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DE29712441U1 - Vorrichtung zum Aufnehmen und Sammeln von Bällen - Google Patents

Vorrichtung zum Aufnehmen und Sammeln von Bällen

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Publication number
DE29712441U1
DE29712441U1 DE29712441U DE29712441U DE29712441U1 DE 29712441 U1 DE29712441 U1 DE 29712441U1 DE 29712441 U DE29712441 U DE 29712441U DE 29712441 U DE29712441 U DE 29712441U DE 29712441 U1 DE29712441 U1 DE 29712441U1
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DE
Germany
Prior art keywords
shaft
assigned
balls
conveyor belt
chassis
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29712441U
Other languages
English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE29712441U priority Critical patent/DE29712441U1/de
Publication of DE29712441U1 publication Critical patent/DE29712441U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B47/00Devices for handling or treating balls, e.g. for holding or carrying balls
    • A63B47/02Devices for handling or treating balls, e.g. for holding or carrying balls for picking-up or collecting
    • A63B47/021Devices for handling or treating balls, e.g. for holding or carrying balls for picking-up or collecting for picking-up automatically, e.g. by apparatus moving over the playing surface

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Feeding Of Articles To Conveyors (AREA)
  • Manipulator (AREA)

Description

Klaus Waizenegger
Schönenbergstr. 5
D-78600 Kolbingen
Vorrichtung zum Aufnehmen und Sammeln von Ballen
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufnehmen und Sammeln von Ballen, insbesondere Tennisbällen von einer Bodenfläche mit einem Auffangbehälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von Tennisbällen, wobei dem Auffangbehälter ein Fahrgestell mit einer Fördereinrichtung für Bäl-Ie zugeordnet ist.
Derartige Vorrichtungen sind im Stand der Technik in unterschiedlichsten Ausführungen bekannt. Bspw. gibt es Roboter, welche einen Tennisball auf dem Tennisplatz erkennen, diesen Aufsuchen und einsammeln. Nachteilig hierbei ist, dass dieser äusserst teuer in der Anschaffung und schwierig zu steuern ist.
Aus dem Stand der Technik sind ferner Vorrichtungen bekannt, mit welchen bspw. Bälle mittels elektrischen Fahrzeugen aufgesammelt werden, die jedoch sehr komplex, unhandlich und schwer zu bedienen sind.
Nach der DE 26 51 835 ist ein Gerät zum Aufsammeln von Tennisbällen bekannt. Dort ist eine Vorrichtung gezeigt, bei welcher mittels eines Transportbandes Tennisbälle in einen Auffangbehälter geführt werden. Nachteilig ist hier, dass das Aufnehmen der einzelnen Tennisbälle und insbesondere das Auffangen von Tennisbällen erschwert ist. Hier können bspw. Tennisbälle am Einlass zwischen der Führungsplatte und dem Transportband verbleiben.
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Zudem ist das Transportband direkt mit dem Antrieb gekoppelt, wobei.auch hier ein Behälter zum Auffangen von Tennisbällen der Aufnahmeneinrichtung nachgeschaltet ist.
Bei den o.g. Geräten ist ferner nachteilig, dass das Antriebselement oder die Antriebsräder bei schlechtem Untergrund durchrutschen. Ein Transport der Tennisbälle ist erschwert.
Ein weiterer Nachteil ist, dass die herkömmlichen und-auf dem Markt erhältlichen Einrichtungen zum Aufnehmen von Tennisbällen äusserst gross, schwer und unhandlich ausgebildet sind. Daher finden diese auf dem Markt kaum Anwendung.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der o.g. Art zu schaffen, welche die dort aufgeführten Nachteile beseitigt und mit welcher leicht und schnell sehr viele Bälle aufgenommen werden können. Zudem soll diese Vorrichtung sehr kostengünstig herzustellen und universell einsetzbär sein.
Ferner soll eine derartige Vorrichtung sehr leicht zu bedienen, leicht zu transportieren und sehr umgänglich für jederman im Gebrauch sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass der Fördereinrichtung zum Aufnehmen und Weitergeben der Bälle eine Aufnahmeeinrichtung und/oder eine Transporteinrichtung zugeordnet ist.
Mit der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung zum Aufnehmen und Sammeln von Bällen geschaffen, wobei über eine Aufnahmeeinrichtung sehr viele Bälle gleichzeitig aufgenommen werden können. Diese werden dann der Transporteinrichtung übermittelt. In der Transporteinrichtung werden die Bälle bevorzugt mittels eines Förderbandes in einem Schacht weit nach oben befördert und dort in einen Auffangbehälter ausgebracht.
