DE29624283U1 - Randstein und Vorrichtung zu seiner Herstellung - Google Patents
Randstein und Vorrichtung zu seiner HerstellungInfo
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Description
IIHUI'I.AN &Ggr;&Lgr;&Igr;&Igr; Nl &Lgr; I I ( >l <NI Y: . I '&Lgr; I I t J 1 At J
CUROI1I &Lgr;&Ngr; 1 MAI)I MAMK Al 1 OMNl Y: .
IAMIUJIK &igr; Kl HI IN MUNCHI N
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OIPL INC. JCiACMIM HICMILH" Ht IM M-J
OIPI INCi. MANNI. ;i CtHI)AULI:.!" MAMHUHC ,
DIPL ING FRAN^WLRDERMANN" 10H(,
DIPL. GEOL MATTMIAS RICHTER MÜNCHEN
NEUER WALL 1O
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R 01283 III 5601
HAMBURG 1 6. Jufi C]
Titel:
Ankara cad. 105/56, Polat Ishani, 81410 Kartal-Istanbul / Türkei
Randstein und Vorrichtung zu seiner Herstellung
Die Erfindung betrifft einen Bordstein zur Abgrenzung und/oder Markierung von Verkehrswegen, mit zwei bei der Verlegung wenigstens teilweise freiliegenden, vom Verkehrsweg einsehbaren Längsseiten,
BÜRO MÜNCHEN
[0-8033*1 MlJ p
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BÜRO BERLIN
Friocirichstraße 1 f>3 A / Utiior den Lindan
B-1O1 17 BERLIN *
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sowie eine Vorrichtung zur Herstellung eines Bordsteines zur Abgrenzung und/oder Markierung von Verkehrswegen, mit zwei bei der Verlegung wenigstens teilweise freiliegenden, vom Verkehrsweg einsehbaren Längsseiten.
Das ansteigende Verkehrsaufkommen macht Straßenplanung und Straßenbegrenzung zunehmend wichtiger. Beispielsweise ist es erforderlich, eine Fahrbahn in zwei Teile für unterschiedliche Fahrtrichtungen zu teile, oder den Fußgängerbereich vom Fahrzeugbereich abzutrennen. Hierfür wird üblicherweise ein Bord- oder Randstein, nachfolgend nur Bordstein genannt, verwendet.
Der grundlegende Zweck des Bordsteines liegt darin, Fußgänger vor Fahrzeugen, wie beispielsweise Autos, zu schützen. Daher ist es erforderlich, daß der Bordstein am Tage wie in der Nacht für Fahrzeuglenker gut sichtbar ist. Dies bewirken beispielsweise helle Farben, wie weiß oder gelb.
Bordsteine werden üblicherweise aus Portland-Zement, Sand und Zuschlagsstoffen hergestellt. Dementsprechend ist die Farbe dieser Bordsteine im Bereich zwischen hellgrau und dunkelgrau. Der Bordstein wird nach seiner Herstellung manchmal mit Farbe bestrichen, um diesen gut sichtbar zu machen. Dies hat jedoch den Nachteil, daß die Farbe nur oberflächlich aufgebracht ist und daher leicht und schnell durch chemische und mechanische Umwelteinflüße abgetragen wird. Der Bordstein ist nach kurzer Zeit wieder unscheinbar grau. Zwar wird oftmals die Farbe immer wieder im
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Frühjahr erneuert, jedoch hält diese meist nicht einmal den folgenden Sommer über am Bordstein.
Einige Hersteller von Bordsteinen verwenden einen mit Pigmenten gefärbten Beton zur Herstellung eines gefärbten Bordsteins. Dies erwies sich jedoch als nicht zufriedenstellend und unökonomisch, weil die nach dem Verlegen sichtbaren Flächen des Bordsteins im Verhältnis zur Gesamtoberfläche sehr klein sind.
Andererseits muß für eine entsprechende Färbung mit Pigment zur Erzielung heller Farben, wie beispielsweise weiß oder gelb, Weißzement verwendet werden. Weißzement ist jedoch erheblich teurer als Portland-Zement. Ferner führt Weißzement zu einem wenig widerstandsfähigen, weniger beständigen Bordstein, als dies bei Portland-Zement der Fall ist.
