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DE29707030U1 - Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren - Google Patents

Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren

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Publication number
DE29707030U1
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DE
Germany
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door
unit according
packaging unit
walls
handle
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29707030U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SCHOESSMETALL BESCHLAEGE und M
Original Assignee
SCHOESSMETALL BESCHLAEGE und M
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by SCHOESSMETALL BESCHLAEGE und M filed Critical SCHOESSMETALL BESCHLAEGE und M
Priority to DE29707030U priority Critical patent/DE29707030U1/de
Publication of DE29707030U1 publication Critical patent/DE29707030U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/50Internal supporting or protecting elements for contents
    • B65D5/5021Integral elements for containers formed by folding-up portions connected to a central panel from all sides
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05CBOLTS OR FASTENING DEVICES FOR WINGS, SPECIALLY FOR DOORS OR WINDOWS
    • E05C21/00Arrangements or combinations of wing fastening, securing, or holding devices, not covered by a single preceding main group; Locking kits
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B1/00Knobs or handles for wings; Knobs, handles, or press buttons for locks or latches on wings
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B15/00Other details of locks; Parts for engagement by bolts of fastening devices
    • E05B15/02Striking-plates; Keepers; Bolt staples; Escutcheons

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Steering Devices For Bicycles And Motorcycles (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)
  • Switches With Compound Operations (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE
* *D*L iKGj Hj
ining. F*. »&agr;&Ggr; WEICKMANN
DIPL-CHEM. B. HUBER
DR-ING H. LISKA
D1PLPHYSDh J. PRECHTEL
DIPL.-CHEM DR. B. BÖHM
DlPL-CHEM. DR W. WEISS
D1PL.-PHYS. DR. J. TIESMEYER
DlPL PHYS DR M. HERZOG
POSTFACH 860 820
81635 MÜNCHEN
KOPERNIKUSSTRASSE 9 81679 MÜNCHEN
TELEFON (089) 4 55 63-0 TELEX 5 22 621 TELEFAX (089) 4 70 50 68 eMail weickmann@compuserve.com
18. April 1997
Unser Zeichen:
16511G DE/CMfi
Anmelder:
Schössmetall
Beschläge u. Metall GmbH
Pommernstraße
83395 Freilassing
Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren
Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren
Beschreibung
Die Erfindung betrifft gemäß Anspruch 1 eine Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren. Üblicherweise werden insbesondere für den Vertrieb über Baumärkte Türdrückergarnituren paarweise verpackt, so daß in jeweils einer Verpackungsschachtel eine Türdrückergarnitur zum Beschlagen einer einzigen Tür enthalten ist.
Demgegenüber wird erfindungsgemäß eine Verpackungseinheit vorgeschlagen mit den folgenden Merkmalen:
a) In einer quaderförmigen, oben offenen Verpackungsschachtel mit Boden sowie zwei Längswänden und zwei Querwänden sind zwei Türdrückergarnituren aufgenommen, jede dieser Türdrückergarnituren umfassend zwei Türschilder und zwei Türdrücker, letztere mit jeweils einem Griffteil und einem Nabenteil;
b) an den Innenseiten der Querwände sind Stützlager für Türschildenden vorgesehen;
c) die Türschilder sind als Türschildpaare paarweise übereinanderliegend mit ihren Hauptflächen parallel zum Boden und mit ihren Längsachsen parallel zu den Längswänden in für beide Türschildpaare annähernd gleichem Abstand vom Boden nebeneinander angeordnet, wobei übereinanderliegende Türschildenden jedes Türschildpaars jeweils von einem Stützlager aufgenommen sind;
d) die Türdrücker sind als Türdrückerpaare angeordnet, wobei jeweils ein Türdrückerpaar an eine jeweilige gemeinsame Querwand angrenzt und zwar so, daß je ein Griffteil jedes Paars zwischen je einer Längswand und dem dieser Längswand benachbarten Türschildpaar im wesentlichen
parallel zu der jeweiligen Längswand verläuft, wobei die Nabenteile jedes Paars miteinander fluchtend im Längsmittelbereich der Türschildpaare unter diesen querwandparallel auf dem Boden aufliegen und die freien Griffteilenden jedesTürdrückerpaars an der jeweiligen gemeinsamen Querwand anliegen.
