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DE29622186U1 - Einrichtung zum Backen in einem Backrohr - Google Patents

Einrichtung zum Backen in einem Backrohr

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Publication number
DE29622186U1
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DE
Germany
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support
baking
stilts
grate
baked goods
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DE29622186U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/16Shelves, racks or trays inside ovens; Supports therefor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A21BAKING; EDIBLE DOUGHS
    • A21BBAKERS' OVENS; MACHINES OR EQUIPMENT FOR BAKING
    • A21B3/00Parts or accessories of ovens
    • A21B3/13Baking-tins; Baking forms
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A21BAKING; EDIBLE DOUGHS
    • A21DTREATMENT OF FLOUR OR DOUGH FOR BAKING, e.g. BY ADDITION OF MATERIALS; BAKING; BAKERY PRODUCTS
    • A21D8/00Methods for preparing or baking dough
    • A21D8/06Baking processes

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  • Baking, Grill, Roasting (AREA)
  • Glass Compositions (AREA)

Description

Einrichtung zum Backen in einem Backrohr Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Backen in einem Backrohr, diese Einrichtung ausgeführt mit
einem Backgutträger,
Tragmitteln zum Tragen des Backgutträgers in Abstand von &iacgr;&ogr; dem Backrohrboden,
einer Backfolie oder einem Backpapier [wobei für beide Alternativen im folgenden durchwegs der Begriff Backfolie verwendet wird] und
mindestens einer bodenoffenen Backgutumrandung mit mindestens einem in einer im wesentlichen planen Fläche liegenden Auflagerand,
wobei der Backgutträger eine im wesentlichen plane von Backatmosphäre durchströmbare Auflagerung bildet,
wobei weiter die Backfolie zur im wesentlichen planen Auflage auf der Auflagerung geeignet ist und
wobei die Backgutumrandung mit ihrem Auflagerand unter Vermittlung der Backfolie auf der Auflagerung auflagerbar ist.
Es ist bekannt, beim Backen von Kuchen und Torten folgendermaßen vorzugehen:
a) Im Backrohr eines Haushaltsherds befindet sich ein üblicher Rost, wie er von den Herdherstellern und Küchenausstattern mit dem Herd mitgeliefert wird. Dieser Rost liegt entweder mit seinen in Einschubrichtung verlaufenden Längsrändern auf in normaler Backhöhe gewählten Führungsleisten des mit vorderer Schwenkklappe ausgestatteten Backrohrs auf oder er wird im Fall von Haushaltsherden, bei denen ein Schubträger mit angebauter vorderer Rohrabschlußwand vorgesehen ist, an der Innenseite der Rohrabschlußwand eingehängt, so daß er zum hinteren Ende des Rohrs hin frei auslädt.
b) Auf diesen herdeigenen Rost wird eine Backfolie oder ein Backpapier, z.B. aus glasfaserbeschichtetem hochwärmebeständigem Kunststoff (wie Polytetrafluorethylen), ausgelegt, so daß es wenigstens in einem Teilbereich des Rosts plan aufliegt. Nach dem Auflegen dieser Backfolie auf den Backrost wird eine bodenoffene Backgutumrandung, auch bezeichnet als Backring, auf den Backrost gestellt, so daß der im wesentlichen plane Unterrand dieser Backgutumrandung unter Vermittlung der Backfolie auf dem Backrost
&iacgr;&ogr; steht. Durch das Gewicht der Backgutumrandung wird die Folie flachgedrückt, so daß deren Unterrand im wesentlichen dicht an der Backfolie anliegt. In die auf solche Weise errichtete Backform wird sodann der Teig eingefüllt. Dieser Teig kann auch sehr flüssig sein, wenn der
is Backrost entsprechend plan ausgebildet ist, so daß aufgrund der Eigensteifigkeit der Backfolie ein im wesentlichen, dichter Abschluß zwischen Unterrand der Backgutumrandung und der Folie gewährleistet ist. Man füllt den Teig, insbesondere dann, wenn es sich um einen hochflüssigen Teig handelt, erst dann in die Backform ein, wenn das Backrohr bereits vorgeheizt ist, so dass der Teig beim Einschieben sofort abbindet und dadurch etwaige Zwischenräume zwischen dem Unterrand der Backgutumrandung und der Backfolie geschlossen werden.
