DE29706526U1 - Vorrichtung zum Anzeigen von Informationen über in Handelsgeschäften o.dgl. angebotene Waren und/oder Dienstleistungen - Google Patents
Vorrichtung zum Anzeigen von Informationen über in Handelsgeschäften o.dgl. angebotene Waren und/oder DienstleistungenInfo
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Description
PATENTANWALT· · , ;
EUROPEAN PATENT
EUROPEAN PATENT
DiPL.-PHYS. DR. WALTHEK JUNrtlS :
WOLFSTRASSE 24 TEL. (OSIl) 834530
30519 HANNOVER FAX. (0511) 842124
11.April 1997
Akte: 1372
Akte: 1372
CONSENS GMBH
Geibelstraße 13, 30173 Hannover
Geibelstraße 13, 30173 Hannover
Vorrichtung zum Anzeigen von Informationen
über in Handeslsgeschäften odgl. angebotene
Waren und/oder Dienstleistungen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anzeigen
von Informationen über in Handeslsgeschäften odgl. angebotene
Waren und/oder Dienstleistungen, bestehend aus Beschriftungen tragenden Schildern.
Waren in Handelsgeschäften werden heute Üblicherweises
kaum noch mit einem an der Ware befindlichen Preis ausgezeichnet. Auf der Ware befindet sich meist ein
Strichcode, der von einem an der Kasse befindlichen Lesegerät gelesen und in elektrische Impulse umgesetzt
wird. Diese werden in einem mit einem Speicher versehenen Computer ausgewertet, der Kasse werden dann Signale
zum Schreiben eines Kassenbons übermittelt, auf dem dann die Warenbenennung und der Warenpreis ausgedruckt
sind. Das ist ein sehr fortschrittlicher Weg zur Vereinfachung der Arbeit an der Kasse.
Damit der Kunde beim Aussuchen der von ihm gewünschten Waren eine Preisinformation erhält, befindet sich am
Ort der lagernden Ware, meist an den Sichtflächen von Regalbrettern, ein Schild, das die Warenbezeichnung und
den Preis' der Ware angibt. Das ist ein nicht so fort-
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schrittlicher Weg der Kundeninformation, denn bei
Preisänderungen, die bei Obst und Gemüse meist täglich, bei anderen Waren seltener, aber doch auch häufig genug
vorkommen, muß die Preisangabe auf dem Schild geändert werden. Bei Saisonware, die nur im Sommer beispielsweise
verkauft wird, und an deren Lagerplatz im Winter eine andere Ware angeboten wird, muß auf dem Schild
auch die Warenbezeichnung geändert werden. Das erfordert Aufmerksamkeit und Arbeit, wird die Änderung der
Auszeichnung übersehen, ergeben sich Ärger und Verdruß im Betrieb und mit der Kundschaft.
Die Erfindung vermeidet die Nachteile des Standes der Technik. Es ist die Aufgabe der Erfindung, mit einfachen
Mitteln und in einfacher Weise die Preisauszeichnung zuverlässig selbsttätig mit einer Möglichkeit der
Kopplung an die Kasse bzw. den die Kasse steuernden Computer auszuführen.
Die Erfindung besteht darin, daß jedes Schild eine elektronische oder elektronisch gesteuerte Anzeigevorrichtung
ist oder enthält, daß die Schilder räumlich voneinander getrennt aufgestellt und/oder angeordnet
sind, und daß diese Anzeigevorrichtungen der Schilder an eine zentrale elektronische Einheit mit einem Speicher
angeschlossen sind, welcher einer Eingabevorrichtung zugeordnet ist und welche die unterschiedlichen
Anzeigen auf diesen Schildern einstellt oder steuert.
Durch die Ankopplung an diese zentrale elektronische Einheit, die ein Computer sein kann und es in den
meisten Fällen auch sein wird, wird erreicht, daß jede
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Preisfestsetzung bzw. Änderung sofort und selbsttätig auf die betroffenen Schilder übertragen wird, ohne daß
die durchzuführende Änderung vom Personal vorgenommen zu werden braucht. Das erspart wertvolle Arbeitszeit.
