DE29622620U1 - Schnellnebelhandgranate - Google Patents
SchnellnebelhandgranateInfo
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Description
•-•&igr;&idigr;-&iacgr; ::*··:: bu 68 ep-g
Die Erfindung betrifft eine neue Handgranate in Form einer Schnellnebelhandgranate.
Handgranaten sind militärische Nahkampfwaffen und dienen
dazu, verdeckte Ziele, die in Wurfweite liegen, zu bekämpfen. Üblicherweise bestehen Handgranaten aus einer Hülle, einer Sprengstoff
üllung und einem Zünder. Gegebenenfalls kann die Hülle der Handgranate so ausgebildet sein, daß sie stark splittert. In jedem
Fall wird durch Zündung die Sprengstoffüllung zur Explosion gebracht .
Weiterhin ist es bekannt, zur Tarnung oder zur Verwirrung des Gegners mit Hilfe eines Nebelwurfkörpers eine Nebelwolke
zu erzeugen. Nebelwurfkörper sind in verschiedenen Ausführungsformen
bekannt. So sind zum Beispiel aus DE-B 11 85 510 und DE-B 14 28 657 Nebe !wurfkörper bekannt, deren in einem Wurfmittelbehälter
befindlicher Nebelsatz über einen Kontaktkopf zur Wirkung gebracht werden kann. Aus EP-A 0 046 230 ist ein Nebelwurfkörper
bekannt, dessen Nebelsatz aus in einer mit Längssollbruchstellen versehenen Hülle schichtförmig gestapelten Preßkörpern mit zentraler
Aussparung besteht, in der ein Anzündsatz angeordnet ist. Dazu muß der Nebelwirkstoff granuliert und zu Preßkörpern verpreßt
werden. Der Nachteil einer derartigen Preßmasse besteht jedoch darin, daß sich das Granulat sofort entzündet und dann auch
schnell reagiert, so daß die Nebelwirkung nicht sehr lange vorhält. Außerdem fällt das Granulat schnell zu Boden, so daß keine
länger stehende Wolke entwickelt werden kann. Mit Preßkörpern kann zwar eine verlängerte Nebeldauer erreicht werden, jedoch stellen
solche Wurfkörper aufgrund ihrer Masse besonders im Falle der Zerlegung einer Nebelhandgranate ein Gefährdungspotential dar.
Aus DE-A 28 11 016 sind schließlich Wurfkörper mit einem elektrisch betätigbaren Kontaktkopf und einem daran angeordneten
mit einem Deckel verschlossenen dosenförmigen Wurfmittelbehälter bekannt, die von einem Schießbecher aus abgeschossen werden, um
durch Infrarotstrahlung Flugkörper anzulocken und zu täuschen.
Die bisher bekannten Nebel erzeugenden Vorrichtungen waren alle mit Nachteilen verbunden. Entweder wurden sehr toxische
Verbindungen, zum Beispiel weißer Phosphor, zur Erzeugung des Nebels verwendet oder die sich bildende Nebelwolke hielt nicht
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sehr lange. Andere Nebelstoffe werden in der Handgranate nur als Punktnebler eingesetzt und haben den Nachteil einer langer dauernden
Nebelaufbauzeit.
