g. for enabling displacement or deflection
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Einparkhilfe für Kraftfahrzeuge auf Parkplätzen, die auf den Parkplatz aufgebrachte Markierungsstreifen
zum Begrenzen des Parkraumes eines Kraftfahrzeuges aufweist, wobei die Markierungsstreifen im rechten Winkel
zueinander angeordnet sind und zwei Längsseiten und eine Schmalseite eines Rechtecks bilden.
Eine derartige Einparkhilfe findet üblicherweise bei Parkplätzen
Verwendung, auf denen eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen, insbesondere Personenkraftwagen abgestellt werden sollen. Die
jeden Parkraum begrenzenden drei Markierungsstreifen sind in
Postgirokonto: Frankfurt am Main 41518 - 606 BLZ 5IOO 100 60
einem solchen Abstand zueinander angeordnet bzw. weisen eine solche Länge auf, daß das zu parkende Kraftfahrzeug in ausreichendem
Abstand zwischen den beiden längs angeordneten Markierungsstreifen eingeparkt werden kann. So ist es möglich,
die Kraftfahrzeuge zueinander in optimalem Seitenabstand zu plazieren, so daß ein ungehindertes Ein- und Aussteigen möglich
ist, und hierbei den Parkplatz optimal zu nutzen.
Nachteilig ist bei dieser bekannten Einparkhilfe, daß der Fahrer des jeweiligen Kraftfahrzeuges nur wenig präzise einschätzen
kann, ob er weit genug in den ihm durch die Markierungen zugewiesenen Parkraum eingefahren ist. Bei üblichen Personenkraftwagen,
die einen ausladenden Vorbau zur Aufnahme des Motors aufweisen, kann er den querverlaufenden Markierungsstreifen
nicht einsehen und muß sich demnach beim Einparken an parkenden Kraftfahrzeugen oder aber an einem schmalseitigen Markierungsstreifen
eines anderen, entfernteren Parkraumes orientieren. Abgesehen hiervon ist es ihm kaum möglich, exakt zwischen den
beiden längsverlaufenden Markierungsstreifen in den Parkraum einzufahren, da er nur den seiner Seite zugewandten Markierungsstreifen
einsehen kann oder aber einen längsverlaufenden Markierungsstreifen, der einem anderen Parkraum zugeordnet ist
und in Längsrichtung seines Parkraumes positioniert ist.
A5 Parkplätze, bei denen die einzelnen Parkräume nur durch aufgebrachte
Markierungsstreifen unterteilt sind, weisen abgesehen hiervon den Nachteil auf, daß Fahrzeuge beliebig in den jeweiligen
Parkraum einfahren bzw. diesen verlassen können. So kann der den Parkraum vorne begrenzende Markierungsstreifen ungehindert
0 überfahren werden, was durchaus zu einer Unfallgefährdung
Dritter führt, die nicht ohne weiteres damit rechnen, daß ein Fahrzeug sich regelwidrig auf dem Parkplatz bewegt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein zusätzliches Mittel anzugeben, das ein vereinfachtes und sicheres Einparken
des KFZ in einen definierten Parkraum eines Parkplatzes gewährleistet .
Gelöst wird die Aufgabe bei einer Einparkhilfe der eingangs genannten Art dadurch, daß diese ferner im Bereich des die
Schmalseite des Rechtecks bildenden Markierungsstreifen ein sich aus der Parkebene nach oben erstreckendes, den Parkraum begrenzendes
und vom Fahrer des zu parkenden Kraftfahrzeuges einsehbares Element aufweist.
Dieses Bestandteil der Einparkhilfe bildende Element stellt damit im Bereich des die Schmalseite des Rechtecks bildenen
flächigen Markierungsstreifens ein räumliches Gebilde dar.
Dieses verhindert einerseits, daß das zu parkende Fahrzeug diesen Markierungsstreifen überquert, um auf den Parkraum zu
^ gelangen bzw. um ihn zu verlassen, andererseits stellt es ein
Hilfsmittel für den Fahrer dar, der sich beim Einparken an dem in sein Blickfeld ragenden Element orientieren kann. Je nach dem
Abstand vom Element kann er sehr genau abschätzen, ob er bereits vollständig in den ihm zugewiesenen Parkraum eingefahren ist
oder ob es noch erforderlich ist, weiter vorzufahren. Es wird in diesem Zusammenhang als besonders vorteilhaft angesehen, wenn
das Element zentral zwischen den in Längsrichtung des Parkraumes angeordneten Markierungen angeordnet ist. Diese zentrale
Anordnung des sich aus der Parkebene nach oben erstreckenden Elementes vereinfacht ihm das ausgerichtete Einfahren in den
Parkraum relativ zu den beiden in Längsrichtung des Parkraumes A5 angeordneten Markierungen erheblich. Er braucht sich somit nur
an diesem Element zu orientieren. Insbesondere sollte das Element bezüglich der Mittelachse zwischen den parallel verlaufenden
Markierungsstreifen symmetrisch angeordnet sein.
