DE29708130U1 - Motorbetriebenes Handwerkzeug - Google Patents
Motorbetriebenes HandwerkzeugInfo
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Description
Anmelder:
Metabowerke GmbH & Co.
Gerberstraße 3 3
Gerberstraße 3 3
72622 Nürtingen
2803 915 O/gg 24.04.1997
Titel: Motorbetriebenes Handwerkzeug
Die Erfindung betrifft ein motorbetriebenes Handwerkzeug zur spanabhebenden Bearbeitung von, insbesondere flächenhaften
Werkstücken zum Erzeugen von im Wesentlichen planaren Oberflächen, mit einer auf das zu bearbeitende Werkstück
auflegbaren Führungsfläche und einem für die Bearbeitung über
die Führungsfläche vorstehenden Stirnfräswerkzeug mit senkrecht zur Führungsfläche verlaufender Umdrehungsachse.
Es stellt sich häufig die Aufgabe, von einem flächenhaften
Werkstück, etwa einer Tischplatte, einer Tür, einem Fensterrahmen oder auch einem Parkettboden oder von
Treppenstufen eine verhältnismäßig dünne Schicht abtragen zu müssen, wobei es sich hierbei um eine alte Lackschicht oder
aber um eine beschädigte Oberflächenschicht des Werkstücks
handeln kann. Hierfür werden seit langem Schleifmaschinen, wie Bandschleifmaschinen oder Schwingschleifer eingesetzt, wobei
tiefergehende Kratzer, Dellen oder ähnliche Beschädigungen auf diese Weise nicht oder nur unter hohem Zeitaufwand entfernt
werden können. Bei der schleifenden Bearbeitung ist stets eine störende Staubentwicklung hinzunehmen. Die nicht gerichteten
Schneidkanten der Schleifkörper erweisen sich für bestimmte Anwendungen als nachteilig. Besonders für den ungeübten Laien
ist es darüber hinaus recht schwierig, eine Schleifmaschine, insbesondere eine Bandschleifmaschine, unter starkem
Anpressdruck verkantungsfrei und gleichmäßig zu führen, so dass eine ebene Oberfläche erzeugt wird. Aus den genannten
Gründen wird daher der spanabhebenden, schneidenden Bearbeiung der Vorzug gegeben.
Aus der DE 35 41 728 Al ist eine Handhobelmaschine mit einem
walzenförmigen Hobelwerkzeug bekannt, dessen Umdrehungsachse parallel zu der zu bearbeitenden Oberfläche verläuft. Deartige
Handhobelmaschinen weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie praktisch nur in Umfangsrichtung der parallel zur
Werkstückoberfläche verlaufenden Hobelwalze bewegt werden können.
Schließlich ist ein unter der Bezeichnung "Lamello-Plano" im
Handel erhältliches Gerät der gattungsbildenden Art bekannt, bei dem ein Stirnfräswerkzeug mit senkrecht zur
Werkstückoberfläche verlaufender Umdrehungsachse vorgesehen
ist. Dieses Werkzeug ist jedoch zu einem von der Erfindung abweichenden Zweck geeignet und bestimmt. Das Werkzeug soll
nicht zum flächigen Abtragen einer Oberflächenschicht verwendet werden, sondern zum Abtragen eines örtlich
begrenzten Überstandes, wie er beispielsweise durch Einsetzen einer Füllkralle in eine ausgeschnittene Störstelle des
Werkstücks entsteht. Das Stirnfräswerkzeug ist in einer randoffenen Ausnehmung der auf das zu bearbeitende Werkstück
auflegbaren Führungsfläche angeordnet, wobei der Überstand
durch diese randoffene Ausnehmung in den Schnittbereich des Stirnfräswerkzeugs gelangt. Beim bestimmungsgemäßen Einsatz
des bekannten Handwerkzeugs steht das Stirnfräswerkzeug hinter der Führungsfläche zurück. Das bekannte Handwerkzeug weist
ebenfalls den Nachteil auf, dass ungeachtet seines abweichenden bestimmungsgemäßen Gebrauchszwecks eine
Bearbeitung bis zu einem Innenkantenbereich nicht möglich ist, da Gehäuseteile eine Annäherung des Stirnfräswerkezugs an
einen Kanten- oder Stufenbereich unmöglich machen.
