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DE29623381U1 - Fassadendämmelement - Google Patents

Fassadendämmelement

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Publication number
DE29623381U1
DE29623381U1 DE29623381U DE29623381U DE29623381U1 DE 29623381 U1 DE29623381 U1 DE 29623381U1 DE 29623381 U DE29623381 U DE 29623381U DE 29623381 U DE29623381 U DE 29623381U DE 29623381 U1 DE29623381 U1 DE 29623381U1
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DE
Germany
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mortar
facade
insulation
facade insulation
carrier
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Application number
DE29623381U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alsecco Bauchemische Produkte GmbH and Co KG
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Alsecco Bauchemische Produkte GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Alsecco Bauchemische Produkte GmbH and Co KG filed Critical Alsecco Bauchemische Produkte GmbH and Co KG
Publication of DE29623381U1 publication Critical patent/DE29623381U1/de
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/74Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls
    • E04B1/76Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only
    • E04B1/7608Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only comprising a prefabricated insulating layer, disposed between two other layers or panels
    • E04B1/7612Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only comprising a prefabricated insulating layer, disposed between two other layers or panels in combination with an air space
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
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    • E04F13/02Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
    • E04F13/04Bases for plaster

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Description

Fassadendämmelement
Die Erfindung betrifft ein Fassadendämmelement.
Um die Außenwände von Gebäuden gegen Witterungseinflüsse und Wärmeverluste zu schützen, werden verschiedene Systeme von Fassadenbekleidungen verwendet, die grundsätzlich jeweils mehrere Schichten aufweisen, von denen mindestens eine Schicht eine Dämmstoffschicht und eine andere Schicht eine Schicht Bekleidungsstoff ist.
Ein erstes System stellen die sogenannten Wärme-Dämm-Verbundsysteme dar, bei denen die Dämmstoffschicht direkt als Trägermaterial für den Bekleidungsstoff, z.B. Putz oder Fliesen, verwendet wird. Ein zweites System sind die sogenannten hinterlüfteten Fassadenkonstruktionen, bei denen zusätzlich zu der Dämmstoffschicht eine Unterkonstruktion aus Holz oder Metall vorgesehen ist, die den außenliegenden Bekleidungsstoff trägt und zwischen Dämmstoffschicht und Bekleidungsstoff einen Zwischenraum bildet. Der Zwischenraum ermöglicht es, Feuchtigkeit abzuführen, um so die Fassadenkonstruktion dauerhaft funktionsfähig zu halten. Bei diesem zweiten
Telefon: (02 21) 916520 · Telefax: (02 21) 13 42
Telefax: (G GZI) (0221) 912030
eMail: mail@dompatent.de
System hat die Dämmstoffschicht im Hinblick auf den Bekleidungsstoff keinerlei statische Funktion.
Die Anbringung einer Fassadenbekleidung an der Außenwand eines Gebäudes kann ..entweder durch die sukzessive Montage der einzelnen Schichten der Fassadenbekleidung am Gebäude selbst erfolgen oder unter Verwendung vorgefertigter Fassadendämmelemente, wobei die vorgefertigten Fassadendämmelemente mehrere Schichten der Fassadenbekleidung in sich vereinigen.
Die DD-PS 284 489 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer Fassadenbekleidung mit Hinterlüftung, bei dem auf der zu bekleidenden Fassade eine Dämmstoffschicht befestigt wird, die mit einer Dampfsperre abgedeckt ist. Auf der Dampfsperre wird ein Abstandselement befestigt, das einen Mörtelträger trägt und als Haftgrund für ein aufzutragendes Mörtelmaterial dient. Durch das Abstandselement und den Mörtelträger werden vertikal verlaufende Lüftungskanäle gebildet, die der Hinterlüftung des Mörtelträgers dienen. Bei dem beschriebenen Verfahren wird das Abstandselement als verlorene Schalung für das aufzutragende Mörtelmaterial verwendet, das nach dem Erhärten eine monolithische, fugenlose Fassade bildet. Das beschriebene Verfahren hat jedoch den Nachteil, daß die schichtweise Anbringung der Fassadenbekleidung eine Vielzahl von auf der Baustelle auszuführenden Arbeitsschritten umfaßt, wobei insbesondere Zuschneidearbeiten für jede Schicht der Fassadenbekleidung erforderlich sind.
