DE29707863U1 - Hygieneset - Google Patents
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Description
Meine Akte: E 53/1
Hygieneset
Die Erfindung betrifft ein Hygieneset bestehend aus einem Hygienetuch und einer Windel oder aus einem Hygienetuch und
einem Hygieneartikel, wie einer Damenbinde oder einem Tampon.
Wenn man mit Babys bzw. Kleinkindern unterwegs ist, müssen neben Windeln zum Wechseln auch Hygienetücher, Cremes etc.
mitgenommen werden. Hierbei tritt das Problem auf, daß für die Unterbringung viel Platz benötigt wird. Aufgrund des hohen
Bedarfs sind viele Hygienetüchern in einem voluminösen,
sperrigen Vorratsbehälter verpackt. Das hat den Nachteil, daß nicht alle Artikel in einer Tasche unterbringbar sind und
mehrere Taschen zum Transport benötigt werden, was wiederum unbequem und umständlich ist. Weiterhin werden die
Hygienetücher häufig vergessen.
Hygieneartikel für Frauen, wie Damenbinden, Tampons oder dgl., sind häufig einzeln verpackt. Um unterwegs die Sauberkeitsund
Sicherheitsbedürfnisse zu befriedigen, müssen auch in diesem Fall die in einem Vorratsbehälter aufbewahrten
Hygienetücher separat mitgeführt werden. Die oben beschriebenen Nachteile des großen Platzbedarfs, des
unbequemen und umständlichen Transportes treten hier ebenfalls auf. Da die Frauen die Hygieneartikel sowie Hygienetücher
nicht ständig benötigen, werden die Vorratsbehälter mit den Hygienetüchern wegen des hohen Platzbedarfes aus der Tasche
genommen und dann vergessen, so daß diese bei Bedarf nicht zur Verfügung stehen.
Daher ist es Aufgabe der Erfindung, ein Hygieneset zu offenbaren, mit dem ein Hygieneartikel, wie Windel, Damenbinde
oder Tampon, zusammen mit einem Hygienetuch einfach, bequem und platzsparend von dem Benutzer transportierbar ist.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Schutzansprüche 1 oder 8 gelöst, wobei in den Unteransprüchen
weitere vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Hygienesets dargestellt sind.
Das erfindungsgemäße Hygieneset gemäß Schutzanspruch 1, besteht aus einer Windel mit einer außenseitig angeordneten
Vorratskammer und einem darin befindlichen Hygienetuch.
Wenn man unterwegs ist, muß nur noch die voraussichtliche Anzahl an benötigten Windeln mitgenommen werden. Beim Wechseln
der Windel wird das Hygienetuch bei Bedarf aus der Vorratskammer entnommen und zusammen mit der benutzten Windel
entsorgt. Anschließend wird eine saubere Windel mit Hygienetuch umlegt, so daß für den späteren Gebrauch ein neues
Hygienetuch zur Verfügung steht.
Die Innenseite der Vorratskammer weist randseitig einen Verschluß, vorzugsweise einen Klebestreifen oder dgl., auf,
welche die Vorratskammer verschlossen hält. Zum leichteren Öffnen der Vorratskammer ist an derselben eine Öffnungshilfe
in Form einer Aufreiß- und/oder Aufziehlasche oder dgl.
festgelegt.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die
Vorratskammer in Form einer Tasche an einer das Gesäßteil der Windel bildenden Rückseite aufgesetzt. Die Ausbildung der
Vorratskammer als eine aufgesetzte Tasche ermöglicht, daß das erfindungsgemäße Hygieneset einfach durch Anbringung der
Tasche mit dem Hygienetuch auf den handelsüblichen Windeln
herstellbar ist. Das Produktionsverfahrens für Windeln muß nur ergänzt, aber nicht wesentlich verändert werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform weist die Windel eine
angeformte Lasche zur Bildung der Vorratskammer auf.
Durch eine gesäßteilseitige Anordnung der Vorratskammer wird die Aufmerksamkeit des Kleinkindes von der Vorratskammer
abgelenkt, was durch Anbringung von kindgerechten Bildern, Aufdrucken, Figuren oder dgl. unterstützt wird. Ferner kann
das Kleinkind das Hygienetuch nicht eigenhändig der Vorratskammer entnehmen, weil die Rückseite der angezogenen
Windel nicht zugänglich ist.