Es sind des Weiteren Oberfräsen bekannt, die jedoch bestimmungsgemäß zum Fräsen von Oberflächenprofilen, wie
Nuten, Schwalbenschwanzführungen oder dergleichen, eingesetzt
werden und darüber hinaus eine Oberflächenbearbeitung bis hin zu einem Falz, einer Kante oder einer Stufe nicht erlauben.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein motorbetriebenes Handwerkzeug der eingangs erwähnten Art im
Hinblick auf die vorstehend geschilderten Nachteile zu verbessern und insbesondere so auszubilden, dass eine zu
bearbeitende Oberfläche bis zu einem Absatz, einer Kante oder einer Stufe spanabhebend bearbeitet wrden kann und dass das
Handwerkzeug insbesondere zur Bearbeitung eines Falzbereichs an einem beliebigen Werkstück auf vorteilhafte Weise
eingesetzt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Handwerkzeug der erwähnten Art durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Unter der erwähnten Fluchtebene ist eine gedachte Ebene zu verstehen, welche eine Seite des Geräts von außen tangiert, so
dass das Gerät mit dieser Ebene oder bis zu dieser Ebene an einen Absatz, eine Stufe oder eine Wand angenähert werden
kann. Es ist daher möglich, eine zu bearbeitende Oberfläche, etwa einen Parkettboden, mit den stirnseitigen Schneiden des
Stirnfräswerkzeugs bis zu den Seitenwänden des Raums zu bearbeiten. Es ist aber auch möglich, gleichzeitig mit dem
Stirnplanfräsen beispielsweise einer Fensterflügeloberfläche
oder eines Treppenstufenbereichs einen rechtwinkligen Falzbereich bis in die Falzkante hinein zu bearbeiten, wobei
das Stirnfräswerkzeugs mit seinen radialen Schneiden gleichzeitig eine spanabhebende Bearbeitung der dem radialen
Werkzeugumfang zugewandten Falzseite des Werkstücks durchführt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung steht das
Stirnfräswerkzeug an mehreren Außenseiten über eine jeweilige, das Gerät seitlich begrenzende Fluchtebene vor. Wenn diese
Außenseiten etwa rechtwinklig zueinander verlaufen, ist eine sehr weitgehende spanabhebende Bearbeitung nicht nur eines
Falzbereichs, sondern eines Falzeckbereichs möglich.
Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Handwerkzeug eine Stützplatte aufweist, welche die der
Werkstückoberfläche zugewandte Führungsfläche bildet. Bei
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung definiert die
seitliche Begrenzung der Stützplatte wenigstens eine der das Gerät seitlich begrenzenden Fluchtebenen. Das
Stirnfräswerkzeug steht dann mit dem Flugkreis seiner radialen Schneiden in radialer Richtung um die angestrebte Spantiefe
über die seitliche Begrenzung der Stützplatte vor. In diesem Fall erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn die
seitliche Begrenzung der Stützplatte eben ausgebildet ist und somit an einem ebenen Stufenbereich oder dergleichen
entlanggeführt werden kann.
Das Stirnfräswerkzeug könnte etwa in einer Unterbrechung der
Stützplatte angeordnet sein, bevorzugtermaßen weist die Stützplatte jedoch eine nach wenigstens einer Seite hin offene
Ausnehmung auf.
Besonders dann, wenn das Stirnfräswerkzeug einen verhältnismäßig großen Durchmesser aufweist, erweist es sich
als vorteilhaft, wenn ein Fräskopf mit daran befestigbaren Schneidmessern verwendet wird. Hierbei ist es möglich, die
Schneidmesser derart auszubilden und an dem Fräskopf lösbar zu befestigen, dass sie sowohl der Stirnseite als auch der
Umfangsflache des Fräswerkzeugs zugeordnete Schneidkanten
aufweisen. Bei der spanabhebenden Bearbeitung kommt es häufig vor, dass Nägel, Schrauben oder sonstige störende Einschlüsse
in dem zu bearbeitenden Werkstück von den Schneiden des Fräswerkzeugs erfasst werden, wobei es zu starken
Beschädigungen der Schneidmesser bzw. des Fräswerkzeugs kommen kann, so dass diese ersetzt werden müssen. Aus diesem Grund
wird vorgeschlagen, solche Schneidmesser vorzusehen, welche der Stirnseite des Fräskopfs zugeordnet sind und solche, die
dem radialen Umfang des Fräskopfs zugeordnet sind.
