DE29713348U1 - Absicherung für eine Hubeinrichtung einer bogenverarbeitenden Maschine - Google Patents
Absicherung für eine Hubeinrichtung einer bogenverarbeitenden MaschineInfo
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Description
, MAN , [ROLANDS
MAN Roland Druckmaschinen AG Mühlheimer Str. 341
D-63075 Offenbach
Die Erfindung betrifft eine Absicherung für eine Hubeinrichtung einer bogenverarbeitenden
Maschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1,
Bei Bogenoffsetdruckmaschinen werden die zu bedruckenden Bogen von der
Oberseite eines Aniegerstapels entnommen und über einen Fördertisch zu einer
Anlage transportiert. Da bei Bogenoffsetdruckmaschinen Bedruckstoffstärken bis zu einer Größenordnung von 1 mm verarbeitet und auch noch mit einer hohen
Druckgeschwindigkeit durch die Maschine gefördert werden (10.000 bis 15.000
Bogen/h), sind die Stapel im Anleger der Maschine relativ schnell abgearbeitet. Um
den Auflagendruck ohne Unterbrechung fortführen zu können, ist es nötig, einen neuen Stapel auf der Stapeltragplatte bereitzustellen, d.h. diesen neuen Stapel
genau in der gleichen Position unterhalb des Reststapels (vorheriger Stapel) zu positionieren und sodann den Reststapei mit dem neuen Hauptstapel zu vereinigen.
Zu diesem Zweck sind automatische Stapelwechsler bzw. Stapelwechselvorrichtungen
entwickelt worden, vermittels denen der bis auf einen Rest abgearbeitete Stapel von der Palette auf der Stapeltragplatte abgenommen und nach dem
Absenken der Stapeltragplatte sowie dem Aufsetzen eines neuen Hauptstapels wieder lagegenau auf der Oberseite des Hauptstapels aufgelegt werden können.
Diese bekannten Stapelwechselvorrichtungen arbeiten dabei bspw. mit horizontal verfahrbaren Stäben nach Art eines Rechens zusammen, wobei diese den Reststapel
aufnehmenden Stäbe in einem vertikal verfahrbaren Hilfstapelträger angeordnet sind.
Um den Reststapei von der Palette abzunehmen wird dazu der Hilfsstapeiträger
mittels der Hubvorrichtung aus einer Ruheposition in eine derartige Höhe verfahren,
so daß die ein- und ausfahrbaren Stäbe zwischen der Oberseite der den
, MAN , JROLANDI
Hauptstapel tragenden Palette und der Unterseite des Stapels eingefahren werden
können. Der Hilfsstapelträger ist dabei bspw. dem Anleger vorgeordnet, d.h. dessen
Gestell ragt in den Bereich vor den Anleger. Wegen der vom Hilfsstapelträger beim automatischen Stapeiwechsel ausgeführten Hubbewegungen muß der durch
die Außenabmessungen des Hilfsstapelträgers definierte Bereich abgesichert sein,
wobei unbedingt zu gewährleistet ist, daß während des Wechselvorganges keine
Bedienperson gefährdet wird bzw., wenn eine Bedienperson während des Wechselvorganges
diesen Bereich betrifft, der gefährdende Vorgang sofort stillgesetzt wird.
Aus der DE 91 16 756 U1 ist es bekannt, die vom Hilfsstapelträger überragte
Fläche mittels einer f rittschaltmatte abzusichern, wobei diese Trittschaltmatte mit
der den Wechselvorgang auslösenden Steuerung in Signalverbindung steht. Durch die Trittschaltmatte ist somit feststellbar, ob beim Auslösen des automatischen
Stapelwechselvorganges sich eine Bedienperson im Gefahrenbereich befindet, woraufhin der Wechselvorgang mit insbesondere dem Absenken des Hilfsstapelträgers
nicht in Gang gesetzt wird. Weiterhin ist es durch die Trittschaltmatte in Verbindung mit der nachgeschalteten Steuerung möglich, den eingeleiteten Wechselvorgang
mit dem Absenken des Hilfsstapelträgers sofort stillzusetzen, falls eine Person während des Vorganges den abgesicherten Bereich betritt.
Nachteilig bei dieser vorbekannten Einrichtung ist jedoch, daß der Bereich um den
Anleger einer Bogenoffsetdruckmaschine mit schwere Lasten aufnehmenden Hubwagen zu befahren ist, so daß die Trittschaltmatte einem hohen Verschleiß unterliegt.