Eine bevorzugte Gestaltung sieht vor, daß das Element einen Rahmen mit Ständern aufweist, wobei die Ständer mit dem Parkplatz
verbindbar sind, insbesondere mittels Bodenplatten. Die Ständer überbrücken dabei die Höhe des Vorbaus des KFZ, so daß
auf einem gegenüber dem Vorbau höheren Niveau der Rahmen des 5 Elementes angeordnet ist. Das Element ist beispielsweise als
Rohrkonstruktion ausgebildet, die insbesondere aus zusammensteckbaren
und miteinander verbindbaren Rohrteilen besteht.
-A-
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß das Element der Aufnahme eines Informations- und/oder Werbeträgers dient. Zusätzlich zur Optimierung bzw.
Vereinfachung des Einparkvorganges kommt dem Element damit die Bedeutung zu, dem Fahrer und/oder den Insassen des Kraftfahrzeuges
Informationen und/oder Werbemitteilungen zu übermitteln. Der Rahmen ist beispielsweise vertikal angeordnet und es ist
innerhalb des .vom Rahmen umschlossenen Bereiches eine Platte
angeordnet, die mit dem Rahmen verbindbar ist, wobei die Platte der Aufnahme des Informations- oder Werbeträgers dient.
Es ist insbesondere daran gedacht, daß der Rahmen rechteckförmig
^ ausgebildet ist.
Das Element ist beispielsweise 100 bis 180 cm, vorzugsweise 120 bis 160 cm, insbesondere 150 cm hoch und beispielsweise 70 bis
130 cm, vorzugsweise 90 bis 110 cm, insbesondere 100 cm breit. Das jeweilige Rohr der Rohrkonstruktion weist beispielsweise
einen Durchmesser von 5 bis 6 cm, insbesondere einen solchen von 5,5 cm auf. Der jeweilige Werbeträger sollte beispielsweise 50
bis 80 cm, vorzugsweise 60 bis 70 cm, insbesondere 65 cm hoch und beispielsweise 70 bis 100 cm, vorzugsweise 80 bis 90 cm,
insbesondere 85 cm breit sein.
A5 In den Figuren ist die Erfindung anhand einer Ausführungsform
beispielsweise dargestellt, ohne auf diese beschränkt zu sein. Es zeigt in vereinfachter Darstellung:
Figur 1 einen Ausschnitt eines Parkplatzes, der mit erfindungsgemäßen
Einparkhilfen versehen ist,
Figur 2 eine Vorderansicht des Bestandteil der Einparkhilfe
bildenden Elementes und
Figur 3 eine Draufsicht einer Bodenplatte zum Befestigen des
Figur 3 eine Draufsicht einer Bodenplatte zum Befestigen des
Elementes.
35
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Figur 1 zeigt einen Ausschnitt eines Parkplatzes, der eine Vielzahl von Parkräumen 1 aufweist, wobei jeder Parkraum 1 dem
Abstellen eines Personenkraftwagens dient. Jeder Parkraum 1 ist
durch zwei parallel zueinander angeordnete, die Längsseiten eines Rechtecks darstellende Markierungsstreifen 2 sowie einen
diese beiden Markierungsstreifen 2 verbindenden Markierungsstreifen 3, der die Schmalseite des Rechtecks darstellt,
gebildet. Symmetrisch zum jeweiligen Markierungsstreifen 3 ist jeweils ein Parkraum 1 gebildet. Für einen Parkraum 1 ist dessen
Mittelachse mit der Bezugsziffer 4 veranschaulicht, die Senkrechte zur Oberfläche des Parkraumes 1 und damit Parkplatzes,
die durch die Mittelachse 4 und den Markierungsstreifen 3 verläuft, ist mit der Bezugsziffer 5 bezeichnet. Jedem zweiten
Paar von Parkräumen 1 ist ein Element 6 zugeordnet, das symmetrisch zu den Achsen 4 und 5 angeordnet ist und sich aus der
Parkebene nach oben erstreckt und in der vertikalen Flucht den jeweiligen Parkraum 1, in Einfahrrichtung gesehen, vorne
begrenzt. Das Element weist einen Rahmen 7 auf, der im Bereich beider Stirnseiten mit Ständern 8 verbunden ist, die ihrerseits
im Bereich des zugeordneten Markierungsstreifens 3 im Boden verankert sind. Innerhalb des vom Rahmen 7 umschlossenen
Bereiches ist im Rahmen 7 eine Platte 9 gehalten, die der Aufnahme eines Informations- oder Werbeträgers 10 dient.
