DE29707917U1 - Chirurgische Kopfhalteklemme - Google Patents
Chirurgische KopfhalteklemmeInfo
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Description
A 53432 u Aesculap AG & Co. KG
u-234 Am Aesculap-Platz
28. April 1997 D - 78532 Tuttlingen
Die Erfindung betrifft eine chirurgische Kopfhalteklemme mit einem Bügel, der Haltedorne zur Anlage am Kopf
trägt, von denen mindestens einer an einem relativ zum Bügel in axialer Richtung verschiebbaren und feststellbaren
Dornträger angeordnet ist.
Eine solche chirurgische Kopfhalteklemme ist beispielsweise aus der EP 0 675 701 Bl bekannt. Die bekannte
Vorrichtung arbeitet mit drei Haltedornen, wobei ein Dorn an einer Seite des Bügels angeordnet ist, auf der
gegenüberliegenden Seite sind zwei Dorne an einem ihrerseits um zwei senkrechte Achsen schwenkbaren Haltebügel
angeordnet.
Um die Haltedorne an den Kopf des Patienten anlegen zu können, ist dabei eine Verschiebemöglichkeit für die
Haltedorne in Richtung auf den Kopf hin vorgesehen. Für eine Grobverschiebung wird der Bügel in zwei Hälften
unterteilt, die gegeneinander verschiebbar sind, und für eine Feinverschiebung wird ein den Haltedorn tragender
Dornträger im Bügel in Längsrichtung durch ein Gewinde verstellbar angeordnet. Nachteilig ist bei dieser
Anordnung, daß durch die Unterteilung des Bügels in zwei Hälften die mechanische Stabilität der Klemme herabgesetzt
wird. Spiel, das sich im Bereich der Verbin-
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dung der beiden Bügelhälften unvermeidbar einstellt, wird aufgrund der großen Hebelarme bis zu den Haltedornen
verstärkt, insgesamt kann damit nicht sichergestellt werden, daß eine vollständig steife Halteklemme
zur Verfügung steht, deren Lage gegenüber dem Kopf mit höchster Präzision unverändert bleibt. Dies wäre aber
notwendig, um den Kopf für Eingriffe im Gehirn dauerhaft exakt zu positionieren, beispielsweise ist dieses
notwendig, wenn computergesteuerte Navigationsinstrumente eingesetzt werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße chirurgische Kopfhalteklemme so auszubilden, daß unter
Beibehaltung einer axialen Grob- und einer axialen Feinverstellung mindestens eines Dornträgers eine höhere
mechanische Stabilität und eine größere Haltegenauigkeit erzielt werden können.
Diese Aufgabe wird bei einer chirurgischen Kopfhalteklemme der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß am Bügel ein Halter vorgesehen ist, der den verschiebbaren Dornträger und eine diesen in
axialer Richtung gegenüber dem Halter verschiebende Verstelleinrichtung trägt, und daß der Halter am Bügel
seinerseits in Richtung des Verschiebewegs des Haltedorns verschiebbar und feststellbar gelagert ist.
Bei dieser Lösung wird also eine Grobverstellung des Dornträgers dadurch erreicht, daß ein Halter gegenüber
dem Bügel verschoben wird, der seinerseits den Dornträger selbst und eine diesen relativ zum Halter verstellende
Verstelleinrichtung aufnimmt. Dieser Halter ist
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am Bügel angeordnet, also in dem Bereich, in dem der Dornträger am Bügel gelagert ist, so daß dadurch keine
größeren Hebelarme auftreten, der Bügel selbst kann einteilig und damit äußerst stabil ausgebildet werden.
Der Bügel kann unterschiedliche Formen haben, bevorzugt ist ein C-förmiger Bügel oder ein ringförmig geschlossener
Bügel.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die Verstelleinrichtung
einen Gewindetrieb auf. Dieser Gewindetrieb übernimmt also die Feinverstellung des Dornträgers
im Halter, während der Halter selbst zu einer Grobverstellung durch andere Mittel relativ zum Bügel
verschiebbar und dort festlegbar ist.