In der DE 44 29 93 0 C2 ist vorgeschlagen, die Backgutumrandung unter Vermittlung der Backfolie auf ein Backblech aufzulegen, welches durch Anbringung von Durchbrüchen und unter Bildung von Stegen zu einem Backrost ausgebildet ist. Dabei ist daran gedacht, den Backrost auf im Backherd vorhandene übliche Backbleche oder gitterförmige Backofenroste zu stellen. Wenn man den durch Blechperforation gebildeten Backrost auf einen herdeigenen Backofenrost stellt, so ist die Wärmezufuhr zum Backgut vergleichbar mit der Wärmezufuhr, die sich dann ergibt, wenn die Backfolie unmittelbar auf einen herdeigenen Backofenrost gebreitet wird und die Backgutumrandung auf die so ausge-
breitete Backfolie gestellt wird. Es haben sich aber auch Nachteile bei dieser bekannten Ausführungsform gezeigt:
Durch die Perforierung eines Blechs zu einem perforierten Backrost entstehen relativ scharfe Kanten und relativ kleine Öffnungen. In diesen bäckt etwa ausgelaufender Teig beim Bakken des Kuchens häufig so fest an, daß eine zuverlässige Reinigung, sei es von Hand, sei es in der Geschirrspülmaschine, Schwierigkeiten bereitet. Hinzu kommt, daß die Verformung
&iacgr;&ogr; eines perforierten Blechs unter den beim Backen auftretenden Temperaturen schwer zu beherrschen ist, so daß zumindest gelegentlich mit Verformungen des Blechs zu rechnen ist, die die Planität der Auflage in Frage stellen, so daß zwischen dem Unterrand der Backgutumrandung und der Backfolie Zwischenräume
is entstehen können, durch welche selbst bei gut vorgeheiztem Backrohr Teig in untragbar großer Menge entweichen kann. Dieser Nachteil kann selbst dann nicht vollständig ausgeräumt werden, wenn man das perforierte Backblech an seinen Enden abwinkelt und die abgewinkelten Ränder an den Kanten miteinander verbindet. Auch dann können noch Verwerfungen des perforierten Bleghs auftreten, insbesondere wenn das Blech ungleichmäßig belastet ist.
Ein weiterer gravierender Nachteil der bekannten Ausführungsform liegt darin, daß der Kuchen backenden Hausfrau in üblichen Haushaltsherden regelmäßig eine Mehrzahl von Höheneinstellungen zur Verfügung stehen, z.B. in Form von Auflageleisten in den Seitenwänden, die in mehreren unterschiedlichen Höhen angeordnet sind oder Einhakmöglichkeiten, die in der Vorderwand eines verschiebbaren Schubträgers angeordnet sind. Es besteht die Gefahr, daß eine unerfahrene Hausfrau, das Bakken in falscher Höhe vornimmt und damit nur ein unbefriedigendes Backergebnis erhält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung derart auszugestalten, daß auch von unerfahrenen Hausfrauen verbesserte Backergebnisse erzielt werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß bei einer Einrichtung der eingangs definierten Art die Tragmittel mindestens einen aus dem Backrohr entnehmbaren Tragfuß umfassen, welcher in seiner Höhe dem vorgesehenen Abstand zwischen Backgutträger und Backrohrboden entspricht und einerseits zum Stand auf dem Backrohrboden und andererseits zur Unterstützung des Backgutträgers ausgebildet ist.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung ist durch die vorgegebene
&iacgr;&ogr; Höhe des Tragfußes eine zu unbefriedigenden Backergebnissen führende Höheneinstellung während des Backvorgangs praktisch ausgeschlossen, weil die Hausfrau gezwungen ist, durch die vorgegebene Höheneinstellung des Tragfußes das Backgut auf einer mittleren Höhe zu halten, bei der jedenfalls brauchbare
is Backergebnisse erzielt werden. Für den Fall, daß die Backhöhe optimiert werden soll in Anpassung an das Wärmeprofil in unterschiedlichen Herden, besteht die Möglichkeit, durch Höhenkorrektur des Tragfußes die jeweils optimale Höhe entsprechend dem Wäremeprofil des jeweiligen Backrohrs einzustellen. Man kann daran denken, durch Abtrennen an vorgebildeten Schwächungsstellen des Tragfußes eine Anpassung an den jeweiligen Herdtyp vorzunehmen. Man kann auch daran denken, den Tragfuß von vornherein so kurz zu liefern, daß er der niedrigsten vorkommenden optimalen Backhöhe angepaßt ist und durch Aufstecken von Verlängerungsstücken angepaßt werden kann, wenn z.B. bei einem anderen Herdtyp die optimale Höhe etwas größer ist.
Die Maßnahme des Anspruchs 2 bringt weitere Vorteile: Der Tragfuß kann vorab auf den Boden des Backrohrs gestellt werden, so daß das Einbringen des Backgutträgers ggf. auch mit bereits aufgesetztem Backring und eingefülltem Teig sehr erleichtert ist. Die Reinigung ist ebenfalls einfach, weil dann der Tragfuß und der Backgutträger getrennt auch in engräumigen Geschirrspülmaschinen untergebracht werden können und weil schlecht zugängliche Nischen, in denen der Spülvorgang unwirksam bleibt, vermieden sind.
