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DE29710654U1 - Gehörschutzstöpsel aus elastischem Material - Google Patents

Gehörschutzstöpsel aus elastischem Material

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Publication number
DE29710654U1
DE29710654U1 DE29710654U DE29710654U DE29710654U1 DE 29710654 U1 DE29710654 U1 DE 29710654U1 DE 29710654 U DE29710654 U DE 29710654U DE 29710654 U DE29710654 U DE 29710654U DE 29710654 U1 DE29710654 U1 DE 29710654U1
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DE
Germany
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protection
front surface
earplugs
dark
plug
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DE29710654U
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SCHLENKER DOMINIK
Original Assignee
SCHLENKER DOMINIK
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F11/00Methods or devices for treatment of the ears or hearing sense; Non-electric hearing aids; Methods or devices for enabling ear patients to achieve auditory perception through physiological senses other than hearing sense; Protective devices for the ears, carried on the body or in the hand
    • A61F11/06Protective devices for the ears
    • A61F11/08Protective devices for the ears internal, e.g. earplugs

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Biophysics (AREA)
  • Otolaryngology (AREA)
  • Psychology (AREA)
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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Vascular Medicine (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)

Description

Beschreibung
Gehörschutzstöpsel aus elastischem Material
Gehörschutzstöpsel aus elastischem Material sind gebräuchliche Ohrenstöpsel zum Schutz vor teilweise gesundheitsschädigender Lärmimmission. Unter „Gehörschutzstöpsei aus elastischem Material" seien dabei alle diejenigen Gehörschutzstöpsei zu verstehen, die nach Verwendung in ihre ursprüngliche Form zurückkehren. Gehörschutzstöpsei aus elastischem Material können daher zusätzlich auch harte Bestandteile aufweisen. Für alle Gehörschutzstöpsei aus elastischem Material gelte hier nach Definition: Die „Einführrichtung" verläuft parallel zur Symmetrieachse des Zylinders, der den jeweiligen Stöpsel am besten approximiert. Gehörschutzstöpsei aus elastischem Material lassen sich in zwei grundsätzlich unterschiedliche Kategorien einteilen. Zum einen gibt es Gehörschutzstöpsei, bei denen zwei verschiedene Einführrichtungen möglich sind. Diese werden hier als „zylindrische Stöpsel" oder auch als Gehörschutzstöpsei mit „zylindrischer Stöpselform" bezeichnet, weil sie für gewöhnlich einen annähernd konstanten Durchmesser aufweisen. Zum anderen gibt es Gehörschutzstöpsei, bei denen unter gebräuchlicher Anwendung lediglich eine Einführrichtung möglich ist. Diese werden hier als „anatomische Stöpsel" oder auch als Gehörschutzstöpsei mit „anatomischer Stöpselform" bezeichnet. Anatomische Stöpsel weisen eine im eingesetzten Zustand nach außen zeigende Stirnfläche S (3) auf und eine daran direkt anschließende Seitenfläche (4). Eine nach innen zeigende Stirnfläche kann hier vernachlässigt werden und wird deshalb der Einfachheit halber zur Seitenfläche (4) hinzugezählt. Diese grenzt sich von der Stirnfläche S (3) durch die äußerste Abdichtung des Gehörganges bei gänzlich eingeführtem Stöpsel ab. Die Stirnfläche S (3) kann dabei eine beliebig geartete Form oder Oberfläche aufweisen, wie zum Beispiel eine Wölbung oder einen Stift. Zylindrische Stöpsel weisen zusätzlich zu ihrer Stirnfläche Sl (1) und der Seitenfläche (4), eine alternativ nach außen zeigende Stirnfläche S2 (2) auf. Beide Stirnflächen Sl (1) und S2 (2) entsprechen jeweils der Stirnfläche S (3) bei anatomischen Stöpseln. Die Gehörschutzstöpsei können sich ferner, unter anderem, in ihrem elastischem Material unterscheiden. Es kann zum Beispiel verzögert oder nicht-verzögert zurückstellend sein (DE 39 29 060 Al), dabei Homogenität aufweisen oder nicht aufweisen (DE 38 11 412 Cl). Je nach Ausführung sind bei Gehörschutzstöpseln aus elastischem Material zum Beispiel der Tragekomfort, die Hygienebedingungen bei der Anwendung oder auch die Dämmeigenschaften unterschiedlich.
Den bisherigen Gehörschutzstöpseln ist jedoch gemein, daß ihre Verwendung bei bestimmungsgemäßen Gebrauch für Umstehende in der Praxis auch noch bei schwachem Umgebungslicht erkennbar ist. In vielen Anwendungsbereichen wirkt sich diese Eigenschaft nicht negativ aus. Die Erkennbarkeit der Gehörschutzstöpsel ist häufig eher vorteilhaft. Sie trägt insbesondere in gewerblichen und industriellen Betrieben sogar zur Unfallverhütung bei, weil Umstehende durch das Erkennen des Gehörschutzes auf die momentan verminderte Hörleistung des Trägers aufmerksam gemacht werden. Dies ist jedoch bei Veranstaltungen mit sehr großer, teils extremer Musiklautstärke, wie in Diskotheken, nicht notwendig. Hier wirkt sich eine Erkennbarkeit der Stöpsel sogar stark nachteilig aus. Lärmschutz und somit auch die Verwendung von Ohrenstöpseln ist unter anderem in Diskotheken im aiigemeinen verpönt. Da in Diskotheken die bisherigen Gehörschutzstöpsei in der Praxis für Umstehende auch bei schwachem Umgebungslicht erkennbar sind, ist es für den einzelnen gerade hier, wo man sich oft auf engem Raum nebeneinander aufhält, unmöglich diese Modelle unbemerkt zu tragen. Sie behindern damit unweigerlich, trotz der allgemein bekannten gesundheitlichen Risiken regelmäßiger Lärm belastung, eine hohe Akzeptanz für Gehörschutzstöpsel auf diesem Anwendungsgebiet.
Der in den Schutzansprüchen 1 bis 14 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Gehörschutzstöpsel aus elastischem Material zu schaffen, der bei schwachem Umgebungslicht, wie es in vielen Diskotheken üblich ist, in der Praxis von den Umstehenden in der Regel nicht mehr erkannt wird. Die Erfindung soll dort ein Tragen der Gehörschutzstöpsel praktisch ohne Mitwissen der Umstehenden ermöglichen.
Das oben genannte Problem wird mit den in den Schutzansprüchen 1 bis 14 aufgeführten Merkmalen gelöst. Die in den Schutzansprüchen 1,4 und 9 geforderten &ldquor;dunkle<n> Färbung<en>", sowohl bei der nach außen zeigenden Stirnfläche S (3) beziehungsweise Sl (1), oder S2 (2), als auch bei deren angrenzendem Abschnitt A (7) beziehungsweise Al (5), oder A2 (6), ermöglichen eine sehr ähnliche Lichtabsorption des Stöpselendes verglichen mit der des natürlichen Gehörausganges. Unter der Voraussetzung eines nur wenig herausragenden Stöpsels wird daher ein solcher Gehörschutz bereits bei Tageslicht in der Praxis von Umstehenden deutlich seltener erkannt, bei schwachem Umgebungslicht, wie es in vielen Diskotheken üblich ist, in der Regel nicht mehr. Die durch die Schutzansprüche 12, 13 und 14 geforderte Begrenzung der Effektivlänge E (8) ermöglicht dabei die Voraussetzung eines nur sehr wenig herausragenden Stöpsels unproblematisch einzuhalten.
Dominik Sdifenfcer; ·'*