Das bringt auch den Vorteil mit sich, daß Irrtümer des Personals ausgeschlossen werden und keine Differenz
zwischen der Auszeichnung und dem Kassendruck entstehen kann. Es können von unehrlichen Kunden auch keine
Preisschildmanipulationen vorgenommen werden.
Diese Art der Änderung des am Schild angezeigten Preises ist nicht die einzige Art der Anwendung der Erfindung,
denn es können in derselben Art auch andere Angaben, und zwar beliebiger Art, elektronisch auf dem
Schild geschrieben und/oder geändert werden.
Vorteilhaft ist es, wenn die zentrale elektronische Einheit ein Speicher oder ein mit Speicher ausgerüsteter
Computer ist, an den zumindest eine elektronisch gesteuerte Kasse angeschlossen ist.
Baulich kan diese Ausführungsform so gestaltet sein,
daß d(ie Kasse , der Artikel-Preis-Speicher , die Eingabevorrichtung
und die zentrale elektronische Einheit zu einer Baueinheit zusammengefaßt sind. Es besteht aber
auch die Möglichkeit, daß nur die zentrale elektronische Einheit, die Eingabevorrichtung und der Artikel-Preisspeicher
zu einem Gerät zusammengefaßt sind, an das dann eine oder mehrere Kassen angeschlossen sind.
Vorteilhaft ist es, wenn die elektronische Anzeigevorrichtung ein LCD (Flüssigkristallanzeigegerät) oder ein
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LED (Leuchtdiodendisplay) oder ein mittels eines elektromotorischen
oder magnetischen Antriebes auszutauschende Ziffern aufweisendes Anzeigegerät (Display)
ist.
Bei dieser elektronischen Anlage ist es vorteilhaft, wenn die zentrale elektronische Einheit einen Sender
für kodierte Signale enthält und wenn die Schilder mit Dekodiervorrichtungen versehen sind.
Der Aufwand dieser Anlage wird gering, wenn die Schilder untereinander und mit der zentralen elektronischen
Einheit durch ein gemeinsames Kabel oder durch eine drahtlose Signale übertragende Verbindung verbunden
sind.
Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Schilder an Regalen anzubringende oder auf Ständern aufzustellende oder an
Wänden oder Decken aufzuhängende Tafeln sind. Die Schilder können aber auch direkt an der Ware angebracht
sein. Die Schilder enthalten zweckmäßigerweise hinter ihrer Frontseite die notwendigen elektronischen Schaltungen
und Geräte (Dekoder, Ansteuerungselektronik, Speicher, Stromquelle oder elektromotorisch oder magnetisch
betriebene Umstel!vorrichtungen) und sind zweckmäßigerweise
die Frontseite oder ein Teil der Frontseite eines Gehäuses, welches die Elektronik hinter der
Frontseite umschließt.
Vorteilhaft ist es, wenn jedes Schild mit einem Speicher versehen ist, welcher das zuletzt dekodierte Signal
bis zum Erscheinen eines neuen Signales speichert.
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Akte: 1372
Bei der drahtlosen Signalübertragung durch Funk, Infrarot oder Ultraschall ist es zweckmäßig, wenn Schilder
mit einer Stromquelle, z.B. einer Solarzelle, und/oder einem Stromspeicher, z.B. einer Batterie oder einem
Akku, und einem Empfänger für drahtlos übertragene Signale versehen sind.
Um Zuordnungen-zu erleichtern ist es zweckmäßig, wenn
als Eingangskreis des Dekoders ein (Signal-) Filter vorgesehen ist,, welches den Zugang öffnet, wenn ein
elektronisches Signal oder eine elektronische Warenoder Artikel iD, identisch mit dem vom Strichkode erzeugten
oder manuell eingegebenen Signal, am Eingang erscheint.