Es soll aber nicht ausgeschlossen werden, daß der Tragfuß mit dem Backgutträger entweder starr oder - was günstiger ist beiklappbar verbunden ist, so daß er auch in kleinen Küchen leicht verstaut werden kann. In diesem Fall muß man allerdings für eine kräftige Verriegelung des ausgeklappten Tragfußes sorgen, damit der Tragfuß beim Einbringen in das Backrohr nicht unbeabsichtigterweise verstellt werden kann.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist &iacgr;&ogr; es auch, daß der Tragfuß grundsätzlich mit einer wesentlich geringeren Wärmekapazität ausgeführt werden kann, als andere Tragmittel. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit der Lösung, bei der der Backgutträger auf ein bereits vorhandenes Blech oder einen bereits vorhandenen Rost mit entsprechend is hoher Wärmekapazität aufgelagert wird.
Zu einer besonders vorteilhaften Gestaltung kommt man bei Anwendung der Maßnahme nach Anspruch 3. Diese führt nicht nur zu einem Tragfuß von geringer Wärmekapazität, sondern überdies zu Bauformen, die sich besonders leicht reinigen lassen. Grundsätzlich sind alle diejenigen Tragfußkonstruktionen im Sinne der Erfindung vorteilhaft, welche den Zutritt der heißen Backatmosphäre zur Unterseite des Backgutträgers und danach durch diesen hindurch zur Backfolie gestatten.
Die Maßnahme des Anspruchs 4 führt zu einer verbesserten PIanität der Auflagerung und damit zu einer besseren Abdichtung zwischen der Backgutumrandung und der Backfolie. Dies ergibt sich einfach aus der Überlegung, daß die Unterstützungslinie dann im wesentlichen dort liegt, wo auch das Gewicht der Backgutumrandung und des Backguts selbst aufliegt, so daß kaum unkontrollierbare Verformungen entstehen können.
Im Hinblick darauf, daß in aller Regel runde oder polygonale, insbesondere rechteckige Kuchen gebacken werden sollen, erweist es sich als besonders vorteilhaft, nach den Ansprüchen 5 und 6 vorzugehen.
Die Maßnahme des Anspruchs 7 erweist sich herstellungstechnisch als besonders vorteilhaft, weil sich der Rundstab leicht zu beliebigen Formen biegen läßt.
Für höchste Standfestigkeit sorgt eine Gestaltung nach den Angaben des Anspruchs 8. Man wird in Anpassung an übliche Dimensionen von Backrohren und Backgutträgern den Tragfuß immer so dimensionieren, daß auch bei ungünstigster Gewichtsverteilung die Standfestigkeit gewährleistet ist. Dies ist mit &iacgr;&ogr; der Gestaltung nach Anspruch 8 relativ leicht zu erreichen. Natürlich wird man die Ausdehnung des Backgutträgers, also beispielsweise den Durchmesser, so wählen, daß keine extrem ungünstigen Unterstützungsverhältnisse auftreten können.
is Die Verwendung von Stelzen, insbesondere von solchen mit punktförmiger Auflage auf dem Backrohrboden, ist vorteilhaft für Fälle, in denen der Backrohrboden gewollt oder ungewollt nicht eben ist. Sollten Backrohre vorkommen, deren Boden etwa gerippt ist, so ist mit solchen Stelzen■immer noch eine stabile Auflage zu gewinnen. Der Tragfuß ist dann durch geringe Korrekturbewegungen jeweils in stabile Stellung zu bringen. Dies gilt auch dann, wenn die Stelzen gemäß Anspruch 9 ausgebildet sind.
Die Maßnahme des Anspruchs 10 sorgt dafür, daß durch geringe Korrekturdrehungen eine satte Auflage auch auf unebenem Boden zu gewinnen ist. Außerdem ist diese Gestaltung günstig im Hinblick auf relativ kleinbauende Tragfüße und im Hinblick auf Stapelbarkeit der Tragfüße.
Für die Stapelbarkeit der Tragfüße ist auch die Maßnahme des Anspruchs 11 von besonderer Bedeutung.
Fertigungstechnisch ist es vorteilhaft, wenn der Zusammenbau von Stelzen und Unterstützungsring gemäß Anspruch 12 erfolgt.
Eine hinsichtlich Stapelbarkeit, Standfestigkeit und Anpassungsfähigkeit an unebene Bodenverläufe optimale Lösung ergibt sich aus Anspruch 13.
Die Herstellung der Tragfüße wird noch weiter erleichtert, wenn diese dem Anspruch 14 entsprechen. Solche Stab- oder Drahtkonstruktionen lassen sich auf relativ einfachen Drahtbiege- und Schweißautomaten einfach in kurzen Taktzeiten herstellen.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 15 wird die Herstellung noch erleichtert und die Reinigungseigenschaften werden weiter verbessert. Im Hinblick auf Dauerhaftigkeit und gute Reinigungseigenschaften empfiehlt sich die Anwendung der Maßnahme is nach Anspruch 16.
