DE29622240U1 - Bergegalgen zur Bergung über Bord gefallener Personen auf Wasserfahrzeugen insbesondere Segelschiffen - Google Patents
Bergegalgen zur Bergung über Bord gefallener Personen auf Wasserfahrzeugen insbesondere SegelschiffenInfo
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- B63B27/00—Arrangement of ship-based loading or unloading equipment for cargo or passengers
- B63B27/36—Arrangement of ship-based loading or unloading equipment for floating cargo
-
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Description
»t
Itergegalgen:
Beschreibung:
Schwenkbarer Bergegalgen zur Bergung über Bord geifallener Personen, auf
Wasserfahrzeugen, insbesondere Segelschiffen.
Bergesysteme sind Hilfsmittel, welche das an Bord holen über Bord gefallener
Personen erleichtern, bzw. erst ermöglichen.
Zur Bergung über Bord gefallener und im Wasser schwimmender Personen sind
im Handel diverse Rettungssysteme erhältlich.
Aufzählung der Bergesystem Grundarten:
1) mobil einsetzbare oder fest montierte Leitern
2) Bergeschlaufen, die auf Segelschiffen z.B. mittels Großbaum und Großschottalje ( Flaschenzugprinzip) eingesetzt werden.
3) Im weitesten Sinne Bergekörbe, die auf Segelschiffen z.B. mittels
Großbaum und Großschottalje (Flaschenzugprinzip ) eingesetzt werden.
Problem:
Die zum Stand der Technik gehörenden Bergesysteme weisen die, im Anschluß
beschriebenen Probleme auf, welche durch die Erfindung behoben werden.
A) Leitern,
stationär und mobil weisen folgende Probleme auf:
1) Die zu bergende Person muß die Leiter größtenteils ohne fremde Hilfe hochsteigen.
Das ist einer im Wasser schwimmenden, geschwächten und unterkühlten
Person in dicker, voll Wasser gesogener Kleidung oft nicht mehr möglich.
Es sind vieie Fälle bekannt, in denen über Bord gefallenen Personen aus diesem Grund gestorben sind.
2) Für die im Wasser schwimmende Person ergibt sich ein erhebliches
Verletzungsrisiko, wenn sie bei Seegang die Leiter ergreifen und besteigen will,
da diese den Schiffsbewegungen im Seegang folgt und den zu Bergenden zu erschlagen droht.
3) Bei seitlich am Schiff montierten Leitern besteht die Gefahr, daß die zu
bergende Person nicht in der Lage ist die Leiter zu besteigen, da die Restfahrt des Schiffes durch das Wasser die Person von der Leiter wegreißt.
Es ist praktisch unmöglich die Fahrt des Schiffes durch das Wasser völlig zu stoppen.
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B+C) Bergeschlaufen und Bergekörbe
weisen folgende Probleme auf:
weisen folgende Probleme auf:
1) Diese Bergesysteme benötigen, insbesondere auf Segelschiffen, für ihren
Einsatz Einrichtungen wie den Großbaum, welcher zur Aussteifung der GroßsegeSunterkante dient und die Großschottalje, ein Flaschenzug mit
welchem das Großsegel der Windrichtung entsprechend eingestellt wird. Einrichtungen, die eigentlich für das Funktionieren des Segelschiffes benötigt
werden.
Das bedeutet, daß diese Einrichtungen im Fall einer Bergung erst für das
Bergegerät umgerüstet werden müssen.
- Dadurch geht wertvolle Zeit bei der Bergung der über Bord gefallenen
Person verloren. Stärkere Unterkühlung und Erschöpfung sind die Folge.
- Erst ab einer gewissen Schiffsgröße sind Großbaum und Großschottalje derart
dimensioniert, daß sie das Gewicht des zu Bergenden auch tragen und nicht brechen.
- Es ist, trotz untersetzter Großschottalje, ein erheblicher Kraftaufwand nötig, um
die zu bergende Person 180 Grad entgegen der Erdanziehung aufzuholen.
Bei den, heute auf Sportschiffen üblichen zwei Personen- Besatzungen ist es fraglich, ob die an Bord verbliebene Person den über Bord Gefallenen auf
diese Weise retten kann.
2) Beim Aufholen der zu bergenden Person besteht die Gefahr, daß sie durch
wellenbedingte, heftige Schiffsbewegungen gegen die Bordwand geschlagen und verletzt wird.
3) Bergeschlaufen drücken beim Bergevorgang auf den Brustkob und schnüren die Luft ab.
