DE29707030U1 - Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren - Google Patents
Verpackungseinheit für TürdrückergarniturenInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
* *D*L iKGj Hj
ining. F*. »&agr;&Ggr; WEICKMANN
DIPL-CHEM. B. HUBER
DR-ING H. LISKA
D1PLPHYSDh J. PRECHTEL
DIPL.-CHEM DR. B. BÖHM
DlPL-CHEM. DR W. WEISS
D1PL.-PHYS. DR. J. TIESMEYER
DlPL PHYS DR M. HERZOG
POSTFACH 860 820
81635 MÜNCHEN
KOPERNIKUSSTRASSE 9 81679 MÜNCHEN
TELEFON (089) 4 55 63-0 TELEX 5 22 621 TELEFAX (089) 4 70 50 68
eMail weickmann@compuserve.com
18. April 1997
Unser Zeichen:
16511G DE/CMfi
Anmelder:
Schössmetall
Beschläge u. Metall GmbH
Pommernstraße
83395 Freilassing
Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren
Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren
Beschreibung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft gemäß Anspruch 1 eine Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren.
Üblicherweise werden insbesondere für den Vertrieb über Baumärkte Türdrückergarnituren paarweise verpackt, so daß in jeweils einer
Verpackungsschachtel eine Türdrückergarnitur zum Beschlagen einer einzigen Tür enthalten ist.
Demgegenüber wird erfindungsgemäß eine Verpackungseinheit vorgeschlagen mit
den folgenden Merkmalen:
a) In einer quaderförmigen, oben offenen Verpackungsschachtel mit Boden
sowie zwei Längswänden und zwei Querwänden sind zwei Türdrückergarnituren
aufgenommen, jede dieser Türdrückergarnituren umfassend zwei Türschilder und zwei Türdrücker, letztere mit jeweils einem Griffteil
und einem Nabenteil;
b) an den Innenseiten der Querwände sind Stützlager für Türschildenden
vorgesehen;
c) die Türschilder sind als Türschildpaare paarweise übereinanderliegend mit
ihren Hauptflächen parallel zum Boden und mit ihren Längsachsen parallel zu den Längswänden in für beide Türschildpaare annähernd gleichem
Abstand vom Boden nebeneinander angeordnet, wobei übereinanderliegende Türschildenden jedes Türschildpaars jeweils von einem Stützlager
aufgenommen sind;
d) die Türdrücker sind als Türdrückerpaare angeordnet, wobei jeweils ein
Türdrückerpaar an eine jeweilige gemeinsame Querwand angrenzt und zwar so, daß je ein Griffteil jedes Paars zwischen je einer Längswand und
dem dieser Längswand benachbarten Türschildpaar im wesentlichen
parallel zu der jeweiligen Längswand verläuft, wobei die Nabenteile jedes
Paars miteinander fluchtend im Längsmittelbereich der Türschildpaare unter diesen querwandparallel auf dem Boden aufliegen und die freien Griffteilenden
jedesTürdrückerpaars an der jeweiligen gemeinsamen Querwand anliegen.
Durch die Erfindung wird eine Reihe von Bedürfnissen in vorteilhafter Weise
gelöst:
Zum ersten wird der Verpackungsaufwand pro Türdrückergarnitur reduziert. Zum
zweiten wird dem Umstand Rechnung getragen, daß Käufer, die sich für technisch und geschmacklich hochwertige Türdrückergarnituren interessieren,
häufig mindestens zwei Türen mit solchen Türdrückergarnituren in ähnlicher oder identischer Weise ausrüsten wollen. Zum dritten erhält man Verpackungseinheiten,
die sich dank der Anordnung ihres Inhalts in Form von flachen Quadern darstellen und deshalb sowohl im Lager als auch auf Packungspaletten leicht
stapeln lassen. Zum vierten wird durch die Anordnung des Inhalts eine maximale Ausnutzung des Verpackungsraums innerhalb der jeweiligen Verpackungseinheit
erreicht trotz der sperrigen Gestaltung der Einzelteile.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 2 wird erreicht, daß sich der Kunde von der
angebotenen ArtderTürdrückergarnituren wenigstens annähernd ein Bild machen
kann, ohne daß die Verpackung geöffnet werden muß. Die transparente Abdeckung kann dabei die einzige Abdeckung sein, kann alternativ aber auch
durch einen Deckel, vorzugsweise einen abnehmbaren Deckel zusätzlich überdeckt sein, welcher die transparente Abdeckung schützt und gewünschtenfalls
die Stapelfähigkeit noch verbessert.