DE-OS 34 16 094 beschreibt hinterlüftete Fassadendämmelemente, die als Dämmstoffschicht eine geschlossenzel-
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lige Hartschaumplatte aufweisen, in die parallel verlaufende Hinterlüftungskanäle eingebracht sind. Die Fassadendämmelemente weisen außerdem an einer ihrer Außenseiten ein Zementgerüst auf, das in schachbrettartig verlaufendem Zementkanälen angeordnet ist und mittels eines Baustahlgewebes als Armierung verstärkt ist. Auf dem Zementgerüst liegt eine auch die Hartschaumplatte abdeckende Abdeckschicht aus Mörtelmaterial auf, auf der im Dünnbettverfahren keramische Fliesen oder andere Bekleidungsstoffe aufbringbar sind. Da bei diesen Fassadendämmelementen die Hinterlüftungskanäle und die Zementkanäle einander schneiden, muß bei der Herstellung der Fassadendämmelemente darauf geachtet werden, daß zähflüssiger Zement verwendet wird, der nicht in die Hinterlüftungskanäle eindringt, so daß diese frei bleiben. Auch die Anbringung der Fassadendämmelemente ist wegen ihres hohe Gewichts verhältnismäßig schwierig, wobei erschwerend hinzukommt, daß sich die Fassadendämmelemente wegen des Zementgerüst s und der Mörtelschicht nur schlecht nachbearbeiten lassen und eine genaue Ausrichtung der einzelnen Fassadenelemente erforderlich ist, um die Hinterlüftungskanäle der einzelnen Fassadendämmelemente exakt fluchtend zu positionieren.
DE-PS 36 44 726 zeigt ein weiteres Fassadendämmelement mit Hinterlüftung. Bei diesem Fassadendämmelement dient eine biegesteife Platte als Mörtelträger und Ansetzgrund für vorzugsweise keramische Beläge. Die biegesteife Platte, die aus Schaumstoff, Kunststoff, Faserzement, Fasersilicat, Spezialmörtel oder auch aus Metall bestehen kann, weist an einer Außenseite Zementkanäle entsprechend denen der Fassadendämmelemente nach
DE 34 16 084 auf. Die Zementkanäle dienen der Aufnahme eines Zementgerüsts und einer in den Zement als Zementgerüst einzubringenden Armierung und damit zur Versteifung der Platte dienen. Auf der den Zementkanälen abgewandten Seite befindet sich ein Abstandshalter, der mit der Platte verbunden ist. Der Abstandshalter schafft zwischen der Platte und einer als Dämmstoffschicht vorgesehenen Dämmstoffplatte einen Hinterlüftungsraum und ist an der Dämmstoffplatte befestigt. Das Fassadendämmelement nach DE-PS 36 44 726 ist zwar leichter als das Fassadendämmelement nach DE-OS 34 16 084, da eine äußere Mörtelschicht erst nach der Montage des Fassadendämmelements an einer Gebäudewand aufgetragen wird, dennoch ist die Montage schwierig, da aufgrund der Zementkanäle und der biegesteifen Platte das Fassadendämmelement nach wie vor schwer ist und eine Bearbeitung nur unter Schwierigkeiten möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fassadendämmelement zur Verfügung zu stellen, das die Herstellung einer wärmegedämmten, hinterlüfteten Fassade erleichert.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
Gemäß der Erfindung weist der Mörtelträger durchgehende, zu seiner Erstreckungsebene quergerichtete Mörtel-Verankerungslöcher für den Durchtritt lediglich eines Teils des Mörtelmaterials auf. Durch die Mörtel-Verankerungslöcher kann Mörtelmaterial lediglich in der Menge durch die Verankerungslöcher hindurchtreten, die zum Verankern des Mörtelmaterials auf dem Mörtelträger er-
