DE29705849U1 - Elektrische Heizvorrichtung für Reagenzgläser - Google Patents
Elektrische Heizvorrichtung für ReagenzgläserInfo
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Description
ELEKTRISCHE HEIZVORRICHTUNG FÜR REAGENZGLÄSER
Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Heizvorrichtung für Reagenzgläser, die einen Heizkörper umfaßt, der einen an seinem oberen Teil aufgehenden Hohlraum definiert, dessen Querschnitt nämlich zum Aufnehmen wenigstens eines Reagenzglases angepaßt ist.
Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Heizvorrichtung für Reagenzgläser, die einen Heizkörper umfaßt, der einen an seinem oberen Teil aufgehenden Hohlraum definiert, dessen Querschnitt nämlich zum Aufnehmen wenigstens eines Reagenzglases angepaßt ist.
Die vorliegende Erfindung betrifft die Hersteller von Labormaterial und
wird in den Schulen ganz besonderes Interesse finden.
Wir alle haben zu einem gegebenen Zeitpunkt oder zu einem anderen im Laufe unserer Studienzeit, nämlich während dem Naturwissenschaft-
oder Physik-Chemieunterricht, Experimente durchgeführt, die die Temperaturerhöhung
irgendeines in einem Reagenzglas enthaltenen chemischen Präparats erfordert haben.
Hierzu wurde der Bunsenbrenner verwendet, der, obwohl er in vielen
Hinsichten Vorteile bietet, auch Nachteile hat, unter denen der Hauptnachteil darin liegt, daß man unbedingt über eine Gasversorgungsquelle verfügen
muß.
Es versteht sich, daß die Zurverfügungstellung von derartigen Gasversorgungsquellen
in Schulräumen für unerfahrene Schüler eine wirkliche Gefahr bedeutet und daß eine falsche Hantierung von einem dieser Schüler
zu Unfällen führen kann, deren Schwere man sich vorstellen kann.
Außerdem erfolgt der Anschluß dieser Bunsenbrenner an eine Hauptversorgung
mitteis biegsamer Gummischläuche, die uns allen bekannt sind. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß diese Schläuche eine
beschränkte Lebensdauer haben und daß sie regelmäßig auszutauschen sind. Selbstverständlich kann man vergessen, diese Schlauchaustauschungen vorzunehmen,
sodaß auch hier eine große Unfallgefahr besteht.
Schließlich ist zu bemerken, daß gewisse Gasanlagen überaltert sein können
und daß es oft schwierig ist, die notwendigen Kontrollen und Reparaturen vorzunehmen, sowie es auch schwierig ist, eventuelle Gasverluste festzustellen,
bevor es zu spät ist.
Wie schon oben erwähnt, hat der Bunsenbrenner andererseits eine gewisse Anzahl Vorteile, nämlich daß er einen sehr niedrigen Kostpreis hat.
Es ist in der Tat zu bemerken, daß schon elektrische Heizvorrichtungen
zum Heizen von Reagenzgläsern bekannt sind, die jedoch einen hohen
Kostpreis der Größenordnung vom Zwanzigfachen desjenigen eines Bunsen-
brenners haben.
Insbesondere umfaßt der Heizkörper einer derartigen elektrischen Heizvorrichtung
einen an seinem oberen Teil aufgehenden Hohlraum mit senkrechter Achse, dessen Querschnitt nämlich zum Aufnehmen wenigstens
eines Reagenzglases angepaßt ist. In Wirklichkeit ist dieser Heizkörper als ein Körper aus Keramik ausgestaltet, in dem ein elektrischer Widerstand untergebracht
ist, der einen Schacht, nämlich aus Metall, umschließt, der den oben erwähnten Hohlraum definiert. Das Ganze ist auf einer Auflage montiert,
während eine elektrische Schnur es erlaubt, das Gerät an das Netz anzuschließen.
Letzlich sind derartige Heizvorrichtungen für Reagenzgläser aus teueren
Teilen hergestellt, die spezifischen Herstellungen zu Fertigungsrhythmen entsprechen, die nicht mit einer Massenproduktion verglichen werden können.
Schließlich haben diese bekannten elektrischen Heizvorrichtungen derartige
Leistungen, daß ihre Verwendung nur in Fachlaboratorien oder in Forschungszentren, jedoch nur wenig in den Schulen, wo Experimente
durchgeführt werden, die als Elementarexperimente bezeichnet werden können, rechtfertigt ist.