Die Maßnahme des Anspruchs 3 trägt einerseits der üblichen Ausrüstung von
Türdrückergarnituren mit einer Steckwelle Rechnung. Dabei kann die Steckwelle unlösbarer Bestandteil eines der jeweiligen Türdrücker eines Türdrückerpaars sein,
kann aber auch mit beiden Türdrückern des Türdrückerpaars in herkömmlicher Weise lösbar verbunden sein. Durch die Zusammenfassung zweier Türdrücker
- 3-
eines Türdrückerpaars durch die Vermittlung einer Steckwelle wird die Lagesicherung
des Türdrückerpaars innerhalb der Verpackung wesentlich erleichtert.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 4 wird einerseits der Einbau der
Stützlager erleichtert und zum anderen die Verpackungsschachtel insbesondere im Hinblick auf Stapelung verstärkt. Dank der Schräglage der Stützwände wird
auch das Einlegen der Türschildpaare in die Stützlager erleichtert und gleichwohl
eine sichere Abstützung in den Stützlagern erreicht.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 5 wird die Gestaltung der Stützlager
besonders einfach; diese können durch Stanzoperationen ggf. im Zusammenhang mit Stanzoperationen bei der Herstellung der Schachtel gewonnen werden.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 6 gelingt es, die Griffteile in einer für die
Betrachtung durch den Kunden optimalen Lage möglichst parallel zum Boden zu bringen.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 7 wird es möglich, die gleichen Stützwände,
die auch für die Herstellung der Stützlager der Türschilder dienen, zur Abstützung
der freien Griffteilenden heranzuziehen.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 8 wird sichergestellt, daßdie einzelnen Teile
der Drückgarnituren in der Packung eine übersichtliche und ästhetisch ansprechende
Lage beibehalten und daß die Masseverteilung innerhalb der Packung erhalten bleibt.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 9 läßt sich die Lagesicherung auf einfachste
Weise ermöglichen.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 10 wird gleichzeitig mit der Lagesicherung
eine Kratzsicherung zwischen den Türschildern und den Türdrückerpaaren bzw. deren Steckwellen erreicht.
- 4-
Die Maßnahme des Anspruchs 11 sorgt für eine einfache und zuverlässige
Lagesicherung der Einlagestreifen.
Durch die Maßnahmen der Ansprüche 12 und 13 wird erreicht, daß der Inhalt der
Packung, d.h. dieTürschilderund Türdrücker, gleichzeitig die Packung aussteifen,
so daß die Packung transport- und insbesondere stapelfest wird.
Durch die Maßnahmen der Ansprüche 14 und 15 wird erreicht, daß sich dem
Blick des Kunden die für den Kaufentschluß jeweils interessantesten Flächen der Einzelteile darbieten.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 16 wird verhindert, daß sich die paarweise
zusammengelegten Türschilder gegenseitig verkratzen können.
Gemäß Anspruch 17 wird dem Käufer eine Einheit zur Verfügung gestellt, mit der
er zwei optisch zusammengehörige Türen seiner Wohnung ausrüsten kann. Es ist aber auch denkbar, daß im Hinblick auf funktionell aufeinander abgestimmte
Türen unterschiedliche Türdrückergarnituren in ein und derselben Packung verpackt werden.
Auch Kleinwohnungen haben in der Regel Bedarf für mehr als zwei Türdrückergarnituren.
Die Verpackung von jeweils zwei Türdrückergarnituren in einer Schachtel ist aber insofern optimal als sich ein optimales Schachtelformat ergibt.