Durch die Erfindung wird eine Reihe von Bedürfnissen in vorteilhafter Weise gelöst:
Zum ersten wird der Verpackungsaufwand pro Türdrückergarnitur reduziert. Zum zweiten wird dem Umstand Rechnung getragen, daß Käufer, die sich für technisch und geschmacklich hochwertige Türdrückergarnituren interessieren, häufig mindestens zwei Türen mit solchen Türdrückergarnituren in ähnlicher oder identischer Weise ausrüsten wollen. Zum dritten erhält man Verpackungseinheiten, die sich dank der Anordnung ihres Inhalts in Form von flachen Quadern darstellen und deshalb sowohl im Lager als auch auf Packungspaletten leicht stapeln lassen. Zum vierten wird durch die Anordnung des Inhalts eine maximale Ausnutzung des Verpackungsraums innerhalb der jeweiligen Verpackungseinheit erreicht trotz der sperrigen Gestaltung der Einzelteile.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 2 wird erreicht, daß sich der Kunde von der angebotenen ArtderTürdrückergarnituren wenigstens annähernd ein Bild machen kann, ohne daß die Verpackung geöffnet werden muß. Die transparente Abdeckung kann dabei die einzige Abdeckung sein, kann alternativ aber auch durch einen Deckel, vorzugsweise einen abnehmbaren Deckel zusätzlich überdeckt sein, welcher die transparente Abdeckung schützt und gewünschtenfalls die Stapelfähigkeit noch verbessert.
Die Maßnahme des Anspruchs 3 trägt einerseits der üblichen Ausrüstung von Türdrückergarnituren mit einer Steckwelle Rechnung. Dabei kann die Steckwelle unlösbarer Bestandteil eines der jeweiligen Türdrücker eines Türdrückerpaars sein, kann aber auch mit beiden Türdrückern des Türdrückerpaars in herkömmlicher Weise lösbar verbunden sein. Durch die Zusammenfassung zweier Türdrücker
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eines Türdrückerpaars durch die Vermittlung einer Steckwelle wird die Lagesicherung des Türdrückerpaars innerhalb der Verpackung wesentlich erleichtert.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 4 wird einerseits der Einbau der Stützlager erleichtert und zum anderen die Verpackungsschachtel insbesondere im Hinblick auf Stapelung verstärkt. Dank der Schräglage der Stützwände wird auch das Einlegen der Türschildpaare in die Stützlager erleichtert und gleichwohl eine sichere Abstützung in den Stützlagern erreicht.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 5 wird die Gestaltung der Stützlager besonders einfach; diese können durch Stanzoperationen ggf. im Zusammenhang mit Stanzoperationen bei der Herstellung der Schachtel gewonnen werden.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 6 gelingt es, die Griffteile in einer für die Betrachtung durch den Kunden optimalen Lage möglichst parallel zum Boden zu bringen.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 7 wird es möglich, die gleichen Stützwände, die auch für die Herstellung der Stützlager der Türschilder dienen, zur Abstützung der freien Griffteilenden heranzuziehen.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 8 wird sichergestellt, daßdie einzelnen Teile der Drückgarnituren in der Packung eine übersichtliche und ästhetisch ansprechende Lage beibehalten und daß die Masseverteilung innerhalb der Packung erhalten bleibt.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 9 läßt sich die Lagesicherung auf einfachste Weise ermöglichen.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 10 wird gleichzeitig mit der Lagesicherung eine Kratzsicherung zwischen den Türschildern und den Türdrückerpaaren bzw. deren Steckwellen erreicht.
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Die Maßnahme des Anspruchs 11 sorgt für eine einfache und zuverlässige Lagesicherung der Einlagestreifen.
Durch die Maßnahmen der Ansprüche 12 und 13 wird erreicht, daß der Inhalt der Packung, d.h. dieTürschilderund Türdrücker, gleichzeitig die Packung aussteifen, so daß die Packung transport- und insbesondere stapelfest wird.