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Die Erfindung ermöglicht ein Tragen von Gehörschutzstöpseln aus elastischem Material bei schwachem Umgebungslicht, vor allem für Besuche in Diskotheken, praktisch ohne Mitwissen der Umstehenden. Das heißt, sie erlaubt dort dem Stöpselträger den in diesem Anwendungsbereich verpönten Lärmschutz zu praktizieren, ohne es - wie bisher - anderen signalisieren zu müssen. Die Begrenzung der Stöpsellänge durch die Schutzansprüche 12, 13 und 14 fuhrt ferner zu einer Material- und Raumersparnis gegenüber längeren Produkten, sowohl bei dem Gehörschutz selbst, als auch bei der Verpackung und etwaigen zusätzlichen Aufbewahrungsbehältnissen. Dem Hersteller bietet die Erfindung zudem die Möglichkeit, bei der Zielgruppe der Diskothekenbesucher eine höhere Akzeptanz für Gehörschutzstöpsel zu finden. Global betrachtet könnte die Erfindung zur Eindämmung insbesondere der jugendlichen Schwerhörigkeit und auch anderer Gehörschäden beitragen.
Anhand der Figuren 1,2 und 3 werden drei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnungen dienen dabei der prinzipiellen Erläuterung und nicht der korrekten Wiedergabe etwa von Maßstäben, Verhältnissen oder Farbvalenzen.
Fig. 1 zeigt einen anatomischen Gehörschutzstöpsel
Fig. 2 zeigt einen zylindrischen Gehörschutzstöpsel
Fig. 3 zeigt einen weiteren zylindrischen Gehörschutzstöpsel
In Figur 1 ist ein anatomischer Gehörschutzstöpsel aus Schaumstoff zu sehen, dessen Effektivlänge E (8) 1,7 Zentimeter betrage. Die nach außen zeigende Stirnfläche S (3) weise gleichmäßig und vollständig die Farbe 1,0 : 3,0 : 9,0 nach DiN 6164 von 1980 für den 2°-Normalbeobachter bei Normlichtart D65 auf. Somit nimmt die dunkle Färbung in Einführrichtung gesehen 100 % der sichtbaren Stirnfläche S (3) ein. Der Abschnitt A (7) weise vollständig die gleiche Farbe auf. Somit nimmt die dunkle Färbung zweckmäßigerweise übergangslos die Fläche des Stöpselendes ein. Der restliche Bereich der Seitenfläche (4) sei hellgelb.
In Figur 2 ist ein zylindrischer Gehörschutzstöpsel aus elastischem Kunststoff zu sehen, dessen Effektivlänge E (8) 1,5 Zentimeter betrage. Die Stirnfläche Sl (1) werde zweckmäßigerweise vollständig von einer dunklen Färbung bedeckt. Diese bestehe gleichmäßig aus der Farbe 5,0 : 2,0 : 9,0 nach DEN 6164 von 1980 für den 2°-Normalbeobachter bei Normlichtart D65. Somit nimmt die dunkle Färbung in entsprechender Einführrichtung gesehen 100 % der sichtbaren Stirnfläche Sl(I) ein. Ebenso weise der gesamte Abschnitt Al (5) übergangslos die gleiche Farbe auf. Der restliche Bereich der Seitenfläche (4) inklusive dem durch Striche
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Doming Schenke?: ·" ."."T
angedeuteten Abschnitt A2 (6), und die Stirnfläche S2 (2) seien weißlich. Die Vorteile der Erfindung für den Träger können in diesem Fall genutzt werden, wenn die Stirnfläche Sl (1) im eingesetzten Zustand nach außen zeigt.
In Figur 3 ist ein zylindrischer Gehörschutzstöpsel aus Schaumstoff zu sehen, dessen Effektivlänge E (8) 1,6 Zentimeter betrage. Sowohl die gesamte Stirnfläche Sl (1) als auch die gesamte Stirnfläche S2 (2) weisen die Farbe 8,0 : 5,0 : 9,5 nach DIN 6164 von 1980 für den 2°-Normalbeobachter bei Normlichtart D65 auf. Ebenso weisen der Abschnitt Al (5) und der Abschnitt A2 (6) jeweils vollständig die gleiche Färbung auf. Der restliche Bereich der Seitenfläche (4) sei hellblau. Im Gegensatz zum Gehörschutzstöpsei aus Figur 2 genügt jedes Stöpselende für sich den Anforderungen der Schutzansprüche. Die Vorteile der Erfindung für den Träger können deshalb unabhängig davon genutzt werden, ob die Stirnfläche Sl (1) oder die Stirnfläche S2 (2) im eingesetzten Zustand nach außen zeigt.