Wenn der Händler die erfindungsgemäßen Zweierpackungen und Einzelpackungen auf Lager hält, so kann der Kunde, der &eegr;-Türen auszurüsten hat, mit insgesamt
n/2 erfindungsgemäßen Packungen auskommen, gegebenenfalls mit n/2 erfindungsgemäßen Packungen und zusätzlich einer Einzelpackung. Dadurch wird
sowohl für den Händler als auch für den Kunden und letztlich sogar für den Hersteller die Logistik vereinfacht.
Die Ausstützung der Verpackung durch das Verpackungsgut selbst und durch die
schrägen Stützwände erlaubt es, die Packungen in einfachster Faltschachteltech-
nik aus relativ dünnem Karton oder Wellpappe herzustellen. Dabei erweist sich
auch die Maßnahme des Anspruchs 19 als vorteilhaft.
Die Maßnahme des Anspruchs 20 erlaubt es, die Packungen auf einfachste Weise
so zu verschließen, daß die Sicht auf den Verpackungsinhalt frei bleibt, z.B. können dabei die Materialien gemäß Anspruch 21 angewandt werden.
Die Abdeckung kann durch den Packungsinhalt gestüzt werden; umgekehrt ist
es auch möglich, die Lagesicherung des Inhalts durch die Abdeckung zu &iacgr;&ogr; vervollständigen.
Die beiliegenden Figuren erläutern die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels;
es stellen dar:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Verpackungseinheit für
Türdrückergarnituren;
Fig. 2 einen Schnitt nach Linie H-Il der Fig. 1; und
Fig. 3 einen Schnitt entsprechend Fig. 2 einer weiteren Ausführungsform.
In Fig. 1 ist eine Verpackungseinheit ganz allgemein mit 10 bezeichnet. Die
Verpackungseinheit 10 besteht aus einer quaderförmigen Verpackungsschachtel
1 2 aus Karton oder Wellpappe, mit einem Boden 14, zwei Längswänden 16 und
18 sowie zwei Querwänden 20 und 22, die gemeinsam einen Verpackungsraum
24 und eine bodenferne Schachtelöffnung 25 begrenzen.
Wie in Fig. 1 und 2 zu sehen, ist die Verpackungsschachtel 12 als Faltschachtel
ausgebildet und der Boden 14 ist mit den Querwänden 20,22 und den Längswänden 16,18 einstückig verbunden. An der Innenseite der Verpackugsschachtel
12 sind Stützwände 26,28 vorgesehen, welche einstückig mit den Oberkanten
30 der Querwände 20,22 verbunden sind und sich in einem spitzen Winkel von
den Oberkanten 30 bis zum Boden 14 hin erstrecken. Dabei dienen die von den
Oberkanten 30 der Querwände 20,22 nach innen umgebogenen Stützwände
26,28 zusammen mit den Querwänden 20,22 zur Aufnahme von - parallel zu den
Querwänden 20,22 - umgebogenen Endlaschen 32 der Längswände 16 und 18,
wodurch die Längswände im wesentlichen lage- und kippstabil in den Seitenbereichen
der Querwände 20,22 und der Stützwände 26,28 gehalten sind. Die Abstützung der Stützwände 26,28 am Boden 14 erfolgt durch die Auflage von
Auflagerkanten 34 der Stützwände 26,28 auf dem Boden 14, sowie durch Laschen 36, welche im Mittelbereich der Auflagerkanten 34 vorgesehen sind und
entsprechende Ausnehmungen 38 im Boden 14 durchgreifen, wodurch eine definierte Lage bzw. Auflage der Stützwände 26,28 auf dem Boden 14
sichergestellt ist.
