DE29701050U1 - Chirurgisches Instrument - Google Patents
Chirurgisches InstrumentInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit einem ersten Arm, der an seinem distalen Ende ein
schwenkbar an ihm gelagertes Werkzeug trägt, und mit
einem längs des ersten Armes verschieblich gelagerten
zweiten Arm, der an seinem distalen Ende im Abstand zur Schwenklagerung desselben gelenkig mit dem Werkzeug
verbunden ist.
schwenkbar an ihm gelagertes Werkzeug trägt, und mit
einem längs des ersten Armes verschieblich gelagerten
zweiten Arm, der an seinem distalen Ende im Abstand zur Schwenklagerung desselben gelenkig mit dem Werkzeug
verbunden ist.
Derartige chirurgische Instrumente werden beispielsweise in Form sogenannter Rongeure als zangen- oder scherenartige
Instrumente benutzt, bei denen das Werkzeug
gegenüber einem feststehenden, mit dem ersten Arm verbundene Werkzeug verschwenkt werden kann. Die Verschwenkung
erfolgt dabei durch die Verschiebung des
zweiten Armes längs des ersten Armes, diese Verschiebebewegung wird dadurch in eine Schwenkbewegung des Werkzeuges umgesetzt, daß der erste Arm außerhalb des Drehpunktes des Werkzeuges gelenkig mit diesem verbunden
ist.
gegenüber einem feststehenden, mit dem ersten Arm verbundene Werkzeug verschwenkt werden kann. Die Verschwenkung
erfolgt dabei durch die Verschiebung des
zweiten Armes längs des ersten Armes, diese Verschiebebewegung wird dadurch in eine Schwenkbewegung des Werkzeuges umgesetzt, daß der erste Arm außerhalb des Drehpunktes des Werkzeuges gelenkig mit diesem verbunden
ist.
Bei chirurgischen Instrumenten dieser Art wird zunehmend
eine vollständige Zerlegbarkeit gefordert, um diese Instrumente vollständig reinigen zu können. Dabei
eine vollständige Zerlegbarkeit gefordert, um diese Instrumente vollständig reinigen zu können. Dabei
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ergeben sich durch die gelenkigen Verbindungen bei derartigen Instrumenten konstruktive Schwierigkeiten, diese
Verbindungen können nicht ohne weiteres gelöst werden. Außerdem besteht die Gefahr, daß beim Lösen der
Schwenkverbindungen Teile des Instrumentes verlorengehen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein gattungsgemäßes chirurgisches Instrument so auszugestalten, daß trotz der
Verwendung von Schwenkverbindungen die beiden Arme des Instrumentes in einfacher Weise voneinander getrennt
werden können.
Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen Instrument der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß die gelenkige Verbindung zwischen Werkzeug und zweitem Arm eine seitlich über einen Eintrittsschlitz
offene Lagerausnehmung und ein in diese eingreifendes Lagerelement umfaßt, wobei das Lagerelement
bei einer Verschiebung des zweiten Armes in distaler Richtung längs eines ersten Verschiebeabschnitts bei
einer Endstellung des Werkzeuges durch den Eintrittsschlitz in die Lagerausnehmung eintritt und bei einer
weiteren Verschiebung des zweiten Armes in distaler Richtung längs eines zweiten Verschiebeabschnittes das
Werkzeug in die andere Endstellung verschwenkt.
