DE29703691U1 - Tragbarer Mehrwegbehälter zum Transport von Flüssigkeiten in vorzugsweise haushaltsüblichen Mengen - Google Patents
Tragbarer Mehrwegbehälter zum Transport von Flüssigkeiten in vorzugsweise haushaltsüblichen MengenInfo
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Description
Grasfreed 11, 41065 Mönchengladbach
Tragbarer Mehrwegbehälter zum Transport von Flüssigkeiten in
vorzugsweise haushaltsüblichen Mengen
vorzugsweise haushaltsüblichen Mengen
Die Erfindung betrifft einen tragbaren Mehrwegbehälter zum Transport von Flüssigkeiten in vorzugsweise haushaltsüblichen
Mengen, mit einem formstabilen Hohlkörper, welcher zur Aufnahme eines die Flüssigkeit aufnehmenden, lose gegen die Innenseite
des Hohlkörpers anliegenden und als flexibler Hohlkörper ausgebildeten, auswechselbaren Einlegebeutels gestaltet
ist, welcher einen durch eine Durchlaßöffnung des Hohlkörpers herausführenden, in eine Flüssigkeitsauslaßöffnung
mündenden Bereich aufweist.
Derartige Mehrwegbehälter werden insbesondere zum Transport von Getränken, wie z.B. Wein, Saft, Mineralwasser od. dgl.,
die sich zum Vertrieb über den Einzelhandel eignen und die von einer Person zu tragen sind, eingesetzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Gebrauchsfunktionen
derartiger bekannter Mehrwegbehälter zu verbessern.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Hohlkörper im Bereich seiner der Durchlaßöffnung zugewandten
Innenseite eine Aufnahmeeinrichtung für einen Entleerungshahn aufweist, und die Aufnahmeeinrichtung eine ein
Durchführen des in die Flüssigkeitsauslaßöffnung mündenden Bereichs ermöglichende Öffnung aufweist und zur Arretierung
des Entleerungshahnes ausgebildet ist, derart, daß der in die
• · 1
Flüssigkeitsauslaßöffnung mündende Bereich des Einlegebeutels in der Aufnahmeeinrichtung mit dem Entleerungshahn verbunden
ist.
Bei tragbaren Mehrwegbehältern der eingangs genannten Art, bei denen ein die Flüssigkeit aufnehmender auswechselbarer
Einlegebeutel vorgesehen ist, besteht grundsätzlich das Problem der sicheren Verbindung des Einlegebeutels mit einer
Auslaßeinrichtung für die Flüssigkeit. Dieses Problem wird gemäß der vorliegenden Erfindung in einfacher Weise dadurch
gelöst, daß die im Inneren des Behälters vorgesehene Aufnahmeeinrichtung derart ausgebildet ist, daß in dieser Aufnahmeeinrichtung
eine sichere Verbindung des in die Flüssigkeitsauslaßöffnung mündenden Bereiches des Einlegebeutels mit dem
Entleerungshahn erfolgen kann.
In besonders zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Aufnahmeeinrichtung an seitlich der
Durchlaßöffnung im Inneren des Hohlkörpers angeordneten Führungseinrichtungen zwischen einer äußeren Endposition und einer
inneren Endposition verschiebbar gelagert ist. Dies bietet die Möglichkeit, den Entleerungshahn zwecks Entleerens
des Mehrwegbehälters in die äußere Endposition zu bringen, in der ein problemloses Entleeren möglich ist. Für den Transport
und die Lagerung des Mehrwegbehälters ist es dagegen zweckmäßig, wenn dann die Aufnahmeeinrichtung in ihrer inneren
Endposition ist, da sie dadurch am wenigsten stört.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn der Verschiebeweg der Aufnahmeeinrichtung
eine derartige Länge aufweist, daß sich bei arretiertem Entleerungshahn dieser in seiner inneren Endposition
vollständig im Inneren des Hohlkörpers befindet. Dies hat den Vorteil, daß der Entleerungshahn dann nicht über das
Außenprofil des Mehrwegbehälters vorsteht, was bei einer Lagerung und einem Transport des Behälters günstig ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann der Durchlaßöffnung ein vorzugsweise als Klappdeckel ausgebildetes Verschließelement
zugeordnet sein. Hierbei ist u.a. vorteilhaft, daß der den Entleerungshahn aufweisende Bereich insbesondere
vor Verschmutzung geschützt ist.
Die Aufnahmeeinrichtung weist vorzugsweise über die Öffnung verteilt angeordnete Rastzungen auf. Diese Rastzungen dienen
zum einen zur Aufnahme des in die Flüssigkeitsauslaßöffnung mündenden Bereiches des auswechselbaren Einlegebeutels und
zum anderen zum Aufstecken und Arretieren des Entleerungshahnes .