forderlich ist. Mörtelmaterial gelangt dadurch an dem Mörtelträger nur in einem oberflächennahen Bereich auf Seiten des Mörtelträgers, wodurch der Hinterlüftungsraum im wesentlichen frei bleibt. Durch diese Gestaltung ist es möglich, das Fassadendämmelement im mörtelfreien Zustand zur Baustelle zu transportieren. Da erst auf der Baustelle das Mörtelmaterial auf den Mörtelträger aufgetragen wird, ist die Handhabung des Fassadendämmelements erleichtert. Auch ist eine schnelle Herstellung der Fassade möglich, da die einzelnen Bestandteile des Fassadendämmelements fest miteinander verbunden sind. Ferner wird die Verarbeitung des Fassadendämmelements dadurch erleichtert, daß sich das Fassadendämmelement leicht mittels eines Messers oder einer Säge schneiden läßt.
Die leichte Verarbeitbarkeit des Fassadendämmelements wird aber auch dadurch gewährleistet, daß an den aufzutragenden Mörtel nur geringe Anforderungen gestellt werden. Insbesondere kann auch verhältnismäßig dünnflüssiges Mörtelmaterial verarbeitet werden, da der Mörtelträger ein Zusetzen des Hinterlüftungsraums verhindert. Gleichzeitig wird aber dadurch, daß ein Teil des Mörtelmaterials durch die Mörtelverankerungslöcher hindurchtritt und auf der der Dämmplatte zugewandten Seite des Mörtelträgers pilz- oder knopfartige Verdikkungen bildet, das Mörtelmaterial an dem Fassadendämmelement sicher festgehalten.
Vorzugsweise ist der Mörtelträger ein Flächengebilde, d.h. ein ebenes Material mit im Verhältnis zu seiner Ebenenerstreckung vernachlässigbarer Dickenerstreckung. Die geringe Dicke des Mörtelträgers gewährleistet eine
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sichere Verbindung von Mörtelmaterial und Fassadendämmelement, da die Ausbildung der pilz- bzw. knopfartigen Verdickungen begünstigt wird. Wenn der Mörtelträger aus einem homogenen, flexiblen Bahnmaterial besteht, läßt sich das Fassadendämmelement selbst einfach herstellen, da es nicht erforderlich ist, auf die Ausrichtung des Bahnmaterials zu achten. Darüber hinaus wird bei der Anbringung des Fassadendämmelements an einer Gebäudewand durch die Homogenität des als Mörtelträger verwendeten flexiblen Bahnmaterials der Zuschnitt und die Ausrichtung der Fassadendämmelemente erleichtert. Der Mörtelträger kann sowohl ein Gewebe als auch ein Vlies sein und Materialien wie Gelege, Gewirke und Lochplatten umfassen.
Die Verwendung einer Kunststoff- oder Metallstruktur als Abstandselement und insbesondere die Verwendung eines Kunststoff- oder Metallgewebes gewährleistet eine optimale Hinterlüftung des Mörtelträgers, da sich der Hinterlüftungsraum praktisch über die gesamte Fläche des Fassadendämmelements erstreckt. Wesentlich ist, daß das Abstandselement eine perforierte Struktur aufweist, wobei alkaligeschützte Glas- oder Metallgewebe besondere Vorteile bieten. Die Kunststoff- oder Metallstruktur weist dabei vorzugsweise nach Art eines Stoffes im wesentlichen in einer Ebene angeordnete verbundene und insbesondere verschlungene Fäden auf und ist als Ganzes aus einem ebenen Material wellen-, Zickzack- oder sickenartig zu einer räumlichen Struktur verformt. Die Verwendung des ebenen Ausgangsmaterials erleichtert bei der Herstellung den Zuschnitt. Die wellen-, zickzack- oder sickenartige Formung ermöglicht es, mit geringem Aufwand bei der Herstellung des Fassadendämmelements
den für die Funktion erforderlichen Abstand des Mörtelträgers von der Dämmplatte einzustellen, wobei gleichzeitig die Wellen-, Zickzack- oder Sickenform eine ausreichende Kraftübertragung gewährleistet.
