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DE29707863U1 - Hygieneset - Google Patents

Hygieneset

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Publication number
DE29707863U1
DE29707863U1 DE29707863U DE29707863U DE29707863U1 DE 29707863 U1 DE29707863 U1 DE 29707863U1 DE 29707863 U DE29707863 U DE 29707863U DE 29707863 U DE29707863 U DE 29707863U DE 29707863 U1 DE29707863 U1 DE 29707863U1
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DE
Germany
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hygiene
storage chamber
packaging
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tampon
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DE29707863U
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English (en)
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EIERICH EVA
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EIERICH EVA
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Publication date
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Publication of DE29707863U1 publication Critical patent/DE29707863U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F13/00Bandages or dressings; Absorbent pads
    • A61F13/15Absorbent pads, e.g. sanitary towels, swabs or tampons for external or internal application to the body; Supporting or fastening means therefor; Tampon applicators
    • A61F13/84Accessories, not otherwise provided for, for absorbent pads
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F13/00Bandages or dressings; Absorbent pads
    • A61F13/15Absorbent pads, e.g. sanitary towels, swabs or tampons for external or internal application to the body; Supporting or fastening means therefor; Tampon applicators
    • A61F13/551Packaging before or after use
    • A61F13/5519Packaging before or after use packages containing more than one kind of item, e.g. tampon and napkin, or diaper and an exchangeable insert

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  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Veterinary Medicine (AREA)
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Description

Meine Akte: E 53/1
Hygieneset
Die Erfindung betrifft ein Hygieneset bestehend aus einem Hygienetuch und einer Windel oder aus einem Hygienetuch und einem Hygieneartikel, wie einer Damenbinde oder einem Tampon.
Wenn man mit Babys bzw. Kleinkindern unterwegs ist, müssen neben Windeln zum Wechseln auch Hygienetücher, Cremes etc. mitgenommen werden. Hierbei tritt das Problem auf, daß für die Unterbringung viel Platz benötigt wird. Aufgrund des hohen Bedarfs sind viele Hygienetüchern in einem voluminösen, sperrigen Vorratsbehälter verpackt. Das hat den Nachteil, daß nicht alle Artikel in einer Tasche unterbringbar sind und mehrere Taschen zum Transport benötigt werden, was wiederum unbequem und umständlich ist. Weiterhin werden die Hygienetücher häufig vergessen.
Hygieneartikel für Frauen, wie Damenbinden, Tampons oder dgl., sind häufig einzeln verpackt. Um unterwegs die Sauberkeitsund Sicherheitsbedürfnisse zu befriedigen, müssen auch in diesem Fall die in einem Vorratsbehälter aufbewahrten Hygienetücher separat mitgeführt werden. Die oben beschriebenen Nachteile des großen Platzbedarfs, des unbequemen und umständlichen Transportes treten hier ebenfalls auf. Da die Frauen die Hygieneartikel sowie Hygienetücher nicht ständig benötigen, werden die Vorratsbehälter mit den Hygienetüchern wegen des hohen Platzbedarfes aus der Tasche genommen und dann vergessen, so daß diese bei Bedarf nicht zur Verfügung stehen.
Daher ist es Aufgabe der Erfindung, ein Hygieneset zu offenbaren, mit dem ein Hygieneartikel, wie Windel, Damenbinde oder Tampon, zusammen mit einem Hygienetuch einfach, bequem und platzsparend von dem Benutzer transportierbar ist.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Schutzansprüche 1 oder 8 gelöst, wobei in den Unteransprüchen weitere vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Hygienesets dargestellt sind.
Das erfindungsgemäße Hygieneset gemäß Schutzanspruch 1, besteht aus einer Windel mit einer außenseitig angeordneten Vorratskammer und einem darin befindlichen Hygienetuch.
Wenn man unterwegs ist, muß nur noch die voraussichtliche Anzahl an benötigten Windeln mitgenommen werden. Beim Wechseln der Windel wird das Hygienetuch bei Bedarf aus der Vorratskammer entnommen und zusammen mit der benutzten Windel entsorgt. Anschließend wird eine saubere Windel mit Hygienetuch umlegt, so daß für den späteren Gebrauch ein neues Hygienetuch zur Verfügung steht.