In dem Verpackungsraum 24 sind zwei im wesentlichen identisch ausgebildete
Türdrückergarnituren 40 und 42 aufgenommen, wobei jede dieser Türdrückergarnituren
zwei Türschilder 44 und 46 sowie zwei Türdrücker 48 und 50 umfaßt, die jeweils aus einem Griffteil 52,54 und einem Nabenteil 56,58
bestehen. Die Türdrücker 48 und 50 eines Türdrückerpaars 60,62 sind durch eine Steckwelle 64 mit Polygonquerschnitt miteinander verbunden. Die Steckwelle 64
ist dabei vorzugsweise mit dem einen Nabenteil 58 der beiden zu verbindenden Nabenteilen 56,58 fest verbunden und in dem jeweils anderen Nabenteil 56 durch
radial durch das Nabenteil 56 geführte Sicherungsbolzen 66 lösbar festgelegt.
Die Türschilder 44,46 sind als Türschildpaare 68,70 paarweise übereinanderliegend
mit ihren Hauptflächen H parallel zum Boden 14, und mit ihren Längsachsen
A parallel zu den Längswänden 16 und 18 in für beide Türschildpaare 68,70
annähernd gleichem Abstand vom Boden 14 nebeneinander angeordnet, wobei
die übereinanderliegenden Türschildenden 72 und 74 jedes Türschildpaars 68,70 jeweils von einem Stützlager 76 aufgenommen sind. Als Stützlager 76 dienen
rechteckige Schlitze 78 in den Stützwänden 26,28, die derart angeordnet sind, daß die zum Boden 14 hin gerichteten Fachen 80 der Türschildpaare 68,70 im
Höhenmittelbereich der Verpackungsschachtel 12 liegen.
Der jeweilige Winkel W zwischen den Querwänden 20,22 und den zugehörigen
Stützwänden 26,28 beträgt in dieser Ausführungsform annähernd 45°, was das Entnehmen der Türdrückergarnituren 40,42 und insbesondere der Türschildpaare
68,70 aus der Verpackungsschachtel 12 einfach gestaltet, da entweder die Türschildpaare
68,70 in beliebiebiger Achsenlängsrichtung A verschoben werden können, um ein Ende 72,74 des jeweiligen Türschildpaars 68,70 aus dem zugehörigen
Stützlager 76 zu lösen, und daran anschließend durch eine Dreh- Zugbewegung aus dem jeweils anderen Stützlager 76 und damit aus der Schachtel
12 zu entfernen, oder/und die Stützwände 26,28 durch Drücken der Stützwände
26,28 in Richtung der Querwände 20,22 soweit zu verformen, daß eine
Entnahme der Türschildpaare 68,70 möglich ist. Ebenso wird das Einlegen der Türdrückergarnituren 40,42 erleichtert, wobei dann aber der Entnahmeablauf in
umgekehrter Reihenfolge durchgeführt wird.
Wie in Fig. 1 zu sehen, entspricht die Länge der Querwände 20,22 annähernd
dem Abstand voneinander fernliegender Bereiche der Griffteile 52,54 eines
Türdrückerpaars 60,62 in deren durch die Steckwellen 64 bestimmten Abstand, und die Länge der Längswände 16,18 entspricht annähernd der Länge der
Türschilder 44,46. Dadurch wird sichergestellt, daß die Türdrücker- 60,62 und
Türschildpaare 68,70 in der Verpackungsschachtel 12 weitgehend unbeweglich
gehalten sind, und Verpackungsmaterial eingespart wird.
Wie bereits erwähnt, sind die Türdrücker 48,50 als Türdrückerpaare 60,62
angeordnet, wobei jeweils ein Türdrückerpaar 60,62 an eine jeweilige gemeinsame
Querwand 20, 22 angrenzt, und zwar so, daß je ein Griffteil 52,54 jedes Paars 60,62 zwischen je einer Längswand 16,18 und dem dieser Längswand
16,18 benachbarten Türschildpaar 68,70 im wesentlichen parallel zu der Längswand 16,18 verläuft, wobei die Nabenteile 56,58 jedes Paars 60,62
miteinander fluchtend im Längsmittelbereich der Türschildpaare 68,70 unter diesen querwandparallel auf dem Boden 14 aufliegen, und die freien Griffteilenden
82,84 jedes Türdrückerpaars 60,62 an der jeweiligen gemeinsammen Stützwand 26,28 anliegen, die als Auflager für die jeweiligen Griffteilenden 82,84
- 8-
dient, und zwar so, daß Griffteile 52,54 der Türdrücker 48,50 mit ihren Zierseiten
der Schachtelöffnung 25 zugekehrt sind.