In besonders zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Durchlaßöffnung in dem in Trageposition
oben befindlichen Deckelbereich des Mehrwegbehälters angeordnet ist, derart, daß bei gegenüber der Trageposition um
90° verschwenkter Lage des Mehrwegbehälters infolge des Flüssigkeitsdrucks
im Einlegebeutel auf die Aufnahmeeinrichtung eine Kraftwirkung ausgeübt wird, die eine Bewegung der Aufnahmeeinrichtung
in deren äußere Endposition bewirkt. Dies hat den Vorteil, daß - nach Öffnen des ggf. vorgesehenen Verschließelementes
- auch der Entleerungshahn in der gegenüber der Trageposition um 90° verschwenkten Entleerungsposition
des Mehrwegbehälters selbsttätig aus seiner inneren Endposition im Inneren des Mehrwegbehälters in seine äußere, wenigstens
teilweise außerhalb des Mehrwegbehälters befindliche Endposition gebracht wird, was einer Bedienungsperson eine
bequeme Betätigung des Entleerungshahnes ermöglicht.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der Hohlkörper in seinem oberen Bereich einen verschwenkbar
zwischen einer hochgeschwenkten Trageposition und einer in eine entsprechend geformte Ausnehmung im oberen Bereich
versenkten Position angeordneten Tragegriff aufweist. Dieser Tragegriff ist vorzugsweise ergonomisch geformt und - bezogen
auf den Schwerpunkt des Mehrwegbehälters - derart angebracht,
daß während des Tragens des Mehrwegbehälters keine schräg nach unten gerichteten Kräfte auftreten.
In weiterer Ausbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß wenigstens der zur Aufnahme des Tragegriffes vorgesehenen
Ausnehmung wenigstens ein Flüssigkeitsableitungskanal zugeordnet ist. Dies hat den Vorteil, daß sich beispielsweise bei
einer Lagerung des Mehrwegbehälters im Freien im Bereich der Ausnehmung kein Regenwasser ansammeln kann.
In weiterer Ausbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der Hohlkörper außenseitig wenigstens in seinem Bodenbereich
und in seinem oberen Begrenzungsbereich einander ergänzende Vorsprünge und Rücksprünge aufweist, derart, daß die
Vorsprünge und Rücksprünge bei mehreren aneinander angrenzend gelagerten Hohlkörpern ineinandergreifen. Vorzugsweise können
die Vorsprünge und die Rücksprünge so angeordnet und ausgebildet sein, daß eine seitlich versetzte Stapelung mehrerer
Hohlkörper möglich ist.
In weiterer Ausbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der Innenraum des Behälters zum Zwecke eines Auswechselns
des Einlegebeutels vor einer Füllung oder Wiederbefüllung mit Flüssigkeit über derart ausgebildete Schließeinrichtungen des
Hohlkörpers, vorzugsweise Rasteinrichtungen, zugänglich ist, daß eine Zugänglichkeit des Innenraums des Hohlkörpers nur
mittels SpezialWerkzeugen möglich ist.
Dies bietet den Vorteil, daß der Innenraum des Behälters zum Zwecke eines Auswechselns des Einlegebeutels für den Konsumenten
nicht zugänglich ist, sondern nur für denjenigen, der über entsprechende Spezialwerkzeuge verfügt, mit denen ein
zerstörungsfreies Öffnen des Behälters und ein nachfolgendes Wiederverschließen nach dem Auswechseln des Einlegebeutels
möglich ist. Dadurch wird erreicht, daß in den meisten Fällen der tragbare Mehrwegbehälter nach seinem Entleeren in den
"Mehrwegkreislauf11 zurückkehrt, daß außerdem keine nur auf-
wendig zu entfernenden Gegenstände in das Innere des Mehrwegbehälters
gelangen können, und daß weiterhin das Behälterinnere wirksam vor einer zu hygienischen Problemen führenden
Verschmutzung geschützt ist, so daß sich eine möglicherweise aufwendige Reinigung erübrigt. Die Schließeinrichtungen des
Hohlkörpers können so ausgestaltet sein, daß ein Deckel des Hohlkörpers Rastzungen mit Rastnasen aufweist, die im Einrastzustand
in eine Mehrzahl von Rastöffnungen in dem an die Deckelöffnung angrenzenden Behälterbereich einrasten. Zum Abnehmen
des Deckels ist es dann erforderlich, die Rastzungen mittels durch die öffnungen eingreifender Werkzeuge in eine
Ausraststellung zu bringen. Wenn eine Vielzahl von Rastzungen und eine Vielzahl von Öffnungen vorgesehen ist, ist es für
jemanden, der hierzu kein entsprechendes Spezialwerkzeug hat, praktisch unmöglich, alle Rastzungen gleichzeitig in der Ausraststellung
zu halten, so daß zwecks Auswechselns des Einlegebeutels mit vertretbarem Aufwand ein Öffnen des Behälter
nur unter Einsatz von SpezialWerkzeugen erfolgen kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels des tragbaren Mehrwegbehälters
in Trageposition und mit geöffnetem Klappdeckel;
Fig. 2 eine schematische Darstellung des Mehrwegbehälters gemäß Fig. 1, gesehen aus Pfeilrichtung II in Fig. 1,
teilweise in Schnittdarstellung;
Fig. 3 eine schematische Schnittdarstellung längs der Schnittlinie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Teil des Deckelbereiches des Mehrwegbehälters bei geöffnetem Klappdeckel (ohne
Entleerungshahn);
Fig. 5 eine schematische Draufsicht auf die Aufnahmeeinrichtung
;
Fig. 6 eine Seitenansicht der Aufnahmeeinrichtung gemäß Fig. 5.