Der Mörtelhalter und das mindestens eine Abstandselement können miteinander verklebt, verschweißt oder vernäht sein. Klebung, Schweißung oder Vernähung gewährleisten dabei in gleicher Weise eine leichte Herstellbarkeit des Fassadendämmelements, wobei insbesondere die Verschweißung dann Vorteile bringt, wenn das Abstandselement und der Mörtelhalter beide aus einem Kunststoff oder Metall bestehen, das unter Einwirkung von Druck und Temperatur eine sichere Verschweißung bei geringem technischem Aufwand erlaubt.
Das Abstandselement kann mittels Klebstoff, insbesondere Schmelzklebstoff mit dem Dämmelement verbunden sein, wobei der Schmelzklebstoff eine sichere und schnelle Verbindung gewährleistet. Auch ist es möglich, das Abstandselement an der Dämmplatte anzunähen oder mit dieser zu versteppen, zu vernieten oder mechanisch zu verbinden. Es ist ferner möglich, die Dämmplatte so zu bearbeiten, daß erhabene Bereiche der Dämmplatte Abstandselemente bilden, um den Hinterlüftungsraum zu bilden.
Die Erfindung betrifft auch eine Gebäudewand, an der ein mit einer Mörtelschicht versehenes Fassadendämmelement angeordnet ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
sowie aus den Zeichnungen im Zusammenhang mit der Beschreibung, die besonders bevorzugte Ausführungsformen betrifft.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Ausschnitt aus einem Fassadendämmelement gemäß einer ersten Ausführungsform mit einem Abstandshalter gemäß einer ersten Ausführungsform in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 eine Dämmstoff platte zur Verwendung bei einem Fassadendämmelement,
Fig. 3 einen Abstandshalter gemäß einer zweiten Ausführungsform mit daran angeschweißtem Mörtelträger zur Verwendung bei einem Fassadendämmelement,
Fig. 4 einen Schnitt durch das Fassadendämmelement in Fig. 1 gemäß der Linie IV-IV in Fig. 1,
Fig. 5 den Mörtelträger in Fig. 1 in einer Ansicht von oben,
Fig. 6 den Mörtel träger in Fig. 4 mit aufgetragener Mörtelschicht in einem Schnitt in vergrößerter Darstellung,
Fig. 7 einen Ausschnitt aus einem Fassadendämmelement gemäß einer dritten Ausführungsform mit Abstandshaltern gemäß einer dritten Ausführungsform in perspektivischer Darstellung,
Fig. 8 eine weitere Ausführungsform einer Dämmstoffplatte mit Abstandshaltern gemäß einer vierten Ausführungsform zur Verwendung bei einem Fassadendämme 1 ement ,
Fig. 9 einen Ausschnitt aus einem Fassadendämmelement gemäß einer weiteren Ausführungsform, bei der Zugverbinder den Abstandshalter mit einer Verankerungsmatte verbinden und
Fig. 10 einen Ausschnitt aus einem Fassadendämmelement gemäß einer weiteren Ausführungsform, bei der Zugverbinder den Mörtelträger mit einer Verankerungsmatte verbinden.