Es war nun Aufgabe der Erfindung, einen Nebel erzeugenden Körper in Form einer Schnellnebelhandgranate zu entwickeln,
bei der das Nebelmittel sehr schnell einen lang flächig anhaltenden Nebel bildet, der neben dem visuellen Bereich auch im Infrarotbereich
Wirkung erzielt, und dessen Bestandteile weniger toxisch sind als bei bekannten Nebelmitteln. Zugleich soll von den
bei der Zerlegung einer solchen Handgranate verbleibenden schwereren Bauteilen keine Verletzungsgefahr für den diese Granate betätigenden
Werfer ausgehen. Das selbe gilt auch für den Nebelstoff.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine
Schnellnebelhandgranate mit
(I) einem manuell betätigbaren Zünderkopf aus einem eine zentrale Bohrung aufweisenden Kopfstück mit einem an der einen
Seite des Kopfstücks schwenkbar angeordneten, über eine Spannfeder betätigbaren und einen Schlagbolzen aufweisenden Schlagstück und
mit einem an der gegenüberliegenden anderen Seite des Kopfstücks schwenkbar angeordneten und über ein Sicherungselement gesicherten
Sicherungsbügel, der in gesichertem Zustand das Schlagstück über dessen Feder gespannt hält,
(II) einem Wirkmassenkörper aus einer gezogenen Aluminiumdose mit einem dem Kopfstück des Zünderkopfes zugeordneten und verstärkt
ausgebildeten Boden, einem in der Aluminiumdose unter Bildung eines das Doseninnere mittig durchsetzenden Kanals angeordneten
Nebelmittel in Form von mit Nebelwirkstoff auf Basis von mit rotem Phosphor beschichteten brennbaren scheibenförmigen
oder scheibensektorförmigen dünnen Blättchen (Flares) geringer Masse und mit einem die Aluminiumdose an ihrem Kopfteil fest verschließenden
Deckel, sowie
(III)einer Anzündzerlegereinheit aus einem das Kopfstück
des Zünderkopfes mit dem Boden der Aluminiumdose des Wirkmassenkörpers jeweils über Schraubgewinde verbindenden Einsatzstück
und aus einer in einer zentralen Bohrung des Einsatzstücks fixierten gezogenen dünnwandigen Aluminiumhülse, die den vom
Nebelmittel freigelassenen Kanal praktisch bis zum Boden der Aluminiumdose durchsetzt und in der eine Anzündzerlegerladung zur
Anzündung des Nebelmittels und zur Zerlegung der Aluminiumdose
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mittels einer gegebenenfalls vorhandenen zentralen Anzündseele angeordnet ist,
wobei die pyrotechnische Wirkkette vom Schlagstück zur Anzündzerleger
ladung von einem in den zentralen Bohrungen des Kopfstücks und des Einsatzstücks angeordneten Anzündhütchen mit nachfolgendem
Anzündverzögerungselement gebildet wird, der Sicherungsbügel über ein erstes Verbindungselement sicher mit dem Kopfstück des Zünderkopfes
verbunden ist und der die Aluminiumdose verschließende Deckel sicher über ein zweites Verbindungselement mit dem verstärkten
Boden der Aluminiumdose verbunden ist.
Mit der erfindungsgemäßen Schnellnebelhandgranate kann
in kürzester Zeit eine sehr stabile Nebelwolke aufgebaut werden, die entweder zur Tarnung oder zur Verwirrung des Gegners dient.
Mit der erfindungsgemäßen Schnellnebelhandgranate ist es möglich,
eine Nebelwolke mit einem Durchmesser von bis zu 10 m innerhalb von 1 bis 2 Sekunden aufzubauen, die dann bis zu 2 Minuten lang in
der Luft stehenbleibt. Die Inhaltsstoffe und der daraus gebildete Nebel sind ökotoxikologisch nicht toxisch. Die Abbrandstoffe sind
höchstens gering toxisch, so daß eine nur geringe Belastung der Umwelt erreicht wird. Darüber hinaus sind die einzelnen massiven
Teile der Schnellnebelhandgranate so miteinander verbunden, daß der Werfer davon nicht verletzt werden kann. Die verteilten Nebelpartikel
wiederum sind so leicht, daß sich deren Ablage im Umkreis von maximal 10 m um den Zerlegungspunkt erstreckt und auch dadurch
keine Gefährdung für den Werfer auftritt.
Beim vorliegenden Wirkmassenkörper kann anstelle einer Aluminiumdose, vorzugsweise einer gezogenen Aluminiumdose, auch
eine Dose aus einem anderen hierfür üblichen Metall, wie Blech, oder auch aus einem geeigneten Kunststoff verwendet werden, wobei
hier insbesondere aus Umweltgründen dann vor allem abbaubare Kunststoffe verwendet werden.