Sofern lediglich eine Stirnplanfräsung ausgeführt werden soll, und daher die radialen, über die Fluchtebene überstehenden
Schneiden nicht benutzt werden, empfiehlt es sich, eine abnehmbare Schutzabdeckung im Bereich des seitlichen
Überstands des Stirnfräswerkezugs vorzusehen, um die Verletzungsgefahr zu reduzieren.
Ein von der Schutzabdeckung begrenzter Raum ist vorzugsweise mit einer Staubabsaugvorrichtung verbindbar.
Um zu verhindern, dass beim Arbeiten mit dem Handwerkzeug, beispielsweise auf der Baustelle, eine abnehmbare
Schutzabdeckung verloren geht, wird vorgeschlagen, eine Schutzabdeckung im Bereich des radialen Überstands des
Stirnfräswerkzeugs unverlierbar vorzusehen.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn das Handwerkzeug eine schwenkbare Schutzabdeckung aufweist, die
zwischen einer den radialen Überstand des Stirnfräswerkzeugs überfangenden und einer diesen freigebenden Stellung
verschwenkt werden kann, wobei die Schutzabdeckung in der letzteren freigebenden Stellung auf der werkzeugzugewandten
Seite der Fluchtebene angeordnet ist und nicht über diese vorsteht, was insofern wesentlich ist, als das Handwerkzeug ja
erfindungsgemäß an eine Stufe, einen Absatz oder eine Wand angelegt werden können soll.
Es hat sich des Weiteren als vorteilhaft erwiesen, wenn die schwenkbare Schutzabdeckung wippenartig ausgebildet ist und
einerseits ihrer Schwenkachse einen dem radialen Überstand des stirnfreien Werkzeugs zugeordneten Abdeckabschnitt und
andererseits der Schwenkachse einen Betätigungsabschnitt aufweist, der vorzugsweise eine oberflächenrauhe, insbesondere
geriffelte Betätigungsfläche zum Antippen mit einem Finger umfasst. Das Öffnen der Klappe geschieht also vorzugsweise
durch leichten Fingerdruck auf die Betätigungsfläche des Betätigungsbereichs. Hierdurch wird die wippenartige
Schutzabdeckung oder -klappe um ihre Schwenkachse verschwenkt.
Zum Schließen der geöffneten Klappe braucht ein Benutzer lediglich wiederum durch leichten Fingerdruck auf das Ende des
Abdeckabschnitts zu tippen, um diesen in seine Abdeckstellung zu führen bzw. zu verschwenken.
In besonders vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist die schwenkbare Schutzabdeckung in ihrer jeweiligen Endstellung,
d. h. in ihrer Abdeckstellung oder Freigabestellung federnd, rastend oder schnappend fixierbar oder durch einen
verhältnismäßig leicht zu überwindenden Widerstand hemmbar. Dies stellt sicher, dass die Schutzabdeckung nicht in
ungewollter Weise aus ihrer bestimmungsgemäßen Stellung gelöst wird.
In ganz besonders vorteilhafter Ausbildung dieses Erfindungsgedankens weist die schwenkbare Schutzabdeckung
wenigstens einen federnden Schenkel auf, der in der jeweiligen Endstellung eine federnd rastende Arretierung bewirkt. Hierbei
erweist es sich als vorteilhaft, dass der federnde Schenkel wenigstens einen nockenartigen Vorsprung aufweist, der in der
jeweiligen Stellung der Schutzabdeckung in eine Gehäuseausnehmung einrastbar ist, indem der federnde Schenkel
beim Aufklappen zunächst geringfügig ausgelenkt wird, um dann mit seinem Nocken in eine Hintergriffsstellung oder
selbsthemmende Stellung einzurasten.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist der
federnde Schenkel zwei nockenartige Vorsprünge auf, die so äquidistant von der Schwenkachse und diametral zu dieser
angeordnet sind, dass sie in der einen bzw. anderen Stellung wechselweise in dieselbe Gehäuseausnehmung einrasten. Dadurch
dass der eine Vorsprung beim Verschwenken der Abdeckung von der einen in die andere Endstellung in diejenige
Gehäuseausnehmung einschnappt, in welche zuvor in der Ausgangsstellung der andere Vorsprung eingerastet war, lässt
sich die Anzahl der vorzusehenden komplementären Ausnehmungen reduzieren und gleichwohl eine sichere Arretierung der
Schutzabdeckung in der jeweiligen Stellung gewährleisten.