Die Türschilder 44,46 liegen mit ihren Anschlagseiten aufeinander, was sowohl
ein gegenseitiges Verkratzen verhindert, als auch ein Darbieten ihrer Zierseiten
erlaubt. Um ein Verkratzen der Zierseiten der unteren Türschilder 46 und der Türdrücker 48,50 zu verhindern, und ein Verschieben der Türdrückerpaare 60,62
im Bereich der Nabenteile 56,58 oder/und der freien Griffteilenden 82,84 in
Richtung der Längswände 16,18 zu verhindern, ist zwischen den Türschildpaaren
68,70 und den Türdrückerpaaren 60,62 ein Einlageteil 86 vorgesehen, welches zwischen die Griffteile 52,54 der beiden Türdrückerpaare 60,62 eingesteckt ist.
Das Einlageteil 86 ist aus einem gefalteten Einlagestreifen, insbesondere einem Karton oder Wellpappestireifen gebildet, der sich zwischen den Nabenteilen 56,58
und den Türschildpaaren 68,70 in Richtung der Längswände 16,18 erstreckt, und
in seinem Mittelbereich zu einem Keil 88 gefaltet ist, welcher zwischen die
Nabenteile 56,58 der beiden Türdrückerpaare 60,62 eingreift.
Um eine sichere Lage des Einlagestreifens 86 zu gewährleisten, stützen sich die
den Querwänden 20,22 zugekehrten Enden 90 des Einlagestreifens 86 mit Anlagekanten 92 an den Stützwänden 26,28 ab. Wie man insbesondere in Fig.
1 und 2 erkennt, weist der Einlagestreifen 86 an seinen beiden Enden 90
beidseits der Anlagekante 92 in Richtung der Querwände 20,22 verlängerte
Vorsprünge 94 auf, welche die Stützwände 26,28 beidseits der Laschen 36 untergreifen, wobei sich die Vorsprünge 94 der Einlageteile 86 seitlich an die
jeweilige Lasche 36 anlegen und dort abstützen. Dabei ist die Länge der Vorsprünge 94 so gewählt, daß ein Herrausrutschen der Vorsprünge 94 unter
den Stützwänden 26,28 bei eingelegten Türschildern 44,46 im wesentlichen ausgeschlossen ist. Durch das enge Umschließen der Nabenteile 56,58 ist ein
Verrutschen der Türdrückerpaare 60,62 parallel zu den Längswänden annähernd ausgeschlossen. Der Einlagestreifen 86 liegt an den einander zugekehrten
Bereichen der Griffteile 52,54 der Türdrückerpaare 60,62 an, was ein Verrutschen
der Türdrückerpaare 60,62 parallel zu den Querwänden zusätzlich erschwert.
Wie in Fig. 2 zu sehen, ist die bodenferne Öffnung 25 der Verpackungsschachtel
12 durch eine transparente Abdeckfolie 96 verschlossen, welche Teil eines
Schrumpfüberzugs 98 der Verpackungsschachtel 12 ist, welcher beispielsweise
aus einer Polyäthylen- oder Polypropylenfolie gebildet ist. Dabei liegen die freien
Griffteilenden 82,84 an der Innenseite der Abdeckfolie 96 an, wodurch die Griffteilenden in ihren jeweiligen Auflagerposition an den Stützwänden 26,28
gehalten werden oder/und die Abdeckfolie 96 gegenüber dem Boden 14 abstützen. Die Stützwände 26,28 können zusätzlich mit einem Kunststoffüberzug
versehen sein, um ihre Steifigkeit und Verschleißfestigkeit zu erhöhen, und den optischen Gesamteindruck zu verbessern.