Demzufolge ist die vorliegende Erfindung dazu bezweckt, eine elektrische
Heizvorrichtung vorzuschlagen, die nicht diegleichen Gefahren als ein Bunsenbrenner aufweist, dennoch einen demjenigen dieses letzten angenäherten
Kostpreis hat, und zwar durch eine sinnvolle Anpassung von in großen Massen hergestellten Produkten.
Zu diesem Zweck bezieht sich die Erfindung auf eine elektrische Heizvorrichtung
für Reagenzgläser, die einen Heizkörper umfaßt, der einen an seinem oberen Teil aufgehenden Hohlraum definiert, dessen Querschnitt
nämlich zum Aufnehmen wenigstens eines Reagenzglases angepaßt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizkörper von einem Zigarettenanzünderschacht
definiert wird, an dessen Boden ein einem Zigarettenanzünderfinger
entnommener Heizwiderstand festgehalten wird, wobei der genannte Heizkörper in einem Gehäuse montiert ist, das Mittel zum Anschluß an eine
elektrische Stromversorgung umfaßt.
Die sich aus der vorliegenden Erfindung ergebenden Vorteile bestehen
darin, daß ein in sehr großen Serien gefertigtes Erzeugnis verwendet wird,
um es dem Heizen von Reagenzgläsern auf geschickte Weise anzupassen. Das
betreffende Erzeugnis ist ein Zigarettenanzünder, dessen Bestandteile im wesentlichen geändert werden, um das bezweckte Ergebnis zu erreichen. Also
wird aus dem Schacht dieses Zigarettenanzünders der Bimetallstreifen entfernt, der am Heizende das Auswerfen des Fingers dieses Zigarettenanzünders
erlaubt. Weiterhin wird dieser vorher vom Finger entfernte Widerstand am Boden des Schachtes befestigt.
Es ist zu bemerken, daß, obwohl die Stromversorgung des elektrischen
Widerstands in diesem Fall der Art Niederspannung-Gleichstrom (6 bis 12 Volt) ist, die Heizvorrichtung mit Gleichrichtungs- und Spannungssenkungsmitteln
versehen werden kann, die diesen direkten Anschluß an ein elektrisches Hausstromversorgungsnetz (220, 230 Volt) erlauben. Dennoch ist zu
berücksichtigen, daß es üblich ist, in den Schulen, in den Physik-Chemielaboratorien,
über Stromtransformatoren zu verfügen, ob für die elektrische Stromversorgung von anderen Geräten oder zum Durchführen von Experimenten
auf dem Gebiet der Elektronik oder Elektrotechnik. Auch ist die Herstellung von spezifischen Geräten denkbar, die die gleichzeitige Stromversorgung
wie es sich gehört von mehreren Heizvorrichtungen erlauben. Schließlich stellt man fest, daß es ziemlich einfach ist, den Gesamtkostpreis derartiger,
erfindungsmäßiger elektrischer Heizvorrichtungen niedrig zu halten.
Weitere Zwecke und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Laufe der nachfolgenden Beschreibung deutlich werden, die sich auf eine
Ausführungsform bezieht, die nur als ein andeutendes und nichtbeschränkendes Beispiel gegeben ist.
Diese Beschreibung wird anhand der anliegenden Zeichnung besser verstanden
werden. Es zeigen schematisch:
- Figur 1, eine Draufsicht der erfindungsmäßigen Heizvorrichtung,
- Figur 2, eine zerlegte Ansicht dieser in Figur 1 gezeigten Vorrichtung.
Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Heizvorrichtung 1 für Reagenzgläser, die in Figuren 1 und 2 der anliegenden Zeichnung schematisch gezeigt ist.
Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Heizvorrichtung 1 für Reagenzgläser, die in Figuren 1 und 2 der anliegenden Zeichnung schematisch gezeigt ist.
Diese elektrische Heizvorrichtung umfaßt einen Heizkörper 2, der erfindungsgemäß,
einerseits, von einem Schacht 3 eines Zigarettenanzünders, wie solche in den Kraftfahrzeugen vorkommen, definiert wird.