Insbesondere kann der Halter die Form einer Hülse haben, in der der Dornträger längsverschieblich gelagert
ist. Dadurch ergibt sich eine einwandfreie Führung des Dornträgers im Inneren der Hülse, so daß das auftretende
Spiel auf ein Mindestmaß reduziert werden kann.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß die Verstelleinrichtung eine Feder umfaßt, die sich einerseits am
Dornträger und andererseits an einem relativ zum Halter verstellbaren Verstellelement abstützt und den Dornträger
in Richtung auf den Kopf des Patienten beaufschlagt. Die Verstelleinrichtung drückt somit den Dornträger
federnd gegen den Kopf des Patienten, wobei diese Federkraft erhöht wird, wenn das Verstellelement der
Verstelleinrichtung relativ zum Halter verstellt wird. Damit kann die Anlagekraft des Dorns am Kopf stufenlos
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und fein eingestellt werden, die Größe der Kraft kann vorzugsweise durch ein Anzeigeelement sichtbar gemacht
werden, beispielsweise einen entsprechend der Stellung des Dornträgers in dem Halter relativ zum Halter verschiebbaren
Anzeigestab.
Eine besonders einfache Konstruktion ergibt sich, wenn das Verstellelement ein unterschiedlich tief in die
Hülse einschraubbarer Stopfen ist.
Der im Bügel parallel zum Dornträger verschiebbare Halter kann parallel zu dessen Verschieberichtung in mehreren,
einen Abstand voneinander aufweisenden, diskreten Position durch den lösbaren Eingriff eines Rastelements
in axialer Richtung festlegbar sein. Bei einer solchen Lösung ist der Halter zwar kontinuierlich verschiebbar,
eine Festlegung erfolgt jedoch nicht in jeder beliebigen Position, sondern nur in diskreten Abständen,
also in größeren Schritten, da der Halter die Grobaxialverschiebung des Dorns bewirkt, die Feineinstellung
erfolgt dann durch die Einstellvorrichtung, die den Dornträger relativ zum Halter verstellt.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß das Rastelement zur Festlegung des Halters in eine von einer Anzahl von
Rastausnehmungen eingreift. Dies können insbesondere im Querschnitt eine Zahnstange ausbilden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
daß die Rastausnehmungen durch sägezahnförmige Vertiefungen mit einer steilen und einer flachen Flanke gebildet
werden, deren Flanken so angeordnet sind, daß
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das Rastelement bei einer Verschiebung des Halters in Richtung auf den Kopf auf der flachen Flanke der Vertiefung
aufgleiten, bei einer Verschiebung in entgegengesetzter Richtung aber an der steilen Flanke anschlägt.
Dabei kann insbesondere das Rastelement federnd gegen die Rastausnehmung gedrückt sein.
Eine solche Ausgestaltung ermöglicht es, den Halter in Richtung auf den Kopf frei zu verschieben, eine Sperrung
erfolgt nur in der entgegengesetzten Richtung durch Anlage des Rastelements an den steilen Flanken
der Vertiefungen.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn das Rastelement um eine quer zur Verschieberichtung des Halters verlaufende
Achse verschwenkbar gelagert ist und am Ausschwenken aus einer Vertiefung gehindert ist, wenn die steile
Flanke einer Vertiefung gegen das Rastelement gedrückt wird. Dies stellt sicher, daß das Rastelement nicht aus
der Vertiefung ausgeschwenkt werden kann, solange der Halter mit einer vom Kopf weg gerichteten Kraft beaufschlagt
ist, denn dann wird die steile Flanke der Vertiefung gegen das Rastelement gedrückt und hindert somit
ein Ausschwenken des Rastelements. Das Ausschwenken des Rastelements und damit die Freigabe des Halters ist
nur dann möglich, wenn der Halter nicht mit einer vom Kopf weg weisenden Kraft beaufschlagt ist, wenn also
mit anderen Worten der Dorn vom Kopf des Patienten entfernt ist, dies läßt sich durch die Feineinstellvorrichtung
erreichen. Wenn also mittels der Feineinstellvorrichtung der Dorn an den Kopf des Patienten angedrückt
wird, ist automatisch das Rastelement in der
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Vertiefung blockiert, die Grobeinstellung des Halters ist damit dauerhaft gesichert.