Die gelenkige Lagerung zwischen zweitem Arm und Werkzeug wird also durch eine Lagerausnehmung und ein Lagerelement
hergestellt, die allein durch Auseinander-
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ziehen lösbar und allein durch Zusammenschieben wieder in Eingriff zu bringen sind. Zu diesem Zweck wird die
Lagerausnehmung mit einem Eintrittsschlitz versehen, in den das Lagerelement beim Annähern des zweiten Armes an
das Werkzeug eintreten kann. Wenn das Lagerelement vollständig in die Lagerausnehmung eingetreten ist,
wird bei einer weiteren Verschiebung des zweiten Armes längs eines zweiten Verschiebeabschnittes unter Beibehaltung
der gelenkigen Verbindung das Werkzeug in der bekannten Weise bis in die andere Endstellung verschwenkt,
auch bei einem Zurückziehen des zweiten Armes, das heißt bei einer Bewegung in proximaler Richtung,
setzt sich dies in eine Verschwenkbewegung des
Werkzeuges um, bis dieses die erste Endstellung erreicht hat. Bei einem weiteren Verschieben des zweiten
Armes in proximaler Richtung führt diese Verschiebung dann dazu, daß das Lagerelement über den Eintrittsschlitz
wieder aus der Lagerausnehmung austritt, es erfolgt eine Trennung der Schwenkverbindung zwischen
Werkzeug und zweitem Arm.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn gemäß einer bevorzugten Ausführungsform die Lagerausnehmung und der Eintrittsschlitz
gemeinsam einen in der anderen Endstellung im wesentlichen quer zur Verschieberichtung des zweiten
Armes verlaufenden, einseitig geschlossenen Schlitz bilden.
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Das Lagerelement kann insbesondere ein quer zur Verschieberichtung
des zweiten Armes verlaufender Stift sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Lagerausnehmung
mit Eintrittsschlitz am Werkzeug und das Lagerelement am zweiten Arm angeordnet, grundsätzlich wäre
auch die umgekehrte Anordnung möglich.
Es ist günstig, wenn der Eintrittsschlitz an seiner dem Lagerelement zugewandten Seite kürzer ausgebildet ist
als an der diesem abgewandten Seite. Diese Verkürzung ermöglicht ein Eintreten des Lagerelementes in den Eintrittsschlitz
von der Seite her.
Um ein Eingreifen des Lagerelementes in den Eintrittsschlitz und damit in die Lagerausnehmung zu ermöglichen,
muß das Werkzeug in eine Endstellung gebracht werden, üblicherweise eine Öffnungsstellung. Dies kann
grundsätzlich von Hand erfolgen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist jedoch vorgesehen, daß dem Werkzeug
eine dieses in die die Einführung des Lagerelementes in die Lagerausnehmung ermöglichende Endstellung verschwenkende
Bereitstellungs-Vorrichtung zugeordnet ist, die von dem zweiten Arm bei dessen Verschiebung in distaler
Richtung vor Erreichen des ersten Verschiebeabschnittes betätigt wird. Die Verschiebebewegung des
zweiten Armes wird also ausgenutzt, um zusätzlich auch das Werkzeug in die erste Endstellung zu verschwenken,
in der das Einführen des Lagerelementes in den Ein-
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trittsschlitz möglich ist. Der Benutzer muß daher nicht
Sorge dafür tragen, daß sich das Werkzeug beim Zusammenfügen der Arme in einer bestimmten Winkelposition
befindet, sondern durch die Verschiebung des zweiten Armes wird das Werkzeug zwangsläufig in diese bestimmte
Position verschwenkt, in der dann bei weiterem Verschieben des zweiten Armes in distaler Richtung die gelenkige
Verbindung zwischen zweitem Arm und Werkzeug hergestellt wird.
Bei einer ersten Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß die Bereitstellungs-Vorrichtung eine Kurvenbahn
ist, an der bei der Verschiebung des zweiten Armes ein Mitnehmer entlanggleitet.
Vorzugsweise wird dieser Mitnehmer durch das Lagerelement gebildet.
Die Kurvenbahn kann am Werkzeug proximal zu der Schwenklagerung angeordnet sein. Insbesondere mündet die Kurvenbahn
an ihrem distalen Ende im wesentlichen senkrecht in den Eintrittsschlitz ein.
Bei einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, daß
die Bereitstellungs-Vorrichtung einen mit dem Werkzeug außerhalb von dessen Schwenklagerung gelenkig verbundenen
Schwenkhebel umfaßt, der selbst schwenkbar am ersten Arm gehalten ist, und daß am zweiten Arm ein Mitnehmer
angeordnet ist, der bei Verschiebung des zweiten Armes in distaler Richtung vor Erreichen des ersten
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Verschiebeabschnitts durch Anlage an einer Kurvenbahn des Schwenkhebels diesen verschwenkt.