Aus der WO 94/03680 ist es beispielsweise bekannt, zusätzliche Reflektoren in den Bordstein einzuarbeiten. Dies ist jedoch aufwendig, da entsprechend angepaßte Ausnehmungen im Bordstein geschaffen werden müssen und zusätzliche Teile, nämlich die Reflektoren, bei der Herstellung bereitgestellt und eingebaut werden müssen. Brechen die Reflektoren beispielsweise durch mechanische Krafteinwirkung einmal heraus, so ist der optische Effekt gänzlich verloren.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Bordstein der obengenannten Art zur Verfügung zu stellen, sowie
eine Vorrichtung zu seiner Herstellung anzugeben, wobei der Bordstein eine vorteilhafte und beständige
Farbgestaltung des sichtbaren Bereichs hat, bei gleichzeitig hoher Festigkeit und niedrigen Herstellungskosten.
Diese Aufgabe wird bei einem Bordstein der obengenannten Art durch die im Patentanspruch S gekennzeichneten Merkmale, sowie durch eine Vorrichtung der obengenannten Art mit den in Anspruch l gekennzeichneten Merkmalen gelöst.
Dazu ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Bordstein einen Kern aufweist, der aus einem natürlichen, ungefärbten Werkstoff, insbesondere Beton oder Zement, gefertigt ist, und einstückig mit dem Kern ,xnen die einsehbaren Längsseiten bildenden Randbereich mit vorbestimmter Dicke hat, der aus einem gefärbten Werkstoff, insbesondere, Beton oder Zement gefertigt ist. Dies hat den Vorteil, daß selbst bei leichtem Abrieb des Bordsteinmaterials durch mechanische Krafteinwirkung der farbliche Effekt erhalten bleibt, da der Bordstein eine gefärbte Betonschicht mit einer gewissen Dicke aufweist. Solange der Abrieb oder ein Abbruch nicht tiefer als die gefärbte Betonschicht ist, bleibt die farbliche Gestaltung des Bordsteins erhalten.
Bei einem Verfahren zur Herstellung eines derartigen Bordsteines sind erfindungsgemäß folgende Schritte vorgesehen:
(a) Ausbilden eines Kerns aus einem natürlichen, ungefärbten Werkstoff, insbesondere Beton oder Zement, und
(b) Ausbilden eines mit dem Kern e i.nstück i gen Randbereichs mit vorbestimmter Dicke, der die wenigstens teilweise einsehbaren Längsseiten des Bordsteins bildet, aus einem gefärbten Werkstoff, insbesondere Beton oder Zement.
Dies hat den Vorteil, daß der wesentliche Teil des Bordsteines, der ohnehin nach dem Verlegen desselben nicht sichtbar ist, beispielsweise aus preisgünstigem Portland-Zement hergestellt ist, während die sichtbaren Seiten des Bordsteins von einer Schicht vorbestimmter Dicke aus gefärbtem Werkstoff gebildet werden. Daher wird von dem teuren Werkstoff, wie beispielsweise Weißbeton, weniger Menge benötigt.
Ferner ist eine Vorrichtung mit folgenden Stationen vorgesehen :
einer erste Station, die nacheinander Grundplatten aus einem Grundplattenstapel zuführt, einer zweite Station, die einen ersten natürlichen, ungefärbten Werkstoff, insbesondere Beton, auf der Grundplatte aufbringt,
einer dritte Station, die einen zweiten gefärbten Werkstoff, insbesondere Beton, auf die Grundplatte mit dem ersten Werkstoff aufbringt, und einer vierte Station, die den aufgebrachten ersten und zweiten Werkstoff mit Druck beaufschlagt und/oder rüttelt, zur Ausformung eines Bordsteines.
In besonders vorteilhafter Weise ist ::usät :: 1 i ch eine tun! te Station vorgesehen, in der tertige Bordsteine auf einen Wagen gestapelt werden.
