DE29706023U1 - Kabel- oder Leitungseinführung - Google Patents
Kabel- oder LeitungseinführungInfo
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FR-O /ZZU BoUlay Dipl.-lng. Johannes Dieterle, Leipzig
Fr ankr &bgr; i Ch E-Mail: patecpro@t-online.de
München 4. April 1997
B71695DE (BO/HZ/NA)
Die Erfindung betrifft eine Verbesserung für Vorrichtungen, die zum Durchführen und Festhalten eines Elektrokabels oder einer
beliebigen Hydraulik- bzw. Pneumatikleitung durch ein Loch in der Wand eines Anschlußgehäuses oder eines Schaltschrankes
dienen, wobei die Vorrichtungen auch zwischen der in einem industriellen Umfeld oftmals aggressiven Umgebung und dem
Inneren des Gehäuses, in welches jenes/jene führt, eine gute Dichtigkeit gegenüber Flüssigkeiten oder Staub sicherstellen
müssen.
Diese Vorrichtungen werden üblicherweise als Stopf- oder Durchführungsbuchsen
bezeichnet und häufig von Elektrikern, Installateuren und Zimmerleuten der Wartungs-, Bau- und Instandhaltungsabteilungen
in vielen Industriezweigen eingesetzt.
Die bekannten Kabel- oder Leitungseinführungen umfassen alle ein Gehäuse mit einem mit Gewinde versehenen Ende, eine Dichtungspackung,
einen auf das Gehäuse geschraubten oder festgespannten Deckel und in den meisten Anwendungsfällen eine
Mutter, eine Unterleg- oder Druckscheibe und eine Dichtung und sind oft aus Metall oder Kunststoff hergestellt. Diese Vorrichtungen
finden eine sehr breite und häufige Verwendung und erfordern die Herstellung einer großen Anzahl von Bauteilen,
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— ? —
deren Durchmesser abhängig von den Durchmessern der festzuhaltenden
Kabel und der Durchgangsöffnung unterschiedlich ist, was bedeutet, daß ihre Lagerung und ihr Einsatz durch den
Anwender nicht einfach sind, wobei die Gefahr besteht, daß Bauteile verlorengehen oder nicht ordnungsgemäß zusammenpassen.
Die Eigenschaften der bekannten Kabel- oder Leitungseinführungen des Standes der Technik (Schlag- und Zugfestigkeit) hängen
im wesentlichen von der Herstellungsqualität ab. Diese Eigenschaften werden in beachtlichem Maße erreicht; sie sind aber
mitunter zu Lasten der Herstellungskosten unnötigerweise zu gut; desweiteren wird bei der Herstellung von Kabel- oder Leitungseinführungen
aus einem Stück und einem Elastomer der Halt in der Wand von einer kreisförmigen Nut sichergestellt, die an
der Wand nicht immer vollkommen dicht ist und eine geringere Zugfestigkeit, vor allem bei Schrägzug im Verhältnis zur Achse
der Kabel- oder Leitungseinführung, besitzen kann.
Die Erfindung hat zum Gegenstand, die hauptsächlichen Nachteile der zuvor beschriebenen Erzeugnisse, die unter den Bezeichnungen
Trennwandeinführung, Stopfbuchse und Durchführungsbuchse bekannt sind, zu beheben, wobei deren Vorteile erhalten bleiben.
Dazu ist die Kabel- oder Leitungseinführung dadurch gekennzeichnet,
daß sie ein steifes Gehäuse umfaßt, das aus Kunststoff oder Metall hergestellt ist und eine verformbare
Dichtungspackung umspannt, die mit einer zentralen Öffnung für den Durchgang eines Kabels versehen ist, deren Durchmesser sich
ohne mechanische Einwirkung genau an den Kabel- oder Leitungsdurchmesser anpaßt, wobei das Ende des Gehäuses außerdem mit
einem Mittel zur Befestigung in der Wand versehen ist, das senkrecht auf seiner Fläche gegenüber dieser Wand ein Dichtelement
aufweist.