Die Innenseite der Vorratskammer weist randseitig einen Verschluß, vorzugsweise einen Klebestreifen oder dgl., auf, welche die Vorratskammer verschlossen hält. Zum leichteren Öffnen der Vorratskammer ist an derselben eine Öffnungshilfe in Form einer Aufreiß- und/oder Aufziehlasche oder dgl. festgelegt.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Vorratskammer in Form einer Tasche an einer das Gesäßteil der Windel bildenden Rückseite aufgesetzt. Die Ausbildung der Vorratskammer als eine aufgesetzte Tasche ermöglicht, daß das erfindungsgemäße Hygieneset einfach durch Anbringung der Tasche mit dem Hygienetuch auf den handelsüblichen Windeln
herstellbar ist. Das Produktionsverfahrens für Windeln muß nur ergänzt, aber nicht wesentlich verändert werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform weist die Windel eine angeformte Lasche zur Bildung der Vorratskammer auf.
Durch eine gesäßteilseitige Anordnung der Vorratskammer wird die Aufmerksamkeit des Kleinkindes von der Vorratskammer abgelenkt, was durch Anbringung von kindgerechten Bildern, Aufdrucken, Figuren oder dgl. unterstützt wird. Ferner kann das Kleinkind das Hygienetuch nicht eigenhändig der Vorratskammer entnehmen, weil die Rückseite der angezogenen Windel nicht zugänglich ist.
Selbstverständlich kann die Vorratskammer bei Windeln für Säuglinge auch an der Vorderseite angeordnet sein. Bei Inkontinenz-Windeln für Erwachsene ist eine vorderseitige Anordnung der Vorratskammer vorteilhaft, weil der Träger der Windel bequemen, leichten Zugang zu dem Hygienetuch hat.
Das erfindungsgemäße Hygieneset gemäß Schutzanspruch 8, besteht aus einem Hygieneartikel, wie einer Damenbinde, Tampon oder dgl., und einem Hygienetuch, wobei das Hygienetuch in einer Vorratskammer einer Verpackung des Hygieneartikels bevorratet ist.
Bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform des Hygienesets mit einer Damenbinde, besteht die Verpackung aus einer faltbaren Verpackungsfolie. Im verpackten Zustand der Damenbinde ist die Damenbinde unterseitig mit Hilfe eines Klebestreifens an einer eine Verpackungsinnenseite bildenden Verpackungs-Seite festgelegt. Die Vorratskammer ist vorzugsweise an einer dieser abgewendeten Verpackungsseite als Verpackungsaußenseite angeordnet.
Bei einer weiteren Ausfuhrungsform der Verpackung für eine Damenbinde weist die Verpackung außenseitig zwei Kammern auf, wobei eine erste Kammer als Vorratskammer das Hygienetuch und eine zweite Kammer als Bindenkammer die Binde aufnimmt und die beiden Kammern durch eine Trennwand, vorzugsweise eine Trennfolie, abgeteilt sind. Dadurch ist die Damenbinde auch während des Gebrauches von dem Hygienetuch vorteilhaft gegen Schmutz geschützt und kann beiseite gelegt werden. Wenn das Hygienetuch nicht sofort benötigt wird, wird die Verpackung mit dem Hygienetuch nach der Entnahme der Damenbinde aufgehoben, so daß das Hygienetuch später benutzt werden kann.
An der Vorratskammer und/oder der Bindenkammer sind, zum leichteren Öffnen, vorteilhaft jeweils eine Öffnungshilfe in Form einer Aufreiß- und/oder Abziehlasche, Aufreißband, Aufreißfaden oder dgl. festgelegt ist.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hygienesets, ist ein Tampon in einem stabilen Verpackungsgehäuse bevorratet oder in eine Verpackungsfolie eingewickelt.
Das Verpackungsgehäuse hat die Größe eines Tampons und besteht vorzugsweise aus zwei mit Hilfe einer abziehbaren Lasche wiederholt verschließbaren Gehäusehälften, wobei eine Gehäusehälfte zusammen mit der Lasche die wieder verschließbare Vorratskammer bildet und die andere Gehäusehälfte zur Aufnahme des Tampons dient. Das Verpackungsgehäuse ist nach dem Gebrauch der Hygieneprodukte wieder auffüllbar. In einem derartigen Verpackungsgehäuse werden die handelsüblichen Hygieneprodukte transportiert, so daß nur einmalig Zusatzkosten für den Erwerb des Verpackungsgehäuse aufgewendet werden müssen.