Das Prinzip des Tragfußes läßt sich grundsätzlich mit jeder Form von Backgutträgern kombinieren, beispielsweise auch mit perforierten Blechen. Bevorzugt ist allerdings vorgesehen, daß eine Ausbildung gemäß Anspruch 17 für die Bildung des Backgutträgers angewandt wird. Damit wird auch für den Backgutträger eine günstige Voraussetzung für die Reinigung erreicht.
Entsprechend den Herstellungsprinzipien für übliche Herdroste kann die Maßnahme gemäß Anspruch 18 zur Anwendung kommen.
Um dem Backgutträger hohe Formstabilität auch bei langem Gebrauch zu verleihen, wird die Ausbildung gemäß Anspruch 19 vorgeschlagen. Es hat sich gezeigt, daß derart gestaltete Backgutträger nicht nur auf Dauer ihre Planität beibehalten, sondern überdies etwaige Planitätsfehler durch Ausweichen des einen oder anderen Stabs aus der Ebene automatisch korrigiert werden, wenn das Gewicht der Backgutumrandung und des Backguts über die Backfolie auf den Stäben des Stabrosts aufliegt, so daß dieser zwischen Backgutumrandung und Tragfuß auf Planität korrigiert wird.
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Die Maßnahme des Anspruchs 20 führt dazu, daß man nicht unachtsamerweise die Backgutumrandung über den Bereich der planen Auflagerungsmöglichkeit hinaus nach außen verschieben kann und dort unter Umständen zu Undichtigkeit zwischen Backgut, Backgutumrandung und Backfolie Anlaß gibt.
Bei der Herstellung des Stabrosts kommen insbesondere die Werkstoffe nach Anspruch 21, die sich hinsichtlich Stabilität, Formbeständigkeit und Reinigungseigenschaften als vorteilhaft &iacgr;&ogr; erwiesen haben.
Die Dimensionierung des Stabrosts entsprechend den Ansprüchen 22 und 23 hat zu guten Ergebnissen geführt.
is Die Umrißformen gemäß Anspruch 24 werden den unterschiedlichsten Ansprüchen der Hausfrau und den unterschiedlichsten Kuchenformen gerecht.
Die Angaben des Anspruchs 25 tragen den herkömmlichen Kuchenformen (Rundtorte oder Kastenform) Rechnung. Es soll aber nicht ausgeschlossen werden, daß auch andere, z.B. taillierte Kuchen hergestellt werden können.
Die Maßnahme des Anspruchs 26 erleichtert dem Hersteller die Erfüllung unterschiedlichster Kundenwünsche hinsichtlich der Größe der zu backenden Kuchen und erlaubt der Hausfrau eine Anpassung an unterschiedlichen Momentanbedarf.
Die Maßnahme des Anspruchs 27 sorgt einerseits für optimale Platzausnutzung und verhindert andererseits das Aufspringen der Backgutumrandung.
Die Maßnahme des Anspruchs 2 8 ist mit einem einzigen Ringschluß für runde oder ovale Kuchenformen anwendbar. Will man Kastenkuchen in der Größe variieren, so wird man zu Ausführungsformen mit zwei oder vier jeweils einander gegenüberliegenden Ringschlußstellen greifen.
Die Erfindung schützt auch den Tragfuß als solchen. Dieser Tragfuß erweist sich nämlich unabhängig von seiner Anwendung im Rahmen der Backeinrichtung als ein sehr nützliches Haushaltsinstrument. Man kann beispielsweise den Tragfuß auch dann benutzen, wenn man nach dem Backen den Kuchen samt Backgutträger und Backfolie zum Kühlen aufstellen will. Man kann den Tragfuß, oder noch besser einen zusätzlichen Tragfuß, dazu benutzen, um den Kuchen während der Abkühlphase entfernt vom Arbeitstisch zu plazieren, um so bessere allseitige Kühlbedingungen zu schaffen. Gleichzeitig wird die Gefahr einer Beschädigung der Arbeitsfläche durch zu großen Wärmeübergang von dem Backgut reduziert. Der Tragfuß steht noch für viele andere Zwecke in Küche und Speisezimmer zur Verfügung. Man kann diesen Tragfuß beispielsweise beim Decken eines Geburtstagstisches als Tortenträger einer Tortenplatte verwenden.
Auch der Backgutträger wird als solcher und in Kombination mit dem Tragfuß geschützt.