Weitere erfindungsgemäße Merkmale und Vorteile werden an Hand der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die im Anhang
befindlichen Zeichnungen erläutert, welche ein Ausführungsbeispiel
veranschaulichen, wobei
- Figur 1 einen seitlichen Halbschnitt der Vorrichtung aus Metall,
die ein System zur Befestigung durch eine Kontermutter oder durch Verschrauben in der Wand enthält, das durch, ein
Abstechverfahren hergestellt ist,
- Figur 2 einen seitlichen Halbschnitt der Vorrichtung aus Kunststoff, die ein System zur Befestigung durch eine Kontermutter
oder durch Verschrauben in der Wand enthält, das durch ein Abstechverfahren hergestellt ist,
- Figur 3 einen seitlichen Halbschnitt der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, die ein Schnellbefestigungssystem enthält,
- Figur 4 einen seitlichen Halbschnitt der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, die ein System zur Befestigung durch eine Kontermutter oder durch Verschrauben in der Wand enthält, das
durch ein Sandwichpreßverfahren hergestellt ist, und
- Figur 5 einen seitlichen Halbschnitt der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, die ein Schnellbefestigungssystem enthält, das durch ein Sandwichpreßverfahren hergestellt ist,
zeigt.
Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kabel- oder Leitungseinführung umfaßt diese ein Gehäuse 1 mit im großen und ganzen zylindrischer Form, das aus
Kunststoff oder Metall hergestellt ist (siehe Figur 1).
In einer Kunststoffe verwendenden Herstellungsweise wird das Gehäuse 1 durch Formgebung eines Kunststoffs hergestellt, der
ausgezeichnete mechanische Eigenschaften besitzt und vorzugsweise aus insbesondere Polycarbonat, Polystyrol und Polyamid
ausgewählt ist.
Dieses Gehäuse 1 besitzt an einem 2 seiner Enden 2, 3 . ein
Mittel 4 zur Befestigung in der Wand.
Gemäß einer ersten Ausführungsform besteht das Befestigungsmittel
4 aus einem mit Außengewinde versehenen Endstück 5, das in eine in der Wand angebrachten Öffnung geschraubt wird, oder
dem Festziehen mittels einer Kontermutter 6 hinter der Wand,
wobei bei dieser Herstellungsweise an der Außenfläche des Gehäuses vor dem Außengewindeteil Seitenflächen 7 angeordnet werden,
die das Zusammenwirken mit einem Spannwerkzeug mit entsprechendem Profil (beispielsweise Maul- oder Ringschlüssel)
ermöglichen.
Gemäß einer zweiten Ausführungsform ist dieses Befestigungsmittel
4 in einer Endzone 8 oder einem Schnellbefestigungsende ausgeführt, das aus einem kegelförmigen Teil 9 besteht, der in
Montagerichtung der Kabel- oder Leitungseinführung ausgerichtet ist. Dieser Kegel besteht aus einer Vielzahl flexibler Klemmen
10, die ins Innere des Kegels gedrückt werden können, wenn er in die Öffnung gesteckt wird, welche die Kabel- oder Leitungseinführung
aufnehmen soll.
Jede der Klemmen 10 verfügt in ihrem hinteren Bereich und an jedem Ende über einen Teil, der als treppenförmiges Profil 11
ausgeführt ist, dessen Stufen wie hinterschnittene Zähne aussehen, wobei jede Treppenstufe einem anderen Öffnungsdurchmesser
und/oder einer anderen Wanddicke entspricht. Die Teilung dieser Durchmesser ist folgende: Die größten Durchmesser befinden
sich auf dem äußeren Bereich des Umfangs des treppenförmigen Profils, während sich die kleineren auf dem inneren
Bereich befinden.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der Rückseite der Klemmen
10 werden die Zähne durch eine konvex gebogene, ununterbrochene Fläche ersetzt, welche gegebenenfalls mit Unebenheiten
versehen ist, die im Kontakt mit der Öffnung und der Wand einen ausgezeichneten Halt dieses gebogenen Teils ermöglichen.
Durch die Flexibilität dieser Klemmen 10 wird auch die Kompensierung
der unterschiedlichen Dicken der Wände möglich, welche die Kabel- oder Leitungseinführungen aufnehmen sollen; so entspricht,
unabhängig von der Dicke der Wand und den Veränderungen des Durchmessers der in ihr angebrachten Öffnung, ihnen
ein passender Durchmesser, der von den hinterschnittenen Zähnen gebildet wird, wobei sich die Flanken dieser Zähne automatisch
an die Wandung des Lochs und den flachen Bereich auf der Wandrückseite anpressen. Dieses System erlaubt außerdem die
Befestigung in einer mit Innengewinde versehenen Wand.