Bei einem Halter in Form einer Hülse können die Rastausnehmungen vorzugsweise durch mehrere Umfangsnuten
auf der Außenseite der Hülse gebildet werden.
Obwohl die beschriebene Rastfestlegung des Halters bei eingespanntem Kopf nicht lösbar ist, kann bei einer bevorzugten
Ausführungsform als zusätzliche Feststelleinrichtung
für den Halter eine lösbare Klemmeinrichtung vorgesehen sein. Beispielsweise kann diese durch eine
gegen den Halter spannbare Klemmschraube gebildet werden.
Grundsätzlich wäre es möglich, die Dornträger auf gegenüberliegenden
Seiten der Klemmeinrichtung in der beschriebenen Weise in einem seinerseits verschiebbaren
Halter zu lagern und zusätzlich eine Einstellvorrichtung für dem Dornträger im Halter vorzusehen, so daß
bei allen Dornen eine Grobverstellung und eine Feinverstellung vorhanden ist.
Es reicht aber in der Praxis aus, wenn eine solche gleichzeitige Grob- und Feineinstellmöglichkeit an einer
Seite des Bügels vorgesehen ist und wenn auf der anderen Seite des Bügels ein Dornträger in einem Halter
axial unverschieblich gehalten ist, der seinerseits ebenso wie der Halter mit dem axial verschieblichen
Dornträger am Bügel verschieblich gelagert ist. In diesem Fall wäre also auf der anderen Seite des Bügels nur
eine Grobverstellung möglich, die Feinverstellung wird
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dann ausschließlich an einer Seite des Bügels ausgeführt
.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Figur 1: Eine perspektivische Ansicht einer chirurgischen Kopfhalteklemme mit axial verstellbaren
Haltedornen;
Figur 2: eine Schnittansicht längs Linie 2-2 in Figur 1;
Figur 3: eine Längsschnittansicht durch die Lagerstelle eines Haltedorns an einem Ende des
Bügels;
Figur 4: eine vergrößerte Detailansicht der Feststellvorrichtung der verschiebbaren Lagerhülse
des Dornträgers bei gelöstem Rastelement und
Figur 5: eine Ansicht des in Figur 3 dargestellten Bügelendes von der Dornspitze her.
Die in der Zeichnung dargestellte Klemme 1 umfaßt einen im wesentlichen C-förmigen, einteiligen und kräftigen
Bügel 2, auf dem ein Verbindungsstück 3 längsverschieblich
gelagert ist, das in verschiedenen Stellungen längs des Bügels 2 durch eine nicht näher dargestellte
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Klemmeinrichtung 4 festgelegt werden kann. Über das Verbindungsstück 3 kann der Bügel 2 mit einer in der
Zeichnung nicht dargestellten ortsfesten Einrichtung verbunden werden, beispielsweise mit einem Operationstisch.
An beiden Enden des Bügels 2 sind jeweils senkrecht aus der Ebene des Bügels 2 abstehende, kurze Pfosten 5 angeordnet,
die an ihrem freien Ende zur Innenseite des Bügels 2 vorstehende Vorsprünge 7 tragen. Im Bereich
dieser Vorsprünge 7 werden beide Pfosten 5 von miteinander ausgerichteten, parallel zur Ebene des Bügels 2
verlaufenden Durchgangsbohrungen 6 durchsetzt.