In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, wobei dort analoge Teile
mit den gleichen Bezugszeichen und zusätzlich jeweils mit dem Index "a"
versehen sind. Die Ausführungsform der Verpackungseinheit 10a gemäß Fig. 3
unterscheidet sich von derjenigen Verpackungseinheit 10 gemäß Fig. 1 und 2 dadurch, daßdas Einlageteil 86a nicht zum Untergreifen der Stützwände 26a,28a
ausgelegt ist, sondern sich parallel zu den Hauptflächen H der Türschildpaare 68a,70a erstreckt, und sich im Bereich der Stützlager 76a an den Stützwänden
26a,28a mit den Anlagekanten 92a der Enden 90a abstützt. Diese Ausführungsform
ist insbesondere dann sinnvoll, wenn zusätzlich zu den Türschildern 44a,46a und den Türdrückern 48a,50a etwaige Befestigungsmittel oder
Türschloßmittel beigelegt sind, um so zusätzlichen Stauraum zu schaffen.
Claims (22)
1. Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren (40,42), gekennzeichnet
durch die folgenden Merkmale:
a) In einer quaderförmigen, oben offenen Verpackungsschachtel (12)
mit Boden (14) sowie zwei Längswänden (16,18) und zwei
Querwänden (20,22) sind zwei Türdrückergarnituren (40,42) aufgenommen, jededieserTürdrückergarnituren (40,42) umfassend
zwei Türschilder (44,46) und zwei Türdrücker (48,50), letztere mit jeweils einem Griffteil (52,54) und einem Nabenteil (56,58);
b) an den Innenseiten jder Querwände (20,22) sind Stützlager (76) für
Türschildenden (72,74) vorgesehen;
c) die Türschilder (44i,46) sind als Türschildpaare (68,70) paarweise
übereinanderliegend mit ihren Hauptflächen H parallel zum Boden (14) und mit ihren Längsachsen A parallel zu den Längswänden
(16,18) in für beide Türschildpaare (68,70) annähernd gleichem
Abstand vom Boden (14) nebeneinander angeordnet, wobei
übereinanderfiegende Türschildenden (72,74) jedes Türschildpaars
(68,70) jeweils vom einem Stützlager (76) aufgenommen sind;
d) die Türdrücker (48>50) sind als Türdrückerpaare (60,62) angeord
net, wobei jeweils ein Türdrückerpaar (60,62) an eine jeweilige gemeinsame Querwand (20,22) angrenzt und zwar so, daß je ein
Griffteil (52,54) jedes Paars (60,62) zwischen je einer Längswand (16,18) und dem dieser Längswand (16,18) benachbarten Türschildpaar
(60,62) im wesentlichen parallel zu der jeweiligen
Längswand (16,18) verläuft, wobei die Nabenteile (56,58) jedes
Paars (60,62) miteinander fluchtend im Längsmittelbereich der
Türschildpaare (68,70) unter diesen querwandparallel auf dem Boden (14) aufliegen und die freien Griffteilenden (82,84) jedes
Türdrückerpaars (60,62) an der jeweiligen gemeinsamen Querwand (20,22) anliegen.
2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die bodenferne Öffnung (25) der Verpackungsschachtel (12) durch
eine transparente Abdeckung (96) abgedeckt ist.
3. Verpackungseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Türdrücker (48,50) eines Türdrückerpaars (60,62) durch eine
Steckwelle (64), insbesondere mit Polygonquerschnitt, miteinander verbunden sind.
4. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützlager (76) in Stützwänden (26,28) ausgebildet sind, welche
von den Oberkanten (30) der Querwände (20,22) ausgehend auf dem Boden (14) abgestützt sind und mit der jeweils zugehörigen Querwand
einen spitzen Winkel W bilden.
5. Verpackungseinheit nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützlager (76) von Schlitzen (78) in den Stützwänden (26,28)
gebildet sind.
6. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 3-5, dadurch gekennzeichnet,
daß angrenzend an die Querwände (20,22) Auflager (26,28) für die freien
Griffteilenden (82,84) ausgebildet sind.