Der Zünderkopf der erfindungsgemäßen Schnellnebelhandgranate ist in an sich bekannter Weise aufgebaut, wobei sich sein
Sicherungsbügel vor allem dadurch auszeichnet, daß er durch seine besondere Form und insbesondere seine verlängerte Bügelgabel ein
ungewolltes Ausklinken aus dem am Kopfstück angeordneten Sicherungselement verhindert. Weiter wird eine unerwünschte Abtrennung
des Sicherungsbügels nach Betätigung des Zünderkopfes und somit eine davon für den Werfer ausgehende Gefahr erfindungsgemäß da-
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durch verhindert, daß der Sicherungsbügel über ein Verbindungselement
sicher mit dem Kopfstück des Zünderkopfes verbunden ist, wozu dieses Verbindungselement vorzugsweise aus einem an den
jeweils zu verbindenden Teilen sicher fixierten Stahlseil, Stahldraht oder Stahlbügel besteht. Das Kopfstück des Zünderkopfes kann
aus irgendeinem hierfür üblichen Material gefertigt sein. Es besteht insbesondere aus Aluminium und ist vorzugsweise durch
Druckguß hergestellt. Das in der zentralen Bohrung des Kopfstücks angeordnete Anzündhütchen ist ein in der Technik übliches Bauteil,
dessen Wirkkomponente beim Aufschlag des Schlagstücks über den daran angeordneten Schlagbolzen in einer Weise initiiert wird, die
zur unmittelbaren Anzündung des damit in Wirkverbindung stehenden und im Einsatzstück der Anzündzerlegereinheit angeordneten Anzündverzögerungselements
führt. Dieses Schlagstück ist einschließlich seiner einzelnen Elemente ebenfalls in an sich bekannter Weise
aufgebaut.
Die bevorzugte Aluminiumdose des Wirkmassenkörpers ist vorzugsweise durch Tiefziehen, Fließpressen oder Druckguß hergestellt.
Dies ermöglicht eine einfache Herstellung einer kompakten und mit einem verstärkten Boden versehenen Dose, der sowohl aus
Gründen der Festigkeit als auch zur sicheren Anordnung und Montage der im Boden zu verankernden oder um diesen herum anzuordnenden
weiteren Bauteile der erfindungsgemäßen Schnellnebelhandgranate benötigt wird. Die Aluminiumdose wird nach Anordnung der Anzündzerlegereinheit
in der zentralen Bohrung ihres verstärkten Bodens, was vorzugsweise über ein Schraubgewinde erfolgt, von ihrem offenen
Boden her mit den darin anzuordnenden Elementen versehen. Hierzu gehört unter anderem die vorzugsweise vorhandene, am Boden
aufliegende und von einer Feder, insbesondere einem Schnappring, beaufschlagte Ausgleichscheibe. Ferner gehört hierzu das vorzugsweise
ebenfalls vorhandene Verbindungselement, sofern dies im Ringspalt zwischen der dünnwandigen Aluminiumhülse der Anzündzerlegereinheit
und dem um diese herum angeordneten Nebelmittel verlaufend innerhalb der Aluminiumdose angeordnet sein soll.
Natürlich kann dieses Verbindungselement in einem solchen Fall zuerst am Boden der Aluminiumdose fixiert werden. Hierauf wird das
in Form brennbarer scheibenförmiger oder scheibensektorförmiger dünner Blättchen (Flares) geringer Masse vorliegende Nebelmittel
in die Aluminiumdose eingebracht. Nach vollständiger Füllung der
68 ep-g
Aluminiumdose mit den das Nebelmittel bildenden Flares wird diese Dose fest mit einem Deckel verschlossen, was unter Anwendung an
sich üblicher Maßnahmen erfolgen kann und vorzugsweise durch Anordnung eines Klebstoffs zwischen dem Innenmantel des Deckels
und dem diesem zugeordneten Außenmantel der Aluminiumdose erfolgt. Nach Anordnung des Deckels an der Aluminiumdose muß am Boden des
Deckels auch noch das in einer bevorzugten Ausführungsform im
Ringspalt vorhandene Verbindungselement unter Anwendung von Maßnahmen befestigt werden, die eine sichere Verbindung des verstärkten
Bodens der Aluminiumdose mit ihrem Deckel ergeben.