Auf einer Seite des Bügels 2 ist in die Durchgangsbohrung 6 des Pfostens 5 einer Lagerhülse 8 eingeschoben,
die wesentlich langer ist als die Durchgangsbohrung 6 und die an ihrer Außenseite durch eine Vielzahl von nebeneinander
angeordneten Umfangsnuten 9 profiliert ist. Die Umfangsnuten 9 weisen einen sägezahnförmigen Querschnitt
auf mit einer im wesentlichen in radialer Richtung verlaufenden, steilen Flanke 10 und einer schräg
zur Hülsenlängsachse verlaufenden flachen Flanke 11. Die steile Flanke 10 ist dabei an dem kopfseitigen Ende
jeder Umfangsnut 9 angeordnet, also an der inneren Seite des Bügels 2.
An einer Seite des Vorsprungs 7 ist ein im wesentlichen L-förmiges Rastelement 12 gehalten, welches mit einem
ersten Steg 13 im wesentlichen flächig an dieser Seite des Vorsprungs 7 anliegt, während ein rechtwinklig zum
ersten Steg 13 verlaufender Steg 14 radial in Richtung
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auf die Lagerhülse 8 verläuft und an seinem freien Ende in einen halbkreisförmigen Ringabschnitt 15 übergeht,
der in eine der Umfangsnuten 9 der Lagerhülse 8 eintaucht (Figuren 3 bis 5).
Das Rastelement 12 wird mit seinem Steg 13 flächig gegen die Seite des Vorsprungs 7 angedrückt, und zwar
durch einen in einer Radialausnehmung 16 des VorSprungs
7 angeordneten, den Steg 13 durchsetzenden Zuganker 17, der sich mit einem verdickten Ende 18 an der Außenseite
des Stegs 13 abstützt, mit dem gegenüberliegenden Ende 19 dagegen an einer ihn umgebenden Schraubenfeder 20,
die sich ihrerseits an einem Verschlußstopfen 21 der Radialausnehmung 16 abstützt. Der Verschlußstopfen 21
ist in der Radialausnehmung 16 durch eine in den Vorsprung 7 eingeschraubte Halteschraube 22 festgelegt.
Durch die Schraubenfeder 20 wird der Zuganker 17 in die Radialausnehmung 16 hineingezogen und legt dabei den
Steg 13 des Rastelements 12 flächig an der Seite des Vorsprungs 7 an. Diese Seite des Vorsprungs 7 ist auf
ihrer dem freien Ende 23 des Stegs 13 benachbarten Seite 24 abgeschrägt, so daß das Rastelement 12 durch einen
Druck auf das freie Ende 23 in Richtung des Pfeils A in Figur 4 um eine Achse verschwenkt werden kann, die
quer zur Längsrichtung der Lagerhülse 8 verläuft (Figur 4). Bei dieser Verschwenkung des Rastelements wird der
Ringabschnitt 15 aus der entsprechenden Umfangsnut 9 der Lagerhülse 8 ausgehoben und ermöglicht so eine
freie Verschiebung der Lagerhülse 8 in der Durchgangsbohrung 6. Die Verschwenkung des Rastelements erfolgt
entgegen der Wirkung der Schraubenfeder 20, da bei die-
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ser Verschwenkung der Zuganker 17 aus der Radialausnehmung
16 herausgezogen wird. Läßt man das Rastelement 12 am freien Ende 23 wieder los, wird daher das Rastelement
12 unter der Wirkung der Schraubenfeder 20 wieder in die ursprüngliche Lage zurück verschwenkt, in der
der Steg 13 flächig an der Seite des Vorsprungs 7 anliegt und in der der Ringabschnitt 15 in eine Umfangsnut
9 der Lagerhülse 8 eintaucht.