Selbstverständlich kann die Vorratskammer bei Windeln für Säuglinge auch an der Vorderseite angeordnet sein. Bei
Inkontinenz-Windeln für Erwachsene ist eine vorderseitige Anordnung der Vorratskammer vorteilhaft, weil der Träger der
Windel bequemen, leichten Zugang zu dem Hygienetuch hat.
Das erfindungsgemäße Hygieneset gemäß Schutzanspruch 8, besteht aus einem Hygieneartikel, wie einer Damenbinde, Tampon
oder dgl., und einem Hygienetuch, wobei das Hygienetuch in einer Vorratskammer einer Verpackung des Hygieneartikels
bevorratet ist.
Bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform des Hygienesets
mit einer Damenbinde, besteht die Verpackung aus einer faltbaren Verpackungsfolie. Im verpackten Zustand der
Damenbinde ist die Damenbinde unterseitig mit Hilfe eines Klebestreifens an einer eine Verpackungsinnenseite bildenden
Verpackungs-Seite festgelegt. Die Vorratskammer ist vorzugsweise an einer dieser abgewendeten Verpackungsseite als
Verpackungsaußenseite angeordnet.
Bei einer weiteren Ausfuhrungsform der Verpackung für eine
Damenbinde weist die Verpackung außenseitig zwei Kammern auf, wobei eine erste Kammer als Vorratskammer das Hygienetuch und
eine zweite Kammer als Bindenkammer die Binde aufnimmt und die beiden Kammern durch eine Trennwand, vorzugsweise eine
Trennfolie, abgeteilt sind. Dadurch ist die Damenbinde auch während des Gebrauches von dem Hygienetuch vorteilhaft gegen
Schmutz geschützt und kann beiseite gelegt werden. Wenn das Hygienetuch nicht sofort benötigt wird, wird die Verpackung
mit dem Hygienetuch nach der Entnahme der Damenbinde aufgehoben, so daß das Hygienetuch später benutzt werden kann.
An der Vorratskammer und/oder der Bindenkammer sind, zum
leichteren Öffnen, vorteilhaft jeweils eine Öffnungshilfe in
Form einer Aufreiß- und/oder Abziehlasche, Aufreißband, Aufreißfaden oder dgl. festgelegt ist.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Hygienesets, ist ein Tampon in einem stabilen Verpackungsgehäuse bevorratet oder in eine Verpackungsfolie
eingewickelt.
Das Verpackungsgehäuse hat die Größe eines Tampons und besteht vorzugsweise aus zwei mit Hilfe einer abziehbaren Lasche
wiederholt verschließbaren Gehäusehälften, wobei eine
Gehäusehälfte zusammen mit der Lasche die wieder verschließbare Vorratskammer bildet und die andere
Gehäusehälfte zur Aufnahme des Tampons dient. Das Verpackungsgehäuse ist nach dem Gebrauch der Hygieneprodukte
wieder auffüllbar. In einem derartigen Verpackungsgehäuse werden die handelsüblichen Hygieneprodukte transportiert, so
daß nur einmalig Zusatzkosten für den Erwerb des Verpackungsgehäuse aufgewendet werden müssen.
Bei einer weiteren Ausführungsform hat die Verpackungsfolie
für darin eingewickelte Tampons an ihrem zugänglichen,
öffnungsseitigen Ende eine Vorratskammer. Mit einer an der
Verpackungsfolie festgelegten Öffnungshilfe in Form eines Aufreißbandes, -fadens oder -Streifens wird zuerst die
Vorratskammer zur Entnahme des Hygienetuches aufgerissen und
dann der Tampon ausgepackt. Während der Nutzung des Hygienetuches ist der Tampon bei beiden Verpackungen vor
Verschmutzungen geschützt.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Hygienesets hat eine Vorratskammer mit einer Feuchtigkeitssperre, so daß als Hygienetuch vorteilhaft
Feuchtigkeitstücher, wie pH-neutrale Hygienetücher, Öltücher,
Erfrischungstücher oder dgl., bevorratet werden. Feuchtigkeitstücher werden vorzugsweise in Hygienesets
bevorratet, beispielsweise in Windeln, die für Anwendungen vorgesehen sind, bei denen starke Verschmutzungen entfernt
werden und eine zusätzliche Naßreinigung erforderlich ist. Die Vorratskammer weist an ihrer Innenseite eine
feuchtigkeitsundurchlässige Kunststoffolie oder Beschichtung auf, welche ein Austrocknen des Feuchtigkeitstuches
verhindert.