Die Schilder können auch mit einer Diebstahlsicherung kombiniert sein und z.B. beim Verkauf von Kleidung bis
zum Verkauf der Ware an dieser befestigt sein. Die Diebstahlsicherung ist dabei so an der Ware befestigt,
daß der Kunde das Schild mitsamt der Diebstahlsicherung nicht lösen kann, jedoch Alarm auslöst, wenn er das
Verkaufslokal mit nicht vorher an der Kasse entferntem
Schild verläßt. Diese Ausführungsvariante bringt den Vorteil einer Ersparnis an elektronischen Bauteilen,
aber auch den Vorteil, daß bei Alarm über die zentale elektronische Einheit sofort abrufbar ist, welche Ware
widerrechtlich aus dem Verkaufslokal herausgetragen wurde.
Kasse, Artikelspeicher, Eingabevorrichtung und zentrale elektronische Einheit zum Ansteuern aller Schilder oder
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Akte: 1372
Teile hiervon können zu einer Einheit zusammengefaßt
sein. Es können auch nur der Artikelspeicher, die Eingabevorrichtung und die zentrale elektronische Einheit
zu einem Gerät zusammengefaßt sein, an das dann eine
oder mehrere Kassen angeschlossen sind.
Das Wesen der Erfindung ist nachstehend anhand von in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es zeigen:
F i g . 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäß ausgestatteten Verkaufsraumes,
Fig.2 eine Frontansicht eines Schildes,
Fig.3 eine Rückseitenansicht eines Schildes mit Kabelanschluß,
Fig.4 eine Rückseitenansicht eines drahtlos angesteuerten
Schildes
Fig.5 ein Blockschaltbild
Die Vorrichtung zum Anzeigen von Informationen über in
Handeslsgeschäften odgl. angebotene Waren und/oder
Dienstleistungen besteht aus Beschriftungen tragenden
Schildern 1, welche an den Stirnseiten von Regalbrettern 2 von Regalen 3 beispielsweise angebracht sind.
Jedes Schild kann eine elektronische oder elektronisch gesteuerte Anzeigevorrichtung sein oder eine solche
enthalten, im gezeichneten Ausführungsbeispiel der Fig.1 weisen die Schilder 1 zwei solche Anzeigevorrichtungen
4,5 in Form von LCDs oder LEDs auf, ein oberes breites LCD 4 für die Produktbezeichnung und ein
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Akte: 1372
darunter angeordnetes schmaleres LCD 5 für die Preisangabe. Diese Schilder 1 können an flachen Gehäusen
angebaut sein, welche die an der Rückseite der Schilder angeordneten elektronischen Bauteile schützen. Diese
Schilder 1 sind .Tieist räumlich voneinander getrennt
aufgestellt und angeordnet. Diese Anzeigevorrichtungen (Displays) 4,5 der Schilder 1 sind an eine zentrale
elektronische Einheit 6 mit einem Speicher 7 angeschlossen. Der ^Einheit 6 ist eine Eingabevorrichtung 8
zugeordnet, welche die unterschiedlichen Anzeigen auf diesen Schildern einstellt oder steuert. An die zentrale
elektronische Einheit 6 ist im gezeichneten Ausführungsbeispiel der Speicher 7 angeschlossen, an den
zumindest eine elektronisch gesteuerte Kasse 9 angeschlossen ist.
Dabei können die Bauteile zentrale elektronische Einheit 6, Speicher7, Eingabevorrichtung 8 und Kasse 9 zu
einer Baueinheit dort zusammengefaßt sein, wo nur eine
Kasse im Ladenlokal vorhanden ist. Diese Einheit kann aber auch mit Anschlüssen für weitere Kassen versehen
sein. Wo eine Vielzahl von Kassen vorhanden ist, können die Bauteile zentrale elektronische Einheit 6, Speicher
7 und die Eingabevorrichtung 8 zu einer Baueinheit zusammengefaßt
sein, an die dann die Kassen angeschlossen sind.