Die erfindungsgemäße Einrichtung ist auch unter dem Gesichtspunkt konzipiert worden, daß man die notwendigen und ggf. auch weiteren Ergänzungsteile einfach und raumsparend im Lager des Herstellers, in der Küche der Hausfrau und auf Transportwegen unterbringen kann. Dem entsprechen die Ansprüche 32, 33 und
Es ist auch möglich, den Backgutträger oder den Tragfuß mit Handgriffen auszustatten, welche das Einbringen und die Entnahme in den bzw. aus dem Backrohr erleichtern. Man kann beispielsweise im Falle eines Stabrosts an zwei einander gegenüberliegenden Seiten oder auch an vier einander gegenüberliegenden Seiten jeweils einen Handgriff, etwa in Form eines Bügels, anbringen, der an zwei Enden mit dem Rostrahmen verbunden ist, wobei die Verteilung an die unterschiedlichen Backrohrformate angepaßt werden kann. Es ist weiterhin denkbar, beispielsweise an einen ringförmigen Tragfuß einen radial abstehenden Handgriff anzubringen, um auf diese Weise nicht
dar: 1
Fig. 2
Fig. 3
&iacgr;&ogr; Fig. 4
Fig.
nur den Tragfuß leicht einführen und entnehmen zu können, sondern überdies auch der Hausfrau die Abschätzung des optimalen Aufstellorts zu erleichtern.
Die beiliegenden Figuren erläutern die Erfindung; es stellen
einen Haushaltsherd mit geöffneter Backrohrklappe und darin aufgestellter Backeinrichtung;
einen Tragfuß;
einen Stabrost und
eine Schnittansicht eines Verpackungs- und
Lagerungssets der Backeinrichtung.
In Fig. 1 erkennt man einen üblichen Haushaltsherd, der ganz is allgemein mit 10 bezeichnet ist. Der Haushaltsherd 10 weist ein Backrohr 12 auf, das durch eine Klappe, vorzugsweise eine Schwenkklappe 14 geschlossen werden kann. Die in Fig. 1 offene Schwenkklappe 14 ist in dieser Ausführungsform im Bereich ihres oberen Endes mit einem Griff 16 und in den jeweiligen Randbereichen ihres unteren Endes mit zwei Scharnieren 18 versehen, wobei die Schaniere 18 miteinander eine horizontale Schwenkachse A für die Schwenkklappe 14 festlegen. Das Backrohr 12 weist verschiedene, in unterschiedlichen Höhen an den beiden Seitenwänden 19 des Backrohrs 12 vorgesehene Führungsleisten 20 auf, die als Auflager für handelsübliche Roste und Backbleche dienen.
Im Backrohr 12 erkennt man eine Einrichtung zum Backen, die allgemein mit 22 bezeichnet ist. Die Einrichtung zum Backen umfaßt einen Tragfuß 24, der in seiner Höhe einem vorbestimmten Abstand zwischen dem Stabrost 26 und dem Backrohrboden 28 entspricht und einerseits zum stabilen Stand auf dem Backrohrboden 28 und andererseits zur Unterstützung des Stabrosts 26 ausgebildet ist. Auf den Stabrost 26 ist eine Backfolie 30 aufgelegt, auf der ein bodenoffener Backring 32 mit seinem im wesentlichen planen Auflagerand (33) plaziert ist. Dabei dient die Backfolie 30 dem Backring 32 als Boden, wohingegen der
Stabrost 26 zur planen Auflage und Abstützung der Backfolie 3 0 und des Backrings 32 dient, so daß der Backring 32, die Backfolie 30 und der Stabrost 26 zusammen eine Backform zur Aufnahme einer Teigmasse 40 bilden.
Der Backring 32 besteht aus einem zu einem Ring geschlossenen länglichen Stahlband 34, wobei die Endbereiche des Stahlbands 34 sich in einem Bereich (bei 36) überlappen. Die überlappenden Endbereiche werden durch eine Klammer oder Durchsteckschlaufe 38 zusammengehalten, die eine Verschiebung der Enden des Stahlbands 34 gegeneinander erlaubt, um einen gewünschten Backringdurchmesser einzustellen.
Der Stabrost 26 kann vom Tragfuß 24 abgehoben werden, um so is das Reinigen des Stabrosts oder das Einfüllen einer Teigmasse 40 in den Backring 32 außerhalb des Backrohrs 12 zu erleichtern. So kann z.B. während der Aufheizphase des Backrohrs 12 der Stabrost 26 mit bereits aufgelegter Backfolie 3 0 und dem auf die Backfolie 30 aufgesetzten Backring 32 außerhalb des Backrohrs 12 bleiben, während der Tragfuß 24 im Backrohr 12 ist. Hat das Backrohr 12 die notwendige Betriebstemperatur erreicht, kann die Teigmasse 40 in den vermittels der Backfolie 30 auf den Stabrost 26 aufgesetzten Backring 32 eingefüllt werden. Der Backring 32 wird dann zusammen mit der Backfolie 30, dem Stabrost 26 und der eingefüllten Teigmasse 40 auf den Tragfuß 24 im Backrohr 12 aufgesetzt.