Das erfindungsgemäße Hygieneset mit mindestens einem in der
Vorratskammer angeordneten Hygienetuch nimmt gleichzeitig auch die Funktion eines Vorratsbehälters ein, der einfach sowie
kostengünstig aufgebaut ist und einen geringen Platz für die Unterbringung benötigt, so daß das Hygienetuch nicht vergessen
wird. Das Hygieneset ist aufgrund seiner kleinen Abmessungen bequem in der Handtasche unterzubringen, wodurch das
nachteilige Mitführen eines separaten, voluminösen Vorratsbehälters mit überschüssigen Hygienetüchern entfällt.
Das Hygieneset mit den Hygieneartikeln für Frauen ist in einem Portemonnaie unterbringbar, so daß dasselbe ständig
mitgenommen werden kann.
Die erfindungsgemäße Ausbildung eines Hygienesets stellt eine
einfache und kostengünstige Lösung der Aufgabe dar, weil die Produktionsverfahren für die handelsüblichen Hygieneartikel im
wesentlichen beibehalten werden und keine Umstellung der Produktion erforderlich ist.
Die Erfindung wird anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht einer Windel mit einer
an ihrer Vorderseite angeordneten Vorratskammer und darin angeordnetem Hygienetuch,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht einer Verpackung für eine Damenbinde in einer Bindenkammer und einem
Hygienetuch in einer Vorratskammer,
Fig. 3 eine schematische Draufsicht auf eine Verpackung mit einer Damenbinde und einem in einer außenseitigen
Vorratskammer angeordneten Hygienetuch,
Fig. 4 eine schematische Draufsicht auf eine geöffnetes Verpackungsgehäuse mit einem Tampon und einem in
einer Vorratskammer angeordneten Hygienetuch,
Fig. 5 eine schematische Ansicht eines in einer Verpackungsfolie mit einer Vorratskammer und darin
angeordnetem Hygienetuch eingewickelten Tampons, teilweise ausgewickelt.
In Fig. 1 ist ein aus einer Windel (3) und einem Hygienetuch (2) bzw. Feuchtigkeitstuch (8) bestehendes Hygieneset {1)
dargestellt. Die Windel (3) weist an ihrer Außenseite {3 A) eine Vorratskammer (12) für das Hygienetuch (2) oder das
Feuchtigkeitstuch (8) auf. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Vorratskammer (12) an der Vorderseite
(3 V) der Windel (3) angeordnet. Zur Bildung der Vorratskammer
(12) ist eine Lasche (31) als Oberteil (12 0) der Vorratskammer (12) an die Windel (3) angeformt, und das
Unterteil (12 U) der Vorratskammer (12) wird von einer auf der Windel (3) festgelegten Folie gebildet oder die Außenseite
(3 A) der Windel (3) fungiert als Unterteil (12 U). In den
Fällen, in denen in der Vorratskammer (12) ein Feuchtigkeitstuch (8), beispielsweise ein Öltuch, pH-neutrales
Feuchtigkeitstuch oder dgl., bevorratet ist, weist die Innenseite (12 I) der Vorratskammer (12) eine
Feuchtigkeitssperre (18) auf. Als Feuchtigkeitssperren (18)
eignen sich Kunststoffolien oder Beschichtungen, die ein Austrocknen des Feuchtigkeitstuches (8) verhindern.
Eine an dem Oberteil {12 0) der Vorratskammer (12) festgelegte
Aufreiß- und/oder Abziehlasche {10 L) dient als Öffnungshilfe
(10) zum leichteren Abziehen der Lasche (31) von dem Vorratskammer-Unterteil (12 U) .