Das Werkzeug und der Schwenkhebel bilden dabei einen gelenkigen Kniehebel, an dessen einem Schenkel der Mitnehmer
bei der Verschiebung des zweiten Armes anliegt und dadurch beide Schenkel des Kniehebels verschwenkt,
und zwar in eine Stellung, in der das Lagerelement in die Lagerausnehmung gelangen kann.
Auch hier ist es günstig, wenn der Mitnehmer durch das Lagerelement gebildet wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
daß die beiden Arme durch Führungselemente relativ zueinander längsverschieblich geführt sind, die bei einer
Verschiebung des zweiten Armes in proximaler Richtung diesen erst freigeben, wenn das Lagerelement aus dem
Eintrittsschlitz ausgetreten ist. Die beiden Arme bleiben also relativ zueinander längsverschieblich geführt,
solange die gelenkige Verbindung zwischen Werkzeug und zweitem Arm besteht, erst wenn diese gelöst ist, gibt
auch die Längsführung den zweiten Arm frei.
Die beiden Arme können jeweils mit einer von zwei schwenkbar miteinander verbundenen Branchen eines Betätigungsgriffes
verbunden sein.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Verbindung des zweiten Armes mit der zugeordneten Branche lösbar ist. Nach
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Lösung dieser Verbindung kann der zweite Arm in proximaler
Richtung soweit verschoben werden, bis die Längsführung aufgehoben ist, so daß dann der zweite Arm vom
ersten Arm entfernt werden kann.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Figur 1 : eine Seitenansicht eines als Rongeur bezeichneten chirurgischen Instrumentes mit
zwei gegeneinander längsverschieblich gelagerten Armen und einem am ersten Arm verschwenkbar gelagerten Werkzeug in Offenstellung;
Figur 2 : eine Ansicht ähnlich Figur 1 in geschlossener Stellung des Werkzeuges;
Figur 3 : eine Schnittansicht längs Linie 3-3 in Figur 2 mit dem Lagerstift der Branchen in
der normalen Betriebsstellung;
Figur 4 : eine Ansicht ähnlich Figur 3 mit dem Lagerstift in der Lösestellung;
Figur 5 : eine vergrößerte Seitenansicht des Lagerbereiches der beiden Branchen in der Betriebsstellung;
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Figur 6 : eine Schnittansicht längs Linie 6-6 in Figur 5;
Figur 7 : eine Ansicht ähnlich Figur 5 mit gelösten Branchen und zurückgezogenem zweiten Arm;
Figur 8 : eine Längsschnittansicht des Werkzeugbereiches des Instrumentes der Figur 1 mit
in proximaler Richtung zurückgezogenem und vom Werkzeug gelöstem zweiten Arm;
Figur 9 : eine Schnittansicht längs Linie 9-9 in Figur 8;
Figur 10: eine Ansicht ähnlich Figur 8 mit manuell
in Öffnungsstellung verschwenktem Werkzeug beim Einführen des Lagerelementes in die
Lagerausnehmung;
Figur 11: eine Ansicht ähnlich Figur 8 mit in die
Lagerausnehmung eingeführtem Lagerelement und geschlossenem Werkzeug;
Figur 12: eine Ansicht ähnlich Figur 8 bei einem abgewandelten Ausführungsbeispiel mit einer
Kurvenbahn am Werkzeug zum zwangsläufigen Öffnen des Werkzeuges;
Figur 13: eine Ansicht ähnlich Figur 10 bei dem Ausführungsbeispiel
der Figur 12 beim Ver-
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schwenken des Werkzeuges in Öffnungsstellung;
Figur 14: eine Ansicht ähnlich Figur 13 mit vollständig in Öffnungsstellung verschwenktem
Werkzeug beim Eintreten des Lagerelementes in die Lagerausnehmung;
Figur 15: eine Ansicht ähnlich Figur 11 des betriebsbereiten Instrumentes mit geschlossenen
Werkzeugen;
Figur 16: eine Ansicht ähnlich Figur 8 bei einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel eines chirurgischen Instrumentes mit einer
Kniehebelanordnung zur Öffnung des Werkzeuges vor dem Einführen des Lagerelementes
in die Lagerausnehmung;
Figur 17: eine Ansicht des Instrumentes der Figur beim Beginn der Öffnungsbewegung des Werkzeuges
beim Vorschieben des zweiten Armes in distaler Richtung;
Figur 18: eine Ansicht ähnlich Figur 17 mit vollständig geöffnetem Werkzeug beim Eintritt
des Lagerelementes in die Lagerausnehmung und
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Figur 19: eine Ansicht des Instrumentes der Figur 16 in Betriebsstellung mit geschlossenem Werkzeug.