Ein tragbarer Mehrwegbehälter zum Transport von Flüssigkeiten in vorzugsweise haushaltsüblichen Mengen weist einen formstabilen
Hohlkörper 1 mit einem Boden 2, Seitenwänden 3, 4, 5 und 6 sowie einen als Deckel 7 ausgebildeten oberen Bereich
auf. Die Seitenwände sind innenseitig mit rippenförmigen Verstärkungsstrukturen
8, 9 und 10 versehen und sind außenseitig teilweise gerippt ausgebildet. Der Deckel 7 ist über als Rasteinrichtungen
ausgebildete Schließeinrichtungen 11 angebracht, wobei die Schließeinrichtungen so ausgebildet sind,
daß eine Zugänglichkeit des Innenraums des Hohlkörpers 1 nur unter Einsatz von SpezialWerkzeugen möglich ist. Der Hohlkörper
1 weist einen am Deckel 7 angebrachten Tragegriff 12 auf, der zwischen einer hochgeschwenkten Trageposition (Fig. 1 und
Fig. 2) und einer in eine entsprechend geformte Ausnehmung 13 versenkten Position verschwenkbar ist. Der Ausnehmung 13 ist
ein Flüssigkeitsableitungskanal 14 zugeordnet.
Der Hohlkörper 1 dient zur Aufnahme eines (nicht dargestellten) lose gegen die Innenseite des Hohlkörpers anliegenden
und als flexibler Hohlkörper ausgebildeten auswechselbaren Einlegebeutels, der zur Aufnahme einer mittels des tragbaren
Mehrwegbehälters zu transportierenden Flüssigkeit (beispielsweise Wein, Saft, Mineralwasser od. dgl.) ausgebildet ist.
Der Einlegebeutel weist einen in eine Flüssigkeitsauslaßöffnung mündenden Bereich auf. Zum Entleeren des Mehrwegbehälters
ist ein (nicht dargestellter) Entleerungshahn vorgesehen, der lösbar an einer mit 15 bezeichneten Aufnahmeeinrichtung
anbringbar ist. Die Aufnahmeeinrichtung 15 weist um eine Öffnung 16 verteilt angeordnete Rastzungen 17 auf. Die Aufnahmeeinrichtung
15 ist im Behälterinneren unterhalb einer
mit 18 bezeichneten und mittels eines Klappdeckels 19 verschließbaren
Durchlaßöffnung angebracht. Die Aufnahmeeinrichtung 15 weist seitlich gegenüberliegend Führungen 20 und 21
auf, die in Führungseinrichtungen 23 im Inneren des Hohlkörpers zwischen einer inneren Endposition (Fig. 2) und einer
gegenüber der in Fig. 2 dargestellten inneren Endposition in Pfeilrichtung A in Richtung auf die Durchlaßöffnung 18 verschobenen
äußeren Endposition verschiebbar gelagert ist. Der in die Flüssigkeitsauslaßöffnung mündende Bereich des Entleerungsbeutels
wird (entsprechend der Darstellung in Fig. 2) von unten her durch die Öffnung 16 der Aufnahmeeinrichtung 15
hindurchgeführt. Ein (nicht dargestellter) Entleerungshahn wird dann von der gegenüberliegenden Seite her auf die Aufnahmeeinrichtung
aufgesetzt und mit dieser verbunden, derart, daß auf diese Weise gleichzeitig auch der in die Flüssigkeitsauslaßöffnung
mündende Bereich des Entleerungsbeutels mit dem Entleerungshahn verbunden ist.
Die Abmessungen des Entleerungshahnes und die innere Endposition der Aufnahmeeinrichtung 15 sind so gewählt, daß sich der
Klappdeckel 19 dann vollständig schließen läßt, wenn sich die Aufnahmeeinrichtung 15 in ihrer inneren Endposition befindet.