In vorteilhafter Weise sind die Stationen in einer Reihe angeordnet und jede Zuführoperation der ersten Station befördert automatisch die jeweils an den folgenden Stationen befindlichen Grundplatten um eine Station weiter. Dies hat den Vorteil einer automatisierten Herstellung.
In vorteilhafter Weise ist der Kern aus einer Mischung der Bestandteile Portland-Zement, Wasser und Zuschlag, insbesondere Sand, gefertigt, die in besonders vorteilhafter Weise im Verhältnis 120 : 3 7 : 180 zusammengemischt sind. Dies ergibt einen widerstandsfähigen Bordstein, bei niedrigen Herstellungskosten.
In vorteilhafter Weise ist der Randbereich aus einer Mischung der Bestandteile Weißzement, Pigment, Wasser und Zuschlag, insbesondere Sand, gefertigt, die in besonders vorteilhafter Weise im Verhältnis 23 : 1,15 : 9,5 ·. 35 zusammengemischt sind. Dies ergibt einen beständigen Farbeffekt, bei niedrigen Herstellungskosten.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen;
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l.'iq. &igr; eiiK; perL">ppkt irischs· Ans i clil i.'iiii.".; <&iacgr; i indungsg^ mäßen Bordstein;;, und
Fig. 2 eine schematische Ansicht einer Vorrichtung zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Bordsteines.
Figur 1 stellt in perspektivischer Ansicht eine bevorzugte Ausführungsform (100) eines erfindungsgemäßen Bordsteines dar .
Ein Kern 14 bildet ein Grundelement des Bordsteins. Dieser Kern 14 bildet das Hauptvolumen des Bordsteins 100 und ist aus einem preislich günstigen und widerstandsfähigen Material, wie beispielsweise Portland-Zement mit üblichen Zuschlägen gebildet.
Wird der Bordstein in seine vorbestimmte Position am Straßenrand eingesetzt, so liegt zur Erzielung eines festen, unverrückbaren Haltes des Bordsteins sein größter Teil analog einem Eisberg unterhalb der Oberfläche. D.h. es sind im wesentlichen nur kleine Teile des Bordsteines, nämlich die Oberflächen 10 und 12, zu sehen. Hierbei ist es klar, daß vorliegend die Seite 12 ebenfalls nicht vollständig aus dem Erdreich herausragt.
Eben diese Seiten 10 und 12 werden von einem relativ zu den Gesamtabmessungen des Bordsteins 100 dünnen Randbereich 16 gebildet. Dieser Randbereich 16 ist aus einem gefärbten Werkstoff, insbesondere Beton, wie beispielsweise Weißzement mit Pigmenten gefertigt.
Somit ist das relativ teure Materiell auf einen kleinen Vo lumenbereich des Bordsteines 100 beschränkt, nämlich den Bereich 16, wo die Farbgestaltung durch den Weißzement mit Pigmenten wichtig ist. Dies bedeutet einen geringeren Materialverbrauch des teureren Werkstoffes und somit niedrigere Produktionskosten des Bordsteines.
Ferner ergibt sich aus Figur 1, daß durch die vorbestimmte Dicke des Randbereiches 16 der Farbeffekt auch dann noch erhalten bleibt, wenn kleine Bereiche oder Stücke der Seiten 10, 12 abgelöst werden. Der Farbeffekt bleibt also bis zu einem gewissen Grad einer Oberflächenbeschädigung erhalten, ohne daß Nacharbeiten, wie erneutes aufbringen eines Farbanstriches, notwendig sind.
Durch den harten Kern 14 ist der Bordstein stabil und hat somit auch eine längere Lebensdauer als herkömmliche Bordsteine im Stand der Technik.
Figur 2 zeigt eine Vorrichtung zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Bordsteins 100. Der Hauptbereich dieser Vorrichtung hat drei Stationen·. Eine Station 26 zur Zuführung von herkömmlichem, ungefärbtem Beton auf eine Grundplatte 22; eine Station 28 zur Zuführung von gefärbtem Beton auf die Grundplatte 22, wobei dieser auf und neben dem ungefärbten Beton verteilt wird; und eine Station 30, die unter Druckbeaufschlagung und Rütteln dem Bordstein die endgültige Form gibt. In der Station 26 wird in vorteilhafter Weise zunächst unter Rütteln der ungefärbte Beton vorgeformt.