Die Innenseite (12 I) der Vorratskammer (12) weist an der
Innenseite {12 I) der Lasche (31) und/oder im Bereich des Unterteils (12 U) der Vorratskammer (12) randseitig einen
Verschluß {11) auf. Hierzu eignen sich besonders wiederholt verschließbare Klebestreifen (11*) oder dgl.
Selbstverständlich können auch Einmal-Klebestreifen eingesetzt werden. Bei Windeln (3) für Kleinkinder sind im Bereich der
Vorratskammer {12) kindgerechte Motive (nicht dargestellt), wie Bilder, Aufdrucke, Figuren oder dgl., vorgesehen, um das
Kleinkind von der Vorratskammer {12) abzulenken.
In Fig. 2 ist eine flache Verpackung (6) für eine Damenbinde
(4) dargestellt. Die Verpackung (6) weist an einer Verpackungslängsseite (6 S) eine Vorratskammer (12) und an der
anderen gegenüberliegenden Verpackungslängsseite (6 S) eine Bindenkammer (14) auf, wobei die beiden Kammern (12, 14) durch
eine Trennwand (6 T) voneinander abgeteilt sind. Die Unterteile (12 U, 14 U) der Kammern (12, 14) werden von der
Trennwand (6 T) und die Oberteile (12 O, 14 O) der Kammern (12, 14) jeweils von einer separaten Verpackungsfolie {61) aus
Kunststoff als Außenseite (6 A) der Verpackung (6) gebildet. Die Trennfolie (6 T) sowie die außenseitigen Verpackungsfolien
{61) sind fest zu einer Verpackung (6) miteinander verbunden.
Die Verbindung der einzelnen Folien (6 T, 61) untereinander kann beispielsweise durch Schweißen oder durch eine
mechanische Verbindung erzielt werden.
Der Teilschnitt B - B in Fig. 2 zeigt ein Hygienetuch (2) in
der Vorratskammer (12) und eine Damenbinde (4) in der Bindenkammer (14). Die Damenbinde (4) ist mit Hilfe eines an
der Unterseite (41) festgelegten Klebestreifens (4 B) an der Trennwand (6 T) befestigt, so daß die Binde (4) auch beim
Öffnen der Bindenkammer (14) durch Ziehen an der Öffnungshilfe (10) nicht unkontrolliert herausfällt. Auch die Vorratskammer
(12) hat an einem Ende der Verpackungslängsseite (6 S) eine Öffnungshilfe (10) in Form einer Aufreißlasche (10 B).
Fig. 3 zeigt eine Verpackung (6) für eine mehrfach gefaltete Damenbinde (4). Durch das Zusammenfalten der Damenbinde (4)
auf ein annähernd quadratisches Format wird vorteilhaft zum
Verpacken nur eine kompakte Verpackung (6) mit kleinen Abmessungen benötigt. Ein Streifen einer Verpackungsfolie (61)
wird derart gefaltet, daß die beiden Folienenden (61 E) überlappen und der dazwischen liegende Innenraum (6 1) als
Bindenkammer (16) für die Aufnahme der gefalteten Damenbinde (4) dient. Die längsseitigen Verpackungskanten (61 K) werden
fest miteinander verbunden, sind aber durch Krafteinbringung,
wie Aufreißen in Längsrichtung, wieder voneinander trennbar. Die Verpackung (6) kann daher bei der Entnahme der Binde (4)
einfach aufgerissen werden. Die Vorratskammer (12) für das Hygienetuch (2) ist an der der Verpackungsinnenseite (6 I)
gegenüberliegenden Verpackungsseite, welche im verpackten Zustand die Verpackungsaußenseite (6 A) bildet, festgelegt.
Hierzu ist auf die Verpackungsfolie (61) eine Tasche (32) mit Klebestreifen an der der Verpackungsaußenseite (6 A)
zugewandten Tascheninnenseite (32 I) aufgesetzt.