Die schwenkbare Schutzabdeckung ist auf einen Achszapfen oder eine Schwenkachse vorzugsweise aufklipsbar. Sie weist hierfür
in bevorzugter Weise eine maulförmige randförmige Achsaufnahmeöffnung auf, deren Flanken zum Aufklipsen auf den
Achszapfen oder die Achse geringfügig aufweitbar sind. Es lässt sich somit eine schnelle und einfache Montage der
Abdeckung erreichen und, bei einer Beschädigung der Schutzabdeckung, lässt sie sich sehr einfach und
bedienerfreundlich gegen eine neue auswechseln.
Die schwenkbare Schutzabdeckung ist vorzugsweise so angeordnet, dass ihre Schwenkachse parallel zur Ebene der nach
unten gewandten Führungsfläche sowie oberhalb von dieser verläuft, so dass die Schutzabdeckung von ihrer Abdeckstellung
nach oben in ihre Freigabestellung verschwenkbar ist. Auf diese Weise kann die Schutzabdeckung oberhalb des
Bearbeitungsbereichs und hinter bzw. innerhalb der Fluchtebenen des Handwerkzeugs in der jeweiligen
Freigabestellung angeordnet sein, so dass alle Seitenflächen des Handwerkzeugs zur Materialbearbeitung genutzt werden
können.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen. In der
zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung ist eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung erläutert.
In der Zeichnung zeigt:
Figur 1 ein Handwerkzeug in einem Längsschnitt;
Figur 2 einen Schnitt entlang der Linie A-A in Figur 1;
Figur 3 eine Ansicht des Handwerkzeugs von unten;
Figur 4 eine teilweise Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Handwerkzeugs mit schwenkbarer Schutzabdeckung in
ihrer Abdeckstellung;
Figur 5 eine teilweise Schnittansicht des Handwerkzeugs nach Figur 4, wobei die schwenkbare Schutzabdeckung in
ihre Freigabestellung verschwenkt ist;
Figur 6 eine Draufsicht auf das Handwerkzeug nach Figur 4 in Richtung des Pfeils VI in Figur 4 und
Figur 7 eine teilweise Schnittansicht eines Gehäusekörpers des Handwerkzeugs im Bereich der schwenkbaren
Schutzabdeckung; und
Figur 8 verschiedene Ansichten der schwenkbaren Schutzabdeckung des Handwerkzeugs nach den Figuren 4
bis 6 .
Die Figuren zeigen verschiedene Ansichten eines motorbetriebenen Handwerkzeugs zur spanabhebenden
Werkstückbearbeitung zum Erzeugen von im Wesentlichen planaren Oberflächen. Das Gerät umfasst ein Gehäuse 2, in dem ein nicht
näher beschriebener Antriebsmotor untergebracht ist, der über ein Getriebe 4 eine Werkzeugspindel 6 antreibt. Das Getriebe 4
ist in einem metallischen, mit dem Gehäuse 2 verbundenen Getriebegehäuse 8 untergebracht, und die Werkzeugspindel 6
erstreckt sich aus diesem Getriebegehäuse 8 heraus und in das Innere einer Stützplatte 10 hinein. Die Stützplatte 10 ist an
dem Getriebegehäuse 8 montiert und bildet an ihrer von dem Getriebegehäuse 8 abgewandten Seite eine auf die zu
bearbeitende Werkstückoberfläche aufzulegende Führungsfläche
12. In der Stützplatte 10 ist eine senkrecht zur Führungsfläche 12 gebildete Ausnehmung 14 vorgesehen, in
welche ein Stirnfräswerkzeug 16 eingesetzt und am freien Ende der Werkzeugspindel 6 drehfest montiert ist. Das
Stirnfräswerkzeug 16 besteht aus einem Fräskopf 18 oder Grundkörper, an welchem Schneidmesser 20 auswechselbar
befestigt sind. Das Stirnfräswerkzeug 16 ist derart innerhalb der Ausnehmung 14 an der Werkzeugspindel 6 montiert, dass die
Schneidmesser 20 mit ihrem Flugkreis um die angestrebte Spantiefe, die beispielsweise im Bereich zwischen 0,1 und 1 mm
liegen kann, über die Führungsfläche 12 vorstehen. Die Spantiefe ist einstellbar; sie wird bei der gezeigten
Ausführungsform beispielhaft dadurch variiert, dass
Ausgleichsscheiben 22 verschiedener Dicke zwischen einen Ausnahmeflansch 24 der Werkstückspindel 6 und den Fräskopf 18
gelegt werden. Es versteht sich, dass die Spantiefe auch auf andere Art und Weise einstellbar gestaltet werden kann.