Zweckmäßigerweise enthält die zentrale elektronische Einheit 6 einen Sender für kodierte Signale. Die Schilder
1 sind dann mit Dekodiervorrichtungen 10 versehen, an die eine Ansteuerungsschaitung 11 für die LCDs oder
LEDs 4,5 angeschlossen ist. Damit nur die Schilder 1
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von Signalen erreicht werden, welche von diesen Signalen zum Zwecke einer Preis- oder Warenangabenänderung
erreicht werden sollen, ist als Eingangskreis des Dekoders 10 ein (Signal-) Filter 12 vorgesehen, welches
den Zugang öffnet, wenn ein elektronisches Signal dieses Schildes 1 erscheint, das das Filter 12 passieren
kann. Dabei ist es vorteilhaft, wenn das am Eingang erscheinende Signal oder die am Eingang erscheinende
elektronische Waren iD identisch mit dem vom Strichcode des Produktes oder mit einer anders eingegebenen Warenidentifizierung
am Produkt beim Ablesegerät 13 der Kasse 9 erzeugten Signal ist.
Bei dieser Vorrichtung können die Schilder 1 untereinander und mit der zentralen elektronischen Einheit 6
durch ein gemeinsames Kabel 14 oder durch eine drahtlose Signale übertragende Verbindung verbunden sein.
Bei einer Verbindung durch ein Kabel 14 können die einzelnen Schilder 1 parallel zueinander an das Kabel 14
angeschlossen sein, der Eingangskreis 12 des Dekoders 10 läßt nur diejenigen Signale passieren, die für dieses
betreffende Schild bestimmt sind (Fig.3). Die Stromversorgung der Schilder kann bei dieser Ausführung
ebenfalls über das Kabel 14 erfolgen. Bei einer drahtlosen Verbindung ist eine Antenne 15 oder ein sonstiger
Empfänger der drahtlos übertragenen Signale vorgesehen. Die Stromversorgung erfolgt hier durch einen im Schild
1 untergebrachten Akku 16 oder eine Batterie oder eine SolarzelIe.
Die Schilder 1 können nicht nur an Regalen 3 anzubringende Schilder sein, es können auch auf Ständern aufzu-
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stellende oder an Wänden oder Decken aufzuhängende Tafeln
sind.
Die Schilder können auch mit einer Diebstahlsicherung kombiniert sein und z.B. beim Verkauf von Kleidung bis
zum Verkauf der Ware an dieser befestigt sein. Die Diebstahlsicherung ist dabei so an der Ware befestigt,
daß der Kunde das Schild mitsamt der Diebstahlsicherung nicht lösen kann, jedoch Alarm auslöst, wenn er das
Verkaufslokal mit nicht vorher an der Kasse entferntem Schild verläßt. Diese Ausführungsvariante bringt den
Vorteil einer Ersparnis an elektronischen Bauteilen, aber auch den Vorteil, daß bei Alarm über die zentale
elektronische EinTieit sofort abrufbar ist, welche Ware
widerrechtlich aus dem Verkaufslokal herausgetragen wurde.
Jedes Schild kam mit einem Speicher versehen sein, welcher das zuletzt dekodierte Signal bis zum Erscheinen
eines neuen Signales speichert. Dieser Speicher ist zweckmäßigerweise in den Dekoder 10 oder Ansteusrungsschaltung
11 für die LCDs oder LEDs 4,5 integriert.
11.April 1997 Meine Akte:1371
Liste der Bezugszeichen
1 Schild
2 Regalbrett
3 Regal
4 Anzeigevorrichtung (z.B. LCD5 LED)
5 Anzeigevorrichtung (z.B. LCD, LED)
6 zentrale elektronische Einheit (z.B.Computer)
7 Speicher
8 Eingabevorrichtung
9 Kasse-49
10 Dekodiervorrichtungen (iC)
11 Ansteuerungsschaltung (iC)
12 (Signal-) Filter 12 (iC)
13 Ablesegerät
14 Kabel
15 Antenne
16 Accu 16
17 Verkaufstisch
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Anzeigen von Informationen über in Handeslsgeschäften odgl. angebotene Waren und/oder
Dienstleistungen,
bestehend aus Beschriftungen tragenden Schildern, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Schild (1) eine elektronische oder elektronisch gesteuerte Anzeigevorrichtung (4,5) ist
oder enthält,
daß die Schilder (1) räumlich voneinander getrennt aufgestelIt,und/oder angeordnet sind,
und daß diese Anzeigevorrichtungen (4,5) der Schilder an 'eine zentrale elektronische Einheit (6) mit einem Speicher (7) angeschlossen sind,
welcher einer Eingabevorrichtung (8) zugeordnet ist und welche die unterschiedlichen Anzeigen auf diesen Schildern (1) einstellt oder steuert.