In Fig. 2 ist der Tragfuß 24 dargestellt, der einen planen vorzugsweise runden Unterstützungsring 42 und Stelzen 44 aufweist. Die Stelzen 44 sind mit einem Winkelabstand D von annähernd 12 0° an einer radial äußeren Umfangsflache des Unterstützungsrings 42 einstückig, insbesondere durch Verschweißen, mit dem Unterstützungsring 42 verbunden. Die Stelzen 44 sind als Stelzenpaare 46 ausgebildet und divergieren vom Unterstützungsring 42 ausgehend derart in Richtung auf den Backrohrboden, daß jeweils zwei Stelzen 44 eines Stelzenpaars 46 mitein-
&phgr; &phgr;
&phgr; Φ·
4ΦΦΦ ♦ ·*···»'
· &phgr; · Φ
Φ ·
&phgr; ·
- 12 -
ander - wie bei 48 zu sehen - ein gleichschenkliges, vorzugsweise gleichseitiges Dreieck aufspannen.
Wie man in Fig. 2 erkennt, sind die Stelzenpaare 46 zudem gegen eine gedachte, dem Unterstützungsring folgende Zylinderfläche 50 nach außen ausgestellt, so daß der Abstand der Stelzen 44 gegenüber der gedachten Zylinderfläche 50 mit zunehmender Entfernung vom Unterstützungsring 42 größer wird. Der Unterstützungsring 42 und die Stelzen 44 sind aus Runddrahtmaterial mit einem Durchmesser von 4 mm bis 8 mm hergestellt, wobei der Unterstützungsring 42 zur Veranschaulichung (bei 52) aufgebrochen ist. In dieser Ausführungsform ist der Unterstützungsring 42 und die Stelzen 44 aus Edelstahl mit hoher Oberflächenglätte hergestellt, wobei aber auch andere Stähle,
is insbesondere verchromte Stähle, verwendet werden können.
In Fig. 3 ist ein Stabrost 2 6 dargestellt, der aus einem
rechteckigen Rostrahmen 54 und parallel verlaufenden, an der Unterseite des Rostrahmens 54 beidendig verschweißten runden Roststäben 56 gebildet ist. Der Rostrahmen 54 besteht aus einem hochkantliegenden, im wesentlichen rechteckigen Bandmaterial 58 aus Edelstahl, das zur Veranschaulichung bei 60 aufgebrochen ist und aus einem vorzugsweise massiven biegesteifen Material besteht.
Wie bereits erwähnt, steht der Rostrahmen 54 von den Roststäben 56 nach oben ab, was ein Verrutschen eines aufgesetzten Backrings 32 - z.B. bei einer unbeabsichtigten Schrägstellung des Stabrosts 26 beim Einführen in das Backrohr 12 - über den Randbereich des Stabrosts 26 hinaus verhindert. Der Stabrost 26 kann aus Stahl, z.B. Edelstahl oder nach der Verarbeitung verchromten Stahl hoher Oberflächenglätte gebildet sein. Die Roststäbe 56 besitzen einen Durchmesser von ca. 2,5 mm bis ca. 4 mm, vorzugszweise ca. 3 mm, wobei der Achsabstand der einzelnen Roststäbe 56 ca. 7 mm bis ca. 12 mm beträgt.
Zwei Haltegriffe 62 aus Runddrahtmaterial sind am Rostrahmen 54 an zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht. Die Haltegriffe 62 besitzen eine im wesentlichen U-förmige Form und sind in ihren jeweiligen Endbereichen einstückig, vorzugsweise durch Verschweißen, mit dem oberen Rand des Rostrahmens 54 verbunden. In dieser Ausführungsform sind die Haltegriffe 62 vertikal angeordnet, wobei aber auch eine horizontale Anordnung der Griffe, falls erwünscht, möglich ist.
&iacgr;&ogr; In Fig. 4 ist ein Verpackungs- und Lagerungsset 64 dargestellt, das in einer Verpackungsschachtel 66 untergebracht ist. Der Grundriß der Verpackungsschachtel 66 entspricht im wesentlichen dem Grundriß des Stabrosts 26 und die Höhe der Verpackungsschachtel 66 entspricht in dieser Ausführungsform
is im wesentlichen der Höhe des Tragfußes 24, wobei aber die Höhe der Verpackungsschachtel 66 natürlich auch im wesentlichen dem Backring 32 entsprechen kann, wenn dieser im Verhältniss zum Tragfuß 24 die größere Höhe besitzt.