Wie aus der Figur 2 ersichtlich ist, weist das Stirnfräswerkzeug 16 an seinem radialen Umfang 26 parallel zur
Umdrehungsachse 27 erstreckte Nuten 28 auf, in welchen ein Schneidmesser 3 0 eingesetzt und durch geeignete Klemmittel 32
gehalten ist. Die Schneidmesser 3 0 weisen in Richtung der Umdrehungsachse 27 des Stirnfräswerkzeugs 16 verlaufende
Schneidkanten 34 auf, die über den radialen Umfang 26 des
Fräskopfes 18 überstehen. Die Stützplatte 10 weist an drei rechtwinklig zueinander verlaufenden Außenseiten 38, 40,
rechteckförmige Öffnungen 44, 46, 48 zu der Ausnehmung 14 auf,
innerhalb der das Stirnfräswerkzeug 16 angeordnet ist. Die Außenseiten 38, 40, 42 der Stützplatte 10 definieren senkrecht
zueinander verlaufende Fluchtebenen 50, 51, 52, bis zu denen das dargestellte Handwerkzeug an einen Stufen-, Rand- oder
Absatzbereich angenähert werden kann. Das Stirnfräswerkzeug bzw. die Schneidmesser 3 0, sind derart in der Ausnehmung 14
angeordnet, dass der Flugkreis 54 der Schneidkanten 34 über die Fluchtebenen 50, 51, 52 übersteht, so dass die Bearbeitung
eines Falzes möglich ist.
In den Figuren ist ferner eine Schutzabdeckung 60 bzw. 62
dargestellt, welche den Bereich des Überstands der am Umfang 26 des Stirnfräswerkzeugs 16 vorgesehenen Schneidmesser 3 0
über die seitlichen Öffnungen 44, 46, 48 abschirmen und einen Benutzer so vor Verletzungen schützen, wenn das Handwerkzeug
nur zum Stirnplanfräsen verwendet werden soll.
Die in der Figur 3 dargestellte Schutzabdeckung 62 überdeckt indessen nur die seitlichen Öffnungen 44 und 46 und gibt die
Öffnung 48 für die Bearbeitung eines Werkstücks frei.
Die Schutzabdeckungen 60, 62 begrenzen zusammen mit der Stützplatte 10 einen Raum 64, der über Staubabsaugkanäle 66
(Figur 2) mit einem in Längsrichtung erstreckten Staubabsaugkanal 68 kommuniziert, der seinerseits mit einer
nicht dargestellten Staubabsaugvorrichtung verbindbar ist.
Die Figuren 4 bis 8 zeigen eine weitere bevorzugte Ausführungsform des Elektrohandwerkzeugs, die sich von der
vorstehend geschilderten Ausführungsform dadurch
unterscheidet, dass anstelle der abnehmbaren Schutzabdeckungen 60, 62 für jeden Überstandsbereich des Stirnfräswerkzeugs eine
nach oben schwenkbare Schutzabdeckung oder -klappe 70 vorgesehen ist. Die schwenkbare Schutzklappe 70 ist - wie aus
den Figuren 4 bis 7 ersichtlich ist - an der Stützplatte 10' schwenkbar angelenkt. In Figur 4 ist die Schutzklappe 70 in
ihrer den radialen Überstand der Schneidkanten 34' des Stirnfräswerkzeugs 16' abdeckenden Stellung dargestellt. Figur
5 zeigt die Schutzklappe 70 in ihrer Freigabestellung. Sie ist um eine Schwenkachse 72 so nach oben geschwenkt, dass sie
vollständig hinter die Fluchtebene 51' zurücktritt, so dass das Handwerkzeug gegen eine Stufe, einen Falz oder eine Wand
angelegt werden kann.