Die Innenseite (12 I) der Vorratskammer (12) hat eine feuchtigkeitsundurchlässige Kunststoffolie oder -beschichtung
als Feuchtigkeitssperre (18), da in der Vorratskammer (12) vorzugsweise ein Feuchtigkeitstuch (8) , wie ein
Erfrischungstuch (8), bevorratet ist. Eine an der Tasche (32)
festgelegte Aufziehlasche (10 L) erleichtert das Öffnen der Vorratskammer (12) zur Entnahme des Feuchtigkeitstuches (8).
Die Fig. 4 und 5 zeigen ein Hygieneset (1), bestehend aus einem Hygienetuch (2) und einem Tampon (5), wobei in Fig. 4
eine Verpackung (6) in Form eines Verpackungsgehäuses (63), und in Fig. 5 ein in einer Verpackungsfolie (62)
eingewickeltes Tampon (5) dargestellt sind. Das Hygieneset (1) gemäß Fig. 4 ist in einem wiederholt verwendbaren
Verpackungsgehäuse (63) untergebracht. Das Verpackungsgehäuse
(63) hat eine durch eine selbstklebende, haftende Lasche (31) wiederverschließbare Gehäusehälfte (63 H*) als Vorratskammer
(12) für das Hygienetuch (2). Die Lasche (31) ist kammerseitig
im Randbereich mit einem Klebstoff beschichtet, so daß die Vorratskammer (12) wiederholt verschließbar ist. In der
anderen Gehäusehälfte (63 H*) ist ein handelsüblicher Tampon (5) untergebracht. Diese Gehäusehälfte (63 H) bildet eine
Tamponkammer (15).
Das Verpackungsgehäuse (63) muß nach der Verwendung des Hygienetuchs (2) und/oder des Tampons (5) erneut aufgefüllt
werden, damit für den nächsten Anwendungsfall die Artikel
erneut bereitgestellt sind. Das Verpackungsgehäuse (63) ist aus einem duro- oder thermoplastischen Kunststoff gefertigt.
Die Gehäusehälften (63 H, 63 H*) weisen Verschlußteile (63 V)
zum Öffnen und Verschließen des Verpackungsgehäuses (63) auf.
Die Verpackungsfolie (62) gemäß Fig. 5 für einen handelsüblichen Tampon (5), welcher bereits verpackt oder
unverpackt ist, weist an ihrem zugänglichen öffnungsseitigen Ende (62 E) eine Vorratskammer (12) für ein Hygienetuch (2)
auf. Die Vorratskaitimer (12) wird von einer auf die
Verpackungsfolie (62) aufgesetzten Tasche (32) gebildet; vorzugsweise ist die Vorratskammer (12) auf der im
eingewickelten Zustand des Tampons (5) außenseitigen Verpackungsfolienseite angeordnet, damit das Hygienetuch (2)
entnommen werden kann, ohne den Tampon (5) vollständig auszupacken. Zum leichteren Auspacken des Tampons (5) aus der
Verpackungsfolie (62) weist dieselbe in Tampon-Querrichtung eine Aufreißhilfe (10 B), vorzugsweise in Form eines
Streifens, Bandes oder dgl., zum Öffnen der Vorratskammer (12) und/oder der Verpackung (6) auf. Zusätzlich ist eine
Aufreißlasche (10 L) vorgesehen. Auch die Tasche (32) hat eine Öffnungshilfe (10).
Claims (18)
1. Hygieneset, bestehend aus einer Windel und einem Hygienetuch, dadurch gekennzeichnet, daß die Windel (3) an
einer Außenseite (3 A) mindestens eine Vorratskammer (12) für das Hygienetuch (2) aufweist.
2. Hygieneset nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratskammer (12) an einer das Gesäßteil bildenden
Rückseite der Windel (3) und/oder ihrer Vorderseite (3 V) angeordnet ist.
3. Hygieneset nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß an die Windel (3) zur Bildung der Vorratskammer (12) eine Lasche (31) oder eine Tasche (32)
angeformt ist.
4. Hygieneset nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der Außenseite (3 A) der Windel (3) zur Bildung der Vorratskammer (12) eine Lasche (31) oder eine
Tasche (32) aufgesetzt ist.
5. Hygieneset nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratskammer (12) eine Öffnungshilfe (10) aufweist.
6. Hygieneset nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite (12 I) der Vorratskammer (12) randseitig ein Verschluß (11), wie
Klebestreifen oder dgl., angeordnet ist.