Desweiteren sind die Biegeformen der Klemmen 10 symmetrisch; so ermöglichen sie, wie zuvor festgestellt, bei der Montage das
Eindrücken der Klemmen nach innen, sie sorgen aber auch nach dem Einbau der Kabel- oder Leitungseinführung für die Rückkehr
dieser Klemmen in eine Lage, die deren Ausgangslage nahekommt.
Der Kegel 9 enthält ebenfalls, abwechselnd und zwischen den flexiblen Klemmen 10, eine Vielzahl von Stiften, deren äußerer
Durchmesser dem kleinsten Durchmesser des kegelförmigen Teils entspricht, wobei diese Stifte die Zentrierung der Kabel- oder
Leitungseinführung in der Öffnung ermöglichen müssen.
Dieser so gebildete kegelförmige Teil 9 erlaubt es, bei ein und demselben Typ einer Kabel- oder Leitungseinführung, der in Wänden
mit variabler Dicke funktionieren soll, ein breites Spektrum von Öffnungen abzudecken.
Das Gehäuse 1 der Kabel- oder Leitungseinführung umspannt eine ebenfalls im großen und ganzen zylindrische verformbare Dichtungspackung
12. Diese Dichtungspackung 12 wird entweder zum Zeitpunkt des Zusammenbaus der Kabel- oder Leitungseinführung
aufgetragen bzw. aufgeformt oder während der Formgebung des
Gehäuses 1 durch ein Sandwichpreßverfahren direkt hergestellt.
Der Öffnungsdurchmesser der Dichtungspackung 12 paßt sich ohne mechanische Einwirkung genau an den Kabel- oder Leitungsdurchmesser
an. Somit werden Dichtigkeit und mechanischer Halt durch einfaches Durchführen des Kabels im Inneren der Dichtungspakkung
12 ohne irgendeine Spannwirkung erreicht.
Die Innenwand des Gehäuses der Kabel- oder Leitungseinführung kann eine Vielzahl von Einschnitten 13 aufweisen, die gegebenenfalls
senkrecht zu ihrer Längsachse ausgerichtet sind. Weiterhin ist vorgesehen, daß die Seite des nachgiebigen Materials,
die mit dem Kabel oder der Leitung in Berührung kommt, an der Stelle der Öffnung gegebenenfalls Welligkeit aufweist,
um während des Umschließens des Kabels oder der Leitung das Fließen des Materials zu begünstigen. Die sowohl axiale als
auch radiale Verbindung und Befestigung der Elastomerschicht 12 im Gehäuse 1 wird während des Sandwichpressens durch das
Fließen dieses Materials ins Innere der Einschnitte 13 bei einer mechanischen Befestigungsweise erleichtert, in welcher
die Befestigung durch chemische Bindung an der Grenzfläche der beiden Materialien vor sich geht, wobei in diesem Fall das Vorhandensein
der Einschnitte freigestellt ist.
Außerdem ist vorgesehen, während der Formgebungsarbeitsgänge das Fließen des nachgiebigen Materials auf die senkrecht überstehende
Fläche 14 zuzulassen, die am Ende der mit Außengewinde versehenen Zone oder der Schnellbefestigungszone angeordnet ist
und die sich gegenüber der Außenwand befindet, um nach dem Anbringen der Kabel- oder Leitungseinführung die Dichtigkeit
dieser ebenen Flächen sicherzustellen.
Der für die Dichtungspackung verwendete Kunststoff wird aus nachgiebigen Thermoelasten, insbesondere des Typs "Santoprene"
und "Hytrel", ausgewählt.
Die bisher beschriebene Erfindung hat mehrere Vorteile: eine Kabel- oder Leitungseinführung aus einem einzigen Zwei-Komponenten-Stück,
deren Raumbedarf somit sehr gering ist und welche
an einer mit Innengewinde versehenen Wand oder bei Schnellbefestigung
eine ausgezeichnete Schlagfestigkeit besitzt, wobei für eine Vielzahl von Kabeldurchmessern ordnungsgemäße Dichtigkeit
und gemäß der Kompliziertheit der Dichtungspackung selbst bei beträchtlichem Achsenversatz eine gute Festigkeit gegenüber
einem Zug am Kabel sichergestellt wird.