Das in den Figuren 1 bis 11 dargestellte chirurgische Instrument umfaßt einen ersten länglichen Arm 1, der an
seinem proximalen Ende starr mit einer winkelig von ihm abstehenden Branche 2 verbunden ist. Ein zweiter Arm 3
erstreckt sich längs des ersten Armes und ist längs des ersten Armes verschieblich an diesem gelagert. Zur Lagerung
ist auf der dem zweiten Arm 3 zugewandten Oberseite des ersten Armes 1 an dessen distalem Ende ein
stiftförmiges Führungselement 4 mit einer Verdickung 5 angeordnet, das in eine Führungsnut 6 auf der Unterseite
des zweiten Armes 3 eingreift und dabei mit der Verdickung 5 seitliche Stege 7 der Führungsnut 6 hintergreift
(Figur 1). Die Führungsnut 6 ist am distalen Ende offen, so daß an diesem Ende die Verdickung 5 in die
Führungsnut 6 eingeführt beziehungsweise wieder aus dieser herausgezogen werden kann, wenn der zweite Arm 3
gegenüber dem ersten Arm 1 in distaler Richtung verschoben ist, wie dies in Figur 7 dargestellt ist.
Am proximalen Ende ist eine entsprechende Führung vorgesehen
(Figuren 5 bis 7), jedoch diesmal mit umgekehrter Orientierung, das heißt das Führungselement 4 und
die Verdickung 5 sind an der Unterseite des zweiten Armes 3 angeordnet, die Führungsnut 6 mit den Stegen 7 an
der Oberseite des ersten Armes 1, wobei in diesem Falle
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die Führungsnut 6 zum proximalen Ende hin offen ist. Dadurch kann der zweite Arm 3 gegenüber dem ersten Arm
1 in proximaler Richtung soweit verschoben werden, bis alle Führungselemente freigegeben sind, es ist dann eine
Trennung der beiden Arme 1 und 3 möglich.
Mit der Branche 2 ist eine zweite Branche 8 gelenkig verbunden. Die Lagerung erfolgt dabei über einen Lagerstift
9, der miteinander ausgerichtete Lageröffnungen 10 und 11 in den beiden Branchen 2 und 8 durchsetzt.
Der Lagerstift 9 ist in axiale Richtung gegen die Wirkung einer Feder 12 verschiebbar, so daß bei entspannter
Feder 12 (Figur 3) ein im Querschnitt kreisförmiger Abschnitt 13 in der Lageröffnung 11 der Branche 8 angeordnet
ist, bei Verschiebung des Lagerstiftes 9 entgegen der Wirkung der Feder 12 dagegen ein seitlich abgeflachter
Abschnitt 14, der sich an den kreisförmigen Abschnitt 13 anschließt (Figur 4). Die Lageröffnung 11
in der Branche 8 ist schlüssellochförmig ausgebildet mit einem kreisförmigen Bereich 15 und einem sich daran
anschließenden, radialen Schlitz 16, dessen Breite kleiner ist als der Durchmesser des kreisförmigen Bereiches
15.
Der kreisförmige Bereich 15 paßt lediglich in den kreisförmigen Abschnitt 13 hinein, der abgeflachte Abschnitt
14 dagegen auch in den Schlitz 16.