Wichtig ist hier auch, dass die Aufnahmeeinrichtung eine Welle aufweist, welche mit einer Mehrzahl von in Axialrichtung angeordneten Fangelementen versehen ist. Diese sind axial über die gesamte Länge der Welle angeordnet. Diese können die Bälle aufnehmen und sie mit Hilfe eines gewölbt ausgebildeten Leitelementes in einen Schacht der Transporteinrichtung befördern. Im Schacht, wird dann der Tennisball mittels des Förderbandes oder dgl. Element an eine Wand gepresst und nach oben bewegt.
Die Fangelemente der Aufnahmeeinrichtung können elastisch· ausgebildet sein. Sie sind bevorzugt einzelne nacheinander in Axialrichtung angeordnete Bürsten. Dabei können allerdings auch gummiartige Elemente vorgesehen sein, die entweder als Zapfen und/oder Streifen ausgebildet sind.
Diese werden von Führungselementen, welche bevorzugt seitlich nach aussen hin geöffnet mit der Aufnahmeeinrichtung verbunden sind, zur Aufnahmeeinrichtung hingelenkt. Zusätzliche an die Führungselemente angeordnete Zungen verhindern, dass beim Zurückfahren oder Drehen aus dem Bereich der beiden Führungselemente die Bälle herrausgeschleudert oder gerollt werden können. Die Führungselemente sind gleichzeitig Bestandteil des Fahrgestelles, welchen
bevorzugt endseits verdrehbare Stützräder zugeordnet sind, um die Vorrichtung zu lenken.
Auch ist hier daran gedacht, dass entsprechende Klauen an die Führungselemente angeschlossen werden oder aus diesen selbst gebildet sein können, um Bälle aus Eckbereichen problemlos aufzusammeln. Ferner ist vom vorliegenden Erfindungsgedanken auch umfasst, dass das Förderband oder auch die Aufnahmeeinrichtung eleketrisch oder manuell, bspw. mittels einer Kurbel angetrieben sein kann.
Durch entsprechende Übersetzungsverhältnisse kann das Förderband im Schacht sehr schnell bewegt werden, um die Bälle schnell in den Korb über die Auswurf öffnung einzubringen. So bleiben diese nicht lange im Schacht, wenn bspw. das Aufsammeln von Ballen beendet ist. Es genügt noch ein kurzes Verfahren der Vorrichtung, um sämtliche Bälle aus dem Schacht in den Auffangbehälter einzubringen.
Auch ist hier von Vorteil, dass der Auffangbehälter sehr weit oben angeordnet ist. Er kann ggf. ausgetauscht werden. Hierzu kann unmittelbar nach einem Aufsammeln der Bälle mit dem Spiel begonnen werden.
In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist der Schacht sehr schmal und nach hinten geneigt ausgebildet. Hierdurch verschiebt sich der Schwerpunkt der gesamten Vorrichtung auf die einzelnen Räder. Das gesamte Gewicht der Vorrichtung lastet auf diesen. Auch der oben am Schacht angeordnete Behälter ist mit dem Schacht derart verbunden, dass der Schwerpunkt des Schachtes und des Behälters im wesentlichen auf die Räder fällt. Von hinten ragt ein Stützrad ab, welches den Schacht und insbesondere die Vorrichtung aufrecht hält. Dieses Stützrad ist kaum belastet.
Hierdurch wird ein Haftreibungskoeffizient zwischen den einzelnen Rädern und des Bodenbelages eines Tennisplatzes wesentlich erhöht, so dass auch auf den trockenen Sandplätzen ohne weiteres das Transportband und die Bälle im Schacht in dem Behälter befördert werden können. Auch hier soll daran gedacht sein, dass das Transportband mittels hier nicht näher dargestellten Getriebeelemente od. dgl. im Verhältnis zur Drehgeschwindigkeit des Antriebsrades bzw. des Rades erheblich beschleuniget werden kann.
Insofern ist bei der vorliegenden Erfindung auch von entscheidender Bedeutung, dass die einzelnen Räder auf unterschiedlichen Untergründen nicht durchrutschen bzw. durchdrehen.
Bevorzugt ist das Stützrad mittig des Schachtes nach hinten abragend angeordnet. Eine zusätzliche Strebe kann hier vorgesehen sein, welche den Schacht nach oben hin abstützt.
Im vorderen Bereich schliesst sich eine sog. Auffanghaube an den Schacht bzw. an die Räder der Vorrichtung an. Diese ist gelenkig mit dem Schacht verbunden. Sie kann, wenn es gewünscht ist nach oben auf bzw. weggeklappt werden.