Weiterhin ist festzustellen, daß diese Kabel- oder Leitungseinführung
innerhalb sehr kurzer Zeit eingesetzt werden kann und einen Schutzgrad aufweist, der im wesentlichen dem einer Standardstopfbuchse,
die aber aus einer größeren Anzahl von Bauteilen besteht, gleichwertig ist.
Claims (9)
1. Vorrichtung für die Einführung eines Kabels oder einer Leitung dadurch gekennzeichnet, daß sie ein steifes Gehäuse
(1) umfaßt, das aus Kunststoff oder Metall hergestellt ist und eine verformbare Dichtungspackung (12) umspannt, die mit
einer zentralen Öffnung für den Durchgang eines Kabels versehen ist, deren Durchmesser sich ohne mechanische
Einwirkung genau an den Kabel- oder Leitungsdurchmesser anpaßt, wobei das Ende (2) des Gehäuses (1) außerdem mit
einem Mittel (4) zur Befestigung in der Wand versehen ist, das senkrecht auf seiner Fläche (14) gegenüber dieser Wand
ein Dichtelement aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Mittel (4) zur Befestigung in der Wand aus einem . mit Außengewinde versehenen Endstück (5), das in eine in der
Wand angebrachten Öffnung geschraubt wird, oder einer Kontermutter (6) hinter der Wand besteht, wobei an der
Außenfläche des Gehäuses vor dem Außengewindeteil Seitenflächen (7) angeordnet werden, die das Zusammenwirken mit einem
Spannwerkzeug mit entsprechendem Profil ermöglichen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Mittel (4) zur Befestigung in der Wand aus einer Endzone (8) oder einem Schnellbefestigungsende besteht, das von einem
kegelförmigen Teil (9) gebildet wird, der in Montagerichtung der Kabel- oder Leitungseinführun ausgerichtet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kegel (9) aus einer Vielzahl flexibler Klemmen (10) besteht, die ins Innere des Kegels gedrückt werden können, wenn er in
die Öffnung gesteckt wird, welche die Stopfbuchse aufnehmen soll.
— 9 —
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
jede der Klemmen (10) in ihrem hinteren Bereich und an jedem
Ende über einen Teil verfügt, der als treppenförmiges Profil (11) ausgeführt ist, dessen Stufen wie hinterschnittene
Zähne aussehen, wobei jede Treppenstufe einem anderen Öffnungsdurchmesser und/oder einer anderen Wanddicke
entspricht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf
der Rückseite der Klemmen (10) die Zähne durch eine konvex gebogene, ununterbrochene Fläche ersetzt werden, welche
gegebenenfalls mit Unebenheiten versehen ist, die im Kontakt mit der Öffnung und der Wand einen ausgezeichneten Halt
dieses gebogenen Teils ermöglichen.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die ebenfalls im großen und ganzen zylindrische Dichtungspackung (12) entweder zum Zeitpunkt
des Zusammenbaus der Kabel- oder Leitungseinführung aufgetragen bzw. aufgeformt oder während der Formgebung des
Gehäuses (1) durch ein Sandwichpreßverfahren direkt
hergestellt wird.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Innenwand des Gehäuses (1) der Kabel- oder Leitungseinführung eine Vielzahl von
Einschnitten (13) aufweist, die gegebenenfalls senkrecht zu ihrer Längsachse ausgerichtet sind, wobei die Seite des
nachgiebigen Materials, die mit dem Kabel oder der Leitung in Berührung kommt, an der Stelle der Öffnung gegebenenfalls
Welligkeit aufweist, um während des Umschließens der Leitung das Fließen des Materials zu begünstigen.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sowohl die axiale als auch radiale Verbindung und Befestigung der Dichtungspackung (12) im
Gehäuse (1) während des Sandwichpressens durch das Fließen
- 10 -
des die Dichtungspackung (12) bildenden Materials ins Innere der Einschnitte (13) bei einer mechanischen
Befestigungsweise erleichtert wird, in welcher die Befestigung durch chemische Bindung an der Grenzfläche der beiden
Materialien vor sich geht.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970717 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20000623 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20030506 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20050513 |
|
| R071 | Expiry of right |