7. Hygieneset nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite (3 A) der Windel (3),
vorzugsweise im Bereich der Vorratskammer (12), mindestens ein
kindgerechtes Bild, Aufdruck, Figuren oder dgl. vorgesehen ist.
8. Hygieneset mit einem Hygieneartikel, wie Tampon oder einer Damenbinde, und einem Hygienetuch, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Verpackung (6) des Hygieneartikels (4, 5) eine Vorratskammer (12) für das Hygienetuch (2)
aufweist.
9. Hygieneset nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (12) aus einer faltbaren Verpackungsfolie (61)
besteht, und im verpackten Zustand der Damenbinde (4) dieselbe an einer eine Verpackungsinnenseite (6 I) bildenden
Verpackungs-Seite und die Vorratskammer (12) an einer dieser
gegenüberliegenden Verpackungs-Seite als Verpackungsaußenseite
(6 A) festgelegt ist .
10. Hygieneset nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verpackung (6) an einer Verpackungslängsseite (6 S) die Vorratskammer (12) und an einer dieser gegenüberliegenden
Verpackungslängsseite (6 S) eine Bindenkammer (14) für eine Damenbinde (4) aufweist, wobei die beiden Kammern (12, 14)
durch eine Trennwand (6 T), vorzugsweise eine Trennfolie, abgeteilt sind.
11. Hygieneset nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratskammer (12)
mindestens eine Öffnungshilfe (10) in Form einer Aufreiß-
und/oder Abziehlasche (10 L) oder dgl. aufweist.
12. Hygieneset nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindenkammer (14) mindestens eine Öffnungshilfe (10) in
Form einer Aufreiß- und/oder Abziehlasche (10 L) oder dgl. aufweist.
13. Hygieneset nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (6) von einem Verpackungsgehäuse (63) mit einer
Vorratskammer (12) für ein Hygienetuch (2) und einer Tamponkammer (15) für einen Tampon (5) gebildet ist, und die
Vorratskammer (12) und die Tamponkammer (15) jeweils einen wieder verschließbaren Verschluß (11*) aufweisen.
14. Hygieneset nach einem der Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (6) des Tampons (5) von
einer um den Tampon (5) gewickelten Verpackungsfolie (62), vorzugsweise aus thermoplastischem Kunststoff, gebildet ist,
und die Vorratskammer (12) an einem zugänglichen öffnungsseitigen Ende (62 E) der Verpackungsfolie (62)
angeordnet ist.
15. Hygieneset nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an/in der Verpackung (6) mindestens eine in Tampon-Querrichtung
verlaufende Aufreißhilfe (10 B), vorzugsweise in Form eines Streifens, Bandes oder dgl., zum Öffnen der
Vorratskammer (12) und/oder der Verpackung (6) festgelegt ist.
16. Hygieneset nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorratskammer (12)
mindestens ein Hygienetuch (2), wie ein Hygienepapier, Tissue oder dgl., angeordnet ist.
17. Hygieneset nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratskammer (12) mit
einer Feuchtigkeitssperre (18) in Form einer Kunststoffolie oder Beschichtung für ein Feuchtigkeitstuch (8) ausgebildet
ist.
18. Hygieneset nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorratskammer (12) mindestens ein Feuchtigkeitstuch
(8), vorzugsweise Erfrischungstuch, Öltuch, pH-neutrales
Feuchtigkeitstuch oder dgl., angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29707863U DE29707863U1 (de) | 1997-04-30 | 1997-04-30 | Hygieneset |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29707863U DE29707863U1 (de) | 1997-04-30 | 1997-04-30 | Hygieneset |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29707863U1 true DE29707863U1 (de) | 1997-08-21 |
Family
ID=8039816
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29707863U Expired - Lifetime DE29707863U1 (de) | 1997-04-30 | 1997-04-30 | Hygieneset |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29707863U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29914539U1 (de) * | 1999-08-19 | 2000-01-05 | Büch, Martina, 84489 Burghausen | Einmal-Babywindel |
Citations (8)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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