Durch die Maßnahmen der Ansprüche 14 und 15 wird erreicht, daß sich dem Blick des Kunden die für den Kaufentschluß jeweils interessantesten Flächen der Einzelteile darbieten.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 16 wird verhindert, daß sich die paarweise zusammengelegten Türschilder gegenseitig verkratzen können.
Gemäß Anspruch 17 wird dem Käufer eine Einheit zur Verfügung gestellt, mit der er zwei optisch zusammengehörige Türen seiner Wohnung ausrüsten kann. Es ist aber auch denkbar, daß im Hinblick auf funktionell aufeinander abgestimmte Türen unterschiedliche Türdrückergarnituren in ein und derselben Packung verpackt werden.
Auch Kleinwohnungen haben in der Regel Bedarf für mehr als zwei Türdrückergarnituren. Die Verpackung von jeweils zwei Türdrückergarnituren in einer Schachtel ist aber insofern optimal als sich ein optimales Schachtelformat ergibt. Wenn der Händler die erfindungsgemäßen Zweierpackungen und Einzelpackungen auf Lager hält, so kann der Kunde, der &eegr;-Türen auszurüsten hat, mit insgesamt n/2 erfindungsgemäßen Packungen auskommen, gegebenenfalls mit n/2 erfindungsgemäßen Packungen und zusätzlich einer Einzelpackung. Dadurch wird sowohl für den Händler als auch für den Kunden und letztlich sogar für den Hersteller die Logistik vereinfacht.
Die Ausstützung der Verpackung durch das Verpackungsgut selbst und durch die schrägen Stützwände erlaubt es, die Packungen in einfachster Faltschachteltech-
nik aus relativ dünnem Karton oder Wellpappe herzustellen. Dabei erweist sich auch die Maßnahme des Anspruchs 19 als vorteilhaft.
Die Maßnahme des Anspruchs 20 erlaubt es, die Packungen auf einfachste Weise so zu verschließen, daß die Sicht auf den Verpackungsinhalt frei bleibt, z.B. können dabei die Materialien gemäß Anspruch 21 angewandt werden.
Die Abdeckung kann durch den Packungsinhalt gestüzt werden; umgekehrt ist es auch möglich, die Lagesicherung des Inhalts durch die Abdeckung zu &iacgr;&ogr; vervollständigen.
Die beiliegenden Figuren erläutern die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels; es stellen dar:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Verpackungseinheit für
Türdrückergarnituren;
Fig. 2 einen Schnitt nach Linie H-Il der Fig. 1; und
Fig. 3 einen Schnitt entsprechend Fig. 2 einer weiteren Ausführungsform.
In Fig. 1 ist eine Verpackungseinheit ganz allgemein mit 10 bezeichnet. Die Verpackungseinheit 10 besteht aus einer quaderförmigen Verpackungsschachtel 1 2 aus Karton oder Wellpappe, mit einem Boden 14, zwei Längswänden 16 und 18 sowie zwei Querwänden 20 und 22, die gemeinsam einen Verpackungsraum 24 und eine bodenferne Schachtelöffnung 25 begrenzen.
Wie in Fig. 1 und 2 zu sehen, ist die Verpackungsschachtel 12 als Faltschachtel ausgebildet und der Boden 14 ist mit den Querwänden 20,22 und den Längswänden 16,18 einstückig verbunden. An der Innenseite der Verpackugsschachtel 12 sind Stützwände 26,28 vorgesehen, welche einstückig mit den Oberkanten 30 der Querwände 20,22 verbunden sind und sich in einem spitzen Winkel von den Oberkanten 30 bis zum Boden 14 hin erstrecken. Dabei dienen die von den Oberkanten 30 der Querwände 20,22 nach innen umgebogenen Stützwände
26,28 zusammen mit den Querwänden 20,22 zur Aufnahme von - parallel zu den Querwänden 20,22 - umgebogenen Endlaschen 32 der Längswände 16 und 18, wodurch die Längswände im wesentlichen lage- und kippstabil in den Seitenbereichen der Querwände 20,22 und der Stützwände 26,28 gehalten sind. Die Abstützung der Stützwände 26,28 am Boden 14 erfolgt durch die Auflage von Auflagerkanten 34 der Stützwände 26,28 auf dem Boden 14, sowie durch Laschen 36, welche im Mittelbereich der Auflagerkanten 34 vorgesehen sind und entsprechende Ausnehmungen 38 im Boden 14 durchgreifen, wodurch eine definierte Lage bzw. Auflage der Stützwände 26,28 auf dem Boden 14 sichergestellt ist.