Bei einer weiteren Ausführungsform hat die Verpackungsfolie für darin eingewickelte Tampons an ihrem zugänglichen,
öffnungsseitigen Ende eine Vorratskammer. Mit einer an der Verpackungsfolie festgelegten Öffnungshilfe in Form eines Aufreißbandes, -fadens oder -Streifens wird zuerst die Vorratskammer zur Entnahme des Hygienetuches aufgerissen und dann der Tampon ausgepackt. Während der Nutzung des Hygienetuches ist der Tampon bei beiden Verpackungen vor Verschmutzungen geschützt.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hygienesets hat eine Vorratskammer mit einer Feuchtigkeitssperre, so daß als Hygienetuch vorteilhaft Feuchtigkeitstücher, wie pH-neutrale Hygienetücher, Öltücher, Erfrischungstücher oder dgl., bevorratet werden. Feuchtigkeitstücher werden vorzugsweise in Hygienesets bevorratet, beispielsweise in Windeln, die für Anwendungen vorgesehen sind, bei denen starke Verschmutzungen entfernt werden und eine zusätzliche Naßreinigung erforderlich ist. Die Vorratskammer weist an ihrer Innenseite eine feuchtigkeitsundurchlässige Kunststoffolie oder Beschichtung auf, welche ein Austrocknen des Feuchtigkeitstuches verhindert.
Das erfindungsgemäße Hygieneset mit mindestens einem in der Vorratskammer angeordneten Hygienetuch nimmt gleichzeitig auch die Funktion eines Vorratsbehälters ein, der einfach sowie kostengünstig aufgebaut ist und einen geringen Platz für die Unterbringung benötigt, so daß das Hygienetuch nicht vergessen wird. Das Hygieneset ist aufgrund seiner kleinen Abmessungen bequem in der Handtasche unterzubringen, wodurch das nachteilige Mitführen eines separaten, voluminösen Vorratsbehälters mit überschüssigen Hygienetüchern entfällt. Das Hygieneset mit den Hygieneartikeln für Frauen ist in einem Portemonnaie unterbringbar, so daß dasselbe ständig mitgenommen werden kann.
Die erfindungsgemäße Ausbildung eines Hygienesets stellt eine einfache und kostengünstige Lösung der Aufgabe dar, weil die Produktionsverfahren für die handelsüblichen Hygieneartikel im wesentlichen beibehalten werden und keine Umstellung der Produktion erforderlich ist.
Die Erfindung wird anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht einer Windel mit einer an ihrer Vorderseite angeordneten Vorratskammer und darin angeordnetem Hygienetuch,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht einer Verpackung für eine Damenbinde in einer Bindenkammer und einem Hygienetuch in einer Vorratskammer,
Fig. 3 eine schematische Draufsicht auf eine Verpackung mit einer Damenbinde und einem in einer außenseitigen Vorratskammer angeordneten Hygienetuch,
Fig. 4 eine schematische Draufsicht auf eine geöffnetes Verpackungsgehäuse mit einem Tampon und einem in einer Vorratskammer angeordneten Hygienetuch,
Fig. 5 eine schematische Ansicht eines in einer Verpackungsfolie mit einer Vorratskammer und darin angeordnetem Hygienetuch eingewickelten Tampons, teilweise ausgewickelt.