Auch ist die Haube nach aussen erweitert ausgebildet, um mit ihren Fangelementen Bälle aufzusammeln. Stirnseitig ist diese geöffnet. Im· Inneren kann diese Haube entsprechend dem vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispielen mit entsprechenden Zungen ausgebildet sein. Auch kann diese Vorrichtung mit einer entsprechenden Aufnahmeeinrichtung sowie Transporteinrichtung der oben beschriebenen Art versehen sein.
Weiterhin ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel von Vorteil, dass dieses Gerät sehr leicht zu transportieren ist. Hierzu wird der Behälter vom Schacht entnommen, und
die obere Abdeckhaube nach oben geklappt. Sie wird bevorzugt von Magneten gehalten.
Anschliessend kann der Behälter nach einem Verschwenken des Schachtes nach vorn auf dem Rücken des Schachtes aufgesetzt bzw. dort wiederlösbar festgelegt werden. Die Vorrichtung liegt auf der aufgeklappten Abdeckhaube auf und wird in schräg geneigter Position gehalten. Auf diese Weise kann die Vorrichtung mittels des endseitig am Schacht angeordneten Handgriffes aufgenommen und auf diese Weise sehr einfach transportiert werden. Auch Absätze und Unebenheiten können somit beim Hinterherziehen überwunden werden, da das Führungsblech nicht mehr im Weg ist und eine Bodenfreiheit auf diese Weise erhöht ist.
Weiterhin ist eine Frontplatte als Teil einer Wand des Schachtes, insbesondere nahe der Auswurföffnung für Bälle vorgespannt, gebogen und nach innen ausgerichtet ausgebildet. Hierdurch werden die Bälle gegen das Transportband gedrückt und können anschliessend über die Kante in den Behälter fallen. Dabei kann auch ein Scharniergelenk oder sonstiges Element vorgesehen sein, um bspw. eine Klappe gegen das Förderband zupressen. Auf diese Weise werden die Bälle ebenfalls zur Auswurföffnung geleitet und dort über die Kante bewegt, wenn diese nach innen bewegt wird. Dies kann mittels einer Feder od. dgl. geschehen.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist innerhalb des Förderbandes zwischen dem Stützstreifen auf Höhe der Auswurföffnung ein Spannelement vorgesehen, welches das Förderband in Richtung der Auslassöffnung drückt. Somit wird auch hier ein Tennisball im Spalt gehalten und zur Auswurfoffnung hin befördert. Damit die Reibung zwischen Spannelement und Förderband reduziert ist, können ggfs.
Walzen oder teflonbeschichtete Spanneinrichtungen vorgesehen sein, um das Förderband gegen die Auswurföffnung
zu drücken. Gleichzeitig kann auf diese Weise das Band vorgespannt werden.
Vom vorliegenden Erfindungsgedanken soll hier auch umfasst sein, dass mehrere derartige Spanneinrichtungen nebeneinander im Schacht nahe der Auswurföffnung angeordnet sind, um es auch einzelnen Ballen nebeneinander zu ermöglichen, die Kante der Auswurföffnung zu überwinden.
Insgesamt ist mit der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung zum Aufnehmen und Sammeln von Ballen geschaffen, mit welcher auf sehr einfache und schnelle Weise Tennisbälle in den Auffangbehälter transportiert werden können, ohne dass die Bälle in der Vorrichtung verspannen. Ausserdem ist ein Antrieb auch durch den Schwerpunkt optimiert, so dass auch auf sandigen Untergründen ein leichtes Antreiben noch gewährleistet ist.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
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Figur 1 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung zum Aufnehmen und Sammeln von Bällen;
Figur 2 eine Unteransicht der Vorrichtung gemäss Figur 1;
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Figur 3 einen Teillängsschnitt: durch die Vorrichtung und insbesondere durch deren Fördereinrichtung gernäss Figur 2 entlang Linie III-III;
Figur 4 eine Unteransicht der Vorrichtung gemäss den Figuren 1 und 2 mit weiteren Führungselementen;
Figur 5 eine perspektivische DarsteJlung einer weiteren erfindungsgemässen Vorrichtung zum Aufnehmen und Sammeln von Bällen;
Figur 6 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäss Figur 5 in einer weiteren Gebrauchslage;
Figuren la und 7b eine perspektivische Ansicht möglicher AuswurfÖffnungen;
Figur 8 eine schematisch dargestellte Seitenansicht einer weiteren Auswurföffnung.
Gemäss Figur 1 weist eine Vorrichtung R zum Aufnehmen und Sammeln von Bällen, insbesondere von Tennisbällen 1 ein Fahrgestell 2 auf, welchem eine Fördereinrichtung 3 zugeordnet ist. Die Fördereinrichtung 3 besteht im wesentlichen aus einer Aufnahmeeinrichtung 4 zum Aufnehmen von Tennisbällen 1 und einer daran anschliessenden bzw.