Ferner weist eine Trittschaltmatte eine bestimmte Flexibilität auf, so daß insbesondere
von Hand zu bewegende Hubwagen oder andere Transporteinrichtungen nur mit erhöhtem Kraftaufwand bewegbar sind. Auch ist durch Verwendung
einer Trittschaitmatte der durch den Hilfsstapelträger definierte Gefahrenbereich
nur dahingehend absicherbar, daß ein auszulösender Vorgang nicht gestartet bzw. ein bereits in Gang gesetzter Wechselvorgang sofort stillgesetzt wird. Aus Sicherheitsgründen
ist die TrittschaltmatteJn einem größeren Bereich um die durch.den
Hilfsstapelträger definierte Fläche vorzusehen. Somit wird die Begehbarkeit des
ROLAND!
Bereichs um den Anleger unter Umständen stark eingeschränkt bzw. durch unachtsames
Bedienpersonal werden häufig Programmabbrüche verursacht.
Bei Anlegern bzw. Auslegern von Bogenoffsetdruckmaschinen ist es ferner bekannt,
die durch die heb- und senkbaren Stapeltragplatten bedingten Gefahrenbereiche mittels Lichtschranken abzusichern. Eine Lichtschranke ist aber nur dann
ohne zusätzlichen bautechnischen Aufwand nutzbar, wenn der entsprechende Bereich
lediglich durch eine Öffnung bzw. über einen Zugang hin zu betreten und somit an der Öffnung bzw. dem Zugang abzusichern ist. Der Zugang zu dem Gefahrenbereich
unterhalb eines heb- und senkbaren Hilfsstapelträgers eines automatischen Stapelwechslers ist aber von drei Seiten offen, so daß sich eine Lichtschrankenkonstruktion
entsprechend aufwendig gestalten würde.
Ebenfalls bekannt zur Absicherung von Gefahrenbereichen ist die Verwendung
von entfernungstastenden Uitraschailsystemen, bei denen ein Ultraschallsignale
ausgesendet und die vorreinem Objekt reflektierten Signale hinsichtlich Laufzeit
bzw. Phasenverschiebung analysiert werden. Mit derartigen Systemen lassen sich Flächen lediglich großräumig absichern, da wegen der Streu- und Reflexionseigenschaften
von Ultraschall der Übergang zwischen dem abzusichernden Bereich und dem Bereich ohne jegliche Personengefährdung nicht scharf ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher eine Absicherung für eine
Hubeinrichtung einer bogenverarbeitenden Maschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 derartig zu erweitern, so daß unter Vermeidung der zuvorstehend genannten
Nachteile eine sichere und den bautechnischen Aufwand in vertretbaren Rahmen haltende Einrichtung für den Personenschutz geschaffen werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1.
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Nach der Erfindung ist vorgesehen, die beispielsweise durch den Hilfsstapelträger
an einem Anleger überdeckte abzusichernde Fläche mittels eines Laserscanners auf das Vorhandensein von Objekten hin zu überwachen, d.h. durch den Laser-
r MAN , [ROLANDl
scanner erfolgt eine berührungslose Flächenabtastung eventuell vorhandener Objekte
innerhalb eines sehr eng wählbaren Sicherheitsbereiches. Der Vorteil bei der Verwendung eines Laserscanners ist darin zu sehen, daß die·Abtastfläche
(Sicherheitsbereich unterhalb des heb- und senkbaren Hilfsstapelträgers) in seiner
Form parametriert werden kann. Dadurch ist es möglich, die Grenze zwischen Sicherheitsbereich und ggf. einem dem Sicherheitsbereich vorgelagerten Warnfeld
exakt definiert vorzugeben, wobei die entsprechenden Flächen jede beliebige Kontur haben können.
&iacgr;&ogr; Die berührungslose Flächenabtastung erfolgt dabei in horizontaler Richtung
parallel zum Hallenboden. Die Wirkhöhe des Laserscanners ist dabei so gewählt, daß in der Abtastfläche die Beine evtl. darin befindlicher Personen erkannt werden.