Wenn das Rastelement in dieser Weise mit dem Ringabschnitt 15 in eine Umfangsnut 9 der Lagerhülse 8 eintaucht,
ist es trotzdem möglich, die Lagerhülse 8 in Richtung auf den Kopf zu verschieben, also in Richtung
des Pfeils B in Figur 3. Bei einer solchen Verschiebung
der Lagerhülse 8 gleitet nämlich der Ringabschnitt 15 auf der flachen Flanke 11 der Umfangsnut 9 auf und wird
entgegen der Wirkung der Schraubenfeder 20 somit aus der entsprechenden Umfangsnut 9 ausgehoben. In umgekehrter
Richtung ist jedoch eine Verschiebung der Lagerhülse 8 nicht möglich, da bei einer solchen Verschiebung
der in eine Umfangsnut 9 eintauchende Ringabschnitt 15 an der steilen Flanke 10 der Umfangsnut anschlägt
und eine weitere Verschiebung in Richtung des Pfeils C in Figur 4 verhindert. Eine Verschiebung der
Lagerhülse 8 in Richtung des Pfeils C, also eine Entfernung der Lagerhülse 8 vom Kopf, ist nur möglich,
wenn das Rastelement 12 durch Druck auf das freie Ende 23 in der in Figur 4 dargestellten Weise verschwenkt
ist.
Diese Verschwenkung kann jedoch nicht durchgeführt werden, so lange die Lagerhülse 8 in Richtung des Pfeils C
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durch eine Kraft beaufschlagt ist, da dann die steile Flanke 10 an dem Ringabschnitt 15 anliegt und eine Verschwenkung
des Rastelements 12 verhindert. Eine Verschwenkung des Rastelements 12 und damit eine Freigabe
der Verschiebemöglichkeit der Lagerhülse 8 in Richtung des Pfeils C setzt voraus, daß zunächst die Lagerhülse
8 in Richtung auf den Kopf verschoben wird, also in Richtung des Pfeils B in Figur 4, bis die steile Flanke
10 der den Ringabschnitt 15 aufnehmenden Umfangsnut 9 so weit von dem Ringabschnitt 15 entfernt ist, daß eine
Verschwenkung des Rastelements 12 möglich wird.
Durch die beschriebene Lagerung ist die Lagerhülse 8 in der Durchgangsbohrung 6 frei verschiebbar und wird
durch das Rastelement 12 in bestimmten axialen Positionen festgelegt. Die Breite der Umfangsnuten 9 kann beispielsweise
4 bis 5 mm betragen, das heißt die Lagerhülse 8 kann in diskreten Stellungen festgelegt werden,
die voneinander etwa um die Breite der Umfangsnuten 9 voneinander entfernt sind.
Auf einer Seite des Vorsprungs 7 ist in eine mit der Radialausnehmung 16 ausgerichtete Gewindebohrung 38 eine
Klemmschraube 39 einschraubbar, die im eingeschraubten Zustand am Außenumfang der Lagerhülse 8 anliegt und
diese damit gegen eine Axialverschiebung sichert. Es handelt sich dabei also um eine lösbare Klemmeinrichtung,
die als zusätzliche Sicherung zu verstehen ist, um jegliche axiale Verschiebung und Verdrehung der Lagerhülse
8 zu verhindern.
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• · · &idigr; &iacgr; I *&Iacgr; I
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In einer der beiden Lagerhülsen 8 ist ein stabförmiger
Dornträger 25 längsverschieblich gelagert, dessen Aussendurchmesser
dem Innendurchmesser der Lagerhülse 8 entspricht, so daß der Dornträger 25 im wesentlichen
spielfrei in der Lagerhülse 8 geführt ist. An seinem einen Ende weist der Dornträger 25 eine kegelförmige
Spitze 26 auf, die an den Kopf des Patienten als Haltedorn anlegbar ist. Auf der gegenüberliegenden Seite
verjüngt sich der schaftförmige Dornträger 25 stufig
und geht in diesem Bereich in einen Anzeigestab 27 über, der aus der Lagerhülse 8 hervorsteht. Der Anzeigestab
27 ist von einer Schraubenfeder 28 umgeben, die sich einerseits an der Stufe 29 zwischen dem Schaft des
Dornträger 25 und dem Anzeigestab 27 abstützt und andererseits an einem Gewindestopfen 30, der in die mit einem
Innengewinde 31 versehene Lagerhülse 8 einschraubbar ist. Der Gewindestopfen 30 weist eine sich stufenförmig
verengende Durchgangsbohrung 32 auf, in die der Anzeigestab 27 und die ihn umgebende Schraubenfeder 28
eintauchen. Der Anzeigestab 27 tritt dabei durch den engen Teil 33 der Durchgangsbohrung 32 hindurch und
ragt aus dem Gewindestopfen 30 hervor. Das freie Ende des Gewindestopfens 30 ist durch eine radiale Verbreiterung
als Griffscheibe 34 ausgebildet.