In Wirklichkeit wird am Boden 4 dieses Schachtes 3 der Widerstand 5
befestigt, der vorher vom Zigarettenanzünderfinger entfernt wurde.
In diesem Zusammenhang sollte man sich daran erinnern, daß ein derartiger Widerstand 5 als ein (nichtgezeigter) spiralförmiger Streifen ausgestaltet
ist, der in einem Metallkörper 6 angeordnet ist, der an seinem Umkreis wenigstens einen Berührungsbereich 7 mit der Wand 8 des Schachtes 3 umfaßt.
Diese Wand 8 bildet eine der Anschlußklemmen für die elektrische Stromversorgung des Widerstands 5, während sich die andere Anschlußklemme
9 am Boden 4 dieses Schachtes 3 befindet.
Im wesentlichen besteht diese Anschlußklemme 9 vorzugsweise aus einem Befestigungsorgan 10, wie einer Schraube, die eine Öffnung im Boden
4 dieses Schachtes 3 durchquert, während sie bezüglich der Wand dieses letzten isoliert ist, wobei dieses Befestigungsorgan 10 an seinem freien Ende 11
mit dem Widerstand 5 zusammenwirkt. Insbesondere umfaßt dieser an seinem unteren Seite 12 und in seiner Mitte eine Gewindebohrung 13 zur Aufnähme
des als eine Schraube ausgestalteten Befestigungsorgans 10. Es ist zu bemerken, daß diese Gewindebohrung 13 in der Regel schon vorher im
Bereich dieses Widerstands 5 besteht und üblich die Befestigung dieses letzten an das Greiforgan des Zigarettenanzünderfingers erlaubt. Tatsächlich nimmt
dieser Widerstand 5, nachdem er im Schacht 3 eingeführt worden ist, eine bezüglich einer klassischen Lage eines Zigarettenanzünders umgekehrte Stellung
ein.
Es ist zu bemerken, daß eine Feder 14 zwischen den genannten Widerstand
5 und den Boden 4 des Schachtes 3 zwischengefügt werden kann, wobei eine derartige Feder 14 bezüglich des einen und/oder des anderen Teils elektrisch
isoliert ist.
Außerdem kann die elektrische Isolierung dieser Anschlußklemme 9 und der dem Schacht 3 entsprechenden Wand 8 mittels zweier isolierenden
Abstandscheiben 15, 15A erhalten werden, von denen die im Schacht 3 angeordnete 15 zwischen den Boden 4 dieses letzten und die genannte Feder 14
und die andere 15A zwischen den dem Befestigungsorgan 10 entsprechenden
Schraubenkopf 16 und die Außenwand des Bodens 4 zwischengefügt wird.
Letzlich werden die genannte Anschlußklemme 9 und diejenige, die von der Wand 8 des Schachtes 3 definiert wird, mittels elektrischer Anschlußmittel
17, 18 je nach dem Fall entweder an einen selbständigen Wechselstrom-Niederspannungsgleichstrom-Transformator
oder an weibliche
elektrische Anschlußklemmen 19, 20 angeschlossen. Es ist zu bemerken, daß
zwischen eine dieser weiblichen Anschlußklemmen 20, vorzugsweise diejenige,
die den Pluspol bildet, und die genannte Anschlußklemme 9 des Heizkörpers 2 eine Schmelzsicherung 21 zwischengefügt werden kann.
Wie man sieht, definiert dieser Heizkörper 2 nun einen Hohlraum 23 mit vorzugsweise senkrechter Achse. Außerdem ist er an seinem oberen Teil 24 aufgehend und hat er einen Querschnitt, der nämlich angepaßt ist, um wenigstens ein Reagenzglas aufzunehmen.
Wie man sieht, definiert dieser Heizkörper 2 nun einen Hohlraum 23 mit vorzugsweise senkrechter Achse. Außerdem ist er an seinem oberen Teil 24 aufgehend und hat er einen Querschnitt, der nämlich angepaßt ist, um wenigstens ein Reagenzglas aufzunehmen.