Wie im Einzelnen aus Figur 8 zu ersehen ist, umfasst die wippenartige Schutzklappe 70 einen Abdeckabschnitt 74 und
einen Betätxgungsabschnxtt 76 mit einer geriffelten Betätigungsfläche 78. Die Schutzklappe 70 ist auf einen
Achsabschnitt 80 (Figur 4) aufklipsbar. Hierfür weist sie eine maulförmige randoffene Achsaufnahmeöffnung 82 auf, deren
Flanken 84 mit Anlaufschrägen 86 ausgebildet sind und zum
Aufklipsen auf den Achsabschnitt 8 0 geringfügig aufweitbar
sind.
Beidseits des Betätigungsabschnitts 76 erstrecken sich federnde Schenkel 88, die nach außen weisende nockenartige
Vorsprünge 90 tragen. Mit diesen Vorsprüngen 90 ist die schwenkbare Schutzklappe 70 in ihrer Abdeckstellung oder in
ihrer Freigabestellung zumindest so fixierbar, dass sie nicht unbeabsichtigt nach oben oder nach unten klappt. In der
Stützplatte 10' ist hierfür vertikal unterhalb des Achsabschnitts 8 0 eine Ausnehmung 92 vorgesehen, in welche die
Vorsprünge 90 der beiden federnden Schenkel 88 in der Abdeckstellung oder in der Freigabestellung einschnappen bzw.
eingreifen und so die Schutzklappe 70 in der jeweiligen Stellung halten.
Um die Schutzklappe 70 aus der in Figur 4 dargestellten Abdeckstellung in die Freigabestellung nach Figur 5 zu
verschwenken, braucht ein Benutzer lediglich mit dem Finger auf den Betätigungsabschnitt 76 bzw. die Betätigungsfläche 78
zu drücken, damit die Schutzklappe 70 um ihre Schwenkachse 72 bzw. den Achsabschnitt 80 nach oben in die Freigabestellung
verschwenkt wird. Hierbei kann nach dem Lösen aus der Abdeckstellung, wenn also die federnden Schenkel 88 leicht
nach innen ausgelenkt werden, damit die Vorsprünge 90 aus der Ausnehmung 92 freikommen können, die Schutzklappe durch
Antippen des freien Endes 92 des Abdeckabschnitts 74 in die Freigabestellung gedrückt werden. Wenn die Schutzklappe 70
wieder nach unten verschwenkt werden soll, so braucht ein Benutzer lediglich mit dem Finger auf die andere Seite 94 des
freien Endes 92 der Schutzklappe 70 zu drücken, um diese wieder nach unten zu verschwenken.
Claims (21)
1. Motorbetriebenes Handwerkzeug zur spanabhebenden Bearbeitung von, insbesondere flächenhaften Werkstücken
zum Erzeugen von im Wesentlichen planaren Oberflächen, mit einer auf das zu bearbeitende Werkstück auflegbaren
Führungsfläche (12) und einem für die Bearbeitung über
die Führungsfläche (12) vorstehenden Stirnfräswerkzeug
(16) mit senkrecht"zur Führungsfläche (12) verlaufender
Umdrehungsachse, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnfräswerkzeug (16) mit an seinem radialen Umfang (26)
vorgesehenen Schneidkanten (34) über eine das gesamte Handwerkzeug nach einer Seite hin begrenzende Fluchtebene
(50, 51, 52) übersteht, damit es mit dieser Fluchtebene (50, 51, 52) an einen Absatz, eine Stufe oder eine Wand
angenähert werden kann.
2. Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnfräswerkzeug (16) an mehreren Außenseiten
(38, 40, 42) über eine das Gerät seitlich begrenzende Fluchtebene (50, 51, 52) vorsteht.
3. Handwerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch
eine die Führungsfläche (12) bildende Stützplatte (10).
4. Handwerkzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Begrenzung der Stützplatte (10)
wenigstens eine der das Gerät seitlich begrenzenden Fluchtebenen (50, 51, 52) begrenzt und das
Stirnfräswerkzeug (16) in radialer Richtung um die angestrebte Spantiefe über die Außenseiten (38, 40, 42)
der Stützplatte (10) vorsteht.
5. Handwerkzeug nach wenigstens einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnfräswerkzeug (16) in einer Ausnehmung (14) in der
Führungsfläche (12) angeordnet ist, die nach wenigstens
einer Seite hin offen ist.
6. Handwerkzeug nach wenigstens einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Begrenzung des Handwerkzeugs eben ausgebildet ist.
7. Handwerkzeug nach wenigstens einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnfräswerkzeug (16) von einem Fräskopf (18) mit daran
befestigbaren Schneidmessern (20, 30) gebildet ist.