In Fig. 1 ist ein aus einer Windel (3) und einem Hygienetuch (2) bzw. Feuchtigkeitstuch (8) bestehendes Hygieneset {1) dargestellt. Die Windel (3) weist an ihrer Außenseite {3 A) eine Vorratskammer (12) für das Hygienetuch (2) oder das Feuchtigkeitstuch (8) auf. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Vorratskammer (12) an der Vorderseite (3 V) der Windel (3) angeordnet. Zur Bildung der Vorratskammer (12) ist eine Lasche (31) als Oberteil (12 0) der Vorratskammer (12) an die Windel (3) angeformt, und das Unterteil (12 U) der Vorratskammer (12) wird von einer auf der Windel (3) festgelegten Folie gebildet oder die Außenseite
(3 A) der Windel (3) fungiert als Unterteil (12 U). In den Fällen, in denen in der Vorratskammer (12) ein Feuchtigkeitstuch (8), beispielsweise ein Öltuch, pH-neutrales Feuchtigkeitstuch oder dgl., bevorratet ist, weist die Innenseite (12 I) der Vorratskammer (12) eine Feuchtigkeitssperre (18) auf. Als Feuchtigkeitssperren (18) eignen sich Kunststoffolien oder Beschichtungen, die ein Austrocknen des Feuchtigkeitstuches (8) verhindern.
Eine an dem Oberteil {12 0) der Vorratskammer (12) festgelegte Aufreiß- und/oder Abziehlasche {10 L) dient als Öffnungshilfe (10) zum leichteren Abziehen der Lasche (31) von dem Vorratskammer-Unterteil (12 U) .
Die Innenseite (12 I) der Vorratskammer (12) weist an der Innenseite {12 I) der Lasche (31) und/oder im Bereich des Unterteils (12 U) der Vorratskammer (12) randseitig einen Verschluß {11) auf. Hierzu eignen sich besonders wiederholt verschließbare Klebestreifen (11*) oder dgl. Selbstverständlich können auch Einmal-Klebestreifen eingesetzt werden. Bei Windeln (3) für Kleinkinder sind im Bereich der Vorratskammer {12) kindgerechte Motive (nicht dargestellt), wie Bilder, Aufdrucke, Figuren oder dgl., vorgesehen, um das Kleinkind von der Vorratskammer {12) abzulenken.
In Fig. 2 ist eine flache Verpackung (6) für eine Damenbinde (4) dargestellt. Die Verpackung (6) weist an einer Verpackungslängsseite (6 S) eine Vorratskammer (12) und an der anderen gegenüberliegenden Verpackungslängsseite (6 S) eine Bindenkammer (14) auf, wobei die beiden Kammern (12, 14) durch eine Trennwand (6 T) voneinander abgeteilt sind. Die Unterteile (12 U, 14 U) der Kammern (12, 14) werden von der Trennwand (6 T) und die Oberteile (12 O, 14 O) der Kammern (12, 14) jeweils von einer separaten Verpackungsfolie {61) aus Kunststoff als Außenseite (6 A) der Verpackung (6) gebildet. Die Trennfolie (6 T) sowie die außenseitigen Verpackungsfolien
{61) sind fest zu einer Verpackung (6) miteinander verbunden. Die Verbindung der einzelnen Folien (6 T, 61) untereinander kann beispielsweise durch Schweißen oder durch eine mechanische Verbindung erzielt werden.
Der Teilschnitt B - B in Fig. 2 zeigt ein Hygienetuch (2) in der Vorratskammer (12) und eine Damenbinde (4) in der Bindenkammer (14). Die Damenbinde (4) ist mit Hilfe eines an der Unterseite (41) festgelegten Klebestreifens (4 B) an der Trennwand (6 T) befestigt, so daß die Binde (4) auch beim Öffnen der Bindenkammer (14) durch Ziehen an der Öffnungshilfe (10) nicht unkontrolliert herausfällt. Auch die Vorratskammer (12) hat an einem Ende der Verpackungslängsseite (6 S) eine Öffnungshilfe (10) in Form einer Aufreißlasche (10 B).
Fig. 3 zeigt eine Verpackung (6) für eine mehrfach gefaltete Damenbinde (4). Durch das Zusammenfalten der Damenbinde (4) auf ein annähernd quadratisches Format wird vorteilhaft zum Verpacken nur eine kompakte Verpackung (6) mit kleinen Abmessungen benötigt. Ein Streifen einer Verpackungsfolie (61) wird derart gefaltet, daß die beiden Folienenden (61 E) überlappen und der dazwischen liegende Innenraum (6 1) als Bindenkammer (16) für die Aufnahme der gefalteten Damenbinde (4) dient. Die längsseitigen Verpackungskanten (61 K) werden fest miteinander verbunden, sind aber durch Krafteinbringung, wie Aufreißen in Längsrichtung, wieder voneinander trennbar. Die Verpackung (6) kann daher bei der Entnahme der Binde (4) einfach aufgerissen werden. Die Vorratskammer (12) für das Hygienetuch (2) ist an der der Verpackungsinnenseite (6 I) gegenüberliegenden Verpackungsseite, welche im verpackten Zustand die Verpackungsaußenseite (6 A) bildet, festgelegt. Hierzu ist auf die Verpackungsfolie (61) eine Tasche (32) mit Klebestreifen an der der Verpackungsaußenseite (6 A) zugewandten Tascheninnenseite (32 I) aufgesetzt.