Erfindungsgemäß ist der Heizkörper 2 in einem im wesentlichen quaderförmigen
Gehäuse 22 untergebracht und zwar derartig, daß sich der aufgehende Oberteil 24 des Hohlraums 23 im wesentlichen im oberen Teil 25 dieses
Gehäuses 22 befindet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist dieses aus zwei U-förmig
gefalteten Blechen 26, 27 hergestellt, von denen eines 26 die Vorderwand 26A, die Oberseite 26B und den Boden 26C definiert, während das
andere 27 die Hinterwand 27A und die Seitenwände 27B bzw. 27C bildet. Nachdem sie gefaltet sind, fügen sich diese Bleche 26, 27 ineinander und werden
sie mittels Befestigungsorgane, die ausnehmbar sind oder nicht, fest mit einander verbunden.
Der die Oberseite 26B bildende Teil umfaßt eine Öffnung, deren Querschnitt
demjenigen des Schachtes 3 angepaßt ist, wobei dieser letzte außerdem an seinem Oberteil 24 mit einem Kragen 28 versehen ist, der einen Ansatz
definiert, der in der Nähe der genannten Öffnung an diese Oberseite 26B anlehnt.
Außerdem umfaßt der Schacht 3 an seinem im Gehäuse 22 eingeführten Teil, im Bereich seines Außenumkreises, ein Außengewinde, das die
Montage einer als eine Hülle 29 ausgestalteten Mutter erlaubt, welche ebenfalls vom Zigarettenanzünder in dessen ursprünglichen Konfiguration genommen
wird.
Ist es die Rede, das Gehäuse 22 mittels Bleche, und somit aus Metall, herzustellen,
so ist zu bemerken, daß es auch möglich ist, dieses aus Kunststoff herzustellen, vorausgesetzt, daß dieser temperaturbeständig ist.
Weiterhin kann es bei der Herstellung des Gehäuses 22 aus Metall sinnvoll
sein, dieses mit isolierenden Schutzmitteln 30 zu versehen, die es vermeiden, daß sich der Gebraucher beim Festnehmen der heißen Heizvorrichtung
1 verbrennt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform bestehen
diese isolierenden Schutzmittel 30 aus wenigstens einer vorderen Schutzplatte
31 und einer hinteren Schutzplatte 32 aus temperaturbeständigem Kunststoff und mit Abmessungen, die im wesentlichen größer sind als diejenigen
der Vorderwand 26A und der Hinterwand 27A des Gehäuses 22, an die sie anlehnend gehalten werden.
Also verhindern diese Schutzplatten 31, 32, da sie an allen Seiten des
Gehäuses 22 hervorragen, die Berührung mit diesem Gehäuse, während sie einen Kalorienaustausch mit der Raumatmosphäre erlauben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform umfassen diese Schutzplatten
31, 32 eine Basis 33, die größer ist als ihr Scheitel 34, um das Aufsitzen der Heizvorrichtung 1 auf einer Auflage, wie einem Tisch, zu verbessern und
um das Festgreifen zu erleichtern.
An einer der senkrechten Seiten des Gehäuses 22, vorzugsweise im
Bereich seiner Vorderwand 26A, sind ebenfalls die weiblichen, elektrischen
Anschlußklemmen 19, 20 sowie gegebenenfalls die Schmelzsicherung 21
montiert und zwar falls die Heizvorrichtung 1 nicht mit einem selbständigen Stromtransformator versehen ist.
Wie man sich nun vorstellen kann, erweist sich die erfindungsmäßige
Heizvorrichtung 1 besonders einfach, sowohl aus dem Gesichtspunkt ihrer Herstellung als auch der Teile, aus denen sie besteht. Also stammen die
Hauptteile aus einer Massenfertigung und erfordern die besonders für die Vorrichtung hergestellten Teile, wie das Gehäuse 22 oder auch die isolierenden
Schutzplatten 31, 32 einfache Bohr-, FaIt- und/oder Schneidevorgänge.
Schließlich ist die erfindungsmäßige Heizvorrichtung 1 gefahrlos, wobei
man außerdem wissen sollte, daß sie mit Niederspannungsstrom versorgt wird. Nebenbei ist zu bemerken, daß sie ebenfalls mit einer Signallampe versehen
werden kann, die z.B. im Bereich der Vorderwand 26A des Gehäuses 22 sichtbar ist und den Betrieb derselben andeutet, also daß sie heiß ist.