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zugeordneten Transporteinrichtung 5, wie sie in den Figuren 2 und 3 dargestellt ist.
Das Fahrgestell 2 ist im bevorzugten Ausführungsbeispiel mit der Aufnahmeeinrichtung 4 verbunden. Dabei ragen von einer Welle 6 der Aufnahmeeinrichtung 4 Räder 7.1, 7.2 ab, die auch Bestandteil des Fahrgestells 2 sind. Ferner ragen von der Aufnahmeeinrichtung 4 seitliche Führungselemente 8.1, 8.2 ab, welche einen Teil des Fahrgestells 2 bilden.
Nach innen gerichtet sind den Führungselementen 8.1, 8.2 Zungen 9.1, 9.2 zugeordnet. Diese zeigen in Richtung der Aufnahmeeinrichtung 4. Sie sind ferderartig ausgebildet und verhindern, dass Bälle zwischen den beiden Führungselementen 8.1, 8.2 zurückrollen können. Dabei wird durch die Zungen 9.1, 9.2 eine Öffnung 10 zur Aufnahmeeinrichtung 4 verjüngt.
Damit die einzelnen Führungselemente 8.1, 8.2 zueinander stabil angeordnet sind, ist eine Stange 11 bevorzugt im äusseren Bereich dazwischen angeordnet. Auch ist hier daran gedacht, die einzelnen Führungselemente 8.1, 8.2 mit in Figur 2 angedeuteten Gelenken 12.1, 12.2 verschwenkbar gegeneinander auszubilden. Dies ist bspw. zum Unterbringen und Verstauen der Vorrichtung R von Vorteil. Dabei können die einzelnen Führungselemente 8.1, 8.2 gegeneinander zusammengeklappt werden, so dass eine sehr schmale Vorrichtung R entsteht.
Endseitig können die entsprechenden Führungselemente 8.1, 8.2 nach aussen leicht gewölbt geöffnet sein, um entsprechende Bälle einzufangen, wie dies in Figur 4 angedeutet ist. Ferner sind derartige Führungselemente 8.1, 8.2 mit entsprechenden Klauen 13.1, 13.2 versehen, welche es ermöglichen, einen Ball bspw. aus einer Ecke herauszurollen.
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Auch kann hier daran gedacht sein, die entsprechenden Stützräder 14.1, 14.2, welche bevorzugt an den Führungselementen 8.1, 8.2 entweder aussen oder innen angeordnet sind, an der Strebe 11 selbst anzuordnen.
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Die Welle &bgr; wird bevorzugt, wie in Figur 2 dargestellt, von den Rädern 7.1, 7.2 durch Bewegen bzw. Schieben der Vorrichtung R angetrieben. Hier ist die Welle 6 Bestandteil der Aufnahmeeinrichtung 4, wie es aus Figur 3 hervorgeht.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind der Welle 6 Fangelemente 15.1 bis 15.4 zugeordnet. Diese stehen bevorzugt senkrecht auf der Oberfläche der Welle 6 und sind mit dieser wiederlösbar festgelegt. Die Fangelemente 15.1 bis 15.4 sind axial auf der Welle 6 angeordnet. Diese können aus Bürsten, einzelnen zueinander beabstandeten Stäben, , oder aus elastischen Elementen ausgebildet sein. Die Welle 6 wird im bevorzugten Ausführungsbeispiel von den Rädern 7.1, 7.2 angetrieben. Sie ist in einem Abstand A von einer Bodenflache 16 beabstandet. Dieser Abstand A entspricht in etwa einer Höhe H der einzelnen Fangelemente 15.1 bis 15.4.
Die Besonderheit dieser Aufnahmeeinrichtung 4 ist, dass durch Drehen der Welle 6 und insbesondere deren Fangeelemente 15.1 bis 15.4 eine Mehrzahl von Tennisbällen 1 von den Fangelementen 15.1, 15.2 ergriffen werden können, wenn sich die Welle 6 dreht. Durch diese Drehung der Aufnahmeeinrichtung 4 werden die Tennisbälle 1 in die Transporteinrichtung 5 befördert. Diese schliesst sich an die Aufnahmeeinrichtung 4 in einem Abstand B an. Dabei werden die Tennisbälle 1 über ein Leitelement 17, welches zwischen Aufnahmeeinrichtung 4 und Transporteinrichtung 5 angeordnet ist, in die Transporteinrichtung 5 befördert. Bevorzugt ist das Leitelement 17 kreisbogenförmig ausgeformt und ragt von der Transporteinrichtung 5 zur Bodenfläche 16 hin gewölbt nach unten ab.