Dies ermöglicht eine Verschiebung der Branche 8 relativ zur Branche 2 quer zur Längsrichtung des Lagerstiftes 9
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dann, wenn der Lagerstift 9 entgegen der Wirkung der Feder 12 eingedrückt wird. Es ist dann möglich, daß der
abgeflachte Abschnitt 14 in den Schlitz 16 eintritt, so daß die Branche 8 aus der in Figur 2 in ausgezogenen
Linien gezeigten normalen Betriebsstellung in eine in Figur 2 in strichpunktierten Linien dargestellte Lösestellung
gelangt.
An seinem freien Ende weist der Arm der Branche 8 einen stirnseitig offenen Schlitz 17 auf, in den ein stiftförmiger
Mitnehmer 18 des zweiten Armes 3 eintritt, wenn sich die Branche 8 in der Betriebsstellung befindet.
Wenn jedoch die Branche 8 in der beschriebenen Weise seitlich in die Lösestellung verschoben wird,
tritt der Mitnehmer 18 aus dem Schlitz 17 aus, und dann kann der zweite Arm 3 längs des Armes 1 in proximaler
Richtung verschoben werden, bis eine Trennung der beiden Arme erfolgt ist.
Dadurch erhält man eine leichte Zerlegbarkeit des Instrumentes im Bereich der beiden Arme 1 und 3.
Am distalen Ende des ersten Armes 1 ist an diesem um eine quer zu dessen Längsrichtung verlaufende Schwenkachse
19 ein Werkzeug 20 verschwenkbar gelagert, welches zusammen mit dem distalen Ende des ersten Armes,
das ebenfalls als Werkzeug ausgebildet ist, ein zweiteiliges Werkzeug bildet, beispielsweise eine Pinzette,
eine Zange, eine Schere oder ein ähnliches Werkzeug.
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Dieses verschwenkbare Werkzeug 20 kann zwischen einer Öffnungsstellung und einer Schließstellung verschwenkt
werden, die Verschwenkung erfolgt durch die Bewegung des zweiten Armes 3 längs des ersten Armes 1, die wiederum
durch die Verschwenkung der Branche 8 gegenüber der Branche 2 hervorgerufen wird. Zu diesem Zweck ist
der zweite Arm 3 an seinem distalen Ende schwenkbar mit dem Werkzeug 20 verbunden, die Verbindungsstelle 21
liegt dabei außerhalb der Achse 19, so daß bei der Längsverschiebung des zweiten Armes 3 ein Drehmoment
auf das Werkzeug 20 ausgeübt wird.
Die Verbindung im Bereich der Verbindungsstelle 21 ist lösbar, und zu diesem Zweck trägt das Werkzeug 20 auf
seiner dem ersten Arm 1 abgewandten Seite eine quer zu seiner Längsrichtung verlaufende, schlitzförmige Lagerausnehmung
22, die sich etwa bis zur Mitte des Werkzeuges erstreckt. Der zum offenen Ende hin verlaufende
Bereich dieser Lagerausnehmung 22 ist als Eintrittsschlitz 23 ausgebildet, dessen Länge auf der distalen
Seite größer ist als auf der proximalen Seite (Figur 8).
Der zweite Arm 3 trägt an seinem distalen Ende einen seitlich abstehenden Lagerstift 24, der beim Eingreifen
in die Lagerausnehmung 22 die Gelenkverbindung im Bereich der Verbindungsstelle 21 ausbildet.
Um den Lagerstift 24 in die Lagerausnehmung 21 einzuführen, ist es notwendig, das Werkzeug 20 in der aus
&idigr; ;
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Figur 10 ersichtlichen Weise von Hand in die Öffnungsstellung zu verschwenken. Dabei gelangt der Lagerstift
24 in den Bereich des Eintrittsschlitzes 23, so daß beim Verschieben des zweiten Armes 3 in distaler Richtung
der Lagerstift 24 durch den Eintrittsschlitz 23 in die Lagerausnehmung 22 eintreten kann. Beim weiteren
Vorschieben des Lagerstiftes 24 liegt dieser an der Wand der Lagerausnehmung 22 an und verschwenkt das
Werkzeug 20 in die Schließstellung. Auch beim Zurückziehen des zweiten Armes 3 wird das Werkzeug 20 verschwenkt,
da der Lagerstift 24 nur in der geöffneten Endstellung wieder aus dem Eintrittsschlitz 23 austreten
kann.