Bei einem Laserscanner erfolgt die berührungslose Flächenabtastung auf Basis
der Lichtlaufzeitmessung. Dazu wird von dem Laserscanner innerhalb eines vorgegebenen
Winkelbereiches ein Lichtstrahl ausgesendet und das von evtl. in diesem Bereich befindlichen Objekten reflektierte Laserlicht zur Bestimmung der
Lichtlaufzeit empfangen und ausgewertet. Bei den heute erhältlichen Laserscannern
ist eine sichere Erkennbarkeit von diffus reflektierenden Hindernissen ab beispielsweise
70mm 0 und 1,8% Reflektivität gewährleistet. Dabei ist es möglich,
neben dem durch den unmittelbaren Gefahrenbereich definierten Schutzfeld zusätzlich
noch ein Wamfeld vorzusehen, bei dem statt einer Unterbrechung eines in
Gang befindlichen Programmes (Stapeiwechsel) eine akustische Warnung erfolgt.
Des weiteren erfolgt die Erläuterung eines Ausführungsbeispieles der Erfindung
anhand der Zeichnung. Es zeigt:
Fig. 1 die Anordnung des erfindungsgemäßen Laserscanners
an einem Anleger,
Fig. 2 eine Darstellung gemäß Figur 1 mit Schutzfeld unaLvor-_
gelagertem Wamfeld.
, MAN „ [ROLANDi
Einer Druckmaschine 1 werden über einen Fördertisch die Bogen von einem Anleger
2 zugeführt. Im Anleger 2 werden von der Oberseite eines Stapels S, der sich
auf einer heb- und senkbaren Stapeitragplatte befindet, mittels einer Bogenvereinzelung
4 Bogen entnommen. Die den Stapel S aufnehmende Stapeltragplatte ist
über eine Hubvorrichtung nebst Antrieb derartig verfahrbar, so daß die Oberseite
des Stapels S innerhalb eines vorgegebenen Höhenbereiches zum Liegen kommt (Stapelhöhenabtastung).
Zum automatischen Stapelwechsel ist dem Anleger 2 eine Einrichtung zum Non-Stop-Stapelwechsel
zugeordnet, welche aus einem an einer Hubvorrichtung 5 verfahrbaren Hilfsstapeiträger 3 besteht. Der Hilfsstapeiträger 3 ist dabei entlang
von Führungsschienen 8 der Hubvorrichtung 5 innerhalb eines vorgesehenen Höhenbereiches
verfahrbar. Der Hilfsstapeiträger 3 umfaßt ein Gestell 6, in welchem die in Figur 1 angedeuteten Tragstäbe 7 angeordnet sind, um, wenn der Stapel S
des Anlegers 2 eine bestimmte Resthöhe erreicht hat, diesen von der Palette der Stapeltragplatte abzunehmen, so daß daraufhin die Stapeltragplatte des Anlegers
2 zum Beladen mit einem neuen Stapel S ganz abgesenkt werden kann.
Figur 1 zeigt die Grund- bzw. Ruhestellung des Hilfsstapelträgers 3 am Anleger 2.
Erkennbar ist der Hilfsstapeiträger 3 in eine oberste Position verfahren, d.h. der
Anleger 2 sowie der darin befindliche Stapel S ist durch eine Bedienperson unterhalb
des Hilfsstapelträgers 3 frei zugänglich. Wird ein automatischer Stapelwechselvorgang
ausgelöst, so senkt sich der Hilfsstapeiträger 3 bis auf ein derartiges Höhenniveau, so daß die Tragstäbe 7 in der Höhe der Oberseite der Palette des
Stapels S im Anleger 2 zum Liegen kommen und zum Aufnehmen des Reststapels zwischen Palette und Stapel eingefahren werden können. Durch das Absenken
des Hilfsstapelträgers 3 entsteht unter diesem vor dem Anleger 2 ein Gefahrenbereich,
in welcher sich keine Person aufhalten darf. Nachdem nun durch Absenken der den Stapel S aufnehmenden Stapeltragplatte auf diese ein neuer Stapel
aufgesetzt worden ist, wird der Hauptstapel soweit heraufgefahren bis die Oberseite
des Stapels S mit der durch die Tragstäbe 7 gehaltenen Unterseite des Reststapels in Berührung kommt. Während dem gesamten Vorgang wird dabei der
Hilfsstapeiträger 3 in Verbindung mit der Stapelhöhenabtastung des Anlegers 2 so
, MAN &bgr; [ROLANDl
verfahren, daß die Oberseite des Reststapels im entsprechenden Höhenbereich
zum Liegen kommt. Nach dem Ziehen der Tragstäbe 7 sind dann Reststapel und Hauptstapel (Stapel S) vereinigt und der Hilfsstapelträger 3 kann wieder in eine
Position zum Einfahren der Tragstäbe 7 zwischen Palette und neuem Hauptstapel S oder in seine obere Grundposition verfahren werden. Wenn der Hilfsstapelträger
3 die obere Grundposition eingenommen hat und kein weiteres das Absenken des Hilfsstapelträgers 3 auslösendes Kommando eingegeben wird, ist der Bereich unterhalb
des Hiifsstapeiträgers 3 wieder begehbar, d.h. eine hier befindliche Person
löst durch den noch nachfolgend beschriebenen Laserscanner 9 nebst Steuerung &iacgr;&ogr; 11 kein Stillsetzen der Maschine bzw. sonstiger Einrichtungen aus.