Der Anzeigestab 27 trägt einen Sprengring 27a, der ein vollständiges Eintauchen des Anzeigestabes 27 in die
Griffscheibe 34 verhindert und somit den Dornträger 25 im Innern der Lagerhülse 8 sichert.
Die Lagerhülse 8 auf der gegenüberliegenden Seite des Bügels 2 nimmt ebenfalls einen schaftförmigen Dornträ-
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ger auf, der in der Zeichnung nicht näher dargestellt ist. Dieser Dornträger trägt an seinem kopfseitigen
freien Ende um eine quer zur Längsrichtung der Lagerhülse
8 verlaufende Achse verschvjenkbar einen bogenförmigen Bügel 35, an dessen Enden jeweils ein in Richtung
des Kopfs weisender Haltedorn 36, 37 angeordnet ist. Der Dornträger mit dem Bügel 35 ist zunächst in der Lagerhülse
8 um die Längsachse frei verdrehbar, er läßt sich jedoch durch eine geeignete Vorrichtung in unterschiedlichen
Winkellagen festlegen, diese Vorrichtung ist in der Zeichnung nicht dargestellt. Es kann sich
dabei beispielsweise um zwei Stirnverzahnungen handeln, von denen eine an der Lagerhülse 8 und die andere am
entsprechenden Dornträger angeordnet sind und die durch axiales Spannen des Dornträgers gegeneinander gedrückt
werden. Der Dornträger mit dem Bügel 35 wird auf diese Weise in unterschiedlichen Winkellagen unverdrehbar
festgespannt, außerdem wird er auf diese Weise auch in axialer Richtung in der Lagerhülse 8 festgelegt, der
Dornträger kann also nicht wie der Dornträger 25 in der Lagerhülse 8 zusätzlich längsverschoben werden.
An dem Bügel 2 der Klemme 1 können weitere Elemente angeordnet sein, die hier nur angedeutet werden, beispielsweise
ein mit Positionierelementen 40 versehener halbkreisförmiger Rahmen 41, ein ebenfalls halbkreisförmiger
Bügel 42 zur Lagerung von Instrumenten oder zur Handauflage etc.
Beim Anlegen der Klemme 1 an den Kopf 43 eines Patienten werden zunächst die Lagerhülsen 8 an den gegenüberliegenden
Enden des Bügels 2 vollständig nach außen ge-
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zogen, dies ist ohne weiteres möglich, indem die Rastelemente 12 in der in Figur 4 gezeigten Weise ausgeschwenkt
werden.
Anschließend werden beide Lagerhülsen 8 in Richtung des
Kopfes verschoben, bis die Haltedorne 36 und 37 des Bügels 35 einerseits und die Spitze 26 des Dornträgers 25
andererseits in Kopfnähe gelangen. Dies ist ohne weiteres möglich, da die Rastelemente 12 bei dieser Verschiebebewegung
in Richtung des Pfeils B in Figur 3 an den flachen Flanken 11 der Umfangsnuten 9 der Lagerhülse
8 aufgleiten.