Dieses Verbindungselement kann beispielsweise aus einem sicher fixierten Stahlseil, Stahldraht oder Stahlbügel bestehen,
wobei vorzugsweise durch eine gewisse Überlänge dafür gesorgt wird, daß sich dieses Element vor dem Laborieren des Wirkmassenkörpers
bereits fest am Deckel fixieren läßt, bevor dieser abschließend aufgesetzt wird. Statt dessen kann ein solches Verbindungselement
auch ein sogenanntes Siebrohr sein, wie es zum festen Verbinden des Bodens derartiger Dosen mit dem jeweiligen
Deckel an sich üblich ist. Hierzu wird um die jeweilige Hülse der Anzündzerlegereinheit herum, nämlich in einem freigelassenen
Kanal, einfach ein Siebrohr {zwecks problemlosem Durchtritt der Verbrennungsgase) angeordnet und in geeigneter Weise, wie durch
Verschrauben, an den zu verbindenden Teilen fixiert.
Die in einer bevorzugten Ausführungsform zwischen dem
verstärkten Boden und der dazu benachbarten obersten Schicht des Nebelmittels ebenfalls vorhandene Anordnung aus einem mit einer
Feder, vorzugsweise einem Schnappring, beaufschlagten Ausgleichscheibe dient zum Ausgleich maßlicher Toleranzen und vor allem
dazu, daß das Nebelmittel hierdurch in Form eines kompakten Körpers in der Aluminiumdose fixiert wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Aluminiumdose
des Wirkmassenkörpers in ihrem Mantel radiale oder besser längs verlaufende Sollbruchstellen auf, bei denen es sich
zweckmäßigerweise um im Mantel der Aluminiumdose angeordnete Längsnuten handelt, die gleich bei der Herstellung der Aluminiumdose
eingeprägt werden können. Durch diese Sollbruchstellen wird eine Zerlegung der Aluminiumdose erleichtert und zugleich eine
saubere Rundumverteilung des in der Aluminiumdose befindlichen Nebelmittels mit der Folge ermöglicht, daß die gewünschte groß-
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flächige und saubere Nebelwolke gebildet wird, welche verhältnismäßig
lange in der Schwebe bleibt und vom brennenden Nebelmittel nachgenährt wird.
Als Träger für die das Nebelmittel bildenden dünnen Blättchen eignen sich die verschiedensten Kunststoffe sowie unbeschichtetes
oder beschichtetes Papier. Letzteres ist bevorzugt, da ersteres normalerweise immer etwas Wasser enthält, so daß sich
eine vorzeitige Reaktion mit dem die Basis des Nebelwirkstoffs darstellenden roten Phosphor ergeben könnte. Die auf den Träger
aufzubringende pyrotechnische Wirkmasse enthält zur Erzeugung des Nebels als Hauptwirkstoff roten Phosphor. Sie besteht vorzugsweise
aus etwa 70 Gew.-% bis 80 Gew.-% pyrotechnischer Masse umfassend roten Phosphor und aus etwa 20 Gew.-% bis 30 Gew.-% eines Bindemittels,
welches vorzugsweise ein pastöses Polyvinylchlorid ist. Diese pyrotechnische Masse kann auch noch andere übliche Zusätze
enthalten, beispielsweise einen Anteil an Magnesium, um die Nebelbildung weiter zu beschleunigen.
Die das Nebelmittel bildenden brennbaren scheibenförmigen oder scheibensektorformigen dünnen Blättchen (Kreissegmentteilchen,
die gegebenenfalls über Stege miteinander verbunden sind und so scheibenförmige Teilchen darstellen) entsprechen in ihrem
äußeren Umfang in etwa dem Innendurchmesser der Aluminiumdose und in ihrem inneren Umfang etwa der in den gebildeten zentralen Kanal
einzusetzenden dünnwandigen Aluminiumhülse der Anzündzerlegereinheit. Allerdings ist dabei vorzugsweise eine verhältnismäßig
enge Ringnut oder wenigstens ein kleiner Kanal ausgespart, wo das bevorzugt zwischen dem Boden der Aluminiumdose und deren Deckel
angeordnete Verbindungselement untergebracht werden kann. Die besondere Form des Nebelmittels hat den Vorteil, daß sich das
Nebelmittel in sehr ökonomischer und dicht gepackter Weise in der Aluminiumdose anordnen läßt, wobei diese Blättchen nach ihrem
Anzünden relativ langsam vom Rand zur Mitte hin abbrennen. Hierdurch bleiben die Blättchen verhältnismäßig lange in der Luft
schweben und hält ihre nebelbildende Wirkung - im Gegensatz zum Abbrennen von körnigem Nebelmittel - auch verhältnismäßig lange
an. Selbstverständlich kann der Träger des Nebelmittels einseitig oder vorzugsweise beidseitig mit Nebelwirkstoff beschichtet sein.