In der Verpackungsschachtel 66 ist der Stabrost 26 an unterster Stelle mit nach oben gerichteten Rostrahmen 54 und Haltegriffen 62 angeordnet. Auf dem Stabrost 26 liegen der Backring 32 und der Unterstützungsring 42 des Tragfußes 24 mit nach oben gerichteten Stelzen 44 bzw. Stelzenpaaren 46 auf, wobei der Backring 32 den Tragfuß 24 umgibt. Zwischen dem in dieser Ausführungsform quadratischen Stabrost 26 und dem Backring 32 erkennt man in radialer Richtung des Backrings 32 einen Spalt 68, der bei maximaler Dimensionierung des Backrings 32 durch die Anlage von Bereichen der Außenumfangsflache 70 des Backrings 3 2 an Bereichen der Innenumfangsflache 72 des Stabrosts 26 im wesentlichen geschlossen ist, was eine nahezu spielfreie Lagerung des Backrings 32 an dem Stabrost 26 ohne die Verwendung größerer Mengen Verpackungsmaterials erlaubt.
Zusätzlich ist in der Verpackungsschachtel 66 eine Rolle Backfolie 3 0 vorgesehen, um den Verpackungs- und Lagerungsset 64 zu vervollständigen, wobei aber auch das Beilegen eine
- 14 -
Gebrauchs- oder/und Backanweisung nicht ausgeschlossen werden soll.

Claims (35)

Ansprüche
1. Einrichtung zum Backen in einem Backrohr (12), diese Einrichtung ausgeführt mit
einem Backgutträger (26),
Tragmitteln (24) zum Tragen des Backgutträgers (26) in Abstand von dem Backrohrboden (28), einer Backfolie (30) oder einem Backpapier [wobei &iacgr;&ogr; für beide Alternativen im folgenden durchwegs der
Begriff Backfolie (3 0) verwendet wird] und mindestens einer bodenoffenen Backgutumrandung (32) mit mindestens einem in einer im wesentlichen planen Fläche liegenden Auflagerand (33) , wobei der Backgutträger (26) eine im wesentlichen plane von Backatmosphäre durchströmbare Auflagerung (56) bildet,
wobei weiter die Backfolie (30) zur im wesentlichen planen Auflage auf der Auflagerung (56) geeignet ist und wobei die Backgutumrandung (32) mit ihrem Auflagerand
(33) unter Vermittlung der Backfolie (3 0) auf der Auflagerung (56) auflagerbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragmittel (24) mindestens einen aus dem Backrohr (12) entnehmbaren Tragfuß (24) umfassen, welcher in seiner Höhe dem vorgesehenen Abstand zwischen Backgutträger (26) und Backrohrboden (28) entspricht und einerseits zum Stand auf dem Backrohrboden (28) und andererseits zur Unterstützung des Backgutträgers (26) ausgebildet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Tragfuß (24) von dem Backgutträger (26) getrennt oder trennbar ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Tragfuß (24) einen Unterstützungsrahmen (42) und von diesem Unterstützungsrahmen (42) ausgehend eine Mehrzahl von Stelzen (44) besitzt.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterstützungsrahmen (42) als Unterstützungsschleife (42) ausgebildet ist, welche eine im wesentlichen in einer planen Fläche liegende Stützlinie definiert .
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
is daß die Unterstützungsschleife (42) als ein Unterstützungsring (42) ausgebildet ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterstützungsring (42) im wesentlichen kreisförmig verläuft.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3-6, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterstützungsrahmen (42) von einem Rundstabmaterial gebildet ist.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelzen (44) mit einem Winkelabstand (D) von annähernd 12 0° an dem Unterstützungsring (42) ansetzen.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelzen (44) als Stelzenpaare (46) ausgebildet sind, welche von dem Unterstützungsrahmen (42) ausgehend in Richtung auf den Backrohrboden (28) hin divergieren.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungslinien der unteren Stelzenenden eines Stelzenpaars (46) im wesentlichen tangential zu dem Ringverlauf des Unterstützungsrings (42) liegen.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5-10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelzen (44) gegen eine gedachte, dem Unterstützungsring (42) folgende Zylinderfläche (50) nach außen ausgestellt sind, so daß der Abstand der Stelzen (44) gegenüber der gedachten Zylinderfläche (50) mit zunehmendem Höhenabstand von dem Unterstützungsring (42) größer wird.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5-11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelzen (44) an einer radial äußeren Umfangsflache des Unterstützungsrings (42) befestigt sind.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelzenpaare (46) gleichschenkelige, vorzugsweise annähernd gleichseitige Dreiecke aufspannen.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9-13, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelzen (44) eines Stelzenpaars (46) im Bereich der Verbindungsstelle mit dem Unterstützungsring (42) einstückig zusammenhängen und gemeinsam mit dem Unterstützungsring (42) verbunden, insbesondere verschweißt sind.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3-14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Unterstützungsrahmen (42) oder/und die Stelzen (44) aus Runddrahtmaterial hergestellt sind, vorzugsweise mit einem Durchmesser von ca. 4 mm - ca. 8 mm.