Claims (1)
- SCHUTZANSPRÜCHE1. Elektrische Heizvorrichtung für Reagenzgläser, umfassende einen Heizkörper (2), der einen an seinem oberen Teil (24) aufgehenden Hohlraum (23) definiert, dessen Querschnitt nämlich zum Aufnehmen wenigstens eines Reagenzglases angepaßt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizkörper (2) von einem Zigarettenanzünderschacht (3) definiert wird, an dessen Boden (4) ein einem Zigarettenanzünderfinger entnommener Heizwiderstand festgehalten wird, wobei der genannte Heizkörper (2) in einem Gehäuse (22) montiert ist, das Mittel (17, 18) zum Anschluß an eine elektrische Stromversorgung umfaßt.2. Heizvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Befestigungsorgan (10), wie eine Schraube, umfaßt, das eine Öffnung im Boden (4) des Schachtes (3) durchquert, während es bezüglich der Wand dieses letzten elektrisch isoliert ist, um an seinem freien Ende (11) mit dem Widerstand (5) zusammenzuwirken.3. Heizvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Widerstand (5) in der Mitte seiner unteren Fläche (12) eine Gewindebohrung(13) zur Aufnahme des als eine Schraube (10) ausgestalteten Befestigungsorgans umfaßt, das außerdem eine Anschlußklemme (9) für den Anschluß des Widerstands (5) an eine elektrische Energieversorgung bildet.4. Heizvorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Feder (14) zwischen den genannten Widerstand (5) und den Boden (4) des Schachtes (3) zwischengefügt wird, wobei diese Feder(14) bezüglich des einen und/oder des anderen Teils elektrisch isoliert ist.5. Heizvorrichtung nach Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die von einem als eine Schraube ausgestalteten Befestigungsorgan (10) gebildete Anschlußklemme (9) mittels zweier isolierenden Abstandscheiben (15, 15A), von denen die eine (15) im Schacht (3) angeordnet und zwischen dem Boden (4) dieses letzten und der genannten Feder (14) zwischengefügt ist und die andere (15A) sich zwischen den Schraubenkopf und die Außenwand des genannten Bodens (4) zwischenfügt, bezüglich der dem Schacht (3) entsprechenden Wand (8) elektrisch isoliert ist.6. Heizvorrichtung nach irgendeinem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (22) aus aus zwei U-förmig gefalteten Blechen (26, 27) hergestellt ist, von denen eines (26) die VorderwandI IV(26A), die Oberseite (26B) und den Boden (26C) definiert, während das andere (27) die Hinterwand (27A) und die Seitenwände (27B) und (27C) bildet, wobei diese Bleche (26, 27) ineinandergefügt und mittels Befestigungsorgane, die ausnehmbar sind oder nicht, fest mit einander verbunden sind.
7. Heizvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite (26B) eine Öffnung umfaßt, deren Querschnitt demjenigen des Schachtes (3) angepaßt ist, wobei dieser letzte an seinem Oberteil (24) mit einem Kragen (28) versehen ist, der einen Ansatz definiert, der in der Nähe der genannten Öffnung an diese Oberseite (26B) anlehnt und der genannte Schacht (3) an seinem im Gehäuse (22) eingeführten Teil, im Bereich seines Außenumkreises, außerdem ein Außengewinde umfaßt, das die Montage einer nämlich als eine Hülle (29) ausgestalteten Mutter erlaubt.8. Heizvorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (22) mit isolierenden Schutzmitteln (30) versehen ist, die als wenigstens eine vordere Schutzplatte (31) und eine hintere Schutzplatte (32) aus temperaturbeständigem Kunststoff und mit Abmessungen, die im wesentlichen größer sind als diejenigen der Vorderwand (26A) und der Hinterwand (27A) des Gehäuses (22), an die sie anlehnend gehalten werden, ausgestaltet sind.9. Heizvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzplatten (31, 32) eine Basis (33) umfassen, die größer ist als ihr Scheitel (34), um das Aufsitzen und das Festgreifen der Heizvorrichtung (1) zu verbessern.10. Heizvorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (22) an einer seiner senkrechten Seiten, vorzugsweise im Bereich seiner Vorderwand (26A), weibliche, elektrische Anschlußklemmen (19, 20) für den Anschluß an eine Niederspannung-Gleichstromversorgung umfaßt.11. Heizvorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es selbständige Gleichrichtungs- und Spannungssenkungsmittel umfaßt, die ihren direkten Anschluß an ein elektrisches Hausstromversorgungsnetz erlauben.
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