Die Innenseite (12 I) der Vorratskammer (12) hat eine feuchtigkeitsundurchlässige Kunststoffolie oder -beschichtung als Feuchtigkeitssperre (18), da in der Vorratskammer (12) vorzugsweise ein Feuchtigkeitstuch (8) , wie ein Erfrischungstuch (8), bevorratet ist. Eine an der Tasche (32) festgelegte Aufziehlasche (10 L) erleichtert das Öffnen der Vorratskammer (12) zur Entnahme des Feuchtigkeitstuches (8).
Die Fig. 4 und 5 zeigen ein Hygieneset (1), bestehend aus einem Hygienetuch (2) und einem Tampon (5), wobei in Fig. 4 eine Verpackung (6) in Form eines Verpackungsgehäuses (63), und in Fig. 5 ein in einer Verpackungsfolie (62) eingewickeltes Tampon (5) dargestellt sind. Das Hygieneset (1) gemäß Fig. 4 ist in einem wiederholt verwendbaren Verpackungsgehäuse (63) untergebracht. Das Verpackungsgehäuse (63) hat eine durch eine selbstklebende, haftende Lasche (31) wiederverschließbare Gehäusehälfte (63 H*) als Vorratskammer (12) für das Hygienetuch (2). Die Lasche (31) ist kammerseitig im Randbereich mit einem Klebstoff beschichtet, so daß die Vorratskammer (12) wiederholt verschließbar ist. In der anderen Gehäusehälfte (63 H*) ist ein handelsüblicher Tampon (5) untergebracht. Diese Gehäusehälfte (63 H) bildet eine Tamponkammer (15).
Das Verpackungsgehäuse (63) muß nach der Verwendung des Hygienetuchs (2) und/oder des Tampons (5) erneut aufgefüllt werden, damit für den nächsten Anwendungsfall die Artikel erneut bereitgestellt sind. Das Verpackungsgehäuse (63) ist aus einem duro- oder thermoplastischen Kunststoff gefertigt. Die Gehäusehälften (63 H, 63 H*) weisen Verschlußteile (63 V) zum Öffnen und Verschließen des Verpackungsgehäuses (63) auf.
Die Verpackungsfolie (62) gemäß Fig. 5 für einen handelsüblichen Tampon (5), welcher bereits verpackt oder unverpackt ist, weist an ihrem zugänglichen öffnungsseitigen Ende (62 E) eine Vorratskammer (12) für ein Hygienetuch (2)
auf. Die Vorratskaitimer (12) wird von einer auf die Verpackungsfolie (62) aufgesetzten Tasche (32) gebildet; vorzugsweise ist die Vorratskammer (12) auf der im eingewickelten Zustand des Tampons (5) außenseitigen Verpackungsfolienseite angeordnet, damit das Hygienetuch (2) entnommen werden kann, ohne den Tampon (5) vollständig auszupacken. Zum leichteren Auspacken des Tampons (5) aus der Verpackungsfolie (62) weist dieselbe in Tampon-Querrichtung eine Aufreißhilfe (10 B), vorzugsweise in Form eines Streifens, Bandes oder dgl., zum Öffnen der Vorratskammer (12) und/oder der Verpackung (6) auf. Zusätzlich ist eine Aufreißlasche (10 L) vorgesehen. Auch die Tasche (32) hat eine Öffnungshilfe (10).

Claims (18)

Schutzansprüche
1. Hygieneset, bestehend aus einer Windel und einem Hygienetuch, dadurch gekennzeichnet, daß die Windel (3) an einer Außenseite (3 A) mindestens eine Vorratskammer (12) für das Hygienetuch (2) aufweist.