Der Bügel 35 mit den Haltedornen 36 und 37 kann um die
Längsachse der Lagerhülse 8 in die gewünschte Position gebracht werden und wird anschließend gegen Drehung und
axiale Verschiebung relativ zur Lagerhülse 8 verspannt, die ihrerseits durch geeignete Mittel gegenüber dem Bügel
2 unverdrehbar ist.
Zur festen Anlage der Haltedorne 36 und 37 einerseits und der Spitze 26 andererseits wird daraufhin der Gewindestopfen
30 in die Lagerhülse 8 eingeschraubt, so daß der Dornträger 25 unter der Kraft der Schraubenfeder
28 gegen den Kopf gedrückt wird. Die Andruckkraft hängt dabei von der Spannung der Schraubenfeder 28 ab
und diese wiederum ergibt sich aus der Einschraubtiefe des Gewindestopfens 30. Je tiefer der Gewindestopfen 30
eingeschraubt ist, desto weiter ragt der Anzeigestab 27 aus der Durchgangsbohrung 32 des Gewindestopfens 32
heraus, so daß der Operateur an der Länge des aus dem
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Gewindestopfens herausragenden Anzeigestabs 27 die Anpreßkraft abschätzen kann.
Nachdem die Klemme 1 in dieser Weise an den Kopf angelegt ist, ist der Kopf in der Klemme sicher gehalten.
Eine Lösung der Lagerhülse 8 gegenüber dem Bügel 2 wird dadurch verhindert, daß das Rastelement 12 mit seinem
Ringabschnitt 15 in eine Umfangsnut 9 der Lagerhülse 8 eintaucht und nicht in die Lösestellung verschwenkt
werden kann, da der Ringabschnitt 15 an einer steilen Flanke 10 der Umfangsnut 9 anliegt. Ein Ausschwenken
des Rastelements 12 ist nur möglich, wenn die Anlage der Spitze 26 am Kopf mittels des Gewindestopfens 30
wieder gelöst wird, da erst dann die Lagerhülse 8 in Richtung auf den Kopf verschoben werden kann und damit
die steile Flanke 10 der Umfangsnut 9 von dem Ringabschnitt 15 des Rastelements 12 entfernt wird.
Trotzdem kann es zu einer zusätzlichen Sicherung der Axialposition der Lagerhülse 8 sinnvoll sein, die
Klemmschraube 39 zu spannen, die dann zuerst gelöst werden muß, wenn man eine erneute Verschiebung der Lagerhülse
8 in der Durchgangsbohrung 6 des Bügels 2 vornehmen will.
Mit der beschriebenen Anordnung können die Lagerhülsen 8 auf beiden Seiten des Bügels in axialer Richtung grob
verstellt werden, durch die zusätzliche Feinverstellung ergibt sich die gewünschte Anlage der Haltedorne am
Kopf und gleichzeitig eine Verriegelung der Axialverschiebung der Lagerhülse gegenüber dem Bügel. Dies vereinfacht
die Bedienung, gleichzeitig ist sicherge-
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stellt, daß durch die kopfnahe Lagerung der Verschiebeteile
eine besonders stabile Lagerung zu erreichen ist, bei der möglicherweise auftretendes Lagerspiel nicht
durch lange Hebelarme schädliche Auswirkungen haben
kann. Besonders vorteilhaft ist dabei auch, daß der Bügel 2 einteilig und dadurch besonders stabil ausgeführt werden kann.
durch lange Hebelarme schädliche Auswirkungen haben
kann. Besonders vorteilhaft ist dabei auch, daß der Bügel 2 einteilig und dadurch besonders stabil ausgeführt werden kann.