Am Beginn der Vorrichtung i;.;t eiiu· SUH iod ::u zur ZuLüh rung von Grundplatten 22 aus einem Grundplal..tenst: apel 2&Lgr; vorgesehen. Diese mechanische Kraft fördert gleichzeitig die an den anderen Stationen befindlichen Grundplatten 22 jeweils um eine Station weiter.
In dieser Weise wird automatisiert in jedem Takt parallel ein Verfahrensschritt ausgeführt, und bei jedem Takt, d.h. bei jeder Zuführaktion der Station 20 wird ein fertiger Bordstein ausgeworfen. Ein Takt dauert etwa 15 bis 20 Sekunden .
Am Ende der Vorrichtung nimmt ein Wagen 34 grüne bzw. rohe Bordsteine nacheinander auf. Diese umfassen dann einen Kern 14 aus einem ungefärbten Werkstoff und einen Randbereich 16 aus gefärbten Werkstoff (Figur 1). Der Bordstein ist also nicht von einer dünnen Farbschicht bedeckt, sondern ist selbst in einem vorbestimmten Abschnitt aus gefärbten Werkstoff hergestellt.
Etwa nur 15% des Bordsteins 100 besteht aus gefärbtem Beton, so daß die Herstellungskosten nicht wesentlich höher sind als bei einem herkömmlichen Bordstein, der lediglich mit Farbe bestrichen wird. Dies ergibt sich auch aus folgender Kostenrechnung:
Das Rohmaterial für einen Bordstein ist
Zuschlagsstoff Sand 38 kg
Zement 2 5 kg
Zement 2 5 kg
Pigment 5% des Zementes.
Die Preise dieser Materialien sind
Zuschlagstoff Portland-Zement Weißzement Pigment
0,01 USD/KG 0,05 USD/KG 0,11 USD/KG 1,32 USD/KG.
Mit diesen Werten lassen sich Materialkosten für verschiedenen Bordsteinarten berechnen:
Bekannter Bordstein aus normalem Beton.
Zuschlagstoffe 38kg &khgr; 0,01 = 0,38 U>j/Bordstein Portland-Zement 25kg &khgr; 0,05 = 1,25 USD/Bordstein
Summe
1,63 USD/Bordstein
Gefärbter Bordstein aus Weißzement und Pigmenten. Zuschlagstoffe 38kg &khgr; 0,01 = 0,38 USD/Bordstein Weißzement 25kg &khgr; 0,11 = 2,75 USD/Bordstein Pigment 1,25kg &khgr; 1,32 = 1,65 USD/Bordstein
Summe
4,78 USD/Bordstein
Typ 3
Gefärbter Bordstein gemäß vorliegender Erfindung.
Zuschlagstoffe 38kg &khgr; 0,01 = 0,38 USD/Bordstein Portland-Zement(85%) 21kg &khgr; 0,05 = 1,05 USD/Bordstein Weißzement(15%) 25kg &khgr; 0,11 = 2,75 USD/Bordstein
Pigment (4x0, 05) 0,:-!k.g &khgr; l,1,,: (),','.h USD/Bordstein Summe 2,13 USD/Bordstein
Hieraus ergibt sich, daß der herkömmliche gefärbte Bordstein (Typ 2) um den Faktor 2,24 teurer ist als der erfindungsgemäße Bordstein (Typ 3).
Zwar sind die Materialkosten für einen Bordstein gemäß der vorliegenden Erfindung um den Faktor 1,31 höher als die Materialkosten für einen ungefärbten Bordstein (Typ 2), jedoch ergeben sich weiter Kostenersparnisse bei der Herstellung durch die Automatisation von ca. 31%.
Im Ergebnis erhält man einen widerstandsfähigeren Bordstein 100 mit dauerhafter Farbgestaltung bei niedrigen Herstellungskosten.
Aus dem Vorangegangenen ergibt sich zwanglos, daß es viele Änderungen, Weiterbildungen und Modifikationen gibt, die nicht vom Umfang der vorliegenden Erfindung abweichen.