Zum Entleeren des Mehrwegbehälters wird dieser aus der in Fig. 2 gezeigten Trageposition um 90° verschwenkt. Wenn in
dieser verschwenkten Lage der Klappdeckel 19 geöffnet wird, bewegt sich infolge des Flüssigkeitsdrucks die
Aufnahmeeinrichtung 15 - welche den (nicht dargestellten) Entleerungshahn trägt, der wiederum flüssigkeitsdicht mit dem
die Flüssigkeitsöffnung aufweisenden Bereich des Einlegebeutels verbunden ist - in Richtung auf die äußere
Endposition. Dadurch wird der Entleerungshahn in eine solche Position gebracht, daß eine problemlose Betätigung durch eine
Bedienungsperson möglich ist.
Claims (12)
1. Tragbarer Mehrwegbehälter zum Transport von Flüssigkeiten
in vorzugsweise haushaltsüblichen Mengen, mit einem formstabilen Hohlkörper (1), welcher zur Aufnahme eines die
Flüssigkeit aufnehmenden, lose gegen die Innenseite des Hohlkörpers anliegenden und als flexibler Hohlkörper ausgebildeten,
auswechselbaren Einlegebeutels gestaltet ist, welcher einen durch eine Durchlaßöffnung (18) des Hohlkörpers
herausführbaren, in eine Flüssigkeitsauslaßöffnung mündenden Bereich aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Hohlkörper (1) im Bereich seiner der Durchlaßöffnung (18) zugewandten Innenseite eine Aufnahmeeinrichtung
(15) für einen Entleerungshahn aufweist, und die Aufnahmeeinrichtung eine ein Durchführen des in
die Flüssigkeitsauslaßöffnung mündenden Bereiches ermöglichende Öffnung (16) aufweist und zur lösbaren Anbringung
des Entleerungshahnes ausgebildet ist, derart, daß der in die Flüssigkeitsauslaßöffnung mündende Bereich des
Einlegebeutels in der Aufnahmeeinrichtung (15) mit dem Entleerungshahn verbunden ist.
2. Mehrwegbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (15) an seitlich der Durchlaßöffnung
(18) im Inneren des Hohlkörpers (l) angeordneten Führungseinrichtungen (23) zwischen einer äußeren
Endposition und einer inneren Endposition verschiebbar gelagert ist.
3. Mehrwegbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschiebeweg der Aufnahmeeinrichtung (15) eine
derartige Länge aufweist, daß sich bei angebrachtem Entleerungshahn dieser in seiner inneren Endposition vollständig
im Inneren des Hohlkörpers befindet.
4. Mehrwegbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchlaßöffnung (18) ein Verschließelement zugeordnet ist.
5. Mehrwegbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschließelement als Klappdeckel (19) ausgebildet
ist.
6. Mehrwegbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (15) über die Öffnung (16) verteilt angeordnete Rastzungen (17) aufweist.
7. Mehrwegbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchlaßöffnung (18) in dem in
Trageposition oben befindlichen Deckelbereich (7) des Mehrwegbehälters angeordnet ist, derart, daß bei gegenüber
der Trageposition um 90° verschwenkter Lage des Mehrwegbehälters infolge des Flüssigkeitsdrucks im Einlegebeutel
auf die Aufnahmeeinrichtung (15) eine Kraftwirkung ausgeübt wird, die eine Bewegung der Aufnahmeeinrichtung
(15) in ihre äußere Endposition bewirkt.
8. Mehrwegbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (1) in seinem oberen
Bereich einen verschwenkbar zwischen einer hochgeschwenkten Trageposition und einer in eine entsprechend geformte
Ausnehmung im oberen Bereich (7) versenkten Position angeordneten Tragegriff (12) aufweist.
9. Mehrwegbehälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausnehmung (13) wenigstens ein Flüssigkeitsableitungskanal (14) zugeordnet ist.
10. Mehrwegbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper außenseitig wenigstens
in seinem Bodenbereich und in seinem oberen Begrenzungsbereich einander ergänzende Vorsprünge und Rücksprünge
aufweist, derart, daß die Vorsprünge und Rücksprünge bei mehreren aneinander angrenzend gelagerten Hohlkörpern ineinandergreifen
.
11. Mehrwegbehälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorsprünge und die Rücksprünge derart angeordnet sind, daß eine seitlich versetzte Stapelung mehrerer
Hohlkörper möglich ist.
12. Mehr wegbehält er nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Innenraum des Behälters zum Zwecke eines Auswechselns des Einlegebeutels vor einer
Füllung oder Wiederbefüllung mit Flüssigkeit über derart
ausgebildete Schließeinrichtungen (11), vorzugsweise Rasteinrichtungen, zugänglich ist, daß eine Zugänglichkeit
des Innenraumes des Hohlkörpers nur unter Einsatz von SpezialWerkzeugen möglich ist.
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