Das in Fig. 1 gezeigte Fassadendämmelement 10 gemäß einer ersten Ausführungsform weist als Dämmstoffschicht eine an einer Gebäudewand anzuordnende Dämmstoffplatte 12 auf, die zwei im wesentlichen ebene Außenflächen 14,16 aufweist, die sich im wesentlichen parallel zueinander erstrecken. Auf der im eingebauten Zustand der Gebäudewand abgewandten Außenfläche 14 der Dämmstoffplatte 12 ist ein Abstandselement 18 gemäß einer ersten Ausführungsform angeordnet, das einen sich parallel zu der Dämmstoffplatte 12 erstreckenden Mörtelträger 20 in einem vorbestimmten Abstand zu der Dämmstoffplatte 12 hält. Der Mörtelträger 20 dient, wenn das Fassadendämmelement 10 an einer Gebäudewand angebracht ist, als Ansetzgrund für eine aus einem Mörtelmaterial 22 bestehende Mörtelschicht.
Die Dämmstoffplatte 12, die in Fig. 2 im Detail gezeigt ist, besteht aus einem Fasermaterial, beispielsweise
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Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle) oder organischem Fasermaterial. Die Dämmstoffplatte 12 kann auch aus natürlichen (z.B. Kork o.a.) oder künstlich hergestellten Schäumen, wie z.B. Polystyrol-, Polyurethan-, Phenolharz- oder Silikatschäumen bestehen.
Das auf der Dämmstoffplatte■12 angeordnete und mit dieser verklebte Abstandselement 18 ist ein Gewebe aus faserverstärktem Kunststoff, das nach dem Weben in die in Fig. 1 gezeigte räumliche Wellenform gepreßt worden ist. Dabei verlaufen die Kettfäden 24 geradlinig, während die Schußfäden 26 den wellenförmigen Verlauf zeigen. Der das Fasermaterial (vorzugsweise Mineralfaser) der Kett- und Schußfäden 24,26 einschließende Kunststoff ist nach dem Pressen des Gewebes erhärtet, so daß das Abstandselement 18 eine starre Form einnimmt.
Die dreidimensionale Form des Abstandselements 18 wird auch durch die Befestigung des Abstandselements 18 an der Dämmstoffplatte 12 durch parallel zu den Kettfäden 24 verlaufende Klebstoffbahnen 28 gesichert. Da das Abstandselement 18 ein grobmaschiges Gewebe ist, bildet es einen Hinterlüftungsraum 23, der eine Hinterlüftung des Mörtelträgers 20 nicht nur parallel zu den Wellen des Abstandselements 18, sondern auch in jeder beliebigen Richtung quer dazu erlaubt.
Auch der von dem Abstandselement 18 getragene Mörtelträger 20 ist ein aus faserverstärktem Kunststoff bestehendes Gewebe. Das Fasergewebe des Mörtelträgers 2 0 ist aber im Gegensatz zu dem Abstandselement 18 engmaschig, wobei die von den Fäden 29,3 0 gebildeten Maschen Mörtel-Verankerungslöcher 31 bilden, die beim
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Auftrag des Mörtelmaterials 22 lediglich den Durchtritt eines Teils des Mörtelmaterials 22 erlauben. Die Maschenweite sollte dabei nicht kleiner sein als das 0,1-fache des Großtkorndurchmessers des Mörtelmaterials und nicht größer als der Größtkorndurchmesser, wobei eine Maschenweite von 0,5-10 mm und insbesondere von 1,0-2,0 mm bevorzugt ist. Um eine sichere Verbindung zwischen Abstandselement 18 und Mörtelträger 20 zu gewährleisten, ist der Mörtelträger 20 mit dem Abstandselement 18 verklebt und bildet mit diesem zusammen eine erste Gewebeeinheit 32.