In dem Verpackungsraum 24 sind zwei im wesentlichen identisch ausgebildete Türdrückergarnituren 40 und 42 aufgenommen, wobei jede dieser Türdrückergarnituren zwei Türschilder 44 und 46 sowie zwei Türdrücker 48 und 50 umfaßt, die jeweils aus einem Griffteil 52,54 und einem Nabenteil 56,58 bestehen. Die Türdrücker 48 und 50 eines Türdrückerpaars 60,62 sind durch eine Steckwelle 64 mit Polygonquerschnitt miteinander verbunden. Die Steckwelle 64 ist dabei vorzugsweise mit dem einen Nabenteil 58 der beiden zu verbindenden Nabenteilen 56,58 fest verbunden und in dem jeweils anderen Nabenteil 56 durch radial durch das Nabenteil 56 geführte Sicherungsbolzen 66 lösbar festgelegt.
Die Türschilder 44,46 sind als Türschildpaare 68,70 paarweise übereinanderliegend mit ihren Hauptflächen H parallel zum Boden 14, und mit ihren Längsachsen A parallel zu den Längswänden 16 und 18 in für beide Türschildpaare 68,70 annähernd gleichem Abstand vom Boden 14 nebeneinander angeordnet, wobei die übereinanderliegenden Türschildenden 72 und 74 jedes Türschildpaars 68,70 jeweils von einem Stützlager 76 aufgenommen sind. Als Stützlager 76 dienen rechteckige Schlitze 78 in den Stützwänden 26,28, die derart angeordnet sind, daß die zum Boden 14 hin gerichteten Fachen 80 der Türschildpaare 68,70 im Höhenmittelbereich der Verpackungsschachtel 12 liegen.
Der jeweilige Winkel W zwischen den Querwänden 20,22 und den zugehörigen Stützwänden 26,28 beträgt in dieser Ausführungsform annähernd 45°, was das Entnehmen der Türdrückergarnituren 40,42 und insbesondere der Türschildpaare 68,70 aus der Verpackungsschachtel 12 einfach gestaltet, da entweder die Türschildpaare 68,70 in beliebiebiger Achsenlängsrichtung A verschoben werden können, um ein Ende 72,74 des jeweiligen Türschildpaars 68,70 aus dem zugehörigen Stützlager 76 zu lösen, und daran anschließend durch eine Dreh- Zugbewegung aus dem jeweils anderen Stützlager 76 und damit aus der Schachtel 12 zu entfernen, oder/und die Stützwände 26,28 durch Drücken der Stützwände 26,28 in Richtung der Querwände 20,22 soweit zu verformen, daß eine Entnahme der Türschildpaare 68,70 möglich ist. Ebenso wird das Einlegen der Türdrückergarnituren 40,42 erleichtert, wobei dann aber der Entnahmeablauf in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt wird.
Wie in Fig. 1 zu sehen, entspricht die Länge der Querwände 20,22 annähernd dem Abstand voneinander fernliegender Bereiche der Griffteile 52,54 eines Türdrückerpaars 60,62 in deren durch die Steckwellen 64 bestimmten Abstand, und die Länge der Längswände 16,18 entspricht annähernd der Länge der Türschilder 44,46. Dadurch wird sichergestellt, daß die Türdrücker- 60,62 und Türschildpaare 68,70 in der Verpackungsschachtel 12 weitgehend unbeweglich gehalten sind, und Verpackungsmaterial eingespart wird.