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Die Tennisbälle 1 werden von den Fangelementen 15.1 bis 15.4 in das Leitelement 17 bzw. auf dieses herauf gerollt. Von dort wird durch weiteres Drehen der Welle 6 der Ball 1 in einen Spalt 18 eines Schachtes 19 eingeschoben. Der Schacht 19 der Transporteinrichtung 5 steht bevorzugt senkrecht zum Gestell 2 bzw. zur Bodenfläche 16.
In dem Schacht 19 ist einends eine obere Welle 20 und andernends eine untere Welle 21 eingesetzt. Über diese beiden Wellen 20, 21 ist ein Förderband 22 im Schacht 19 bewegbar angeordnet. Zwischen oberer Welle 20 und unterer Welle 21 ist ferner ein Stützstreifen 23 vorgesehen, welcher bevorzugt als dazwischen angeordnetes Blech oder Band eine Führung für das Förderband 20 bildet.
Ferner ist in der Transporteinrichtung 5, insbesondere dem Schacht 19 ein Spalt 18 mit einer Auswurföffnung 24 gebildet. Dieser Spalt 18 ist zwischen einer Wand 28 des Schachtes 19 und dem Förderband 22 vorgesehen. Oberhalb des Schachtes 19 ist an die Auswurf öffnung 24 ein nach aussen gerichtetes Leitblech 25 angeordnet.
Das Leitblech 25 führt zu einem Auffangbehälter 26, welcher bevorzugt mit dem Schacht 19 wiederlösbar verbunden ist.
Der Auffangbehälter 26 ist korbartig ausgebildet und am Schacht 19 erhöht über dem Fahrgestell 2 angeordnet. Dieser kann, ebenso wie auch der Schacht 19 mit Griffen 27.1, 27.2 versehen sein, um die Vorrichtung 2 zu bewegen. Bevorzugt ist der Griff 27.2 etwas tiefer am Schacht 19 angeordnet, damit auch Kinder die Möglichkeit haben, die Vorrichtung R auf einfache Weise zu bewegen.
Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
Die erfindungsgemässe Vorrichtung R wird zum Aufsammeln von Tennisbällen 1 über einen Tennisplatz bzw. Bodenfläche 16 geschoben, wobei sich die Räder 7.1, 7.2 drehen. Diese kön-
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nen gemeinsam oder einzeln über eine Welle 6 angetrieben sein. Ggf. ist eines der beiden Räder 7.1 oder 7.2 oder beide Räder 7.1, 7.2 mit einem Freilauf versehen, so dass dieser entsprechend einem Differential die unterschiedlichen Geschwindigkeiten beim Kurvenfahren ausgleichen kann.
Dabei wird entweder direkt über diese Räder 7.1, 7.2 oder über einen entsprechenden Keilriemen, Zahnrad od. dgl. die Welle 6 mit den axial angeordneten Fangelementen 15.1 bis 15.4 angetrieben. Dies Drehbewegung wird über entsprechende Elemente auf die Transporteinrichtung 5 oder die untere Welle 21 übertragen-.
Anschliessend wird die Vorrichtung auf die Tennisbälle zubewegt, welche durch die Führungselemente 8.1, 8.2 eingefangen werden. Diese können mit ihren Stützrädern 14.1, 14.2 die Bälle in Richtung Aufnahmeeinrichtung 4 und insbesondere deren Öffnung 10 hinlenken. Dabei werden, wenn die Bälle bei Erreichen der Aufnahmeeinrichtung 4, von dessen Fangelementen 15.1 bis 15.4 ergriffen und durch Drehen, wie es in Figur 3 angedeutet ist, in das Leitelement 17 befördert. Im Leitelement 17 werden die Bälle in den Spalt 18 des Schachtes 19 mittels des Förderbandes 22 nach oben transportiert. Der Tennisball 1 wird in dem 'Spalt 18 zwischen der Wand 28 des Schachtes 19 und dem Förderband 22 nach oben transportiert, indem sich das Förderband 22 im Spalt 18 nach oben bewegt. Dabei ist das Förderband 22 derart vorgespannt, dass es den Tennisball 1 innen gegen die Wand 28 presst. Dieser rollt auf der Wand 28 ab. Diese ggf. innen gummiert ausgebildet, um eine Haftreibung zu erhöhen.
Damit ein Übergang zwischen der Aufnahmeeinrichtung 4 und Transporteinrichtung 5 verbessert ist, kann der Schacht 19 im unteren Bereich der Wand 28 auf Höhe der Welle 21 leicht erweitert sein.