Claims (1)

  1. Domtgik^phler^eg.;;
    Schutzansprtiche
    1. Gehörschutzstöpsel aus elastischem Material
    dadurch gekennzeichnet,
    daß bei anatomischer Stöpselform wenigstens die im eingesetzten Zustand nach außen zeigende Stirnfläche S (3), bei zylindrischer Stöpselform wenigstens die Stirnfläche Sl (1) oder die Stirnfläche S2 (2), eine dunkle Färbung aufweist.
    2. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1
    dadurch gekennzeichnet,
    daß bei anatomischer Stöpselform die dunkle Färbung aus Schutzanspruch 1 in Einführrichtung gesehen wenigstens 75% der sichtbaren Stirnfläche S (3) einnimmt.
    3. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1 und 2
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die dunkle Färbung aus Schutzanspruch 1 und 2 ausschließlich aus Farben der Dunkelstufe 7,0 bis 10 nach DIN 6164 von 1980 für den 2°-Normalbeobachter bei Normlichtart D65 besteht.
    4. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1,2 und 3
    dadurch gekennzeichnet,
    daß wenigstens der Bereich der Seitenfläche (4), der direkt und vollständig an die
    Stirnfläche S (3) anschließt, darüber hinaus gleichmäßig 3 Millimeter breit ist und im folgenden
    Abschnitt A (7) genannt wird, eine dunkle Färbung aufweist.
    Dominik^ghlenj<er; .*· .** *· ··· ·· · » ····
    5. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1, 2,3, und 4 dadurch gekennzeichnet,
    daß die dunkle Färbung aus Schutzanspruch 4 wenigstens ein Drittel des Abschnittes A (7) einnimmt.
    6. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1, 2,3,4, und 5 dadurch gekennzeichnet,
    daß die dunkle Färbung aus Schutzanspruch 4 und 5 ausschließlich aus Farben der Dunkelstufe 7,0 bis 10 nach DIN 6164 von 1980 für den 2°-Normalbeobachter bei Normlichtart D65 besteht.
    7. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1
    dadurch gekennzeichnet,
    daß bei zylindrischer Stöpselform die dunkle Färbung aus Schutzanspruch 1 in der jeweils entsprechenden Einführrichtung gesehen wenigstens 75% der sichtbaren Stirnfläche Sl (1) oder der sichtbaren Stirnfläche S2 (2) einnimmt.
    8. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1 und 7
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die dunkle Färbung aus Schutzanspruch 1 und 7 ausschließlich aus Farben der Dunkelstufe 7,0 bis 10 nach DIN 6164 von 1980 für den 2°-NormaIbeobachter bei Normlichtart D65 besteht.
    9. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1, 7 und dadurch gekennzeichnet,
    daß wenigstens der Bereich der Seitenfläche (4), der direkt und vollständig an die Stirnfläche Sl (1) anschließt, darüber hinaus gleichmäßig 3 Millimeter breit ist und im folgenden Abschnitt Al (5) genannt wird, eine dunkle Färbung aufweist, falls die Stirnfläche Sl (1) den Schutzansprüchen 1, 7 und 8 genügt, oder daß wenigstens der Bereich der Seitenfläche (4), der direkt und vollständig an die Stirnfläche S2 (2) anschließt, darüber hinaus gleichmäßig 3 Millimeter breit ist und im folgenden Abschnitt A2 (6) genannt wird, eine dunkle Färbung aufweist, falls die Stirnfläche S2 (2) den Schutzansprüchen 1, 7 und 8 genügt.
    10. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1,7, 8 und dadurch gekennzeichnet,
    daß die dunkle Färbung aus Schutzanspruch 9 wenigstens ein Drittel des Abschnittes Al (5) beziehungsweise des Abschnittes A2 (6) einnimmt.
    13. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1, 7, 8, 9 und dadurch gekennzeichnet,
    daß die dunkle Färbung aus Schutzanspruch 9 und 10 ausschließlich aus Farben der Dunkelstufe 7,0 bis 10 nach DIN 6164 von 1980 für den 2°-Normalbeobachter bei Normlichtart D65 besteht.
    12. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1, 2,3,4, 5,6, 7, 8, 9,10 und dadurch gekennzeichnet, daß dieser eine maximale Stöpsellänge nicht überschreitet.
    DomijiikSfehlenft&r.·· .··.··*:
    13. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1, 2,3,4, 5,6,7, 8,9,10,11 und dadurch gekennzeichnet,
    daß die Stöpsellänge aus Schutzanspaich 12 diejenige Länge des Stöpsels betrifft, die in der beziehungsweise in einer Einführrichtung bestimmt wird, wobei zu deren Messung nur Stöpselbereiche mit einem wenigstens durch 2 Millimeter Stöpselmaterial verlaufendem, kleinsten Durchmesser von mindestens 5 Millimetern akkumuliert werden und die im folgenden Effektivlänge E (8) genannt wird.
    14. Gehörschutzstöpsel nach Schutzanspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,9, 10,11,12 und dadurch gekennzeichnet,
    daß die Effektivlänge E (8) aus Schutzanspruch 13 bei anatomischer Stöpselform maximal 1,8 Zentimeter und bei zylindrischer Stöpselform maximal 1,7 Zentimeter beträgt.
DE29710654U 1997-06-18 1997-06-18 Gehörschutzstöpsel aus elastischem Material Expired - Lifetime DE29710654U1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2001005343A1 (en) * 1999-07-20 2001-01-25 Aearo Company Glow-in-the-dark hearing protective devices
WO2001032113A1 (en) * 1999-11-05 2001-05-10 Aearo Company Multi-color variably attenuating earplug
WO2001076519A1 (de) * 2000-04-10 2001-10-18 Max Zillinger Ohrenschutzstöpsel

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