Das dritte wesentliche Bauteil der erfindungsgemäßen Schnellnebelhandgranate ist eine Anzündzerlegereinheit, deren
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Einsatzstück vorzugsweise über ein Schraubgewinde fest und dicht schließend in der zentralen Bohrung des verstärkten Bodens der
Aluminiumdose angeordnet ist. Das Kopfteil dieses Einsatzstücks ist über geeignete Mittel, vorzugsweise wiederum ein Schraubgewinde,
mit dem Kopfstück des Zünderkopfes fest verbunden, wobei die einzelnen Bauteile erforderlichenfalls zudem in geeigneter Weise
gasdicht gegeneinander abgeschlossen sind. In der zentralen Bohrung des Einsatzstücks ist eine sich praktisch durch den gesamten
Wirkmassenkörper erstreckende dünnwandige Aluminiumhülse angeordnet. Das Einsatzstück der Anzündzerlegereinheit kann wiederum aus
irgendeinem hierfür üblichen Material bestehen und ist vorzugsweise aus Aluminium gefertigt. In der dünnwandigen Aluminiumhülse
der Anzündzerlegereinheit kann eine an sich übliche Anzündzerlegerladung enthalten sein, doch ist der aktive Inhaltsstoff
dieser Ladung vorzugsweise ein klassischer Knallsatz auf Basis von Aluminiumkaiiumperchlorat (AlZKClO4), da ein solcher Satz weit
weniger toxisch ist als ein Satz auf Basis von Magnesium und Bariumnitrat (Mg/Ba(NO3)2). Die Wirkkette und somit die Zündstrecke
vom im Kopfstück des Zünderkopfes angeordneten Anzündhütchen
zur Anzündzerlegerladung in der dünnwandigen Aluminiumhülse wird über ein in der zentralen Bohrung des Einsatzstücks der
Anzündzerlegereinheit angeordnetes Anzündverzögerungselement gebildet. Dieses sorgt infolge seiner vorgegebenen Verzögerung
dafür, daß die erfindungsgemäße Schnellnebelhandgranate nach
einmal erfolgter mechanischer Initiierung erst nach einer gewünschten Zeit, und somit auch Wurfstrecke, unter Zerlegung der
Aluminiumdose und Anzündung sowie Austrag des Nebelmittels seine Wirkung entfalten kann. Zugleich erlaubt das Anzündverzögerungselement
dem Werfer eine gewisse Zeit zum Abwerfen der Granate und um sich erforderlichenfalls auch in Sicherheit bringen zu können.
Zur schnelleren Anzündung und besseren Durchreaktion der in der Aluminiumhülse vorhandenen Anzündzerlegerladung ist in letzterer
vorzugsweise auch eine Anzündseele angeordnet. Statt dessen können in der Anzündzerlegerladung gegebenenfalls auch Partikel aus
stärker aktiven Material statistisch verteilt sein, wodurch erforderlichenfalls wiederum für eine rasche Anzündung und Durchreaktion
der eigentlichen Anzündzerlegerladung gesorgt wird. Die vorbestimmte Zeit, innerhalb welcher das Anzündverzögerungselement
durchreagiert und dann die Anzündzerlegerladung anzündet, beträgt
bu 68 ep-g
nur wenige Sekunden und kann beispielsweise im Bereich von 3 bis 8 Sekunden liegen.
Die Verwendung von Aluminium als Baumaterial für die wesentlichen Komponenten der erfindungsgemäßen Schnellnebelhandgranate
bringt neben dem Vorteil der leichteren Herstellbarkeit derartiger Gegenstände den weiteren Nutzen mit sich, daß dieses
Material über die bei derartigen Geräten gewünschte Korrosionsfestigkeit und Verträglichkeit mit den meisten pyrotechnischen
Sätzen verfügt, so daß dann auf einen speziellen Korrosionsschutz verzichtet werden kann. Außerdem sind in einem solchen Fall auch
die bei der Zerlegung entstehenden Teilchen so leicht, daß sie nicht weit fliegen und keine Verletzung bewirken können.