Die untere Welle 21 wird entweder über die Räder 7.1, 7.2 oder direkt über die Welle 6 angetrieben. Auch hier können ggf. Freiläufe eingesetzt sein, die beim Rückwärtsfahren oder Rückwärtsbewegen, ein Bewegen des Förderbandes 22 nach unten verhindern.
Die Bälle werden durch Vorwärtsbewegen der Vorrichtung R nach oben im Schacht 19 transportiert und fallen aus der AuswurfÖffnung 24 in den Auffangbehälter 26. Der Auffangbehälter 26 dient auch zum Lagern von Tennisbällen.
In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung gemäss Figur 5 ist eine weitere Vorrichtung R]_ dargestellt, bei welcher ein Schacht 19.1 mit zwei Rädern 7.1, 7.2 verbunden ist. Hinter dem Schacht 19.1 ist ein Stützelement 29 mit einem Stützrad 30 vorgesehen, welches den bevorzugt schräg nach hinten geneigten Schacht 19.1 abstützt. Hierdurch verlagert sich der Schwerpunkt der gesamten Vorrichtung Ri auf die Räder 7.1, 7.2. Durch das Stützelement 29 und das Stützrad 30 ist die Vorrichtung R]_ vor einem nach hinten Kippen gesichert.
Zusätzlich wird durch den stark nach hinten geneigten Schacht 19.1 beim Schieben bzw. beim Betätigen der Vorrichtung zusätzlich Druck auf die Räder 7.1, 7.2 gegeben. Hierdurch ist die Haftreibung auch gegenüber der Bodenfläche 16 insbesondere gegenüber Sandböden bzw. Sandplätzen erhöht. Dies ist für die Übertragung der Drehung der Räder 7.1, 7.2 auf die entsprechenden Antriebselemente 3, 4, 5 bzw. auch auf das Förderband 22 von wesentlicher Bedeutung.
Das Führungselement 8.3 ist als Haube ausgebildet. Diese Haube kann mittels Magneten 31 nach oben geklappt werden, wenn der Auffangbehälter 26 entfernt ist. Das Führungselement 8.3 ist um ein Gelenk 32 nach oben verschwenkbar. Dieses ist bspw. gerade dann von Vorteil,
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wenn die erf indungsgemässe Vorrichtung R]_ zu einem Tennisplatz gefahren werden soll. Durch das Hochklappen des Führungselementes 8.3 kann die Vorrichtung R]_ mittels einer Unterkante 33 des Führungselementes 8.3 an der Bodenfläche 16 aufgestützt aufliegen, wie es in Figur 6 dargestellt ist. Auf der Rückseite des Schachtes 19.1 kann der wannenförmige Auffangbehälter 26 aufgelegt werden.
Im vorliegenden Ausführunsbeispiel ist das Stützelement 29 mit dem Schacht 19.1 über eine Traverse 34 verbunden, die nicht nur zur Abstützung des Stützelementes 29 dient, sondern auch zur Aufnahme des Auffangbehälters 26. Dieser kann, wie in Figur 6 dargestellt, auf der Rückseite des Schachtes 19.1 aufgesetzt sein. Dabei ist der Auffangbehälter 26 mit einer bevorzugt mittig angeordneten Mulde 35 versehen, welche die Traverse 34 übergreift und den Auffangbehälter 26 somit zentriert an der Rückseite des Schachtes 19.1 festlegt.
Die Vorrichtung Ri kann auf diese Weise mittels des Griffes 27.1 transportiert werden. In diesem Fall ist das als Haube ausgebildete Führungselement 8.3 nach oben an den Schacht 19.1 geklappt. Die Magneten 31 verbinden sich miteinander, so dass die Haube am Schacht 19.1 gehalten ist. Zum Abstützen liegt die önterkante 33 des Führungselementes 8.3 an einer Bodenfläche 16 auf, so dass insgesamt die Vorrichtung R^ abgestützt ist. Diese kann dann mittels des Griffteiles 27.1 von einer menschlichen Hand aufgenommen werden und hinterhergezogen werden.
Der Vorteil ist, dass sich die Vorrichtung R]_ wesentlich leichter hinterherziehen lässt und beim Wechsel von einem zum anderen Tennisplatz ggfs. Randsteine oder Erhöhungen, Treppen od. dgl. überwinden kann, da der Abstand zwischen Schacht 19.1 und Bodenfläche 16 in dieser Lage erhöht ist. Auch liegt dann nicht das oben beschriebene und erwähnte Leitblech 25 nahe des Bodens 16 an, so dass auch die
Vorrichtung R^ auf unebenen Flächen transportiert werden kann, ohne dass das Leitblech 25 beschädigt wird oder ein Schieben der Vorrichtung R]_ erschwert wäre.