Diese Endstellung, in der eine Lösung der Verbindung möglich ist, ist für den zweiten Arm 3 im normalen Betrieb
nicht zu erreichen, bei dem der zweite Arm 3 durch die Verschwenkbewegung der Branche 8 gegenüber
der Branche 2 verschoben wird. Der zweite Arm 3 kann nur dann so weit in proximaler Richtung verschoben werden,
daß eine Lösung der Drehverbindung möglich ist, wenn in der beschriebenen Weise durch axiale Verschiebung
des Lagerstiftes 9 die Branche 8 in die Lösestellung verschoben wird.
Dadurch ist sichergestellt, daß im normalen Betrieb nach dem Eingreifen des LagerStiftes 24 in die Lagerausnehmung
22 die Drehverbindung zwischen dem zweiten Arm 3 und dem Werkzeug 20 erhalten bleibt. Andererseits
ist ein Zerlegen des Instrumentes in einfacher Weise
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dadurch möglich, daß die Branche 8 in Lösestellung verschoben und der zweite Arm 3 dann soweit zurückgezogen
wird, bis die gelenkige Verbindung zwischen zweitem Arm 3 und Werkzeug 20 gelöst ist. Der zweite Arm 3 kann
dann vollständig vom Instrument abgetrennt werden.
Bei dem Ausführungsbeispxel der Figuren 1 bis 11 ist es zur Herstellung der gelenkigen Verbindung zwischen dem
zweiten Arm 3 und dem Werkzeug 20 notwendig, daß dieses von Hand in die Öffnungsstellung verschwenkt wird, wie
dies in Figur 10 dargestellt ist.
In den Figuren 12 bis 19 sind abgewandelte Ausführungsbeispiele eines Instrumentes gezeigt, bei dem diese
Öffnung des Werkzeuges in die Einfuhrposition zwangsläufig erfolgt, und zwar durch das distale Vorschieben
des zweiten Armes 3 relativ zum ersten Arm 1.
Die Ausführungsbeispiele der Figuren 12 bis 19 unterscheiden sich von denen der Figuren 1 bis 11 nur im Bereich
der Lagerung der Werkzeuge, die übrigen Teile sind gleich aufgebaut, einander entsprechende Teile
tragen dieselben Bezugszeichen.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Figuren 12 bis 15 schließt sich an den Eintrittsschlitz 23 in proximaler
Richtung eine Kurvenbahn 25 an, die am proximalen Ende des Eintrittsschlitzes 23 etwa senkrecht von diesem abgeht
und die eine etwa kreissektorförmige Kontur aufweist. Dabei erhebt sich die Kurvenbahn 25 bei ge-
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schlossenem Werkzeug 20 über die Verschiebebahn des Lagerstiftes
24, die dieser bei einer Verschiebung des zweiten Armes 3 zurücklegt. Dadurch gelangt der Lagerstift
24 bei dem Verschieben des zweiten Armes 3 in distaler Richtung an der Kurvenbahn 25 zur Anlage, so daß
ein das Werkzeug 20 in Öffnungsrichtung verschwenkendes Drehmoment auf das Werkzeug 20 ausgeübt wird. Dieses
Drehmoment wird beim Entlanggleiten des Lagerstiftes an der Kurvenbahn 25 aufrechterhalten, bis der Lagerstift
24 den Eintrittsschlitz 23 erreicht und in die Lagerausnehmung 22 eintreten kann. Es erfolgt also ein
automatisches Öffnen des Werkzeuges 20 beim distalen Vorschieben des zweiten Armes 3, bis die Gelenkverbindung
hergestellt ist.