Vor dem Werfen wird die erfindungsgemäße Schnellnebelhandgranate mit der Wurfhand so umfaßt, daß der Sicherungsbügel
festgehalten wird. Mit der anderen Hand wird das Sicherungselement entriegelt. Dann wird der Sicherungsbügel nur noch von der Wurfhand
festgehalten. Wenn die Granate jetzt geworfen wird, dann kann der Sicherungsbügel von dem unter Federdruck stehenden Schlagstück
weggedrückt und so dessen Schlagbolzen auf das im Kopfstück des Zünderkopfes angeordnete Anzündhütchen schlagen und hierdurch die
darin befindliche Ladung initiieren und anschließend die gesamte Wirkkette in Gang bringen. Nach der vorgegebenen Verzögerungszeit
wird die in der Anzündzerlegereinheit vorhandene Anzündzerlegerladung angezündet, die dünnwandige Aluminiumhülse zerlegt und
hierdurch der diese umgebende Nebelwirkstoff in Brand gesetzt. Gleichzeitig wird durch den entstehenden Druck der Mantel der
Aluminiumdose zerlegt, und die brennenden nebelbildenden Blättchen werden unter Bildung einer sauberen und schwebenden Wolke in die
Umgebung ausgestoßen. Hierbei wird der Werfer der Granate vor allem auch dadurch vor mechanischen Verletzung geschützt, daß die
massiveren Teilchen der erfindungsgemäßen Schnellnebelhandgranate durch entsprechende Sicherungselemente zusammenhängen und nicht
auseinanderfliegen können.
Die Erfindung wird nun anhand einer einzigen Figur näher
erläutert, der ein Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Schnellnebelhandgranate zu entnehmen ist.
Im einzelnen zeigt die Figur einen Zünderkopf A, der manuell mittels eines Sicherungsbügels 11 betätigt werden kann.
Der Sicherungsbügel 11 ist mit einem Sicherungselement 13 am Kopf-
.t. 9..- ·.."· .·. I." : BU 68 EP-G
stück 1 des Zünderkopfes A befestigt. Ferner ist am Kopfstück 1 und in etwa dem Sicherungselement 13 gegenüberliegend in einer
mittels der Spannfeder 7 und deren Befestigung schwenkbarer Anordnung ein einen Schlagbolzen 9 aufweisendes Schlagstück 5 befestigt,
das in gesichertem Zustand vom Sicherungsbügel 11 unter Federdruck gehalten wird. Das Kopfstück 1 weist eine zentrale
Bohrung 3 auf, in deren dem Schlagstück 5 zugeordnetem oberen Ende ein Anzündhütchen 37 angeordnet ist, das einen üblichen und durch
Schlag initiierbaren Anzündsatz enthält. Der Sicherungsbügel 11 ist über ein Verbindungselement 41 (im vorliegenden Fall ein
Stahldraht) fest mit dem Kopfstück 1 des Zünderkopfes verbunden, um auf diese Weise eine Loslösung und ein getrenntes Wegfliegen
des Sicherungsbügels 11 vom Kopfstück nach dem Werfen und der Reaktion der vorliegenden Schnellnebelhandgranate zu unterbinden.
Im Kopfstück 1 ist ferner ein Schraubgewinde 27 angeordnet, durch das der Zünderkopf fest mit einer Anzündzerlegereinheit C und über
letztere auch fest mit einem Wirkmassenkörper B verbunden werden kann.
Weiter zeigt die Figur im einzelnen einen Wirkmassenkörper B mit zunächst einer gezogenen Aluminiumdose 15. In der
vorzugsweise ein Schraubgewinde 29 aufweisenden zentralen Bohrung des verstärkten Bodens 17 dieser Dose ist die später noch im
einzelnen zu beschreibende Anzündzerlegereinheit C gasdicht schließend angeordnet. Im Inneren der Aluminiumdose 15 ist unmittelbar
im Bereich von deren verstärktem Boden 17 eine einer bevorzugten Ausführungsform entsprechende Ausgleichscheibe 47
angeordnet, die über eine Feder 49, welche in der dargestellten Form ein Schnappring ist, mit Druck beaufschlagt wird.