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BEZUGSZEIC
100 Bordstein
10,12 vom Verkehrsweg einsehbaren Längsseiten
14 Kern
16 Randbereich
20 erste Station
22 Grundplatten
24 Grundplattenstapel
26 zweite Station
28 (dritte Station)
30 vierte Station
32 fünfte Station
34 Wagen
Claims (10)
1. Vorrichtung, insbesondere zur Herstellung von Pflastersteinen, Kunststeinen, oder eines Bordsteines (100) zur Abgrenzung und/oder Markierung von Verkehrswegen, mit zwei bei der Verlegung wenigstens teilweise freiliegenden, vom Verkehrsweg einsehbaren Längsseiten, gekennzeichnet durch,
eine erste Station (20), die nacheinander Grundplatten (22) aus einem Grundplattenstapel (24) zuführt, eine zweite Station (26), die einen ersten natürlichen, ungefärbten Werkstoff, insbesondere Beton, Naßbeton oder Trockenbeton, auf der Grundplatte (22) aufbringt,
eine vierte Station (30), die den aufgebrachten ersten und zweiten Werkstoff mit Druck beaufschlagt und/oder rüttelt, zur Ausformung eines Bordsteines (100).
eine erste Station (20), die nacheinander Grundplatten (22) aus einem Grundplattenstapel (24) zuführt, eine zweite Station (26), die einen ersten natürlichen, ungefärbten Werkstoff, insbesondere Beton, Naßbeton oder Trockenbeton, auf der Grundplatte (22) aufbringt,
eine vierte Station (30), die den aufgebrachten ersten und zweiten Werkstoff mit Druck beaufschlagt und/oder rüttelt, zur Ausformung eines Bordsteines (100).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine dritte Station (28) vorgesehen ist, die einen zweiten gefärbten Werkstoff, insbesondere Beton, oder einen Kunststoffwerkstoff oder einen Licht reflektierenden Werkstoff auf die Grundplatte (22) mit dem ersten Werkstoff aufbringt, und
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 1 dadurch gekennzeichnet, daß eine fünfte Station (32) vorgesehen ist, in der grüne, unbehandelte Bordsteine (100) auf einen Wagen (34) gestapelt werden.
4. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stationen (24, 26, 28, 30, 32) in einer Reihe angeordnet sind und jede Zuführoperation der ersten Station (20) automatisch die jeweils an den folgenden Stationen befindlichen Grundplatten (22) um eine Station weiterbefördert.
5. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stationen (24, 26, 28, 30, 32) manuell oder automatisch, insbesondere computergesteuert, betrieben sind.
6. Bordstein (100) zur Abgrenzung und/oder Markierung von Verkehrswegen, mit zwei bei der Verlegung wenigstens teilweise freiliegenden, vom Verkehrsweg einsehbaren Längsseiten (10, 12), dadurch gekennzeichnet, daß der Bordstein (100) einen Kern (14) aufweist, der aus einem natürlichen, ungefärbten Werkstoff, insbesondere Beton oder Zement, gefertigt ist, und einstückig mit dem Kern einen die einsehbaren Längsseiten bildenden Randbereick (16) mit vorbestimmten Dicke hat, der aus einem gefärbten Werkstoff, insbesondere, Beton oder Zement, gefertigt ist.
7. Bordstein (100) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (14) aus einer Mischung der Bestandteile Portland-Zement, Wasser und Zuschlag, insbesondere Sand, gefertigt ist.
8. Bordstein (100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischung des Kerns (14) die Bestandteile Portland-Zement, Wasser und Zuschlag im Verhältnis 120 : 37 : 180 oder jedem anderen geeigneten Verhältnis enthält.
9. Bordstein (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (16) aus einer Mischung der Bestandteile Weißzement, Pigment, Wasser und Zuschlag, insbesondere Sand, gefertigt ist.
10. Bordstein (100) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischung des Randbereich (16) die Bestandteile Weißzement, Pigment, Wasser und Zuschlag im Verhältnis 23 : 1,15 : 9,5 : 35 oder jedem anderen geeigneten Verhältnis enthält.
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