im unteren Bereich des Anlegers 2 an einer Seitenwand den Führungsschienen 8
des Hilfsstapelträgers 3 vorgeordnet ist ein Laserscanner 9 angebracht,, durch den
eine berührungslose Flächenabtastung des Schutzbereiches S1 unterhalb des
Hilfsstapelträgers 3 sowie eines weiteren Warnbereiches S2 um den Schuizbereich S1 herum erfolgt. Der Laserscanner 9 steht dabei mit einer den automatischen
Stapelwechsel bewirkenden Steuerung 11 in Signalverbindung. Die Steuerung
11 ist ferner mit einer Bedieneiemente aufweisenden Eingabevorrichtung 12
zum Auslösen des automatischen Stapelwechseis sowie akustischen Signalgebern 13 verbunden, wobei diese vorzugsweise durch die ohnehin an der Druckmaschine
1 bzw. dem Anleger 2 vorhandene Lautsprecher gebildet sind. Die Steuerung 11
steht mit dem Antrieb 10 der Hubvorrichtung 5 des Hilfsstapelträgers 3 in Wirkverbindung,
so daß der Hilfsstapelträger 3 nach Eingabe eines entsprechenden Kommandos über die Eingabevorrichtung 12 zum Ausführen eines automatischen
Stapelwechsels die vorgesehenen Höhenbereiche anfährt.
Figur 2 zeigt in einer Ansicht von oben die Aufteilung des durch den Laserscanner
9 überwachten Schutzfeldes S1 sowie dem darum gelegenen Warnfeldes S2. Dabei ist vorgesehen, daß ein über die Eingabevorrichtung 12 gegebenes Kommando
zum Auslösen Stapelwechselvorganges mit Absenken des Hilfsstapelträgers 3 nur dann ausgeführt wird, wenn durch den Laserscanner 9 in Verbindung mit der
nachgestalteten Steuerung 11 kein Objekt innerhalb des Schutzfeides S1 feststellbar
ist. Auch während des Ausführens des automatischen Stapelwechsels darf sich
innerhalb des Schutzfeldes S1 keine Person befinden bzw. durch den Laserscanner
9 kein Objekt feststeilbar sein, da sonst über die Steuerung 11 ein sofortiges
Stillsetzen des Antriebes 10 der Hubvorrichtung 5 des Hilfsstapelträgers 3 erfolgt,
der Wechselvorgang also abgebrochen wird. Erfindungsgemäß ist nun weiterhin vorgesehen, daß nach Eingabe eines den Wechselvorgang auslösenden Kommandos
über die Eingabevorrichtung 12 bei Feststellen eines Objektes (Bedienperson) innerhalb des Wamfeldes S2 um das Schutzfeld S1 herum das
Auslösen der akustischen Signalgeber 13 durch die Steuerung 11 erfolgt, der
Wechselvorgang aber nicht abgebrochen wird.
In der Darstellung gemäß Figur 2 ist wiedergegeben, daß die Grenzen des
Schutzfeldes S!sowie das darum gelegenen Warnfeldes S2 eine rechteckige
Kontur aufweisen, was durch entsprechende Parametrierung des Laserscanners 9 bewirkt wird. Durch Parametrierung des Laserscanners 9 ist es dabei ferner möglieh,
die Grenzkonturen des Schutzfeldes S1 bzw. des darum gelegenen Warnfeldes S2 auch den jeweiligen Aufstellungsbedingungen der Druckmaschine 1 bzw.
des Anlegers 2 anzupassen. Dies gilt insbesondere für in diesen Bereichen evtl. vorhandene Wände, Stufen oder Säulen.