Die Herstellung einer wärmegedämmten, hinterlüfteten Fassade erfolgt dadurch, daß zunächst Fassadendämmelemente 10 als Einheiten bestehend aus Dämmstoffplatte 12, Abstandselement 18 und Mörtelträger 2 0 mittels einer Säge, einer Schere oder eines Messers zugeschnitten werden. Da die Fassadendämmelemente 10 eine Hinterlüftung in jeder Richtung erlauben, ist es nicht erforderlich, beim Zuschnitt die Lage und Ausrichtung eines benachbarten Fassadendämmelements 10 zu beachten. Nach dem Zuschnitt werden die Fassadendämmelemente 10 an,der Gebäudewand mittels Verankerungselementen befestigt, die vorzugsweise nach Art von Tellerdübeln ausgebildet sind. Möglich ist auch ein Verkleben des Dämmelements an der Gebäudewand. Abschließend wird eine Mörtelschicht aus Mörtelmaterial 22 aufgetragen.
Nach dem Auftrag der Mörtelschicht aus Mörtelmaterial 22 ergibt sich die in Fig. 4 gezeigte Struktur, bei der ein Teil des Mörtelmaterials 22 derart durch Mörtel-Verankerungslöcher 31 des Mörtelträgers hindurchgetreten ist, daß sich knopf- oder pilzartige Verdickungen
33 bilden (Fig. 6). Die knopf- oder pilzartigen Verdikkungen hintergreifen jeweils in ihren Bereich angrenzende Abschnitte der Fäden 2 9,30 des Mörtelträgers 20 und bewirken so eine sichere Verbindung zwischen Mörtelmaterial 22 und Mörtelträger 20. Ein Ablösen der Mörtelschicht, die als Außenputz ausgebildet sein kann, aber auch als Ansetzschicht für eine Bekleidung aus Keramik oder Klinker dienen kann, wird dadurch vermieden.
Fig. 3 zeigt eine aus einem Mörtelträger 34 und einem Abstandselement 35 gemäß einer zweiten Ausführungsform bestehende Gewebeeinheit 36, die mit einer Dämmstoffplatte 12 zu einem Fassadendämmelement verbunden werden kann. · ■
Die Gewebeeinheit 36 unterscheidet sich von der in den Fign. 1 und 4 gezeigten Gewebeeinheit 32 aus Abstandselement 18 und Mörtelträger 20 dadurch, daß das Abstandselement 35 zickzackförmig gefaltet ist. Darüber hinaus besteht der die Fäden der Gewebe des Abstandselements 35 und des Mörtelträgers 34 bildende Kunststoff aus einem thermoplastischen Material, so daß die Verbindung zwischen Abstandselement 35 und Mörtelträger
34 sich einfach durch Verschweißen herstellen läßt. Dabei kann die Verschweißung durch beheizte Druckbarren erfolgen, die parallel zueinander angeordnet sind und die Fäden des Abstandselements 35 gegen den auf einer ebenen Unterlage angeordneten Mörtelträger 34 pressen.
Die aus dem Abstandselement 32 und dem Mörtelträger 34 bestehende Gewebeeinheit 36 wird dann anschließend durch Verkleben mit einer Dämmstoffplatte 12 verbunden.
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Hinsichtlich der Montage und der Hinterlüftungseigenschaft ergeben sich bei Verwendung eines Fassadendämmelements mit einer Gewebeeinheit 3 6 gemäß der zweiten Ausführungsform keine Unterschiede gegenüber dem Fassadendämme lernen t 10 mit der Gewebeeinheit 32 gemäß der ersten Ausführungsform.
Die in Fig. 7 gezeigte dritte Ausführungsform eines Fassadendämmelements 40 weist in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform eine Dämmstoffplatte 4 2 mit einer ersten und einer zweiten Außenfläche 44,46 auf. Im Gegensatz zu der ersten Ausführungsform werden jedoch Abstandselemente 4 8a-f aus dem Material der Dämmstoff platte 42 durch Fräsung derselben gebildet. Die Abstandselemente 48a-f gemäß dieser dritten Ausführungsform, die einen dem Mörtelträger 20 entsprechenden Mörtelträger 50 abstützen, schaffen als voneinander beabstandete im wesentlichen quaderförmige Gebilde einen Hinterlüftungsraum 53 zum Hinterlüften des Mörtelträgers 50.