Das Element 6 ist in der Figur 2 im Detail veranschaulicht. Der Rahmen 7 ist durch vier Rohrstücke 11 gebildet, die im bodenfernen
Bereich mittels Winkelelementen 12 und im bodennahen Bereich fe5 mittels T-Stücken 13 verbunden sind. Die Rohrstücke 11 werden
auf die Winkelelemente 12 bzw. T-Stücke 13 aufgesteckt und mit diesen verbunden, beispielsweise vernietet. Mit dem verbleibenden
freien Ansatz des jeweiligen T-Stückes 13 ist ein weiteres Rohrstück 14 entsprechend verbunden, das mit seinem freien Ende,
0 wie es insbesondere in der Figur 3 veranschaulicht ist, auf einen zentralen Anschlußzapfen 15 einer Bodenplatte 16 aufgesteckt
und mit dem Anschlußzapfen 15 entsprechend verbunden ist. Die Bodenplatte 16 ist in Abstand zum Anschlußzapfen 15 mit zwei
Bohrungen 17 versehen, durch die Schrauben zum Befestigen der Bodenplatte 16 am Boden gesteckt werden. Mit den horizontalen
Rohrstücken 11 sind jeweils zwei Haltelaschen 18 mit integrierten Gummipuffern verbunden, die der Aufnahme der Platte 9 mit
Informations- oder Werbeträger 10 zwischen den Haltelaschen 18
dienen. Nicht gezeigt sind in den Figuren Stellelemente zum Verstellen der Backen jeder Haltelasche 18 zueinander, um die
Platte 9 zwischen den Backen zu klemmen.
Bei diesem Element finden beispielsweise Rohrstücke 11 und 14 mit einem Durchmesser von 5,5 cm Verwendung. Die Platte hat
beispielsweise eine Höhe von 65 cm und eine Breite von 85 cm. Das Element ist beispielsweise 150 cm hoch und 100 cm breit. Der
jeweilige Ständer besitzt eine Höhe von beispielsweise 70 cm.
Die Platte besteht aus Kunststoff, die Rahmenkonstruktion aus Aluminium. Die Abmessungen des jeweiligen Parkraumes entsprechen
_ den üblichen Abmessungen, die bei Parkplätzen vorgesehen werden.
Claims (11)
1. Einparkhilfe für Kraftfahrzeuge auf Parkplätzen, die auf den Parkplatz aufgebrachte Markierungsstreifen zum Begrenzen
des Parkraumes eines Kraftfahrzeuges aufweist, wobei die Markierungsstreifen im rechten Winkel zueinander
angeordnet sind und zwei Längsseiten und eine Schmalseite eines Rechtecks bilden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einparkhilfe ferner im Bereich des die Schmalseite des Rechtecks bildenden Markierungsstreifens (3) ein sich aus
der Parkebene erstreckendes, den Parkraum (1) begrenzendes und vom Fahrer des zu parkenden Fahrzeuges einsehbares
Element (6) aufweist.
2. Einparkhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Element (6) zentral zwischen den in Längsrichtung des Parkraumes (1) angeordneten Markierungen (2, 2) angeordnet
ist.
3. Einparkhilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Element (6) bezüglich der Mittelachse (4) zwischen den parallel verlaufenden Markierungsstreifen (2, 2) symmetrisch
angeordnet ist.
4. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (6) einen Rahmen (7) mit
Ständern (8, 8) aufweist, wobei die Ständer (8, 8) mit dem Parkplatz verbindbar sind, insbesondere mittels Bodenplatten
(16, 16).
5. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (6) als Rohrkonstruktion
ausgebildet ist, die insbesondere aus zusammensteckbaren 5 und miteinander verbindbaren Rohrteilen (11, 14) besteht.
6. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (6) der Aufnahme eines
Informations- und/oder Werbeträgers (10) dient.
7. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (7) vertikal angeordnet ist
und innerhalb des vom Rahmen (7) umschlossenen Bereiches eine Platte (9) angeordnet ist, die mit dem Rahmen (7)
verbunden ist, wobei die Platte (9) der Aufnahme des Informations- oder Werbeträgers (10) dient.
8. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (7) rechteckförmig ausgebildet
ist.
9. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (6) 100 bis 180 cm,
vorzugsweise 120 bis 160 cm, insbesondere 150 cm hoch und 70 bis 130 cm, vorzugsweise 90 bis 110 cm, insbesondere 100
cm breit ist.
10. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das jeweilige Rohrstück (11) der
Rohrkonstruktion einen Durchmesser von 5 bis 6 cm, ins-
fe5 besondere 5,5 cm aufweist.
11. Einparkhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Informations- oder Werbeträger (10)
50 bis 80 cm, vorzugsweise 60 bis 70 cm, insbesondere 65 cm hoch und 70 bis 100 cm, vorzugsweise 80 bis 90 cm, insbesondere
85 cm breit ist.
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Family Applications (1)
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1998
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20010109 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20040302 |