In der zentralen Bohrung des Einsatzstücks 25 der Anzündzerlegereinheit
C ist in ebenfalls gasdicht schließender Form die dünnwandige Aluminiumhülse 31 angeordnet. Die dünnwandige
Aluminiumhülse 31 erstreckt sich axial praktisch durch die gesamte Aluminiumdose 15 und ist insgesamt mit einer Anzündzerlegerladung
35 gefüllt, die in der bevorzugten Ausführungsform auf einem
klassischen Knallsatz aus Aluminium und Kaliumperchlorat beruht, zumal dieser wesentlich weniger toxisch ist als die sonstigen
üblicherweise verwendeten Anzündzerlegersätze, die auf einem Gemisch aus Magnesium und Bariumnitrat beruhen, das als toxisch
einzustufen ist. In der zentralen Bohrung 33 des Einsatzstücks 25
- &iacgr;&ogr; - :.:·:: öi/ se: es>-g
der Anzündzerlegereinheit C ist das Anzündverzögerungselement 39 angeordnet, dessen Wirkmasse die jeweils gewünschte Verzögerung
ergibt, beispielsweise eine Standardverzögerung von 3,5 ± 0,5
Sekunden. Die Aluminiumdose 15 ist unter Bildung eines Kanals 21 oder auch nur einer Aussparung zur Führung eines Verbindungselements
43 insgesamt mit dem Nebelmittel 19 in Form beschichteter brennbarer scheibenförmiger und in der bevorzugten Aus führungs form
scheibensektorförmiger Blättchen (Flares) gefüllt. Diese sind in der bevorzugten Ausführungsform beidseitig mit einem Nebelwirkstoff
auf Basis von rotem Phosphor beschichtet sind, wobei diese Beschichtung vorzugsweise aus etwa 70 Gew.-% bis 80 Gew.-% pyrotechnischer
Masse umfassend roten Phosphor und etwa 20 Gew.-% bis 30 Gew.-% Bindemittel besteht.
Die Aluminiumdose 15 des Wirkmassenkörpers B ist an ihrem ursprünglich offenen Ende fest mit einem Deckel 23 verbunden,
wobei diese feste Verbindung in der bevorzugten Ausführungsform
über einen nicht gezeigten und zwischen dem Innenmantel des Deckels 23 und dem zugehörigen Teil der Aluminiumdose 15 angeordneten
Klebstoff besteht. Der verstärkte Boden 17 der Aluminiumdose 15 ist mit dem Deckel 23 über ein Verbindungselement 43 fest
verbunden, bei dem es sich in der gezeigten und bevorzugten Ausführungsform um einen Stahldraht handelt, welcher in einer vom
Kanal 21 freigehaltenen Ringnut zwischen der dünnwandigen Aluminiumhülse 31 und dem Nebelmittel 19 oder als Alternative auch
nur einer davon ausgesparten Längskerbe geführt ist. Die von der Feder 49 beaufschlagte Ausgleichscheibe 47 dient im übrigen, wie
bereits erwähnt, zum Ausgleich maßlicher Toleranzen, eines eventuellen restlichen Volumens und zum praktisch festen Zusammenhalten
der das Nebelmittel 19 bildenden brennbaren scheibenförmigen oder scheibensektorförmigen dünnen Blättchen (Flares).
Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Schnellnebelhandgranate
ist dem Fachmann an sich bekannt und wurde auch bereits kurz beschrieben. Es erübrigt sich daher, hierauf noch näher
einzugehen. Selbstverständlich ist die Erfindung nicht nur auf die erwähnten besonderen Ausführungsformen beschränkt, sondern soll
sich auch auf im Rahmen des fachmännischen Könnens liegende Abwandlungen erstrecken, sofern dabei von den wesentlichen Elementen
der Erfindung Gebrauch gemacht wird.