Die Ausführungsbeispiele der Figuren 16 bis 19 entsprechend weitgehend dem der Figuren 12 bis 15, einander
entsprechende Teile tragen dieselben Bezugszeichen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind bei den Ausführungsbeispielen
der Figuren 16 bis 19 das Führungselement und die Führungsnut 6 nicht dargestellt. Es versteht
sich jedoch, daß auch in diesem Falle die Arme 1 und in gleicher Weise durch Führungselemente 4 und Führungsnuten
6 relativ zueinander geführt sind, wie dies bei dem Ausführungsbeispiel der Figuren 12 bis 15 der
Fall ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Figuren 16 bis 19 ist das Werkzeug 20 an seinem proximalen Ende 26 gelenkig
mit einem Schwenkhebel 27 verbunden, der mit seinem
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proximalen Ende verschwenkbar und längsverschieblich am
ersten Arm 1 gelagert ist. Die Schwenkachsen verlaufen parallel zur Schwenkachse 19 des Werkzeuges 20. Die
drehbare Verbindung 28 zwischen Werkzeug 20 und Schwenkhebel 27 ist von der Achse 19 des Werkzeuges 20
entfernt, so daß das Werkzeug 20 zwischen der Achse 19 und der Verbindung 28 und der Schwenkhebel 27 zwischen
der Verbindung 28 und seiner Lagerung 29 am ersten Arm 1 eine Kniehebelanordnung bilden mit einem ersten durch
das Werkzeug 20 gebildeten Schenkel und mit einem zweiten durch den Schwenkhebel 27 gebildeten Schenkel.
Der Schwenkhebel 27 ist an seiner Oberkante als Kurvenbahn 30 ausgebildet, an welcher der Lagerstift 24 des
zweiten Armes 3 beim distalen Vorschieben desselben zur Anlage kommt. Der Schwenkhebel 27 wird dabei nach unten
verschwenkt (Figur 17) und dies führt gleichzeitig zu einer Öffnung des Werkzeuges 20, bis eine vollständige
Öffnung erreicht ist (Figur 18). Die Verschwenkung des Schwenkhebels 27 wird bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
übrigens im letzten Abschnitt der Verschwenkung durch einen zweiten Lagerstift 31 übernommen,
der in proximaler Richtung gegenüber dem Lagerstift 24 versetzt ist. Sobald das Werkzeug vollständig
geöffnet ist, kann der Lagerstift 24 in der beschriebenen Weise über den Eintrittsschlitz 23 in die Lagerausnehmung
22 eintreten und beim Vor- und Zurückschieben des zweiten Armes 3 das Werkzeug schließen und öffnen.
Auch diese Kniehebelanordnung wirkt als Zwangsverschwenkung des Werkzeuges 20 in die Öffnungsstellung
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und ermöglicht somit die Herstellung der Schwenkverbindung zwischen dem zweiten Arm 3 und dem Werkzeug 20 allein
durch distales Vorschieben des zweiten Armes 3.
Claims (15)
1. Chirurgisches Instrument mit einem ersten Arm, der an seinem distalen Ende ein schwenkbar an ihm gelagertes
Werkzeug trägt, und mit einem längs des ersten Armes verschieblich gelagerten zweiten Arm,
der an seinem distalen Ende im Abstand zur Schwenklagerung desselben gelenkig mit dem Werkzeug verbunden
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die gelenkige Verbindung (21) zwischen Werkzeug (20) und
zweitem Arm (3) eine seitlich über einen Eintrittsschlitz (23) offene Lagerausnehmung (22) und ein in
diese eingreifendes Lagerelement (24) umfaßt, wobei das Lagerelement (24) bei einer Verschiebung des
zweiten Armes (3) in distaler Richtung längs eines ersten Verschiebeabschnittes bei einer Endstellung
des Werkzeuges (20) durch den Eintrittsschlitz (23)
in die Lagerausnehmung (22) eintritt und bei einer weiteren Verschiebung des zweiten Armes (3) in distaler
Richtung längs eines zweiten Verschiebeabschnittes das Werkzeug (20) in die andere Endstellung
verschwenkt.
&idigr; &idigr; · *
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2. Instrument nach Anspruch l, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerausnehmung (22) und der Eintrittsschlitz (23) gemeinsam einen in der anderen Endstellung
im wesentlichen quer zur Verschieberichtung des zweiten Armes (3) verlaufenden, einseitig
geschlossenen Schlitz bilden.
3. Instrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerelement (24) ein quer zur
Verschieberichtung des zweiten Armes (3) verlaufender
Stift ist.
4. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerausnehmung
(22) mit Eintrittsschlitz (23) am Werkzeug (20) und das Lagerelement
(24) am zweiten Arm (3) angeordnet sind.
(24) am zweiten Arm (3) angeordnet sind.
5. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Eintrittsschlitz
(23) an seiner dem Lagerelement (24) zugewandten
Seite kürzer ausgebildet ist als an der diesem abgewandten Seite.
6. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Werkzeug (20) eine
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dieses in die die Einführung des Lagerelementes
(24) in die Lagerausnehmung (22) ermöglichende Endstellung
verschwenkende Bereitstellungs-Vorrichtung (25; 30) zugeordnet ist, die von dem zweiten Arm
(3) bei dessen Verschiebung in distaler Richtung vor Erreichen des ersten Verschiebeabschnittes betätigt
wird.
7. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bereitstellungs-Vorrichtung eine Kurvenbahn
(25) ist, an der bei der Verschiebung des zweiten Armes (3) ein Mitnehmer (24) entlanggleitet.
8. Instrument nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (24) durch das Lagerelement gebildet
wird.
9. Instrument nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurvenbahn (25) am
Werkzeug (20) proximal zu der Schwenklagerung (19) angeordnet ist.
10. Instrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurvenbahn (25) an ihrem distalen Ende im
wesentlichen senkrecht in den Eintrittsschlitz (23) einmündet.
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11. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bereitstellungs-Vorrichtung einen mit dem
Werkzeug (20) außerhalb von dessen Schwenklagerung (19) gelenkig verbundenen Schwenkhebel (27) umfaßt,
der selbst schwenkbar am ersten Arm (1) gehalten ist, und daß am zweiten Arm (3) ein Mitnehmer (24)
angeordnet ist, der bei Verschiebung des zweiten Armes (3) in distaler Richtung vor Erreichen des
ersten Verschiebeabschnittes durch Anlage an einer Kurvenbahn (30) des Schwenkhebels (27) diesen verschwenkt
.
12. Instrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (24) durch das Lagerelement
gebildet wird.
13. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme (1, 3)
durch Führungselemente (4, 5; 6, 7) relativ zueinander längsverschieblich geführt sind, die bei einer
Verschiebung des zweiten Armes (3) in proximaler Richtung diesen erst freigeben, wenn das Lagerelement
(24) aus dem Eintrittsschlitz (23) ausgetreten ist.
14. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme (1, 3)
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jeweils mit einer von zwei schwenkbar miteinander verbundenen Branchen (2, 8) eines Betätigungsgrif
fes verbunden sind.
15. Instrument nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung des zweiten Armes (3) mit der zugeordneten Branche (8) lösbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29701050U DE29701050U1 (de) | 1997-01-22 | 1997-01-22 | Chirurgisches Instrument |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29701050U DE29701050U1 (de) | 1997-01-22 | 1997-01-22 | Chirurgisches Instrument |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29701050U1 true DE29701050U1 (de) | 1997-03-06 |
Family
ID=8034892
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29701050U Expired - Lifetime DE29701050U1 (de) | 1997-01-22 | 1997-01-22 | Chirurgisches Instrument |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29701050U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29718969U1 (de) * | 1997-10-24 | 1998-03-19 | Zepf, Christoph, 78589 Dürbheim | Zerlegbare Knochenstanze |
| WO2018233773A1 (de) * | 2017-06-21 | 2018-12-27 | Josef Heinen | Medizinisches instrument |
-
1997
- 1997-01-22 DE DE29701050U patent/DE29701050U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29718969U1 (de) * | 1997-10-24 | 1998-03-19 | Zepf, Christoph, 78589 Dürbheim | Zerlegbare Knochenstanze |
| WO2018233773A1 (de) * | 2017-06-21 | 2018-12-27 | Josef Heinen | Medizinisches instrument |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970417 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: AESCULAP AG & CO. KG, DE Free format text: FORMER OWNER: AESCULAP AG, 78532 TUTTLINGEN, DE Effective date: 19970808 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20000419 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20030204 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20050207 |
|
| R071 | Expiry of right |