4) Bergekörbe bereiten durch ihre schwimmfähige Konstruktion Probleme
beim Besteigen, ähnlich dem Besteigen einer Luftmatratze aus dem Wasser heraus.
Da dieser Vorgang neben dem Schiff auf Höhe des Wasserspiegels erfolgt,
kann keine ausreichende Hilfestellung durch weitere Personen erfolgen. Ist die zu bergende Person aufgrund von Erschöpfung oder Unterkühlung
nicht in der Lage in den Bergekorb zu gelangen, ist die Bergung nicht möglich
Lösung:
Die oben beschriebenen Probleme werden mit den, in Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Duch die Erfindung ist ein Bergesystem entstanden, welches universell für alle
Wasserfahrzeugtypen einsetzbar ist, bei Bedarf sofort zur Verfügung steht ohne die Manöveriereigenschaften des Schiffes gravierend einzuschränken, den zu '
Bergenden vor Verletzungen schützt und dessen leichte Bergung ermöglicht.
Ein Ausführungsbeispiei wird anhand der Figur 1 bis 5 erläutert.
Fig. 1: Bergegalgen Seitenansicht
Fig. 2: Bergegalgen Rückansicht
Fig. 3: Bergegalgen Draufsicht
Fig. 4: Bergevorgang, Rückansicht
Fig. 5: Bergevorgang, Seitenansicht
Der, die Erfindung umfassende Teil des Bergesystems wird in Fig. 1, Fig 2, Fig. 3
zeichnerisch dargestellt und besteht aus dem Bügel 1., den Schwenklagern 2., dem Distanzstück 3., der Sitzhilfe 4. und der Aufholhilfe 6.
Der Bügel 1. ist mittels der Schwenklager 2. an seinen unteren Enden derart mit
dem Schiffsrumpf 5. verbunden, daß er sich in einer Vertikalen Kreisbewegung um die Schwenklager 2. drehen läßt.
An seinem, den Schwenklagern gegenüberliegenden Ende, ist der Bügel 1. mit der Aufholhilfe 6. und dem Distanzstück 3., welches an seinem
unteren Ende die Sitzhilfe 4. aufweist, verbunden.
Das Distanzstück 3. mit der Sitzhilfe 4. ist derart konzipiert und gelagert, daß es
sich, der Schwerkraft folgend, immer lotrecht ausrichtet. Zur Verdeutlichung zwei mögliche Ausführungsbeispiele:
1) Das Distanzstück 3. besteht aus einem Seil, welches an seinem oberen Ende
mit dem Büge! 1. und an seinem unteren Ende mit der Sitzhilfe 4. verbunden ist.
2) Das Distanzstück 3. ist als starres Bauteil, z.B. Rohr- oder Profilende, ausgelegt,
welches an seinem oberen Ende mittels eines Gelenks, z.B. Kardan- oder Gummigelenk, mit dem Bügel 1. schwenkbar verbunden ist und an seinem
unteren Ende eine starre Verbindung mit der Sitzhilfe 4. aufweist.
Der Bügei 1. ist mittels der Aufholhilfe 6., z.B. als Talje (Flaschenzugprinzip)
ausgeführt, mit einem erhöhten Punkt des Schiffes 5., z.B. einem Mast, verbunden.
Mittels der Aufholhilfe 6. kann der Bügel 1. durch verkürzen oder verlängern der
AufhoShilfe 6., auch unter Last kontrolliert verschwenkt werden.
Für die Erfindung unerheblich ist, ob der Bügel 1. aus einem oder mehreren
Teilen besteht und aus welchem Material er hergestellt ist, solange seine Konstruktion praxisgerecht ist und den auftretenden Kräften standhält.
Es kann zweckmäßig sein, den Bügei 1. so auszulegen, daß sein, den
Schwenklagern 2. gegenüberliegendes Ende schwimmfähig ist, also aufgrund seines Auftriebsvolumens im heruntergeschwenkten Zustand
nicht unter die Wasseroberfläche 7. absinkt.
Der Ablauf des Bergevorgangs mit Hufe des Bergegalgens wird in
Fig. 4 und Fig. 5 zeichnerisch dargestellt.
Zum Zweck der Bergung einer, über Bord gefallenen Person 8., wird der Bügel 1.
durch eine, an Bord verbliebene Person 9. durch verlängern der Aufhoihilfe 6.,
um die Achsen der Schwenklager 2., mit welchen der Bügei 1. schwenkbar mit
dem Schiff 5. verbunden ist, aus seiner Ruhestellung geschwenkt, so daß das, den Schwenklagern gegenüberliegende Ende des Bügels 1. mit dem
Distanzstück 3. und der Sitzhilfe 4. zum Wasser 7. hin abgesenkt wird.