7. Verpackungseinheit nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflager (26,28) für die freien Griffteilenden (82,84) von den
Stützwänden (26,28) gebildet sind.
8. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Türdrücker (48,50) im Bereich der Nabenteile (56,58) und/oder der
freien Griffteilenden (82,84) insbesondere gegen Verschiebung in Richtung der Längswände (16,18) lagegesichert sind.
9. Verpackungseinheit nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Lagesicherung der Türdrücker (48,50) ein Einlageteil (86) vorgesehen ist, welches zwischen die Nabenteile (56,58) der beiden
Türdrückerpaare (60,62), diese auf Abstand haltend, eingesteckt ist.
10. Verpackungseinheit nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Einlageteil (86) von einem gefalteten Einlagestreifen (86),
insbesondere Karton- oder Wellpappestreifen, gebildet ist, der sich zwischen den Nabenteilen (56,58) und den Türschildpaaren (68,70) in
Richtung der Längswände (16,18) erstreckt und in seinem Mittelbereich
zu einem Keil (88) gefaltet ist, welcher zwischen die Nabenteile (56,58) der beiden Türdrückerpaare (60,62) eingreift.
11. Verpackungseinheit nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
- 13-
daß die den Querwänden (20,22; 20a,22a) zugekehrten Enden (90;90a)
des Einlagestreifens (86;86a) sich an den Stützwänden (26,28,36; 26a,28a) abstützen.
12. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge deir Querwände (20,22) annähernd dem Abstand voneinander
fernliegender Griffteile (52,54) eines Türdrückerpaars (60,62) in deren durch Steckwellen (64) bestimmten Abstand entspricht.
13. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge der Längswände (16,18) annähernd der Länge der Türschilder (44,46) entspricht.
14. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Griffteile (52,54) der Türdrücker (48,50) mit ihrer Zierseite der
Schachtelöffnung (25) zugekehrt sind.
15. Verpackungseinheit nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das jeweils oben liegende Türschild (44) jedes Paar (68,70) mit seiner
Zierseite der Schachtelöffnung (25) zugekehrt ist.
16. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Türschilder (44,46) jedes Paars (68,70) mit ihrer Anschlagseite
einander zugekehrt sind.
17. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Türdrückergarnituren (40,42) im wesentlichen identisch
ausgebildet sind.
18. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verpackungsschachtel (12) als Faltschachtel (12) ausgebildet ist.
19. Verpackungseinheit nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützwände (26,28) einstückig mit dem Zuschnitt der Faltschachtel
(12) zusammenhängen.
20. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die transparente Abdeckung (96) von einer Deckfolie (96) gebildet ist.
21. Verpackungseinheit nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckfolie (96) Teil eines Schrumpfüberzugs (98) der Verpackungsschachtel
(12) ist, welcher beispielsweise aus Polyäthylen- oder Polypropylenfolie
gebildet ist.
22. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-21, dadurch gekennzeichnet,
daß die freien Griffteilenden (82,84) durch Anlage an der Abdeckung (96)
in Position gehalten sind oder/und die Abdeckung (96) gegenüber dem Boden (14) abstützen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29707030U DE29707030U1 (de) | 1997-04-18 | 1997-04-18 | Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29707030U DE29707030U1 (de) | 1997-04-18 | 1997-04-18 | Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29707030U1 true DE29707030U1 (de) | 1998-08-20 |
Family
ID=8039206
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29707030U Expired - Lifetime DE29707030U1 (de) | 1997-04-18 | 1997-04-18 | Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29707030U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20004540U1 (de) * | 2000-03-10 | 2001-08-02 | Dr. Hahn GmbH & Co. KG, 41189 Mönchengladbach | Verpackung von Bändern für Türen, Fenster o.dgl. |
-
1997
- 1997-04-18 DE DE29707030U patent/DE29707030U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20004540U1 (de) * | 2000-03-10 | 2001-08-02 | Dr. Hahn GmbH & Co. KG, 41189 Mönchengladbach | Verpackung von Bändern für Türen, Fenster o.dgl. |
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