Wie bereits erwähnt, sind die Türdrücker 48,50 als Türdrückerpaare 60,62 angeordnet, wobei jeweils ein Türdrückerpaar 60,62 an eine jeweilige gemeinsame Querwand 20, 22 angrenzt, und zwar so, daß je ein Griffteil 52,54 jedes Paars 60,62 zwischen je einer Längswand 16,18 und dem dieser Längswand 16,18 benachbarten Türschildpaar 68,70 im wesentlichen parallel zu der Längswand 16,18 verläuft, wobei die Nabenteile 56,58 jedes Paars 60,62 miteinander fluchtend im Längsmittelbereich der Türschildpaare 68,70 unter diesen querwandparallel auf dem Boden 14 aufliegen, und die freien Griffteilenden 82,84 jedes Türdrückerpaars 60,62 an der jeweiligen gemeinsammen Stützwand 26,28 anliegen, die als Auflager für die jeweiligen Griffteilenden 82,84
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dient, und zwar so, daß Griffteile 52,54 der Türdrücker 48,50 mit ihren Zierseiten der Schachtelöffnung 25 zugekehrt sind.
Die Türschilder 44,46 liegen mit ihren Anschlagseiten aufeinander, was sowohl ein gegenseitiges Verkratzen verhindert, als auch ein Darbieten ihrer Zierseiten erlaubt. Um ein Verkratzen der Zierseiten der unteren Türschilder 46 und der Türdrücker 48,50 zu verhindern, und ein Verschieben der Türdrückerpaare 60,62 im Bereich der Nabenteile 56,58 oder/und der freien Griffteilenden 82,84 in Richtung der Längswände 16,18 zu verhindern, ist zwischen den Türschildpaaren 68,70 und den Türdrückerpaaren 60,62 ein Einlageteil 86 vorgesehen, welches zwischen die Griffteile 52,54 der beiden Türdrückerpaare 60,62 eingesteckt ist. Das Einlageteil 86 ist aus einem gefalteten Einlagestreifen, insbesondere einem Karton oder Wellpappestireifen gebildet, der sich zwischen den Nabenteilen 56,58 und den Türschildpaaren 68,70 in Richtung der Längswände 16,18 erstreckt, und in seinem Mittelbereich zu einem Keil 88 gefaltet ist, welcher zwischen die Nabenteile 56,58 der beiden Türdrückerpaare 60,62 eingreift.
Um eine sichere Lage des Einlagestreifens 86 zu gewährleisten, stützen sich die den Querwänden 20,22 zugekehrten Enden 90 des Einlagestreifens 86 mit Anlagekanten 92 an den Stützwänden 26,28 ab. Wie man insbesondere in Fig. 1 und 2 erkennt, weist der Einlagestreifen 86 an seinen beiden Enden 90 beidseits der Anlagekante 92 in Richtung der Querwände 20,22 verlängerte Vorsprünge 94 auf, welche die Stützwände 26,28 beidseits der Laschen 36 untergreifen, wobei sich die Vorsprünge 94 der Einlageteile 86 seitlich an die jeweilige Lasche 36 anlegen und dort abstützen. Dabei ist die Länge der Vorsprünge 94 so gewählt, daß ein Herrausrutschen der Vorsprünge 94 unter den Stützwänden 26,28 bei eingelegten Türschildern 44,46 im wesentlichen ausgeschlossen ist. Durch das enge Umschließen der Nabenteile 56,58 ist ein Verrutschen der Türdrückerpaare 60,62 parallel zu den Längswänden annähernd ausgeschlossen. Der Einlagestreifen 86 liegt an den einander zugekehrten Bereichen der Griffteile 52,54 der Türdrückerpaare 60,62 an, was ein Verrutschen der Türdrückerpaare 60,62 parallel zu den Querwänden zusätzlich erschwert.