Claims (1)
- • ♦ ·Aesculap AG & Co. KG A 53432 u28. April 1997 u-234- 17 -SCHUTZANSPRÜCHEChirurgische Kopfhalteklemme mit einem Bügel, der Haltedorne zur Anlage am Kopf trägt, von denen mindestens einer an einem relativ zum Bügel in axialer Richtung verschiebbaren und feststellbaren Dornträger angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß am Ende des Bügels (2) ein Halter (8) vorgesehen ist, der den verschiebbaren Dornträger (25) und eine diesen in axialer Richtung gegenüber dem Halter (8) verschiebende Verstelleinrichtung (30) trägt und daß der Halter (8) am Bügel (2) seinerseits in Richtung des Verschiebewegs des Haltedorns (26) verschiebbar und feststellbar gelagert ist.2. Chirurgische Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (2) C-förmig ist.3. Chirurgische Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel ringförmig geschlossen ist.4. Chirurgische Klemme nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ver-Aesculap AG & Co. KG 28. April 1997A 53432 U U-234- 18 -Stelleinrichtung einen Gewindetrieb (30) aufweist.5. Chirurgische Klemme nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter die Form einer Hülse (8) hat, in der der Dornträger (25) längsverschieblich gelagert ist.6. Chirurgische Klemme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung eine Feder (28) umfaßt, die sich einerseits am Dornträger (25) und andererseits an einem relativ zum Halter (8) verstellbaren Verstellelement (30) abstützt und den Dornträger (25) in Richtung auf den Kopf (43) des Patienten beaufschlagt.7. Chirurgische Klemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verstellelement ein unterschiedlich tief in die Hülse (8) einschraubbarer Stopfen (30) ist.8. Chirurgische Klemme nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (8) parallel zu dessen Verschieberichtung in mehreren, einen Abstand voneinander aufweisenden diskreten Positionen durch den lösbaren Eingriff eines Rastelements (12) in axialer Richtung festlegbar ist.Aesculap AG & Co. KG A 53432 u28. April 1997 u-234- 19 -9. Chirurgische Klemme nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastelement (12) zur Festlegung des Halters (8) in eine von einer Anzahl von Rastausnehmungen (9) eingreift.10. Chirurgische Klemme nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastausnehmungen (9) im Querschnitt eine Zahnstange ausbilden.11. Chirurgische Klemme nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastausnehmungen durch sägezahnförmige Vertiefungen (9) mit einer steilen Flanke (10) und einer flachen Flanke (11) gebildet werden, deren Flanken so angeordnet sind, daß das Rastelement (12) bei einer Verschiebung des Halters (8) in Richtung auf den Kopf (43) auf der flachen Flanke (11) der Vertiefung (9) aufgleitet, bei einer Verschiebung in entgegengesetzter Richtung aber an der steilen Flanke (10) anschlägt.12. Chirurgische Klemme nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastelement (12) federnd gegen die Rastausnehmungen (9) gedrückt ist.Aesculap AG & Co. KG A 53432 u28. April 1997 u-234- 20 -13. Chirurgische Klemme nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastelement (12) um eine quer zur Verschieberichtung des Halters (8)
verlaufende Achse verschwenkbar gelagert ist und am Ausschwenken aus einer Vertiefung (9) gehindert
ist, wenn die steile Flanke (10) einer Vertiefung
(9) gegen das Rastelement (12) gedrückt
wird.14. Chirurgische Klemme nach einem der Ansprüche 8
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem
Halter in Form einer Hülse (8) die Rastausnehmungen durch mehrere Umfangsnuten (9) auf der Außenseite der Hülse (8) gebildet werden.15. Chirurgische Klemme nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als zusätzliche
Feststelleinrichtung für den Halter (8) eine lösbare Klemmeinrichtung (39) vorgesehen
ist.16. Chirurgische Klemme nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung eine gegen den Halter (8) spannbare Klemmschraube (39) umfaßt.17. Chirurgische Klemme nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf derAesculap AG & Co. KG A 53432 u28. April 1997 u-234- 21 -anderen Seite des Bügels (2) ein Dornträger in einem Halter (8) axial unverschieblich gehalten ist, der seinerseits ebenso wie der Halter (8) mit dem axial verschieblichen Dornträger am Bügel (2) verschieblich gelagert ist.
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