Nach der Anbringung von Fassadendämmelementen 4 0 an einer Gebäudewand werden diese wie Fassadendämmelemente 10 gemäß der ersten Ausführungsform mit einer Mörtelschicht aus Mörtelmaterial 52 versehen, wobei unter Bildung von Verdickungen 54 ein Teil des Mörtelmaterials 52 durch in dem Mörtelträger 50 gebildete Mörtel-Verankerungslöcher 51 hindurchtritt.
Wenn das Fassadendämmelement 40 gemäß der zweiten Ausführungsform eine Dämmstoffplatte 42 mit einem rasterartigen Hinterlüftungsraum 53 aufweist, wie in Fig. 5 gezeigt, bei dem der Abstand zwischen den einzelnen
Abstandselementen 48a-f größer ist als die Breite der Abstandselemente 48a-f, ist es nicht erforderlich, bei der Anbringung der Fassadendämmelemente 40 die Lage .und Ausrichtung eines benachbarten Fassadendämmelements 4 0 zu beachten, da das Fassadendämmelement 4 0 wegen des rasterartigen Hinterlüftungsraums 53 in jeder Richtung hinterlüftet ist.
Wenn jedoch lediglich große Flächen ohne Zuschnitte mit einem Fassadendämmelement 40 versehen werden sollen, ist es auch möglich, Fassadendämmelemente gemäß einer vierten Ausführungsform mit Dämmstoffplatten 56, wie in Fig. 8 gezeigt, zu verwenden. Bei solchen Fassadendämmelementen sind die Abstandselemente 58a-d durch Fräsung oder Prägung der Dämmstoffplatte 56 gebildete Stege. Wenn die Zwischenräume 60 zwischen den Abstandselementen 58a-d größer sind als die Breite der Abstandselemente 58a-d, ist neben der erforderlichen Ausrichtung der Fassadendämmelemente vor der Anbringung eine exakte Positionierung nicht erforderlich. Durch die Kombination von Fassadendämmelementen mit rippenförmigen Abstandselementen 58a-c und solchen Fassadendämmelementen mit einem der vorhergenannten Abstandselemente 18,32, 48a-f, die eine richtungsunabhängige Hinterlüftung erlauben, läßt sich eine besonders stabile und preisgünstige wärmegedämmte, hinterlüftete Fassade erstellen. Um ein Fassadendämmelement mit einer Dämmstoffplatte 56, die rippenartige Abstandselemente 58a-d aufweist, für eine richtungsunabhängige Montage vorzubereiten, ist es auch möglich, eine die Zwischenräume 60 umfangsmäßig verbindende Nut vorzusehen.
Die in den Fign. 9 und 10 dargestellten Fassadendämmelemente sind im wesentlichen entsprechend einem der in den Fign. 1 oder 7 dargestellten Fassadendämmelement 10,40 aufgebaut, so daß entsprechende, um 100 bzw 200 erhöhte Bezugszeichen verwendet werden. Zusätzlich weisen sie jedoch an der Unterseite 116,216 der Dämmplatte 112 als Verankerungsmatte 162,262 ein zusätzliches engmaschiges Gewebe, Gelege, Gewirke, Vlies oder ähnliches auf, das durch Nähen, Steppen oder mechanisches Verbinden mit dem Abstandselement 132 bzw· dem Mörtelträger 234 verbunden ist. In Fig. 9 sind mechanische Verbindungsmittel 164 gezeigt, die die Verankerungsmatte 162 mit dem Abstandselement 132 verbinden. Fig. 10 zeigt Nähte 266, die die Verankerungsmatte 2 62 mit dem Putzträger 234 verbinden. Durch beide Ausgestaltungen erfolgt beim angeklebten Fassadendämmelement eine mechanische Verbindung zwischen dem an der Hauswand haftenden Klebemörtel und dem Putzträger 120 bzw. 234, ohne daß der Dämmstoff auf Zug belastet wird.