Claims (7)
1. Schnellnebelhandgranate mit
(I) einem manuell betätigbaren Zünderkopf (A) aus einem eine zentrale Bohrung (3) aufweisenden Kopfstück (1) mit einem an der
einen Seite des Kopfstücks (1) schwenkbar angeordneten, über eine Spannfeder (7) betätigbaren und einen Schlagbolzen (9) aufweisenden
Schlagstück (5) und mit einem an der gegenüberliegenden anderen Seite des Kopfstücks (1) schwenkbar angeordneten und über ein
Sicherungselement (13) gesicherten Sicherungsbügel (11), der in gesichertem Zustand das Schlagstück (5) über dessen Feder (7)
gespannt hält,
(II) einem Wirkmassenkörper (B) aus einer gezogenen Aluminiumdose (15) mit einem dem Kopfstück (1) des Zünderkopfes (A)
zugeordneten und verstärkt ausgebildeten Boden (17), einem in der Aluminiumdose (15) unter Bildung eines das Doseninnere mittig
durchsetzenden Kanals (21) angeordneten Nebelmittel (19) in Form von mit Nebelwirkstoff auf Basis von mit rotem Phosphor beschichteten
brennbaren scheibenförmigen oder scheibensektorförmigen dünnen Blättchen (Flares) geringer Masse und mit einem die Aluminiumdose
(15) an ihrem Kopfteil fest verschließenden Deckel (23), sowie
(III)einer Anzündzerlegereinheit (C) aus einem das Kopfstück
(1) des Zünderkopfes (A) mit dem Boden (17) der Aluminiumdose (15) des Wirkmassenkörpers (B) jeweils über Schraubgewinde (27, 29)
verbindenden Einsatzstück (25) und aus einer in einer zentralen Bohrung (33) des Einsatzstücks (25) fixierten gezogenen dünnwandigen
Aluminiumhülse (31), die den vom Nebelmittel (19) freigelassenen Kanal (21) praktisch bis zum Boden (17) der Aluminiumdose
(15) durchsetzt und in der eine Anzündzerlegerladung (35) zur Anzündung des Nebelmittels (19) und zur Zerlegung der Aluminiumdose
(15) mittels einer gegebenenfalls vorhandenen zentralen Anzündseele (51) angeordnet ist,
wobei die pyrotechnische Wirkkette vom Schlagstück (5) zur Anzündzerlegerladung
(35) von einem in den zentralen Bohrungen (3, 33) des Kopfstücks (1) und des Einsatzstücks (25) angeordneten Anzündhütchen
(37) mit nachfolgendem Anzündverzögerungselement (39) gebildet wird, der Sicherungsbügel (11) über ein erstes Verbindungselement
(41) sicher mit dem Kopfstück (1) des Zünderkopfes
- 2 - :.:*:: sir sbiisp-g
(A) verbunden ist und der die Aluminiumdose (15 ) verschließende
Deckel (23) sicher über ein zweites Verbindungselement (43) mit dem verstärkten Boden (17) der Aluminiumdose (15) verbunden ist.
2. Schnellnebelhandgranate nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verbindungselement (41)
und/oder das zweite Verbindungselement (43) aus einem an den jeweils zu verbindenden Teilen sicher fixierten Stahlseil, Stahldraht,
Stahlbügel oder Siebrohr besteht.
3. Schnellnebelhandgranate nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Verbindungselement (43) im vom Kanal (21) gebildeten Ringspalt zwischen der dünnwandigen
Aluminiumhülse (31) und dem Nebelmittel (19) verlaufend angeordnet ist.
4. Schnellnebelhandgranate nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aluminiumdose (15) des Wirkmassenkörpers
(B) in ihrem Mantel radial oder vorzugsweise längs verlaufende Sollbruchstellen aufweist.
5. Schnellnebelhandgranate nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die in der Aluminiumdose (15) vorhandenen
Sollbruchstellen in deren Mantel in Form von Längsnuten angeordnet sind.
6. Schnellnebelhandgranate nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der auf dem Nebelmittel (19) angeordnete
Nebelwirkstoff aus etwa 70 Gew.-% bis 80 Gew.-% pyrotechnischer Masse umfassend roten Phosphor und etwa 20 Gew.-% bis 30
Gew.-% Bindemittel besteht.
7. Schnellnebelhandgranate nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anzündzerlegerladung (35) als aktiven Inhaltsstoff Aluminium und Kaliumperchlorat enthält.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29622620U DE29622620U1 (de) | 1995-12-22 | 1996-12-20 | Schnellnebelhandgranate |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19548436A DE19548436C1 (de) | 1995-12-22 | 1995-12-22 | Schnellnebelhandgranate |
| DE29622620U DE29622620U1 (de) | 1995-12-22 | 1996-12-20 | Schnellnebelhandgranate |
Publications (1)
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