2. Hygieneset nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratskammer (12) an einer das Gesäßteil bildenden Rückseite der Windel (3) und/oder ihrer Vorderseite (3 V) angeordnet ist.
3. Hygieneset nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an die Windel (3) zur Bildung der Vorratskammer (12) eine Lasche (31) oder eine Tasche (32) angeformt ist.
4. Hygieneset nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite (3 A) der Windel (3) zur Bildung der Vorratskammer (12) eine Lasche (31) oder eine Tasche (32) aufgesetzt ist.
5. Hygieneset nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratskammer (12) eine Öffnungshilfe (10) aufweist.
6. Hygieneset nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite (12 I) der Vorratskammer (12) randseitig ein Verschluß (11), wie Klebestreifen oder dgl., angeordnet ist.
7. Hygieneset nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite (3 A) der Windel (3), vorzugsweise im Bereich der Vorratskammer (12), mindestens ein
kindgerechtes Bild, Aufdruck, Figuren oder dgl. vorgesehen ist.
8. Hygieneset mit einem Hygieneartikel, wie Tampon oder einer Damenbinde, und einem Hygienetuch, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verpackung (6) des Hygieneartikels (4, 5) eine Vorratskammer (12) für das Hygienetuch (2) aufweist.
9. Hygieneset nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (12) aus einer faltbaren Verpackungsfolie (61) besteht, und im verpackten Zustand der Damenbinde (4) dieselbe an einer eine Verpackungsinnenseite (6 I) bildenden Verpackungs-Seite und die Vorratskammer (12) an einer dieser gegenüberliegenden Verpackungs-Seite als Verpackungsaußenseite (6 A) festgelegt ist .
10. Hygieneset nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (6) an einer Verpackungslängsseite (6 S) die Vorratskammer (12) und an einer dieser gegenüberliegenden Verpackungslängsseite (6 S) eine Bindenkammer (14) für eine Damenbinde (4) aufweist, wobei die beiden Kammern (12, 14) durch eine Trennwand (6 T), vorzugsweise eine Trennfolie, abgeteilt sind.
11. Hygieneset nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratskammer (12) mindestens eine Öffnungshilfe (10) in Form einer Aufreiß- und/oder Abziehlasche (10 L) oder dgl. aufweist.
12. Hygieneset nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindenkammer (14) mindestens eine Öffnungshilfe (10) in Form einer Aufreiß- und/oder Abziehlasche (10 L) oder dgl. aufweist.
13. Hygieneset nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (6) von einem Verpackungsgehäuse (63) mit einer Vorratskammer (12) für ein Hygienetuch (2) und einer Tamponkammer (15) für einen Tampon (5) gebildet ist, und die Vorratskammer (12) und die Tamponkammer (15) jeweils einen wieder verschließbaren Verschluß (11*) aufweisen.
14. Hygieneset nach einem der Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (6) des Tampons (5) von einer um den Tampon (5) gewickelten Verpackungsfolie (62), vorzugsweise aus thermoplastischem Kunststoff, gebildet ist, und die Vorratskammer (12) an einem zugänglichen öffnungsseitigen Ende (62 E) der Verpackungsfolie (62) angeordnet ist.
15. Hygieneset nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an/in der Verpackung (6) mindestens eine in Tampon-Querrichtung verlaufende Aufreißhilfe (10 B), vorzugsweise in Form eines Streifens, Bandes oder dgl., zum Öffnen der Vorratskammer (12) und/oder der Verpackung (6) festgelegt ist.
16. Hygieneset nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorratskammer (12) mindestens ein Hygienetuch (2), wie ein Hygienepapier, Tissue oder dgl., angeordnet ist.
17. Hygieneset nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratskammer (12) mit einer Feuchtigkeitssperre (18) in Form einer Kunststoffolie oder Beschichtung für ein Feuchtigkeitstuch (8) ausgebildet ist.
18. Hygieneset nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorratskammer (12) mindestens ein Feuchtigkeitstuch (8), vorzugsweise Erfrischungstuch, Öltuch, pH-neutrales Feuchtigkeitstuch oder dgl., angeordnet ist.
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