Claims (12)

- 16 - ANSPRUCHE
1. Fassadendämmelement mit einer Dämmstoffplatte (12;42;56), einem Mörtelträger (20;34;50) als Haftgrund für ein Mörtelmaterial (22;52) und mindestens einem Abstandselement (18;32;48a-f;58a-d) zur Schaffung mindestens eines Hinterlüftungsraums (23;53) zum Hinterlüften des Mörtelträgers (20;34;50),
dadurch gekennzeichnet,
daß der Mörtelträger (20;34,-50) durchgehende, zu seiner Erstreckungsebene quergerichtete Mörtel-Verankerungslöcher (31;51) für den Durchtritt lediglich eines Teils des Mörtelmaterials (22,-52) aufweist, wobei Mörtelmaterial (22;52) mindestens in derjenigen Menge durch die Mörtel-Verankerungslöcher (31;51) hindurchtreten kann, die zum Verankern des Mörtelmaterials (22;52) an dem Mörtelträger (20;34;50) erforderlich ist, so daß an dem Mörtelträger (20;34,-50) in einen oberflächennahen, dem Hinterlüftungsraum (23;53) zugewandten Bereich Mörtelmaterial (22;52) gelangt und der Hinterlüftungsraum (23;53) im.wesentlichen frei bleibt.
2. Fassadendämmelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Mörtelträger (20; 34;50) ein Flächengebilde ist.
3. Fassadendämmelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mörtelträger (20;34;50) ein
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Faserstruktur, insbesondere ein Natur- oder Kunstfasergewebe oder -faservlies ist.
4. Fassadendämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Abstandselement (18;32;48a-f;58a-d) ein dreidimensionales Raumelement ist.
5. Fassadendämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Abstandselement (18;32) eine luftdurchlässige Kunststoff- oder Metallstruktur, insbesondere ein Kunststoff- oder Metallgewebe oder alkaligeschütztes Glas, ist.
6. Fassadendämmelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoff- oder Metallstruktur des Abstandselements (18,-32) wellen-, Zickzack- oder sickenartig geformt ist.
7. Fassadendämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandselement (18,-32) mittels Klebstoff, insbesondere Schmelzklebstoff mit der Dämmstoffplatte (12,-42) verbunden ist.
. Fassadendämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Abstandselement (48a-f;58a-c) aus demselben Material wie die Dämmstoffplatte (42;56) besteht und einstückig mit dieser ausgebildet ist.
9. Fassadendämmelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Abstandselement (48a-f;58a-c) durch Fräsung oder Prägung der Dämmstoffplatte (42,-56) gebildet ist.
10. Fassadendämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite (116;216) der Dämmstoffplatte (112;212) als Verankerungsmatte (162 i-262) ein weiteres engmaschiges Gewebe, Gelege, Gewirke oder Vlies angeordnet ist, das durch Nähen, Steppen oder mechanisches Verbinden durch die Dämmstoffplatte (112;212) hindurch mit dem Abstandselement (132) oder dem Mörtelträger.
(234) verbunden ist.
11. Fassadendämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß der Mörtelträger (20,-34,-50) und das mindestens eine Abstandselement (18,-32;48a-f;58a-d) miteinander verklebt sind.
12. Fassadendämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß der Mörtelhalter (2 0,-34) und das mindestens eine Abstandselement (18;32) miteinander verschweißt sind.
DE29623381U 1995-08-05 1996-08-02 Fassadendämmelement Expired - Lifetime DE29623381U1 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
EP95112369 1995-08-05
PCT/EP1996/003406 WO1997006317A1 (de) 1995-08-05 1996-08-02 Fassadendämmelement

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE29623381U1 true DE29623381U1 (de) 1998-06-04

Family

ID=8219504

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