Ist das, den Schwenklagern 2. gegenüberliegende Ende des Bügels 1. soweit
abgesenkt, daß es auf dem Wasser 7. aufliegt und sich das Distanzstück 3. und die daran befestigte Sitzhilfe 4, unter der Wasseroberfläche 7. befinden, kann
sich die zu bergende Person 8. auf die Sitzhilfe 4. setzen und sich an dem Distanzstück 3. oder dem, den Schwenklagern 2. gegenüberliegenden, und in
diesem Zustand auf dem Wasserspiegel 7. aufliegenden Ende des Bügels 1.
festhalten.
Durch anschließendes Verkürzen der Aufholhilfe 6. durch die an Bord
-verbliebene Person 9., erfolgt das Zurückschwenken des Rettungsbügels 1. in
die Ruhesteiiung.
Hierbei hebt sich das, den Schwenklagern gegenüberliegende Ende des Bügeis
1, mit dem Distanzstück 3. und der, auf der Sitzhilfe 4. sitzenden und zu rettenden
Person 8. von der Wasseroberfläche 7. und schwenkt um die Schwenklager 2,,
mittels derer der Bügel 1. mit dem Schiff 5. verbunden ist, in seine Ruhestellung
über das Deck des Schiffes 5., wo die geborgene Person 8. in Sicherheit ist.
Claims (6)
1. Bergevorrichtung für in Wasser gefallene Personen, insbesondere zur Bergung
über Bord eines Schiffes gefallener Personen, mit folgenden Merkmalen:
a) Einem Bügel (1), welcher an seinem einen Ende ein Schwenklager (2) aufweist;
b) der Bügel (1) ist mittels eines Schwenklagers (2) um eine horizontale Achse in
einer vertikalen Kreisbahn verschwenkbar;
c) der Bügel (1) ist mittels eines Schwenklagers (2) im Heckbereich eines Schiffes (5),
an einer Kaimauer oder dergleichen festlegbar;
d) der Bügel (1) weist an seinem dem Schwenklager (2) gegenüberliegenden Ende
eine Halterung zur Fixierung einer über Bord gefallenen Person in Form einer Sitzhilfe (4), einer Bergeschlaufe oder dergleichen auf;
e) die Halterung bzw. Sitzhilfe (4) ist derart am Bügel (1) gehaltert, daß sie sich in
jedem Verschwenkzustand des Bügeis (1) lotrecht ausrichtet;
f) der Bügel (1) ist mittels einer Aufholhilfe (6) zB. Talje, Hydraulik oder dergleichen
aufholbar und kann in seinem jeweiligen Verschwenkzustand fixiert werden;
g) das sitzseitige Ende des Bügels (1) kann bis auf die Wasseroberfläche (7) oder
darunter durch verschwenken des Bügels {1) abgesenkt weden;
2. Bergevorrichtung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß
das dem Schwenklager (2) gegenüberliegende Ende des E3ügels (1) über soviel
Auftriebsvolumen verfügt, daß es in, auf der Wasseroberfläche aufliegendem
Verschwenkzustand schwimmt;
3. Bergevorrichtung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß
sich zwischen dem Bügel (1) und der Sitzhilfe (4) ein Distanzstück (3) befindet;
4. Bergevorrichtung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß
das Distanzstück (3) ruckdämpfende Eigenschaften aufweist;
5. Bergevorrichtung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufholhilfe (6) ruckdämpfende Eigenschaften aufweist;
6. Bergevorrichtung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß
der Bügel (1) in, auf dem Wasser (7) aufliegendem Zustand frei verschwenken und
somit den Wellenbewegungen folgen kann.
Priority Applications (1)
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| DE29622240U DE29622240U1 (de) | 1996-12-17 | 1996-12-17 | Bergegalgen zur Bergung über Bord gefallener Personen auf Wasserfahrzeugen insbesondere Segelschiffen |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| DE29622240U1 true DE29622240U1 (de) | 1997-03-20 |
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| DE29622240U Expired - Lifetime DE29622240U1 (de) | 1996-12-17 | 1996-12-17 | Bergegalgen zur Bergung über Bord gefallener Personen auf Wasserfahrzeugen insbesondere Segelschiffen |
Country Status (1)
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| DE (1) | DE29622240U1 (de) |
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1996
- 1996-12-17 DE DE29622240U patent/DE29622240U1/de not_active Expired - Lifetime
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