Nach Erreichen eines Tennisplatzes, wird der Schacht 19.1 um die Räder 7.1, 7.2 geschwenkt und in eine aufrechte bzw. nach hinten geneigte Lage gestellt. Die Vorrichtung R1 steht auf den beiden Rädern 7.1, 7.2 sowie auf dem hinteren Stützrad 30. Das stirnseitig geöffnete Führungselement 8.3 wird abgeklappt und der Behälter mit den Bällen kann am Schacht 19.1 eingehängt oder sonstwie befestigt werden, wie dies in Figur 6 gesrichelt dargestellt ist. Die Vorrichtung Ri enthält die oben beschriebene Einrichtungen 3, 4, 5 zum Aufnehmen von Bällen.
In den Figuren 7a, 7b und Figur 8 sind weitere Möglichkeiten aufgezeigt, wie bspw. die Bälle aus der Auswurföffnung 24 ausgebracht werden können. Auf diese Weise ist die gesamte Anordnung, insbesondere der Schacht 19.1 sehr schmal ausgebildet.
Die Wand 28 ist bevorzugt im oberen Bereich, nahe der Auswurföffnung 24, verschwenkbar angeordnet. Dabei sind Gelenke 36 vorgesehen, welche zumindest einen Teil der Wand 28 und das Leitblech 25 gegen das Förderband 22 pressen. Das Vorspannen kann mittels herkömmlichen Federelementen oder dgl. geschehen. Hierdurch wird ein Tennisball gegen das Förderband 22 gepresst, so dass bei Erreichen des Leitbleches 25 dieses gegen das Förderband 22 gedrückt und der Ball über das Leitblech 25 direkt in den Auffangbehälter 26 befördert wird. Anstelle der Gelenke 36 ist hier vorgesehen zumindest teilweise die Wand 28 im oberen Bereich nahe der Auswurföffnung 24 durch Biegen vorzuspannen.
Gemäss Figur 8 ist nahe der AuswurfÖffnung 24 bevorzugt zwischen dem Förderband 22 und dem Stützstreifen 23 eine
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Spanneinrichtung angeordnet, welche mittels eines Federelementes das Förderband 22 gegen die Innenseite der Wand 28 presst. Ein Tennisball 1 kann so über die Kante des Leitbleches 25 aus der Auswurföffnung 24 befördert werden, bis er in den Auffangbehälter 26 fällt. Damit die Reibung sehr gering ist, können hier Rollen, oder insbesondere teflonbeschichtete Rutscher das Förderband 22 von innen mit Druck beaufschlagen. Hier ist auch daran gedacht, über die Breite des Schachtes 19.1 mehrere derartige Spanneinrichtungen vorzusehen. Diese dienen gleichzeitig zum Spannen des gesamten Förderbandes 22.
-22-
DR. PETER WEISS
Patentanwalt European Patent Attorney
Aktenzeichen: 5016.8
Datum: 13. Mai 1997
Positionszahlenliste
1 Tennisball 29 Stützelement R,
R1
Vorrichtung
2 Fahrgestell 30 Stützrad A Abstand
3 Förderein
richtung
31 Magneten B Abstand
4 Aufnahme
einrichtung
32 Gelenk H Höhe
5 Transport
einrichtung
33 Unterkante
6 Welle 34 Traverse
7 Rad 35 Mulde
8 Führungs lernen t 36 Gelenk
9 Zunge 37 Spanneinrich
tung
10 Öffnung
11 Stange
12 Gelenk
13 Klauen
14 Stützräder
15 Fangelement
16 Bodenfläche
17 Leitelement
18 Spalt
19 Schacht
20 obere Welle
21 untere Welle
22 Förderband
23 Stützstreifen
24 Auswurföffnung
25 Leitblech
26 Auffangbehälter
27 Griff
28 Wand

Claims (33)

Schutzansprüche
1. Vorrichtung zum Aufnehmen und Sammeln von Ballen, insbesondere Tennisbällen (1) von einer Bodenfläche {16) mit einem Auffangbehälter (26) zum Aufnehmen und/oder Lagern von Tennisbällen {1), wobei dem Auffangbehälter (26) ein Fahrgestell (2) mit einer Fördereinrichtung (3) für Bälle zugeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Fördereinrichtung (3) zum Aufnehmen und Weitergeben der Bälle (1) eine Aufnahmeeinrichtung (4) und/oder eine Transporteinrichtung (5) zugeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeeinrichtung (4) eine Welle (6) mit zumindest einem Führungselement (15) zugeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Führungselement (15) der Welle (6) elastisch ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Welle (6) im Winkel von etwa 90° zueinander beabstandete weitere Führungselemente (15) zugeordnet sind.
5. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (15) als Bürste ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Führungselement (15) axial entlang der Welle (6) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (6) in einem Abstand
(A) in etwa entsprechend einer Höhe (H) des Führungselementes (15) zur Bodenfläche (16) an der Aufnahmeeinrichtung (4) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4) mit der Transporteinrichtung (5) direkt oder indirekt in Verbindung steht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtung (5) in etwa in einem Abstand (B) entsprechend der Höhe (H) des Führungselementes
(15) zur Aufnahmeeinrichtung (4) beabstandet ist.
10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Aufnahmeeinrichtung (4) und der Transporteinrichtung (5) ein Leitelement (17) zum Aufnehmen und Lenken der Tennisbälle (1) in die Transporteinrichtung (5) nahe der Bodenfläche (16) zugeordnet ist.
11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Transporteinrichtung
(5) ein Förderband (22) in einem Schacht (19) zugeordnet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schacht (19) in etwa senkrecht zum Fahrgestell (2) angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (22) endlos im Schacht
(19) von einer oberen und unteren Welle (20, 21) bewegbar ange-ordnet ist.
-19-
14. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Schacht (19) zwischen einer Wand (28) und dem Förderband (22) ein Spalt (18) gebildet ist, welcher in etwa dem Durchmesser eines Tennisballes (1) entspricht.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der oberen Welle (20) und der unteren Welle (21) innerhalb des Förderbandes (22) ein Stützstreifen (23) angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis
15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schacht (19) oberhalb mit einer zum Auffangebehälter (26) gerichteten Auswurföffnung (24) mit ggf. Leitblech (25) versehen ist.
17. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis
16, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schacht (19) und/oder dem Auffangbehälter (26) zumindest ein Griff (27.1, 27.2) zugeordnet ist.
18 . Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis
17, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein. Rad (7.1, 7.2) des Fahrgestells (2) die Welle (6) der Aufnahmeeinrichtung (4) und/oder die untere Welle (21) der Transporteinrichtung (5) direkt oder indirekt antreibt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (6) der Aufnahmeeinrichtung (4) die untere Welle (21) oder die obere Welle (20), der Transporteinrichtung (5) antreibt.
20. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass dem Fahrgestell (2) seitliche Führungselemente (8.1, 8.2) zum Einfangen von Tennisbällen (1) zugeordnet sind.
-20-
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (8.1, 8.2) seitlich von der Aufnahmeeinrichtung (4) nach aussen erweiternd abragen, wobei diese geringfügig nach unten zur Bodenfläche (16) hin beabstandet sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente {8.1, 8.2) über eine Stange (11) zueinander beabstandet gehalten sind und dass zumindest einem Führungselement (8.1, 8.2) zumindest ein Stützrad {14.1, 14.2) zugeordnet ist.
23. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 20 bis
22, dadurch gekennzeichnet, dass den Führungselementen (8.1, 8.2) nach innen in Richtung Aufnahmeeinrichtung (4) gerichtete Zungen (9.1, 9.2) zugeordnet ist.
24. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis
23, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schacht (19) und/oder dem Fahrgestell (2) der Auffangbehälter (26) zugeordnet ist.
25. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 16 bis
24, dadurch gekennzeichnet, dass die AuswurfÖffnung {24) bzw. deren Leitblech (25) in den Auffangbehälter (26) ragt, welcher in einer bestimmbaren Höhe dem Schacht (19) zugeordnet ist.
26. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass dem Fahrgestell (2) ein nach hinten abragendes Stützelement (29) mit Stützrad (30) zugeordnet ist.
27. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 22 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schwerpunkt des Fahrgestells (2), und/oder Auffangbehälter (26) und/oder
Führungselementen (8.1, 8.2, 8.3) zwischen Stützrad (30) und Räder (7.1, 7.2) liegt.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwerpunkt nahe der Räder (7.1, 7.2) liegt.
29. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 22 bis
28, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (8.3) klappbar ist.
30. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 22 bis
29, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangbehälter (26) auf der Rückseite des Schachtes (19) auflegbar ist.
31. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 14 bis
31. dadurch gekennzeichnet, dass der Schacht (19.1) nach hinten geneigt ist.
32. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Schacht (19.1) mit dem Fahrgestell (2) nach vorne um die Räder (7.1, 7.2) verschwenkbar ist.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil einer Wand (28) des Schachtes (19.1) gegenüber dem Förderband (22) und/oder das Förderband (22) gegenüber der Wand (28) des Schachtes (19.1) bewegbar ist.
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CN108082244A (zh) * 2017-11-21 2018-05-29 华东交通大学 一种体育器材收放车
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