| Q | Druckmaschine | |
| Anleger | ||
| Ö Bezuqszeichenliste |
Hilfsstapelträger | |
| 1 | Bogenvereinzelung | |
| 5 | 2 | Hubvorrichtung (Hiifsstapelträger 3) |
| 3 | Gestell | |
| 4 | Tragstäbe | |
| 5 | Führungsschienen | |
| 6 | Laserscanner | |
| 10 | 7 | Antrieb (Hubvorrichtung 5 - Hilfsstapelträger 3) |
| 8 | Steuerung (automatischer Stapelwechse!) | |
| 9 | Eingabevorrichtung' | |
| 10 | akustischer Signalgeber | |
| 11 | Stapel (Anleger 2) | |
| 15 | 12 | Schutzfeld |
| 13 | Warnfeld | |
| S | ||
| S1 | ||
| 20 | S2 | |
, MAN . EROLANDi
Claims (6)
1) Absicherung für eine Hubeinrichtung einer bogenverarbeitenden Maschine,
insbesondere für eine dem automatischen Stapelwechsel dienende Einrichtung am An- oder Ausleger einer Bogenoffsetdruckmaschine, mit Mitteln zum
Feststellen des Vorhandenseins von Objekten innerhalb wenigstens eines Schutzfeldes sowie einer mit diesen Mitteln in Signalverbindung stehenden
Steuerung, durch welche auf den Antrieb der Hubvorrichtung einwirkbar ist, dadurch gekennzeichnet,
&iacgr;&ogr; daß zum Feststellen des Vorhandenseins von Objekten innerhalb des
Schutzfeldes (S1) wenigstens eine Einrichtung (9) zur optischen berührungslosen
Flächenabtastung vorgesehen ist, und daß durch die Steuerung (11)
beim Feststeilen des Vorhandenseins eines Objektes im Schutzfeld (S1) der Antrieb (10) der Hubvorrichtung (5) stillsetzbar bzw. gegen ein Anlaufen sperrbar
ist.
2) Absicherung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur optischen berührungsiosen Flächenabtastung wenigstens ein Laserscanner
(9) vorgesehen ist.
3) Absicherung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß durch die vorzugsweise als Laserscanner (9) ausgebildete Einrichtung zur
optischen berührungslosen Flächenabtastung des Schutzfeldes (S1) ein
zweites um das Schutzfeld (S1) herum gelegenes Wamfeid (S2) abtastbar ist,
wobei im Falle des Vorhandenseins von Objekten im Warnfeld (S2) durch die Steuerung (11) Warnsignale generierbar sind.
t MAN a JROLAND!
4) Absicherung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß mit der Steuerung (11) akustische Signalgeber (13) verbunden sind, durch
welche im Falle des Vorhandenseins von Objekten im Warnfeld (S2) akustische Warnsignale erzeugbar sind.
5) Absicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
&iacgr;&ogr; dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerung (11) mit einer Bedienelemente aufweisende Eingabevorrichtung
(12) in Wirkverbindung steht, und daß durch die vorzugsweise als Laserscanner (9) ausgebildete Einrichtung zur optischen berührungslosen
Flächenabtastung eine Überwachung des Schutzfeldes (S1) und/oder des Warnfeldes (S2) in Abhängigkeit eines über die Eingabevorrichtung (12) gegebenen
Kommandos erfolgt.
6) Absicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die vorzugsweise als Laserscanner (9) ausgebildete Einrichtung zur optischen
berührungslosen Flächenabtastung der Überwachung des Schutzfeldes (S1) und/oder des Warnfeldes (S2) unterhalb eines Hilfsstapelträgers (3) des
Anlegers (2) einer Bogenoffsetdruckmaschine dient.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29713348U DE29713348U1 (de) | 1997-07-26 | 1997-07-26 | Absicherung für eine Hubeinrichtung einer bogenverarbeitenden Maschine |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29713348U DE29713348U1 (de) | 1997-07-26 | 1997-07-26 | Absicherung für eine Hubeinrichtung einer bogenverarbeitenden Maschine |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29713348U1 true DE29713348U1 (de) | 1997-09-18 |
Family
ID=8043744
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29713348U Expired - Lifetime DE29713348U1 (de) | 1997-07-26 | 1997-07-26 | Absicherung für eine Hubeinrichtung einer bogenverarbeitenden Maschine |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE29713348U1 (de) |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19971030 |
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| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 19980528 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20001123 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20030717 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20050729 |
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| R071 | Expiry of right |