und daß diese Anzeigevorrichtungen (4,5) der Schilder an 'eine zentrale elektronische Einheit (6) mit einem Speicher (7) angeschlossen sind,
welcher einer Eingabevorrichtung (8) zugeordnet ist und welche die unterschiedlichen Anzeigen auf diesen Schildern (1) einstellt oder steuert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zentrale elektronische Einheit (6) mit einem Speicher (7) versehen ist, an den zumindest
eine elektronisch gesteuerte Kasse (9) angeschlossen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektronische Anzeigevorrichtung (4,5) ein LCD (Flüssigkristallanzeigegerät) oder ein LED
(Leuchtdiodendisplay) oder ein mittels eines elek-
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Akte: 1371
tromotorischen oder magnetischen Antriebes auszutauschende
Ziffern aufweisendes Anzeigegerät (Display) ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zentrale elektronische Einheit (6) einen Sender für kodierte Signale enthält
und daß die Schilder (1) mit Dekodiervorrichtungen (10) versehen sind.
und daß die Schilder (1) mit Dekodiervorrichtungen (10) versehen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schilder (1) untereinander und mit der zentralen elektronischen Einheit durch ein gemeinsames
Kabel (14) oder durch eine drahtlose Signale übertragende Verbindung (15) verbunden sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch I5
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schilder (1) an Regalen (3) anzubringende oder auf Ständern aufzustellende oder an Wänden
öder Decken aufzuhängende Tafeln sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Schild (1) mit einem Speicher versehen ist, welcher das zuletzt dekodierte Signal bis zum
Erscheinen eines neuen Signales speichert.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
•"-•3 -*· * '* * 11.April 1997
Akte: 1371
daß Schilder (1) mit einer Stromquelle und/oder
einem Stromspeicher (16) und einem Empfänger für drahtlos übertragene Signale versehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Eingangskreis (12) des Dekoders (10) ein (Signal-) Filter vorgesehen ist, welches den
Zugang öffnet, wenn eine elektronische Waren-iD. oder ein sonstiges elektronisches Signal am
Eingang erscheint, das identisch mit der vom Strichkode erzeugten oder manuell eingegebenen
Waren-iD oder Signal ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schilder (1) mit einer Diebstahlsicherung kombiniert sind und direkt an der Ware befestigt
sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29706526U DE29706526U1 (de) | 1997-04-12 | 1997-04-12 | Vorrichtung zum Anzeigen von Informationen über in Handelsgeschäften o.dgl. angebotene Waren und/oder Dienstleistungen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29706526U DE29706526U1 (de) | 1997-04-12 | 1997-04-12 | Vorrichtung zum Anzeigen von Informationen über in Handelsgeschäften o.dgl. angebotene Waren und/oder Dienstleistungen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29706526U1 true DE29706526U1 (de) | 1997-08-07 |
Family
ID=8038831
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29706526U Expired - Lifetime DE29706526U1 (de) | 1997-04-12 | 1997-04-12 | Vorrichtung zum Anzeigen von Informationen über in Handelsgeschäften o.dgl. angebotene Waren und/oder Dienstleistungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29706526U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19860898B4 (de) * | 1997-12-30 | 2005-02-24 | Ralf Kratzke | Verfahren zur Aussonderung unzulässig manipulierter Lebensmittel und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens |
| DE102011080792A1 (de) | 2011-07-29 | 2013-01-31 | BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH | System zum werblichen Präsentieren von Produkten |
-
1997
- 1997-04-12 DE DE29706526U patent/DE29706526U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19860898B4 (de) * | 1997-12-30 | 2005-02-24 | Ralf Kratzke | Verfahren zur Aussonderung unzulässig manipulierter Lebensmittel und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens |
| DE102011080792A1 (de) | 2011-07-29 | 2013-01-31 | BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH | System zum werblichen Präsentieren von Produkten |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970918 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20000623 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20031031 |