8. Handwerkzeug nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch
Schneidmesser (20), welche der Stirnseite des Fräskopfs (18) zugeordnet sind und solchen (30), in dem radialen
Umfang (26) des Fräskopfs (18) zugeordnet sind.
9. Handwerkzeug nach wenigstens einem der vorstehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch eine abnehmbare Schutzabdeckung (60, 62) im Bereich des radialen
Überstands des Stirnfräswerkzeugs (16).
10. Handwerkzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der von der Schutzabdeckung (60, 62) begrenzte Raum
(64) mit einer Staubabsaugvorrichtung verbindbar ist.
11. Handwerkzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Raum (64) mit einem Staubabsaugkanal (66, 68)
kommuniziert, der seinerseits mit einer Staubabsaugvorrichtung verbindbar ist.
12. Handwerkzeug nach wenigstens einem der vorstehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch eine im Bereich des radialen Überstands des Stirnfräswerkzeugs {16')
unverlierbar vorgesehene Schutzabdeckung (70).
13. Handwerkzeug nach wenigstens einem der vorstehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch eine schwenkbare Schutzabdeckung (70), die zwischen einer den radialen
Überstand des Stirnfräswerkzeugs (16') überfangenden und
einer diesen freigebenden Stellung verschwenkt werden kann, wobei die Schutzabdeckung (70) in letzterer
Stellung auf der werkzeugzugewandten Seite der
Fluchtebene (50', 51', 52') angeordnet ist und nicht über diese vorsteht.
14. Handwerkzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbare Schutzabdeckung (70) wippenartig ·
ausgebildet ist und einerseits ihrer Schwenkachse (80) einen dem radialen Überstand des Stirnfräswerkzeugs
zugeordneten Abdeckabschnitt (74) und andererseits der Schwenkachse (80) einen Betätigungsabschnitt (76)
aufweist.
15. Handwerkzeug nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbare Schutzabdeckung (70)
wenigstens einen federnden Schenkel (88) aufweist, der in der jeweiligen Stellung eine federnd rastende Arretierung
bewirkt.
16. Handwerkzeug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der federnde Schenkel (88) wenigstens einen
nockenartigen Vorsprung (90) aufweist, der in der jeweiligen Stellung der Schutzabdeckung in eine
Gehäuseausnehmung (92) einrastbar ist.
17. Handwerkzeug nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der federnde Schenkel (88) wenigstens zwei
nockenartige Vorsprünge (90) aufweist, die so äquidistant von der Schwenkachse (80) und diametral zu dieser
angeordnet sind, dass sie in der einen bzw. anderen Stellung wechselweise in dieselbe Gehäuseausnehmung (92)
einrasten.
18. Handwerkzeug nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbare Schutzabdeckung (70)
auf einen Achzapfen oder eine Schwenkachse (80) aufklipsbar ist.
19. Handwerkzeug nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbare Schutzabdeckung (70) eine
maulförmige randoffene Achsaufnahmeöffnung (82) aufweist,
deren Flanken (84) zum Aufklipsen auf den Achszapfen oder die Schwenkachse (80) geringfügig aufweitbar sind.
20. Handwerkzeug nach Anspruch 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbare Schutzabdeckung (70)
so angeordnet ist, dass ihre Schwenkachse (80) parallel zur Ebene der Führungsfläche (10') und oberhalb von
dieser verläuft und die Schutzabdeckung (70) von ihrer Abdeckstellung nach oben in ihre Freigabestellung
verschwenkbar ist.
21. Handwerkzeug nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbare Schutzabdeckung (70) ein
spritzgegossenes Kunststoffteil ist.
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|---|---|---|---|
| DE29708130U DE29708130U1 (de) | 1997-05-06 | 1997-05-06 | Motorbetriebenes Handwerkzeug |
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|---|---|---|---|
| DE29708130U DE29708130U1 (de) | 1997-05-06 | 1997-05-06 | Motorbetriebenes Handwerkzeug |
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| DE29708130U1 true DE29708130U1 (de) | 1997-07-17 |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29708130U Expired - Lifetime DE29708130U1 (de) | 1997-05-06 | 1997-05-06 | Motorbetriebenes Handwerkzeug |
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1997
- 1997-05-06 DE DE29708130U patent/DE29708130U1/de not_active Expired - Lifetime
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