Wie in Fig. 2 zu sehen, ist die bodenferne Öffnung 25 der Verpackungsschachtel 12 durch eine transparente Abdeckfolie 96 verschlossen, welche Teil eines Schrumpfüberzugs 98 der Verpackungsschachtel 12 ist, welcher beispielsweise aus einer Polyäthylen- oder Polypropylenfolie gebildet ist. Dabei liegen die freien Griffteilenden 82,84 an der Innenseite der Abdeckfolie 96 an, wodurch die Griffteilenden in ihren jeweiligen Auflagerposition an den Stützwänden 26,28 gehalten werden oder/und die Abdeckfolie 96 gegenüber dem Boden 14 abstützen. Die Stützwände 26,28 können zusätzlich mit einem Kunststoffüberzug versehen sein, um ihre Steifigkeit und Verschleißfestigkeit zu erhöhen, und den optischen Gesamteindruck zu verbessern.
In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, wobei dort analoge Teile mit den gleichen Bezugszeichen und zusätzlich jeweils mit dem Index "a" versehen sind. Die Ausführungsform der Verpackungseinheit 10a gemäß Fig. 3 unterscheidet sich von derjenigen Verpackungseinheit 10 gemäß Fig. 1 und 2 dadurch, daßdas Einlageteil 86a nicht zum Untergreifen der Stützwände 26a,28a ausgelegt ist, sondern sich parallel zu den Hauptflächen H der Türschildpaare 68a,70a erstreckt, und sich im Bereich der Stützlager 76a an den Stützwänden 26a,28a mit den Anlagekanten 92a der Enden 90a abstützt. Diese Ausführungsform ist insbesondere dann sinnvoll, wenn zusätzlich zu den Türschildern 44a,46a und den Türdrückern 48a,50a etwaige Befestigungsmittel oder Türschloßmittel beigelegt sind, um so zusätzlichen Stauraum zu schaffen.

Claims (22)

- 10- Ansprüche
1. Verpackungseinheit für Türdrückergarnituren (40,42), gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
a) In einer quaderförmigen, oben offenen Verpackungsschachtel (12) mit Boden (14) sowie zwei Längswänden (16,18) und zwei Querwänden (20,22) sind zwei Türdrückergarnituren (40,42) aufgenommen, jededieserTürdrückergarnituren (40,42) umfassend zwei Türschilder (44,46) und zwei Türdrücker (48,50), letztere mit jeweils einem Griffteil (52,54) und einem Nabenteil (56,58);
b) an den Innenseiten jder Querwände (20,22) sind Stützlager (76) für Türschildenden (72,74) vorgesehen;
c) die Türschilder (44i,46) sind als Türschildpaare (68,70) paarweise übereinanderliegend mit ihren Hauptflächen H parallel zum Boden (14) und mit ihren Längsachsen A parallel zu den Längswänden (16,18) in für beide Türschildpaare (68,70) annähernd gleichem
Abstand vom Boden (14) nebeneinander angeordnet, wobei
übereinanderfiegende Türschildenden (72,74) jedes Türschildpaars (68,70) jeweils vom einem Stützlager (76) aufgenommen sind;
d) die Türdrücker (48>50) sind als Türdrückerpaare (60,62) angeord
net, wobei jeweils ein Türdrückerpaar (60,62) an eine jeweilige gemeinsame Querwand (20,22) angrenzt und zwar so, daß je ein Griffteil (52,54) jedes Paars (60,62) zwischen je einer Längswand (16,18) und dem dieser Längswand (16,18) benachbarten Türschildpaar (60,62) im wesentlichen parallel zu der jeweiligen
Längswand (16,18) verläuft, wobei die Nabenteile (56,58) jedes Paars (60,62) miteinander fluchtend im Längsmittelbereich der
Türschildpaare (68,70) unter diesen querwandparallel auf dem Boden (14) aufliegen und die freien Griffteilenden (82,84) jedes Türdrückerpaars (60,62) an der jeweiligen gemeinsamen Querwand (20,22) anliegen.
2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die bodenferne Öffnung (25) der Verpackungsschachtel (12) durch eine transparente Abdeckung (96) abgedeckt ist.
3. Verpackungseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Türdrücker (48,50) eines Türdrückerpaars (60,62) durch eine Steckwelle (64), insbesondere mit Polygonquerschnitt, miteinander verbunden sind.
4. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützlager (76) in Stützwänden (26,28) ausgebildet sind, welche von den Oberkanten (30) der Querwände (20,22) ausgehend auf dem Boden (14) abgestützt sind und mit der jeweils zugehörigen Querwand einen spitzen Winkel W bilden.
5. Verpackungseinheit nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützlager (76) von Schlitzen (78) in den Stützwänden (26,28) gebildet sind.
6. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 3-5, dadurch gekennzeichnet,
daß angrenzend an die Querwände (20,22) Auflager (26,28) für die freien Griffteilenden (82,84) ausgebildet sind.
7. Verpackungseinheit nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflager (26,28) für die freien Griffteilenden (82,84) von den Stützwänden (26,28) gebildet sind.
8. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Türdrücker (48,50) im Bereich der Nabenteile (56,58) und/oder der freien Griffteilenden (82,84) insbesondere gegen Verschiebung in Richtung der Längswände (16,18) lagegesichert sind.
9. Verpackungseinheit nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Lagesicherung der Türdrücker (48,50) ein Einlageteil (86) vorgesehen ist, welches zwischen die Nabenteile (56,58) der beiden Türdrückerpaare (60,62), diese auf Abstand haltend, eingesteckt ist.
10. Verpackungseinheit nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Einlageteil (86) von einem gefalteten Einlagestreifen (86), insbesondere Karton- oder Wellpappestreifen, gebildet ist, der sich zwischen den Nabenteilen (56,58) und den Türschildpaaren (68,70) in Richtung der Längswände (16,18) erstreckt und in seinem Mittelbereich zu einem Keil (88) gefaltet ist, welcher zwischen die Nabenteile (56,58) der beiden Türdrückerpaare (60,62) eingreift.
11. Verpackungseinheit nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
- 13-
daß die den Querwänden (20,22; 20a,22a) zugekehrten Enden (90;90a) des Einlagestreifens (86;86a) sich an den Stützwänden (26,28,36; 26a,28a) abstützen.
12. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge deir Querwände (20,22) annähernd dem Abstand voneinander fernliegender Griffteile (52,54) eines Türdrückerpaars (60,62) in deren durch Steckwellen (64) bestimmten Abstand entspricht.
13. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge der Längswände (16,18) annähernd der Länge der Türschilder (44,46) entspricht.
14. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Griffteile (52,54) der Türdrücker (48,50) mit ihrer Zierseite der Schachtelöffnung (25) zugekehrt sind.
15. Verpackungseinheit nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß das jeweils oben liegende Türschild (44) jedes Paar (68,70) mit seiner Zierseite der Schachtelöffnung (25) zugekehrt ist.
16. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Türschilder (44,46) jedes Paars (68,70) mit ihrer Anschlagseite einander zugekehrt sind.
17. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Türdrückergarnituren (40,42) im wesentlichen identisch ausgebildet sind.
18. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verpackungsschachtel (12) als Faltschachtel (12) ausgebildet ist.
19. Verpackungseinheit nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützwände (26,28) einstückig mit dem Zuschnitt der Faltschachtel (12) zusammenhängen.
20. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-19, dadurch gekennzeichnet,
daß die transparente Abdeckung (96) von einer Deckfolie (96) gebildet ist.
21. Verpackungseinheit nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckfolie (96) Teil eines Schrumpfüberzugs (98) der Verpackungsschachtel (12) ist, welcher beispielsweise aus Polyäthylen- oder Polypropylenfolie gebildet ist.
22. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1-21, dadurch gekennzeichnet,
daß die freien Griffteilenden (82,84) durch Anlage an der Abdeckung (96) in Position gehalten sind oder/und die Abdeckung (96) gegenüber dem Boden (14) abstützen.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20004540U1 (de) * 2000-03-10 2001-08-02 Dr. Hahn GmbH & Co. KG, 41189 Mönchengladbach Verpackung von Bändern für Türen, Fenster o.dgl.

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