16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3-15, dadurch gekennzeichnet,
daß der Unterstützungsrahmen (42) oder/und die Stelzen (44) aus Stahl hergestellt sind, beispielsweise aus Edelstahl oder aus nach der Formgebung verchromtem Stahl &iacgr;&ogr; und vorzugsweise hohe Oberflächenglätte besitzen.
17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß der Backgutträger (2 6) von einem Stabrost (26) gebildet ist.
18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Stabrost (2 6) von einem Rostrahmen (54) und untereinander parallel verlaufenden, an dem Rostrahmen
(54) beidendig befestigten, insbesondere verschweißten Roststäben (56) gebildet ist.
19. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Rostrahmen (54) von einem hochkantliegenden Bandmaterial (58) oder von Rundstabmaterial gebildet ist.
20. Einrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rostrahmen (54) gegenüber der von den Roststäben
(56) definierten Auflagerung nach oben vorsteht.
21. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17-20, dadurch gekennzeichnet,
-"iV-
daß der Rostrahmen (54) oder/und die Roststäbe (56) des Stabrosts (26) aus Stahl, z.B. Edelstahl oder nach der Verarbeitung verchromtem Stahl, hoher Oberflächenglätte gebildet sind.
22. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17-21, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Roststäbe (56) ca. 2,5 mm - ca. 4 mm, vorzugsweise ca. 3 mm, beträgt.
23. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17-22, dadurch gekennzeichnet, daß der Achsabstand der Roststäbe (56) ca. 7 mm -ca. mm beträgt.
24. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-23, dadurch gekennzeichnet, daß der Backgutträger (2 6) rechteckigen, runden oder ovalen Umriß besitzt.
25. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-24, dadurch gekennzeichnet, daß die Backgutumrandung (32) von einem zylindrischen, insbesondere kreiszylindrischen, oder von einem prismatischen, insbesondere rechteckigen, Blechring (32) gebildet ist.
26. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-25, dadurch gekennzeichnet, daß die Backgutumrandung (32) auf unterschiedliche Dimensionierung einstellbar ist.
27. Einrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß bei Einstellung der Backgutumrandung (32) auf maximale Dimensionierung die Backgutumrandung (32) gerade
noch Platz innerhalb eines gegenüber der Auflagerung (56) nach oben vorstehenden Rostrahmens (54) findet.
28. Einrichtung nach einem der Ansprüche 25-27, dadurch gekennzeichnet,
daß der Blechring (32) mindestens einen überlappend und ausziehbar ausgebildeten Ringschluß besitzt.
29. Tragfuß, insbesondere für eine Einrichtung nach einem
&iacgr;&ogr; der Ansprüche 1-28, mit den für den Tragfuß (24) spezifischen Merkmalen des Anspruchs 1 und ggf. weiterer für den Tragfuß (24) spezifischen Merkmalen aus einem der Ansprüche 2-28.
is
30. Backgutträger, insbesondere für eine Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-28, mit den für den Backgutträger (26) spezifischen Merkmalen des Anspruchs 1 und ggf. weiterer für den Backgutträger (26) spezifischen Merkmalen aus einem der Ansprüche 2-28.
31. Backgutträger nach Anspruch 30,
dadurch gekennzeichnet,
daß er mit Griffmitteln (62) zum erleichterten Erfassen ausgeführt ist.
32. Backgutumrandung, insbesondere für eine Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-28, mit den für die Backgutumrandung (32) spezifischen Merkmalen des Anspruchs 1 und ggf. weiterer für die Backgutumrandung (32) spezifischen Merkmalen aus einem der Ansprüche 2-28.
33. Verpackungs- oder Lagerungsset von Einrichtungsteilen der Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-32, wobei der Tragfuß (24), gewünschtenfalls mehrere ineinandergestapelte Tragfüße (24), mit seiner im Betrieb dem Backgutträger (26) nahen Unterstützungsseite an dem Backgutträger (26), bzw. einem von mehreren ineinander-
- 21 -
gestapelten Backgutträgern (26), anliegt, vorzugsweise im Höhenbereich eines Rostrahmens (54) des Backgutträgers (26), und wobei mindestens eine Backgutumrandung (32) entweder innerhalb des Tragfußes (24) aufgenommen ist oder den Tragfuß (24) umschließt.
34. Verpackungs- oder Lagerungsset nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet,
daß das Set (64) in einer Verpackungsschachtel (66) aufgenommen ist, deren Grundriß annähernd dem Grundriß des Backgutträgers (26) entspricht und dessen Höhe annähernd der Höhe des Tragfußes (24) oder der Höhe einer Backgutumrandung (32) entspricht, je nach dem welche Höhe die größere ist.
35. Verpackungs- oder Lagerungsset nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet,
daß es mindestens eine Backfolie (30) - im Fall eines größeren Vorrats von Backfolien (30) - in Rollen- oder Stapelform umfaßt.
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